Ardašir Pârse: Herr Dorin, in Ihrem Fall tauchen immer wieder neue brisante Fakten auf. Nun sind Sie mittlerweile in den Besitz der Unterlagen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Ihrem Fall gelangt. Was können Sie uns darüber erzählen?
Alexander Dorin: Vor einiger Zeit forderte ein Basler Anwalt von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die Unterlagen über meinen Fall an, worauf der Anwalt relativ lange warten musste. Als dem Anwalt schliesslich anhand der Dokumente das Ausmass der Brisanz des ganzen Falles bewusst wurde, schlug er mir vor, dass wir den Fall an einen Anwalt ausserhalb des Kantons Basel-Stadt weitergeben. Laut seinen Aussagen kann es für einen Basler Anwalt ein Problem darstellen, wenn er einen Fall annimmt, der darauf schliessen lässt, dass dessen Hintergrund ziemlich brisant ist und die Staatsanwaltschaft milde ausgedrückt nicht gerade souverän dastehen lässt.
In der Zwischenzeit wurde ich durch diverse Empfehlungen auf den im Kanton Bern praktizierenden Anwalt Oliver Lücke aufmerksam, der für seine Unabhängigkeit und sein entschiedenes Vorgehen gegen gewisse dubiose Machenschaften der Schweizer Justiz bekannt ist. Aus diesen Gründen schrieb mein erster Anwalt einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft und machte darin darauf aufmerksam, dass er den Fall an den neuen Anwalt in Bern abgibt. Er schlug der Staatsanwaltschaft vor, dass er mir den Stick mit den Unterlagen übergibt, damit ich diesen meinem neuen Anwalt überbringen kann.
Die Reaktion folgte prompt. Am 6. August 2019 liess die Untersuchungsbeamtin Nicole John meinen Anwalt per E-Mail wissen, dass die Staatsanwaltschaft nicht damit einverstanden sei, dass diese Dokumente in meine Hände gelangen. Als Grund führte Frau John an, dass ein erhebliches Risiko bestünde, dass ich diese Dokumente aufgrund meiner beruflichen Aktivitäten (Publizist) missbrauchen würde. In diesem Zusammenhang taucht zuerst die Frage auf, weshalb die Staatsanwaltschaft Angst davor hat, dass diese Dokumente von mir veröffentlicht werden könnten? Ein Dokument als solches ist ja neutral, auf welche Weise könnte da demnach ein Missbrauch stattfinden? Und wovor fürchtet sich denn die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, wenn die Dokumente nichts belegen, das für die Staatsanwaltschaft von Nachteil wäre? Mein Anwalt erklärte mir jedenfalls, dass er so etwas noch nie erlebt habe.

Die E-mail der Staatsanwaltschaftsmitarbeiterin Nicole John an Dorins früheren Anwalt, in der sie dem Anwalt verbietet, die Dokumente an Dorin auszuhändigen
Ich hatte jedoch grosses Glück, da mich via Facebook eine Person aus Berlin kontaktierte und bei mir anfragte, ob mir ein gewisses Aktenzeichen bekannt wäre (die Person führte das Aktenzeichen in der Nachricht an). Nach Rücksprache mit meinem Anwalt stellte sich dann heraus, dass es sich um das Aktenzeichen meines Falles handelt. Ich fragte mich zuerst, wie es denn möglich sei, dass einer Person aus Berlin das Aktenzeichen meines Falles bekannt war? Ich vermutete, dass es bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine undichte Stelle geben musste.

Screenshot der Facebooknachricht eines gewissen Matthias Müller an Alexander Dorin (auf dessen privaten Facebook-Seite)
Einige Zeit danach, ich sass gerade in meinem Stammcafé, wo ich fast jeden Morgen sitze, als ein mir unbekannter Mann zu mir herantrat und mir auf Hochdeutsch erklärte, dass er mir etwas übergeben musste. Er hielt mir einen Briefumschlag hin und verabschiedete sich wieder. Ich öffnete ein wenig verwundert den Umschlag und entdeckte darin einen USB-Stick. Später öffnete ich den Stick auf meinem Computer und stellte erstaunt fest, dass es sich um die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bezüglich meines Falles handelte. Die Dokumente umfassen ca. 7000 Seiten(!).
Ich wühlte mich tagelang durch jedes einzelne Dokument und realisierte dabei, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ihren eigenen Skandal dokumentarisch festgehalten hat. Ich wunderte mich noch darüber, wie unvorsichtig die Staatsanwaltschaft war, die eigenen Versäumnisse zu dokumentieren. Ich erinnerte mich jedoch an meine Gespräche mit diversen Anwälten, während denen mir die Anwälte mehrfach erklärten, dass das unvorsichtige Verhalten der Staatsanwaltschaft wohl darauf zurückzuführen sei, dass sich der grösste Teil der Beschuldigten im Normalfall nicht richtig zur Wehr setzt. Viele Angeschuldigte verstehen die Sprache nicht richtig und besitzen nicht das nötige Geld, um sich von einem richtigen Anwalt verteidigen zu lassen – in einem solchen Fall wird ein Pflichtverteidiger engagiert, der sich oft so oder so nicht richtig um den Beschuldigten kümmert. Engagiert jemand jedoch trotzdem einen richtigen Verteidiger, der auf ein irreguläres Verhalten der Staatsanwaltschaft stösst, so fehlt diesem im Normalfall der Mut dazu, entschieden gegen die Staatsanwaltschaft vorzugehen usw. Genau das wurde mir von mehreren Anwälten persönlich bestätigt. Deshalb schlug auch mein letzter Anwalt vor, meinen Fall einem Anwalt ausserhalb des Kantons Basel-Stadt zu übergeben.
Trotz allem sind während der letzten Jahre in den Medien immer wieder einzelne Meldungen publiziert worden, die auf das unannehmbare und skandalöse Verhalten der Basler Staatsanwaltschaft hindeuten. So berichtete z.B. die BZ (Basellandschaftliche Zeitung) am 29. 09. 2019 in dem Bericht ‚Psychisch krank im Basler Gefängnis – Menschenrechtler schlagen Alarm’ über die teils katastrophalen Zustände im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof. So wird z.-B. über eine junge Frau berichtet, die nach ca. eineinhalb Jahren Inhaftierung im Basler Untersuchungsgefängnis, wovon sie einen Teil in Isolationshaft verbringen musste, psychisch krank wurde. Erwähnt werden auch Selbstmorde von Gefangenen. In dem Artikel wird auch ein Schweizer Anwalt folgendermassen zitiert: «Man stellt sich immer vor, die schlimmsten Gefängnisse seien in Russland oder so. Aber eigentlich haben wir einen der härtesten Knäste direkt vor unserer Tür.»
Das menschenunwürdige und verbrecherische Verhalten der Basler Staatsanwaltschaft bekam ich im Sommer 2015 während meiner viermonatigen Inhaftierung am eigenen Leib zu spüren. Doch sind es nicht nur andere Zeugenaussagen, die meine eigenen traumatischen Erlebnisse bezeugen, sondern gerade auch die Unterlagen der Staatsanwaltschaft selbst, die sich mittlerweile in meinem Besitz befinden.
Ardašir Pârse: Könnten Sie nachfolgend auf diese Dokumente eingehen und diese ein wenig erklären?
Alexander Dorin: Ja sicher, gerne. Aus Platzgründen kann ich hier nicht auf alle Dokumente eingehen, da es sich um Hunderte von Beweisen handelt. Aber wir können uns zumindest den wichtigsten Teil anschauen. Am. 16.06.2015 wurde ich von einer Sondereinheit der Basler Polizei in meinem Haus brutal überfallen, verhaftet und im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Am 24. 06. 2015 schrieb der Züricher Rechtsanwalt Eric Stern einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft und verlangte – nebst der Akteneinsicht und dem Besuchsrecht – dass vor meinem ersten Verhör mit mir unbedingt eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse. Eine solche Instruktion gab es nie, was dazu führte, dass ich ohne Instruktion und ohne Verteidigung von einem gewissen Andreas Roppel zum ersten Mal verhört wurde. Die ganzen Drohungen gegen mich, nahm Andreas Roppel selbstverständlich nicht ins Protokoll mit rein, was dazu führte, dass ein völlig falsches Verhörprotokoll entstand. Doch wie kann man sich dagegen wehren, wenn man ohne Verteidigung in einem Betonklotz eingesperrt und der Willkür äusserst aggressiver Ermittler der Staatsanwaltschaft ausgesetzt ist?
Die Sabotage meiner Verteidigung wurde von der Staatsanwaltschaft auch danach ungeniert weiterbetrieben. Zahlreiche Nachrichten der Staatsanwaltschaft an meinen damaligen Verteidiger Dr. Stefan Suter zeigen auf, dass die Staatsanwaltschaft Herrn Suter damals wissen liess, dass seine Anwesenheit während der Verhöre mit mir freiwillig sei. Das ist natürlich ein absoluter Schwachsinn, da das Grundrecht eines jeden Gefangenen auf Verteidigung nicht relativ ist. Im Gegenteil, sogar Entscheide des Bundesgerichtes zeigen auf, dass Aussagen eines Gefangenen ohne Anwesenheit eines Anwaltes keine Beweiskraft besitzen und vor Gericht nicht verwertbar sind. Weshalb hat dann die Staatsanwaltschaft meinem Anwalt trotzdem geschrieben, dass seine Anwesenheit freiwillig sei? Die Antwort ist offensichtlich: weil man einen Gefangenen in Abwesenheit eines Anwaltes terrorisieren und erpressen kann.

