Ardašir Pârse;. Herr Dorin. Wir haben vor einiger Zeit über die Lügen und Hetze des Schweizer Journalisten Christan Mensch gegen Sie berichtet. In diesem Zusammenhang scheint es Neuigkeiten zu geben. Was können Sie berichteten?
Alexander Dorin: Ich und der Anwalt Oliver Lücke haben unabhängig voneinander zwei Strafanzeigen gegen Christan Mensch aufgrund seiner Lügen und Verleumdungen gestellt. Der Grund für die Strafanzeigen war der Bericht Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat, den Christian Mensch im Juli 2020 in der Basellandschaftlichen Zeitung (BZ) veröffentlichte. Dieser Bericht ist gespickt voll mit übelsten Lügen, Tatsachenverdrehungen, Verleumdungen und Vorverurteilungen.
Ardašir Pârse;. Können Sie einige Beispiele anführen?
Alexander Dorin.Ja gerne. So ist z.B. bereits im Titel des Artikels eine Vorverurteilung enthalten, da dieser Titel suggeriert, es habe einen Hanfhandel gegeben. Wäre dem nicht so, so hätte der Titel anders lauten müssen. Wie Sie wissen, so hat der Basler Staatsanwalt Thomas Homberger im Juni 2015 die rein politisch motivierte falsche Behauptung aufgestellt, dass ich mit Hanf gehandelt hätte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind über fünf Jahre vergangen, ohne dass Anklage gegen mich erhoben worden ist, von einem Gerichtsprozess ganz zu schweigen. Wenn Christan Mensch demnach den Hanfhandel trotz dieser Umstände als Tatsache präsentiert, so hat er sich eindeutig der Verleumdung, üblen Nachrede und Vorverurteilung schuldig gemacht. Ich zitiere Auszüge aus dem Art. 173 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs:
Wer einen andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft.
Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äußerungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äußerungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.
Doch damit nicht genug, Mensch lügt und hetzt im besagten BZ-Bericht noch weiter. Der BZ-Bericht beginnt mit folgendem Untertitel:
Nach fünfjähriger Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen serbischen Propagandisten
Alleine in dieser Zeile lassen sich gleich drei Lügen finden. Erstens hat die Staatsanwaltschaft nirgends festgehalten, dass in meinem Fall seit fünf Jahren was auch immer untersucht wird. Ich wurde im Sommer 2015 wegen ‚Kollusionsgefahr’ zu vier Monaten Untersuchungsgefängnis verurteilt. Kollusionsgefahr bedeutet, dass man während der Ermittlungen von eventuellen Mitbeschuldigten ferngehalten werden muss. Erst nachdem diese sogenannte Kollusionsgefahr laut der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht mehr bestand, konnte ich entlassen werden. Auch der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter hielt damals noch vor meiner Entlassung in einem Brief an die Staatsanwaltschaft fest, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, weshalb ich freizulassen sei. Von welchem fünf Jahre langen Untersuchungen redet Christan Mensch demnach? Auf was beruft er sich dabei?
In der gleichen Überschrift suggeriert Mensch weiter, die Staatsanwaltschaft würde nun Anklage erheben. Im gleichen Bericht konkretisiert Mensch diese Behauptung wie folgt:
In den nächsten Wochen soll gemäß Auskunft der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben werden.
Mensch schreibt nicht, um welche Auskunft es sich dabei gehandelt haben soll. Hat er diese Auskunft schriftlich oder am Telefon erhalten? Und von wem und an welchem Datum soll er diese Auskunft erhalten haben? Dazu macht Mensch keine Angaben und setzt lediglich eine Behauptung ohne Quellenangabe in Umlauf. Der Artikel von Christian Mensch erschien in der BZ am 28. 07. 2020. Seither sind mittlerweile fast fünf Monate vergangen, womit sich die Behauptung von Mensch als unrichtig herausstellte.
