Skandalfall Alexander Dorin vs. Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Zeugen sprechen (Teil 1)

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, es ist eine Weile her, seit wir über ihren Fall berichteten. Was hat sich in der Zwischenzeit ergeben?

Alexander Dorin: Es hat sich so einiges getan. So konnte ich z.B. unlängst vor einem Belgrader Gericht über meine politische Verfolgung durch die Basler Staatsanwaltschaft berichten. Am 26.11.2018 war ich als Entlastungszeuge im Fall des ehemaligen französischen Geheimdienstlers Jugoslav Petrusic geladen, der von der nichtstaatlichen serbischen Organisation Fond za Humanitarno Pravo (Humanitarian Law Center) angezeigt wurde, weil er über die Verstrickung dieser von den USA gesteuerten Organisation in manipulierte Kriegsverbrechen berichtete, die man den Serben unterstellte – ich spreche von klassischen False Flagg Operationen.

Jedoch waren die Vorwürfe dieser Institution dermassen amateurhaft und absurd, so dass selbst der Richter einsehen musste, dass diese Organisation gegen Petrusic nichts wird ausrichten können. Es ist zudem zu beobachten, dass der alleinige Einfluss der USA auf Serbien hier und dort etwas schwächelt, so dass solche Institutionen, im Vergleich zu bis vor einigen Jahren, nicht mehr über die absolute Dominanz verfügen. Das ist wohl nicht zuletzt auch auf die Erstarkung Russlands zurückzuführen, das sich gegen die alleinigen westlichen Hegemoniebestrebungen bisher erfolgreich zur Wehr setzt.

Ich konnte vor Gericht jedenfalls über meine Zusammenarbeit mit Jugoslav Petrusic berichten, wie er mich in der Schweiz oft besuchte und wie ich schlussendlich wegen dieser Zusammenarbeit und Enthüllungen in das Fadenkreuz korrupter Angestellter der Basler Staatsanwaltschaft geriet, deren Auftrag es war, meine brisanten politischen Enthüllungen zu stoppen. Damit ist mein Fall jetzt offiziell auch in Serbien protokolliert worden. Das Protokoll meiner Zeugenaussage werde ich demnächst im Internet veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gerichtsverhandlung in Belgrad  vom 26. 11. 2018, während der Alexander Dorin über seine Misshandlung durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt berichten konnte. 

Einige Zeit nach meiner Zeugenaussage vor Gericht hatte ich mit Petrusic auch einen Auftritt in der serbischen Sendung Posle rucka, die vom in Serbien bekannten Moderator Vanja Bulic geführt wird. Dort konnte ich vor Hunderttausenden live-Zuschauern erneut von dem jahrelangen Terror berichten, den gewisse Abteilungen der Basler Staatsanwaltschaft gegen mich und diverse meiner Bekannten ausübt (Stichwort: Existenzvernichtung). Anfang April findet in Banja Luka zudem eine internationale Konferenz zum Thema Wahrheit über Srebrenica statt, an deren Spitze der israelische Holocaustforscher Gideon Greif steht. Während dieser Gelegenheit kann ich auch einem internationalen Publikum von dem Terror erzählen, den die Staatsanwaltschaft Basel gegen mich ausübt.

Aleksander Dorin und Jugoslav Petrusic in der serbischen Livesendung posle rucka. 

Ardašir Pârse: Sie arbeiten demnach weiterhin mit Jugoslav Petrusic zusammen?

Alexander Dorin: Ja, wir arbeiten an diversen Projekten zusammen. Zudem hat er in Serbien unlängst eine notariell beglaubigte Aussage gemacht, in der er brisante Dinge bestätigte. So bezeugte er, dass zahlreiche Dokumente von seinen Disketten, die mir die Staatsanwaltschaft beim Überfall auf meine Liegenschaft entwendet hatte, nach der Rückgabe durch die Staatsanwaltschaft an mich (über ein Jahr nach meiner Freilassung) stark beschädigt bzw. gelöscht wurden. Es handelte sich übrigens zum Grossteil um Dokumente, welche die Aktivitäten islamischer Grupperungen in der Schweiz aufzeigen. Zudem bestätigte er, dass er durch sein geheimdienstliches Netz erfahren hat, wer mir den Angriff der Basler Staatsanwaltschaft eingebrockt hat. Er nennt mit Namen, Mirsada Voser-Alibasic, die früher im Vorstand der Bosnisch-Islamischen Gemeinschaft in Basel tätig war und mit Beat Voser verheiratet ist, der während meiner Verhaftung der Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt war. Damit ist Petrusic bereits die zweite Person, die Frau Voser als Auftraggeberin des ganzen Skandals ausmachte. Ich berichtete bereits früher während unserer Interviews darüber, dass Zeugen mich über die Rolle von Frau Voser-Alibasic im Zusammenhang mit meiner Verhaftung informierten.

