Alexander Dorins Pflichtverteidiger Simon Berger beweist seine üblen Absichten

Simon Berger

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, was gibt es neues aus der seit nunmehr sechs Jahren anhaltenden Schmierenkomödie der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in Ihrem Fall?

Alexander Dorin: Nun, das Muster ist seit sechs Jahren immer das gleiche. Die Staatsanwaltschaft, in meinem Fall vertreten von dem Staatsanwalt Markus Hofer, lügt, verdreht, hetzt und bricht seit sechs Jahren am Laufenden Meter die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Hinzugekommen ist seit einiger Zeit der Umstand, dass mir eben diese Behördenkriminellen einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt haben, es handelt sich um einen gewissen Simon Berger.

Ardašir Pârse: Sie wurden davor ja rechtmässig vom Berner Anwalt Oliver Lücke vertreten, jedoch hat die Schweizer Justiz mittlerweile seine Karriere als Anwalt zerstört, weil er sich erlaubt hatte, gegen die Machenschaften vorzugehen.

Alexander Dorin: Ja richtig, Herr Lücke wurde aus dem Anwaltsregister gelöscht, ohne vorangehendem Urteil und ohne dass die Justiz diesen massiven Schritt logisch begründet oder erklärt hätte. Aber aufmerksamen Beobachtern ist natürlich klar, dass sich die Schweizer Justiz eines unbequemen Anwalts entledigen wollte.

Ardašir Pârse: Und was geschah danach?

Alexander Dorin: Danach hat mir der Basler Staatsanwalt Markus Hofer einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt. Sie können sich ja vorstellen, was das bedeutet, wenn ein Behördenkrimineller wie Markus Hofer, der seit vielen Jahren die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte bricht, darüber entscheidet, wer mich vor seinen gesetzeswidrigen Machenschaften bewahren und verteidigen soll. Ebenso gut könnten Sie vom Pentagon  verlangen, dass es ein von den USA angegriffenes Land vor ebendiesem Angriff beschützt. Was würden Sie demnach von so einem ‚Pflichtverteidiger’ erwarten?

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer. Verantwortlich für zahlreiche Verstösse gegen die Schweizerische Strafprozessordnung, mehrfache Menschenrechtsverletzung und Amtsmissbrauch. 

Ardašir Pârse: Natürlich nichts, oder besser gesagt würde ich von ihm erwarten, dass er in Wirklichkeit die Interessen der Staatsanwaltschaft verteidigt, die ihn auch engagiert hat. Welche Erfahrungen haben Sie denn bisher mit diesem Simon Berger gemacht?

Alexander Dorin: Die Frage trägt schon fast etwas Belustigendes in sich, doch werde ich Ihnen die Antwort gerne geben. Bereits von Anfang an war klar, dass dieser Mensch nichts unternehmen wird, um mich zu verteidigen. Das fing schon damit an, dass ich ihm bereits von Anfang an eine ganze PDF mit zahlreichen Beweisen für die eindeutigen Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zuschickte. Die Reaktion war gleich null. Er reagierte ganz einfach nicht und schwieg sich darüber aus. Kein Wort, nichts. Als sogenannten Verteidiger hätte er natürlich darauf reagieren und entsprechende Schritte einleiten müssen, doch der Mann tat tatsächlich absolut nichts – das müssen Sie sich Mal vorstellen. Und so Einer sollte mich verteidigen?

Der System-Anwalt Simon Berger, angestellt bei der Firma Advokatur & Notariat zum Thurhauerhof. Ein traurigisches Beispiel der Verkommenheit der Basler Justiz. 

Ardašir Pârse: Ich hätte es ehrlich gesagt auch nicht anders erwartet. Und wie ging es dann weiter?

Alexander Dorin: Vor einiger Zeit wurde ein Zeuge von der Staatsanwaltschaft verhört, es handelt sich um einen guten Bekannten von mir. Da ich an dem Verhör nicht teilnehmen konnte, weil ich mich gerade in Belgrad aufhielt, so schrieb ich dem Pflichtverteidiger, welche Fragen er während des Verhörs stellen sollte. Als ich meinen Bekannten einige Zeit später traf und fragte, welche Fragen ihm der Pflichtverteidiger stellte, da antwortete er, dass der Anwalt ihm keine einzige Frage gestellt hatte. Das muss man sich echt Mal vorstellen. Da hat ein Anwalt die Gelegenheit dazu, einem Zeugen Fragen zu stellen, der selber über die Machenschaften der Staatsanwaltschaft informierte, doch der Anwalt stellte keine einzige Frage. Da kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen.

Ardašir Pârse: Gab es noch weitere Patzer von Simon Berger?

Alexander Dorin: Ja klar und wie. Letztes Jahr fand ja die sogenannte Abschlusseinvernahme mit mir statt. Dabei wäre die Staatsanwaltschaft laut Gesetz verpflichtet gewesen, sämtliches Material vorzulegen, das von der Staatsanwaltschaft als Beweis gegen mich angesehen wird. Tatsächlich präsentierte die Staatsanwaltschaft nicht ein einziges Dokument.  Der Pflichtverteidiger hätte den Staatsanwalt Markus Hofer darauf aufmerksam machen müssen,  jedoch gab dieser Anwalt keinen Ton von sich.

Während dieser sogenannten Abschlusseinvernahme gab Markus Hofer nichts als Unsinn von sich und stellte absurde Behauptungen auf, die er durch Nichts belegen konnte.  Nur endloses bla bla bla mit den absurdesten Unterstellungen. Die Aufgabe eines Pflichtverteidigers wäre es gewesen, zu intervenieren und Fragen zu stellen, doch tatsächlich gab Simon Berger keinen Ton von sich. Der Typ bekommt Geld vom Staat, um dann wortlos neben mir zu sitzen und absolut nichts zu tun, wo gibt es denn so was? Das ist das gleiche, wie wenn ein Automechaniker in einer Garage angestellt ist und jeden Monat seinen Lohn kriegt, obwohl er keinen Finger rührt. Eigentlich unvorstellbar, doch die Schweizer Justiz scheint sich eine eigene Realität geschaffen zu haben.

Nach dieser ‚Abschlusseinvernahme’ betrieb Markus Hofer diese Schmierenkomödie ungeniert weiter.  Ein Mal wurde ich zu einer weiteren Einvernahme eingeladen, die ich jedoch nicht wahrnehmen konnte, weil ich mich gerade ausserhalb der Schweiz aufhielt. Ich meldete mich bei der Staatsanwaltschaft und beantragte deswegen eine Terminverschiebung. Und was geschah? Anstelle eine Antwort zu bekommen wurde ich sofort zur Verhaftung ausgeschrieben. Dabei sagt das Schweizer Gesetz eindeutig aus, dass man jemandem die Verhaftung zuerst ankündigen muss, wenn es um einen verpassten Termin geht. Doch erstens habe ich den Termin nicht verpasst, sondern habe noch eigens um eine Verschiebung gebeten, während Hofer & Co. wieder Mal einfach das Gesetz brachen und eigenmächtig handelten, als ob er keinem Gesetz unterstehen würde. Und was hat der Anwalt Simon Berger getan? …….Richtig, nichts.

Ardašir Pârse: Haben Sie Simon Berger jemals auf seine ganzen Versäumnisse angesprochen?

Alexander Dorin: Ja klar. Er gab in einer E-Mail sogar zu, dass es merkwürdig sei, dass die Staatsanwaltschaft mich nach der Abschlusseinvernahme noch weitere Male vorgeladen hat, obwohl eine Abschlusseinvernahme – wie es das Wort schon sagt – den Abschluss darstellen müsste. Und was tut der Mann? Nichts. Er hat mit keinem Wort bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, was dieses absurde Verhalten soll.  Was die Staatsanwaltschaft auch immer gesetzeswidriges tut, Simon Berger hält einfach seinen Mund und unternimmt rein gar nichts. Der Mann ist ein tragisches Beispiel für die Verkommenheit der Schweizer Justiz.

Ardašir Pârse: Ich bin angewidert. Obwohl das bereits mehr als genug ist, hat sich dieser Anwalt auch danach noch weitere Patzer geleistet?