Weiter verleumdet mich Christian Mensch in seinem Hetzartikel als ‚serbischen Propagandisten’. Wann und von welchem Gericht, wo auch immer, wurde ich jemals wegen propagandistischer Tätigkeiten verurteilt? Die Antwort kann ich selber geben: nie und nirgends. Demnach ein eindeutiger Fall von Verleumdung seitens Christian Mensch. Zudem verschweigt Mensch in seiner Hetze, dass ich viel länger Schweizer als Serbischer Staatsangehöriger bin. Die Schweizer Staatsbürgerschaft besitze ich seit 1986, während ich die serbische Staatsbürgerschaft erst 2019 erhielt (bis 1986 hatte ich einen jugoslawischen Pass). Wenn Mensch meinen serbischen Anteil in Zusammenhang mit seinen Propaganda-Vorwürfen erwähnt, so ist dahinter eine rassistische Absicht zu erkennen. Oder weshalb ist in dem Bericht nicht die Rede von einem Schweizer oder Schweizer-Serbischen ‚Propagandisten’?
Im BZ-Bericht fährt Mensch mit seinen Unterstellungen wie folgt weiter:
Mit dem angekündigten Abschluss der Ermittlungen ist er nun wieder verstärkt propagandistisch unterwegs
Und wieder der Vorwurf der Propaganda, ohne dass Mensch auch nur einen einzigen Beweis für die vorgeworfenen Beschuldigungen anführt. Nachfolgend zitiere ich erneut aus dem BZ-Bericht:
An Dorin werde ein Exempel statuiert, weil er die «Propagandalüge zu Srebrenica» störe, versuchte der Verlag die Verhaftung zu erklären. In Onlineforen mutmaßten Gleichgesinnte, Geheimdienste stünden hinter der Aktion. Der «Tages-Anzeiger» hatte bei der Basler Staatsanwaltschaft nachgefragt und diese Verschwörungstheorien ins Reich der Märchen verwiesen: Es handle sich um ein simples Drogenverfahren.
Und wieder behauptet Mensch etwas, ohne auch nur im Ansatz eine konkrete Quelle zu nennen. Wann hat der Tagesanzeiger die Basler Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer vom Tagesanzeiger hat die Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft wurde kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft hat geantwortet und wie? Schriftlich oder mündlich? Auf welche Weise soll der Tagesanzeiger diverse Behauptungen von Leuten aus dem Internet ins ‚Reich der Märchen’ verwiesen haben? Und weshalb behauptet Christian Mensch, dass es sich bei solchen Äußerungen Verschwörungstheorien handelt? Woher will er das wissen? Weshalb ergreift er Partei zugunsten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, ohne Gerichtsverhandlung und ohne dass er die ca. 7000 Seiten staatsanwaltlichen Unterlagen zu meinem Fall jemals zu Gesicht bekommen hat. Ist Christian Mensch ein Hellseher, oder arbeitet er etwa im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt?
Und dann betreibt Mensch seine Hetze im BZ-Artikel wie folgt weiter:
Deutlich besser versteht sich ………. dafür mit dem Anwalt Oliver Lücke. Der gebürtige Deutsche, der in Bern eine Kanzlei führt, hat sich jedoch nicht nur ………. Sache angenommen, sondern auch gleich dessen Sicht auf das Justizsystem übernommen. Wie ………. sieht er sich einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert, in seinem Fall durch die Berner Justiz.
Mit welchem Recht beurteilt qualifiziert Christian Mensch mein Verhältnis zum Anwalt Oliver Lücke? Und woher will er wissen, ob Oliver Lücke und ich die gleiche Sicht auf das Justizsystem haben? Dass sowohl Lücke und auch ich bereits auf illegale Praktiken gewisser Justizbehörden in der Schweiz aufmerksam gemacht haben, bedeutet nicht, dass wir generell die gleiche Sicht auf das gesamte System haben: Demnach wieder eine Unterstellung von Christian Mensch. Außerdem ist es doch eigentlich gänzlich unbedeutend, welche Nationalität ich oder Herr Lücke haben. Christian Mensch musste jedoch sowohl auf meine Doppelstaatsbürgerschaft, als auch auf die deutsche Herkunft von Rechtsanwalt Lücke im Artikel hinweisen. Dies wohl nur deshalb, um das richtige Klientel der Leserschaft mit fremdenfeindlichen Vorurteilen bedienen zu können.