Ardašir Pârse: Ja ich erinnere mich. Das Ganze macht Sinn, denn anders wäre das illegale und korrupte Verhalten der Staatsanwälte Thomas Homberger und Thomas Hofer nicht zu erklären. Sind Sie in Ihrem Fall auch sonst noch vorangekommen?

Alexander Dorin: Ja – und wie. Während der letzten Jahre kontaktierten mich immer wieder Leute aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis, die wegen meiner politischen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Basel ebenfalls terrorisiert worden sind. Zum einen handelt sich dabei um Leute aus meinem Bekanntenkreis, die man damals ebenfalls verhaftete, weil sich die Staatsanwaltschaft davon versprach, dass diese Leute durch Haftterror dermassen zermürbt werden, so dass sie mich falsch beschuldigen würden. Eine Taktik der Staatsanwaltschaft, die Gott sei Dank kläglich scheiterte. Auf der anderen Seite gibt es diverse Bekannte von mir, die Geldbussen von Tausenden Schweizer Franken erhielten, nur weil sie vor meiner Liegenschaft fotografiert wurden – das muss man sich mal vorstellen.

Der Grossteil dieser Zeugen insistierte nun darauf, dass ihre Aussagen endlich auch mal schriftlich festgehalten und beglaubigt werden. Viele dieser Aussagen wurden zwar bereits vom Russia Today Journalist John Bosnitch gefilmt, jedoch drängten diese Leute immer wieder darauf, dass ihre Aussagen zusätzlich vom Beglaubigungsamt in Basel abgestempelt würden.

Ardašir Pârse: Höchst interessant und brisant. Könnten Sie einige Beispiele dazu nennen?

Alexander Dorin: Aber sicher doch, gerne. Da wäre z.B. der Brief eines ehemaligen Untersuchungshäftlings an meinen damaligen Anwalt Dr. Stefan Suter vom 31. Juli 2015. In dem Brief erklärt der Häftling, dass er mit einem gewissen Herrn Paolo Beghelli mehrere Wochen auf der gleichen Station verbrachte. Herr Beghelli erzählte diesem Mitgefangenen, dass er mich falsch belasten müsse, da er sonst nicht wieder aus der Untersuchungshaft entlassen würde. Daraus können wir entnehmen, dass das die Bedingung der Staatsanwaltschaft an Herrn Beghelli für seine Freilassung war. Der ehemalige Mitgefangene nannte mittlerweile noch die Namen zweier weiterer ehemaliger Untersuchungsgefängnis-Insassen, die die Aussagen Beghellis damals ebenfalls gehört haben.

In der Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts Basel-Stadt vom 19. Juni 2015 wurde festgehalten, dieser Beghelli habe ausgesagt, er habe an mich 2 Kg bzw. 6 Kg Hanf geliefert, das erste Mal zwei Wochen vor meiner Verhaftung. Diesen Hanf hätte er einer ihm unbekannten Person übergeben, von der er jedoch wisse, dass er mein Freund sei. Was die Staatsanwaltschaft mit diesem Paolo Beghelli in der Folgezeit genau anstellte, das kann ich nicht beurteilen. Es ist jedoch offensichtlich, dass diese Person unter hohen Druck gesetzt wurde, denn seine Behauptungen im Zusammenhang mit dem Hanf steigerten sich praktisch im wöchentlichen Rhythmus. Aus mehreren Kilos wurden 50, aus 50 wurden 100, aus 100 wurden 200, bis sich dann die Menge der erfundenen Lieferungen bei ca. 230 Kg einpendelte….

Als Beghelli zwischenzeitlich bei 100 Kg angelangte, gestand er gegenüber diversen Mitgefangenen bereits, dass er mich falsch belasten müsse. Mit welchen Methoden die Staatsanwaltschaft ihn dann dazu brachte, aus diesen 100 Kg auch noch mehr als das doppelte zusammenzulügen, darüber kann man lediglich anhand der Zeugenaussagen von Beghellis ehemaligen Mithäftlingen spekulieren.

Paolo Beghelli aus dem Kanton Tessin. Er gab gegenüber Mitgefangenen zu, Alexander Dorin auf Druck der Staatsanwaltschaft falsch belasten zu müssen.

Noch während meiner Haftzeit wurde mir von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine andere (dubiose) Person vorgesetzt, mit der ich eine sogenannte Konfrontations-Gegenüberstellung hatte. Es handelt sich um einen gewissen Sascha Vezzoli, der anscheinend ebenfalls aus dem Kanton Tessin stammt. Dieser Vezzoli behauptete, er habe für Beghelli Hanf gezüchtet – und dieser Hanf sei dann an mich geliefert worden. Ich fragte Vezzoli, wie er darauf komme, worauf er antwortete, Beghelli hätte es ihm gesagt. Zudem sei er anfänglich während irgendeiner Lieferung dabei gewesen. Wo er mich denn zum ersten Mal gesehen habe, wollte ich von ihm wissen. «Er könne sich nicht mehr daran erinnern», war seine Antwort. Hier erlitt er erneut eine Amnesie-Attacke, als ich ihn fragte, wo er mich denn zum ersten Mal gesehen haben will – denn darauf konnte er keine Antwort geben.