Eines von zahlreichen Schreiben der Staatsanwaltschaft an Dorins damaligen Verteidiger, in dem geschrieben steht, dass die Teilnahme des Verteidigers während der Verhöre freiwillig sei.
Nicht minder skandalös ist die Tatsache, dass mein Anwalt auf diese Schreiben einging und vor fast jedem Verhör zurückschrieb, dass er zum Verhör nicht erscheinen werde. Es ist eine Sache, wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht an das Gesetz hält und völlig willkürlich und illegal vorgeht, weshalb aber beteiligt sich ein Anwalt an einem solch schmutzigen Spiel? Aus meiner Sicht wohl deshalb, weil er sich mit dem System nicht anlegen will, während er auf der anderen Seite sein Geld auch ohne grosse Anstrengung erhält. Mein Verlag zahlte dem Anwalt Stefan Suter ca. 15’000 sfr dafür, dass er während meiner viermonatigen Inhaftierung fast zu keinem Verhör erschien! Ich verbrachte den Grossteil meiner Inhaftierung praktisch ohne Verteidigung, was völlig illegal ist.

Eine der zahlreichen Absagen von Dorins Anwalt während der Verhöre.
Gleich korrupt verhielt sich die Basler Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit meinem Besuchsrecht. Am 01.07.2015 verlangte mein Anwalt von der Staatsanwaltschaft das Besuchsrecht für eine Bekannte von mir. Es handelt sich übrigens um eine Mitarbeiterin meines Verlags. Einen Tag später hielt der Untersuchungsbeamte Michael Wilhelm in einem Schreiben fest, dass das Besuchsrecht für die Frau nicht erteilt wird. Michael Wilhelm begründete den Entscheid damit, dass ich ihm erzählt habe, ich würde diese Frau nicht kennen, obwohl ich vermutete, dass es sich um eine Verlagsmitarbeiterin handle. Man muss sich einmal die Boshaftigkeit dieser Manipulation vorstellen: Mein Anwalt verlangt im Auftrag seines Mandanten das Besuchsrecht für eine Frau, die der Mandant laut eignen Angaben kennt, während ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft daraufhin behauptet, dass der Gefangene diese Frau nicht kennen würde. Viel offensichtlicher kann man Willkür und Korruption gar nicht ausleben. An dieser Stelle möchte ich hinzufügen, dass während meiner Inhaftierung weitere Personen unter ähnlichen Lügen abgewimmelt wurden. Das Ganze wurde noch gekrönt, als der Anwalt Edmund Schönenberger den Staatsanwalt Thomas Homberger wegen dieses Verhaltens in einem persönlichen Brief als Faschisten bezeichnete.
Ein weiterer Skandal ereignete sich während der Durchsuchung meiner Wohnung durch Angestellte der Staatsanwaltschaft. Während dieser Durchsuchung konnte die Staatsanwaltschaft absolut nichts Illegales in meiner Wohnung sicherstellen, was auch durch Fotos dokumentiert wurde. In einem Bericht der Wohnungsdurchsuchung versuchte Michael Wilhelm die Faktenlage schamlos zu manipulieren. So schrieb er in dem Bericht über eine in meiner Wohnung gefundenen leeren Sporttasche sinngemäss folgendes: Die Tasche sei zwar leer gewesen, jedoch hätte ich ihm gesagt, früher hätte sich Hanf in der Tasche befunden … . Man muss sich die Absurdität der Situation vor Augen führen: Eine Spezialeinheit stürmt meine Wohnung und findet in ihr absolut nichts verbotenes oder Illegales. Und da habe ich natürlich nichts Besseres zu tun als zu sagen die Tasche ist zwar leer, doch früher war Hanf drin. Jetzt mal ehrlich, ein solches Verhalten könnte man mit Mühe noch von einer einschlägig bekannten Bananenrepublik erwarten. Oder anders gefragt: Wie willkürlich, korrupt und auch dumm kann man denn als Angestellter der Staatsanwaltschaft überhaupt sein?

Die frei erfundene Behauptung von Michael Wilhelm.

Ein Bild der Staatsanwaltschaft der leeren Tasche
Doch leider manipulierte die Staatsanwaltschaft noch ungeniert weiter. So hat die Staatsanwaltschaft vor meiner Liegenschaft während Monaten diverse Leute fotografiert, welche die Liegenschaft betraten. Unter diesen Leuten befanden sich auch einige meiner Bekannten, während sich ein Grossteil der Besuche auch auf die anderen Mieter bezog. Nebst mir wohnen im Haus in drei weiteren Wohnungen auch noch weitere Mieter.
Keiner dieser Leute wurde während des Verlassens der Liegenschaft vor Ort von der Polizei jemals angehalten und kontrolliert. Tatsächlich aber hat die Staatsanwaltschaft einem nicht unerheblichen Teil dieser Leute später eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Betäubungsmittel zukommen lassen. Und als Grundlage für diese Frechheit dienten einzig und allein Fotos auf denen diverse Leute zu sehen sind. Später verfasste die Staatsanwaltschaft Berichte über die Leute, in denen festgehalten wurde, dass bei diesen Leuten kein Cannabis oder Kokain gefunden wurde. Weshalb wurde dann festgehalten, dass nichts gefunden wurde? Und weshalb hätten diese Leute Cannabis oder Kokain bei sich haben sollen? Ebenso hätte die Staatsanwaltschaft in den Bericht schreiben können, dass bei den Leuten keine Waffen gefunden wurden, was ja ebenso absurd wäre.

Die Beobachtungsprotokolle der Staatsanwaltschaft beweisen, dass kein einziger Besucher der Liegenschaft von der Polizei durchsucht wurde. Es wurde sogar vermerkt, dass jeweils kein Marihuana/Kokain sichergestellt werden konnte. Weshalb dann die Annahme, dass jemand eventuell hätte Marihuana oder Kokain bei sich haben sollen?
Hier einige Beispiele.
Ein Gärtner bepflanzte meinen Balkon mit Petunien und wurde von der Staatsanwaltschaft dabei fotografiert. Daraufhin erhielt er eine Anzeige wegen des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ein Gärtner lieferte Blumenkisten und erhielt deswegen eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ein aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender Bekannter von mir holte sich bei mir öfters Bücher, die er in seinem Bekanntenkreis zeigte und verkaufte. Er wurde vor meinem Haus fotografiert und erhielt dafür eine Anzeige wegen des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Bücher als Grund für eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ein Bekannter von mir, der lange Zeit einen Buchversand betrieb, holte einige Male Bücher in meiner Liegenschaft, wobei er von der Staatsanwaltschaft ein oder zwei Mal fotografiert wurde. Auf Grundlage solcher Fotos erhielt er eine Anzeige wegen des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Solche Beispiele liessen sich beliebig fortsetzen.

