SAVAK سازمان اطلاعات و امنیت کشور – Irans Geheimdienst unter dem Shah (1)

Online-Magazin Pârse&Pârse پارسه و پارسه

savak_svg

Einleitung

Die Idee einen Geheimdienst in Iran zu etablieren entstand in Gesprächen mit den USA, Israel und Großbritannien, ein Jahr nach dem Fall Mossadeqs. Bereits unter Mossadeq wurde eine politische Polizei ins Leben gerufen. Es dauerte jedoch noch Jahre bis die Idee eines echten Nachrichtendienstes umgesetzt und schließlich Gesetz wurde. Ursprünglich waren die Amerikaner, die in Iran stationiert waren nicht in diese Pläne involviert. Erst später wurde Oberst Giroux von den USA zugeteilt, beim Aufbau einer solchen Organisation behilflich zu sein.

Amerikanische und britische Geheimdienstoperationen waren in inländische- und ausländische eingeteilt – das FBI und die CIA in den USA und das MI5 und MI6 in Großbritannien. Die neue iranische Organisation sollte sich ursprünglich dem türkischen Modell bedienen, in dem beide Funktionen in einer Institution umfassend zusammenliefen. Im ursprünglichen Konzept der vorgeschlagenen Organisation, war nur das Sammeln, Austauschen und Sichten von Informationen vorgesehen, die als wichtig für die nationale und…

Ursprünglichen Post anzeigen 1.498 weitere Wörter

Justiz-Machenschaften des schweizer Justizcowboys Dominik Kiener

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin

Ardašir Pârse: Herr Dorin, Sie haben Neuigkeiten aus dem Basler Justiz-Theater. Was können Sie uns berichten?

Alexander Dorin: Der ganze Fall wird praktisch in wöchentlichen Schritten immer absurder. Für Ende November 2021 wurde die Gerichtsverhandlung in Basel angesetzt, die jedoch wegen gesundheitlicher Probleme einiger Beteiligter verschoben werden musste. Jedenfalls haben mehrere Beteiligte ärztliche Atteste an das Gericht geschickt, wonach, wenn nach dem Gesetz, die Verhandlung vorerst verschoben werden müsste.

Für die Gerichtsverhandlung ist als Verfahrensleiter der Strafgerichtspräsident Dominik Kiener zuständig. Kiener hat nun per Verfügung eine Reihe von Beschlüssen veranlasst, die allesamt illegal und somit gesetzwidrig sind. Angefangen hatte es damit, als Kiener sich weigerte, den mir vom ehemaligen Staatsanwalt Markus Hofer aufgedrängten sogenannten Pflichtverteidiger Simon Berger auszuwechseln. Ich hatte Bergers Auswechslung beantragt, da ich nachweisen kann, dass Berger meine Interessen nicht vertritt und meine Verteidigung sabotiert. Das war ja auch nicht anders zu erwarten, da Berger ausgerechnet von Markus Hofer ausgewählt wurde, der in meinem Fall seinerseits die Schweizerischen und Europäischen Gesetze mehrfach missachtet hat.

Der Anwalt Simon Berger, der von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Alexander Dorin aufgedrängt wurde. Er ignoriert das Recht auf die Auswechslung eines Anwalts durch den Mandanten und drängt sich Alexander Dorin im Auftrag der Basler Justiz weiter auf.

Das Recht auf die Auswechslung meines Pflichtverteidigers im Fall eines nichtvorhandenen Vertrauensverhältnisses steht mir jedoch per Gesetz zu. Ich zitiere nachfolgend aus Art. 134 Abs. 2 der Schweizerischen Strafproessordnung, der u.a. folgendes festhält:

Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus andern Gründen nicht mehr gewährleistet, so überträgt die Verfahrensleitung die amtliche Verteidigung einer anderen Person.

Kiener möchte mir jedoch verwehren, dass ich dieses Gesetz geltend machen kann. In einer weiteren Verfügung schrieb er, dass es nicht Sache des Beschuldigten sei, einen Anwalt auszuwechseln. Kiener stellt sich damit absichtlich naiv und missachtet das Schweizer Gesetz, laut welchem ich das Anrecht auf die Auswechslung des mir aufdrängten Pflichtverteidigers habe. Kiener hat jedoch ein eindeutiges Interesse daran, dass ich vor Gericht nicht adäquat verteidigt werde.

Kiener verstößt zudem gegen gegen Art 29 Abs. 1 Bundesverfassung in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 Bundesverfassung. Ich zitiere nachfolgend aus Art 29 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung:

Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

Hier ein Zitat Art. 30 Abs. 1 Bundesverfassung:

Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.

Des Weiteren verstößt Kiener gegen Artikel 3 (Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot) und 4 (Unabhängigkeit) der Schweizerischen Strafproessordnung.

Ich zitiere aus Artikel 3. Der Schweizerischen Strafprozessordnung:

b. das Verbot des Rechtsmissbrauchs

c. das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen rechtliches Gehör zu gewähren

Und hier ein Auszug aus Artikel 4 der Schweizerischen Strafproessordnung:

1. Die Strafbehörden sind in der Rechtsanwendung unabhängig und allein dem Recht verpflichtet.

Kiener verstößt zudem auch gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren), laut der mir das Recht zusteht, mich selbst u verteidigen. Dieses Recht wurde in diesem Artikel wie folgt definiert:

… sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.

Das Advokaturgesetz Basel-Stadt (Stand 29. November 2009) präzisiert liberal die Schweizerische Strafprozessordnung (19.12.2008) und geht deshalb als lex Spezialis vor. 

Das Advokaturgesetz sieht vor:

Grundsatz 

1 Jede handlungsfähige Person ist berechtigt, ihre Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten des Kantons Basel-Stadt selbst zu führen oder die Prozessführung einer frei gewählten berufsmäßigen oder nicht berufsmäßigen Vertretung zu übertragen.

Man kann bereits an dieser Stelle festhalten, dass Dominik Kiener mit seinem Verhalten gegen die Schweizerische Bundesverfassung, die Schweizerische Strafproessordnung, das Advokaturgesetz Basel-Stadt und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Doch auch hier ist noch nicht Schluss mit Kieners gesetzeswidrigen Aktivitäten. In einer Verfügung stellte mir Kiener ein Ultimatum, dass ich bis April 2021 den Namen eines privaten Verteidigers hätte nennen müssen, falls ich den Pflichtverteidiger nicht wünschte. Der Prozess wurde ursprünglich aber erst auf Ende November 2021 angesetzt und sollte bis in den Dezember hineinreichen. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass eine beschuldigte Person dazu verpflichtet, dem Gericht den Namen eines privaten Verteidigers über ein halbes Jahr vor dem Gerichtstermin nennen zu müssen. Vor allem dann nicht, wenn mir das Gericht einen Pflichtverteidiger aufdrängt. Ich habe das Recht darauf, mich von zwei oder drei Anwälten verteidigen zu lassen, falls ich das wünsche. Ein zusätzlicher Anwalt kann sich auch kurz vor der Verhandlung ankündigen, das wird nirgends verboten. Kiener lebt jedoch in einer eigenen Welt, in der er sich an keine Gesetze gebunden fühlt. Zudem ging es ja in erster Linie darum, dass ich den Pflichtverteidiger auswechseln wollte, was mit dem Anheuern eines privaten Anwalts direkt nichts zu tun hat.

Zuletzt schoss Kiener den Vogel ab, als er per Verfügung entschied, dass die von mir beantragten Zeugen nicht vor Gericht erscheinen können. Damit verstieß er erneut gegen Schweizerische und Europäische Gesetze. So z.B. gegen Art 6 Abs. 2 SchweizerischeStrafprozessordnung und Art.6 Europäische Menschenrechtskonvention. Ich zitiere aus dem Artikel 6 der Schweizerischen Strafproessordnung:

Die Strafbehörden klären von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen ab.

Sie untersuchen die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt.

Fast schon überflüssig zu erklären, dass Kiener mit seiner Sabotage meiner Entlastungszeugen die Schweizerische Strafproessordnung verhöhnt und sich über diese hinwegsetzt. Ich zitiere nachfolgend aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

d. Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten

Und erneut wird ersichtlich, dass Kiener versucht, sich über nationale und internationale Gesetze hinwegzusetzen und im Interesse einiger Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen montierten Prozess abzuhalten.

Ardašir Pârse:  Gab es nicht bereits Korruptionsvorwürfe gegen Dominik Kiener von anderer Seite?

Alexander Dorin: Das ist richtig. Am 4. September 2020 erschient im Printmagazin der Geschäftsführer ein Artikel von Dr. iur. Bernhard Madörin (Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik). Nachfolgend ein Auszug aus dem Artikel:

Die Verbandelung der Richter mit dem Anzeigesteller Kurt Schudel

Facebook ist genial. So konnten wir feststellen, dass der Anzeigesteller Kurt Schudel seit Jahren mit dem Strafgerichtspräsidenten eng verbandelt ist. Ein neutrales Prozessresultat wurde somit verunmöglicht. Strafgerichtspräsident Kiener ist auf Facebook (87 Freunde) befreundet mit: Jascha Schneider, dem Anwalt von Kurt Schudel, Steven Schudel, dem Sohn von Kurt Schudel, Jonas Weber, dem von ihm ausgesuchten Nebenrichter im Strafprozess, und Claudius Gelzer, der den Fall in der Berufung beurteilen sollte. Dies sind schon fünf Prozent aller seiner Freunde, zieht man noch seine Familie ab, fast zehn Prozent seiner 87 Freunde. Das Bundesgericht setzt die Anonymitätsgrenze der Facebookfreunde erst bei 150 an. Aber jetzt kommt’s: Kiener als Präsident des Tennisclub Stettenfeld in Riehen lässt sich vom Anzeigesteller Kurt Schudel seit 2011 seine Mannschaftsleibchen sponsern. Kurt Schudel ist Sponsoringchef des jährlichen Crossklinikcup, an dem Patrick Kiener, Bruder von Dominik Kiener, seit Beginn weg jedes Mal mitspielte. Die Schwester von Kiener ist wie Steven, Sohn von Kurt Schudel, in Riehen Tennistrainerin und Jugendtrainerin und kennen sich logischerweise.

Wie wir sehen, so ist Kiener wegen seiner Seilschaften und seinem befangenen Verhalten bereits bekannt. Äußerst interessant ist die Tatsache, dass Kiener gegen den Urheber des oben zitierten Artikels nie eine Anzeige wegen Verleumdung gestellt hat, was als ein direktes Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Denn wären die Enthüllungen über Kiener haltlos, so hätte er als Präsident des Strafgerichts logischerweise reagieren müssen. So aber lässt seine Passivität keine Zweifel über die Richtigkeit der Enthüllungen übrig.

Der Basler Strafgerichtspräsident Dominik Kiener. Er wurde vom Basler Printmagazin Der Geschäftsführer nicht nur der Korruption bezichtigt, sondern darüber hinaus verstiess er im Fall Alexander Dorin mehrfach massiv gegen Schweizerische und Europäische Gesetze.

Herr Madörin hat mehrere Ausstandsgesuche gegen Kiener verfasst. Mittlerweile habe auch ich ein Ausstandsgesuch gegen Kiener verfasst und an das Appellationsgericht Basel-Stadt geschickt. In seiner Stellungnahme zu meinem Ausstandsgesuch schießt Kiener den Vogel erneut ab, als er schreibt, ich hätte in meinem davor an das Strafgericht geschickten Beweisantrag seine Auswechslung nicht beantragt. Kiener stellt sich erneut ahnungslos, als ob er als Strafgerichtspräsident nicht genau wüsste, dass ein Beweisantrag und ein Ausstandsgesuch nicht dasselbe ist. Weshalb also sollte ich das Ausstandsgesuch in den Beweisantrag einbauen? Kiener Ausflüchte sind wirklich infantil.

Weiter schreibt Kiener, ich könne mit keinem Wort darlegen, inwiefern er durch den Fall Bernhard Madörin auch in meinem Fall befangen sein soll. Das muss man sich Mal vorstellen. Es erscheint ein Bericht in einer Schweizer Zeitung mit konkreten Details über die Seilschaften eines Basler Strafgerichtspräsidenten, worauf der Strafgerichtspräsident den Urheber des Artikels nicht wegen Verleumdung anzeigt und die Vorwürfe in dem Bericht auch nirgends widerlegen kann. Und dann stellt sich Kiener nichtsahnend und fragt mit einer an ein Kleinkind erinnernden, vorgespielten Naivität, dass man von seinem Verhalten in einem Fall nicht auf sein Verhalten in einem anderen Fall schließen könne. Ich soll demnach von einem Justizangestellten, der bereits der Korruption bezichtigt wurde, was durch nachprüfbare Tatsachen belegt ist, erwarten, dass er sich ausgerechnet in meinem Fall nicht korrupt verhält?

Zudem stellt sich Kiener abermals unwissend, wenn er so tut, als ob sich mein Ausstandsgesuch gegen ihn ‚nur’ auf die Recherchen von Herrn Madörin beziehen würde. Tatsächlich aber hat Kiener zusätzlich meine adäquate Verteidigung sabotiert, in dem er sich weigert, den mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängten Pflichtverteidiger Simon Berger zu ersetzen, obwohl ich nachweisen kann, dass Berger gegen meine Interessen verstößt und obwohl ich laut der Schweizerischen Strafprozessordnung eindeutig ein Recht auf die Auswechslung eines Anwalts habe, zu dem kein Vertrauensverhältnis besteht.

Und schließlich will Kiener auch noch verhindern, dass meine Entlastungszeugen vor Gericht erscheinen können, womit er erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Ich habe jedoch nicht nur beantragt, dass meine Entlastungszeugen vor Gericht erscheinen, sondern auch einige Angestellte (oder ehemalige Angestellte)  der Staatsanwaltschaft Basel Stadt, die sich in meinem Fall rechtswidrig verhalten und gegen diverse Gesetze verstoßen haben. Vor Gericht hätten sie erklären sollen, weshalb sie sich rechtswidrig verhalten haben. Ich zähle nachfolgend diese Damen und Herren auf und erläutere ihre Machenschaften:

Beat Voser. Voser war während meiner Verhaftung als Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt tätig. Zu Beginn meiner Verhaftung war Voser an einem Schriftverkehr zwischen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und gewissen Medien und Institutionen beteiligt, in dem darüber informiert wurde, dass die Staatsanwaltschaft Alexander Dorin verhaftet habe, was durch die staatsanwaltlichen Dokumente, die ich auch meinem Beweisantrag beigefügt habe, belegt ist.

Bei dem Namen Alexander Dorin handelt es sich jedoch um mein Autorenprofil, nicht um meinen bürgerlichen Namen. Welche Absicht verfolgten Voser und die Staatsanwaltschaft, als sie mehrere Medien und Institutionen darüber informierten, man habe Alexander Dorin verhaftet? Unter den Institutionen befand sich u.a. auch das serbische Konsulat in der Schweiz, obwohl ich 2015 keine serbische Staatsbürgerschaft besaß. Mit welchem Recht und welcher Absicht wurde ein Land, dessen Bürger ich nicht war, über meine Verhaftung informiert? Diese Fragen müsste Beat Voser eigentlich vor Gericht beantworten.

Zudem ist Beat Voser mit der bosnischen Muslimin Mirsada Voser-Alibasic verheiratet, die im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft Džemat in Basel tätig war. Die Internetplattform Moneyhouse.ch bestätigt das. Ich habe meinem Beweisantrag Berichte diverser Schweizer Medien beigefügt, die darüber informieren, dass diese islamische Vereinigung widerholt in extremistisch-islamistische Tätigkeiten verstrickt war. Beat Voser sollte vor Gericht erklären, wie er damals als Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt gleichzeitig mit einer bekennenden Islamistin hat verheiratet sein können, da seine berufliche Position einen einwandfreien Leumund voraussetzt.

Die Beantwortung dieser Frage ist vor allem auch aus nachfolgenden Gründen von äußerster Wichtigkeit. Der ehemalige Mitarbeiter des Französischen Geheimdienstes Jugoslav Petrusic erhielt aus der Islamistenszene den Hinweis, dass Frau Mirsada Voser-Alibasic hinter der politischen Verfolgung meiner Person steht, da sie sich an meinen Büchern gestört habe, in denen ich u.a. auch auf die Verbrechen moslemischer Kämpfer während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien eingehe. Dazu habe sie ihren Ehemann instrumentalisiert, der damals eine hohe Position innerhalb der Basler Justiz belegte. Diese Angaben passen exakt zur Tatsache, dass Frau Voser eine bekennende Islamistin ist und als Vorstand einer islamischen Vereinigung tätig war.

Auch Herrn Vosers Einmischung in sonderbare Aktivitäten und der Beginn meiner Verhaftung, als die Staatsanwaltschaft die Information über die Verhaftung des politischen Autors Alexander Dorin an diverse Medien und Institutionen weiterleitete, passt genau zu den Recherchen und Erkenntnisse von Jugoslav Petrusic, der als ehemaliger Geheimdienst-Mitarbeiter ein breites Netz an Informanten und Informationen besitzt. Herr Petrusic, der seine Aussagen notariell und anwaltlich beglaubigen ließ, wurde von Dominik Kiener vor Gericht als Zeuge übrigens ebenfalls abgelehnt.

Herr Voser sollte vor Gericht diese mehr als berechtigt gestellten und brisanten Fragen beantworten. Kiener versucht nun diese Befragung zu verhindern, damit die Staatsanwaltschaft nicht in Erklärungsnot gerät.

Thomas Homberger Dieser anfänglich für meinen Fall zuständige Staatsanwalt ist z.B. dafür verantwortlich, dass ich den absoluten größten Teil meiner Internierung im Untersuchungsgefängnis Waaghof ohne Verteidiger verbringen musste und ohne dessen Anwesenheit zahlreiche Male verhört wurde, womit er massiv gegen die Schweizerische Strafproessordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß.

Der gleiche Staatsanwalt ließ bereits im Sommer 2015 mein von meiner Mutter legal geerbtes Haus mit Beschlag belegen, wie auch 90’000 CHF, die erwiesenermaßen vom Hausverkauf meiner verstorbenen Eltern in Serbien und einer Kontoauflösung stammen, was alles dokumentarisch bestens belegt ist. Hombergers Vorgehen führte dazu, dass meine materielle Existenz seit nunmehr sieben Jahren blockiert ist. Homberger sollte vor Gericht erläutern, weshalb auf seine Anordnung hin seit sieben Jahren meine materielle Existenz blockiert wird. Kiener versucht nun zu verhindern, dass Homberger sich vor Gericht für seine befremdlichen Handlungen rechtfertigen muss.

Andreas Roppel Der Untersuchungsbeauftragte Andreas Roppel leitete per Fax falsche Angaben an die deutsche Menschenrechtlerin Helga Schopp-Fuchs und die deutsche Anwältin Brigitta Biel weiter, die sich über meinen Zustand informierten und eine Besuchserlaubnis beantragten, die abgewiesen wurde. Roppel leitete in meinem Namen Behauptungen weiter, ohne mit mir auch nur ein einziges Wort gesprochen zu haben. Roppel war zu dem einer von mehreren Untersuchungsbeauftragten, die mich ohne Anwesenheit eines Verteidigers verhört haben. Roppel soll vor Gericht erklären, weshalb er gesetzeswidrig gehandelt hat. Kiener möchte die Befragung Roppels durch mich verhindern.

René Gsell war damals an diversen Schreiben der Staatsanwaltschaft diverse Institutionen und Medien beteiligt, in denen darüber informiert wurde, dass die Staatsanwaltschaft Alexander Dorin verhaftet habe. Das war ein eindeutiger Angriff gegen mich als politischen Autor, da die Staatsanwaltschaft nicht meinen richtigen Namen verwendete. Solche Schreiben gingen damals u.a. auch an das serbische Konsulat in der Schweiz, obwohl ich damals keine serbische Staatsbürgerschaft besaß. Ein solches Verhalten ist absolut gesetzwidrig.  Aufgrund dieses Schriftverkehrs zwischen der Staatsanwalt und diversen Medien und Institutionen erschien in einigen Schweizer Medien ein Artikel, in dem darüber informiert wurde, dass der ‚Genozidleugner’ Alexander Dorin verhaftet worden sei. Rene Gsell sollte nur vor Gericht erklären, weshalb die Staatsanwaltschaft sich damals auf mein Autorenpseudonym eingeschossen hat, während sie gleichzeitig behauptet, es habe sich um keinen politisch motivierten Angriff gegen mich gehandelt.

Nicole John. Die Untersuchungsbeauftragte Nicole John hat meinem früheren Verteidiger Martin Kaiser per E-Mail verboten, dass er mir die staatsanwaltlichen Unterlagen zu meinem Fall  aushändigt. Damit wollte sie meine Verteidigung sabotieren, da sich jemand nicht auf einen Prozess vorbereiten kann, wenn er seine eigenen Unterlagen nicht studieren kann. Frau John erwähnte in der E-Mail, dass die Unterlagen nicht zu mir gelangen dürfen, da ein Missbrauch der Dokumente aufgrund meines Berufs drohen würde. Mit Beruf meinte sie meine Tätigkeit als Publizist und Rechercheur. Frau John gab in der E-Mail unumwunden zu, dass sich die Staatsanwaltschaft vor einer Veröffentlichung der staatsanwaltlichen Dokumente fürchtete. Frau John sollte vor Gericht erklären, weshalb die Staatsanwaltschaft mich darin hindern wollte, dass ich die Dokumente meines eigenen Falles studieren kann, während sie gleichzeitig zu erklären hat, weshalb sich die Staatsanwaltschaft vor einer Veröffentlichung der Dokumente fürchtete.

Michael Wilhelm, Phillip Altenbach, Gabriela Strauss, Dominique Emmenegger und Hans Amman.

Diese Angestellten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt  waren allesamt an diversen Schreiben an mehrere Institutionen beteiligt, in denen die Behauptung aufgestellt wurde, dass ich den Tatbestand des Verstoßes gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz zu verantworten habe,  in einigen Schreiben wurde auch der Begriff bandenmässig verwendet. Solche Schreiben gingen an die Corner Bank, die Basellandschaftliche Bank, die UBS-Bank, die Steuerverwaltung Basel-Stadt, die Industriellen Werke in Basel (IWB) und schließlich an die Baloise Bank, über die seit 1994 die Hypothek meiner Liegenschaft läuft. Aufgrund der Meldung an die Baloise-Bank kontaktierte diese meinen Treuhänder und erklärte ihm, dass die Bank die Hypothek kündigen werde, was darauf hinausgelaufen wäre, dass ich die Liegenschaft praktisch verliere, da ich die Liegenschaft aufgrund der von der Staatsanwaltschaft veranlassten Beschlagnahmung/Grundbuchsperre nicht verkaufen kann. Nur mit äußerster Mühe bekam es der Treuhänder hin, dass die Hypothek nun alle 24 Monate neu begutachtet wird, wobei das Risiko einer Kündigung der Hypothek nach wie vor akut ist.

Die aufgezählten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben sich der Vorverurteilung, der Rufschädigung und der versuchten Existenzvernichtung schuldig gemacht – und das vor Abschluss der Ermittlungen, vor der Anklageerhebung und vor einer Gerichtsverhandlung.

Dominik Kiener verharmlost diese bandenmässigen und organisierten Verbrechen gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und Menschenrechte als ‚Ermittlungsschritte’ und versucht von diesen durch reichlich ungeschickte Ausflüchte abzulenken, womit er sich wiederum zum  verlängerten Arm der Staatsanwaltschaft macht. Kiener möchte gar nicht erst in die peinliche Situation geraten, dass sich diese Personen vor Gericht erklären und rechtfertigen müssen, weshalb er kurzerhand entschied, dass diese Personen nicht vor Gericht erscheinen sollen.

Niemand hat das Recht dazu, gegen die Schweizerische und Europäische Gesetzgebung zu verstoßen, auch nicht ein Strafgerichtspräsident aus Basel-Stadt.