Vezolli leistete sich jedoch einen argen Versprecher, als ihn mein damaliger Anwalt Dr. Stefan Suter fragte, wie er denn auf die Menge von 200 Kg Hanf gekommen ist, die an mich geliefert worden sein soll. Vezolli erklärte, dass es Ziel seiner Kalkulationen gewesen ist, am Ende zu 200 Kg Hanf zu gelangen. Dr. Suter fragte ihn daraufhin, weshalb er zu 200 Kg Hanf hätte gelangen müssen, worauf Vezzoli im Gesicht rot anlief und irgendetwas zusammenstotterte. Dieser ‚Zeuge’ der Staatsanwaltschaft lieferte damit den direkten Beweis, dass ihm seine Aussagen von jemandem vorgelegt wurden. Zum Glück handelt es sich um einen nicht ganz so intelligenten Zeitgenossen, was schlussendlich zu meinem Vorteil ausfiel. Vezzolis Versprecher musste vom Untersuchungsbeamten wohl oder übel protokolliert werden.

Rechts im Bild: Sascha Vezzoli, der dubiose Milieu-Zeuge der Staatsanwaltschaft, der während des Konfrontation-Gegenüberstellung mit Alexander Dorin Amnesieanfälle erlitt und sich sogar einen bezeichnenden Versprecher leistete.

Der Anwalt Stefan Suter beging damals übrigens den massiven Fehler, ausgerechnet die korrupte Staatsanwaltschaft über den Warnbrief von Beghellis Mitgefangenen zu informieren, was dazu führte, dass ich gleich wieder auf die geschlossene Abteilung verlegt wurde, obwohl ich davor bereits zwei Monate auf dieser Folterstation verbringen musste. Zudem lud die Staatsanwaltschaft diesen Häftling zum Gespräch, wobei man durch Druck erreichen wollte, dass er seine Aussagen wieder relativiert. Pech für die Staatanwaltschaft, dass dieser Zeuge seine Zeugenaussage mittlerweile nochmals bestätigte – dieses Mal amtlich beglaubigt. Zudem ist er bereit, vor Gericht auszusagen (wie übrigens fast alle Zeugen).

Bereits am 30. Juni 2015, zwei Wochen nach meiner Verschleppung durch die Staatsanwaltschaft Basel, erkundigten sich die deutschen Menschenrechtsaktivisten Helga Fuchs-Schopp und die Anwältin Brigitta Biehl (ebenfalls deutsch) bei der Staatsanwaltschaft per Fax nach meinem Gesundheitszustand. Frau Fuchs verwies u.a. darauf, dass ich bereits im Jahr 2005 in Basel, Opfer eines gewalttätigen polizeilichen Übergriffs gewesen bin, der für mich gesundheitliche Folgen hatte. Im Frühjahr 2005 wurde ich vor meinem Haus von der Polizei verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht. Dort wurde ich von einem Wärter namens Marcello Conrad ohne jeglichen Grund massiv zusammengeschlagen, was dazu führte, dass ich kurze Zeit später einen Ausfall des Gleichgewichtsorgans erlitt und während Monaten nicht mehr richtig laufen konnte. Eine Erklärung für diese Art der Folter und Menschenrechtsverletzung erhielt ich von der Polizei nie. Aufgrund dieser Vorgeschichte machten sich die Menschenrechtlerin und die Anwältin damals berechtigte Sorgen.

Am 1. Juli beantwortete ein gewisser Kommissar Roppel die Faxanfrage von Frau Fuchs. Er erklärte dabei, dass er am gleichen Tag auch mit der deutschen Anwältin Brigitta Biehl telefoniert habe. In dem Schreiben und Telefongespräch log Kommissar Roppel die beiden Frauen ungeniert an, dass es mir gut gehen würde. Dabei hatte meine anfängliche Pflichtverteidigerin, Frau Elisabeth Stärkle aus Basel, kurz davor noch verlangt, dass ich eine adäquate medizinische Versorgung in Anspruch nehmen könne, was zum Grundrecht eines jeden Bürgers in der Schweiz gehört. Diese Bitte wurde jedoch ohne Begründung abgelehnt. Wie könnte es überhaupt jemandem gut gehen, der nach einem brutalen Überfall einer Sondereinheit der Basler Polizei auf eine geschlossene Abteilung gebracht wurde, wo man während 23 Stunden täglich in einer engen Zelle eingesperrt ist und nichts als auf eine Wand glotzen kann?

Die Lügen von Kommissar Roppel sind ein eindeutiger Fall von Amtsmissbraucht. Ich muss hinzufügen, dass der gleiche Kommissar Roppel der Menschenrechtlerin und der Anwältin die Bitte ausschlug, mich besuchen zu dürfen. Was konnte denn die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt damals dagegen haben, dass mich eine Menschenrechtlerin und eine Anwältin besuchen? Nichts – ausser der Vertuschung der von der Staatanwaltschaft verübten Gesetzes- und Menschenrechtsbrüche.