Leere Hände als Grund für eine Anzeige wegen des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der nächste Skandal bestand darin, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt meinen Arbeitscomputer, den ich für meine Tätigkeit als Publizist verwende, beschlagnahmte, wie auch externe Festplatten mit Abertausenden von Dokumenten, die sich auf die Kriege im ehemaligen Jugoslawien beziehen. Diese externen Festplatten erhielt ich vom ehemaligen Französischen Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic. Weshalb beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft solche Dokumente?
Während der Untersuchungshaft wurde ich zudem über Herrn Petrusic ausgequetscht. Man verlangte von mir, dass ich diese Dokumente, deren Herkunft und meine Verbindung zu Petrusic erkläre. In diesem Zusammenhang befragte man mich auch über einen Plan, auf dem die Rekonstruktion eines während des Bosnienkrieges verübten Verbrechens dargestellt war. Der Plan wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls beschlagnahmt. Weshalb interessiert sich die Staatsanwaltschaft Basel für meine publizistische Tätigkeit und die Kriege im ehemaligen Jugoslawien?

Bestätigung der Beschlagnahme von Dorins Arbeitscomputer und seinen Dokumenten

Verhöre der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Jugoslav Petrusic.

Der von der Staatsanwalschaft beschlagnahmte Plan, den Dorin von Jugoslav Petrusic erhalten hatte
Jugoslav Petrusic wurde von der Staatsanwaltschaft übrigens auch beschattet, fotografiert und abgehört. Die Abhörprotokolle und die Fotos besitze ich ebenfalls. Zwei meiner Bekannten wurden ebenfalls von der Staatsanwaltschaft über Petrusic befragt. Mein damaliger Anwalt forderte eine gewisse Zeit nach meiner Freilassung aus der Untersuchungshaft von der Staatsanwaltschaft, dass sie mir diese Dokumente wieder zurückgibt. Nach der Rückgabe schaute sich Herr Petrusic die Festplatten an und stellte fest, dass die Festplatten beschädigt und die Dokumente nicht mehr abrufbar waren. Weshalb beschädigt die Staatsanwaltschaft Dokumente, die sich zu einem erheblichen Teil mit dem Islamischen Terror befassen?

Aufnahmen der Staatsanwaltschaft, die Jugoslav Petrusic vor Dorins Haus zeigen
Die Antwort auf diese Frage kann uns z.B. der Schriftverkehr zwischen dem Stab für Medien und Information der Basler Staatsanwaltschaft und einigen Journalisten und Organisationen geben, der im Juli 2015 stattfand. (6, 7, 8 und 9 Juli). Seitens der Staatsanwaltschaft beteiligten sich an dem Schriftverkehr z.B. Kriminalkommissar Rene Gsell und der damalige Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt Beat Voser, während man auf der Seite der Medien z.B. Daniel Foppa vom Schweizerischen Tagesanzeiger und Christoph Wiedmer von der Organisation GfbV (Gesellschaft für bedrohte Völker) findet, die in den Medien bereits öfter als völkisch und rechtslastig bezeichnet wurde.
In dem Schriftverkehr bezeichnet mich Daniel Foppa als ‚Genozidleugner’ und verlangt von der Staatsanwaltschaft Informationen über meine Verhaftung, während Rene Gsell bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Alexander Dorin verhaftet hat. Das Problem dabei ist, dass Alexander Dorin lediglich mein Autoren-Pseudonym ist. Verhaftet wurde ich von der Staatsanwaltschaft unter meinem richtigen Namen. Wie kommt nun die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt dazu, die Information an die Medien weiterzuleiten, dass der Autor Alexander Dorin verhaftet wurde? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Hier sollte wohl ein Rufmord an einem Enthüllungsautor verübt werden.
Das untermauert zusätzlich die Tatsache, das aus dem Schriftverkehr der Staatsanwaltschaft hervorgeht, dass die Meldung über Alexander Dorins Verhaftung auch an Herrn Gerny (Vornamen Daniel) von der NZZ (Neue Zürcher Zeitung), Frau Bini vom serbischen Konsulat und Herrn Juillerat (Vorname Vincent) von dem EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) weitergeleitet wurde!
Am 15. Juli 2015 meldete sich der deutsche Medienschaffende Philipp von Recklinghausen bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und behauptete, dass er während des Bosnienkrieges Fotos gemacht habe, die ihm in Bosnien gestohlen worden seien. Ein Teil der Fotos sei in einem Buch von Alexander Dorin wieder aufgetaucht. Aus welchem Grund wendet sich Philipp von Recklinghausen in Sachen «Alexander Dorin» an die Staatsanwaltschaft Baser-Stadt und weshalb hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Schriftverkehr mit diversen Medien und Organisationen ebenfalls von «Alexander Dorin» gesprochen?