Alexander Dorin: Und wie. In einer weiteren E-Mail forderte ich ihn dazu auf, dass er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land ein Protokoll aus dem Frühjahr 2017 anfordert. Es ging um einen Mann aus dem Kanton Basel-Land, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, er habe Hanf bei mir gekauft, was natürlich frei erfunden war. Der Mann, der vor meiner Liegenschaft von der Polizei nie angehalten und durchsucht worden war, verkehrte nie bei mir und kannte mich auch nicht persönlich. Er verkehrte äusserst selten mit einer Dame, die in einem oberen Stockwerk meiner Liegenschaft wohnte.

Während des Verhörs, zudem ich ebenfalls vorgeladen wurde, erklärte der Mann, dass die Beschuldigungen gegen ihn und mich absolut unwahr und absurd seien.  Er fügte hinzu, dass er aus dem Internet erfahren habe, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen politisch motivierten Prozess gegen mich führte, wobei er als Kollateralschaden in die Fänge der Staatsanwaltschaft geriert. Ich muss an dieser Stelle  kurz hinzufügen, dass ich mit Handschellen zum Verhör geschleppt wurde, während ich zuvor um 07.00 in meinem Haus verhaftet und zuerst in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht und in eine Zelle gesperrt wurde. Anschliessend wurde ich gefesselt in einem Transportkäfig zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gebracht, wo ich zuerst abermals in eine Zelle gesperrt wurde, bevor man mich gefesselt dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorführte. Doch dieser Peter Leoni sollte keine Freude am anschliessenden Verhör haben, da die beschuldigte Person intensiv von den Machenschaften der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erzählte.

Ich forderte Simon Berger auf, dieses Protokoll zu bestellen, das ich für die Vorbereitung meiner Beweiserhebung benötige. Gleichzeitig sollte er eine Erklärung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt anfordern, weshalb ich im Frühjahr 2017 vor dem Verhör der Staatsanwaltschaft Basel-Land zuerst verhaftet, in zwei Gefängnisse gesperrt und gefesselt zum Verhör vorgeführt wurde. Ebenso verlangte ich eine Erklärung dafür, weshalb ich 2020 von der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, obwohl ich vor dem angesetzten Verhör eigens noch die Staatsanwaltschaft kontaktierte und diese darauf aufmerksam machte, dass ich mich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland beim Ahriman Verlag  aufhielt, wo wir an einer neuen Dokumentation arbeiteten.  Und zuletzt forderte ich Simon Berger dazu auf, dass er mein Haftprotokoll von 2015 bestellt. Der Grund: ich erhielt während der fast vier Monate anhaltenden Haft von der Gefängnisleitung kein einziges Stück Wechselkleidung, was eindeutig gegen die Menschenrecht verstösst.

Anstelle einer Antwort erhielt ich von Simon Berger eine E-Mail, in der er völlig vom Thema abweicht. In der E-Mail spricht er davon, dass er unter den staatsanwaltschaftlichen Unterlagen die von mir gewünschten Dokumente nicht gefunden habe, jedoch könne ich bei ihm vorbeikommen und schauen, ob ich die Dokumente finde. Das ist der reinste Irrsinn, da sich die von mir gewünschten Angaben und Unterlagen selbstverständlich nicht unter den staatsanwaltschaftlichen Dokumenten meines Falls befinden, weshalb ich ihn ja gerade dazu aufforderte, diese anzufordern.  Logischerweise wusste das auch Herr Berger, doch anstatt tätig zu werden schickte er mir dümmliche Ausreden und stellte sich blöd.  Wir sehen, so möchte Simon Berger gar nicht, dass ich mich auf meine Verteidigung vorbereiten kann, weshalb er diese intensiv sabotiert.

Ardašir Pârse: Für mich als Aussenstehenden ist es vielmehr offensichtlich, dass dieser Anwalt mit allen Mitteln versucht, alle Rechtsbrüche von Markus Hofer und seinem Team nicht zu beanstanden und unter den Teppich zu kehren. Gibt es in Ihrer Sache sonst noch irgendwelche Neuigkeiten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Vor einiger Zeit erhielt ich von diesem Simon Berger eine Kopie meiner Anklageschrift. Gültig wird diese Anklageschrift zwar erst dann, wenn diese ans Gericht und vom Gericht an mich geschickt wird, jedoch konnte ich mich zum ersten Mal davon überzeugen,  was für einen peinlichen Unsinn die Staatsanwaltschaft-Basel-Stadt in dieser Anklageschrift zusammenlügt.

So werden darin Leute beschuldigt, von mir Hanf gekauft zu haben, die gar nie angehalten und auf Hanf kontrolliert worden sind. Tatsächlich existiert keine einzige Person, die vor meiner Liegenschaft angehalten und durchsucht worden ist. Und trotzdem dichten Hofer & und Co. diesen Leuten ungeniert Hanfkäufe an.  Und zwar Mengen, die gar nie existierten und für die es logischerweise null Beweise gibt.  

Doch damit noch nicht genug. Die Staatsanwaltschaft multipliziert diese nicht vorhandene Menge zusätzlich auch noch in völlig absurde Höhen. War kurz nach meiner Verhaftung noch von zwei bzw. sechs Kilo Hanf die Rede, die ich in der Phantasie der Staatsanwaltschaft während sechs Monaten verkauft haben soll, so wurde ganz am Schluss meiner Internierung im Untersuchungsgefängnis plötzlich behauptet, dass ich während zwei Jahren ca. 230 Kg Hanf verkauft haben soll. Dabei war die Faktenlage vom Anfang bis zum Ende meiner Internierung immer die gleiche: ich habe niemals Hanf gekauft und weiterverkauft. Es gibt kein einziges Foto, Videoaufnahme oder akustische Aufzeichnung, die mich beim Kauf und Verkauf von Hanf zeigen. Ein Test zeigte zudem, dass ich auch keinen Hanf konsumierte. Zudem wurde, wie bereits erwähnt, bei keinem der Besucher meiner Liegenschaft, die zu einem Teil zudem bei anderen Bewohnern verkehrten, beim Verlassen des Hauses Hanf sichergestellt. Es gibt demnach nicht Mal die Spur eines Beweises, aufgrund der die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift gegen mich zusammenstellen könnte.

Noch perverser wird es, wenn man sich die von Hofer & CO zusammenphantasierten Gewinne anschaut, die man mir andichtet. War am Anfang noch die Rede von zwei bzw. sechs Kilo, was in meiner Wahrnehmung einen Reingewinn von vielleicht 1000 – 3000 Franken bedeutet hätte, so erfand Markus Hofer später auch noch die Summe von 15’000 Fr, die ich pro Kg Hanf kassiert hätte. Durch solche Phantasie-Ergüsse gelangte Hofer dann zu einer horrenden Summe, die er mir als Gewinn andichtete. Ich hab mich echt schon öfters gefragt, weshalb der Mann nicht als Berater für Hollywood-Filme engagiert wurde.

Ich muss zufügen, dass Markus Hofer in der Anklageschrift noch weiteren absurden Unsinn hinzugefügt hat. So behauptet er, ich habe gegen das Waffengesetz verstossen, weil die Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft in der Erdgeschosswohnung ein Elektroschockgerät gefunden habe. Das ist allein deshalb schon absurd, weil diese Wohnung damals vermietet war und ich nie in ihr gewohnt habe.  Zudem drang die Staatsanwaltschaft damals ohne Hausdurchsuchungsbefehl und ohne Anwesenheit von Zeugen in die Wohnung ein.

Dann phantasiert Markus Hofer in der Anklageschrift weiter, ich hätte Drohkarten an mehrere Angestellte der Basler Staatsanwaltschaft geschickt, obwohl es sich bei der Handschrift auf den Karten nicht um meine handelt und auch meine Fingerabdrücke nicht drauf sind. Zudem ist es gar nicht möglich, Adressen von Angestellten der Staatsanwaltschaft herauszufinden. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft selbst hinter dieser Aktion steht. Wie Sie sehen, so sind die Machenschaften von Markus Hofer & Co. als gesetzeswidrig und kriminell einzustufen.

Ardašir Pârse: Würde man die Bösartigkeit solcher Menschen ausblenden, so könnten Figuren wie Hofer wohl tatsächlich in Hollywood arbeiten. Wenn man jedoch seinen politischen Auftrag berücksichtigt, so sind seine Lügen und Gesetzesbrüche klar als reine Bösartigkeit zu verstehen. Was haben Sie jetzt mit dem Pflichtverteidiger Simon Berger vor?