Eine ähnliche Situation entstand, als mich damals der schweizer Anwalt Edmund Schönenberger von der Organisation Psychex besuchen wollte. Auch Herr Schönenberger war für die Staatsanwaltschaft wohl zu unangenehm, denn auch ihm wurde schlicht und einfach keine Besuchserlaubnis bewilligt. Infolge dessen bezeichnete der Anwalt Schönenberger den Staatsanwalt Thomas Homberger in einem persönlichen Brief berechtigterweise als Faschisten, worüber ich in einem früheren Interview auf Parse & Parse bereits berichtete. Man muss sich mal vorstellen, wie sich ein Staatsanwalt verhalten muss, bis ihn ein Anwalt als Faschist bezeichnet…

Doch die Staatsanwaltschaft um Thomas Homberger begnügte sich damals nicht damit, Anwälte und Menschenrechtler zu belügen. Auch der deutsche Ahriman-Verlag, bei dem ich mehrere Bücher veröffentlichte, wurde von den gleichen Behördenkriminellen hemmungslos angelogen. Am 23. Juli 2015 suchte eine Mitarbeiterin des Ahriman-Verlages das Untersuchungsgefängnis Waaghof auf und beantragte eine Besuchserlaubnis. Diese wurde jedoch verweigert, mit der Begründung, dass ich diese Person nicht kennen würde… Zum Vergleich: während meiner gesamten Haftzeit durfte mich nur eine einzige Person besuchen. Es handelte sich um einen gewissen Herrn Kaspar Trümpy, den ich damals nicht persönlich kannte. Herr Trümpy und ich konnten jedoch kaum etwas zusammen reden, da wir mehrfach unterbrochen wurden, dass wir über diese und jene Themen nicht reden dürften. Wie konnte man nun eine Vertreterin des Ahriman-Verlags abweisen, unter der Begründung, dass ich diese Person nicht kannte, während ich in Wirklichkeit meinen einzigen Besucher, Herrn Kaspar Trümpy, nicht persönlich kannte? Die Antwort darauf werden gewisse kriminelle Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Basel nicht geben können.

Die gleiche Staatsanwaltschaft terrorisierte auch unterschiedliche Leute aus meinem Bekanntenkreis. So wurde ein mit mir befreundeter Basler Journalist beschuldigt, er habe bei mir Hanf gekauft. Dieser Mann arbeitet nebenbei zu 40% in einer Gärtnerei, bei der ich jedes Jahr Balkonpflanzen bestelle. Die Staatanwaltschaft erfand die Geschichte, dass dieser Journalist bei mir insgesamt 600 Gamm Hanf gekauft habe, ohne ihn jemals anzuhalten oder zu durchsuchen. Der Mann konnte per Blutprobe beweisen, dass er kein Hanfkonsument ist – jedoch erhielt er nie die Nachricht, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt sei.

Einem anderen Bekannten warf die Staatsanwaltschaft den gleichen Schwachsinn vor. Auch dieser Mann, der mit mir hauptsächlich aufgrund meiner politischen Aktivitäten verkehrte, wurde von Ermittlern der Staatsanwaltschaft diverse male vor meiner Liegenschaft fotografiert. Für diese Spinner offensichtlich Grund genug, dem Mann vorzuwerfen, er habe bei mir Hanf gekauft. Es wurde ihm vorgeworfen, er sei ein Hanfkonsument. Als er ebenfalls einen Bluttest machen liess, der negativ ausfiel, verdrehte die Staatsanwaltschaft die ganze Geschichte nochmals und behauptete, er sei demnach ein Hanfdealer! Fast schon überflüssig zu erklären, dass auch dieser Bekannte von mir niemals vor meinem Haus angehalten oder durchsucht worden ist. Übrigens wurde keiner der Beschuldigten vor meinem Haus kontrolliert, was die ganze Geschichte noch absurder macht.

Dieser Mann erhielt übrigens eine Geldbusse von 12’000 sfr! Er bezahlte das Geld bisher zwar nicht ein, jedoch ist diese Geldbusse bereits ein Skandal, den man höchstens in einer Bananenrepublik erwarten würde. Wie kann man Menschen aufgrund von nichts ein Bussgeld auferlegen? Kommt noch dazu, dass es in meinem Fall bereits seit vier Jahren keine Anklageschrift und keinen Prozess gibt. Wie kann man demnach ohne Prozess und Schuldspruch überhaupt Geldbussen verteilen?