Ardašir Pârse: Der Justizcowboy Dominik Kiener scheint wirklich ein ziemlich befangener Vertreter der Basler Justiz zu sein, obwohl auch die Machenschaften des Staatsanwalts Markus Hofer, über den wir bereits mehrfach berichteten, nicht von schlechten Eltern sind.

Alexander Dorin: Das ist richtig, jedoch hat dieses korrupte Verhalten von gewissen Angestellten der Basler Justiz auch seine Vorteile. Auf diese Weise haben wir noch mehr Material für den Dokumentarfilm über meinen Fall, an dem wir nach wie vor arbeiten, sowie für den Gang vor das Bundesgericht und womöglich darüber hinaus.

Ardašir Pârse:  Sind die Arbeiten an diesem Dokumentarfilm vorangekommen?

Alexander Dorin: Ja.Es wurden bereits eine Reihe von Zeugen interviewt und gefilmt. Das Szenario wurde zum Großteil fertiggeschrieben, es fehlen lediglich noch paar Details, die zugefügt werden. Es werden zudem zahlreiche Dokumente eingearbeitet, was Zeit benötigt. Der Film soll schlussendlich aussagekräftig sein, weshalb man sich die nötige Zeit lässt und ohne Zeitdruck arbeitet.Bis zur Fertigstellung des Films arbeiten wir gerade daran, alle wichtigen Beweise für die Verfehlungen der baselstädtischen Justiz auf eine Homepage zu laden und öffentlich zu machen.

Es gibt übrigens noch andere Beteiligte, die die Machenschaften der Basler Justiz offensichtlich unterstützen. Über meine Erfahrung mit dem mir von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufgedrängten Pflichtverteidiger Simon Berger haben wir bereits berichtet. Es gibt jedoch noch andere Pflichtverteidiger, die mit meinem Fall verbunden sind. So z.B. die Anwältin Diana Göllrich aus Basel, die einen ehemaligen Hausbewohner von mir verteidigen sollte. Dieser Hausbewohner wird von der Basler Staatsanwaltschaft beschuldigt, er habe mit mir zusammen Hanf gekauft und weiterverkauft.

Der beschuldigte Mann forderte von Frau Göllrich bereits vor Monaten die staatsanwaltlichen Unterlagen über den ganzen Fall, damit er sich adäquat auf die Verhandlung vorbereiten könnte. Jedoch geschah längere Zeit gar nichts, bis er die Unterlagen schließlich in einer elektronischen Form erhielt, die er nicht öffnen konnte. Als er das beanstandete, da geschah erneut während einer gewissen Zeit nichts. Erst wenige Wochen vor er angekündigten Gerichtsverhandlung erhielt er schließlich per Post den Stick mit den Unterlagen. Überflüssig zu erwähnen, dass er sich nun nicht mehr rechtzeitig auf den Prozess vorbereiten kann.

Dieser ehemalige Hausbewohner von mir lebt mittlerweile in Spanien, wo er sich um seine betagte und kranke Mutter kümmert, die ohne seine Hilfe nicht durchkommen würde. Er schickte mehrere ärztliche Atteste an seine Anwältin Diana Göllrich, die über den gesundheitlichen Zustand seiner Mutter Auskunft geben, mit dem Hinweis, dass er derzeit nicht in der Lage ist, zum Prozess in die Schweiz zu reisen. Frau Göllrlich hätte aufgrund dessen eine Verschiebung des Prozesses beantragen müssen. Stattdessen beantragte sie lediglich, dass der Angeklagte nicht zum Prozess erscheinen müsse. Hier haben wir einen von zahlreichen Hinweisen dafür, dass solche Pflichtverteidiger im Interesse der Staatsanwaltschaft agieren, die vor hat, in Abwesenheit der Angeklagten einen Schauprozess durchzuführen, während dem sich niemand verteidigen und den Manipulationen und Irregularitäten der Staatsanwaltschaft widersprechen kann.

Jetzt wird es jedoch tatsächlich noch absurder. Frau Göllrich arbeitet mittlerweile nebenbei für das Strafgericht Basel-Stadt. Offiziell musste sie den Fall zwar abgeben, jedoch werden durch die ganzen Umstände die Verstrickungen innerhalb der Basler Justiz erneut offensichtlich.

Frau Göllrich ließ das Gericht wissen, dass sie persönlich eine Nachfolgerin für die Verteidigung meines ehemaligen Hausbewohners ausgesucht habe. Das muss man sich Mal vorstellen: eine von der Staatsanwaltschaft ausgesuchte Pflichtverteidigerin, die ihren Mandanten nie verteidigte und mittlerweile selbst für das Strafgericht arbeitet, ermächtigt sich selbst dazu, eine neue Pflichtverteidiger für den Beschuldigten auszusuchen, ohne den Beschuldigten davor überhaupt gefragt zu haben, was er dazu meint. In diesem Zusammenhang ist es fast schon überflüssig zu erwähnen, dass mein ehemaliger Hausbewohner diese Anwältin nie mandatiert hat. Der Gerichtspräsident Dominik Kiener hatte nichts dagegen einzuwenden, dass Frau Göllrich ihre Nachfolgerin selbst bestimmte, ohne vorher das Einverständnis des Klienten eingeholt zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang durchaus von mafiösen Methoden sprechen.

Die Anwältin Diana Göllrich. Sie erhielt von der Justiz Geld, um als Pflichtverteidigerin einen Mitbeschuldigten von Alexander Dorin zu verteidigen, den sie nie verteidigte. Mittlerweile arbeitet sie u.a. selber für das Strafgericht Basel-Stadt, womit die Verbindungen zur Basler Justiz belegt sind.

Bei der neuen Pflichtverteidigerin des Mitbeschuldigten handelt es sich um eine gewisse Cinzia Santo. In einem Brief an meinen ehemaligen Hausbewohner macht Frau Santo keinen Hehl daraus, dass sie eine Arbeitskollegin von Frau Göllrich ist und für die gleiche Anwaltskanzlei arbeitet. Es handelt sich dabei um die Anwaltskanzlei Advobas AG. Sie informierte den ihr von der Basler Justiz servierten Mandanten lapidar darüber, dass sie nun seine Verteidigerin sei, ohne ihn zu fragen, ob er damit überhaupt einverstanden sei.

Der beschuldigte Mann erklärte Frau Santo in einem Brief, dass bereits ihre Vorgängerin ihn in keiner Weise verteidigt hatte, weshalb er es ablehne, von einer Arbeitskollegin von ihr verteidigt zu werden, zumal er die neue Verteidigerin weder ausgesucht noch mandatiert hat. Er sprach Frau Santo sein Misstrauen aus und lehnte sie aus den genannten Gründen als Verteidigerin ab.

Frau Santo, die zwischenzeitlich im Zusammenhang mit dem Dokumentarfilm eine Interviewanfrage erhielt, hatte offensichtlich keine Lust dazu, namentlich in einem Film über eine offensichtliche Justizfarce erwähnt zu werden, weshalb sie dem Gericht mitteilte, dass sie den Beschuldigten mangels Vertrauens von seiner Seite nicht verteidigen wolle und sich von dem Fall zurückziehe.  Jetzt kommt es aber faustdick. Der Gerichtspräsident Kiener teilte Frau Santos per Verfügung mit, dass ihr Rückzug vom Fall abgewiesen werde und sie den Beschuldigten weiterhin verteidigen müsse.

Die Anwältin Cinzia Santo. Sie wehrte sich nicht dagegen, dass der Basler Strafgerichtspräsident Dominik Kiener ihr verboten hat, dass die das ihr zugeteilte Mandat niederlegt, womit sie sich des Gesetzesbruchs mitschuldig gemacht hat.

Ardašir Pârse:  Ein Gerichtspräsident zwingt eine Anwältin per Verfügung dazu, dass sie einen Fall nicht abgibt? Mich erinnert das an das Verhalten eines Diktators. Auf welche Gesetze beruft sich Kiener dabei? Und hat sich die Anwältin zur Wehr gesetzt?

Alexander Dorin: Es ist tatsächlich so, dass sich Kieners rechtswidriges Verhalten praktisch nahtlos durch den ganzen Fall zieht. Dieses Verhalten wird selbstverständlich weder durch Schweizerische noch Europäische Gesetze gebilligt. Frau Santo hat sich bisher gegen den Entscheid nicht zur Wehr gesetzt. Offenbar nimmt sie ihren Beruf nicht so Ernst, oder es fehlt ihr ganz einfach der Mut dazu, sich gegen Mechanismen aufzulehnen, die in der Basler Justiz offenbar System haben. Anscheinend schwimmt sie lieber mit dem Strom, dafür hat sie keine Unannehmlichkeiten zu befürchten. Den Preis dafür muss der Mandant zahlen. Und so etwas bezeichnet man im Kanton Basel-Stadt dann auch noch als Verteidigung.

Es gibt noch eine andere Anwältin, die in dem gesamten Fall in ihrer Funktion als Verteidigerin mit Abstand am negativsten aufgefallen ist. Es handelt sich um eine gewisse Susanna Marti. Sie hätte einen weiteren Mitangeklagten als Pflichtverteidigerin vor Gericht vertreten sollen. Es handelt sich dabei um einen langjährigen Bekannten von mir, der, zusammen mit drei meiner ehemaligen Hausbewohner, von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wurde, er sei Mitglied einer Bande gewesen, deren Chef ich gewesen sein soll. Das ist alleine deshalb schon absurd, weil sich diese Leute untereinander gar nicht kannten und nie miteinander etwas zu tun hatten, was sogar aus den staatsanwaltlichen Unterlagen ersichtlich wird. Jedoch pickte sich die Staatsanwaltschaft ganz einfach einige Bekannte aus meinen Umfeld heraus und erfand eine Bande.

Frau Marti bemühte sich besonders eifrig darum, die Verteidigung meines Bekannten zu sabotieren. So war sie ihrem Mandanten z.B. vor, er habe seine Aussagen nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft geändert. Der Mann bestätigte nach seiner Haftentlassung, dass er während seiner Inhaftierung den Druck der Staatsanwaltschaft verspürte und sich darüber bewusst war, dass es sich um einen gegen mich gerichteten politischen Fall handle. Damit schloss er sich mehreren anderen Zeugen an, die ebenfalls bestätigten, dass die Staatsanwaltschaft damals Druck gegen sie ausgeübt habe.

Laut Schweizer Gesetz muss man während der Untersuchungshaft nicht die Wahrheit sprechen und hat selbstverständlich in jedem Moment das Recht dazu, seine Aussagen zu korrigieren. Das schien Frau Marti gar nicht zu passen, denn sie behauptete gegenüber ihrem Mandanten, er könne nun nachträglich seine Aussagen nicht ändern.

Sie ging jedoch noch weiter und behauptete, die von ihrem Mandanten an sie geschickten Briefe habe er nicht selbst verfasst. In Wirklichkeit hätte ich diese Briefe verfasst, oder habe ihn zumindest dabei beeinflusst. Dieser Bekannte von mir spricht nicht gut deutsch, obwohl er die Schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt und seit Jahrzehnten in der Schweiz lebt. Seine Briefe an seine Pflichtverteidigerin, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht ließ er von einigen Bekannten auf deutsch übersetzen. Zudem ließ er sich regelmäßig von einem unabhängigen Anwalt beraten, der auch mich berät, da er seiner Pflichtverteidigerin berechtigterweise nicht vertraute.

Frau Marti begann jedoch zu phantasieren und behauptete, ich würde hinter diesen Briefen stehen. Als ob ich die Möglichkeiten dazu hätte, andere Beteiligte zu beeinflussen. Wie hätte ich das denn tun sollen? Etwa mit vorgehaltener Waffe, so wie es die Staatsanwaltschaft während meiner Verhaftung getan hat? Und weshalb hatte Frau Marti ein solches Interesse daran, dass ihr Mandant den falschen Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht?

Als mein Bekannter schließlich Frau Marti wissen ließ, dass er sich im Zusammenhang mit der angekündigten Gerichtsverhandlung auf die Angaben aus meinem Plädoyer berufe, dass er damit zu 100% einverstanden sei und nicht nochmals die gleichen Angaben zusammenzufassen bräuchte, da antwortete ihm seine Verteidigerin, dass es sein Problem sei, worauf er sich berufe. Stellen Sie sich das Mal vor. Da führe ich auf über 200 Seiten sämtliche Beweise dafür an, dass es nie eine von mir angeführte Bande gab und dass keiner der Beschuldigten jemals mit Hanf auf sich angehalten worden ist – und die von der Staatsanwaltschaft angeheuerte Pflichtverteidigerin hat nichts besseres zu tun, als sämtliche Beweise zu ignorieren.

Ardašir Pârse: Da braucht man kaum mehr etwas dazu zu sagen. Es scheint offensichtlich, dass diese Anwältin im Interesse der Basler Justiz agiert.

Alexander Dorin:  Lässt man Mal die Tatsache weg, dass Frau Marti im vorliegenden Fall ihren Klienten gegen die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht in keiner Weise verteidigte, so habe ich zusätzlich direkte Hinweis dafür, weshalb Frau Marti zugunsten der Basler Justiz und gegen ihren Mandanten agiert. Aus Frau Martis Biografie erfährt man z.B., dass sie früher selbst als Staatsanwältin und auch als Gerichtsschreiberin tätig war. Da haben wir eine Erklärung dafür, weshalb sie gegen ihre ehemaligen Arbeitsgeber nicht vorgehen möchte und deren Machenschaften sogar gutheißt.

Die Anwältin Susanna Marti, vormals selber als Staatsanwältin und am Strafgericht tätig, verteidigte vor Gericht die Interessen der Staatsanwaltschaft anstelle der Interessen ihres Mandanten.

Ardašir Pârse: Wir haben es im vorliegenden Fall demnach mit folgenden Personen zu tun:

einem Gerichtspräsidenten, gegen den in einem Schweizer Magazin Korruptionsvorwürden erhoben wurden, die er nicht entkräften kann.

-einem ehemaligen Staatsanwalt, der hinter der Anklageschrift gegen Sie steht und mittlerweile selbst Richter geworden ist, womit er gleichzeitig ein Arbeitskollege des mit den Korruptionsvorwürfen konfrontierten Richters wurde, der in Ihrem Fall laufend Schweizerische und Europäische Gesetze bricht.

-zwei sogenannten Pflichtverteidigerinnen, die für die Staatsanwaltschaft bzw. das Strafgericht gearbeitet haben oder teilweise immer noch arbeiten, wobei eine davon ihre Nachfolgerin für einen früheren Mandanten selbst aussucht, ohne den Mandanten vorher gefragt zu haben.

-einer weiteren Pflichtverteidigerin, die sich nicht dagegen zur Wehr setzt, dass ein Strafgerichts-Präsident sie per Verfügung quasi dazu zwingt, einen Mitbeschuldigten zu verteidigen.

-einem von der Staatsanwaltschaft auf Sie angesetzten Pflichtverteidiger, der sich nicht vom Fall zurückzieht, obwohl Sie ihn nie mandatiert haben und ihn ablehnen.

Alexander Dorin: Treffend formuliert, genau so ist es.

Ardašir Pârse:  Was soll man dazu noch sagen? Korruption, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung vom feinsten. Was ist denn unterdessen im Zusammenhang mit dem Gerichtsprozess geschehen?

Alexander Dorin: Der  Prozess wurde für den 17. Mai 2022 angekündigt, ohne dass sich der Gerichtspräsident Dominik Kiener vorher bei einem mittlerweile nach Spanien ausgewanderten Mitangeklagten (ehemaliger Hausbewohner von mir) erkundigte, ob sich der gesundheitliche Zustand seiner Mutter gebessert hat. Die zuerst für November/Dezember 2021 angesetzte Verhandlung hatte bekanntermaßen verschoben werden müssen, da der Mitangeklagte ärztliche Atteste aus Spanien an das Gericht geschickt hatte, die aufzeigen, dass seine Mutter unbeaufsichtigt und ohne Pflege nicht überleben könnte.

Kiener hatte die Atteste zuerst als Verschiebungsgrund anerkennen müssen, wobei er danach vor der Vereinbarung eines neues Termins offensichtlich keine Lust dazu hatte, sich beim Mitangeklagten zu erkundigen, ob sich denn der gesundheitliche Zustand seiner Mutter verändert habe. Das gleiche in meinem Fall. Ich hatte vor der ersten Verhandlung ärztliche Atteste von Kliniken in Belgrad an das Gericht geschickt, die aufzeigen, dass ich Probleme im unteren Rückenbereich habe und eine Therapie beanspruchen muss, sobald sich die chaotische Lage im Gesundheitswesen wegen Corona in Serbien beruhigt hat, was bisher nicht der Fall ist. Derzeit wird ja sogar darüber berichtet, dass sich die Situation wieder verschlechtert habe, was die Aussichten für eine baldige Therapie entschieden schmälert. Aber auch mich hat Kiener vor der von ihm neu angesetzten Verhandlung nicht gefragt, ob sich mein gesundheitlicher Zustand verändert habe, obwohl er auch meine Atteste ursprünglich als Verschiebungsgrund hat anerkennen hat müssen.

Und so vereinbart Kiener einen neuen Gerichtstermin, ohne vorher mit uns Absprache gehalten zu haben. Ich und der Mitangeklagte schickten daraufhin neue Atteste an das Gericht, um nachzuweisen, dass sich die Situation zwischenzeitlich noch nicht verändert hatte. Kiener seinerseits schickte ein Schreiben an uns, in dem er irgendwelchen wirren Unsinn zusammenphantasierte, Ausreden suchte, die Tatsachen verdrehte, log und auch sonstigen nichts Gescheites von sich gab.

Schlussendlich fand dann die Gerichtsverhandlung ohne mich und meinen ehemaligen Mitbewohner statt, der mittlerweile in Spanien lebt. Angeklagt waren zwei ehemalige Mitbewohner und ein Bekannter von mir. Während das Gericht einer ehemaligen Mitbewohnerin, die heute in Polen lebt, mitteilte, sie müsse nicht zum Prozess erscheinen, so waren ein anderer ehemaliger Mitbewohner wie auch mein Bekannter zum Prozess erschienen. Der Prozess als solcher war völlig illegal, da ich und der andere Angeklagte gesundheitsbedingt nicht erscheinen konnten. Da man laut Schweizerischen und Europäischen Gesetzen das Anrecht auf ein faires Verfahren hat, so hätte der Prozess verschoben werden müssen, da es zum Recht eines Angeklagten gehört, während der Verhandlung dabei zu sein und Fragen zu stellen. Kiener hatte jedoch offensichtlich keine Lust dazu, die nationalen und internationalen Prozessordnungen von Beschuldigten zu wahren und verstieß zum widerholen Mal gegen diese.

Das Gute vorweg. Einer der ehemaligen Mitbewohner konnte einen Privatverteidiger engagieren, der nicht von der Basler Justiz ausgesucht wurde. Es handelt sich dabei um Dr. Christan von Wartburg, der seine Arbeit offenbar ernstgenommen hat. Herr von Wartburg konnte ohne Mühe nachweisen, dass die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe falsch und deshalb auch nicht nachweisbar sind. Damit bröckelte bereits die ganze Geschichte, die mir von der Basler Justiz angehängt wurden ist. Das Gericht musste das eingestehen und sprach den Mann frei.

Auch meine ehemalige Hausbewohnerin hatte offenbar einen Verteidiger, der die Machenschaften und falschen Beschuldigungen der Basler Justiz nicht einfach so hinnehmen wollte. Es handelt sich um MLaw Christoph Balmer. Herr Balmer, der anscheinend ein entschiedenes Auftreten hatte, konnte ebenfalls einwandfrei aufzeigen, dass die Beschuldigungen gegen seine Mandantin haltlos sind und widerlegte diese mühelos. Das Lügenkonstrukt der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt brach damit ein weiteres Stück zusammen. Der Frau wurde übrigens eine finanzielle Entschädigung für die im Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt verbrachten drei Monate zugesprochen.

Die Basler Justiz hatte nun ein Problem, da von der ganzen Lügengeschichte am Ende nichts mehr übrigzubleiben drohte. Also musste die Justiz noch etwas konstruieren, damit ihr die Felle nicht ganz davonschwimmen. Und so half die Anwältin Susanne Marti, die meinen Bekannten als dessen Pflichtverteidigerin hätte verteidigen sollen, der Justiz dabei, zum Schluss doch noch eine Farce zu inszenieren.

An dieser Stelle sei anzumerken, dass mein Bekannter in diversen an Frau Marti, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht darauf hinwies, dass er sich von Frau Marti nicht verteidigt fühlt und sie seine Interessen nicht vertritt, weshalb er ihr nicht vertraute und sie als Anwältin ablehnte. Weder Frau Marti noch das Gericht interessierte es, was der Mandant von Frau Marti wollte, was eindeutig darauf hinweist, dass Frau Marti im Interesse der Staatsanwaltschaft und des Gerichts agierte. Wäre es anders, so hätte das Gericht die Rechte des Beschuldigten respektieren und einen anderen Pflichtverteidiger engagieren müssen. Mit Frau Marti im Gerichtssaal konnte sich die Basler Justiz jedoch sicher sein, dass diese Anwältin gegen die Interessen ihres Mandanten und zugunsten der Justiz arbeitet. Wäre ein anderer Anwalt vor Ort gewesen, wie z.B. Christian von Wartburg oder Christoph Balmer, so wäre die Justiz noch hilfloser gewesen. So aber konnte sich das Gericht darauf verlassen, dass wenigstens ein Anwalt dafür sorgen würde, dass wenigstens ein Bruchteil der von der Staatsanwaltschaft erfundenen Geschichte hängen bleibt.

Und so ergab es sich, dass das Plädoyer von Susanna Marti für meinen Bekannten im Gericht nicht auf serbisch übersetzt wurde, so dass der Angeschuldigte gar nicht wusste, was seine Anwältin redete. Mein Bekannter saß im Gerichtssaal und verstand kein Wort vom Plädoyer. Am Ende verurteilte das Gericht meinen Bekannten zu einer bedingten Strafe, obwohl diese Person, wie auch die anderen zwei Beschuldigten, nie mit Hanf an sich angehalten worden waren und demnach keine materiellen Beweise existieren. Das Gericht musste wenigsten eine Person in die Pfanne hauen, um so den Weg im illegalen Vorgehen gegen mich zu ebnen.  Und das klappte in Zusammenarbeit mit der Anwältin Susanna Marti, die früher selbst für die Staatsanwaltschaft arbeitete, offenbar bestens.

Frau Marti legte meinem Bekannten nach der Urteilsverkündigung nahe, er solle keine Einsprüche gegen das Urteil einlegen, da das ansonsten für ihn mit noch mehr Kosten verbunden sein würde, da er bereits Kosten in der Höhe von über 8000 Schweizer Franken zu bezahlen habe. Mein Bekannter, der keine finanziellen Reserven hat, erhob aus diesen Gründen zwar keinen Einspruch gegen das Urteil, betonte aber mehrfach, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe falsch seien. So hängte ihm das Gericht z.B. ohne jegliche Beweise 22 Fahrten in den Kanton Tessin an, wo er laut Gericht Hanf abgeholt habe, obwohl der Mann nie angehalten und durchsucht worden war und auch nie 22 Mal in den Tessin gefahren ist. So lügt man sich am Strafgericht Basel-Stadt Urteile zusammen.

Ardašir Pârse:  Das wundert mich mittlerweile nicht mehr wirklich. Von diesem Verein ist nichts Anderes zu erwarten. Was ist denn nun mit der Gerichtsverhandlung gegen Sie und ihrem ehemaligen Hausbewohner? Wenn ich richtig verstanden habe, so sind Sie und dieser ehemalige Hausbewohner noch übriggeblieben?

