Iran: Der Fall Youcef Nadarkhani

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„Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer. 

Qur’an Sure 4 An-Nisa, 89


Regierungsbeamte in Iran setzen den inhaftierten christlichen Pastor und Apostaten Youcef Nadarkhani unter Druck, damit er wieder zum Islam konvertiert und dem christlichen Glauben abschwört. Inzwischen wartet er auf die Entscheidung des obersten Führers Irans, Ayatollah Ali Khamenei, der entscheiden soll, ob das Todesurteil vollstreckt werden soll. Iranische Beamte des Geheimdienstes besuchten vor Kurzem den 34-jährigen Pastor im Gefängnis in der Nordiranischen Stadt Rasht und überreichten ihm ein Buch über den Islam und sagten ihm, sie würden wiederkommen, um mit ihm das Buch zu diskutieren und seine Meinung zu hören.

FoxNews.com erhielt eine digitale Kopie des Buches, welches Nadarkhani erhalten hatte, eine 300-seitige Zusammenstellung mit dem Titel „Beshaarat-eh Ahdein“ [Botschaft der zwei Ära, bezogen auf das Alte und Neue Testament.] In verschiedenen Erzählungen behauptet dieses Buch, das Christentum sei eine Fälschung und das Buch versucht die Überlegenheit des Islam darzustellen. „Das ist nicht das erste Mal, dass wir diese Strategie in iranischen Gefängnissen angewandt sehen“, sagte Tiffany Barrans, Anwältin für internationales Recht und Direktorin des American Center for Law and Justice. Barrans wurde gefragt, ob dies als ein Signal der Bereitschaft der Ayatollahs zu werten sei, Nadarkhani eine weitere Chance zu geben, oder ob dies als Falle zu sehen ist, damit das Regime weitere Beweise, die als Blasphemie gegen ihn gewertet werden können sammelt, um ihn zu bestrafen. Barrans, die im ständigen Kontakt mit den Anwälten Nadarkhanis steht sagte, „dass Nadarkhani durch Familienangehörige, Mitglieder der Kirche und seinen Anwälten dringend geraten wurde zu schweigen, aus Angst, dass seine Aussagen durch die iranische Regierung gegen ihn verwendet werden könnten, eine Strategie, derer sich das Regime üblicherweise bedient“. Bis zum Endurteil dieses Falles, der international große Aufmerksamkeit erregt hat und hinausgezögert wird, wird Nadarkhani im Gefängnis bleiben. Die iranische Justiz sieht sich jetzt in einer Zwickmühle und fürchtet die endgültige Entscheidung und ihre weitreichenden politischen Folgen. Wenn Nadarkhani freigelassen wird, riskiert die Justiz Kritik wegen Respektlosigkeit gegenüber der herrschenden islamischen Scharia , wenn er aber exekutiert wird, fürchtet man die Kritik der internationalen Gemeinschaft und ihre Folgen.

Vor ein paar Wochen, wurde ein Brief der Justiz an den obersten Führer Ayatollah Ali Khamenei, die höchste Autorität im Staat und höchste Instanz  in seiner Eigenschaft als Ayatollah in der Interpretation der Scharia [Vliye Faqih] gesandt und gebeten, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Es ist ungewöhnlich, dass der oberste Führer gebeten wird einen Fall abzuwägen, offizielle Stellen sagten, „dies ist ein seltener Fall, der für eine Exekution das Gütesiegel Khameneis erfordert.“

Nadarkhani wurde dem Regime bereits in 2006 bei der Registrierung seiner Kirche auffällig, Quellen berichten, dass er damals vorübergehend festgenommen wurde, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. 2009 dann, beschwerte er sich bei lokalen Behörden über die islamische Indoktrinierung in seinem Schulbezirk, mit dem Argument, dass seine Kinder nicht gezwungen werden sollten, Islamunterricht zu erhalten. Er wurde später festgenommen und seitdem befindet er sich in Haft. Barrans sagte, „es gab viel Verwirrung um diesen Fall, die zum Teil durch das iranische Regime und seine staatlich kontrollierten Medien verursacht wurde. Im Bemühen der iranischen Regierung die Medien abzulenken, bestritt die iranische Regierung, dass die Anklage gegen Nadarkhani Apostasie lautete und behauptete stattdessen, er wäre wegen Vergewaltigung und Erpressung angeklagt.“ Aber nach Angaben von Barrans und von FoxNews.com, sowie durch iranische Quellen wurde bestätigt, dass Nadarkhani im Oktober 2009 verhaftet und vor Gericht gestellt und von einem lokalen Gericht in Rasht, in der Provinz Gilan der Apostasie für schuldig befunden und zum Tod durch Erhängen verurteilt wurde, wenngleich das Urteil mündlich ausgesprochen wurde.