Auch als Schriftsteller scheint Christian Mensch wohl eher mäßig begabt zu sein. Bei Amazon wird sein Buch mit dem Titel „Die enteignete Zeitung: Die Geschichte der Basler Zeitung“ von 2012 im Amazon Besteller-Rang auf Platz 5‘409‘172 geführt. Selbst das Kinderbuch „Der lustige Wixi“ von Ida Bohatta aus dem Jahre 1953 belegt immerhin den Platz 1‘417‘716 der Besteller Liste bei Amazon.
Herr Lücke hat mir neulich übrigens berichtet, dass er seit kurzem eine Vollzulassung zur luxemburgischen Anwaltschaft erhalten hat. Der im Artikel von Christian Mensch stolz berichtete „Entzug der Zulassung durch die bernischen Behörden“ hat sich wohl auch in Luft aufgelöst. Auch dürfte es diesem eher minder begabten Journalisten Christian Mensch ebenfalls missfallen, dass im Schweizerischen Bundesgericht bald eine öffentliche und mündliche Verhandlung genau wegen der in dem Artikel als „umfassende Verschwörung“ lächerlich gemachten Begebenheiten durchgeführt werden wird. Auch zu diesem Punkt dürfte dieser Stern am Himmel der schweizerischen Journalisten namens Christian Mensch nicht mehr so hell scheinen. Und die hämische Bemerkung im Artikel, dass ich wieder ohne Anwalt dastehen würde hat sich spätestens nach der Eintragung von Rechtsanwalt Lücke in der luxemburgischen Anwaltskammer ebenfalls erledigt, denn Rechtsanwalt Lücke wird mich, gestützt auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Art. 21 ff BGFA) und das EU-Recht (EU-Binnenmarkt), sofort wieder als Wahlverteidiger vertreten.
Im BZ-Bericht lügt dann Christian Mensch wie folgt weiter:
………. droht eine mehrsprachige Dokumentation und einen Dokumentarfilm bei Russia Today über «die Basler Justizkorruption» an.
Wo soll ich das ‚angedroht’ haben? Und weshalb empfindet es Christian Mensch als Bedrohung, wenn jemand einen Dokumentarfilm veröffentlichen würde? Doch tatsächlich verdreht Mensch wieder alles. Es war nie die Rede von Russia Today, sondern von dem Kanadischen Journalisten John Bosnitch, der u.a. auch schon als Korrespondent für den Sender Russia Today tätig war. Bosnitch hat alle relevanten Dokumente in meinem Fall erhalten und darüber hinaus zahlreiche wichtigen Zeugen interviewt. Wo Mensch da eine mehrsprachige Dokumentation von Russia Today entdeckt haben will, das weiß er vermutlich selber nicht. Tatsächlich hat Bosnitch selbst vorgeschlagen, aus dem brisanten Material einen Dokumentarfilm zusammenzustellen, nicht aber Russia Today.
Tatsächlich arbeitete ich während Monaten mit einem Deutschen Verlag an einer ausführlichen (zweisprachigen) Dokumentation über meinen Fall, die praktisch fertiggestellt ist. Jetzt geht es noch an den letzten Schliff, dann erscheint diese Dokumentation, die zahlreiches Beweismaterial enthält. Spätestens dann werden Christian Mensch und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, in meinem Fall momentan vertreten von dem Staatsanwalt und Gesetzesbrecher Markus Hofer, nicht mehr verhindern können, dass sich das Publikum selbst von den ganzen illegalen Methoden und Gesetzesbrüchen von Teilen der Schweizer Justiz überzeugen kann.