 

Ein anderer Bekannter von mir wurde von der Staatsanwaltschaft noch viel massiver terrorisiert. Auch dieser Mann erhielt eine Geldbusse von mehreren tausend Schweizer Franken. Der Grund: er wurde vor meiner Liegenschaft ebenfalls fotografiert und beschuldigt, er habe bei mir Hanf gekauft. Er zahlte die Geldbusse logischerweise nicht ein, da es sich bei den Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft um reine Fantasie-Konstrukte handelt. Das führte schliesslich dazu, dass dieser Mann eines morgens in seiner Wohnung verhaftet und über Umwege in das Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht wurde. Dort wurde ihm eröffnet, er müsse die nicht bezahlte Geldbusse absitzen… Ein Bekannter von ihm musste ihn Tage später freikaufen, sonst hätte er wochenlang im Gefängnis sitzen müssen. Dieses kriminelle Verhalten der Staatsanwaltschaft Basel erfüllt die Tatbestände der Entführung, Freiheitberaubung, Nötigung, finanzielle Schädigung, Erpressung usw.

Beim nächsten Fall muss man bereits von Behördenfaschismus reden, denn er übersteigt in Sachen Brutalität die anderen Fälle sogar noch. In meiner Liegenschaft wohnte im zweiten Stock während Jahren eine Frau, zusammen mit ihrem damaligen Lebenspartner. Die ursprünglich aus Polen stammende Frau versuchte in der Schweiz Arbeit zu finden und dadurch Fuss zu fassen. So half sie hier und dort mal in einem Restaurant aus und arbeitete zuletzt bei einem Bauernhof auf dem Bio-Gemüse produziert wurde.

Am Tag der Erstürmung meiner Liegenschaft drang die Sondereinheit auch in die Wohnung der Frau und ihres Lebenspartners ein. Sie und ihr Partner wurden ebenfalls zu Boden geworfen, während man der Frau mit Stiefeln auf den Rücken trat und ihr eine automatische Schusswaffe an die Schläfe hielt (ihrem Partner ebenfalls). Das Paar wurde ebenfalls an Händen und Füssen gefesselt und ihnen eine Art Maske über die Köpfe gezogen.

Als erstes wurde die Frau aus dem Haus geschleppt und an einen Ort gebracht, den sie nicht identifizieren kann. Eine geschätzte Stunde später wurde sie erneut an ihren Wohnort zurückgebracht. Dort wurde sie von Angehörigen der Staatsanwaltschaft in die Wohnung im Erdgeschoss gebracht, die damals von einem Mann angemietet wurde, der gerade dabei war, eine Forex-Firma zu gründen (Devisenhandel). Die Frau protestierte und fragte nach dem Grund dafür, weshalb man sie in die Wohnung einer anderen Person schleppt. Zur Antwort erhielt sie folgendes:» halte deine Schnauze, setz dich hin und schau zu!»

Anschliessend öffnete einer der anwesenden Staatsanwaltschafts-Mitarbeiter die Türe eines Einbauschrankes, den diese Männer angeblich vor kurzem aufgebrochen hatten, wobei einer der Männer eine Art Plastiksack oder Plastikbehälter herauszog und der Frau vor die Nase hielt und sie mit «und was ist das?» anschnauzte. Während späterer Verhöre stellte sich heraus, dass die Staatanwaltschaft behauptete, in dem Säckchen sei Hanf gewesen.

Wenn man folgende Tatsachen berücksichtigt, so wird die ganze Farce mehr als offensichtlich: Weshalb wird eine Hausbewohnerin in die Parterre-Wohnung gezerrt, in der sie nie wohnte und mit der sie nichts zu tun hatte? Und weshalb wird sie vor einen Einbauschrank gestellt, der angeblich bereits aufgebrochen wurde? Weshalb hat man nicht den eigentlichen Mieter vorgeführt, damit er während der Durchsuchung der Wohnung anwesend sein konnte? Denn laut Schweizer Gesetz ist es nicht legal, eine fremde Person während einer Hausdurchsuchung herbeizuziehen (vor allem dann, wenn der eigentliche Mieter gar nicht flüchtig ist). Noch illegaler ist es, eine solche Person auch noch vor vollendete Tatsachen zu stellen. Weder der Mieter noch ich als Hausbesitzer, waren während des angeblichen Aufbruchs des Einbauschranks vor Ort – wieso nicht?

Welcher Artikel des Schweizer Gesetzes erlaubt es der Staatsanwaltschaft, in eine Wohnung einzudringen, in welcher weder der Mieter noch der Hausbesitzer anwesend sind? Und welcher Artikel erlaubt es der Staatsanwaltschaft, ohne Anwesenheit des Mieters oder Vermieters auch noch einen Schrank aufzubrechen? Und schliesslich: wie möchte die Staatsanwaltschaft die Tatsache rechtfertigen, dass erst NACH dem angeblichen Aufbrechen des Schrankes jemand herbeigezogen wurde – und dazu noch eine Person, die mit dieser Wohnung so oder so nichts zu tun hatte?