Alexander Dorin: Das ist richtig, uns zwei erwartet noch der Prozess. Nun, einerseits wurde während der ersten Verhandlung gegen die anderen drei angeklagten Personen klar, dass es sich bei der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt um ein Konstrukt handelt, da ja zwei beschuldigte Personen freigesprochen worden sind. Das beweist, dass die ganze Geschichte, laut der eine Bande aus fünf Personen bestanden habe, falsch ist. Um davon abzulenken greift das Gericht nun auf andere Manipulationen zurück. Jetzt wird neuerdings behauptet, dass die Bande eben aus drei anstatt fünf Personen bestanden habe, obwohl auch ich, mein Bekannter und der ehemalige Hausbewohner nie mit Hanf angehalten worden sind und obwohl bei keinem von uns in der Wohnung Hanf sichergestellt werden konnte. Laut der Logik des Freispruchs von zwei der beschuldigten Personen müssten nun auch wir freigesprochen werden, das die Beweislage auch in unseren Fall genau gleich liegt. Jedoch zeigt das Verhalten des Strafgerichtspräsidenten Dominik Kiener, dass damit nicht zu rechnen ist.

Ardašir Pârse:  Das deutet darauf hin, dass wir eine Prozessfarce erwarten können. Welche konkreten Hinweise haben Sie dafür?

Alexander Dorin: Nun, einerseits haben wir die Verurteilung meines Bekannten ohne jegliche materiellen Beweise. Dann hat sich der Gerichtspräsident Kiener kurz vor der Verhandlung noch einen anderen Rechtsbruch erlaubt. In der Anklageschrift wird behauptet, ich hätte während zwei Jahren Hanf von einem gewissen Paolo Beghelli aus dem Kanton Tessin gekauft, den er auf einer Plantage selbst produziert habe. Diese Version der Anklageschrift bestand bis kurz vor der Gerichtsverhandlung. Ich forderte das Gericht dazu auf, mir die Stromrechnung von Herrn Beghelli zukommen zu lassen, damit ich mich davon überzeugen konnte, ob diese Person überhaupt tatsächlich Hanf produziert hat. Dominik Kiener antwortete mir daraufhin, dass diese Person wohl doch keinen Hanf produziert habe, obwohl das bis zu diesem Zeitpunkt in der Anklageschrift behautet wurde! Der Gerichtspräsident negierte nun plötzlich die Behauptung aus der Anklageschrift und behauptete, Beghelli habe wohl doch keinen Hanf produziert.

Der Hintergrund dieser späten Meinungsänderung ist klar. Das Gericht konnte keine Stromrechnung dieser Person vorweisen, womit auch die Behauptung ins Wasser fiel, dass ich von dieser Person Hanf bezogen hätte, der von ihr produziert worden sei. Wie konnte sich Kiener nun aus der Affäre retten? Ganz einfach, er stellte kurz vor der Verhandlung die Behauptung auf, dass der Hanf nun wohl von einer anderen Person stamme. Das muss man sich Mal vor Augen führen. Sieben Jahre lang wurde behauptet, ich hätte von einem gewissen Paolo Beghelli Hanf bezogen, um dann im letzten Moment, nachdem ich nach der Stromrechnung fragte, die Anklageschrift eigenmächtig abzuändern und plötzlich gewisse Behauptungen aus ebendieser Anklageschrift zu negieren. Es ist rechtlich gesehen gar nicht haltbar, dass ein Gerichtspräsident die Anklageschrift aus Beweisnot abändert, da die Anklageschrift ja nicht von ihm verfasst wurde. Vielmehr versuchte er damit die Staatsanwaltschaft aus einer peinlichen Situation zu retten und zu verhindern, dass diese Beweisnot der Staatsanwaltschaft zum Verhängnis wird. Hier wird erneut offensichtlich, dass Kiener in einer Zeitung aus Basel wohl nicht zu Unrecht der Korruption bezichtigt wurde.

Ardašir Pârse:  Kieners Verhalten spricht auch ohne diesen neuesten Zwischenfall Bände.

Alexander Dorin: Ja, aber es handelt sich dabei nicht einmal um den neuesten Zwischenfall à la Kiener. Den Vogel schoss er eben erst vor einigen Tagen wieder ab. In einer Verfügung beschloss er, dass er meine ärztlichen Atteste nachträglich nun doch nicht anerkennen würde. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel hätte sich mit diesen Attesten befasst und festgestellt, dass diese als Grund für eine Absenz nicht ausreichen würden. Begründet wird die Einschätzung durch lauter Ausreden und Floskeln. Es läuft quasi darauf hinaus, dass ein Basler Institut zwei medizinischen Instituten aus Belgrad unterstellt, dass diese ihre Arbeit nicht richtig gemacht hätten, obwohl dafür absolut kein Grund besteht. Es handelt sich dabei um die orthopädische Klinik Banjica (Institut za ortopediju Banjica) und das medizinisch-militärische Spital VMA (Vojnomedicinska akademija VMA). Da meldet sich irgendein Institut aus Basel zu Wort, welches mich nie gesehen geschweige denn untersucht hat, und erklärt per Ferndiagnose, als ob es sich um Hellseher handeln würde,  anhand von nichts ärztliche Atteste zweier Kliniken nachträglich für nichtig. Das ist natürlich weder medizinisch noch rechtlich haltbar. Oder haben Sie schon Mal medizinische Kliniken gesehen, die ohne Untersuchung zu einem Schluss gelangen und gleichzeitig die Befunde anderer Kliniken, die einen Patienten untersucht haben, negieren können?

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel-Stadt. Hier werden Tatsachen im Auftrag des Strafgerichts Basel-Stadt verdreht und manipuliert.

Ardašir Pârse:  Nun ja, diese Leute müssen wohl über unmenschliche Kräfte verfügen und hellsichtig sein. Aber Spaß beiseite, die Justiz-Korruption im Kanton Basel-Stadt scheint tatsächlich von enormen Ausmaß zu sein. Wir werden den Fall weiter aufmerksam verfolgen und darüber berichten.

Der Beweisantrag von Alexander Dorin

Ardašir Pârse:  Guten Tag Herr Dorin. Bei Ihnen scheint sich ja während der letzten Monate ziemlich viel losgewesen zu sein.

Alexander Dorin: Ja, ich habe während der letzten Monate meine Beweiserhebung/Verteidigungsschrift geschrieben und zudem an einem Dokumentarfilm über meinen Fall mitgewirkt. Ich hoffe, dass der Dokumentarfilm ca. bis Ende Jahr fertiggestellt veröffentlicht werden kann.

Ardašir Pârse:  Ihre Beweiserhebung/Verteidigungsschrift ist im Vergleich zur Anklageschrift ziemlich reichhaltig und umfänglich.

Alexander Dorin: Das ist richtig. Das Anklageschrift-Pamphlet, zieht man allgemeine Angaben ab, umfasst knapp mehr als zwanzig Seiten. Meine Beweiserhebung umfasst dagegen fast zweihundert Seiten, das heisst fast zehn Mal so viel.

Ardašir Pârse:  Wie sind Sie dabei konkret vorgegangen?

Alexnder Dorin: Ich habe jeden einzelnen Punkt der sogenannten Anklageschrift angeführt und diesen dann jeweils kommentiert und durch Dokumente, Fakten, Belege und Zeugenaussagen angereichert.

Ardašir Pârse:  Es ist interessant, dass Sie dabei auch zahlreiche Dokumente der Staatsanwaltschaft anführen.

Alexander Dorin: Die Staatsanwaltschaft schien sich zu Beginn des Überfalls gegen mich ziemlich sicher zu sein, dass es keine entsprechende Gegenwehr meinerseits geben würde. Das ist wohl auf den bisherigen Erfahrungswert zurückzuführen, der aufzeigt, dass sich zu Unrecht Angegriffene im Normalfall nicht entschieden genug zur Wehr setzen. Nun, in meinem Fall hat sich die Basler Justiz wohl ein wenig verrechnet.

Durch diese falsche Annahme seitens der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, kombiniert mit der gewohnten Überheblichkeit dieser Leute,  liefert die Staatsanwaltschaft selber zahlreiche Beweise für die von ihr begangenen Rechtsbrüche. Nun wissen wir auch, weshalb die Untersuchungsbeamte Nicole John damals dem Anwalt Martin Kaiser verboten hat, dass er mir den Stick mit den Dokumenten meines Falls aushändigt.

Ardašir Pârse: Damit ist wohl auch der Umstand zu erklären, dass das Strafgericht Basel-Stadt die Öffentlichkeit vom Prozess, der Ende November 2021 stattfinden soll, ausgeschlossen hat.

Alexander Dorin: Natürlich, die Basler Justiz fürchtet die Öffentlichkeit, da niemand etwas von dieser tatsächlichen Beweislage mitkriegen soll. Die Öffentlichkeit wurde wegen ‚Corona’ vom Prozess ausgeschlossen, während dagegen diverse Medien anwesend sein dürfen. Das Strafgericht gibt demnach bereits jetzt vor, zu wissen, wie der sogenannte Corona-Verlauf bis Ende November sein wird, womit es sich als eine Art Justiz-Hellseher präsentiert.

Die Taktik des Gerichts ist demnach jetzt schon klar. Man meidet die Öffentlichkeit, damit niemand etwas vom Ausmass dieser Justizfarce mitkriegt, während man gleichzeitig sorgfältig ausgesuchte Medien einlädt, die dann über den tatsächlichen Prozessverlauf schweigen und die Version der Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit tragen werden. Ähnliche Aktionen seitens der Staatsanwaltschaft gab es ja in der Vergangenheit bereits. Ich erinnere z.B. an die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft zu Beginn meiner Verhaftung diverse Medien und Institutionen darüber informierte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, obwohl es sich dabei um mein Autorenpseudonym, nicht aber um meinen bürgerlichen Namen handelt. Diese Aktion führte damals dazu, dass ich in diversen Schweizer Medien diffamiert wurde. Oder es sei an den Sommer 2020 erinnert, als der Journalist Christan Mensch in der Basellandschaftlichen Zeitung einen Verleumdungs- und Hetzartikel über mich veröffentlichte, nachdem er zuvor mit der Staatsanwaltschaft geredet hatte. Nun plant die Basler Justiz erneut eine solche Aktion.

Ardašir Pârse:  Das dürfte auch nicht weiter verwundern, da ja der Staatsanwalt Markus Hofer, der in Ihrem Fall zahlreiche Male gegen das Gesetz und die Menschenrechte verstiess, mittlerweile selbst Richter am Strafgericht Basel-Stadt geworden ist.

Alexander Dorin: Nicht nur das, sondern er befindet sich beim Strafgericht Basel-Stadt in bester Gesellschaft. Wie wir aus einem Bericht des Magazins der Geschäftsführer erfahren, so ist ausgerechnet der Präsident des Strafgerichts Basel-Stadt, Dominik Kiener, in korrupte Machenschaften verwickelt (Bernhard Madörin, Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik, Der Geschäftsführer – Basel Rundschau, 17. 05. 2021).

Sie können sich demnach wahrscheinlich vorstellen, was das bedeutet, wenn gleich zwei solche Kaliber an einem Strafgericht arbeiten.

Ardašir Pârse:  Genau aus aus diesen Gründen ist es auch wichtig, dass Sie ihren Beweisantrag ins Netz stellen und gleichzeitig mithelfen, dass der Dokumentarfilm über ihren Fall während der nächsten Monate das Licht der Öffentlichkeit erblickt, denn so kann die Basler Justiz nicht weiter alles vertuschen.

Rechtsbrechender Basler Staatsanwalt Markus Hofer wird Richter

Felicitas Lenzinger

Wir von Pârse  & Pârse , wie auch diverse weitere Alternativmedien, berichteten bereits detailliert, über das kriminelle Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen den Enthüllungsautor Alexander Dorin. In Serbien und der serbischen Republik in Bosnien berichteten sogar diverse Staatsmedien intensiv über die Hintergründe dieses rechtswidrigen Verhaltens seitens der Basler Justiz.

So berichtete unlängst z.B. die Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) über den Fall Alexander Dorin:

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348

Auch das Schweizer Onlinemagazin Legitim.ch berichtete erneut über diesen Justizskandal:

http://www.legitim.ch/post/fall-alexander-dorin-ausl%C3%A4ndische-medien-berichten-%C3%BCber-schweizer-beh%C3%B6rden-kriminalit%C3%A4t

Mittlerweile berichtete auch das Basler Onlinemagazin Summarum direkt aus Dorins Geburtsstadt über die Machenschaften der Basler Justiz:

Wie die vorhandenen Dokumente und Beweise offenlegen, so waren die beiden Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Hauptverantwortlichen für die Rechtsbrüche im Fall Dorin. Oder besser gesagt, sie wurden von den Strippenziehern im Hintergrund offensichtlich vorgeschoben. Markus Hofer löste Thomas Homberger vor einigen Jahren im Fall Alexander Dorin ab. Einige dieser brisanten Dokumente haben wir bei Pârse  & Pârse veröffentlicht:

Der Basler Medienschaffende Herbert Blaser zeigte Markus Hofer wegen Amtsmissbrauch an, worüber wir ebenfalls berichteten:

Auch Alexander Dorin zeigte Markus Hofer wegen Amtsmissbrauch an, jedoch wurde diese Anzeige, wie zuvor die Anzeige von Herbert Blaser, vom Gericht aufgrund lächerlicher Ausreden abgelehnt. Auch Dorins Antrag, dass Markus Hofer, dessen rechtswidrige Machenschaften dokumentarisch einwandfrei belegt sind, im Fall Dorin durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt werden sollte, wurde vom Gericht unter den gleichen lächerlichen Ausreden abgelehnt. Es wurde schnell klar, dass sich im Basler Justizsumpf die Behörden gegenseitig decken und die Verfehlungen und illegale Machenschaften ebendieser Justiz ignorieren.

Dass sich diese festgefahrenen Mechanismen in der Basler Justiz nicht ändern würden, zumindest nicht zum momentanen Zeitpunkt, das war voraussehbar, denn wie ein altes Sprichwort so treffend sagt: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Tatsächlich intensivierte die Basler Justiz jüngst noch ihre Bemühungen, um ein noch schlechteres Image zu erlangen. So bewarb sich der Staatsanwalt Markus Hofer unlängst dafür, um beim Strafgericht Basel-Stadt das Amt eines Richters antreten zu können. In einem wulstigen Appell, in dem er sich selbst beweihräucherte, bewarb sich Hofer, Mitglied der Partei Die Mitte Basel-Stadt (vormals Christlichdemokratische Volkspartei), wie folgt für das Richteramt (https://ldp.ch/wp-content/uploads/2021/04/Flyer-Gerichtswahlen-f%C3%BCr-Parteien.pdf):

Ein Richter braucht Fachwissen, Augenmaß und Erfahrung. Das alles bringe ich mit. Nach zehn Jahren Praxis als Staatsanwalt in Basel, mehreren Berufsjahren als ausgebildeter Polizeibeamter, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Basel und nicht zuletzt mit Richtererfahrung im Nebenamt, fühle ich mich bereit für die anspruchsvolle Arbeit am Strafgericht Basel-Stadt.

Hinter jedem Fall stehen Menschen: Sie zu sehen und zu hören, ist mein Anspruch. Ich stehe für Respekt und Fairness im Verfahren. Schenken Sie mir Ihr Vertrauen!

Ihr Markus Hofer.

Peinliche Selbtsbeweihräucherung eines Justizkriminellen

Wer von dieser peinlichen Selbstdarstellung noch nicht angewidert ist, dem ist wahrscheinlich kaum mehr zu helfen.

Die Basler Gerichte sind bestens mit den illegalen Machenschaften von Markus Hofer vertraut, da ihnen im Zusammenhang mit diversen Strafanzeigen und Beschwerden gegen Hofer alle relevanten Dokumente zugeschickt wurden, die Hofers Verfehlungen zweifelsfrei beweisen. Doch anstatt sich mit diesen Verfehlungen zu befassen, entschieden die verantwortlichen Behörden, dass Markus Hofer als Richter am Basler Strafgericht zugelassen wurde,  was z.B. auf der Facebook-Seite des Rathauses Basel-Stadt bestätigt wird.

Diverse Medienschaffende, politische Aktivisten und  Unterstützer von Alexander Dorin schrieben unlängst verschiedene Vertreter der Basler Justiz an und baten um Interviews, in denen unbequeme Fragen zum Verhalten der Justiz und zum Fall Alexander Dorin gestellt werden sollten. Der absolute Großteil der Nachfragen bleib bisher unbeantwortet. Lediglich der politische Aktivist Kaspar Trümpy erhielt bisher eine Antwort.

Stellvertretend für alle angeschriebenen Personen und Institutionen antwortete lediglich Frau Felicitas Lenzinger, Vorsitzende Präsidentin am Strafgericht Basel-Stadt. Oder besser gesagt, Frau Lenziger bediente sich fauler Ausreden, um auf die gestellten Fragen nicht eingehen zu müssen. In ihrem Antwortschreiben ‚argumentierte’ Frau Lenzinger, dass sie zu einem ein am Strafgericht anhängigen Verfahren grundsätzlich keine Interviews gegeben würden. Dabei zeigt Kaspar Trümpys Anfrage eindeutig, dass er gar keine Fragen im Zusammenhang mit Dorins anhängigem Verfahren gestellt hat. Tatsächlich hatte Trümpy Fragen im Zusammenhang mit den Beweisen gestellt, die das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer und anderen Angestellten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufzeigen. Um darauf nicht eingehen zu müssen, wischte Frau Lenziger die Anfrage mit einer faulen Ausrede vom Tisch.

Man kann zum widerholten Mal feststellen, dass die Basler Justiz nach eigenen, hausgemachten Gesetzen zu funktionieren scheint, die mit der Schweizerischen Strafprozessordnung und den Menschenrechten im argen Widerspruch stehen, was schon der Basler Justizkritiker Peter Zihlmann in seinen Büchern feststellte.

Die Basler Justiz-Seilschaften scheinen allgemein nicht ganz unbekannt zu sein. So schrieb z.B. Dr. Bernhard Madörin in der Basler Rundschau u.a. Folgendes über die Basler Gerichte (‚Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik’, Bernhard Madörin, Basler Rundschau, 4. September 2020):

An den Gerichten wird über die Administrative Leitung Rechtspolitik betrieben, sagte Kantonsrichterin Marianne Heer aus Luzern und Dozentin für Strafprozessrecht an der Universität Bern im NZZ-Interview vom 16.6.2020. Dies sei jedoch von Kanton zu Kanton anders. Aus der Westschweiz, Zürich und Bern höre man nichts, deren Gerichte seien so groß, dass Unabhängigkeit gewährleistet sei. In kleineren Gerichtskreisen wie Basel und Aargau werden die Gerichte aber immer wieder vom Bundesgericht gerügt. Laut Heer gibt es an den Gerichten Seilschaften, die freundschaftlicher oder parteipolitischer Natur sein können. Es gäbe da Richter, bei denen man im Voraus wisse, wie Sie urteilen. Da der Gerichtspräsident die Richter auswählen kann, könne er also das Ergebnis eines Prozesses beeinflussen, was sehr oft geschehe. Viele Gerichtspräsidenten hielten sich zuweilen als unantastbar und seien selbstherrlich und damit nicht mehr abhängig in ihrer Beurteilung.

Zu den jüngsten Entwicklungen konnten wir auch Alexander Dorin einige Fragen stellen, die er freundlicherweise beantwortete:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, was sagen Sie zum aktuellen Stand der Dinge?

Alexander Dorin: Nun, ich bin nicht wirklich erstaunt darüber, dass Markus Hofer nun Richter geworden ist. Wenn ich mir meinen eigenen Fall anschaue, aber auch die Fälle anderer Betroffener, so werden die Vernetzungen innerhalb der Staatsanwaltschaft und der sogenannten Justiz mehr als offensichtlich. Gerade der Fall Hofer zeigt das wieder eindrücklich auf. Hier geht es tatsächlich um nichts anderes als um Vernetzungen und Machtstrukturen.

In diesem Zusammenhang sind die Ausreden und Ablenkungsmanöver der Vorsitzenden Präsidentin am Strafgericht Basel-Stadt, Frau Felicitas Lenzinger, bezeichnend. Alles andere hätte mich erstaunt.

Ich muss jedoch gleichzeitig sagen, dass dieses voraussehbare und durchsichtige Verhalten von Basler Justizvertretern auch seine positiven Effekte hat. Als ich vor Jahren damit begann, über die kriminellen Machenschaften innerhalb des Basler Justizapparats zu schreiben, da erhielt ich zwischendurch auch vereinzelte kritische Reaktionen. Ich hörte damals von einigen Bekannten, Medienschaffenden, Anwälten usw., dass sie sich nicht wirklich vorstellen könnten, dass sich die Justiz dermaßen rechtswidrig aufführt. Ich fuhr jedoch damit fort, die ganzen Verfehlungen und Rechtsbrüche der Basler Justiz zu sammeln und zu veröffentlichen.

Aufgrund dieser ganzen Beweise ist mittlerweile auch der letzte Kritiker aus meinem Umfeld verstummt. Vielmehr haben mir gegenüber einige dieser anfänglichen Skeptiker eingestanden, dass sie an meinen Schilderungen und Veröffentlichungen nicht mehr den geringsten Zweifel haben. Das verwundert mich auch nicht wirklich, denn diese Beweise sind ja tatsächlich nicht nur zahlreich, sondern darüber hinaus auch hieb- und stichfest. Für mich ist das vor allem auch ein moralischer Sieg, unabhängig davon, dass die Basler Justiz an ihren rechtswidrigen Kurs weiter festhält.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen weiteren Patzer der Basler Justiz hinweisen, für den Dominik Kiener, Strafgerichtspräsident Basel-Stadt, die Verantwortung trägt. Vor einiger Zeit entließ ich meinen Pflichtverteidiger Dr. Simon Berger, der mir vom rechtsbrechenden Staatsanwalt Markus Hofer aufgedrängt wurde. Nach zahlreichen Patzern von Simon Berger, die eindeutig aufzeigen, dass er meine Interessen nicht vertritt, schickte ich ihm einen Brief, in dem ich ihm klarmachte, dass ich mit ihm nichts mehr zu tun haben möchte und das Klienten-Verhältnis,, das aus meiner Sicht so oder so nie bestand, sofort auflöse.

Ich schickte zur Sicherheit eine Kopie meines Schreibens auch an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Anstelle der Staatsanwaltschaft antwortete jedoch Dominik Kiener – und zwar in Form einer Verfügung, in der Kiener zusammenfaselte, dass die Tatsache, dass mein Pflichtverteidiger von Markus Hofer ausgesucht worden sei, kein Grund sei, um einen Pflichtverteidiger auszuwechseln. Mit dieser Floskel stellt sich Kiener natürlich absichtlich dumm, da er aufgrund meiner vorherigen Argumentation ganz genau weiß, weshalb ich Simon Berger als Pflichtverteidiger ablehne.

In der Verfügung fabuliert Kiener weiter, es sei Sache der Verfahrensleitung und nicht des Beschuldigten einen Pflichtverteidiger aus dessen Amt zu entlassen. Scheinbar möchte Herr Kiener nicht von der Europäischen Menschenrechts-Konvention wissen, die jedem Beschuldigten das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, einschließlich dem Recht auf eine adäquate Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK.).

Die Schweizerische Strafprozessordnung, von der Herr Kiener offensichtlich auch nichts wissen möchte, sagt ihrerseits im vom Art. 134 Abs. 2 Folgendes über das Recht eines Beschuldigten aus:

Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus andern Gründen nicht mehr gewährleistet, so überträgt die Verfahrensleitung die amtliche Verteidigung einer anderen Person.

In meinem Fall hat das Gericht keine Anstalten gemacht, die amtliche Verteidigung einer anderen Person zu übertragen. Vielmehr setzte mir Kiener in der besagten Verfügung eine Frist, innerhalb der ich dem Gericht einen eigenen (bezahlten Verteidiger) nennen müsse, obwohl die Schweizerische Strafprozessordnung nirgendwo solche Ultimaten vorsieht. Aber wenn Staatsanwälte ungehindert gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und Menschenrechte verstoßen dürfen und eine Gerichtspräsidentin Interviews unter Anwendung von fadenscheinigen Ausreden ablehnt, so kann sich ein anderer Gerichtspräsident eben auch dumm stellen und Verfügungen erlassen, die durch das Gesetz nicht gedeckt werden.