Vermerk der Staatsanwaltschaft über das Telefonat mit Philipp von Recklinghausen
Mit dieser Frage wenden wir uns Herrn Beat Voser zu, der während meiner Verhaftung der Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt war. Ich habe während früheren Interviews bereits widerholt darüber berichtet, dass Beat Voser mit der bosnischen Muslimin Mirsada Voser-Alibasic verheiratet ist. Hier nochmals einige Hintergrundinformationen betreffend Frau Voser: Sie war früher im Vorstand der bosnisch-islamischen Vereinigung Džemat tätig. Diese Vereinigung geriet in den Schweizer Medien widerholt in die Schlagzeilen, weil sie beschuldigt wurde, dass in ihren Räumlichkeiten islamische Hassprediger beherbergt wurden und sie den Jihad (Heiliger Krieg) in Syrien unterstützte. Müsste man als Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt nicht einen einwandfreien Leumund besitzen? Die Antwort liegt auf der Hand: Wie ist es dann aber möglich, dass Herr Voser mit einer bekennenden Islamistin verheiratet ist und gleichzeitig sein Amt ausüben konnte?
Frau Voser erzählte offensichtlich einiger ihrer Bekannten, dass sie dem serbisch stämmigen Autor Alexander Dorin, der laut ihrer Aussage den Genozid von Srebrenica leugne und auch sonst nichts als Propaganda verbreite, über den Einfluss ihres Mannes den Garaus gemacht habe. Ihr Bekannter, der alarmiert war, begann zu recherchieren und fand den Kontakt zu mir. Er suchte mich auf und erzählte mir warnend den Hintergrund meiner Verfolgung durch Angehörige der Basler Staatsanwaltschaft. Einige Zeit danach kontaktierte mich der ehemalige Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav Petrusic. Er hatte durch seine Kontakte in der Islamistenszene ebenfalls herausgefunden, wer mir den ganzen Ärger eingebrockt hat. Auch er nannte den Namen Mirsada Voser-Alibasic. Herr Petrusic hat seine Zeugenaussage in Serbien übrigens notariell bestätigen lassen.
Herr Beat Voser war während meiner Inhaftierung übrigens der Vorgesetzte all jener Staatsanwaltschaft-Mitarbeiter, die mich während meiner Haft falsch beschuldigten, bedrohten, erpressten und meine Menschenrechte widerholt brachen. Es handelt sich dabei um die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer, wie auch um die Untersuchungsbeamten Andreas Roppel, Michael Wilhelm und Philipp Altenbach.
Jetzt wird auch der Grund für das willkürliche und korrupte Verhalten dieser Staatsanwaltschaft-Truppe mir gegenüber klar und weshalb ich dermassen terrorisiert wurde. Damit wird ebenfalls offensichtlich, weshalb die Staatsanwaltschaft etliche Dokumente in meinem Haus beschlagnahmte und schlussendlich vernichtete, die sich mit den Aktivitäten Islamischer Terror-Vereinigungen befassten. Darunter auch brisante Dokumente über die Aktivitäten der albanischen Terror-Organisation UÇK.
Fakten belegen, dass die führenden Köpfe der UÇK in der Schweiz lebten und teilweise sogar eine Invalidenrente bezogen. Von der Schweiz aus wurde auch der Krieg im Kosovo organisiert und finanziert. Die UÇK wurde in internen Berichten der BRD und den USA als terroristische Vereinigung klassifiziert, die durch illegale Geschäfte, meist Drogenhandel, Prostitution und Schutzgelderpressungen, zu Reichtum gelangte. Die Dokumente belegen ebenfalls, dass das Geld aus diesen verbrecherischen Geschäften zum Grossteil problemlos auf Schweizer Banken lagerte.
Der BND (Bundesdeutscher Nachrichtendienst) und die CIA (Central Intelligence Agency) sagten damals aus, dass es sich bei der UÇK um eine Terrororganisation handle, die mit Angriffen gegen serbische Ziele einen Krieg im Kosovo ausgelöst habe. Ein Schweizer Staatsschutzbericht von 1998 nennt in diesem Zusammenhang UÇK-Terroristen wie z.B. Bardhyl Mahmuti, Xhavit Haliti und Hashim Thaçi und bringt diese in einen Zusammenhang mit der Schweiz.
Offizielle Schweizer Behörden nahmen diese Informationen zwar zur Kenntnis, unternahmen jedoch absolut nichts, um die Aktivitäten dieser albanischen Terrorzelle in der Schweiz zu unterbinden. Man kann sich an dieser Stelle vorstellen, weshalb die Schweizer Behörden schwiegen: Es muss um Unsummen von Geld gegangen sein. Die Beweise für diese Verbindungen zwischen dieser albanischen Terroreinheit und der Schweiz wurden verteilt und damit gesichert. Sie werden in absehbarer Zeit im Internet veröffentlicht werden.
Wir sehen hier demnach, dass sich damals einerseits muslimische Gruppierungen und Institutionen massiv an meiner Arbeit als Enthüllungsautor störten, während auf der anderen Seite auch gewisse Schweizer Politiker und Behörden absolut kein Interesse daran hatten, dass ich meine Enthüllungen fortsetze – man musste mich stoppen. Und wer konnte diese Drecksarbeit besser erledigen als ein in der Justiz hochpositionierter Schweizer, der mit einer Islamistin verheiratet ist? Ich möchte an dieser Stelle zufügen, dass Jugoslav Petrusic einen grossen Teil seiner Dokumente Gott sei Dank als Kopien verteilt und somit aufbewahrt hat. Die brisantesten dieser Dokumente werden demnächst über diverse Kanäle veröffentlicht werden.
Machen wir an dieser Stelle noch weiter mit einigen Dokumenten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, die einen Skandal aufzeigen. Am 06.08.2015 fand eines von zahlreichen Verhören während meiner Untersuchungshaft statt, während dem mein Anwalt Stefan Suter wieder einmal mit Abwesenheit glänzte. Ich hatte es bereits längst aufgegeben, mich gegen den Terror der sogenannten Ermittler zur Wehr zu setzen. Vom ersten Verhör an wurde mir eindeutig zu verstehen gegeben, dass ich so lange nicht aus dem Gefängnis komme, bis ich die grotesken Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft bestätigte. Ich wehrte mich nicht mehr dagegen, da man als Gefangener dieser Clique von aggressiven und machtgeilen Menschen, völlig machtlos ausgeliefert ist (vor allem dann, wenn der eigene Anwalt einem im Stich lässt), während man als Untersuchungsgefangener so oder so nicht verpflichtet ist, die Wahrheit zu sprechen. Ganz zu schweigen davon, dass laut Gesetz solche Aussagen keinerlei Beweiskraft besitzen, die man ohne die Anwesenheit eines Anwalts macht.
An diesem 06.08.2015 war es jedoch anders. Ich empfand Wut, da ich den Druck dieser Unmenschen der Staatsanwaltschaft immer weniger ertragen konnte. Zudem erreichten mich bereits die ersten internationalen Protestbriefe, in denen mir Menschen aus diversen Staaten weltweit ihre Solidarität zusicherten. An diesem Tag war der Untersuchungsbeamte Michael Wilhelm wieder in ‚Höchstform’. Er wurde zunehmend aggressiver und überzog mich mit immer groteskeren Vorwürfen. Als er behauptete, mehrere Personen hätten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegenüber mir bestätigt, da platzte mir der Kragen. Ich hatte noch während meiner Untersuchungshaft von Mitgefangenen erfahren, dass ein oder zwei Personen von der Staatsanwaltschaft erpresst wurden, damit sie mich falsch belasten. Darüber informierte einer dieser Gefangenen sogar meinen damaligen Anwalt in einem Warnbrief.
Ein wenig gestärkt durch diesen Warnbrief und die mittlerweile eintreffenden Protestbriefe, erklärte ich Michael Wilhelm, dass ich dieses Spiel so nicht mehr weitermache, selbst wenn sie mich noch mehr terrorisieren. Ich forderte ihn auf, meine Aussagen zu Protokoll zu nehmen, die bestätigten, dass während der Untersuchungshaft ein enormer Druck auf mich und andere Leute ausgeübt wurde. Er fing an zu schreiben, brach dann jedoch bereits nach kurzer Zeit wieder ab und sagte, «das würde nun reichen». Ich bestand darauf, dass ich noch viele weitere Angaben zu diesem Terror machen müsste, jedoch lehnte er es ab, weitere Angaben niederzuschreiben.
Daraufhin erklärte ich ihm, dass ich ab sofort nur noch schweigen und kein Wort mehr sprechen werde. Er war ein wenig verunsichert, da er mittlerweile selbst mitbekommen hat, dass mein Fall bereits in diversen Medien kursierte. Ich stellte die Bedingung, dass ich nur dann unterschreiben werde, wenn ich am Schluss des Protokolls handgeschrieben vermerken kann, dass es mir vom Ermittler verwehrt wird, detaillierte Angaben über den Druck zu machen, dem ich ausgesetzt war. Und so musste er es zähneknirschend akzeptieren, dass ich diese Notiz unter das Protokoll schrieb. Mein Ziel war jedenfalls erreicht, ich konnte zum ersten Mal zumindest einen Hinweis über den Terror hinterlassen, dem ich ausgesetzt gewesen bin.

Dorin kann zum ersten Mal andeuten, dass er und andere Personen in der Untersuchungshaft von der Staatsanwaltschaft terrorisiert werden
Die Szene widerholte sich ein zweites Mal am 01.10.2015. Michael Wilhelm behauptete, ich hätte Kontakt zu Prostituierten gepflegt. Als ‚Beweis’ bezog er sich auf einige Telefongespräche zwischen mir und einigen weiblichen Bekannten. Darunter eine Frau, mit der ich während einer Zeit eine Beziehung hatte. Mir wurde der Hintergrund dieser Intrige sofort bewusst. Die Staatsanwaltschaft wollte den Eindruck erwecken, als ob ich hohe monatliche Ausgaben hatte. Damit wollte man wohl ‚beweisen’, dass ich illegale Einkünfte hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich das Problem, dass ich ziemlich bescheiden lebe. Ich besitze keinen Führerschein und demnach auch kein Auto. Ich gebe nicht einmal Geld für die Strassenbahn aus, da ich so gut wie immer mit dem Fahrrad unterwegs bin. Ich gebe kaum Geld für Alkohol aus da ich nur selten etwas trinke. Zudem bin ich Vegetarier und gebe nicht einmal Geld für Fleisch aus. Ferner bin ich Nichtraucher und benötige auch kein Geld für Zigaretten. Ich betrieb auch kein Glückspiel und war auch sonst nie im Nachtleben aktiv.
Die Bewegungen auf meinen Konten bestätigten zusätzlich, dass ich nie mit grösseren Geldbeträgen hantierte. Auch für Kleidung gab ich immer sehr wenig Geld aus. Dieser Umstand bescherte der Staatsanwaltschaft ein ziemliches Problem, denn wie passte das alles zum Bild eines Kriminellen, der viel Geld verdiente und ausgab? Aus diesen Gründen startete Michael Wilhelm den kläglichen Versuch, mich als aktiven Bordellbesucher hinzustellen.
Mir platzte zum zweiten Mal der Kragen und ich weigerte mich, diesen Schwachsinn im Protokoll zu unterschreiben. Michael Wilhelm wollte mich mit allen Tricks dazu bewegen, dass ich diese Beschuldigung zugeben sollte. Nach fast vier Monaten Erpressungen, Beschimpfungen, Manipulationen und Drohungen war das Mass jedoch voll. Ich erklärte ihm, dass ich solche perversen Unterstellungen auf keinen Fall unterschreiben werde. Und so fertigte Michael Wilhelm ein Schreiben an, in dem er zu erklären versuchte, weshalb ich diesen Teil des Protokolls nicht unterschreiben wollte. Und so log Michael Wilhelm in dem Schreiben ungeniert, dass ich ihm gegenüber, die Beschuldigungen (Besuche bei Prostituierten) zwar zugegeben hätte, jedoch wollte ich das Protokoll nicht unterschreiben, weil mir die Fragen zu intim gewesen seien. Man muss sich mal die Logik dieses Manipulators vor Augen führen: Mir soll es nicht zu intim gewesen sein, gegenüber einem wildfremdem Menschen Bordel-Besuche zu gestehen, die Unterschrift unter dem Protokoll sei mir aber zu intim gewesen. Das sind wahrlich unglaubliche Zustände, die bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt herrschen. So gesehen kann auch die Tatsache nicht verwundern, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt während der letzten Jahre immer wieder in die Negativschlagzeilen geriet.

