Ardašir Pârse: Herr Dorin, was bekommen wir im zweiten Teil unserer Analyse zu sehen?
Alexander Dorin: Wie Sie sich sicher erinnern, so haben die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft im Juni 2015 insgesamt 90’000 Schweizer Franken entwendet/gestohlen. Bei 70’000 sfr dieser insgesamt 90’000 sfr handelt es sich um den Rest des Geldes, das vom Hausverkauf in Beli Potok nahe Belgrad stammt sowie der Auflösung des Sparkontos meiner verstorbenen Eltern in Belgrad. Die restlichen 20’000 sfr stammen von den Mietzinseinnahmen. Die Mietverträge haben wir in einer früheren Analyse hier auf Pârse & Pârse bereits veröffentlicht. Wir veröffentlichen in diesem zweiten Teil unserer Analyse sämtliche Dokumente, welche den Hausverkauf in Serbien und die Kontoauflösung einwandfrei dokumentieren – womit der Ursprung der von mir entwendeten Gelder belegt ist. Damit ist gleichzeitig bewiesen, dass der Baser Staatsanwalt Thomas Homberger fremdes Geld quasi gestohlen hat und damit die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt illegal bereicherte.
Sie werden sich zudem erinnern, dass der gleiche Thomas Homberger noch während meiner Haftzeit mein Haus beim Grundbuchamt Basel-Stadt mit Beschlag belegen liess. Dieses Haus erbte ich nach dem Tod meiner Mutter im Jahr 2005. Nachfolgend veröffentlichen wir ebenfalls Dokumente, die belegen, dass meine Mutter dieses Haus im Januar 1995 legal gekauft hat. Mit welchem Recht lassen die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft ein legal gekauftes und geerbtes Haus mit Beschlagnahmung belegen? Die Antwort kann sich wohl jeder selber geben.