In dem weiter oben erwähnten Bericht von Dr. Bernhard Madörin in der Basler Rundschau kann man übrigens auch Interessantes über Dominik Kiener erfahren:

Die Verbandelung der Richter mit dem Anzeigesteller Kurt Schudel

Facebook ist genial. So konnten wir feststellen, dass der Anzeigesteller Kurt Schudel seit Jahren mit dem Strafgerichtspräsidenten eng verbandelt ist. Ein neutrales Prozessresultat wurde somit verunmöglicht. Strafgerichtspräsident Kiener ist auf Facebook (87 Freunde) befreundet mit: Jascha Schneider, dem Anwalt von Kurt Schudel, Steven Schudel, dem Sohn von Kurt Schudel, Jonas Weber, dem von ihm ausgesuchten Nebenrichter im Strafprozess, und Claudius Gelzer, der den Fall in der Berufung beurteilen sollte. Dies sind schon fünf Prozent aller seiner Freunde, zieht man noch seine Familie ab, fast zehn Prozent seiner 87 Freunde. Das Bundesgericht setzt die Anonymitätsgrenze der Facebookfreunde erst bei 150 an. Aber jetzt kommt’s: Kiener als Präsident des Tennisclubs Stettenfeld in Riehen lässt sich vom Anzeigesteller Kurt Schudel seit 2011 seine Mannschaftsleibchen sponsern. Kurt Schudel ist Sponsoringchef des jährlichen Crossklinikcup, an dem Patrick Kiener, Bruder von Dominik Kiener, seit Beginn weg jedes Mal mitspielte. Die Schwester von Kiener ist wie Steven, Sohn von Kurt Schudel, in Riehen Tennistrainerin und Jugendtrainerin und kennen sich logischerweise.

Der Hauptunkt an diesen ganzen Machenschaften der Basler Justiz ist jedoch der, dass diese Justiz mit ihren fortlaufenden Patzern immer neues Material für unsere Dokumentation über die Justizkriminalität in meinem Fall liefert. Diese Dokumentation ist nahezu fertig und wird pünktlich zum Prozessbeginn veröffentlicht werden. Zu finden sind darin zahlreiche Dokumente der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Zeugenaussagen, Schriftverkehr mit der Basler Justiz, Fotographien, Auszüge aus diversen Medien usw. Wenn diese korrupten Justizangestellten meinen, sie könnten tun und lassen was sie wollen, so soll die Öffentlichkeit wenigstens davon erfahren.

Die lange und sorgfältig vorbereitete Dokumentation über den Skandalfall Alexander Dorin, in der zahlreiche Staatsanwaltliche Dokumente, Zeugenaussagen, Fotografien, Schriftverkehr mit der Basler Justiz usw. zu finden sind und die pünktlich zum Prozessbeginn veröffentlicht wird. 

Ardašir Pârse: Da gebe ich Ihnen völlig recht, zumindest sollte jeder davon erfahren, wie die Justiz in Basel Stadt arbeitet. Wir werden weiten am Fal dran bleiben und hoffen, dass sich alles zum Guten wenden wird.

Alexander Dorins Pflichtverteidiger Simon Berger beweist seine üblen Absichten

Simon Berger

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, was gibt es neues aus der seit nunmehr sechs Jahren anhaltenden Schmierenkomödie der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in Ihrem Fall?

Alexander Dorin: Nun, das Muster ist seit sechs Jahren immer das gleiche. Die Staatsanwaltschaft, in meinem Fall vertreten von dem Staatsanwalt Markus Hofer, lügt, verdreht, hetzt und bricht seit sechs Jahren am Laufenden Meter die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Hinzugekommen ist seit einiger Zeit der Umstand, dass mir eben diese Behördenkriminellen einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt haben, es handelt sich um einen gewissen Simon Berger.

Ardašir Pârse: Sie wurden davor ja rechtmässig vom Berner Anwalt Oliver Lücke vertreten, jedoch hat die Schweizer Justiz mittlerweile seine Karriere als Anwalt zerstört, weil er sich erlaubt hatte, gegen die Machenschaften vorzugehen.

Alexander Dorin: Ja richtig, Herr Lücke wurde aus dem Anwaltsregister gelöscht, ohne vorangehendem Urteil und ohne dass die Justiz diesen massiven Schritt logisch begründet oder erklärt hätte. Aber aufmerksamen Beobachtern ist natürlich klar, dass sich die Schweizer Justiz eines unbequemen Anwalts entledigen wollte.

Ardašir Pârse: Und was geschah danach?

Alexander Dorin: Danach hat mir der Basler Staatsanwalt Markus Hofer einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt. Sie können sich ja vorstellen, was das bedeutet, wenn ein Behördenkrimineller wie Markus Hofer, der seit vielen Jahren die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte bricht, darüber entscheidet, wer mich vor seinen gesetzeswidrigen Machenschaften bewahren und verteidigen soll. Ebenso gut könnten Sie vom Pentagon  verlangen, dass es ein von den USA angegriffenes Land vor ebendiesem Angriff beschützt. Was würden Sie demnach von so einem ‚Pflichtverteidiger’ erwarten?

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer. Verantwortlich für zahlreiche Verstösse gegen die Schweizerische Strafprozessordnung, mehrfache Menschenrechtsverletzung und Amtsmissbrauch. 

Ardašir Pârse: Natürlich nichts, oder besser gesagt würde ich von ihm erwarten, dass er in Wirklichkeit die Interessen der Staatsanwaltschaft verteidigt, die ihn auch engagiert hat. Welche Erfahrungen haben Sie denn bisher mit diesem Simon Berger gemacht?

Alexander Dorin: Die Frage trägt schon fast etwas Belustigendes in sich, doch werde ich Ihnen die Antwort gerne geben. Bereits von Anfang an war klar, dass dieser Mensch nichts unternehmen wird, um mich zu verteidigen. Das fing schon damit an, dass ich ihm bereits von Anfang an eine ganze PDF mit zahlreichen Beweisen für die eindeutigen Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zuschickte. Die Reaktion war gleich null. Er reagierte ganz einfach nicht und schwieg sich darüber aus. Kein Wort, nichts. Als sogenannten Verteidiger hätte er natürlich darauf reagieren und entsprechende Schritte einleiten müssen, doch der Mann tat tatsächlich absolut nichts – das müssen Sie sich Mal vorstellen. Und so Einer sollte mich verteidigen?

Der System-Anwalt Simon Berger, angestellt bei der Firma Advokatur & Notariat zum Thurhauerhof. Ein traurigisches Beispiel der Verkommenheit der Basler Justiz. 

Ardašir Pârse: Ich hätte es ehrlich gesagt auch nicht anders erwartet. Und wie ging es dann weiter?

Alexander Dorin: Vor einiger Zeit wurde ein Zeuge von der Staatsanwaltschaft verhört, es handelt sich um einen guten Bekannten von mir. Da ich an dem Verhör nicht teilnehmen konnte, weil ich mich gerade in Belgrad aufhielt, so schrieb ich dem Pflichtverteidiger, welche Fragen er während des Verhörs stellen sollte. Als ich meinen Bekannten einige Zeit später traf und fragte, welche Fragen ihm der Pflichtverteidiger stellte, da antwortete er, dass der Anwalt ihm keine einzige Frage gestellt hatte. Das muss man sich echt Mal vorstellen. Da hat ein Anwalt die Gelegenheit dazu, einem Zeugen Fragen zu stellen, der selber über die Machenschaften der Staatsanwaltschaft informierte, doch der Anwalt stellte keine einzige Frage. Da kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen.

Ardašir Pârse: Gab es noch weitere Patzer von Simon Berger?

Alexander Dorin: Ja klar und wie. Letztes Jahr fand ja die sogenannte Abschlusseinvernahme mit mir statt. Dabei wäre die Staatsanwaltschaft laut Gesetz verpflichtet gewesen, sämtliches Material vorzulegen, das von der Staatsanwaltschaft als Beweis gegen mich angesehen wird. Tatsächlich präsentierte die Staatsanwaltschaft nicht ein einziges Dokument.  Der Pflichtverteidiger hätte den Staatsanwalt Markus Hofer darauf aufmerksam machen müssen,  jedoch gab dieser Anwalt keinen Ton von sich.

Während dieser sogenannten Abschlusseinvernahme gab Markus Hofer nichts als Unsinn von sich und stellte absurde Behauptungen auf, die er durch Nichts belegen konnte.  Nur endloses bla bla bla mit den absurdesten Unterstellungen. Die Aufgabe eines Pflichtverteidigers wäre es gewesen, zu intervenieren und Fragen zu stellen, doch tatsächlich gab Simon Berger keinen Ton von sich. Der Typ bekommt Geld vom Staat, um dann wortlos neben mir zu sitzen und absolut nichts zu tun, wo gibt es denn so was? Das ist das gleiche, wie wenn ein Automechaniker in einer Garage angestellt ist und jeden Monat seinen Lohn kriegt, obwohl er keinen Finger rührt. Eigentlich unvorstellbar, doch die Schweizer Justiz scheint sich eine eigene Realität geschaffen zu haben.

Nach dieser ‚Abschlusseinvernahme’ betrieb Markus Hofer diese Schmierenkomödie ungeniert weiter.  Ein Mal wurde ich zu einer weiteren Einvernahme eingeladen, die ich jedoch nicht wahrnehmen konnte, weil ich mich gerade ausserhalb der Schweiz aufhielt. Ich meldete mich bei der Staatsanwaltschaft und beantragte deswegen eine Terminverschiebung. Und was geschah? Anstelle eine Antwort zu bekommen wurde ich sofort zur Verhaftung ausgeschrieben. Dabei sagt das Schweizer Gesetz eindeutig aus, dass man jemandem die Verhaftung zuerst ankündigen muss, wenn es um einen verpassten Termin geht. Doch erstens habe ich den Termin nicht verpasst, sondern habe noch eigens um eine Verschiebung gebeten, während Hofer & Co. wieder Mal einfach das Gesetz brachen und eigenmächtig handelten, als ob er keinem Gesetz unterstehen würde. Und was hat der Anwalt Simon Berger getan? …….Richtig, nichts.

Ardašir Pârse: Haben Sie Simon Berger jemals auf seine ganzen Versäumnisse angesprochen?

Alexander Dorin: Ja klar. Er gab in einer E-Mail sogar zu, dass es merkwürdig sei, dass die Staatsanwaltschaft mich nach der Abschlusseinvernahme noch weitere Male vorgeladen hat, obwohl eine Abschlusseinvernahme – wie es das Wort schon sagt – den Abschluss darstellen müsste. Und was tut der Mann? Nichts. Er hat mit keinem Wort bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, was dieses absurde Verhalten soll.  Was die Staatsanwaltschaft auch immer gesetzeswidriges tut, Simon Berger hält einfach seinen Mund und unternimmt rein gar nichts. Der Mann ist ein tragisches Beispiel für die Verkommenheit der Schweizer Justiz.

Ardašir Pârse: Ich bin angewidert. Obwohl das bereits mehr als genug ist, hat sich dieser Anwalt auch danach noch weitere Patzer geleistet?

Alexander Dorin: Und wie. In einer weiteren E-Mail forderte ich ihn dazu auf, dass er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land ein Protokoll aus dem Frühjahr 2017 anfordert. Es ging um einen Mann aus dem Kanton Basel-Land, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, er habe Hanf bei mir gekauft, was natürlich frei erfunden war. Der Mann, der vor meiner Liegenschaft von der Polizei nie angehalten und durchsucht worden war, verkehrte nie bei mir und kannte mich auch nicht persönlich. Er verkehrte äusserst selten mit einer Dame, die in einem oberen Stockwerk meiner Liegenschaft wohnte.

Während des Verhörs, zudem ich ebenfalls vorgeladen wurde, erklärte der Mann, dass die Beschuldigungen gegen ihn und mich absolut unwahr und absurd seien.  Er fügte hinzu, dass er aus dem Internet erfahren habe, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen politisch motivierten Prozess gegen mich führte, wobei er als Kollateralschaden in die Fänge der Staatsanwaltschaft geriert. Ich muss an dieser Stelle  kurz hinzufügen, dass ich mit Handschellen zum Verhör geschleppt wurde, während ich zuvor um 07.00 in meinem Haus verhaftet und zuerst in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht und in eine Zelle gesperrt wurde. Anschliessend wurde ich gefesselt in einem Transportkäfig zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gebracht, wo ich zuerst abermals in eine Zelle gesperrt wurde, bevor man mich gefesselt dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorführte. Doch dieser Peter Leoni sollte keine Freude am anschliessenden Verhör haben, da die beschuldigte Person intensiv von den Machenschaften der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erzählte.

Ich forderte Simon Berger auf, dieses Protokoll zu bestellen, das ich für die Vorbereitung meiner Beweiserhebung benötige. Gleichzeitig sollte er eine Erklärung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt anfordern, weshalb ich im Frühjahr 2017 vor dem Verhör der Staatsanwaltschaft Basel-Land zuerst verhaftet, in zwei Gefängnisse gesperrt und gefesselt zum Verhör vorgeführt wurde. Ebenso verlangte ich eine Erklärung dafür, weshalb ich 2020 von der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, obwohl ich vor dem angesetzten Verhör eigens noch die Staatsanwaltschaft kontaktierte und diese darauf aufmerksam machte, dass ich mich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland beim Ahriman Verlag  aufhielt, wo wir an einer neuen Dokumentation arbeiteten.  Und zuletzt forderte ich Simon Berger dazu auf, dass er mein Haftprotokoll von 2015 bestellt. Der Grund: ich erhielt während der fast vier Monate anhaltenden Haft von der Gefängnisleitung kein einziges Stück Wechselkleidung, was eindeutig gegen die Menschenrecht verstösst.

Anstelle einer Antwort erhielt ich von Simon Berger eine E-Mail, in der er völlig vom Thema abweicht. In der E-Mail spricht er davon, dass er unter den staatsanwaltschaftlichen Unterlagen die von mir gewünschten Dokumente nicht gefunden habe, jedoch könne ich bei ihm vorbeikommen und schauen, ob ich die Dokumente finde. Das ist der reinste Irrsinn, da sich die von mir gewünschten Angaben und Unterlagen selbstverständlich nicht unter den staatsanwaltschaftlichen Dokumenten meines Falls befinden, weshalb ich ihn ja gerade dazu aufforderte, diese anzufordern.  Logischerweise wusste das auch Herr Berger, doch anstatt tätig zu werden schickte er mir dümmliche Ausreden und stellte sich blöd.  Wir sehen, so möchte Simon Berger gar nicht, dass ich mich auf meine Verteidigung vorbereiten kann, weshalb er diese intensiv sabotiert.

Ardašir Pârse: Für mich als Aussenstehenden ist es vielmehr offensichtlich, dass dieser Anwalt mit allen Mitteln versucht, alle Rechtsbrüche von Markus Hofer und seinem Team nicht zu beanstanden und unter den Teppich zu kehren. Gibt es in Ihrer Sache sonst noch irgendwelche Neuigkeiten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Vor einiger Zeit erhielt ich von diesem Simon Berger eine Kopie meiner Anklageschrift. Gültig wird diese Anklageschrift zwar erst dann, wenn diese ans Gericht und vom Gericht an mich geschickt wird, jedoch konnte ich mich zum ersten Mal davon überzeugen,  was für einen peinlichen Unsinn die Staatsanwaltschaft-Basel-Stadt in dieser Anklageschrift zusammenlügt.

So werden darin Leute beschuldigt, von mir Hanf gekauft zu haben, die gar nie angehalten und auf Hanf kontrolliert worden sind. Tatsächlich existiert keine einzige Person, die vor meiner Liegenschaft angehalten und durchsucht worden ist. Und trotzdem dichten Hofer & und Co. diesen Leuten ungeniert Hanfkäufe an.  Und zwar Mengen, die gar nie existierten und für die es logischerweise null Beweise gibt.  

Doch damit noch nicht genug. Die Staatsanwaltschaft multipliziert diese nicht vorhandene Menge zusätzlich auch noch in völlig absurde Höhen. War kurz nach meiner Verhaftung noch von zwei bzw. sechs Kilo Hanf die Rede, die ich in der Phantasie der Staatsanwaltschaft während sechs Monaten verkauft haben soll, so wurde ganz am Schluss meiner Internierung im Untersuchungsgefängnis plötzlich behauptet, dass ich während zwei Jahren ca. 230 Kg Hanf verkauft haben soll. Dabei war die Faktenlage vom Anfang bis zum Ende meiner Internierung immer die gleiche: ich habe niemals Hanf gekauft und weiterverkauft. Es gibt kein einziges Foto, Videoaufnahme oder akustische Aufzeichnung, die mich beim Kauf und Verkauf von Hanf zeigen. Ein Test zeigte zudem, dass ich auch keinen Hanf konsumierte. Zudem wurde, wie bereits erwähnt, bei keinem der Besucher meiner Liegenschaft, die zu einem Teil zudem bei anderen Bewohnern verkehrten, beim Verlassen des Hauses Hanf sichergestellt. Es gibt demnach nicht Mal die Spur eines Beweises, aufgrund der die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift gegen mich zusammenstellen könnte.

Noch perverser wird es, wenn man sich die von Hofer & CO zusammenphantasierten Gewinne anschaut, die man mir andichtet. War am Anfang noch die Rede von zwei bzw. sechs Kilo, was in meiner Wahrnehmung einen Reingewinn von vielleicht 1000 – 3000 Franken bedeutet hätte, so erfand Markus Hofer später auch noch die Summe von 15’000 Fr, die ich pro Kg Hanf kassiert hätte. Durch solche Phantasie-Ergüsse gelangte Hofer dann zu einer horrenden Summe, die er mir als Gewinn andichtete. Ich hab mich echt schon öfters gefragt, weshalb der Mann nicht als Berater für Hollywood-Filme engagiert wurde.

Ich muss zufügen, dass Markus Hofer in der Anklageschrift noch weiteren absurden Unsinn hinzugefügt hat. So behauptet er, ich habe gegen das Waffengesetz verstossen, weil die Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft in der Erdgeschosswohnung ein Elektroschockgerät gefunden habe. Das ist allein deshalb schon absurd, weil diese Wohnung damals vermietet war und ich nie in ihr gewohnt habe.  Zudem drang die Staatsanwaltschaft damals ohne Hausdurchsuchungsbefehl und ohne Anwesenheit von Zeugen in die Wohnung ein.

Dann phantasiert Markus Hofer in der Anklageschrift weiter, ich hätte Drohkarten an mehrere Angestellte der Basler Staatsanwaltschaft geschickt, obwohl es sich bei der Handschrift auf den Karten nicht um meine handelt und auch meine Fingerabdrücke nicht drauf sind. Zudem ist es gar nicht möglich, Adressen von Angestellten der Staatsanwaltschaft herauszufinden. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft selbst hinter dieser Aktion steht. Wie Sie sehen, so sind die Machenschaften von Markus Hofer & Co. als gesetzeswidrig und kriminell einzustufen.

Ardašir Pârse: Würde man die Bösartigkeit solcher Menschen ausblenden, so könnten Figuren wie Hofer wohl tatsächlich in Hollywood arbeiten. Wenn man jedoch seinen politischen Auftrag berücksichtigt, so sind seine Lügen und Gesetzesbrüche klar als reine Bösartigkeit zu verstehen. Was haben Sie jetzt mit dem Pflichtverteidiger Simon Berger vor?

Alexander Dorin: Ich habe ihn darüber informiert, dass er meine Interessen nicht verteidigt und dass ich ihn als Anwalt ersetzen werde. Diesbezüglich bin ich bereits im Gespräch mit mehreren Anwälten ausserhalb des Kantons Basel-Stadt, da mir geraten wurde, den Fall jemanden ausserhalb des Basler Justiz-Netzwerks zu übergeben. Zeitgleich bin im Gespräch mit einem Anwalt aus einem EU-Land, der aufgrund der Verträge mit der Schweiz das Recht hat, einen Klienten in der Schweiz zu verteidigen. Ich habe zudem auch Anwälte in Serbien engagiert, da ich ja schweizerisch-serbischer Doppelbürger bin.

Ardašir Pârse: Ich hoffe, dass sich alles zum Guten wendet, wir bleiben weiter dran um die Entwicklungen in Ihrem Fall zu verfolgen. Vielen Dank für das Interview und einstweilen alles Gute.

Zwei Strafanzeigen gegen den Schweizer ‚Journalisten’ Christian Mensch

Ardašir Pârse;. Herr Dorin. Wir haben vor einiger Zeit über die Lügen und Hetze des Schweizer Journalisten Christan Mensch gegen Sie berichtet. In diesem Zusammenhang scheint es Neuigkeiten zu geben. Was können Sie berichteten?

Alexander Dorin: Ich und der Anwalt Oliver Lücke haben unabhängig voneinander zwei Strafanzeigen gegen Christan Mensch aufgrund seiner Lügen und Verleumdungen gestellt. Der Grund für die Strafanzeigen war der Bericht Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat, den Christian Mensch im Juli 2020 in der Basellandschaftlichen Zeitung (BZ) veröffentlichte. Dieser Bericht ist gespickt voll mit übelsten Lügen, Tatsachenverdrehungen, Verleumdungen und Vorverurteilungen.

Ardašir Pârse;. Können Sie einige Beispiele anführen?

Alexander Dorin. Ja gerne. So ist z.B. bereits im Titel des Artikels eine Vorverurteilung enthalten, da dieser Titel suggeriert, es habe einen Hanfhandel gegeben. Wäre dem nicht so, so hätte der Titel anders lauten müssen. Wie Sie wissen, so hat der Basler Staatsanwalt Thomas Homberger im Juni 2015 die rein politisch motivierte falsche Behauptung aufgestellt, dass ich mit Hanf gehandelt hätte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind über fünf Jahre vergangen, ohne dass Anklage gegen mich erhoben worden ist, von einem Gerichtsprozess ganz zu schweigen. Wenn Christan Mensch demnach den Hanfhandel trotz dieser Umstände als Tatsache präsentiert, so hat er sich eindeutig der Verleumdung, üblen Nachrede und Vorverurteilung schuldig gemacht. Ich zitiere Auszüge aus dem Art. 173 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs:

Wer einen andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft.

Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äußerungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äußerungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.

Doch damit nicht genug, Mensch lügt und hetzt im besagten BZ-Bericht noch weiter. Der BZ-Bericht beginnt mit folgendem Untertitel:

Nach fünfjähriger Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen serbischen Propagandisten

Alleine in dieser Zeile lassen sich gleich drei Lügen finden. Erstens hat die Staatsanwaltschaft nirgends festgehalten, dass in meinem Fall seit fünf Jahren was auch immer untersucht wird. Ich wurde im Sommer 2015 wegen ‚Kollusionsgefahr’ zu vier Monaten Untersuchungsgefängnis verurteilt. Kollusionsgefahr bedeutet, dass man während der Ermittlungen von eventuellen Mitbeschuldigten ferngehalten werden muss. Erst nachdem diese sogenannte Kollusionsgefahr laut der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht mehr bestand, konnte ich entlassen werden. Auch der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter hielt damals noch vor meiner Entlassung in einem Brief an die Staatsanwaltschaft fest, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, weshalb ich freizulassen sei. Von welchem fünf Jahre langen Untersuchungen redet Christan Mensch demnach? Auf was beruft er sich dabei?

In der gleichen Überschrift suggeriert Mensch weiter, die Staatsanwaltschaft würde nun Anklage erheben. Im gleichen Bericht konkretisiert Mensch diese Behauptung wie folgt:

In den nächsten Wochen soll gemäß Auskunft der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben werden.

Mensch schreibt nicht, um welche Auskunft es sich dabei gehandelt haben soll. Hat er diese Auskunft schriftlich oder am Telefon erhalten? Und von wem und an welchem Datum soll er diese Auskunft erhalten haben? Dazu macht Mensch keine Angaben und setzt lediglich eine Behauptung ohne Quellenangabe in Umlauf. Der Artikel von Christian Mensch erschien in der BZ am 28. 07. 2020. Seither sind mittlerweile fast fünf Monate vergangen, womit sich die Behauptung von Mensch als unrichtig herausstellte.