Alexander Dorin: Ich habe ihn darüber informiert, dass er meine Interessen nicht verteidigt und dass ich ihn als Anwalt ersetzen werde. Diesbezüglich bin ich bereits im Gespräch mit mehreren Anwälten ausserhalb des Kantons Basel-Stadt, da mir geraten wurde, den Fall jemanden ausserhalb des Basler Justiz-Netzwerks zu übergeben. Zeitgleich bin im Gespräch mit einem Anwalt aus einem EU-Land, der aufgrund der Verträge mit der Schweiz das Recht hat, einen Klienten in der Schweiz zu verteidigen. Ich habe zudem auch Anwälte in Serbien engagiert, da ich ja schweizerisch-serbischer Doppelbürger bin.

Ardašir Pârse: Ich hoffe, dass sich alles zum Guten wendet, wir bleiben weiter dran um die Entwicklungen in Ihrem Fall zu verfolgen. Vielen Dank für das Interview und einstweilen alles Gute.

Zwei Strafanzeigen gegen den Schweizer ‚Journalisten’ Christian Mensch

Ardašir Pârse;. Herr Dorin. Wir haben vor einiger Zeit über die Lügen und Hetze des Schweizer Journalisten Christan Mensch gegen Sie berichtet. In diesem Zusammenhang scheint es Neuigkeiten zu geben. Was können Sie berichteten?

Alexander Dorin: Ich und der Anwalt Oliver Lücke haben unabhängig voneinander zwei Strafanzeigen gegen Christan Mensch aufgrund seiner Lügen und Verleumdungen gestellt. Der Grund für die Strafanzeigen war der Bericht Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat, den Christian Mensch im Juli 2020 in der Basellandschaftlichen Zeitung (BZ) veröffentlichte. Dieser Bericht ist gespickt voll mit übelsten Lügen, Tatsachenverdrehungen, Verleumdungen und Vorverurteilungen.

Ardašir Pârse;. Können Sie einige Beispiele anführen?

Alexander Dorin. Ja gerne. So ist z.B. bereits im Titel des Artikels eine Vorverurteilung enthalten, da dieser Titel suggeriert, es habe einen Hanfhandel gegeben. Wäre dem nicht so, so hätte der Titel anders lauten müssen. Wie Sie wissen, so hat der Basler Staatsanwalt Thomas Homberger im Juni 2015 die rein politisch motivierte falsche Behauptung aufgestellt, dass ich mit Hanf gehandelt hätte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind über fünf Jahre vergangen, ohne dass Anklage gegen mich erhoben worden ist, von einem Gerichtsprozess ganz zu schweigen. Wenn Christan Mensch demnach den Hanfhandel trotz dieser Umstände als Tatsache präsentiert, so hat er sich eindeutig der Verleumdung, üblen Nachrede und Vorverurteilung schuldig gemacht. Ich zitiere Auszüge aus dem Art. 173 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs:

Wer einen andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft.

Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äußerungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äußerungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.

Doch damit nicht genug, Mensch lügt und hetzt im besagten BZ-Bericht noch weiter. Der BZ-Bericht beginnt mit folgendem Untertitel:

Nach fünfjähriger Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen serbischen Propagandisten

Alleine in dieser Zeile lassen sich gleich drei Lügen finden. Erstens hat die Staatsanwaltschaft nirgends festgehalten, dass in meinem Fall seit fünf Jahren was auch immer untersucht wird. Ich wurde im Sommer 2015 wegen ‚Kollusionsgefahr’ zu vier Monaten Untersuchungsgefängnis verurteilt. Kollusionsgefahr bedeutet, dass man während der Ermittlungen von eventuellen Mitbeschuldigten ferngehalten werden muss. Erst nachdem diese sogenannte Kollusionsgefahr laut der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht mehr bestand, konnte ich entlassen werden. Auch der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter hielt damals noch vor meiner Entlassung in einem Brief an die Staatsanwaltschaft fest, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, weshalb ich freizulassen sei. Von welchem fünf Jahre langen Untersuchungen redet Christan Mensch demnach? Auf was beruft er sich dabei?

In der gleichen Überschrift suggeriert Mensch weiter, die Staatsanwaltschaft würde nun Anklage erheben. Im gleichen Bericht konkretisiert Mensch diese Behauptung wie folgt:

In den nächsten Wochen soll gemäß Auskunft der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben werden.

Mensch schreibt nicht, um welche Auskunft es sich dabei gehandelt haben soll. Hat er diese Auskunft schriftlich oder am Telefon erhalten? Und von wem und an welchem Datum soll er diese Auskunft erhalten haben? Dazu macht Mensch keine Angaben und setzt lediglich eine Behauptung ohne Quellenangabe in Umlauf. Der Artikel von Christian Mensch erschien in der BZ am 28. 07. 2020. Seither sind mittlerweile fast fünf Monate vergangen, womit sich die Behauptung von Mensch als unrichtig herausstellte.

Weiter verleumdet mich Christian Mensch in seinem Hetzartikel als ‚serbischen Propagandisten’. Wann und von welchem Gericht, wo auch immer, wurde ich jemals wegen propagandistischer Tätigkeiten verurteilt? Die Antwort kann ich selber geben: nie und nirgends. Demnach ein eindeutiger Fall von Verleumdung seitens Christian Mensch. Zudem verschweigt Mensch in seiner Hetze, dass ich viel länger Schweizer als Serbischer Staatsangehöriger bin. Die Schweizer Staatsbürgerschaft besitze ich seit 1986, während ich die serbische Staatsbürgerschaft erst 2019 erhielt (bis 1986 hatte ich einen jugoslawischen Pass). Wenn Mensch meinen serbischen Anteil in Zusammenhang mit seinen Propaganda-Vorwürfen erwähnt, so ist dahinter eine rassistische Absicht zu erkennen. Oder weshalb ist in dem Bericht nicht die Rede von einem Schweizer oder Schweizer-Serbischen ‚Propagandisten’?

Im BZ-Bericht fährt Mensch mit seinen Unterstellungen wie folgt weiter:

Mit dem angekündigten Abschluss der Ermittlungen ist er nun wieder verstärkt propagandistisch unterwegs

Und wieder der Vorwurf der Propaganda, ohne dass Mensch auch nur einen einzigen Beweis für die vorgeworfenen Beschuldigungen anführt. Nachfolgend zitiere ich erneut aus dem BZ-Bericht:

An Dorin werde ein Exempel statuiert, weil er die «Propagandalüge zu Srebrenica» störe, versuchte der Verlag die Verhaftung zu erklären. In Onlineforen mutmaßten Gleichgesinnte, Geheimdienste stünden hinter der Aktion. Der «Tages-Anzeiger» hatte bei der Basler Staatsanwaltschaft nachgefragt und diese Verschwörungstheorien ins Reich der Märchen verwiesen: Es handle sich um ein simples Drogenverfahren.

Und wieder behauptet Mensch etwas, ohne auch nur im Ansatz eine konkrete Quelle zu nennen. Wann hat der Tagesanzeiger die Basler Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer vom Tagesanzeiger hat die Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft wurde kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft hat geantwortet und wie? Schriftlich oder mündlich? Auf welche Weise soll der Tagesanzeiger diverse Behauptungen von Leuten aus dem Internet ins ‚Reich der Märchen’ verwiesen haben? Und weshalb behauptet Christian Mensch, dass es sich bei solchen Äußerungen Verschwörungstheorien handelt? Woher will er das wissen? Weshalb ergreift er Partei zugunsten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, ohne Gerichtsverhandlung und ohne dass er die ca. 7000 Seiten staatsanwaltlichen Unterlagen zu meinem Fall jemals zu Gesicht bekommen hat. Ist Christian Mensch ein Hellseher, oder arbeitet er etwa im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt?

Und dann betreibt Mensch seine Hetze im BZ-Artikel wie folgt weiter:

Deutlich besser versteht sich ………. dafür mit dem Anwalt Oliver Lücke. Der gebürtige Deutsche, der in Bern eine Kanzlei führt, hat sich jedoch nicht nur ………. Sache angenommen, sondern auch gleich dessen Sicht auf das Justizsystem übernommen. Wie ………. sieht er sich einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert, in seinem Fall durch die Berner Justiz.