Während des Verhörs verweigerte Alexander Dorin seine Unterschrift unter dem Protokoll, weil Michael Wilhelm ihn falsch beschuldigte, er habe Kontakt zu Prostituierten gehabt. Darauf log Michael Wilhelm in seiner Bemerkung zum Protokoll, Dorin hätte die Beschuldigungen zwar zugegeben, hätte aber dennoch nicht unterschreiben wollen.
Während meiner Inhaftierung kontaktierte die Staatsanwaltschaft u.a. auch meine Bank, über die die Hypothek meiner Liegenschaft läuft. So verlangte der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Philipp Altenbach in einem Brief vom 03.09.2015, dass die Bank sämtliche Dokumente betreffend die Hypothek herausrückt. Damit könne die Bank die Beschlagnahme der Dokumente verhindern. Hier drohte die Staatsanwaltschaft der Bank direkt mit der Beschlagnahme, falls diese nicht kooperiert. Auf dem Brief stand u.a.: Strafbestand: Mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel. Hier wollte die Staatsanwaltschaft gegenüber meiner Bank eindeutig den Eindruck erwecken, dass der mir vorgeworfene Strafbestand Tatsache sei, dabei gab es zu diesem Zeitpunkt weder eine Anklageschrift noch eine Verurteilung. Und gegen den Rechtsrundsatz, dass ein Beschuldigter bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt, hat die Staatsanwaltschaft erneut grob verstossen. Die Kontaktaufnahme mit meiner Bank ergibt keinen Sinn, ausser jenem, meine Existenz zu gefährden und einen Rufmord an mir zu begehen. Das Haus habe ich nachweislich im Jahr 2005 von meiner Mutter geerbt und finanziert sich ebenso nachweislich durch Mietzinseinnahmen – daran gibt es nichts zu rütteln.

Versuchter Rufmord und Existenzvernichtung durch Detektiv-Korporal Philipp Altenbach
Das gleiche hinterhältige Spiel betrieb auch der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Michael Wilhelm. Am 07.07.2015 schrieb er einen Brief an eine Bank, bei der ich eine Kreditkarte besass. Über diese Kreditkarte bestellte ich hier und da Kleinigkeiten im Internet wie z.B. Musik-CD’s. Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der Kreditkarte durch die Staatsanwaltschaft dürften auf der Karte vielleicht 100 oder 200 sfr darauf gewesen sein. Für Michael Wilhelm Grund genug, um der Bank ebenfalls mit der Beschlagnahme der Dokumente zu drohen, falls sie nicht Kopien davon ‚freiwillig’ herausrückt. Wilhelm übertraf Altenbach sogar noch in Sachen unbewiesener und grotesker Beschuldigungen und schrieb in dem Brief u.a.: Strafbestand: Banden- und gewerbsmässiger Betäubungsmittelhandel. Damit verstiess auch Michael Wilhelm massiv gegen das Gesetz, welches eindeutig aussagt, dass ein Beschuldigter bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

Versuchter Rufmord durch Detektiv Michael Wilhelm. An dieser Intrige beteiligte sich, wie auch zuvor beim Brief von Philipp Altenbach an die Hypothekengeberin, auch der Staatsanwalt (heute leitender Staatsanwalt) Hans Ammann.

Staatsanwalt Hans Ammann, der sich am Rufmord und der versuchten Existenzvernichtung beteiligte.
Ebenfalls am 07.07.2015 schrieb Michael Wilhelm meine andere Bank an, bei der ich mein Konto hatte. Auf dieses Konto zahlte mir ein Teil der Mieter die monatlichen Mieten ein. Auch dieser Bank drohte Michael Wilhelm mit Massnahmen, falls nicht sofort alle Informationen herausgerückt würden. Zudem verbot dieser Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft der Bank, Informationen über diese Intervention weiterzuleiten, andernfalls drohte Wilhelm der Bank mit dem Gesetz. Und wieder vermerkte Michael Wilhelm in diesem Schreiben folgendes: Strafbestand: Banden- und gewerbsmässiger Betäubungsmittelhandel.

Ein weiterer Rufmord-Versuch durch Detektiv Michael Wilhelm und Staatsanwalt Hans Ammann
Den gleichen Denunzierungsversuch verübte die Staatsanwaltschaft am 31.08.2015 in einem Brief an das Stromversorgungsunternehmen IWB (Industrielle Werke Basel). In dem Brief, der vom Detektiv-Korporal Dominique Emmenegger unterschrieben wurde, verlangte die Staatsanwaltschaft von der IWB Informationen über meinen Energiebezug von 2010 bis 2015. Was aber hat die Staatsanwaltschaft mit dem Energiebezug meiner Liegenschaft am Hut und was geht sie dieser an? Und weshalb wollte die Staatsanwaltschaft Informationen im Zeitraum von 2010 bis 2015? Die Verleumdungen der Staatsanwaltschaft gegen mich beziehen sich auf den Zeitraum vom Beginn 2015, weshalb wurden dann aber auch Informationen über die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 verlangt? Anhand solcher Dokumente werden wir Zeugen des Versuchs der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, meinen Ruf als Publizist zu beschädigen und meine Existenz zu zerstören.

Ein weiterer verübter Rufmord durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Schliesslich liess es sich auch der Staatsanwalt Thomas Homberger nicht nehmen, sich an diesen Denunzierungsversuchen höchstpersönlich zu beteiligen. In einem Brief vom 28.07.2015 verlangte er von der Steuerverwaltung Basel-Stadt, dass diese ihm sämtliche Kopien meiner Steuerakten aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 aushändigt. Und erneut bezogen sich die Nachfragen der Staatanwaltschaft auf Jahre, die nicht einmal im Zusammenhang mit den absurden Vorwürfen gegen mich stehen. In dem Schreiben an die Steuerverwaltung musste natürlich auch Thomas Homberger folgenden Vermerk machen: Strafbestand: Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ich sollte demnach auf den verschiedensten Ebenen angeschwärzt und fertiggemacht werden, obwohl die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren, keine Anklageschrift vorlag und demnach auch keine Gerichtsverhandlung stattfand. Man kann dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht einmal mehr nur als illegal bezeichnen, das geht bereits in Richtung Behördenkriminalität.