Weiter verleumdet mich Christian Mensch in seinem Hetzartikel als ‚serbischen Propagandisten’. Wann und von welchem Gericht, wo auch immer, wurde ich jemals wegen propagandistischer Tätigkeiten verurteilt? Die Antwort kann ich selber geben: nie und nirgends. Demnach ein eindeutiger Fall von Verleumdung seitens Christian Mensch. Zudem verschweigt Mensch in seiner Hetze, dass ich viel länger Schweizer als Serbischer Staatsangehöriger bin. Die Schweizer Staatsbürgerschaft besitze ich seit 1986, während ich die serbische Staatsbürgerschaft erst 2019 erhielt (bis 1986 hatte ich einen jugoslawischen Pass). Wenn Mensch meinen serbischen Anteil in Zusammenhang mit seinen Propaganda-Vorwürfen erwähnt, so ist dahinter eine rassistische Absicht zu erkennen. Oder weshalb ist in dem Bericht nicht die Rede von einem Schweizer oder Schweizer-Serbischen ‚Propagandisten’?

Im BZ-Bericht fährt Mensch mit seinen Unterstellungen wie folgt weiter:

Mit dem angekündigten Abschluss der Ermittlungen ist er nun wieder verstärkt propagandistisch unterwegs

Und wieder der Vorwurf der Propaganda, ohne dass Mensch auch nur einen einzigen Beweis für die vorgeworfenen Beschuldigungen anführt. Nachfolgend zitiere ich erneut aus dem BZ-Bericht:

An Dorin werde ein Exempel statuiert, weil er die «Propagandalüge zu Srebrenica» störe, versuchte der Verlag die Verhaftung zu erklären. In Onlineforen mutmaßten Gleichgesinnte, Geheimdienste stünden hinter der Aktion. Der «Tages-Anzeiger» hatte bei der Basler Staatsanwaltschaft nachgefragt und diese Verschwörungstheorien ins Reich der Märchen verwiesen: Es handle sich um ein simples Drogenverfahren.

Und wieder behauptet Mensch etwas, ohne auch nur im Ansatz eine konkrete Quelle zu nennen. Wann hat der Tagesanzeiger die Basler Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer vom Tagesanzeiger hat die Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft wurde kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft hat geantwortet und wie? Schriftlich oder mündlich? Auf welche Weise soll der Tagesanzeiger diverse Behauptungen von Leuten aus dem Internet ins ‚Reich der Märchen’ verwiesen haben? Und weshalb behauptet Christian Mensch, dass es sich bei solchen Äußerungen Verschwörungstheorien handelt? Woher will er das wissen? Weshalb ergreift er Partei zugunsten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, ohne Gerichtsverhandlung und ohne dass er die ca. 7000 Seiten staatsanwaltlichen Unterlagen zu meinem Fall jemals zu Gesicht bekommen hat. Ist Christian Mensch ein Hellseher, oder arbeitet er etwa im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt?

Und dann betreibt Mensch seine Hetze im BZ-Artikel wie folgt weiter:

Deutlich besser versteht sich ………. dafür mit dem Anwalt Oliver Lücke. Der gebürtige Deutsche, der in Bern eine Kanzlei führt, hat sich jedoch nicht nur ………. Sache angenommen, sondern auch gleich dessen Sicht auf das Justizsystem übernommen. Wie ………. sieht er sich einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert, in seinem Fall durch die Berner Justiz.

Mit welchem Recht beurteilt qualifiziert Christian Mensch mein Verhältnis zum Anwalt Oliver Lücke? Und woher will er wissen, ob Oliver Lücke und ich die gleiche Sicht auf das Justizsystem haben? Dass sowohl Lücke und auch ich bereits auf illegale Praktiken gewisser Justizbehörden in der Schweiz aufmerksam gemacht haben, bedeutet nicht, dass wir generell die gleiche Sicht auf das gesamte System haben: Demnach wieder eine Unterstellung von Christian Mensch. Außerdem ist es doch eigentlich gänzlich unbedeutend, welche Nationalität ich oder Herr Lücke haben. Christian Mensch musste jedoch sowohl auf meine Doppelstaatsbürgerschaft, als auch auf die deutsche Herkunft von Rechtsanwalt Lücke im Artikel hinweisen. Dies wohl nur deshalb, um das richtige Klientel der Leserschaft mit fremdenfeindlichen Vorurteilen bedienen zu können.

Auch als Schriftsteller scheint Christian Mensch wohl eher mäßig begabt zu sein. Bei Amazon wird sein Buch mit dem Titel „Die enteignete Zeitung: Die Geschichte der Basler Zeitung“ von 2012 im Amazon Besteller-Rang auf Platz 5‘409‘172 geführt. Selbst das Kinderbuch „Der lustige Wixi“ von Ida Bohatta aus dem Jahre 1953 belegt immerhin den Platz 1‘417‘716 der Besteller Liste bei Amazon.

Herr Lücke hat mir neulich übrigens berichtet, dass er seit kurzem eine Vollzulassung zur luxemburgischen Anwaltschaft erhalten hat. Der im Artikel von Christian Mensch stolz berichtete „Entzug der Zulassung durch die bernischen Behörden“ hat sich wohl auch in Luft aufgelöst. Auch dürfte es diesem eher minder begabten Journalisten Christian Mensch ebenfalls missfallen, dass im Schweizerischen Bundesgericht bald eine öffentliche und mündliche Verhandlung genau wegen der in dem Artikel als „umfassende Verschwörung“ lächerlich gemachten Begebenheiten durchgeführt werden wird. Auch zu diesem Punkt dürfte dieser Stern am Himmel der schweizerischen Journalisten namens Christian Mensch nicht mehr so hell scheinen. Und die hämische Bemerkung im Artikel, dass ich wieder ohne Anwalt dastehen würde hat sich spätestens nach der Eintragung von Rechtsanwalt Lücke in der luxemburgischen Anwaltskammer ebenfalls erledigt, denn Rechtsanwalt Lücke wird mich, gestützt auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Art. 21 ff BGFA) und das EU-Recht (EU-Binnenmarkt), sofort wieder als Wahlverteidiger vertreten.

Im BZ-Bericht lügt dann Christian Mensch wie folgt weiter:

………. droht eine mehrsprachige Dokumentation und einen Dokumentarfilm bei Russia Today über «die Basler Justizkorruption» an.

Wo soll ich das ‚angedroht’ haben? Und weshalb empfindet es Christian Mensch als Bedrohung, wenn jemand einen Dokumentarfilm veröffentlichen würde? Doch tatsächlich verdreht Mensch wieder alles. Es war nie die Rede von Russia Today, sondern von dem Kanadischen Journalisten John Bosnitch, der u.a. auch schon als Korrespondent für den Sender Russia Today tätig war. Bosnitch hat alle relevanten Dokumente in meinem Fall erhalten und darüber hinaus zahlreiche wichtigen Zeugen interviewt. Wo Mensch da eine mehrsprachige Dokumentation von Russia Today entdeckt haben will, das weiß er vermutlich selber nicht. Tatsächlich hat Bosnitch selbst vorgeschlagen, aus dem brisanten Material einen Dokumentarfilm zusammenzustellen, nicht aber Russia Today.

Tatsächlich arbeitete ich während Monaten mit einem Deutschen Verlag an einer ausführlichen (zweisprachigen) Dokumentation über meinen Fall, die praktisch fertiggestellt ist. Jetzt geht es noch an den letzten Schliff, dann erscheint diese Dokumentation, die zahlreiches Beweismaterial enthält. Spätestens dann werden Christian Mensch und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, in meinem Fall momentan vertreten von dem Staatsanwalt und Gesetzesbrecher Markus Hofer, nicht mehr verhindern können, dass sich das Publikum selbst von den ganzen illegalen Methoden und Gesetzesbrüchen von Teilen der Schweizer Justiz überzeugen kann.

Ardašir Pârse: Mit den Rechtsbrüchen der Basler Staatsanwaltschaft bin ich mittlerweile bestens vertraut, da ich zahlreiche Dokumente selbst gesehen und in diesem Online Magazin veröffentlicht habe. Mir sind zudem auch die Berichte anderer Leute bekannt, die von Christian Mensch durch seine unsachlichen Hetzartikel belästigt und verleumdet wurden. Am 15. Januar 2021 findet am Zivilgericht Basel-Stadt um 10.00 der Prozess gegen die CH Regionalmedien AG statt. Denken, Sie, dass vor Gericht im Prozess gegen den Schreiberling Christian Mensch Recht gesprochen wird?

Alexander Dorin: Nun ja, das ist nicht zwangsläufig zu erwarten. Die Anklage als solche wurde von der Staatsanwaltschaft bereits präventiv abgelehnt, jedoch geht es jetzt gegen die CH Regionalmedien AG, weil diese Bedingungen stellte, die eine Gegendarstellung in der Zeitung verunmöglichte. Würde sich das Gericht an die Schweizerische Strafprozessordnung halten, so müsste Christian Mensch natürlich ohne Wenn und Aber verurteilt werden. Wie die Schweizer Justizrealität jedoch zeigt, so halten sich Richter und Gerichte regelmäßig nicht an das Schweizer Gesetz, ja man kann sogar sagen, dass sie darauf pfeifen. Nichtsdestotrotz muss man rein schon aus Prinzip auf die Machenschaften solch korrupter Journalisten wie Christian Mensch entsprechend reagieren. Ob es dann der zuständige Richter für nötig empfindet, sich an dieser Form der Korruption zu beteiligen, das muss er selber wissen und verantworten.

Ardašir Pârse Was auch immer dabei herauskommt, wir werden darüber berichten. Herr Dorin, danke für das Gespräch.

Interview mit Aleksandar Vidakovic, Geschäftsführer der serbischen Zeitung – Vesti – zum Fall Alexander Dorin

Basler Staatsanwaltschaft gesteht ein, keine Beweise gegen Alexander Dorin zu besitzen

Ardašir Pârse; Herr Dorin, im Zusammenhang mit Ihrem Fall gibt es immer wieder interessante Neuigkeiten, die kein gutes Licht auf gewisse Staatsanwälte in Basel-Stadt werfen, wobei konkret der Staatsanwalt Markus Hofer gemeint ist. Was können Sie uns über die jüngsten Ereignisse berichten?

Alexander Dorin: In der Tat, während der letzten fünf Jahre(!) haben sich die Versäumnisse, Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen, für die allesamt die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen, getürmt.

Lassen sie uns kurz zusammen den neuesten Streich von Markus Hofer & Co. anschauen. Unlängst wurde ich von der Staatsanwaltschaft zur sogenannten Schlusseinvernahme geladen.  Wie Sie in einem vorangehenden Artikel auf Pârse & Pârse bereits berichteten, so wurde ich im Vorfeld dieser Einvernahme von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Verhaftung ausgeschrieben, weil ich einen Termin arbeitstechnisch verschrieben musste. Ich weiss nicht, auf welches Gesetz sich die Staatsanwaltschaft berief, als sie mich wegen der Verschiebung eines Termins zur Verhaftung ausschrieb. Auf die Schweizerische Strafprozessordnung kann sie sich dabei jedenfalls nicht berufen haben, denn diese sieht vor, dass man eine Person vor der Ausschreibung zur Verhaftung darüber zuerst informieren muss, was bei mir aber nicht der Fall war. Aber wie wir seit Jahren sehen, so fühlen sich einige Justiz-Cowboys der Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht an das Gesetz gebunden.

Wie nun mittlerweile sogar der mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängte Anwalt Simon Berger in einer E-Mail vom 09. 09. 2020 an mich einräumte, so verstösst das Verhalten des Staatsanwalts Markus Hofer erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung: Ich zitiere aus der E-Mail von Simon Berger an mich:

Gemäß einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hat in einer Schlusseinvernahme zwingend die Nennung aller wesentlichen Beweismittel mit Aktenverweisen zu erfolgen (BStGer SK.2012.39 E. 4.1 f.). Das BStGer beanstandete in jenem Fall, dass in der Schlusseinvernahme bei den einzelnen Vorwürfen die Beweismittel samt Aktenhinweis nicht genannt worden seien, was gegen Art. 317 StPO verstoße. Die Ergebnisse des Vorverfahrens seien vorzulegen und die einzelnen Vorwürfe durch Aktenhinweise zu belegen. Eine Verknüpfung von Vorwurf und Beweisen sei der Sinn dieser Norm.

E-Mail des Anwalts Simon Berger an Alexander Dorin

Während dieser ‚Schlusseinvernahme hat Markus Hofer an Beweisen jedoch rein gar nichts vorgelegt, von Aktenverweisen ganz zu schweigen. Damit verstieß er zum wiederholten Mal gegen die Schweizer Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Wenn man die Tatsache mitberücksichtigt, dass ich während fast vier Monaten Untersuchungshaft während Verhöre praktisch durchgehend keinen Anwalt neben mir hatte, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Schweizer Strafprozessordnung darstellt, so besitzt die Staatsanwaltschaft faktisch nichts, das sie gegen mich verwenden könnte.

Ardašir Pârse; Um was ging es dann während dieser Abschlusseinvernahme, wenn die Staatsanwaltschaft keine Beweise mit Querverweisen auf die Akten anführte?

Alexander Dorin: Um nichts. Markus Hofer stellte lauter dumme und sinnlose Fragen, die sich in Sachen Absurdität gegenseitig übertrafen. So wollte er z.B. wissen, was ich zu dem Vorwurf sage, dass ich laut Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft von 2013 bis 2015 mit Hanf einen Gesamtumsatz von einer Million und paar hunderttausend Schweizer Franken gemacht habe, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, wie er auf solch einen hirnrissigen Schwachsinn kommt.

Dann wollte er eine Antwort auf eine andere Beschuldigung, laut der ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Der Hintergrund: Während der Erstürmung meiner Liegenschaft drang die Spezialeinheit der Basler Polizei u.a. auch in die Erdgeschosswohnung ein. Dabei will die Staatanwaltschaft ein Elektroschockgerät gefunden haben, was aber nicht beweisbar ist, da erstens niemand einen Wohnungsdurchsuchungsbefehl vorgelegt bekommen hat, während andererseits beim Eindringen in die Wohnung kein einziger Zeuge vor Ort war. Weshalb aber zog es die Staatsanwaltschaft damals vor, dass weder der Mieter noch ich während der Wohnungsdurchsuchung anwesend waren? Die Antwort können Sie sich wohl selbst geben.

Und vor allem: Weshalb bekomme ich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wenn bei einem Mieter in der Liegenschaft angeblich ein Elektroschockgerät gefunden wurde? Ich selbst habe ja niemals in dieser Erdgeschosswohnung gewohnt. Weshalb bekam dann der Mieter nie eine solche Anzeige?

Dann wollte Hofer wissen, was ich dazu sage, dass mich die Staatsanwaltschaft beschuldigt, Chef einer Bande gewesen zu sein, die mit Hanf gedealt habe. Und wieder konnte Hofer KEINE EINZIGE Erklärung dazu abliefern, wie er denn auf so etwas komme.  Wo sind denn die Aussagen von Zeugen, die bestätigten, Teil einer solchen Bande gewesen zu sein, deren Anführer ich gewesen sein soll? Es existiert absolut nichts dergleichen, kein Mensch hat so etwas jemals behauptet.

Das Verhör dauerte ca. eine Stunde und vierzig Minuten. Während der gesamten Zeit wurden mir nichts als solche saudummen Fragen gestellt, ohne dass mir auch nur ein einziger materieller Beweis präsentiert worden wäre. Jedoch geht das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer auch danach weiter. Mittlerweile wurde mir angekündigt, dass demnächst noch weitere sogenannte Konfrontationsverhöre mit diversen Personen stattfinden sollen. Das macht erneut keinen Sinn, da ich ja unlängst zur Schlusseinvernahme erschienen bin. Was für einen Sinn ergibt denn das Wort ‚Schlusseinvernahme’, wenn nach dieser Schlusseinvernahme noch weitere Einvernahmen stattfinden?  Dazu möchte ich erneut aus der E-Mal des Anwalt Simon Berger an mich zitieren:

Es ist tatsächlich eigenartig, dass die Schlusseinvernahme quasi nicht das Ende der Ermittlungen darstellt.

Was soll man noch sagen, wenn sogar ein mir aufgedrängter Pflichtverteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber mir als eigenartig bezeichnet? Sogar der Anwalt Dr. Stefan Suter, der mich während meiner Inhaftierung hätte verteidigen sollen, was er jedoch nicht tat, bezeichnete damals das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti als restriktiv.  Noch deutlichere Worte fand damals der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger, der dem damals mit meinem Fall beauftragten Staatsanwalt Thomas Homberger vorwarf, Methoden anzuwenden, die mit Faschismus gleichzusetzen seien! Und wohlgemerkt; das sind alles Aussagen von Schweizer Anwälten. So kann nachher niemand mehr behaupten, es handle sich dabei lediglich um meine Behauptungen.

Ardašir Pârse; Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen, da ich bisher mehr als genug Beweise für das illegale und kriminelle Verhalten gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gesehen habe. Gibt es sonst noch irgendwelche Neuigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fall, über die wir bisher nicht berichteten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Mittlerweile ist eine zweisprachige Dokumentation über meinen Fall so gut wie fertiggestellt worden, die mehrere hundert Seiten Dokumente, Zeugenaussagen und Fotos enthält. Wir müssen noch einige Dokumente nachträglich einbauen, da sich in der letzten Zeit schon wieder diverse Zeugen bei uns gemeldet und Aussagen gemacht haben. So z.B. ein weiterer Zeuge, der damals in einem Café in Basel zugegen war, als ein Mann mir gegenüber eingestand, dass er von der Basler Staatsanwaltschaft unter Androhung des Landesverweises dazu genötigt wurde, mich falsch zu belasten. Davor hatte bereits eine andere Person schriftlich bestätigt, während dieses Gesprächs dabei gewesen zu sein und alles mitgehört zu haben. Der gegenüber mir und anderen Zeugen geständige Mann, gab zudem während eines Konfrontationsverhörs in Anwesenheit des Anwalts Oliver Lücke zu, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden sei.

Zudem meldete sich mittlerweile auch jene Person zu Wort, die im Jahr 2005 von mir notariell dazu bevollmächtigt wurde, stellvertretend für mich das von meinen Eltern geerbte Haus in Beli Potok in der Nähe von Belgrad zu verkaufen, wie auch ein Sparkonto meiner Eltern in Belgrad aufzulösen. Zahlreiche beglaubigte Dokumente belegen, dass ich damals durch den Hausverkauf und die Kontoauflösung ca. 120’000 Euro Einnahmen hatte, wofür ich zum damaligen Eurokurs ca.  190’000 Schweizer Franken erhielt. Wie Sie vielleicht noch aus den älteren Interviews wissen, so hat die Basler Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 den Rest dieses Erlöses in der Höhe von 90’000 Franken beschlagnahmt und rückt das illegal entwendete Geld seither nicht mehr heraus, obwohl zahlreiche Dokumente die Herkunft des Geldes einwandfrei belegen.

Ardašir Pârse; Ich bedanke mich bei Ihnen erneut dafür, dass Sie uns einen Einblick in die mehr als bedenklichen Machenschaften von Teilen der Schweizer Justiz geben.

Der Fall Christian Mensch – oder wie sich ein Medien-Manipulator selbst entlarvte

Christian Mensch

Der Fall Christian Mensch – oder wie sich ein Medien-Manipulator selbst entlarvte

Das sich der Mainstream, der politische wie der mediale, seit geraumer Zeit in einer ernsthaften Krise befindet, darüber braucht nicht grossartig spekuliert zu werden. Konnten die Massenmedien bis zu 9/11 grösstenteils noch unwidersprochen ihren Auftrag erfüllen und die Massen mit ihrer Meinungsmache beeinflussen, so fiel ihnen das nach 9/11 zunehmend schwerer. Die Kluft zwischen der sogenannten offiziellen Version der Anschläge gegen das World Trade Center und den  Recherchen eigenständig denkender und recherchierender Menschen wurde viel zu gross, so dass die Zahl jener kritischer Zeitgeister, die es nicht mehr den Mainstreammedien überlassen wollten, was sie zu denken haben, ständig wuchs und weiter wächst.

Nicht nur das Thema 9/11, sondern vor allem auch die sogenannte Kriegsberichterstattung der westlichen Massenmedien ruft bei zahlreichen Menschen immer mehr Skepsis und Befremdung hervor.  Vor allem die Kriege in der Ukraine, Syrien und andere Regionen zeigen eindrücklich auf, dass die schwarz-weiss-Malerei unserer führenden Medien immer weniger verfängt und eine sich laufend erweiternde Masse von kritisch denkenden Menschen hervorruft.

Gerade auch die aktuelle Corona-Situation zeigt eindrücklich, dass nicht alle Menschen alles glauben, was von Massenmedien, Regierungen und den mit den Regierungen verflochtenen Institutionen verbreitet wird. In diesem Zusammenhang sind auch die teils massiven Auflageeinbussen führender Medien wie z.B. dem deutschen Spiegel und anderen Medien zu erklären.

Parallel zu dieser Entwicklung ist bei diversen Regierungen und Massenmedien auch eine Art Panik spürbar, die sich in offenen Angriffen gegen Andersdenkende entlädt und gleichzeitig von der Angst vor dem Machtverlust zeugt. In der Schweiz war es z.B. der Enthüllungsautor Dr. Daniele Ganser, der aufgrund seiner Veröffentlichungen und den damit zusammenhängenden Denunzierungen gegen ihn bereits mehrfach seine Arbeit verlor und von den führenden Schweizer Medien als Verschwörungstheoretiker verschrien und diffamiert wurde.  Trotzdem schaffte es Ganser, sich eine zahlenmässig mehr als respektable Fangemeinde aufzubauen und seine Aufklärungsarbeit weiter zu betreiben.

Die Angriffe gegen Andersdenkende bekommt auch Joseph Wilhelm, Gründer des Bio-Labels Rapunzel, zu spüren, als z.B. der Schweizer Lebensmittelriese COOP erklärte, man werde die Rapunzel-Produkte aus dem Sortiment nehmen, da sich Joseph Wilhelm auf seiner Geschäfts-Homepage kritisch über Corona geäußert hatte, während die Mainstreammedien über Herrn Wilhelm herfielen und ihm mit ihrer Hetze überschütteten. Viel besser erging es auch dem Aargauer Arzt Thomas Binder nicht, der wegen seiner Corona-kritischen Äußerungen gleich mal für eine gewisse Zeit in die Psychiatrie gesteckt wurde.

Auch in Deutschland ist die Situation nicht besser. So wird z.B. der deutsche Journalist Ken Jebsen von den Mainstreammedien regelmäßig angegriffen und diffamiert. Die deutsche Anwältin Beate Bahner wurde ebenfalls verhaftet und in eine Psychiatrie gesperrt. Der Grund: sie hatte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Lockdown-Maßnahmen der deutschen Bundesegierung eingereicht. Es werden zahlreiche bekannte und unbekannte Menschen immer dann angegriffen, wenn sie es wagen, den Medien und den Regierungen zu widersprechen.  Wir verzichten an dieser Stelle auf die Aufzählung ähnlicher Fälle in ganz Europa und anderswo, da es den Rahmen dieser Publikation sprengen würde – der interessierte Leser wird nach eigener Recherche selbst auf zahlreiche weitere Beispiele stoßen.

Doch so sehr die vielen Beispiele der Angriffe der jeweiligen Staatsgewalt und der Massenmedien gegen kritische und unabhängige Menschen auch anwidern und befremden mögen, so sind sie gleichzeitig auch ein Beispiel dafür, dass die Nervosität der Regierungen und der (noch) führenden Medien zunehmend wächst. Das zeigen nicht nur die verschärften Angriffe der Massenmedien gegen Andersdenker, sondern auch das teils gewalttätige Vorgehen der Regierungen gegen kritische Gruppierungen. Derzeit ist sogar zu beobachten, dass die Regierungen teils gegen Zehntausende Demonstranten vorgehen und diese daran hindern wollen, für ihre Grundrechte und die Meinungsfreiheit zu kämpfen.