Mit welchem Recht beurteilt qualifiziert Christian Mensch mein Verhältnis zum Anwalt Oliver Lücke? Und woher will er wissen, ob Oliver Lücke und ich die gleiche Sicht auf das Justizsystem haben? Dass sowohl Lücke und auch ich bereits auf illegale Praktiken gewisser Justizbehörden in der Schweiz aufmerksam gemacht haben, bedeutet nicht, dass wir generell die gleiche Sicht auf das gesamte System haben: Demnach wieder eine Unterstellung von Christian Mensch. Außerdem ist es doch eigentlich gänzlich unbedeutend, welche Nationalität ich oder Herr Lücke haben. Christian Mensch musste jedoch sowohl auf meine Doppelstaatsbürgerschaft, als auch auf die deutsche Herkunft von Rechtsanwalt Lücke im Artikel hinweisen. Dies wohl nur deshalb, um das richtige Klientel der Leserschaft mit fremdenfeindlichen Vorurteilen bedienen zu können.

Auch als Schriftsteller scheint Christian Mensch wohl eher mäßig begabt zu sein. Bei Amazon wird sein Buch mit dem Titel „Die enteignete Zeitung: Die Geschichte der Basler Zeitung“ von 2012 im Amazon Besteller-Rang auf Platz 5‘409‘172 geführt. Selbst das Kinderbuch „Der lustige Wixi“ von Ida Bohatta aus dem Jahre 1953 belegt immerhin den Platz 1‘417‘716 der Besteller Liste bei Amazon.

Herr Lücke hat mir neulich übrigens berichtet, dass er seit kurzem eine Vollzulassung zur luxemburgischen Anwaltschaft erhalten hat. Der im Artikel von Christian Mensch stolz berichtete „Entzug der Zulassung durch die bernischen Behörden“ hat sich wohl auch in Luft aufgelöst. Auch dürfte es diesem eher minder begabten Journalisten Christian Mensch ebenfalls missfallen, dass im Schweizerischen Bundesgericht bald eine öffentliche und mündliche Verhandlung genau wegen der in dem Artikel als „umfassende Verschwörung“ lächerlich gemachten Begebenheiten durchgeführt werden wird. Auch zu diesem Punkt dürfte dieser Stern am Himmel der schweizerischen Journalisten namens Christian Mensch nicht mehr so hell scheinen. Und die hämische Bemerkung im Artikel, dass ich wieder ohne Anwalt dastehen würde hat sich spätestens nach der Eintragung von Rechtsanwalt Lücke in der luxemburgischen Anwaltskammer ebenfalls erledigt, denn Rechtsanwalt Lücke wird mich, gestützt auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Art. 21 ff BGFA) und das EU-Recht (EU-Binnenmarkt), sofort wieder als Wahlverteidiger vertreten.

Im BZ-Bericht lügt dann Christian Mensch wie folgt weiter:

………. droht eine mehrsprachige Dokumentation und einen Dokumentarfilm bei Russia Today über «die Basler Justizkorruption» an.

Wo soll ich das ‚angedroht’ haben? Und weshalb empfindet es Christian Mensch als Bedrohung, wenn jemand einen Dokumentarfilm veröffentlichen würde? Doch tatsächlich verdreht Mensch wieder alles. Es war nie die Rede von Russia Today, sondern von dem Kanadischen Journalisten John Bosnitch, der u.a. auch schon als Korrespondent für den Sender Russia Today tätig war. Bosnitch hat alle relevanten Dokumente in meinem Fall erhalten und darüber hinaus zahlreiche wichtigen Zeugen interviewt. Wo Mensch da eine mehrsprachige Dokumentation von Russia Today entdeckt haben will, das weiß er vermutlich selber nicht. Tatsächlich hat Bosnitch selbst vorgeschlagen, aus dem brisanten Material einen Dokumentarfilm zusammenzustellen, nicht aber Russia Today.

Tatsächlich arbeitete ich während Monaten mit einem Deutschen Verlag an einer ausführlichen (zweisprachigen) Dokumentation über meinen Fall, die praktisch fertiggestellt ist. Jetzt geht es noch an den letzten Schliff, dann erscheint diese Dokumentation, die zahlreiches Beweismaterial enthält. Spätestens dann werden Christian Mensch und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, in meinem Fall momentan vertreten von dem Staatsanwalt und Gesetzesbrecher Markus Hofer, nicht mehr verhindern können, dass sich das Publikum selbst von den ganzen illegalen Methoden und Gesetzesbrüchen von Teilen der Schweizer Justiz überzeugen kann.

Ardašir Pârse: Mit den Rechtsbrüchen der Basler Staatsanwaltschaft bin ich mittlerweile bestens vertraut, da ich zahlreiche Dokumente selbst gesehen und in diesem Online Magazin veröffentlicht habe. Mir sind zudem auch die Berichte anderer Leute bekannt, die von Christian Mensch durch seine unsachlichen Hetzartikel belästigt und verleumdet wurden. Am 15. Januar 2021 findet am Zivilgericht Basel-Stadt um 10.00 der Prozess gegen die CH Regionalmedien AG statt. Denken, Sie, dass vor Gericht im Prozess gegen den Schreiberling Christian Mensch Recht gesprochen wird?

Alexander Dorin: Nun ja, das ist nicht zwangsläufig zu erwarten. Die Anklage als solche wurde von der Staatsanwaltschaft bereits präventiv abgelehnt, jedoch geht es jetzt gegen die CH Regionalmedien AG, weil diese Bedingungen stellte, die eine Gegendarstellung in der Zeitung verunmöglichte. Würde sich das Gericht an die Schweizerische Strafprozessordnung halten, so müsste Christian Mensch natürlich ohne Wenn und Aber verurteilt werden. Wie die Schweizer Justizrealität jedoch zeigt, so halten sich Richter und Gerichte regelmäßig nicht an das Schweizer Gesetz, ja man kann sogar sagen, dass sie darauf pfeifen. Nichtsdestotrotz muss man rein schon aus Prinzip auf die Machenschaften solch korrupter Journalisten wie Christian Mensch entsprechend reagieren. Ob es dann der zuständige Richter für nötig empfindet, sich an dieser Form der Korruption zu beteiligen, das muss er selber wissen und verantworten.

Ardašir Pârse Was auch immer dabei herauskommt, wir werden darüber berichten. Herr Dorin, danke für das Gespräch.

Basler Staatsanwaltschaft gesteht ein, keine Beweise gegen Alexander Dorin zu besitzen

Ardašir Pârse; Herr Dorin, im Zusammenhang mit Ihrem Fall gibt es immer wieder interessante Neuigkeiten, die kein gutes Licht auf gewisse Staatsanwälte in Basel-Stadt werfen, wobei konkret der Staatsanwalt Markus Hofer gemeint ist. Was können Sie uns über die jüngsten Ereignisse berichten?

Alexander Dorin: In der Tat, während der letzten fünf Jahre(!) haben sich die Versäumnisse, Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen, für die allesamt die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen, getürmt.

Lassen sie uns kurz zusammen den neuesten Streich von Markus Hofer & Co. anschauen. Unlängst wurde ich von der Staatsanwaltschaft zur sogenannten Schlusseinvernahme geladen.  Wie Sie in einem vorangehenden Artikel auf Pârse & Pârse bereits berichteten, so wurde ich im Vorfeld dieser Einvernahme von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Verhaftung ausgeschrieben, weil ich einen Termin arbeitstechnisch verschrieben musste. Ich weiss nicht, auf welches Gesetz sich die Staatsanwaltschaft berief, als sie mich wegen der Verschiebung eines Termins zur Verhaftung ausschrieb. Auf die Schweizerische Strafprozessordnung kann sie sich dabei jedenfalls nicht berufen haben, denn diese sieht vor, dass man eine Person vor der Ausschreibung zur Verhaftung darüber zuerst informieren muss, was bei mir aber nicht der Fall war. Aber wie wir seit Jahren sehen, so fühlen sich einige Justiz-Cowboys der Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht an das Gesetz gebunden.