Bei den Rufmordversuchen beteiligte sich auch eifrig der Staatsanwalt Thomas Homberger
Kommen wir zum Schluss unseres Berichtes noch zu einer weiteren Manipulation der Faktenlage durch gewisse korrupte Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Wie bereits erwähnt, so wurde während der Hausdurchsuchung meiner Wohnung durch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft absolut nichts Illegales gefunden. Das gleiche gilt für die Wohnung über mir, wo damals ein Pärchen wohnte – auch darin wurde nichts Illegales gefunden. Die Staatsanwaltschaft brach auch die Türe zum Dachstock auf, wo seit 1994 bis heute der gleiche Mieter wohnt, jedoch fertigte die Staatsanwaltschaft über dieses illegale Eindringen/Beschädigen gar keinen Bericht an. Es bleibt an dieser Stelle anzumerken, dass niemand von uns jemals einen Hausdurchsuchungs- oder Haftbefehl zu Gesicht bekommen hat. Während den Durchsuchungen meiner Wohnung und jener über mir waren ich und die Mieter anwesend, wenn auch gefesselt.
Und jetzt kommen wir zum Höhepunkt der Manipulationen der Staatsanwaltschaft. Nachdem die Staatsanwaltschaft in meiner und den sich über mir befindenden Wohnungen selbstverständlich nichts Illegales finden konnte, drang sie auch in die Erdgeschosswohnung ein. Diese Wohnung wurde damals von einem Mann gemietet, der gerade dabei war, eine Forex Trading-Firma zu gründen, wozu er ein Büro brauchte. In diesem Fall des Eindringens in eine Wohnung änderte die Staatsanwaltschaft abrupt ihre Vorgehensweise. Die Staatsanwaltschaft drang in die Wohnung ein, ohne dass der Mieter anwesend war. Die Akten beweisen, dass die Privatadresse des Mieters damals bereits bekannt war. Wäre die Wohnungsdurchsuchung nach Vorschrift durchgeführt worden, so hätte man den Mieter hinzuziehen müssen, was aber nicht der Fall war. Denn andernfalls gibt es ja keine Zeugen für die Wohnungsdurchsuchung noch eine Bestätigung durch diese.
Nach der angeblichen Wohnungsdurchsuchung (es gab eigentlich gar nichts zu durchsuchen, da die Wohnung erst sehr spärlich eingerichtet war) schleppten Mitarbeiter eine Bewohnerin aus dem zweiten Stock gefesselt in die Wohnung. Die Frau fragte noch, weshalb sie in die Wohnung geschleppt wurde, da das nicht ihre Wohnung sei. Darauf wurde sie von einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft angeschrien, sie solle gefälligst ihre Schnauze halten und zuschauen.
Die Leute der Staatsanwaltschaft behaupteten gegenüber der Frau, sie hätten einen Einbauschrank aufgebrochen und darin einen Plastiksack mit Hanf gefunden. Nebst der Tatsache, dass während dieser Aktion keine Zeugen anwesend waren, kommt noch ein anderer Punkt dazu. Nach meiner Haftentlassung schaute ich mir den Einbauschrank an, jedoch war er nicht aufgebrochen worden. Die Türe des Schranks war ganz normal geöffnet. Auch der damalige Mieter bestätigte, dass niemand diesen Schrank aufgebrochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Mieterin einfach angelogen. Zwar hatte man auf den Ermittlungsfotos Aufnahmen eines angeblich vor dem Aufbruch verschlossenen Schranks gezeigt, jedoch gab es am Schrank tatsächlich absolut keine Aufbruchspuren.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Schrank sei verschlossen gewesen, worauf er aufgebrochen worden sei. Tatsächlich gibt es am Schrank keinerlei Aufbruchspuren. Der Pfeil im unteren Bild soll signalisieren, dass sich dort ein Säckchen mit Hanf befunden habe.
Nun drängen sich folgende Fragen auf: Weshalb waren ausgerechnet während der Hausdurchsuchung der Erdgeschosswohnung keine Zeugen anwesend? Weshalb wurde der Mieter nicht herbeigeführt und hinzugezogen? Weshalb wurde die Mieterin aus einer anderen Wohnung erst NACH der Durchsuchung und dem angeblichen Aufbruch des Einbauschranks herbeigeführt? Weshalb wurde ich und zwei der Mieter aus dem oberen Stockwerk verhaftet, obwohl in unseren Wohnungen nichts Illegales gefunden wurde? Und weshalb wurde genau der Mieter nicht vorgeführt und verhaftet, in dessen Wohnung laut Behauptungen der Staatsanwaltschaft Hanf gefunden worden sein soll? Diese Vorgehensweise ergibt rechtlich gesehen absolut keinen Sinn und ist absurd.
Es wird jedoch noch absurder. Die Staatsanwaltschaft behauptet weiter, sowohl im Garten als auch in einem Müllsack im Garten sei noch weiterer Hanf gefunden worden. Zum einen handelt es sich um keinen richtigen Garten. Es ist vielmehr ein kleiner Hinterhof, dessen Türe zur Strasse führt (die Türe war immer geöffnet). Weshalb sollte sich in einem unverschlossenen Hinterhof, der für jeden zugänglich war, Hanf befunden haben? Und weshalb in einem Abfallsack? Das macht wiederum absolut keinen Sinn. Und wieder waren während der angeblichen Funde keine Hausbewohner als Zeugen zugegen – oh Wunder!

Meisterleistung der Staatsanwaltschaft: ein Sack mit ‚verdächtigen Gegenständen‘
Die Staatsanwaltschaft setzt jedoch noch eins drauf und übertrifft sich in Sachen korruptem Vorgehen noch selbst. Die Staatsanwaltschaft gibt an, während der Durchsuchung der Erdgeschoss-Wohnung sei ein Elektroschock-Gerät gefunden worden. Es handelt sich um ein Gerät, welches Menschen im Normalfall zur Selbstverteidigung verwenden. Aufgrund dieses angeblichen Fundes erhob der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Philipp Altenbach eine Anzeige gegen mich wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. In der Anzeige log Philipp Altenbach folgendes zusammen:
«Bei einer im Verfahren gegen ————- (V150408107) durchgeführten Hausdurchsuchung an dessen Wohnort, konnte ein verbotenes Elektroschockgerät aufgefunden und beschlagnahmt werden.»
Was heisst denn bitte «an dessen Wohnort»? Die Wohnung war damals vermietet, ich lebte nicht in der Wohnung. Meine Wohnung befindet sich im ersten Stock. Wenn überhaupt, so hätte der eigentliche Mieter die Anzeige erhalten sollen, was jedoch, wie bereits davor im Zusammenhang mit dem angeblichen Hanf-Fund, nicht der Fall war – wieso nicht? Der damalige Mieter bestreitet energisch, jemals Hanf in seiner Wohnung oder im Garten aufbewahrt zu haben. Anhand der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft muss man davon ausgehen, dass er die Wahrheit spricht. Wäre es anders, so hätte sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Vorgehen nicht dermassen viele Fehler erlaubt.