Im Dezember legten Nadarkhanis Anwälte den Fall zur Entscheidung dem Obersten Gerichtshof in Teheran vor, der im Juni die erstinstanzliche Entscheidung der Hinrichtung wegen Apostasie bestätigte, da nachgewiesen werden konnte, dass er im Erwachsenenalter von 19 Jahren, [im islamischen Recht gilt man mit 15 Jahren als Erwachsener], zum Christentum konvertierte. Das Gericht gab Nadarkhani die Möglichkeit zu widerrufen, denn das islamische Gesetz gibt drei Chancen, seinem Glauben abzuschwören und zum Islam zurückzukehren [istitāba]. Nadarkhani jedoch weigerte sich. Nadarkhani erhält internationale Unterstützung, um seine Hinrichtung zu verhindern. Christliche Gruppen und Menschenrechtsorganisationen haben deshalb zahlreiche globale Kampagnen und Petitionen gegen die iranische Regierung gestartet.

Als Ehemann und Vater von zwei Kindern, kann ich mich sehr gut in seine Situation hineinversetzen“ sagte Pastor Jason DeMars, Gründer einer Selbsthilfegruppe für verfolgte Kirche im Mittleren Osten. DeMars ist über ein Netzwerk mit Kirchen in Iran verbunden, dem auch Nadarkhani angehörte, er versorgt diese Gemeinden mit Materialien und unterstützt sie. „Iran will politisch seinen Einfluss und die Islamische Revolution im ganzen Nahen Osten ausbreiten. Wenn wir unsere Stimme jetzt nicht erheben, werden auch in anderen muslimischen Ländern Christen verstärkt verfolgt werden“, sagte er. Im Islamischen Recht, der Scharia, wird Apostasie mit dem Tode bestraft. Im Artikel 225 des iranischen Strafgesetzbuches, im Gesetz über die islamischen Strafen vom 8. Amordâd 1370 (30. Juli 1991) heißt es, „dass die Apostasie mit dem Tode bestraft wird.“ Nach diesem Gesetz ist ein Muslim, der zum Christentum konvertiert, ein Ketzer [mortad]. Dass Missionieren von Muslimen, mit der Absicht ihn zum Christentum zu bekehren, nennt man mortad harbi [Konvertit, der gegen den Islam Krieg führt]. Die Überlieferungen Mohammeds, wie in Al Bukhari sind nur eine Basis für eine solche Sichtweise:

„Ein Muslim, der zugegeben hat, dass es keinen Gott außer Allah gäbe und dass Ich sein Prophet sei, darf nicht getötet werden, außer aus drei Gründen: als Strafe bei Mord, wegen Ehebruchs und wegen Apostasie“ Al Bukhari 9,83,17

Todesurteile gegen solche Personen werden sowohl durch Fatwas, als auch durch das auf Basis der Scharia entwickelte iranische Strafgesetzbuch vorgeschrieben. Alle religiösen Minderheiten in Iran, einschließlich der Bahais, Zoroastrier, Juden und Christen, sind verschiedener Formen der Verfolgung und politischer und sozialer Ausgrenzung seit der Islamischen Revolution ausgesetzt. Die härtesten Strafen bekommen allerdings diejenigen, die sich vom Islam abwenden. Es ist nicht zu erwarten, dass Ayatollah Khamenei seine Entscheidung öffentlich bekannt geben wird. Solche Fälle werden traditionell hinter verschlossenen Türen entschieden. Sollte er den Fall an das lokale Gericht zur Entscheidung zurückgeben, wird das Todesurteil rechtskräftig.

Die Todesstrafe für Apostasie wird in einigen Ländern vollstreckt. Ein Rechtsgutachten der berühmten Al-Azhar Universität in Kairo, lässt an der „Rechtmäßigkeit“ von Todesurteilen im Islam gegenüber Apostaten keinen Zweifel. Der Fatwa Ausschuss der Al-Azhar Universität schrieb im Jahre 1978:

„Im Namen Gottes, des Allerbarmers des Gnädigen

Die Frage des Herrn Ahmad Derwisch; er hat diese Frage durch Herrn (Name nicht sichtbar), deutscher Staatsangehörigkeit, vorgelegt:

Ein Mann muslimischen Glaubens und ägyptischer Staatsangehörigkeit heiratete eine Frau christlichen Glaubens und deutscher Staatsangehörigkeit. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.

1. Was ist das Urteil des Islams über den Status dieser Person mit Hinblick auf die islamischen Strafen?

2. Werden seine Kinder als Muslime oder als Christen angesehen? Was ist das Urteil?“

Alles Lob gebührt Gott, dem Herrn der Welten. Segen und Friede sei mit dem Siegel der Propheten, unserem Herrn Mohammad, seiner Familie und allen seinen Gefährten.

Hiermit erteilen wir Auskunft:

Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet. Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.

(unleserliche Unterschrift):

Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in Al Azhar.

Datum: 23. September 1978 Siegel mit Staatswappen:

Die Arabische Republik Ägypten.

Al-Azhar.