Wie nun mittlerweile sogar der mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängte Anwalt Simon Berger in einer E-Mail vom 09. 09. 2020 an mich einräumte, so verstösst das Verhalten des Staatsanwalts Markus Hofer erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung: Ich zitiere aus der E-Mail von Simon Berger an mich:

Gemäß einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hat in einer Schlusseinvernahme zwingend die Nennung aller wesentlichen Beweismittel mit Aktenverweisen zu erfolgen (BStGer SK.2012.39 E. 4.1 f.). Das BStGer beanstandete in jenem Fall, dass in der Schlusseinvernahme bei den einzelnen Vorwürfen die Beweismittel samt Aktenhinweis nicht genannt worden seien, was gegen Art. 317 StPO verstoße. Die Ergebnisse des Vorverfahrens seien vorzulegen und die einzelnen Vorwürfe durch Aktenhinweise zu belegen. Eine Verknüpfung von Vorwurf und Beweisen sei der Sinn dieser Norm.

E-Mail des Anwalts Simon Berger an Alexander Dorin

Während dieser ‚Schlusseinvernahme hat Markus Hofer an Beweisen jedoch rein gar nichts vorgelegt, von Aktenverweisen ganz zu schweigen. Damit verstieß er zum wiederholten Mal gegen die Schweizer Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Wenn man die Tatsache mitberücksichtigt, dass ich während fast vier Monaten Untersuchungshaft während Verhöre praktisch durchgehend keinen Anwalt neben mir hatte, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Schweizer Strafprozessordnung darstellt, so besitzt die Staatsanwaltschaft faktisch nichts, das sie gegen mich verwenden könnte.

Ardašir Pârse; Um was ging es dann während dieser Abschlusseinvernahme, wenn die Staatsanwaltschaft keine Beweise mit Querverweisen auf die Akten anführte?

Alexander Dorin: Um nichts. Markus Hofer stellte lauter dumme und sinnlose Fragen, die sich in Sachen Absurdität gegenseitig übertrafen. So wollte er z.B. wissen, was ich zu dem Vorwurf sage, dass ich laut Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft von 2013 bis 2015 mit Hanf einen Gesamtumsatz von einer Million und paar hunderttausend Schweizer Franken gemacht habe, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, wie er auf solch einen hirnrissigen Schwachsinn kommt.

Dann wollte er eine Antwort auf eine andere Beschuldigung, laut der ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Der Hintergrund: Während der Erstürmung meiner Liegenschaft drang die Spezialeinheit der Basler Polizei u.a. auch in die Erdgeschosswohnung ein. Dabei will die Staatanwaltschaft ein Elektroschockgerät gefunden haben, was aber nicht beweisbar ist, da erstens niemand einen Wohnungsdurchsuchungsbefehl vorgelegt bekommen hat, während andererseits beim Eindringen in die Wohnung kein einziger Zeuge vor Ort war. Weshalb aber zog es die Staatsanwaltschaft damals vor, dass weder der Mieter noch ich während der Wohnungsdurchsuchung anwesend waren? Die Antwort können Sie sich wohl selbst geben.

Und vor allem: Weshalb bekomme ich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wenn bei einem Mieter in der Liegenschaft angeblich ein Elektroschockgerät gefunden wurde? Ich selbst habe ja niemals in dieser Erdgeschosswohnung gewohnt. Weshalb bekam dann der Mieter nie eine solche Anzeige?

Dann wollte Hofer wissen, was ich dazu sage, dass mich die Staatsanwaltschaft beschuldigt, Chef einer Bande gewesen zu sein, die mit Hanf gedealt habe. Und wieder konnte Hofer KEINE EINZIGE Erklärung dazu abliefern, wie er denn auf so etwas komme.  Wo sind denn die Aussagen von Zeugen, die bestätigten, Teil einer solchen Bande gewesen zu sein, deren Anführer ich gewesen sein soll? Es existiert absolut nichts dergleichen, kein Mensch hat so etwas jemals behauptet.

Das Verhör dauerte ca. eine Stunde und vierzig Minuten. Während der gesamten Zeit wurden mir nichts als solche saudummen Fragen gestellt, ohne dass mir auch nur ein einziger materieller Beweis präsentiert worden wäre. Jedoch geht das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer auch danach weiter. Mittlerweile wurde mir angekündigt, dass demnächst noch weitere sogenannte Konfrontationsverhöre mit diversen Personen stattfinden sollen. Das macht erneut keinen Sinn, da ich ja unlängst zur Schlusseinvernahme erschienen bin. Was für einen Sinn ergibt denn das Wort ‚Schlusseinvernahme’, wenn nach dieser Schlusseinvernahme noch weitere Einvernahmen stattfinden?  Dazu möchte ich erneut aus der E-Mal des Anwalt Simon Berger an mich zitieren:

Es ist tatsächlich eigenartig, dass die Schlusseinvernahme quasi nicht das Ende der Ermittlungen darstellt.

Was soll man noch sagen, wenn sogar ein mir aufgedrängter Pflichtverteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber mir als eigenartig bezeichnet? Sogar der Anwalt Dr. Stefan Suter, der mich während meiner Inhaftierung hätte verteidigen sollen, was er jedoch nicht tat, bezeichnete damals das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti als restriktiv.  Noch deutlichere Worte fand damals der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger, der dem damals mit meinem Fall beauftragten Staatsanwalt Thomas Homberger vorwarf, Methoden anzuwenden, die mit Faschismus gleichzusetzen seien! Und wohlgemerkt; das sind alles Aussagen von Schweizer Anwälten. So kann nachher niemand mehr behaupten, es handle sich dabei lediglich um meine Behauptungen.

Ardašir Pârse; Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen, da ich bisher mehr als genug Beweise für das illegale und kriminelle Verhalten gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gesehen habe. Gibt es sonst noch irgendwelche Neuigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fall, über die wir bisher nicht berichteten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Mittlerweile ist eine zweisprachige Dokumentation über meinen Fall so gut wie fertiggestellt worden, die mehrere hundert Seiten Dokumente, Zeugenaussagen und Fotos enthält. Wir müssen noch einige Dokumente nachträglich einbauen, da sich in der letzten Zeit schon wieder diverse Zeugen bei uns gemeldet und Aussagen gemacht haben. So z.B. ein weiterer Zeuge, der damals in einem Café in Basel zugegen war, als ein Mann mir gegenüber eingestand, dass er von der Basler Staatsanwaltschaft unter Androhung des Landesverweises dazu genötigt wurde, mich falsch zu belasten. Davor hatte bereits eine andere Person schriftlich bestätigt, während dieses Gesprächs dabei gewesen zu sein und alles mitgehört zu haben. Der gegenüber mir und anderen Zeugen geständige Mann, gab zudem während eines Konfrontationsverhörs in Anwesenheit des Anwalts Oliver Lücke zu, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden sei.

Zudem meldete sich mittlerweile auch jene Person zu Wort, die im Jahr 2005 von mir notariell dazu bevollmächtigt wurde, stellvertretend für mich das von meinen Eltern geerbte Haus in Beli Potok in der Nähe von Belgrad zu verkaufen, wie auch ein Sparkonto meiner Eltern in Belgrad aufzulösen. Zahlreiche beglaubigte Dokumente belegen, dass ich damals durch den Hausverkauf und die Kontoauflösung ca. 120’000 Euro Einnahmen hatte, wofür ich zum damaligen Eurokurs ca.  190’000 Schweizer Franken erhielt. Wie Sie vielleicht noch aus den älteren Interviews wissen, so hat die Basler Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 den Rest dieses Erlöses in der Höhe von 90’000 Franken beschlagnahmt und rückt das illegal entwendete Geld seither nicht mehr heraus, obwohl zahlreiche Dokumente die Herkunft des Geldes einwandfrei belegen.

Ardašir Pârse; Ich bedanke mich bei Ihnen erneut dafür, dass Sie uns einen Einblick in die mehr als bedenklichen Machenschaften von Teilen der Schweizer Justiz geben.

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer und seine kriminellen Machenschaften

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ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwältin Xenia Peran:

Ardašir Pârse: Sehr geehrte Frau Peran. Mit dem Fall Alexander Dorin haben sich bisher schon einige Anwälte beschäftigt. Sie waren sich bisher einig, dass dieser Fall zum Himmel stinkt und eindeutig darauf hinweist, dass sich gewisse Mitglieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt krimineller Methoden bedienen, um an dem Schweizer Enthüllungsautor Alexander Dorin einen Rufmord zu begehen und ihn durch Verleumdungen und manipulierte Beweise in die Ecke zu drängen, was sich Herr Dorin jedoch nicht gefallen lässt und sich heftig zur Wehr setzt.