Alexander Dorin erhielt wegen eines angeblich in der Erdgeschosswohnung gefundenen Elektroschockers eine Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, obwohl Dorin in dieser Wohung nie wohnte.
Ardašir Pârse: Das ist wirklich allerhand, beweist einen wahren Skandal und lässt die Basler Staatsanwaltschaft tatsächlich katastrophal dastehen. Wäre es nur ein Dokument, so könnte man noch darüber spekulieren, aber das hier ist tatsächlich zu viel des Guten.
Alexander Dorin: Und es ist vor allem nur ein kleiner Teil des ganzen Skandals, ich könnte hier noch zahlreiche weitere Dokumente anführen Zudem sind einige Leute gerade dabei, einen weiteren und fast noch grösseren Skandal von Schweizer Behörden ans Licht zu bringen. Intensive Recherchen des Anwalts Oliver Lücke weisen darauf hin, dass die Schweiz den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu ihrem Vorteil beeinflusst. Sehr oft, wenn die Schweiz in Strassburg wegen Verletzung der Menschenrechte verklagt wird, werden die Klagen abgewiesen. Meistens unterschreiben zwei Personen mit ihren Kürzeln. Die Recherchen ergaben, dass beide Personen Schweizer sind! Mindestens eine dieser Personen arbeitete früher zudem am Bundesgericht in Bern, was erneut einen Skandal darstellt. Im Normalfall wendet man sich ja gerade an das Tribunal in Strassburg, wenn man zuletzt auch vor dem Bundesgericht abblitzt. Was macht es jedoch für einen Sinn, die ganze Sache nach Strassburg zu ziehen, wenn dort gerade Personen über die Annahme einer Klage gegen die Schweiz mitentscheiden, die nicht nur selbst Schweizer sind, sondern teilweise früher sogar für das Bundesgericht arbeiteten. Mit anderen Worten: Das ist eine Farce. Genaue Details darüber, werden in der nächsten Zeit in gewissen Medien zu lesen sein.
Der Berner Rechtsanwalt Oliver Lücke berichtete in einer serbischen Sendung über den Skandalfall Alexander Dorin und die Manipulationen der Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Ardašir Pârse: Die Aufdeckung dieses weiteren Skandals dürfte gerade auch für Sie interessant sein, da Sie ihren Fall, falls Sie in der Schweiz nicht zu Ihrem Recht kommen, dann nach Strassburg ziehen wollen, wenn ich Recht informiert bin.
Alexander Dorin: Ja richtig, die Aufdeckung dieses weiteren Skandals ist natürlich auch in meinem Interesse. Deshalb werde ich künftig mit steigender Intensität in diversen Medien darüber berichten. Herr Lücke hat z.B. gerade in Serbien in diversen Medien darüber berichtet und auch das russische Aussenministerium darüber in Kenntnis gesetzt, da Russland in der Vergangenheit bereits diverse Probleme mit dem Tribunal in Strassburg hatte. Er führte zudem eben erst ein Gespräch mit dem Russia Today Korrespondenten John Bosnitch. Wir werden alles daran setzen, dass mein Fall, sowohl auch der Skandal in Strassburg, umso mehr Menschen bekannt wird.
Mittlerweile hat sich auch der ehemalige französische Geheimdienstler Jugoslav Petrusic über seinen Anwalt an die Staatsanwaltschaft in Basel gewandt. Herr Petrusic ist direkt von meinem Fall betroffen, da mir die Staatsanwaltschaft nicht nur alle von Herrn Petrusic erhaltenen Dokumente weggenommen und schlussendlich auch noch beschädigt hat, was einen Versuch darstellt, anti-terroristische Ermittlungen zu sabotieren, sondern darüber hinaus wurde ich von der Staatsanwaltschaft auch noch über meinen Kontakt zu Jugoslav Petrusic und seine Dokumente ausgequetscht. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass Herr Petrusic von der Staatsanwaltschaft beschattet, fotografiert und abgehört wurde. Herrn Petrusics serbischer Anwalt, der auch meine Interessen vertritt, liess die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wissen, dass sämtliche Bedingungen erfüllt sind, um eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen diverser massiver Rechtsbrüche und verschiedenen gravierenden Menschenrechtsverletzungen vorzubereiten.
Am Dienstag den 22. Oktober musste ich übrigens um 08.00 zu einem sogenannten Konfrontationsverhör bei der Basler Staatsanwaltschaft erscheinen. Mit dabei war mein Anwalt Oliver Lücke. Das war mein erster Kontakt mit der Staatsanwaltschaft seit meiner Freilassung vor über vier Jahren. Die brauchen also mehr als vier Jahre um sich bei mir wegen der gleichen Sache zu melden. Das allein beweist schon das rechtswidrige Verhalten der Staatsanwaltschaft, aber es kommt noch besser.
Diverse Leute kündigten bei der Staatsanwaltschafts-Mitarbeiterin Nicole John an, dass sie während dieses Verhörs als Vertrauenspersonen von mir anwesend sein wollten, da das bisherige Verhalten der Staatsanwaltschaft gegenüber mir allen Grund zum Misstrauen lieferte. Frau John schaltete daraufhin ihren automatischen E-Mail-Beantworter ein, in dem sie angab, dass sie genau bis zum Tag des Verhörs nicht erreichbar sei. In der gleichen automatischen Antwort verwies sie auf einen gewissen Christian Däster, an den man sich während ihrer angeblichen Abwesenheit wenden könne. Das Problem dabei ist, dass die von Frau John angegebene E-Mail Adresse nicht funktioniert. Frau John hatte demnach alle Personen durch eine falsche Information in die Irre geleitet, um damit vermeiden zu können, dass während der Konfrontationseinvernahme Vertrauenspersonen von mir als Zeugen anwesend sein konnten.

Die automatische E-Mail-Antwort von Frau Nicole John, durch die sie potenzielle Zeugen sabotieren wollte und in der sie mehrere Personen durch die Angabe einer nicht funktionierenden E-Mail-Adresse in die Irre führen wollte. Ebenfalls zu beachten ist, dass Frau John ebenfalls den Namen Alexander Dorin erwähnte.
Zum Verhör erschien dann eine Mitarbeiterin des Ahriman-Verlags, die Frau John bei der Begrüssung erklärte, dass sie als meine Vertrauensperson dabei sein wollte. Frau John antwortete, dass das nicht ginge, worauf die Verlagsmitarbeiterin entgegnete, dass ich ja damit einverstanden sei, dass eine Vertrauensperson dabei ist. Zudem hätte es der Verlag ja rechtzeitig angekündigt. Frau John log dann der Verlags-Mitarbeiterin ungeniert ins Gesicht, sie hätte keine Ankündigung erhalten. Dabei war es ja gerade Frau John, die durch das Einschalten des automatischen E-Mail-Beantworters die Möglichkeit sabotierte, dass sich jemand bei ihr meldet. Wie auch immer, das Verhalten dieser korrupten Staatsanwaltschafts-Clique ist bereits charakteristisch und nichts unerwartetes.
Angekündigt war ein Konfrontationsverhör mit einem ehemaligen türkischen Pizzakurier. Dieser Mann wurde bereits am 2. Juni 2015 zum ersten Mal verhört. Damals machte der Mann eine Aussage, in der ich und mein Haus überhaupt nicht erwähnt werden. Später änderte dieser Mann dann plötzlich seine Aussage und belastete mich.

Der Pizzakurier, den die Staatsanwaltschaft durch Erpressung zum Belastungszeugen machen wollte.
Im Frühjahr 2017 fuhr dieser Mann neben meinem Stamm-Café in Basel vorbei, in dem ich gerade mit zwei Bekannten sass. Einer dieser Bekannten war übrigens der ehemalige französische Geheimdienstmitarbeiter Jugoslav Petrusic, der mich wegen unserer Zusammenarbeit öfters besuchte. Der Pizzakurier parkierte sein Auto und kam zu unserem Tisch. Dort erzählte er mir in Anwesenheit von zwei Zeugen, weshalb er seine Aussage nachträglich ändern musste.
Die Staatsanwaltschaft habe ihm unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er seinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz verlieren werde, falls er seine Aussage nicht ändert. Er habe Angst um seine Existenz gehabt, da er Frau und Kind habe und nicht in die Türkei ausgewiesen werden wolle, was ich ehrlich gesagt sogar verstehen kann. Jugoslav Petrusic bezeugte später schriftlich in einem Anwaltsbüro, dass er während des Geständnisses des Mannes anwesend war. Auch der zweite Zeuge bot mir an, dass er das Gehörte schriftlich bestätigen könne und zudem als Zeuge vor Gericht zur Verfügung steht.

Die anwältlich beglaubigte Zeugenaussage des ehemaligen französischen Geheimdienstmitarbeiters Jugoslav Petrusic.
Zum Vergleich: diverse meiner Bekannten und andere Leute wurden von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ebenfalls dazu erpresst, dass sie mich falsch belasten sollten. Zum Glück ging der grösste Teil von ihnen auf diese Erpressungen nicht ein und bestätigte später in beglaubigten Aussagen, dass die bedroht und erpresst wurden. Eine Frau, es handelt sich um eine ehemalige Bewohnerin meiner Liegenschaft, weigerte sich ebenfalls und bekam die volle Härte und den Terror der Basler Staatsanwaltschaft zu spüren. Sie verlor zuerst ihre Arbeitsstelle, obwohl sie beste Arbeitszeugnisse vorweisen konnte, gefolgt von einem Landesverweis. Sie verlor ihre Stelle und wurde buchstäblich aus dem Land geworfen, weil sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht lügen wollte. Andere Bekannte von mir erhielten Bussen in der Höhe von mehreren tausend Franken, obwohl sie nichts verbrochen hatten und ihnen dementsprechend auch absolut nichts nachgewiesen werden konnte. Das sind die Methoden, derer sich die Justizkriminellen aus dem Team der Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer bedienen.
Der türkische Pizzakurier machte während des Konfrontationsverhörs übrigens eine äusserst schlechte Figur. Er wollte zwar die ihm von der Staatsanwaltschaft eingeflösste Lügenversion aufrechterhalten, was ihm anhand des auf ihn ausgeübten Drucks auch nicht zu verübeln ist, jedoch verstrickte er sich am Laufmeter in Widersprüche und hatte zusätzlich diverse Gedächtnislücken. Weder wusste er, wo er mich zum ersten mal getroffen haben will, noch konnte er sonst diverse Fragen beantworten: ‚ich bin mir nicht sicher’, ‚ich weiss es nicht mehr’, ‚ich kann mich nicht nicht mehr genau erinnern’ usw.
Meinem Anwalt Oliver Lücke gelang es jedoch ganz zum Schluss des Verhörs, dem Mann einen Hinweis auf den gegen ihn von der Staatsanwaltschaft verübten Druck zu entlocken. Auf die Frage, ob er denn von der Staatsanwaltschaft genötigt worden sei, gab er verunsichert zur Antwort, dass auf ihn tatsächlich ein grosser Druck ausgeübt worden sei.
Frau John verhielt sich während des Verhörs völlig dilettantisch und bewies ihre Nervosität. Sie wollte fast schon hysterisch verhindern, dass ich während des Verhörs Angaben über diverse Leute machen konnte, die von der Staatsanwaltschaft terrorisiert und erpresst wurden. ‚Das hat doch mit der Sache nichts zu tun’, stammelte sie nervös. ‚Oh doch Frau John, das hat es und Sie nehmen jetzt das zu Protokoll!’, rief ich laut zurück. Und so musste sie das in Anwesenheit meines Anwalts widerwillig und mit errötendem Kopf zu Protokoll nehmen.