In der Schweiz ist der Enthüllungsautor Alexander Dorin seit Jahren das Ziel von Angriffen diverser ‚Journalisten’, deren Aufgabe es offenbar ist, zu versuchen, kritische Menschen zu diffamieren. Bereits im Jahr 2000 veröffentlichte Christian Mensch in der Weltwoche einen reißerischen Hetzartikel gegen Alexander Dorin (Christian Mensch, ‚Seltsame Sumpfblüten‘, Weltwoche, 24.08.2000).

In dem Artikel wurde Alexander Dorin von  Christan Mensch u.a. als ‚eifrigster deutschsprachiger Propagandist für die serbische Sache‘ bezeichnet,  ohne dass Christian Mensch auch nur ein einziges Zitat von Dorin anführte, welches die Richtigkeit seiner Anschuldigungen untermauern würde.

Dann lügt Mensch in dem Bericht ungeniert weiter: ‚An Personen, Medien und Organisationen, die sich seinen Zorn zugezogen haben, rächt er sich, indem er sie mit propagandistischen Mails belästigt‘– und abermals konnte der Journalist kein einziges Zitat und keine E-Mail anführen, welches ihm auch nur im Ansatz Recht geben würde. Ferner behauptete Christian Mensch damals, Alexander Dorin würde den Journalisten Stefan Israel heftig attackieren, als ob die Bitte um eine objektive Berichterstattung während der Jugoslawienkriege etwas mit einer Attacke zu tun hätte (Dorin schrieb Stefan Israel damals an und machte ihn darauf aufmerksam, dass seine Berichterstattung über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien nicht objektiv sei. Diese Meinung teilte offensichtlich auch die Berliner Tageszeitung Junge Welt, die im Jahr 2000 folgendes über Stefan Israel schrieb (‚Pressefreiheit selektiv: wenn BRD-Zeitungen über serbische Medien berichten‘, Junge Welt, 31.03.2000):

„Doch auch ein Jahr nach den Bomben auf Jugoslawien lässt die Schreiberzunft nicht von ihrem Objekt der Begierde ab. Auch wenn schon zahlreiche schamlose Lügen der politischen Führungen zutage gefördert worden sind, kommen die Mediengeier nicht zur Besinnung. In atemberaubender Geschwindigkeit haben sie sich einem neuen Thema zugewandt, ironischerweise ausgerechnet der der Medienfreiheit in Serbien. Stefan Israel von der Frankfurter Rundschau zum Beispiel beschäftigt sich sehr gerne und freimütig mit dieser Materie, zuletzt nach der Schliessung einiger Radio- und Fernsehstationen in Jugoslawien. Während sich der Journalist im vergangenen Jahr nicht einmal in Ansätzen über die ‚freie Presse‘ geäussert hat, als beispielsweise die RTS-Gebäude in Belgrad und Novi Sad, und damit die Medien als Ganzes, bombardiert wurden, ist er sehr schnell dabei, das ‚Regime Milošević‘ wegen repressiven Vorgehens gegen die Medien anzuklagen. Israel ist bekannt für seine notorische ‚Objektivität‘ in Sachen Jugoslawien.“

Weshalb griff Christian Mensch demnach nicht auch die Junge Welt an und diffamierte sie? Denn immerhin hatte die Junge Welt die gleiche Meinung über Stefan Israel wie Alexander Dorin. Weiter log Christian Mensch im Weltwoche-Artikel von 2000, dass Alexander Dorin derzeit persönlich nicht zu sprechen sei, obwohl er ihn nie um ein Interview oder eine Stellungnahme gebeten hatte. Im Gegenteil: Dorin selbst bat Christian Mensch in einer E-Mail um eine Stellungnahme im Zusammenhang mit seinem Hetzartikel, erhielt jedoch nie eine Antwort, was für Mainstream-Schreiberlinge bezeichnend ist.

Der damalige Hetzartikel von Christan Mensch bewirkte nichts. Im Gegenteil, Alexander Dorins Aktivitäten als Enthüllungsautor nahmen zu und es folgten diverse weitere Bücher, Analysen und Medienauftritte.

Rund zwanzig Jahre nach diesem erfolglosen Diffamierungsversuch versuchte Christian Mensch nun unlängst erneut sein Glück. Am 28.07. 2020 veröffentlichte Christian Mensch in der BZ (Basellandschaftliche Zeitung) unter dem Titel ‚Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat’ einen zweiten Hetzartikel, der vor verdrehten Tatsachen, Verleumdungen und Lügen nur so strotzte. Als Aufhänger für die reißerische Story sollte das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin aus dem Jahr 2015 herhalten. Viele Leser werden längst mitbekommen haben, dass Alexander Dorin im Juni 2015 unter fadenscheinigen Vorwänden verhaftet und für vier Monate in das Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt wurde. Zahlreiche Dokumente, von denen wir einen Teil bereits auf Parse & Parse veröffentlichten, bezeugen die kriminellen Machenschaften von Teilen der Basler Staatsanwaltschaft, die Alexander Dorin damals vorwarf, er habe Hanf verkauft.

So stört sich Christian Mensch bereits am Anfang des Artikels an Dorins serbischen Wurzeln, indem er ihn als ‚serbischen Propagandisten’ bezeichnet. Weshalb spielt Dorins serbische Abstammung eine Rolle? Zudem, aufgrund wessen diffamiert Mensch den Publizisten Alexander Dorin als Propagandisten? Wieso zitiert Christian Mensch nicht die entsprechenden Stellen aus Dorins Publikationen, bei denen es sich laut Mensch um Propaganda handeln soll? Und vor allem: was haben Dorins publizistische Aktivitäten mit den Vorwürfen der Basler Staatsanwaltschaft zu tun? Christian Mensch entlarvt sich damit bereits zu Beginn des Artikels selber und macht keinen Hehl daraus, dass er es in Wirklichkeit erneut auf Dorins Publikationen abgesehen hat, die er auf eine äußerst amateurhafte Art und Weise versucht in Verruf zu bringen.

Als nächstes behauptet Christian Mensch im BZ-Artikel folgendes: ‚Akribisch und über Monate hatten die Ermittler zuvor vom Haus gegenüber überwacht und fotografiert und protokolliert, wer regelmäßig bei ihm im Gundeldingerquartier ein- und ausging’. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, auf was oder wen sich seine Behauptungen berufen, denn er macht im Artikel keine Angaben über den Ursprung seiner Behauptung. Von der Logik her können diese Infos nur von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt stammen, da außer der Staatsanwaltschaft, Dorins Pflichtverteidiger und Dorin niemand die Unterlagen besitzen kann.

Zudem beinhaltet die Behauptung von Christian Mensch eine grobe Unwahrheit. In Alexander Dorins Liegenschaft wohnten zum Zeitpunkt von Dorins Verhaftung insgesamt fünf Personen. Weshalb sollte demnach jeder Besucher der Liegenschaft Alexander Dorin zugeschrieben werden? Und vor allem: was beweisen denn diese Besuche, außer der Tatsache, dass es sich eben um Besuche handelte?

Ferner bezeichnet Christian Mensch Alexander Dorins Bücher als: geschichtsrevisionistischen Schriften, in denen er das Massaker von Srebrenica bestreitet’ – und fügt folgendes zu: ‚Genau vor 25 Jahren, im Juli 1995, hatten serbische Truppen 8000 bosnische Männer und Knaben umgebracht’.

Damit beweist Christian Mensch, dass er es mit den Tatsachen nicht so Ernst nimmt. Die ursprüngliche Liste der angeblich aus Srebrenica vermissten Personen umfasste im Juli 1995 um die 7400 Namen. Mensch behauptet demnach, dass etwa 600 Menschen mehr getötet wurden als überhaupt ursprünglich vermisst wurden, womit er sich selber zusätzlich als Propagandist outet. Aber wenn Jullian Assange ein Vergewaltiger und Daniele Ganser ein Verschwörungstheoretiker sein soll, so kann man Alexander Dorin eben auch andichten, er sei ein mit Hanf handelnder Revisionist, Hauptsache, man hat vom Thema abgelenkt.

Was Christian Mensch jedoch verschweigt, wenn er Alexander Dorin als Geschichtsrevisionisten verleumdet, ist folgendes: Alexander Dorin stellt in seinen Büchern keine Behauptungen auf, die er durch Quellenverweise, Zeugenaussagen und Dokumente nicht belegen kann. So finden sich in Dorins Büchern z.B. zahlreiche Dokumente der UNO, des Haager Tribunals, der bosnisch-muslimischen Armee, der bosnisch-serbischen Armee und diverser Institutionen und Organisationen weltweit. Abgerundet werden diese Dokumente durch zahlreiche Kriegsfotos und Zeugenaussagen, die Alexander Dorin von diversen Involvierten des Krieges in Bosnien erhielt.

Dorin zitiert in seinen Büchern zudem zahlreiche internationale Journalisten, Rechercheure, ehemalige UN-Mitglieder, Militärs, Kriegsbeobachter, Geheimdienstler und andere Involvierte, die ein anderes Bild der Ereignisse von Srebrenica wiedergeben, als jenes, dass von den Massenmedien verbreitet wird. So erwähnt Dorin z.B. den ehemaligen portugiesischen UN-Kriegsbeobachter Carlos Martins Branco, der der sogenannten offiziellen Darstellung der Ereignisse von Srebrenica vehement widerspricht.

Dorin nimmt auch Bezug auf die Aussagen des ehemaligen US-Amerikanischen Geheimdienstlers Robert Bear, der in den Medien widerholt aussagte, dass es sich bei der offiziellen Version der Ereignisse von Srebrenica um eine Unwahrheit handelt würde. Baer war während des Falls von Srebrenica selber dort stationiert und wurde laut eigenen Aussagen von seinem Chef darauf vorbereitet, dass dort bald ein Betrug inszeniert würde, um diesen medial auszuschlachten. Bear sei damit beauftragt worden, nach dem Fall Srebrenicas die internationalen Medien herbeizurufen und diesen eine vorgefertigte Geschichte zu servieren (Ralph Hartmann, ‚Der Wohltätigkeitsverein’,Ossietzky 12/2013).

Dorin geht auch auf den US-Amerikanischen Ökonom und Medienanalysten Prof. Edward S. Herman ein, der die Ereignisse von Srebrenica jenseits des Mainstreams und politischer Interessen nachrecherchierte. Herman veröffentlichte unter dem Titel ‚The Srebrenica Massacre: Evidence, Context, Politics’ über seine Srebrenica-Recherchen, in dem er zu einem ganz anderen Ergebnis der Ereignisse in Srebrenica im Juli 1995 gelangte. An dem Buch beteiligten sich auch George Szamuely, Michael Mandel, Philip Hammond, Phillip Corwin, George Bogdanich, Tim Fenton und Jonathan Rooper.

Ferner zitiert Dorin aus den Büchern des in Holland lebenden Journalisten Germinal Civikov, der in Den Haag zahlreiche Prozesse im Zusammenhang mit Srebrenica verfolgte. In seinem Buch ‚Srebrenica – der Kronzeuge’ bezeichnet Civikov diese Prozesse als völlige Farce und kritisiert die sogenannte Beweisführung des Jugoslawientribunals massiv. Nebst den erwähnten Personen zitiert und erwähnt Dorin in seinen Büchern auch die Recherchen von George Pumphrey, Jared Israel, Vaclav Dvorak, Ola Flyum und zahlreicher weiterer Rechercheure, Filmemacher, Journalisten usw.

Was soll nun falsch daran sein, wenn man als Publizist die Recherchen von Leuten zitiert, die nach eigenen und unabhängigen Recherchen zu einem Ergebnis gelangten, das sich von der Berichterstattung der westlichen Massenmedien und führenden Politikern unterscheidet? Sollte es nicht gerade zur Aufgabe eines jeden aufrichtigen Journalisten, Publizisten und Rechercheurs gehören, dass alle Seiten zu Wort kommen? Laut Christian Mensch jedenfalls nicht, denn er propagiert eine Meinungshoheit durch die Massenmedien und mächtige politische Institutionen. Sollte man laut der Logik von Mensch ab sofort auch all jene Leute als Genozidleugner verteufeln, die der offiziellen Darstellung der Ereignisse von 9/11 widersprechen?

Mensch verschweigt auch darüber, dass der russische UN-Botschafter Vitaly Churkin als Stellvertreters Russlands 2015 bei der UN in Sachen Srebrenica ein Veto eingelegt hat, so dass die Ereignisse von Srebrenica bei der UNO nicht als Völkermord eingestuft werden konnten. Weshalb sollte Alexander Dorin demnach ein Genozidleugner sein, wenn nicht einmal die UNO die damaligen Ereignisse als Genozid klassifizieren konnte?

Der Tessiner Politiker Donatello Poggi bezeichnete die offizielle Darstellung der Ereignisse von Srebrenica in einem Artikel der Zeitung Corriere del Ticino vom 23. 11. 2015 als Propagandalüge. 2018 sprach ihn das Schweizer Bundesgericht des Vorwurfs der Genozidleugnung frei. Was soll es demnach bringen, wenn unseriöse Journalisten wie Christian Mensch einen Enthüllungsautor wie Alexander Dorin diffamieren? Denkt er etwa, dass Dorin dadurch auch nur ein Buch weniger verkaufen wird? Denn immerhin erschienen Dorins Bücher mittlerweile in neun Auflagen und auf fünf Sprachen, während derzeit gerade ein neues Buch fertiggestellt wird. Hat man nichts aus dem Fall Daniele Ganser gelernt, dessen Popularität trotz und gerade wegen der Mainstreamhetze stetig zunimmt?

Als Verschwörungstheorien bezeichnete Christian Mensch auch die Äußerungen von Dorins Verlag und anderen Aktivisten, die darauf hinweisen, dass das illegale und rechtswidrige  Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft politisch motiviert ist. Als ‚Beweis’ dafür, dass es sich bei solchen Äußerungen um Verschwörungstheorien handeln soll zitiert Mensch ausgerechnet die Staatsanwaltschaft, die das alles als ‚Märchen’ abstempelt’. Was Mensch bei seiner Propaganda jedoch ‚vergisst’, ist die Tatsache, dass es u.a. gerade die staatsanwaltlichen Unterlagen sind, die ein rechtswidriges, befangenes und politisch motiviertes Verhalten eindeutig beweisen. Christian Mensch tut so, als habe er im Internet eine Auswahl dieser Beweise nie gesehen.

Um nur einige Beispiele des kriminellen Verhaltens der Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer zu nennen:

Zu Beginn von Dorins Haft verlangt der Zürcher Anwalt Erich Stern von der Staatsanwaltschaft, dass eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse, worauf die Staatsanwaltschaft jedoch nicht einging.

Kurz nach Dorins Inhaftierung informierte die Staatsanwaltschaft diverse Medien und Organisationen darüber, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, obwohl Alexander Dorin nur ein Autorenpseudonym ist. Weshalb nannte die Staatsanwaltschaft im Austausch mit den Medien und Organisationen nicht Dorins richtigen Namen? Denn Dorin war ja offiziell als Privatperson inhaftiert, nicht jedoch als politischer Autor. Benachrichtigt wurde auch die serbische Botschaft in der Schweiz, obwohl Dorin zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung gar keine serbische Staatsbürgerschaft besaß.

Obwohl nach zehn Tagen Untersuchungshaft ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt, verhörte die Staatsanwaltschaft Alexander Dorin praktisch während der gesamten Haftzeit ohne Anwesenheit eines Anwalts, was einen Bruch gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte darstellt. Dorins damaliger Anwalt, Dr. Stefan Suter aus Basel, erschien praktisch zu keinem Verhör, womit er den Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft noch unterstützte.

Dem Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger wurde von der Staatsanwaltschaft verwehrt, Alexander Dorin im Gefängnis zu besuchen. Er wurde angelogen, dass Dorin ihn nicht sehen möchte.

Der deutschen Menschenrechtlerin Helga-Schopp-Fuchs wurde verwehrt, Alexander Dorin im Gefängnis zu besuchen. Das gleiche gilt für die deutsche Rechtsanwältin Brigitta Biehl. Beide Frauen wurden von einem Staatsanwaltschaft-Mitarbeiter namens Andreas Roppel angelogen, dass es Dorin gut gehe.

Eine Mitarbeiterin von Dorins Verlag wollte ihn während seiner Inhaftierung besuchen, jedoch wurde sie von der Staatsanwaltschaft angelogen, dass Dorin keinen Besuch wünsche.

Die ersten zwei Monate musste Dorin auf der geschlossenen Station ausharren, wo man während 23 Stunden täglich in einer Zelle sitzt. Man kann aus der Zelle nicht rausschauen, da das Fenster mit einer trüben Folie verklebt ist. Ein wenig Bewegung gab es lediglich einmal täglich in einer Art Käfig auf dem Dach des Gefängnisses.

Alexander Dorin erhielt während seiner gesamten Inhaftierung keine Wechselkleider. Er musste Mitgefangene um Unterwäsche und andere Kleidungsstücke bitten, damit er sich nicht eine Infektion einfängt.

Während Dorins Inhaftierung schrieben Gefangene einen Brief an Dorins damaligen Anwalt Dr. Stefan Suter, in dem sie darauf hinwiesen, dass ein anderer Gefangener zugab, von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden zu sein. Von ihm wurde verlangt, dass er Dorin falsch beschuldigt, im Gegenzug wurde ihm angeboten, dass seine Haftzeit verkürzt wird.

Während der Erstürmung von Dorins Haus durch eine Sondereinheit der Basler Polizei wurden sämtliche Festplatten mit Dokumenten beschlagnahmt, die Dorin von dem ehemaligen französischen Geheimdienstmitarbeiter Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic übergeben wurden. Petrusic persönlich stellte nach der Rückgabe der Festplatten fest, dass sämtliche Dokumente gelöscht/beschädigt waren. Während der Untersuchungshaft wurde Dorin mit Fragen über seinen Kontakt zu diesem Geheimdienstler durchlöchert. Dokumente der Staatsanwaltschaft zeigen, dass der Geheimdienstler von der Staatsanwaltschaft während Monaten beschattet, abgehört und fotografiert wurde. Ausgequetscht wurde Dorin auch über die Recherchen von Herrn Petrusic, welche sich mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien befassten.

Die von der Staatsanwaltschaft entwendeten Dokumente über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien, die Alexander Dorin von Jugoslav Petrusic erhielt.
Der ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav ‚Dominique‘ Petrusic.

Dorin, der praktisch während seiner gesamten Haftzeit anwaltlich nicht vertreten wurde, konnte während der Verhöre genau zwei Mal darauf aufmerksam machen, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt und terrorisiert wurde.

Nach Dorins Entlassung meldeten sich diverse seiner Bekannten bei ihm, die in beglaubigten Aussagen bestätigten, dass die Staatsanwaltschaft versuchte, sie unter Anwendung von Drohungen dazu zu bringen, dass sie Alexander Dorin falsch belasten.

Christian Mensch stellt sich nun absichtlich dumm und tut so, als ob diese Beweise alle nicht existieren würden. Dabei war es in der Vergangenheit gerade die Basellandschaftliche Zeitung, die über die üblen Zustande im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof berichtete. So erschien z.B. am 11. 07. 2018 der Bericht ‚«Es war die Hölle»: Ein ehemaliger Waaghof-Insasse redet über dortige Zustände’, in dem ein ehemaliger Gefangener auspackte. Am 29. 09. 2019 erschien in der BZ der Bericht ‚Psychisch krank im Basler Gefängnis – Menschenrechtler schlagen Alarm’. In dem Bericht erfährt man abermals Haarsträubendes über das Untersuchungsgefängnis Waaghof.

Wenn demnach ehemalige Opfer der Basler Justiz Zeugnis ablegen, so empfindet das die BZ als glaubwürdig. Erzählen jedoch Alexander Dorin, diverse Anwälte, Menschenrechtler und andere in den Fall Alexander Dorin involvierte Zeugen ähnliche oder noch schlimmere Geschichten, so wird das von Christian Mensch in einem Rundumschlag wider besseren Wissens als Propaganda abgetan. Und wenn die Staatsanwaltschaft propagiert, es handle sich um ein ‚simples Drogenverfahren’, obwohl gleichzeitig die Schweizer Strafprozessordnung und die Menschenrechte im Fall Dorin am Laufmeter mit Füssen getreten werden, so gibt Christian Mensch vor, dass ihm das nicht verdächtig erscheine.

Wie erklärt sich Christian Mensch zudem die Tatsache, dass Alexander Dorin nach seiner Haftentlassung von einem Mann kontaktiert wurde, der erklärte, er sei der Bekannte einer gewissen Mirsada Voser-Alibasic, die ihrem Bekannten erzählt haben soll, dass sie in die Verhaftung von Alexander Dorin verwickelt gewesen sei. Recherchen ergeben, dass Mirsada Voser-Alibasic eine bosnische Muslimin ist und im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft Dzemat in Basel tätig war. Aus diversen Schweizer Medien erfährt man, dass diese Vereinigung bereits mehrfach der Beherbergung von islamischen Hasspredigern und der Unterstützung des Jihad (islamischer heiliger Krieg) in Syrien bezichtigt wurde, weswegen es bereits Interventionen der Schweizer Polizei gab.

Mirsala Voser
Auskunft der Plattform Moneyhouse über Mirsada Vosers Aktivitäten bei der Ismamischen Gemeinschaft Bosniens in Basel.
Einer von mehreren Berichten über die Aktivitäten Islamischer Fanatiker in BaselFrau Voser ist mit der Islamischen Gemeinschaft verbändelt, die in Verbindung mit solchen Extremisten gebracht wurden

Besonders brisant ist jedoch die Tatsache, dass Mirsada Voser-Alibasic mit Beat Voser verheiratet ist. Beat Voser war während Dorins Verhaftung Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt. Wie kann es nun sein, dass jemand auf solch hohen Positionen tätig war, während er gleichzeitig mit einer Frau verheiratet ist, die als Vorstand einer islamischen Organisation tätig war, die sich widerholt in den Schlagzeilen widerfand? Müsste denn eine Person auf einem solch hohen Posten nicht einen einwandfreien Leumund besitzen? Im Basel Basel-Stadt offenbar nicht.

Beat Voser, der während Alexander Dorins Verhaftung Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt war. Er ist verheiratet mit Mirsada Voser-Alibasic, die im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft in Basel tätig war.

Der Fall wird jedoch noch brisanter. Der ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic, den wir bereits erwähnt haben, recherchierte seinerseits via seinen Kontakten in der Islamistenszene nach. Dabei wurden ihm gewisse Aspekte im Zusammenhang mit dem Fall Alexander Dorin mitgeteilt, die ebenfalls einiges an Brisanz vorzuweisen haben. Dem ehemaligen Geheimdienstler wurden durch Strohmänner in der Islamistenszene mitgeteilt, dass es kein Geheimnis sei, wer Alexander Dorin den ganzen Ärger eingebrockt habe. Es handle sich um eine gewisse Mirsada-Voser Alibasic, die im Vorstand einer islamistischen Vereinigung in Basel tätig war und zudem mit einem gewissen Beat Voser verheiratet sei…. An dieser Stelle sei nochmals an den Austausch zwischen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und diversen Medien und Institutionen zu Beginn von Dorins Verhaftung erinnert, als die Staatsanwaltschaft mitteilte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe. An diesem Informationsaustausch beteiligte sich auch Beat Voser…

Weiter lügt Christian Mensch in der BZ, dass Dorin nach Abschluss der Ermittlungen ‚wieder verstärkt propagandistisch unterwegs’ sei. Das ist eine Lüge, da Dorin und diverse Plattformen und Alternativmedien bereits seit Jahren intensiv über die Machenschaften der Basler Staatsanwaltschaft berichten. Was hat es zudem mit Propaganda zu tun, wenn man Dokumente ins Netz stellt? Weiter lügt Mensch, dass Dorin seine ‚Propaganda’ auf einem deutschen Onlineportal verbreiten würde, womit unser Onlinemagazin Parse & Parse gemeint ist. Da Christian Mensch offensichtlich mit recherchieren nichts am Hut hat, so ist ihm entgangen, dass es sich bei unserem Onlineportal um kein deutsches Portal sondern um ein iranisches Portal handelt. Dieses Portal wurde von einem Exiliraner mit Namen Ardašir Pârse ins Leben gerufen, der nicht in Deutschland lebt. Aber da Christian Mensch auch sonst nichts außer Polemik, Lügen und verbalen Unsinn von sich gibt, so entgehen ihm halt regelmäßig die Fakten.