Sogar der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter sprach am 25. September 2015 in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti von einem sehr restriktiven Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber Alexander Dorin. Das ist relativ unüblich, da Systemanwälte im Normalfall in ihrer Wortwahl gegenüber der Staatsanwaltschaft äusserst vorsichtig sind und nicht wirklich anecken wollen. Noch deutlichere Worte fand der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger, der den damals für den Fall Alexander Dorin zuständigen Basler Staatsanwalt Thomas Homberger in einem Fax vom 26. 07. 2015 aufgrund dessen Verhaltens als Faschisten bezeichnete. Homberger wurde später durch den Staatsanwalt Markus Hofer ersetzt, der sich seither gegenüber Alexander Dorin ebenfalls wie ein waschechter Justizkrimineller verhält. Mittlerweile bezeichnete auch der Schweizer Rechtsanwalt Oliver Lücke das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin während diverser Medienauftritten als regelrechten Skandal.

Der Schweizer Anwalt Oliver Lücke erzählt in einer serbischen Sendung ausführlich von den Irrwegen der Schweizer Justiz

Auch der Fall Daniele Ganser zeigt auf, dass Enthüllungsautoren in der Schweiz vom System angegriffen und verleumdet werden, während man als Vergleichsfall auf internationaler Ebene auf den Fall von Julian Assange verweisen kann. Wie sind Sie auf den Fall Alexander Dorin aufmerksam geworden und was sind Ihre bisherigen Eindrücke?

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Der Fall Daniel Rietiker und die Irrwege der Schweizer Justiz

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin, momentan scheinen sich die Ereignisse im Sumpf eidgenössischer Justizkorruption zu überschlagen. Ihr Anwalt Oliver Lücke, der Sie in Ihrem Fall gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertritt, scheint nebenbei noch einen ganz anderen Skandal von ziemlicher Tragweite aufgedeckt zu haben. Was können Sie uns dazu sagen?

Alexander Dorin: Ja, der Fall ist äusserst brisant und birgt ziemlichen Sprengstoff in sich. Anhand dieses Falles können wir sehen, dass sich die Schweizer Justiz- und Behördenkorruption nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt beschränkt, auch wenn der vorliegende Fall dennoch mit Basel verbunden ist. Es geht um folgendes:

Der in der Schweiz arbeitende und ursprünglich aus Deutschland stammende Rechtsanwalt Oliver Lücke befasst sich oft mit ‚heissen Fällen, die der Schweizer Justiz offensichtlich ein Dorn im Auge sind, weswegen Herr Lücke sich bereits mit diversen Massnahmen der Schweizer Justiz konfrontiert sah, die man als regelrechtes Mobbing und Versuch der Existenzvernichtung bezeichnen kann.

Während seiner Arbeit als Anwalt vertrat er widerholte Male Mandanten, welche die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verklagten. Dabei fiel Herrn Lücke auf, dass man in Strassburg meisten immer dann mit einer Anzeige gegen die Schweiz nicht durchkommt, wenn es um das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK geht. Die Absageschreiben wurden von zwei Herren verschickt, die mit ihren Kürzeln in dem Schreiben vermerkt sind. Nach Recherchen gelang es Herrn Lücke, die Namen hinter diesen Kürzeln herauszufinden. Das Kürzel DAR steht für Daniel Rietiker und das Kürzel AMC für Alexander Misic – beide Schweizer Staatsbürger.

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Neue Dokumente im Skandalfall Alexander Dorin vs. Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bezeugen Justizkorruption

Ardašir Pârse: Herr Dorin, in Ihrem Fall tauchen immer wieder neue brisante Fakten auf. Nun sind Sie mittlerweile in den Besitz der Unterlagen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Ihrem Fall gelangt. Was können Sie uns darüber erzählen?

Alexander Dorin: Vor einiger Zeit forderte ein Basler Anwalt von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die Unterlagen über meinen Fall an, worauf der Anwalt relativ lange warten musste. Als dem Anwalt schliesslich anhand der Dokumente das Ausmass der Brisanz des ganzen Falles bewusst wurde, schlug er mir vor, dass wir den Fall an einen Anwalt ausserhalb des Kantons Basel-Stadt weitergeben. Laut seinen Aussagen kann es für einen Basler Anwalt ein Problem darstellen, wenn er einen Fall annimmt, der darauf schliessen lässt, dass dessen Hintergrund ziemlich brisant ist und die Staatsanwaltschaft milde ausgedrückt nicht gerade souverän dastehen lässt.

In der Zwischenzeit wurde ich durch diverse Empfehlungen auf den im Kanton Bern praktizierenden Anwalt Oliver Lücke aufmerksam, der für seine Unabhängigkeit und sein entschiedenes Vorgehen gegen gewisse dubiose Machenschaften der Schweizer Justiz bekannt ist. Aus diesen Gründen schrieb mein erster Anwalt einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft und machte darin darauf aufmerksam, dass er den Fall an den neuen Anwalt in Bern abgibt. Er schlug der Staatsanwaltschaft vor, dass er mir den Stick mit den Unterlagen übergibt, damit ich diesen meinem neuen Anwalt überbringen kann. Weiterlesen

Schweizer Tagesanzeiger: Mainstream-Journalist Enver Robellis Hetze und Lügen

Enver Robelli

Enver Robelli

Ardašir Pârse: Herr Dorin, unlängst erschien im Schweizer Tagesanzeiger ein Artikel, in dem erneut gegen Sie und das serbische Volk gehetzt wurde. Wir erinnern uns zurück, als bereits der Tagesanzeiger-Schreiberling Daniel Foppa gegen Sie und ihre Enthüllungen hetzte. Um was ging es denn dieses Mal?

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Skandalfall Alexander Dorin vs. Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Zeugen sprechen (Teil 2)

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Ardašir Pârse: Herr Dorin, was bekommen wir im zweiten Teil unserer Analyse zu sehen?

Alexander Dorin: Wie Sie sich sicher erinnern, so haben die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft im Juni 2015 insgesamt 90’000 Schweizer Franken entwendet/gestohlen. Bei 70’000 sfr dieser insgesamt 90’000 sfr handelt es sich um den Rest des Geldes, das vom Hausverkauf in Beli Potok nahe Belgrad stammt sowie der Auflösung des Sparkontos meiner verstorbenen Eltern in Belgrad. Die restlichen 20’000 sfr stammen von den Mietzinseinnahmen. Die Mietverträge haben wir in einer früheren Analyse hier auf Pârse & Pârse bereits veröffentlicht. Wir veröffentlichen in diesem zweiten Teil unserer Analyse sämtliche Dokumente, welche den Hausverkauf in Serbien und die Kontoauflösung einwandfrei dokumentieren – womit der Ursprung der von mir entwendeten Gelder belegt ist. Damit ist gleichzeitig bewiesen, dass der Baser Staatsanwalt Thomas Homberger fremdes Geld quasi gestohlen hat und damit die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt illegal bereicherte.

Sie werden sich zudem erinnern, dass der gleiche Thomas Homberger noch während meiner Haftzeit mein Haus beim Grundbuchamt Basel-Stadt mit Beschlag belegen liess. Dieses Haus erbte ich nach dem Tod meiner Mutter im Jahr 2005. Nachfolgend veröffentlichen wir ebenfalls Dokumente, die belegen, dass meine Mutter dieses Haus im Januar 1995 legal gekauft hat. Mit welchem Recht lassen die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft ein legal gekauftes und geerbtes Haus mit Beschlagnahmung belegen? Die Antwort kann sich wohl jeder selber geben.