Lässt sich durch die Justizkorruption in Basel nicht beirren: der Berner Anwalt Oliver Lücke

Mittlerweile hat sich auch der ehemalige Geheimdienstler Jugoslav Petrusic, dessen Dokumente die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt illegal beschlagnahmte und zerstörte, über seinen Anwalt an die Staatsanwaltschaft gewandt und rechtliche Schritte angekündigt
Ardašir Pârse: Vielen Dank für das Interview Herr Dorin. Für mich lässt sich eindeutig ein Belastungseifer der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mit diesen Dokumenten nachweisen, dessen Wurzeln nur in Ihrer publizistischen Tätigkeit liegen können. Umso mehr wird Sie Ihr jüngster Erfolg freuen, dass Sie in englischer Sprache in dem Werk „Srebrenica Reality and Manipulations“ von der International Scientific Conference übersetzt wurden.

Nun ist zum ersten Mal eine von Dorins Srebrenica Analysen auf Englisch übersetzt und in einem Sammelband veröffentlicht worden
Wie immer bleibt es spannend und wir bleiben dran. und freuen uns Sie hier bald wieder begrüssen zu dürfen.
Frau Nicole John von der Statsanwaltschaft Basel-Stadt vertritt offensichtlch eine kriminelle Vereinigung und verstösst selber gegen das Schweizer Gesetz.
Die Gallerie der Staatsanwaltschafts-Cowboys wurde damit um zwei weitere treurige Gestalten erweitert: Nicole John und Hans Ammann.
Es ist völlig normal das ohne Akteneinsicht eine Anwesenheit eines Anwaltes bei einem Verhör keinen Sinn macht. Weiter muss auch bedacht werden das bei Verfahrenseinstellungen oft auch nicht der Anwalt vom Staat entschädigt wird und so Herr Dorin wohlmöglich hätte auf massive Anwaltskosten sitzen müssen. Auch ist zu bedenken das auf gezahlte Anwaltshonorare laut Bundesgerichtssprechung kein Zins gezahlt werden muss. Mit Oliver Lücke ist Herr Dorin wohl gut aufgehoben. Das Basel Stad die Akte 4 Jahre liegen gelassen hat deutet schon auf eine Einstellung.
1. Bei einer Einstellung ist der Beschuldigte gleich wie bei einem Freispruch zu entschädigen (Art. 429 StPO), womit Ihre Ausführungen zur Entschuldigung für die Nichtanwesenheit des Strafverteidigers ins Leere gehen.
2. Ohne Akteneinsicht macht eine Anwesenheit eines Strafverteidigers bereits deshalb schon „Sinn“, da in einem normalen Rechtsstaat (zu dem die Schweiz definitiv nicht zu zählen ist) der Verteidiger auch die Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu überwachen hat. Insbesondere kann der Verteidiger seinem Klienten anraten, bis zur Akteneinsicht die Aussage zu verweigern, was meinerseits regelmässig empfohlen wird. Ihre Ausführungen sind schlichtweg Unsinn. Im Übrigen handelte es sich wegen der langen Haftzeit um eine notwendige Verteidigung (Art. 130 lit. a StPO), wo bereits das Wort „notwendig“ die Anwesenheit der Verteidigung selbst erklärt.
3. In der Tat ist Herr Dorin bei Rechtsanwalt Lücke gut aufgehoben, weil Rechtsanwalt Lücke kein Systemanwalt ist und es nicht zulässt, dass seine Klienten von diesem Willkürstaat abgelinkt werden.
Das nächste Mal möchten Sie sich eventuell erst einmal über die Rechtslage informieren, bevor Sie hier einen Kommentar und insbesondere in Verbindung mit dem Namen Rechtsanwalt Oliver Lücke posten. Allerdings kann ich Sie verstehen: wenn man das vorstehende Interview von Herrn Dorin gelesen hat, dann weiss man ohnehin, dass Gesetze in der Schweiz nichts bedeuten.
Herr Eckel. Ich an Ihrer Stelle würde mich zuerst informieren, dann erst schreiben. Die Verteidigung eines Inhaftierten ist keine Sache der Freiwilligkeit, die Verteidigung ist PFLICHT. Wenn der Anwalt nicht erscheint, egal aus welche Gründen, so müsste die Staatsanwaltschaft dafür sorgen, dass ein Pflichtverteidiger erscheint. Mich dagegen haben die Komissare Andreas Roppel, Michael Wilhelm und Philipp Altenbach wissen lassen, dass ich das doppelte oer gar dreifache in Untersuchungshaft werden sitzen müssen, falls ich tatsächlich auf meinen Anwalt warten wolle. Und wissen Sie eigentlich, dass man vor gericht keine Aussagen verwenden kann, die in Abwesenheit eines Anwaltes gemacht wurden? (Bundesgerichtsentscheid). Damit sind die ganzen Protokolle von vier Monaten Untersuchungshaft für die Katz gewesen. Und was meinen Sie mit ‚ohne Akteneinsicht‘? Herr Stefan Suter hätte jeder Zeit jede Einsicht haben können. Gerade seine Abwesenheit während der Verhöre ist ja mitunter der Grund dafür, dass er meistens gar nicht wuste, was der aktuelle Stand der Dinge ist. Und für dieses Nichterscheinen kasierte er 15’000 Sfr. Zudem befinden wir uns im fünften Jahr seit meiner Verhaftung. Und was heisst Einstellung? Seit fast fünf Jahren wurde das von meiner Mutter geerbte Haus von der Staatsanwaltschaft beim Grundbuchamt mit Beschlag belegt. Seit fast fünf Jahren ist mein Geld immer noch von der Staatsanwaltschaft entwendet. Wo sehen Sie da eine Einstellung des Falles? Das geht in Richtung versuchte Existenzzerstörung.
Nein, es ist absolut nicht normal, wenn ein Untersuchungshäftling während fast vier Monaten ohne Anwesenheit eines Anwalts verhört wird. Genauer gesagt ist das sogar illegal. Stefan Suter hat ja vom Ahriman Verlag ca. 15’000 Fr kassiert, dafür hätte er schon mal seinen Hintern zu den Verhören bewegen müssen, was aber nicht der Fall war. Und genau diese Abwesenheit eines Anwalts nutzte die Statsanwaltschaft aus, um Dorin zu erpressen und zu terrorisieren. Die Dokumente in dem vorliegenden Bericht bezeugen ja, dass die Staatsanwaltschaft einen Gesetzesbruch nach dem anderen begangen hat. Wenn dann auch noch der Anwalt fehlt, so ist man als Gefangener ja völlig am Arsch.
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Du bist ein Genie, Alex
Gratulation
Wie ich verstanden habe, Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat eine private Aktion durchgeführt zu Kosten von Stadt Basel.
Was für Krimi!!!
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Lasst kriminelle an die Macht und ihr findet keine Rechtsgrundlage mehr die nicht gebrochen wird.