Als nächstes behauptet Mensch, dass Dorin nur selektiv Dokumente aus den Ermittlungsakten veröffentlichen würde, auf die er im Rahmen der Akteneinsicht Zugriff gehabt habe. Mit ‚selektiv’ meinte Mensch wohl genau jene Hunderte von Akten, die die Justizkriminalität einiger Mitarbeiter der Basler Staatsanwaltschaft aufzeigen. Zudem ist es eine Lüge, dass Alexander Dorin Akteneinsicht hatte. Genau diese Akteneinsicht würde Alexander Dorin von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt während Jahren verweigert.

Am 6 August 2019 schrieb die Untersuchungsbeauftragte Nicole John eine E-Mail an den Anwalt Martin Kaiser, in dem sie den Anwalt darauf hinwies, dass er die Akten an Alexander Dorin nicht aushändigen dürfe. Als Grund wurde Alexander Dorins Tätigkeit als Publizist angegeben, da man befürchtete, Alexander Dorin könne die Akten ‚missbrauchen’. Wie jedoch könnte man ein Dokument missbrauchen? Dorin hätte die Dokumente lediglich veröffentlichen können, was er schlussendlich auch tat. Hätte die Staatsanwaltschaft jedoch nichts zu verstecken, so hätte sie deren Veröffentlichung auch nicht zu befürchten brauchen. Schaut man sich solche Dokumente jedoch an, so wird rasch klar, weshalb die Staatsanwaltschaft deren Veröffentlichung verhindern wollte. Übrigens gelangte Alexander Dorin über eine Vermittlungsperson, die offensichtlich Kontakte zur Staatsanwaltschaft hat, an die Akten heran. Offiziell wurden diese Akten an Alexander Dorin jedoch nie übergeben, auch nicht von einem seiner Anwälte.

Weiter verschweigt Mensch die Tatsache, dass Dorin auch Dokumente veröffentlicht, die nicht in den Akten der Staatsanwaltschaft zu finden sind. So z.B. zahlreiche Zeugenaussagen von diversen Menschen, die von der Staatsanwaltschaft erpresst wurden – aber auch andere Aussagen, die mit dem Fall zu tun haben.

Laut Mensch habe sich Dorin nicht nur gegen die Staatsanwälte ‚eingeschossen’, die mit seinem Fall zu tun hätten, sondern auch auf den Anwalt Stefan Suter. Mit eingeschossen meint Mensch wohl die Veröffentlichung der Beweise für die rechtswidrigen Handlungen der beiden Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer. Hombergers Methoden wurden übrigens von Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger in einem persönlichen Brief als faschistisch bezeichnet, was Christian Mensch offenbar nicht weiter neugierig macht. Zudem scheint es ihm auch nicht seltsam zu erscheinen, dass der Anwalt Stefan Suter während Dorins gesamter Haftzeit praktisch zu keinem Verhör erschien, womit er seine Anwaltspflichten gröblich verletzt und zudem Beihilfe zum Verstoß gegen die Schweizerische Strafprozessordnung geleistet hat. Nein, dass alles scheint Christian Mensch  nicht weiter zu kümmern, für ihn scheinen solche Sachen normal zu sein.

Als nächstes schreibt Christian Mensch Unsinn über den ehemaligen Berner Anwalt Oliver Lücke, in dem er gleich mehrfach die Fakten verdreht. Zuerst stört sich Mensch offenbar daran, dass Oliver Lücke während einiger Zeit Alexander Dorin verteidigt hat und sich mit diesem gut verstanden haben soll. Als ob es üblich wäre, dass sich ein Anwalt mit seinem Mandant nicht gut versteht.

Dann lügt Mensch weiter, dass Oliver Lücke seine Sicht über das Justizsystem von Alexander Dorin übernommen habe. Das ist eine weitere infame Lüge à la Christian Mensch, da Oliver Lücke bereits lange vor dem Treffen mit Alexander Dorin sich intensiv mit diversen Irregularitäten der Schweizer Justiz befasste.

Mensch behauptet, dass sich Lücke wie Dorin mit einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert sehe. Tatsächlich haben so etwas weder Dorin noch Lücke jemals behauptet. Dorin selber machte immer darauf aufmerksam, dass gewisse Personen der Basler Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen auf ihn losgegangen seien, was er sogar beweisen kann. Oliver Lückes Probleme hatten dagegen angefangen, als er zum einen gewisse Urteile des Berner Obergerichts-Richters Christoph Hurni kritisierte, während der auf er auf der anderen Seite offenlegen konnte, dass die beiden Schweizer Daniel Rietiker und Alexander Misic am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klagen gegen die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen zu Gunsten der Schweiz manipulieren. In diesem Zusammenhang wurden auch die Machenschaften der Basler Briefkasten-Vereinigung Basel Peace Office offengelegt, die von der Basler Regierung finanziell unterstützt wird. Das sind heikle Dinge, die einigen Damen und Herren in der Schweiz offensichtlich nicht behagen wollten, so dass man sich schlussendlich nur noch dadurch zu helfen wusste, in dem man einen unbequemen Anwalt mobbte. Oliver Lücke ist übrigens kein Einzelfall. Das gleiche widerfuhr der Tessiner Anwältin Xenia Peran, dem Anwalt Edmund Schönenberger u.a.

Oliver Lücke und Alexander Dorin im serbischen Sender Happy TV, der jeden Tag von ca. einer Million Zuschauern gesehen wird. In der Sendung konnten Lücke und Dorin über die bedenklichen Machenschaften er Schweizer Jutiz sprechen.
Oliver Lücke in einer anderen serbischen Sendung, zusammen mit der Tessiner Anwältin Xenia Peran, die wegen ihrer kritischen Einstellung ebenefalls unter die Räder der Schweizer Justiz gekommen war. Lücke wunderte sich mehrfach darüber, dass er in Serbien öffentlich über Dinge sprechen konnte, über die er in den Schweizer Medien niemals sprechen konnte.

Der Basler Anwalt Andreas Noll berichtete unlängst auf einem Twitter-Account darüber, dass der Schweizer Geheimdienst ein Dossier über ihn führt, weil er sich für die Freilassung von Julian Assange engagiert. Aber nein, das alles kann es laut Christian Mensch gar nicht geben – alles Verschwörungen, gell?

Seine verbalen Ergüsse schließt Christan Mensch in dem BZ-Bericht mit der Unterstellung ab, Dorin würde mit einer mehrsprachigen Dokumentation und einem Dokumentarfilm bei Russia Today über die Basler Justizkorruption ‚drohen’. Zudem sei Dorins Onlinepetition bei Change.org, die hätte Druck aufbauen sollen, kommentarlos gelöscht worden.

Und wider lügt Christan Mensch, was das Zeugs hält. Erstens handelt es sich bei der Ankündigung im Zusammenhang mit der mehrsprachigen Dokumentation über die Basler Justizkorruption um keine Drohung, sondern eben um eine Ankündigung. Tatsächlich sind die Arbeiten an einer mehrsprachigen Dokumentation bald abgeschlossen. Diese Dokumentation enthält Hunderte von Dokumenten, Zeugenaussagen und Fotos, die allesamt die kriminellen Machenschaften einiger Angestellten der Basler Staatsanwaltschaft einwandfrei belegen. Nach der Veröffentlichung der Doku werden diverse Medienauftritte und Lesungen organisiert werden, darunter auch in der Schweiz.

Zudem hat Alexander Dorin nie irgendwo geschrieben, dass er den Dokumentarfilm zum gleichen Thema mit Russia Today drehen würde. Hätte Christian Mensch aufmerksam recherchiert, was offensichtlich gar nicht zu seinen Stärken und Aufgaben gehört, so hätte er mitbekommen, dass der Kanadische Journalist John Bosnitch, der u.a. auch als Korrespondent für RT tätig ist, an einem Dokumentarfilm über den Fall Alexander Dorin arbeitet. In diesem Zusammenhang wurde sämtliche wichtigen Dokumente an John Bosnitch übermittelt, während ein Großteil der Zeugen bereits gefilmt wurde. Die Fertigstellung wird noch eine gewisse Zeit dauern, jedoch erscheint davor die bereits erwähnte Dokumentation in Deutschland.

Dass sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Sefan Suter und andere Kreise an solchen Fakten reiben, das zeigt auch die Tatsache, dass sich solche Damen und Herren bereits öfters an der Zensur beteiligten. So wurde auf Intervention von Außen bei Youtube ein Bericht der Schweizer Plattform Legitim.ch gelöscht, in der zahlreiche Beweise für die Basler Staatsanwaltschaft-Korruption im Fall Alexander Dorin gezeigt wurden. Das Gute ist, dass diese Sendung vor der Löschung von Zehntausenden Menschen gesehen werden konnte. Die Likes und Kommentare beweisen, dass der absolute Großteil der Zuschauer von den Beweisen für die Schweizer Justizkriminalität schockiert war.

Der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter, der Alexander Dorin hätte verteidigen sollen. Tatsächlich erschien er während Dorins Untersuchungshaft zu praktisch keinem Verhör, womit er gegen das Anwaltgesetz verstiess und Beihilfe zum Verstoss gegen die Schweizerische Strafprozessordnung leistete. Beim Einkassieren von 15’000 Schweizer Franken von Dorins Verlag war er dagegen nicht so passiv. 

Das gleiche geschah mit der Onlinepetition auf Change.org. Diese Petition wurde nicht von Change.org gelöscht, sondern ebenfalls auf Initiative von Außen, worüber Alexander Dorin durch Change.org informiert wurde. Wichtig ist jedoch, dass diese Petition von Tausenden Menschen verfolgt und unterschrieben wurde. Das kann nicht wieder aus dem Bewusstsein gelöscht werden, auch wenn sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und andere Personen noch so sehr darum bemühen, dass unliebsame Fakten gelöscht werden. Denn gäbe es nichts zu verstecken, so müsste auch nicht zensriert werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bereits während Dorins Inhaftierung zahlreiche Protestkarten aus insgesamt 45 Staaten weltweit das Untersuchungsgefängnis Waaghof erreichten.  Das sind Tatsachen, die ein Christian Mensch nicht eliminieren kann. 

Es werden weitere Interviews, Publikationen und Fakten veröffentlicht werden, daran kann Christan Mensch nichts ändern, auch wenn es ihn noch so aufregt. Das gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, die die Spuren ihrer Untaten am liebsten beseitigen würde.

Alexander Dorin war für ein kurzes Statement über die infantilen Tatsachenverdrehungen von Christan Mensch in der BZ auch zu haben:

Alexander Dorin: Mir kommt der Bericht des notorischen Intriganten Christian Mensch in der BZ sehr entgegen. Unbewusst hat er mir damit in die Hände gespielt, da er ja selber offenlegt, dass es um den Publizisten Alexander Dorin, meine serbische Abstammung und Publikationen geht. Mein Verlag hat das alles bereits vor längerer Zeit vorausgesagt, als er voraussah, dass pünktlich zur Anklageerhebung auch das Propaganda-Geschrei einiger angeheuerter Schreiberlinge losgehen wird. Und wer eignet sich besser für solch eine niedrige Arbeit, wenn nicht der eitel-neurotische Medienpfau Christan Mensch. In diesem Sinne, besten Dank an Mensch & Co für die erneute Gratiswerbung.  Zur Erinnerung: bereits zu Beginn meiner Verhaftung verfolgten die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und einige Medien die gleiche Strategie. Während die Staatsanwaltschaft am Anfang meiner Verhaftung diversen Medien mitteilte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, veröffentlichten einige Medien ihrerseits die Meldung, dass der ‚Leugner des Srebrenica-Massakers’ verhaftet worden sei. Und dann kommt die Staatsanwaltschaft angerannt und stellt die Behauptung auf, dass der Fall nicht politisch motiviert sei. Das ist Satire pur.

Ardašir Pârse Wie wir nachrecherchieren konnten, so ist Christian Mensch bereits in der Vergangenheit durch seine verbalen Kraftmeiereien diversen Menschen negativ aufgefallen. Er wird zudem in der bereits erwähnten Dokumentation sicher ebenfalls erwähnt werden, so dass sich auch Menschen außerhalb der Schweiz ein Bild davon machen können, was für Leute in der Schweizer Medienlandschaft ihr Unwesen treiben.

Zum Abschluss gehen wir noch kurz auf die neueste Schikane ein, der Alexander Dorin seitens des Staatsanwalts Markus Hofer, vertreten durch die Untersuchungsbeauftragte Nicole John, ausgesetzt gewesen ist. Doch lassen wir Dorin kurz selber zu Wort kommen:

Einige Reaktionen auf die übliche journalistische Pfuscharbeit von Christian Mensch

Alexander Dorin. Am 19. 06. 2020 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief, unterzeichnet von Nicole John, im dem ich aufgefordert wurde, am 09. 07. 2020 zur sogenannten Abschlusseinvernahme zu erscheinen. Diese Abschlusseinvernahme sollte bereits davor stattfinden, wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch im letzten Moment auf unbestimmte Zeit verschoben.  

Schlussendlich wurde ein neuer Terim angesetzt, jedoch passte mir dieser arbeitstechnisch nicht, da ich gerade in Deutschland an der erwähnten Dokumentation über die Schweizer Justizkriminalität arbeitete. Und so verschob ich diesen Termin per eingeschriebenen Brief, den ich am 27. 06. 2020 aus Freiburg im Breisgau abschickte. Zur Sicherheit schickte ich diesen Brief auch noch per E-Mail an Frau John, wie auch an den mir aufgedrängten Pflichtverteidiger Simon Berger. Daraufhin wurde ich von der Staatsanwaltschaft nicht mehr kontaktiert worauf ich davon ausging, dass die Verschiebung akzeptiert wurde.

Am 09. 07. 2020 rief mich ein Mieter aus meiner Liegenschaft an und erzählte mir, dass zwei Fahnder der Basler Staatsanwaltschaft in meiner Liegenschaft einmarschiert seien. Sie erklärten meinem Mieter, dass ich zur Fahndung/Verhaftung  ausgeschrieben worden sei. Ich rief unmittelbar danach bei der Polizei an und fragte, weshalb ich zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Mann erklärte mir, dass er seine Kollegen von der Fahndung kontaktieren und mir Bescheid geben würde.

Kurze Zeit später rief bei mir ein Mann von der Fahndung an, der mir erzählte, ich sei deshalb zur Fahndung ausgeschrieben, weil ich an diesem Tag nicht zur Abschlusseinvernahme erschienen sei. Ich erklärte dem Fahnder, dass ich mich per eingeschriebenem Brief und zwei E-Mails an die Untersuchungsbeauftragte und meinen Anwalt abgemeldet habe, da ich an diesem Tag berufsbedingt verhindert war. Der Fahnder antwortete jedoch, dass das nicht wahr sei. Daraufhin fragte ich ihn nach seiner E-Mail Adresse, damit ich ihm die Beweise zuschicken könne, worauf er antwortete, dass ihn das nicht interessiert.

Ich realisierte rasch, dass es sich wieder um die altbewährten Psychospielchen der Staatsanwaltschaft handelte. Ich rief Frau John direkt an und fragte sie, weshalb sie mich zur Fahndung ausgeschrieben habe. Sie antwortete, dass sie und mein Anwalt vergeblich auf mich gewartet hätten.  Ich erklärte ihr, dass ich das nicht verstehen könne, da ich mich ja per eingeschriebenem Brief und zwei E-Mails rechtzeitig abgemeldet hatte. Ihre Antwort lautete, dass sie ja meine Absage nicht bestätigt habe, worauf ich sie fragte, weshalb sie denn nicht zurückgeschrieben habe. Als Antwort erhielt ich Schweigen.

Ich verlangte jedenfalls einen neuen Termin, worauf Frau John antwortete, dass das paar Tage dauern würde. In der Zwischenzeit könne sie die Fahndung jedoch nicht aufheben. Mit anderen Worten: ich war bis zur Bekanntgabe des neuen Termins weiter zur Verhaftung ausgeschrieben, was bedeutet, dass ich bei einer Polizeikontrolle verhaftet und ins Gefängnis geworfen worden wäre, bis man mir den neuen Termin mitgeteilt hätte. Vorsichthalber wartete ich außerhalb meines Wohnorts auf die Bekanntgabe des neuen Termins, um einer erneuten Verhaftung zu entgehen, für die es abermals absolut keinen Grund gab.

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass die Staatsanwaltschaft damit zum widerholen Mal gegen die Schweizerische Strafprozessordnung verstoßen hat, da diese vorschreibt, dass eine Person nur dann zur Fahndung ausgeschrieben werden darf, wenn sie davor schriftlich gewarnt wurde. Doch wie wir sehen, so stellte die Schweizerische Strafprozessordnung für Leute wie den Staatsanwalt Markus Hofer und sein Team so eine Art WC Papier dar.

Die Abschlusseinvernahme, auf die ich etwa fünf Jahre warten musste, fand schlussendlich statt. Während dieser Einvernahme bombardierte mich der Staatsanwalt Markus Hofer erneut mit absurden Vorwürfen, lächerlichen Unterstellungen und irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Geschichten.

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer. Er verwechselt offensichtlich die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte mit WC-Papier.

Ardašir Pârse: Ihr scheint da in Basel tatsächlich einen unsäglichen Justizsumpf zu haben, wovon sich ich und die Leser anhand der bisher veröffentlichten Dokumente überzeugen konnten. Wir warten gespannt auf die Veröffentlichung der Dokumentation über die Schweizer Justizkorruption. 

 

Der Medien-Intrigant Christian Mensch wohnt an der Therwilerstrasse 20 in Basel. Drei der Wohungen befinden sich im Besitztum von ihm und seiner Frau Barbara Jakob-Mensch.

Nächster Rocker-Skandal bei der Basler Justiz

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin Unlängst haben wir über das Doppelleben des Gefängnismitarbeiters, Rockers und mutmaßlichen verdeckten Ermittlers Roy Schalt berichtet. Nun scheint erneut ein Rockerskandal in der Basler Polizei/Justiz aufgedeckt worden zu sein.

Alexander Dorin: Ja genau, wir haben bereits über den Fall des Rockers Roy Schalt berichtet, der gleichzeitig im Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel arbeitet.  Nachdem der Bericht auf Parse & Parse veröffentlicht wurde, waren auf einmal sämtliche Informationen und die gezeigten Rocker-Bilder von Roy Schalt von Facebook verschwunden, was von meiner Seite aus eindeutig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Die Basler Justiz hatte wohl nicht damit gerechnet, dass jemand Ermittlungen über gewisse Justiz-Angestellte in Basel führt.

Mittlerweile gibt es aus dieser Richtung Neuigkeiten, da ich und einer meiner Mieter von einem Polizeikommando bedroht wurden, in welchen u.a. auch ein anderer Rocker tätig ist!

Ardašir Pârse: Das klingt sehr interessant, erzählen Sie mir mehr dazu?

Alexander Dorin. Sehr gerne! Am Donnerstag, den 11. Juni am Vormittag wartete vor meiner Liegenschaft in Basel ein 5-köpfiger Kommandotrupp der Basler Polizei auf mich, der, kaum hatte ich das Fahrrad abgestellt, auf mich zu kam. Ich hatte im ersten Moment ein Déjà-vu und erwartete bereits, dass ich erneut überfallen, geschlagen, zu Boden gerissen und mit einer automatischen Schusswaffe bedroht würde, wie das am 16. Juli 2015 der Fall war, als ich von einem Kommando der Basler Polizei in meinem Haus überfallen worden war, wonach man mich entführte und für fast vier Monate in das Gefängnis Waaghof sperrte.

Kommt noch dazu, dass ich vor meiner Liegenschaft bereits im Frühjahr 2005 von der Polizei verhaftet, abgeführt und für eine Nacht ins Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt wurde, wo mich ein Wärter namens Marcello Conrad quasi bewusstlos schlug. Wie ich in früheren Interviews bereits berichtete, so erlitt ich nach meiner Freilassung aus dem Gefängnis einen Ausfall des Gleichgewichtsorgans im Ohr, weshalb ich eine Woche im Basler Kantonsspital lag und dadurch während Monaten nicht mehr richtig laufen konnte. Eine Erklärung für diese Verhaftung und Misshandlung erhielt ich von Basler Justiz bis heute nicht.

Anfang April 2017 standen zudem plötzlich frühmorgens zwei Zivilpolizisten vor meiner Wohnung, die behaupteten, ich hätte einen Termin bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land in Muttenz verpasst. Daraufhin wurde ich mitgenommen und erneut in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt, obwohl der angeblich verpasste Termin den Kanton-Basel-Land betraf. Nachdem ich zwei Stunden in einem Bunker dieses Gefängnisses eingesperrt war, wurde ich mit Handschellen gefesselt, in einem Polizeitransporter in einen Metall-Käfig gesperrt und zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gefahren, wo ich erneut in eine Zelle gesperrt wurde und über eine Stunde ausharren musste, bevor ich dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorgeführt wurde. Ich habe bis heute keine Erklärung dafür bekommen, weshalb mich Angestellte der Justiz Basel-Stadt verhaftet und eingesperrt haben, obwohl es angeblich nur um eine Vorführung im Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft Basel-Land ging.

Wie Sie sich anhand meiner Vorgeschichte wahrscheinlich vorstellen können, so war ich während dieses erneuten Aufmarsches von Angestellten der Basler Polizei bereits darauf gefasst, dass ich erneut misshandelt, entführt und eingesperrt werde.

Dieses Mal wurde ich jedoch nicht misshandelt, dafür wurden mir in einer für mich bedrohlichen Atmosphäre Fragen zu einem Mieter meiner Liegenschaft gestellt, die ich aber allesamt nicht wirklich beantworten konnte. Die Polizeibeamten gehörten zu einem Einsatzkommando des Sozialdienstes der Kantonspolizei, die u.a. die Kompetenz haben auch Zwangseinweisungen in die Psychiatrie vorzunehmen. Solche Sachen ereignen sich in der Schweiz ja regelmäßig, worüber z.B. der Schweizer Rechtsanwalt Edmund Schönenberger u.a. bereits intensiv berichtete.

Besonders bedrohlich habe ich dabei einen Polizisten namens Dieter Letze wahrgenommen, da er als Einziger eine Uniform trug und mich direkt ansprach und Informationen von mir verlangte, obwohl sich dieser Polizeitrupp bei mir vorher nicht angemeldet hatte. Durch einen Informanten erhielt ich später verschiedene Informationen über Dieter Letze, welcher wohl aufgrund eines gemeinsamen Hobbys „organisierter Motorrad Events“ auch mit Roy Schalt bekannt sein dürfte.Mein Mieter, den die Polizei offenbar ohne nähere Begründung und Voranmeldung suchte,  kontaktierte am Freitag, 12. Juni diesen Polizeisozialarbeiter und Rocker Dieter Letze telefonisch und wollte von ihm wissen, weshalb er und sein Trupp ohne Voranmeldung vor der Liegenschaft erschienen waren und den Hausbesitzer mit Fragen durchlöcherten.

Der Basler Polizist und Rocker Dieter Letze

Dieser teilte ihm mit, dass der Auftrag von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erteilt worden war, damit man mich und den Mieter mal „besuchen käme“ aufgrund der Schreiben und der Berichterstattung über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Man muss nämlich wissen, dass auch dieser Mieter im Internet intensiv über die Machenschaften der Basler Justiz berichtet.

Aufgrund der drohenden Atmosphäre während des Telefonates wurde dieses von meinem Mieter abgebrochen und er sendete der Staatsanwältin Daniela Erbe und dem Vorgesetzten des Rockers, Herrn Massimo Bonnato, die Informationen zur Rockerkarriere von Dieter Letze in einer E-Mail zu, worauf wenig später sämtliche Informationen über sein Rockerdasein von Facebook und dem Internet verschwunden waren. Zum Glück wurden diese aber rechtzeitig gesichert und können z.B. auf diesem Blog eingesehen werden.