Der Fatwa-Ausschuss in Al Azhar.“

12 Gedanken zu „Iran: Der Fall Youcef Nadarkhani

  1. Pingback: Bruder Yousef Nadarkhani, frohe Weihnachten! | Pârse & Pârse پارسه و پارسه

  2. Petitionsausschuss fordert Begnadigung für iranischen Pastor

    Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für die Freilassung von Youcef Nadarkhani ein und überweist dem Auswärtigen Amt eine entsprechende Beschwerde. Der evangelische Pastor wurde 2009 im Iran verhaftet und ein Jahr später wegen Abfalls vom islamischen Glauben zum Tode verurteilt.

    http://www.pro-medienmagazin.de/nachrichten.html?&news%5Baction%5D=detail&news%5Bid%5D=4944

    Sitzt aufgrund seines Christseins im Gefängnis: Der iranische Pastor Youcef Nadarkhani, hier mit seiner Frau und seinen beiden Söhnen.
    Foto: privat (IGFM)An diesem Mittwoch beschloss der Petitionsausschuss des Bundestages laut einer Mitteilung einstimmig, dem Auswärtigen Amt eine Petition bezüglich Nadarkhani zur Erwägung zu überweisen. Der Ausschuss begründete seinen Entschluss mit der Haltung des Parlamentes und der Regierung, die „die Sorge des Petenten um das Leben von Youcef Nadarkhani teilen“.

    Todesurteil wegen „Abfalls vom islamischen Glauben“

    Der 34-jährige Pastor konvertierte im Alter von 19 Jahren vom Islam zum Christentum. Er stammt aus der nordiranischen Stadt Rasht, wo er seit 2001 einige Hausgemeinden leitet. Der Vater zweier Kinder wurde 2006 schon einmal verhaftet. Damals machte man ihm seinen „Abfall“ vom islamischen Glauben und die Verkündigung des Evangeliums zum Vorwurf. Nach zwei Wochen wurde er jedoch freigelassen.

    Zu seiner jetzigen Inhaftierung kam es, als Nadarkhani 2009 gegen ein neu erlassenes Gesetz protestierte, das allen Schulkindern im Iran vorschreibt, den Koran zu lesen. Er begründete seinen Protest mit der iranischen Verfassung, die freie Religionsausübung gewährleistet. Die Polizei nahm ihn gefangen, und am 12. Oktober 2009 musste er sich vor Gericht wegen seines Protests verantworten.

    Am 22. September 2010 wurde der Vorwurf gegenüber Nadarkhani geändert. Auf Basis der Vorwürfe aus dem Jahr 2006 verurteilte ihn ein Gericht zum Tode durch Erhängen. Im Juni 2011 bestätigte der Oberste Gerichtshof in Qom das Urteil. Die iranische Regierung bot Nadarkhani an, nachsichtig zu sein, wenn er dem christlichen Glauben abschwört. Laut der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) geht es der iranischen Justiz nun darum, Nadarkhani „mit allen notwendigen Mitteln“ zur Rückkehr zum Islam zu bewegen. Menschenrechtlern zufolge schließt dies auch die Folter mit ein.

    Die internationale Staatengemeinschaft kritisierte die iranische Regierung für den Umgang mit dem Fall. So forderte US-Außenministerin Hillary Clinton Ende letzten Jahres den Iran dazu auf, den Pastor freizulassen.

    Bundesregierung handelt im Fall Nadarkhani
    Wie es in der Begründung des Petitionsauschusses heißt, habe sich auch die Bundesregierung auf verschiedenen Wegen für die Aufhebung des Todesurteils und die Freilassung Nadarkhanis eingesetzt. So habe nach der Bestätigung des Todesurteils der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, noch am gleichen Tag die Aufhebung des Todesurteils und die sofortige Freilassung von Nadarkhani gefordert.

    Der Geschäftsträger der iranischen Botschaft sei zudem sowohl vom außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin als auch vom Beauftragten für den Nahen und Mittleren Osten im Auswärtigen Amt einbestellt worden. Bei diesen Gesprächen sei der Iran nachdrücklich aufgefordert worden, die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie auch die eigene Verfassung, die den Schutz religiöser Minderheiten beinhalte, zu achten.

    Der Petitionsausschuss, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, erkenne durchaus die „engen Grenzen von Einflussnahme auf das iranische Regime in dieser wie auch in anderen politischen und humanitären Fragen“ an. Die Abgeordneten erachten es aber dennoch für dringend geboten, die Entwicklung im Falle des verurteilten Youcef Nadarkhani genau zu beobachten, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.

    Dem Petitionsausschuss im Bundestag gehören 26 Abgeordnete an. Seit 2005 ist Kersten Steinke von der Partei „Die Linke“ Vorsitzende des Ausschusses. Bürger oder Organisationen können Petitionen einreichen, die der Ausschuss prüft und gegebenenfalls an zuständige Behörden weiterleitet. (pro)

    VON: df | 18.01.2012

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