Die Staatsanwaltschaft hätte in dieser Situation auch z.B. behaupten können, in dem Schrank seien eine Bombe, Waffen, Pläne für einen terroristischen Anschlag oder sonst etwas gefunden worden wäre. Doch weshalb wurde der Mieter nicht vorgeführt und wieso hat niemand einen Durchsuchungsbefehl gezeigt bekommen? Dieses Verhalten der Basler Staatsanwaltschaft ist absolut illegal und zeugt von einem gesetzeswidrigen und korrupten Verhalten.

Die Frau und ihr Partner mussten im Untersuchungsgefängnis übrigens ganze drei Monate ausharren. Nach ca. zwei Drittel der Haftzeit wurde der Frau von einem Pflichtverteidiger das Angebot gemacht, sie solle doch auf einen ‚Deal’ mit der Staatsanwaltschaft eingehen. Die Frau wollte jedoch auf absolut keinen Deal eingehen, weil es keine Grundlage für einen Deal gab. Oder weshalb hätte sie unwahre Sachen zugeben müssen, nur damit sie ein paar Wochen früher wieder entlassen würde?

Für diese aufrechte Haltung wurde die Frau nach ihrer Entlassung schwer bestraft. Zuerst erhielt sie während ca. zwei Jahren ihren Pass nicht zurück, womit sie quasi zur Gefangenen der Basler Staatsanwaltschaft degradiert wurde. Während dieser Zeit konnte sie nicht einmal ihre kranke Mutter in Polen besuchen. Sie hatte inzwischen eine Arbeit als Pflegerin in einem Altersheim gefunden, wo sie von der Geschäftsleitung die besten Bewertungen erhielt. Auf Nachfragen ihres Anwalts erhielt sie eines Tages zwar ihren Pass zurück, jedoch erfuhr sie kurze Zeit später, dass ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert würde, worauf sie zuerst vom Altersheim die Kündigung erhielt und danach aus der Schweiz geworfen wurde. So geht man eben mit Menschen um, die nicht ‚kooperieren’ wollen.

Auch der damalige Lebenspartner dieser Frau bestätigte mittlerweile schriftlich, dass ihn die Basler Staatsanwaltschaft damals um jeden Preis dazu bringen wollte, mich falsch als den Chef einer internationalen Bande zu beschuldigen. Vielleicht wird jetzt klar, weshalb der Basler Justizkritiker Peter Zihlman die Basler Justiz mit der Mafia verglich.

Ähnlich schlecht schnitt auch ein Bekannter von mir ab, der sich während des Überfalls auf meine Liegenschaft gerade zu Besuch im Haus aufhielt. Auch er konnte nach seiner Entlassung bezeugen, dass ihn die Staatsanwaltschaft durch Haftzermürbung dazu nötigen wollte, mich falsch zu beschuldigen.

Ardašir Pârse: Das ist ziemlicher Sprengstoff. Haben alle Zeugen ihre Aussagen mittlerweile zu Protokoll gegeben?

Alexander Dorin: Der Grossteil, ich erwarte noch einige Aussagen. Mehrere Zeugen baten mich zudem darum, ihre Aussagen erst vor Gericht zu verwenden, da sie erneute Repressalien der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt befürchten. Bei den hier veröffentlichten Zeugenaussagen handelt es sich ca. um etwas mehr als die Hälfte aller vorhandenen Aussagen.

Ardašir Pârse: Sie scheinen zum Glück einen loyalen Bekanntenkreis zu besitzen, der sich von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt auch nach Einschüchterungen nicht dazu erpressen liess, Sie falsch zu beschuldigen. Waren alle so loyal, oder ist jemand unter diesem Druck eingebrochen?

Alexander Dorin: Von meinen Freunden und nahen Bekannten liess sich praktisch niemand erpressen, worüber ich mich tatsächlich glücklich schätze. Es gab lediglich zwei mir bekannte Personen, die unter dem Druck einbrachen. Bei der ersten Person handelt es sich um einen türkischen Pizzakurier, den sich die Staatsanwaltschaft vornahm. Dieser Mann behauptete, er habe bei mir wenige Male Hanf geholt. Ich traf ihn eines Tages auf der Strasse und fragte ihn, weshalb er sich dazu anstiften liess, so einen Unsinn zu behaupten. Er antwortete, dass seine Papiere das Problem seien, er besässe keinen Schweizer Pass. Er sei einen ‚Kompromiss’ eingegangen, damit er das Land nicht verlassen müsse. An dieser Stelle möchte ich nochmals an meine Hausbewohnerin vom Zweiten Stock erinnern, die damals auf einen solchen Deal nicht eingegangen war. Als Folge dessen wurde sie ausgewiesen…… Demnach ist es verständlich, dass jemand Angst bekommen kann. Während meines Gesprächs mit dem Pizzakurier war damals übrigens der ehemalige französische Geheimdienstmitarbeiter Jugoslav Petrusic anwesend, der das Gespräch bezeugen wird.