Ardašir Pârse: Was ist danach passiert?

Alexander Dorin: Ich musste mich aufgrund dieses Bedrohungsbesuches von der Rockerabteilung der Polizei Basel-Stadt zuerst ein wenig beruhigen und bin deswegen zur Erholung nach Serbien gefahren. Zwischenzeitlich kontaktierte mich mein Mieter, der offenbar auch noch weitere Informationen erhalten hatte. Gemäß einem Schreiben des Appellationsgerichtes Basel-Stadt vom 10. Juni 2020 , sind in die sog. „Rocker Connection“ wohl auch zwei Richterinnen des Appellationsgerichts Basel-Stadt involviert. Dabei handelt es sich um die SP Richterinnen Eva Christ und Gabriella Matefi, wobei letztere kürzlich von dem Amt der Bürgerrätin der Bürgergemeinde Basel zurückgetreten ist und auch demnächst Ihren Richterposten beim Appellationsgericht Basel-Stadt wohl aufgibt. Aus diesem Schreiben, dass an die Ex-Frau meines Mieters gerichtet ist, geht jedenfalls hervor, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt von dem Aufmarsch der Polizei vor meiner Liegenschaft Vorkenntnis besaß. Besonders bedenklich ist, dass die Ex-Frau meines Mieters in dem Brief des Appellationsgerichts  dazu aufgefordert wurde, den Brief nach dem Durchlesen zu vernichten! Unterschrieben wurde der Brief vom Kanzleileiter des Appellationsgerichts Michael Rebmann. Nicht minder brisant ist die Tatsache, dass die Ex-Frau meines Mieters im Brief dazu aufgefordert wurde, dass sie sich bei Gabriella Matefi und Eva Christ melden solle, da sie von den beiden Frauen noch ‚instruiert’ werden müsse. Weshalb sollte die Frau von Richterinnen des Appellationsgerichts Basel-Stadt instruiert werden, ihr ehemaliger Mann aber nicht?

Eva Christ

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine andere Geschichte, welche die böse Absicht der Basler Justiz und deren korrupten Charakter beweist und mit den jüngsten Vorfällen direkt verbunden sein dürfte. Einer meiner Bekannten erzählte mir, dass er privat mit einem Basler Rechtsanwalt befreundet sei. Dieser Anwalt wusste über Details im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen mich Bescheid, über die Außenstehende eigentlich gar nichts wissen könnten. Auf Anfrage, woher er solche Details kenne, antwortete der Anwalt, er kenne einen anderen Basler Anwalt namens Erich Züblin, der ihm immer wieder solche Details verrate.

Erich Züblin

Es liegt demnach auf der Hand, dass dieser Erich Züblin jemanden von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kennen muss, der ihn mit solchen Informationen beliefert. Nur wird der Fall jedoch noch brisanter. In der Liegenschaft neben mir wohnt ein gewisser Guido Züblin, bei dem es sich um den Bruder von Erich Züblin handelt. Auch dieser Guido Züblin erzählte gewissen Bekannten immer wieder Details über meinen jahrelangen Rechtsstreit mit der Basler Staatsanwaltschaft herum, was mir von diversen Personen und gemeinsamen Bekannten mehrfach erzählt wurde. Es ist mehr als logisch und offensichtlich, dass Guido Züblin diese Informationen von seinem Bruder Erich erhalten hat.

Guido Züblin

Nun behauptet der mit Erich Züblin befreundete Anwalt zudem, dass Guido Züblin im Jahr 2015 direkt mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt stand. Zur Erinnerung: im Juni 2015 stürmte ein Sonderkommando der Basler Polizei meine Liegenschaft, schlug und entführte mich und sperrte mich für fast vier Monate ins Untersuchungsgefängnis Waaghof.

Dieser Guido Züblin terrorisiert mich und die Bewohner in meiner Liegenschaft bereits seit Jahren. Er schmeißt seinen Müll in unseren Garten, verstopft den Briefkasten mit Abfall, wirft Gegenstände auf meine Terrasse, drückt zu den unterschiedlichsten Zeiten an unserer Hausklingel, bedient sich an den Fahrrädern, die er entwendet, versteckt und teils völlig zertrümmert, spritzt aus dem Garten mit einem Wasserschlauch auf mein Fenster usw. Bei all diesen Tätigkeiten wurde er von uns Hausbewohnern bereits widerholt beobachtet.

Der massivste Zwischenfall ereignete sich, als er eines Morgens von seinem Fenster aus zu meinen Blumenkästen griff, die ich an der Rückseite meiner Wohnung am Terrassengeländer befestigt hatte (wir wohnen Wand an Wand). Er nahm einen dieser Blumenkästen und schmiss in auf das Vordach der Fahrradüberdachung, die sich in meinem Garten befindet.  Der schwere Blumenkasten zerschlug das Plexiglasdach der Fahrradüberdachung und donnerte mit voller Wucht auf die Treppe, die von Außen in das Untergeschoß des Hauses führt und vom Plexiglas ebenfalls überdacht wurde. Zum Glück stand der damalige Bewohner der Erdgeschoss-Wohnung zu diesem Zeitpunkt auf der Treppe, was er regelmäßig tat um eine Zigarette zu rauchen. Den Aufprall einer solchen massiven Blumenkiste aus Beton könnte man im Normalfall kaum überleben, oder eben nur schwer verletzt.

Die von Guido Züblin verursachten Zerstörungen

Kommen wir damit zum Hauptpunkt dieser Nebengeschichte. Wegen des Terrors von Guido Züblin rief ich widerholt die Polizei an und bat um Rat, jedoch wurde mir erklärt, dass die Polizei nichts tun könne. Ich rief die Hausbesitzerin der Liegenschaft an, in der Guido Züblin wohnt, es handelt sich um eine gewisse Cécile Cassini, und berichtete ihr vom Terror ihres Mieters. Ich schickte ihr sogar eine Reihe von Beweisfotos und zitierte Zeugen, jedoch erhielt ich nie eine Antwort. Ich kontaktierte die PUK (Psychiatrische Universitätsklinik) und bat um einen Ratschlag, jedoch wurde mir erzählt, man könne nicht intervenieren. Auch der psychiatrische Notfalldienst der Basler Polizei gab mir die gleiche Antwort. Mir wurde tatsächlich erklärt, dass es in Basel keine Behörde gab, die etwas ausrichten könne, wenn ein Nachbar einen solchen Terror veranstaltet.

Dann kontaktierte ich die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), schilderte erneut die ganzen Tatsachen und bat wieder um Rat. Doch auch dort wurde mir mitgeteilt, dass niemand etwas unternehmen könne. Schließlich rief ich die Eltern von Guido Züblin an, doch dann erklärte mir sein Vater am Telefon, dass er nichts dagegen unternehmen wolle. Mitunter rief ich auch beim Sozialdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt an, wo ich die ganzen Vorfälle erneut schilderte und wieder Mal um Rat bat, doch als Antwort erhielt ich bereits die altbekannten Ausflüchte. Es handelt sich um den gleichen Sozialdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt, der am 11. Juni 2020 vor meiner Liegenschaft auflief und nach dem Verbleib einer meiner Mieter fragte. Mit anderen Worten: wenn ein Nachbar eine ganze Liegenschaft während Jahren terrorisiert, so fühlt sich der Sozialdienst der Kantonspolizei nicht dafür zuständig. Geht es aber darum, dass ein Mieter in meiner Liegenschaft sich gegen das einseitige Verhalten der Basler Justiz im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit seiner Frau zur Wehr setzt, so hetzt die Basler Staatsanwaltschaft ihm und mir plötzlich genau diesen Dienst auf den Hals, der von einem Rocker angeführt wird. Ich denke nicht, dass ich das noch weiter zu erläutern brauche.

Nach Bekanntmachung des Rocker-Hintergrunds des Basler Polizisten Dieter Letze verschwand dessen Bild plötzlich von der Homepage des Rocker-Clubs. 

Ardašir Pârse: klingt ja wieder Mal unglaublich, ihr scheint da in der Schweiz einen richtig korrupten Justiz-Sumpf zu haben.

Alexander Dorin: Ja, in der Tat. Das ist aber noch nicht Alles. Durch diese Ereignisse haben wir überhaupt erst richtig angefangen zu recherchieren und sind dabei auf Strukturen gestoßen, die schon mehr mit dem „tiefen Staat Schweiz“ und weniger einem Rechtsstaat vereinbar erscheinen. Interessant ist auch, dass sich ein Informant gemeldet hat, der diese Informationen auch an die Basler Zeitung und weitere Zeitungen in der Schweiz gesendet haben will, aber diese die Story nicht gebracht haben. Das lässt schon sehr tief blicken.

Ardašir Pârse: Wann rechnen Sie mit weiteren Enthüllungen über die personellen Verbindungen der Basler Behörden zur organisierten Kriminalität?

Alexander Dorin: Da die Beweise sehr umfangreich sind und zuerst noch ausgewertet werden müssen, gehe ich davon aus, dass dieses in den nächsten Monaten der Fall sein wird. Zudem arbeite ich mit meinem Verlag an einer Dokumentation über die Justizkriminalität in der Schweiz. Es könnte gut sein, dass sich demnächst einige Mitarbeiter der Basler Justiz bzw. Staatsanwaltschaft ein neues berufliches Betätigungsfeld suchen müssen. Das ist eben ein Problem, wenn man sich als Behördenmitglied mit Rockern und deren kriminellen Umfeld einlässt. Frau Gabriella Matefi hat ja diesbezüglich schon den richtigen Weg eingeschlagen und dürfte sich wohl demnächst zurückziehen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Weitere folgen werden.

Ardašir Pârse:.Sehr geehrter Herr Dorin, vielen Dank für das Interview,wir bleiben weiter dran, ich denke es wird spannend beiben.

Die Basler-Justiz macht es möglich: das Doppelleben eines Gefängnis-Mitarbeiters

Ardašir Pârse:  Sehr geehrter Herr Dorin. Sie haben wieder Neuigkeiten über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Was können Sie uns dieses Mal erzählen.

Alexander Dorin: Wie Sie wissen, so sind ich, mein Verlag und diverse Unterstützer von mir regelmässig am recherchieren. Durch meine Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den kriminellen Machenschaften gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, von denen die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer besonders hervorzuheben sind, sind zahlreiche Menschen auf mich aufmerksam geworden, die teilweise selbst Opfer der Basler und/oder Schweizer Justiz im Allgemeinen sind, oder die wissen, wie sich die Justiz in diesem Land zum Teil aufführt und  das verurteilen.

Es haben sich bei mir u.a. auch diverse Leute gemeldet, deren Bekannte selbst bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt arbeiten. Darunter gibt es auch solche, die sich über gewisse Machenschaften der Staatsanwaltschaft absolut bewusst sind und selber keine Freude daran haben.

Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass ich an die ca. 7.000 Seiten staatsanwaltlicher Dokumente durch eine Person herangekommen bin, die offenbar selbst engen Kontakt zu einem oder mehreren Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft pflegt. Dieser Person bin ich natürlich äusserst dankbar, da die Staatsanwaltschafts-Mitarbeiterin Nicole John damals meinen Anwalt verboten hatte, dass er mir diese Dokumente aushändigt. Durch den Informanten gelangte ich trotzdem an diese Unterlagen, die einen absoluten Justizskandal beweisen.  Dadurch wird klar, weshalb die Staatsanwaltschaft verhindern wollte, dass ich an diese Dokumente gelange.

So habe ich mittlerweile privat auch mehrere Personen kennengelernt, die den Staatsanwalt Markus Hofer persönlich kennen. Es ist jener Markus Hofer, der im Zusammenhang mit meinem Fall besonders durch sein korruptes, rechtwidriges und menschenrechtsverachtendes Verhalten aufgefallen ist. Einer dieser Informanten erzählte mir z.B., dass Markus Hofer unlängst seinen Urlaub auf den Philippinen verbrachte und wegen der Corona-Geschichte fast noch Probleme wegen seiner Rückreise in die Schweiz bekommen habe.  Ein anderer Informant, es handelt sich um einen Basler Rechtsanwalt, beschrieb Markus Hofer als einen kleinkarierten Choleriker. Unter Hofers Bekannten gibt es auch solche, die mit ihm studiert haben. Aber auch über andere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhalte ich regelmässig interessante Infos.

Ardašir Pârse:  Haben solche Informationen auch Einfluss auf die mehrsprachische Dokumentation über die Basler Justizkriminalität, die Sie und ihr Verlag gerade fertigstellen?

Alexander Dorin: Ja sicher. Ein Teil der bisher von uns gesammelten Infos werden ebenfalls in dieser Dokumentation landen. So wahrscheinlich auch der folgende Fall, auf den wir vor wenigen Tagen aufmerksam gemacht wurden. Ein Informant, dessen Namen wir hier nicht nennen, hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof seit vielen Jahren ein Mann arbeitet, der offenbar auch Mitglied in einigen dubiosen Rocker-Vereinigungen ist. Der Name des Mannes ist Roy Schalt. Schauen wir uns diese an uns ausgehändigten Insider-Informationen nachfolgend kurz an.



Roy Schalt

Ardašir Pârse: Dieser Sumpf wird ja immer tiefer, wenn man man bedenkt welche Gestalten bei der Schweizer Justiz arbeiten. Wir bleiben weiter dran, denn das was noch an das Tageslicht kommen wird, so befürchte ich, wird so manchen noch in seinem Weltbild der heilen Schweiz erschüttern.

Mobbing gegen unbeqeme Anwälte in der Schweiz: Der Fall Rechtsanwalt Oliver Lücke.

Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.

Oliver Lücke: Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.

Ardašir Pârse: In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?

Weiterlesen

Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.

Oliver Lücke: Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.

Ardašir Pârse: In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?

Weiterlesen

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer und seine kriminellen Machenschaften

received_1353457508375312

ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwältin Xenia Peran:

Ardašir Pârse: Sehr geehrte Frau Peran. Mit dem Fall Alexander Dorin haben sich bisher schon einige Anwälte beschäftigt. Sie waren sich bisher einig, dass dieser Fall zum Himmel stinkt und eindeutig darauf hinweist, dass sich gewisse Mitglieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt krimineller Methoden bedienen, um an dem Schweizer Enthüllungsautor Alexander Dorin einen Rufmord zu begehen und ihn durch Verleumdungen und manipulierte Beweise in die Ecke zu drängen, was sich Herr Dorin jedoch nicht gefallen lässt und sich heftig zur Wehr setzt.

Sogar der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter sprach am 25. September 2015 in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti von einem sehr restriktiven Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber Alexander Dorin. Das ist relativ unüblich, da Systemanwälte im Normalfall in ihrer Wortwahl gegenüber der Staatsanwaltschaft äusserst vorsichtig sind und nicht wirklich anecken wollen. Noch deutlichere Worte fand der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger, der den damals für den Fall Alexander Dorin zuständigen Basler Staatsanwalt Thomas Homberger in einem Fax vom 26. 07. 2015 aufgrund dessen Verhaltens als Faschisten bezeichnete. Homberger wurde später durch den Staatsanwalt Markus Hofer ersetzt, der sich seither gegenüber Alexander Dorin ebenfalls wie ein waschechter Justizkrimineller verhält. Mittlerweile bezeichnete auch der Schweizer Rechtsanwalt Oliver Lücke das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin während diverser Medienauftritten als regelrechten Skandal.

Der Schweizer Anwalt Oliver Lücke erzählt in einer serbischen Sendung ausführlich von den Irrwegen der Schweizer Justiz

Auch der Fall Daniele Ganser zeigt auf, dass Enthüllungsautoren in der Schweiz vom System angegriffen und verleumdet werden, während man als Vergleichsfall auf internationaler Ebene auf den Fall von Julian Assange verweisen kann. Wie sind Sie auf den Fall Alexander Dorin aufmerksam geworden und was sind Ihre bisherigen Eindrücke?

Weiterlesen

Staatlich geförderter Kinderraub und Kinderhandel

FB_IMG_1578434066090

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Kristina Becker:

Ardašir Pârse: Frau Becker, Sie haben selbst Erfahrungen mit dem Jugendamt sammeln müssen und haben sich ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt. Vielleicht erzählen Sie uns zunächst etwas über die Geschichte vom staatlich geförderten Kinderraub und Kinderhandel des 20. und 21. Jahrhunderts.

Kristina Becker: Es begann in Deutschland nach dem Ende des 1. Weltkrieges mit der Gründung der Jugendämter ab 1918. In der Weimarer Republik begannen die SPD und AWO damit, Kinderlager zu schaffen, aus denen sich im Dritten Reich dann später teilweise Konzentrationslager wie das KZ Uckermark entwickelten: http://www.gedenkort-kz-uckermark.de/info/chronik1-kz.htm

Weiterlesen

Militärische Antwort ist nicht genug, die USA sollten die Region verlassen

400px-Flag_of_Iran.svg

Tehran – Das Staatsoberhaupt der Islamischen Republik Iran, Ayatollah Seyed Ali Khamenei unterstrich, dass die USA zwar gerade durch die Vergeltungsmaßnahmen des Iran am frühen Mittwochmorgen einen Schlag ins Gesicht erhalten haben, die militärischen Massnahmen jedoch nicht ausreichen und die amerikanischen Streitkräfte die Region verlassen sollten.

„Vorerst haben die Amerikaner eine Ohrfeige bekommen, Rache ist ein anderes Thema“, betonte der Vorsitzende in seinen Ausführungen am Mittwoch.

„Militärische Maßnahmen wie diese sind nicht ausreichend. Die korrupte Präsenz der Amerikaner sollte ein Ende haben“, fügte er hinzu. Weiterlesen

Die Ermordung von Qassem Suleimani

03906439f8bb4b7facbb8b28225b78ca_18

Tehran – Auf Befehl des US- Präsidenten Donald Trump, ermordeten die Vereinigten Staaten, Generalmajor Qassem Suleimani, bei einem feigen Drohnenangriff Donnerstag Nacht auf dem internationalen Flughafen von Bagdad als er gerade aus dem Libanon eingetroffen war. Es war ein terroristischer Akt der USA gegen Iran, der einer Kriegserklärung gleichkommt.

Eine kurze Erklärung des Pentagon beschrieb ihn als „entscheidende Verteidigungsmaßnahme“ zum Schutz des US-Personals im Ausland. Aber der Terrorakt stellte eine erstaunliche Eskalation zwischen Washington und Tehran dar, und es könnte durchaus den umgekehrten Effekt haben. Iran wird mit ziemlicher Sicherheit in irgendeiner tödlichen Form reagieren, sei es direkt oder indirkt über sein mächtiges Netzwerk von Proxies in der Region. US-Botschaften und Militärstützpunkte und Tausende von amerikanischen Mitarbeitern im Nahen Osten, in Südasien und möglicherweise darüber hinaus  sind ab sofort potenzielle Angriffsziele.

Weiterlesen

Der Fall Daniel Rietiker und die Irrwege der Schweizer Justiz

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin, momentan scheinen sich die Ereignisse im Sumpf eidgenössischer Justizkorruption zu überschlagen. Ihr Anwalt Oliver Lücke, der Sie in Ihrem Fall gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertritt, scheint nebenbei noch einen ganz anderen Skandal von ziemlicher Tragweite aufgedeckt zu haben. Was können Sie uns dazu sagen?

Alexander Dorin: Ja, der Fall ist äusserst brisant und birgt ziemlichen Sprengstoff in sich. Anhand dieses Falles können wir sehen, dass sich die Schweizer Justiz- und Behördenkorruption nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt beschränkt, auch wenn der vorliegende Fall dennoch mit Basel verbunden ist. Es geht um folgendes:

Der in der Schweiz arbeitende und ursprünglich aus Deutschland stammende Rechtsanwalt Oliver Lücke befasst sich oft mit ‚heissen Fällen, die der Schweizer Justiz offensichtlich ein Dorn im Auge sind, weswegen Herr Lücke sich bereits mit diversen Massnahmen der Schweizer Justiz konfrontiert sah, die man als regelrechtes Mobbing und Versuch der Existenzvernichtung bezeichnen kann.

Während seiner Arbeit als Anwalt vertrat er widerholte Male Mandanten, welche die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verklagten. Dabei fiel Herrn Lücke auf, dass man in Strassburg meisten immer dann mit einer Anzeige gegen die Schweiz nicht durchkommt, wenn es um das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK geht. Die Absageschreiben wurden von zwei Herren verschickt, die mit ihren Kürzeln in dem Schreiben vermerkt sind. Nach Recherchen gelang es Herrn Lücke, die Namen hinter diesen Kürzeln herauszufinden. Das Kürzel DAR steht für Daniel Rietiker und das Kürzel AMC für Alexander Misic – beide Schweizer Staatsbürger.

Weiterlesen

Sieger im Nahen Osten

Download

Iranische Revolutionsgarden

Ein Kommentar von Ardašir Pârse

220px-Qasem_Soleimani_with_Zolfaghar_Order

Generalmajor des IRGC Qassem Soleimani in seiner offiziellen Militärtracht mit dem Orden von Zolfaghar im Jahr 2019.

Tehran – Generalmajor Qassem Soleimanis Traum der Hegemonie Irans in West Asien ist auf dem Weg Realität zu werden. Der zunehmende Abzug der US-amerikanischen Präsenz im Nahen- und Mittleren Osten und Washingtons Politik des maximalen Druckes mittels ungebremster Sanktionspolitik, führten zwangsläufig zur regionalen Dominanz Irans im Kampf um die Zukunft des Nahen- und Mittleren Ostens. Iranische Marschflugkörper und Drohnen, die am 14. September durch Huthi Rebellen in Jemen das Herz der saudi-arabischen Ölindustrie trafen, waren nicht nur ein Schlag gegen den Terror Staat Saudi-Arabien und seiner Kriegsverbrechen in Jemen, sondern auch ein Präzisionsschlag gegen das vorherrschende globale Paradigma. Die Angriffe der Huthi Rebellen und die Abschüsse US-amerikanischer Drohnen im Persischen Golf und Golf von Oman, sowie Abschüsse israelischer Drohnen mittels iranischer Waffentechnik durch die Hizbollah im Libanon, beweisen nicht nur eine weit entwickelte iranische Waffentechnik, sondern zeigen auch eine Welt im Umbruch, in der China, Russland und die Regionalmacht Iran, die militärische Vormachtstellung der USA in West Asien verdrängen.

Weiterlesen

Neue Dokumente im Skandalfall Alexander Dorin vs. Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bezeugen Justizkorruption

Ardašir Pârse: Herr Dorin, in Ihrem Fall tauchen immer wieder neue brisante Fakten auf. Nun sind Sie mittlerweile in den Besitz der Unterlagen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Ihrem Fall gelangt. Was können Sie uns darüber erzählen?

Alexander Dorin: Vor einiger Zeit forderte ein Basler Anwalt von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die Unterlagen über meinen Fall an, worauf der Anwalt relativ lange warten musste. Als dem Anwalt schliesslich anhand der Dokumente das Ausmass der Brisanz des ganzen Falles bewusst wurde, schlug er mir vor, dass wir den Fall an einen Anwalt ausserhalb des Kantons Basel-Stadt weitergeben. Laut seinen Aussagen kann es für einen Basler Anwalt ein Problem darstellen, wenn er einen Fall annimmt, der darauf schliessen lässt, dass dessen Hintergrund ziemlich brisant ist und die Staatsanwaltschaft milde ausgedrückt nicht gerade souverän dastehen lässt.

In der Zwischenzeit wurde ich durch diverse Empfehlungen auf den im Kanton Bern praktizierenden Anwalt Oliver Lücke aufmerksam, der für seine Unabhängigkeit und sein entschiedenes Vorgehen gegen gewisse dubiose Machenschaften der Schweizer Justiz bekannt ist. Aus diesen Gründen schrieb mein erster Anwalt einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft und machte darin darauf aufmerksam, dass er den Fall an den neuen Anwalt in Bern abgibt. Er schlug der Staatsanwaltschaft vor, dass er mir den Stick mit den Unterlagen übergibt, damit ich diesen meinem neuen Anwalt überbringen kann. Weiterlesen