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Basler Staatsanwalt Thomas Homberger geht in die Geschichte ein

 

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Staatsanwalt Thomas Homberger

Ein Interview mit Alexander Dorin

In der Vergangenheit haben wir wiederholt über die Verhaftung und Verfolgung des Schweizer Enthüllungsautors Alexander Dorin berichtet, den Mitglieder der Basler Staatsanwaltschaft im Sommer 2015 brutal überfallen, geschlagen, mit automatischen Schusswaffen bedroht, entführt und während vier Monaten ins Gefängnis geworfen haben, um so seine publizistischen Aktivitäten zu stoppen und ihn einzuschüchtern. Als Kopf dieser Staatsanwaltschaftsbande konnte der Basler Staatsanwalt Thomas Homberger ausgemacht werden, auch wenn dieser, wie wir bereits in früheren Interviews erörtert haben, offensichtlich im Auftrag von Leuten im Hintergrund agierte.

Seither haben international Autoren und Aktivisten wiederholt über diesen von der Basler Staatsanwaltschaft verübten politischen Terror geschrieben. Hervorzuheben ist dabei z.B. die finnische Politikerin Pirrko Turpeinen-Saari, die in ihrem Buch Lahtari, punikki & teurastaja u.a. über die politische Verfolgung von Alexander Dorin durch die Basler Staatsanwaltschaft berichtete. Zu erwähnen ist auch das Buch «Der Geruch von Menschenfleisch», welches unlängst vom in Freiburg im Breisgau ansässigen Ahriman Verlag herausgegeben wurde und in dem u.a. die zahlreichen an Alexander Dorin verübten Menschenrechtsverletzungen geschildert werden, welche die Clique um Thomas Homberger zu verantworten hat.

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Das Buch Der Geruch von Menschenfleisch, geschrieben von Braco Danon, herausgegeben vom Ahriman-Verlag in Freiburg im Breisgau

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Die finnische Politikerin Pirrko Turpeinen-Saari mit ihrem Buch Lahtari, punikki & teurastaja

Nicht unerwähnt bleiben sollten auch die diversen Medienauftritte des früheren französischen Geheimdienstmitarbeiters Jugoslav ‚Dominique‘ Petrušić, der in diversen Sendungen darüber aufklärte, dass die Angriffe der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin rein politisch motiviert sind. Zur Erinnerung: Während der brutalen Erstürmung der Liegenschaft von Alexander Dorin durch ein Spezialkommando der Basler Polizei, entwendete die Polizei Abertausende von Dokumenten über die Jugoslawienkriege, die Alexander Dorin vom Geheimdienstler Jugoslav Petrušić erhalten hatte und deren Veröffentlichung durch die Intervention des Sonderkommandos offensichtlich verhindert werden sollte.

Berichte der bosnisch-serbischen Sender BN-TV und RTRS konnten ebenfalls dazu beitragen, dass das kriminelle Verhalten von Thomas Homberger und seinen Mittätern vor allem auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien Hunderttausenden von Menschen bekannt wurde, wie auch Auftritte in der Sendung des bekannten serbischen Moderators Milomir Marić und dem mittlerweile bekannten Kanal Balkaninfo von Teša Tešanović, aber auch diverse Berichte in der in Frankfurt herausgegebenen serbischen Diasporazeitung Vesti. Ebenfalls sehr aufschlussreich ist ein Brief, den der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger an Thomas Homberger schickte und in dem er Homberger als Faschisten bezeichnete (veröffentlicht auf der Homepage von Edmund Schönenberger) usw.

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Edmund Schönenberger, Schweizer Anwalt und Gründer des Vereins Psychex, bezeichnete den Basler Staatsanwalt Thomas Homberger aufgrund seines Verhaltens gegenüber Alexander Dorin in einem persönlichen Brief als Faschisten.

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Dejan Lucić, ein auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens bekannter Enthüllungsautor, schrieb in seinem letzten Buch u.a. über das menschenrechts- und verfassungswidrige Vorgehen des Basler Staatsanwalts Thomas Homberger gegen Alexander Dorin.

415218_2663306068529_469493562_oMittlerweile hat sich mit dem kriminellen Verhalten der Basler Staatsanwaltschaft auch der auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens sehr bekannte Enthüllungsautor Dejan Lucić befasst, der durch seine zahlreichen Publikationen und Fernsehauftritte einem grossen Publikum bekannt ist. In diesem Zusammenhang möchten wir Alexander Dorin nachfolgend einige Fragen stellen. Weiterlesen

Basler KRIPO im islamistischen Sumpf?

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Alexander Dorin: Nachfolgend meine aktuelle Zusammenfassung des Standes der Dinge im Fall „Alexander Dorin“. Mir ist zu Ohren gekommen, dass während der letzten Monate Einzelpersonen, die offensichtlich Kontakt zu Personen mit Verbindung zur Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben, diverse Falschinformationen betreffend meines Falles verbreiten. Das Verbreiten solcher Fehlinformationen kann einzig und allein damit erklärt werden, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt versucht, ihr gesetzeswidriges und kriminelles Verhalten präventiv zu rechtfertigen, zu verharmlosen und schönzureden. Bekanntlich sind ja via diverse Medien Einzelheiten über das kriminelle Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gedrungen. Weiterlesen

Politikum – Basler Staatsanwaltschaft zerstört rechtswidrig Alexander Dorins Lebensgrundlage

 

Ein Video, in dem u.a. der ehemalige französische Geheimdienstlmitarbeiter Jugoslav ‚Dominique‘ Petrusic zu sehen ist. Petrusic erklärt in dem Video im bosnischen Fernsehen vor einem Milionen-Publikum, dass die Basler Staatsanwaltschaft Alexander Dorin ausschliesslich deswegen verhaftet hat, weil er mit ihm zusammengearbeitet und brisante Dokumente betreffend der Jugoslawienkriege entgegengenommen habe. Petrusic und Alexander Dorin wurden von der Basler Staatanwaltschaft während Monaten beschattet und abgehört.

Ein Interview von und mit Alexander Dorin und Ardašir Pârse:

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Srebrenica: Gesinnungsjustiz in der Schweiz auf dem Vormarsch- neuer Angriff gegen Alexander Dorins Enthüllungen

Donnatelli Poggis Artikel im Corriere del Ticiono

Donnatelli Poggis Artikel im Corriere del Ticiono

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin

Ardašir Pârse: Herr Dorin, wir begrüßen Sie erneut in unserem Magazin und freuen uns, SIe heute wieder bei uns hier zu haben. Donnatelli Poggi wurde am 31. Mai 2016 von einem Gericht in Bellinzona in der italienischen Schweiz zu einer Geldstrafe von knapp 7.000 Schweizer Franken für seine Wahrheiten zu Srebrenica verurteilt. Er hat das Buch von Ihnen und Zoran Jovanovic mit dem Titel „Srebrenica wie es wirklich war“ aus dem Jahr 2010 das von Antje Foresta und Corrado Bertani im Jahr 2012 ins Italienische übersetzt wurde in der Zeitschrift Corriere del Ticiono am 23.11.2012 zitiert. Viele sollten dieses Buch lesen, meint er, weil dort die Wahrheit, die viele Menschen versuchten und immer noch versuchen zu verheimlichen, steht. Er kam zu dem Ergebnis dass dies ein exzellentes Buch ist. Die Vorgänge von Srebrenica 1995 werden vom UN-Sicherheitsrat nicht als Völkermord beurteilt. Ein entsprechender Resolutionsentwurf mit einseitigen Schuldzuweisungen und Ausblendung der Opfer auf serbischer Seite scheiterte 2015 am russischen Veto Wie denken Sie darüber?

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Gab Naser Orić die Ermordung von Alexander Dorin in Auftrag?

Kriegsverbrecher Naser Orić

Kriegsverbrecher Naser Orić

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, Sie teilten unserer Redaktion mit, dass es in Ihrem Fall brisante Neuigkeiten gibt. Woher stammen die neuesten Angaben, dass Naser Orić, ehemaliger Kommandant der bosnisch-moslemischen Armee aus Srebrenica, der mit seinen Kämpfern zwischen 1992 und 1995 in der Umgebung von Srebrenica massenweise Verbrechen an der serbischen Bevölkerung verübt hat, ihre Ermordung in Auftrag gegeben haben soll?

Alexander Dorin: Ich war unlängst in Serbien in einer vielgesehenen Sendung zu Gast, die unter dem Namen Ćirilica bekannt ist. Der Moderator Milomir Marić ist in ganz Serbien und in dem serbischen Teil Bosniens, bekannt als Republika Srpska, ebenfalls äusserst bekannt. Während der Sendung redete ich u.a. über die von den westlichen Massenmedien bisher verschwiegenen Aspekte der Ereignisse von Srebrenica, wie auch über den von der Basler Staatsanwaltsschaft verübten Terror gegen mich, für den hauptsächlich die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen.