Dann gibt es da noch einen Deutschen Künstler, der in meinem Auftrag über einen gewissen Zeitraum mehrere Räume in meiner Liegenschaft gespachtelt und gestrichen hatte. Auch ihn knöpfte sich die Staatsanwaltschaft vor. Dieser Mann, der auch keinen schweizer Pass besitzt, erzählte mir später, er sei von der Staatsanwaltschaft äusserst unangenehm bedrängt und bedroht worden. Ihm sei unmissverständlich klargemacht worden, dass er mit ernsten Konsequenzen zu rechnen habe, wenn er nicht ‚kooperiert’. Aus Angst davor, das Land verlassen zu müssen, unterschrieb er eine Aussage, wonach er bei mir ab und zu Hanf geholt habe. Der Mann hat ein ernsthaftes Alkoholproblem und wurde an der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) in Basel mehrfach behandelt. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so wird mein Anwalt bei der PUK die medizinischen und psychiatrischen Befunde anfordern.

Der deutsche Künstler M.T. während der Renovierung von Alexander Dorins Wohnung. Auch er geriet in die Erpressungsmaschinerie des Staatsanwalts Thomas Homberger und seinem Team.

Jedoch bereiten mir die Aussagen dieser zwei Erpressten keine Sorgen, da alle anderen Zeugenaussagen die erpresserischen Methoden der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt belegen.

Ardašir Pârse: Ziemlich heftig die ganze Geschichte, aber wir sehen ja regelmässig, dass solche Sauereien vor allem auch in diversen westlichen Staaten geschehen, die sich selbst als demokratisch beweihräuchern.

Alexander Dorin: Ja klar, diese Doppelmoral ist äusserst widerlich.

Ardašir Pârse: Sie hätten ja mittlerweile genug Material für eine deftige Anzeige beieinander. Haben Sie schon daran gedacht?

Alexander Dorin: Natürlich. Wir arbeiten seit Jahren daran. Zuerst musste ich alle Fakten zusammentragen. Der nächste Schritt bestand darin, einen fähigen Anwalt zu organisieren. Das war zuerst gar nicht einmal so einfach, da man als erstes die meisten Anwälte in Basel schon mal vergessen kann. Dieser Basler ‚Teig’ ist dermassen verwoben, so dass man kaum eine Person findet, die entschlossen gegen diese Form des Amtsmissbrauchs und der Behördenkorruption vorgehen möchte. Mir wurde von Insidern widerholt geraten, dass ich unbedingt einen Anwalt ausserhalb Basels engagieren müsse.

Ich fand schliesslich ausserhalb Basels Anwälte, die meinen Fall übernehmen würden, jedoch war bei den meisten die Geldgier das Problem. Schlussendlich gelangte ich durch Empfehlungen zu den richtigen Anwälten, die sich als äusserst entschlossen erwiesen und darauf aufmerksam machten, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt unbedingt verklagt werden muss. Die gleichen Anwälte legten mir nahe, dass dieser Fall, falls ich innerhalb der Schweiz nicht zu meinem Recht komme, unbedingt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gehört. Das Problem bei diesem Gerichtshof sei lediglich jenes, dass dort in einer Abteilung Schweizer sitzen, die regelmässig dafür sorgen, dass ein Teil der Klagen gegen die Schweiz aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden. Meine Anwälte haben jedoch offenbar einen Weg gefunden, dieses Hindernis zu umgehen. Die Zeit ist demnach reif, wir werden den ganzen Fall demnächst aufrollen.

Ich möchte noch kurz erwähnen, dass mich diverse Medien bereits seit längerer Zeit darum bitten, den Fall medial aufzurollen. Besonders interessant ist das Angebot des Kanadischen Russia Today Reporters John Bosnitch, da dieser Sender ein Millionen-Publikum erreicht – nicht nur in Europa. Herr Bosnitch und andere Medienvertreter besitzen das ganze Beweismaterial bereits, zudem wurden diverse Zeugen auch interviewt. Ich erklärte Bosnitch und den anderen Medienvertretern jedoch, dass wir zuerst das gesamte Beweismaterial zusammentragen mussten, was mittlerweile der Fall ist. Wir können demnach bald loslegen.

Ardašir Pârse: Zu ihrem Beweismaterial gehören jedoch nicht ausschliesslich solche Zeugenaussagen von Beteiligten, oder?

Alexander Dorin: Nein, ich besitze natürlich noch zahlreiche weitere Dokumente und Beweise. So z.B. der Nachweis meiner Gelder, welche die Staatsanwaltschaft während des Überfalls auf meine Liegenschaft entwendet hat (es wurden 90’000 Schweizer Franken entwendet). So kann ich z.B. den Hausverkauf in Serbien und die Auflösung des Sparkontos meiner verstorbenen Eltern (ebenfalls in Serbien) einwandfrei belegen. Alles ist da: der Kaufvertrag des Hauses, der Sparvertrag mit der Bank, die an eine Vertrauensperson ausgestellte Vollmacht betreffend des Hausverkaufes und der Auszahlung des Sparkontos, den Vertrag des Hausverkaufes zwischen mir und dem Käufer, die Auszahlung des Erlöses aus dem Hausverkauf und der Kontoauflösung auf ein neu errichtetes Konto usw. Ich kann demnach ein Mehrfaches von dem nachweisen, was mir von er Staatsanwaltschaft entwendet wurde.

Vorhanden ist auch der Kaufvertrag der Liegenschaft in Basel, die 1995 von meiner Mutter gekauft und 2005 an mich vererbt wurde, wie auch die Erb-Bestätigung. Zudem sind auch die ganzen Mietverträge und Quittungen vorhanden, die bestätigen, dass sich das Haus seit 1995 aus Mietzinseinnahmen finanziert usw. Sie werden sich vielleicht daran erinnern, dass der Staatsanwalt Thomas Homberger noch während meiner Inhaftierung mein Haus beim Grundbuchamt mit Beschlag belegen (sperren) liess, ohne dafür einen einzigen vernünftigen Grund zu besitzen.

Wenn wir schon von der Sperrung meiner Liegenschaft beim Grundbuchamt durch die Staatsanwaltschaft sprechen. Am 06. 06. 2016 schickte der Treuhänder Peter Wagner einen Brief an den Staatsanwalt Thomas Hofer, in dem er der Staatsanwalt mehrere vernünftige Vorschläge betreffend die Sperre meiner Liegenschaft beim Grundbuchamt machte. Herr Wagner schlug u.a. vor, dass die Grundbuchsperre aufgehoben wird, damit ich z.B. zu einer anderen Bank mit günstigeren Zinsen wechseln kann. Auf der anderen Seite hätte ich dadurch z.B. eine Wohnung in der Liegenschaft verkaufen können, um so meine finanzielle angespannte finanzielle Situation zu verbessern, in die ich durch die Entwendung meines Geldes durch die Basler Staatsanwaltschaft geraten bin. Herr Wagner schlug Thomas Homberger zudem vor, dass im Fall eines Wohnungsverkaufs eine Klausel unterschrieben wird, laut der 300’000 Franken auf einem Sperrkonto deponiert werden, auf das bis zum Gerichtstermin nur die Staatanwaltschaft Zugriff hat. Auf diese Weise wäre meine finanzielle Notlage gelöst wurden, während die Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite abgesichert gewesen wäre.

Am 8 Juli 2016 informiert Thomas Homberger den Treuhänder in einem lapidaren Einzeiler darüber, dass die Staatsanwaltschaft weiter an der Grundbuchsperre festhält. Damit macht sich die Staatsanwaltschaft der versuchten Existenzvernichtung und der Sabotage meines finanziellen Gewinnes schuldig. Der versuchten Existenzvernichtung machte sich Thomas Homberger übrigens bereits davor schuldig. Er kontaktierte meine Bank, bei der meine Liegenschaft mit einer Hypothek belastet ist. Er informierte die Hypotheken-Abteilung darüber, dass gegen mich strafrechtliche Ermittlungen laufen. Die Bank liess daraufhin meinen Buchhalter wissen, dass die Kündigung der Hypothek bevorsteht. Das hätte bedeutet, dass ich finanziell ruiniert gewesen wäre, da mir ein Wechsel der Bank durch die Grundbuchsperre verunmöglicht wird. Der Treuhänder konnte die Situation nur mit äusserster Mühe wenigstens vorläufig retten. Einer der Anklagepunkte gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wird demnach die versuchte Vernichtung meiner materiellen Existenz sein, obwohl das vielleicht noch einer der ‚harmloseren’ Punkte ist.

Ardašir Pârse: Es ist nun wohl tatsächlich an der Zeit, dass Sie, die Anwälte und die Medienleute bald loslegen. Vier Jahre blockierte materielle Existenz sind wohl Grund genug, von den ganzen Rechts- und Menschenrechtsverletzungen ganz zu schweigen.

Alexander Dorin: Richtig. Die Zeit ist reif dafür, dass diese Behördenkriminellen für ihre Untaten zur Rechenschaft gezogen werden. Ich kann ihnen übrigens in Kürze noch weiteres Beweismaterial nachliefern.

Ardašir Pârse: Herr Dorin, ich bedanke mich bei ihnen herzlich für das Gespräch, welches wieder einmal sehr augenöffnend war; wir werden gerne weiteres Beweismaterial in der Zukunft der Öffentlichkeit über P & P zugänglich machen um die Gerechtigkeit wiederherzustellen – wir bleiben weiter am Ball.

2 Gedanken zu „Skandalfall Alexander Dorin vs. Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Zeugen sprechen (Teil 1)

  1. Falls diese Behördenkriminellen die Schweinerei nicht wieder ausbügeln, so muss der Fall nach Strassburg. Wir haben es hier mit Folter, Entführung, Freiheitsberaubung, Erpressung, Nötigung, Amtsmissbrauch usw. zu tun.

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