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Ein Interview mit Alexander Dorin zum Thema: Verhaftung, U-Haft und Verfolgung eines Publizisten

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Ardašir Pârse: Herr Dorin, Sie sind am 16. Juni 2015 in ihrer Wohnung in Basel von einer Spezialeinheit der Polizei überwältigt, verhaftet und anschließend in das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt gebracht worden, welches Sie erst wieder nach fast vier Monaten Untersuchungshaft verlassen durften. Können Sie uns etwas Genaueres dazu sagen? Was waren die offiziellen Gründe für Ihre Verhaftung? Wie lief diese ab? Und wie verbrachten Sie die Zeit im Gefängnis?

Alexander Dorin: Ich hielt mich zu dem Zeitpunkt, es war ca. 11.00 Uhr vormittags, gerade im Garten meiner Liegenschaft auf, als ich die Hausglocke klingeln hörte. Ich ging zur Kellertüre und wollte durchs Haus zur Eingangstüre laufen, als ich plötzlich einen enormen Lärm vernahm. Die Haustüre wurde unter großem Getöse mit irgendetwas eingetreten und aufgebrochen, was im Normalfall nicht einfach ist, da es sich um eine alte massive Türe aus dem Jahr 1903 handelt. Ich hörte wie eine Horde laut schreiender Männer in die Liegenschaft stürmte, ganz so, als ob es um eine Geiselbefreiungsaktion ging. Ich trat reflexartig zurück, bin in den Garten, als plötzlich Mitglieder einer maskierten und bewaffneten Spezialeinheit durch die Türe an der Hinterseite der Liegenschaft in den Garten stürmten. Einer schrie mich an „auf den Boden!“ und schlug mir auf den Hinterkopf, so dass ich schließlich zu Boden fiel. Anschließend fesselte man mich an Händen und Füssen, richtete mich wieder auf und legte mir zusätzlich noch eine Augenbinde an. Dann drängte man mich ins Haus, da sich draußen offenbar bereits Schaulustige versammelten.

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Wo ist Alexander Dorin?

Alexander Dorin

Alexander Dorin

Ahriman Verlag – Unser Autor Alexander Dorin, wurde Mitte Juni von den Schweizer Behörden verhaftet und wird seither in Basel in Gefangenschaft gehalten. Nachdem es uns gelungen ist, einen Anwalt seines Vertrauens für ihn zu finden, haben wir von diesem jetzt endlich die offizielle Begründung für die Inhaftierung Alexander Dorins erfahren: Angedichtet wird ihm „Cannabis-Handel“!

Unter diesem fadenscheinigen Vorwand sitzt Alexander Dorin jetzt seit drei Wochen in Untersuchungshaft! Bei seiner Verhaftung wurden alle seine schriftlichen Unterlagen und auch sämtliche Dokumente konfisziert. Der Willkür nicht genug, wurde sogar sein Haus beschlagnahmt und versiegelt. Die völlige Unverhältnismäßigkeit dieser Vorgehensweise und seiner Behandlung sowie der Zeitpunkt belegen den Vorwandcharakter seiner Verhaftung. Hier soll ganz offensichtlich ein Exempel an A.D. statuiert werden, der durch seine entlarvenden Recherchen und Bücher die seit zwei Jahrzehnten aus allen Kanälen unisono dröhnende Propagandalüge zu „Srebrenica“ empfindlich stört. Gegen alle diese Maßnahmen der Unrechtsjustiz hat A.D.´s Anwalt sofort Rechtsmittel eingelegt. Wir werden über die weitere Entwicklung des Verfahrens informieren.

Das Opfer der ferngesteuerten Schweizer Staatsschergen ist völlig mittellos. Infolgedessen bleiben die Anwaltskosten natürlich an denen hängen, die ihm helfen wollen. Das sind vorläufig nur wir – wir haben bereits einen erheblichen Vorschuß an seinen Anwalt bezahlt; aber unsere Mittel sind äußerst beschränkt. Wir brauchen also Spenden, wenn dem gerade ablaufenden Unrecht irgend Einhalt geboten werden soll.

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Bosnisch-muslimischer Kriegsverbrecher Naser Orić in Auslieferungshaft

Kriegsverbrecher Naser Orić

Kriegsverbrecher Naser Orić

„Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam“

Bern – Nach einer Pressemitteilung der Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für Justiz (BJ) vom 12 Juni 2015 wurde am 11.Juni 2015 Naser Orić , der ehemalige Kommandant der bosnisch-muslimischen Streitkräfte in der Region von Srebrenica, in Thonex GE festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt. Er wird von den serbischen Behörden wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht.

Die Haftanordnung des BJ stützt sich auf ein Verhaftsersuchen der serbischen Behörden vom 3. Februar 2014.

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Die systematische Vernichtung der jugoslawischen Nation (5)

Bildquelle: globalresearch.ca Slobodan Milošević

Bildquelle: globalresearch.ca
Slobodan Milošević

Teil 1 der Artikelreihe; Teil 2 der Artikelreihe; Teil 3 der Artikelreihe; Teil 4 der Artikelreihe;

„Das Rad des Glückes ist ein wundersames Ding:

Welchen stolzen Kopf wird es als nächsten in den Staub stürzen lassen?“

Hafiz

Dem serbischen Volke…

Erdemović, der genau wie Nikolić schreckliche Verbrechen zugegeben hatte, erhielt eine sehr milde Haftstrafe von nur fünf Jahren und es war nicht einmal erforderlich die gesamte Laufzeit der Strafe abzusitzen, aufgrund der „bedeutsamen Zusammenarbeit, die dem Büro des Anklägers zur Verfügung gestellt wurde“. Keiner der Ankläger wollte offenbar nach dem Warum fragen, wenn die Serben Interesse an der Durchführung von Massenhinrichtungen gehabt hätten, hätte das serbische Oberkommando für eine solche Mission dann einen psychisch labilen bosnischen Kroaten, der zuvor mit den muslimischen Kräften und der kroatischen HVO gekämpft hatte, beauftragt? Schließlich wurde berichtet, dass Erdemovićs ehemalige kriminelle Partner als Söldner im Kongo im Namen des französischen Geheimdienstes dienten.

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Ein Interview mit Alexander Dorin zum Thema: Die Srebrenica-Lüge (11)

Buchmesse in Leizig

Teil 1 des Interviews; Teil 2 des Interviews;Teil 3 des Interviews;Teil 4 des Interviews; Teil 5 des Interviews;Teil 6 des Interviews;Teil 7 des Interviews;Teil 8 des Interviews; Teil 9 des Interviews; Teil 10 des Interviews;

Ein Interview von Mira und Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Mira Pârse: Herr Dorin, wir begrüssen Sie herzlich zu unserem vorläufig letzten Teil des Interviews. Sie befassen sich seit vielen Jahren mit einem sehr brisanten Thema. Normalerweise sind kritische Journalisten und Publizisten zahlreichen Problemen und Konflikten ausgesetzt, da sie den Mainstream und einflussreiche Kreise gegen sich haben. Wie ist das in ihrem Fall, hatten Sie auch negative Erfahrungen?

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Ein Interview mit Alexander Dorin zum Thema: Die Srebrenica-Lüge (10)

Naser Orić: brüstete sich damit, in einem einzigen Dorf 114 Serben ermordet zu haben

Naser Orić: brüstete sich damit, in einem einzigen Dorf 114 Serben ermordet zu haben

Teil 1 des Interviews; Teil 2 des Interviews;Teil 3 des Interviews;Teil 4 des Interviews; Teil 5 des Interviews;Teil 6 des Interviews;Teil 7 des Interviews;Teil 8 des Interviews; Teil 9 des Interviews;

Ein Interview von Mira und Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Mira Pârse: Vor Jahren machte ein Video die Runde, auf dem scheinbar die Erschiessung sechs muslimischer Männer nach dem Fall Srebrenicas zu sehen ist. Verantwortlich für dieses Verbrechen sollen Mitglieder einer serbischen Einheit namens Skorpione sein. Können wir davon ausgehen, dass immerhin dieses Verbrechen tatsächlich stattgefunden hat?

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