Ardašir Pârse: Mit den Rechtsbrüchen der Basler Staatsanwaltschaft bin ich mittlerweile bestens vertraut, da ich zahlreiche Dokumente selbst gesehen und in diesem Online Magazin veröffentlicht habe. Mir sind zudem auch die Berichte anderer Leute bekannt, die von Christian Mensch durch seine unsachlichen Hetzartikel belästigt und verleumdet wurden. Am 15. Januar 2021 findet am Zivilgericht Basel-Stadt um 10.00 der Prozess gegen die CH Regionalmedien AG statt. Denken, Sie, dass vor Gericht im Prozess gegen den Schreiberling Christian Mensch Recht gesprochen wird?
Alexander Dorin: Nun ja, das ist nicht zwangsläufig zu erwarten. Die Anklage als solche wurde von der Staatsanwaltschaft bereits präventiv abgelehnt, jedoch geht es jetzt gegen die CH Regionalmedien AG, weil diese Bedingungen stellte, die eine Gegendarstellung in der Zeitung verunmöglichte. Würde sich das Gericht an die Schweizerische Strafprozessordnung halten, so müsste Christian Mensch natürlich ohne Wenn und Aber verurteilt werden. Wie die Schweizer Justizrealität jedoch zeigt, so halten sich Richter und Gerichte regelmäßig nicht an das Schweizer Gesetz, ja man kann sogar sagen, dass sie darauf pfeifen. Nichtsdestotrotz muss man rein schon aus Prinzip auf die Machenschaften solch korrupter Journalisten wie Christian Mensch entsprechend reagieren. Ob es dann der zuständige Richter für nötig empfindet, sich an dieser Form der Korruption zu beteiligen, das muss er selber wissen und verantworten.
Ardašir PârseWas auch immer dabei herauskommt, wir werden darüber berichten. Herr Dorin, danke für das Gespräch.
Ardašir Pârse; Herr Dorin, im Zusammenhang mit Ihrem Fall gibt es immer wieder interessante Neuigkeiten, die kein gutes Licht auf gewisse Staatsanwälte in Basel-Stadt werfen, wobei konkret der Staatsanwalt Markus Hofer gemeint ist. Was können Sie uns über die jüngsten Ereignisse berichten?
Alexander Dorin:In der Tat, während der letzten fünf Jahre(!) haben sich die Versäumnisse, Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen, für die allesamt die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen, getürmt.
Lassen sie uns kurz zusammen den neuesten Streich von Markus Hofer & Co. anschauen. Unlängst wurde ich von der Staatsanwaltschaft zur sogenannten Schlusseinvernahme geladen. Wie Sie in einem vorangehenden Artikel auf Pârse & Pârse bereits berichteten, so wurde ich im Vorfeld dieser Einvernahme von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Verhaftung ausgeschrieben, weil ich einen Termin arbeitstechnisch verschrieben musste. Ich weiss nicht, auf welches Gesetz sich die Staatsanwaltschaft berief, als sie mich wegen der Verschiebung eines Termins zur Verhaftung ausschrieb. Auf die Schweizerische Strafprozessordnung kann sie sich dabei jedenfalls nicht berufen haben, denn diese sieht vor, dass man eine Person vor der Ausschreibung zur Verhaftung darüber zuerst informieren muss, was bei mir aber nicht der Fall war. Aber wie wir seit Jahren sehen, so fühlen sich einige Justiz-Cowboys der Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht an das Gesetz gebunden.
Wie nun mittlerweile sogar der mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängte Anwalt Simon Berger in einer E-Mail vom 09. 09. 2020 an mich einräumte, so verstösst das Verhalten des Staatsanwalts Markus Hofer erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung: Ich zitiere aus der E-Mail von Simon Berger an mich:
Gemäß einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hat in einer Schlusseinvernahme zwingend die Nennung aller wesentlichen Beweismittel mit Aktenverweisen zu erfolgen (BStGer SK.2012.39 E. 4.1 f.). Das BStGer beanstandete in jenem Fall, dass in der Schlusseinvernahme bei den einzelnen Vorwürfen die Beweismittel samt Aktenhinweis nicht genannt worden seien, was gegen Art. 317 StPO verstoße. Die Ergebnisse des Vorverfahrens seien vorzulegen und die einzelnen Vorwürfe durch Aktenhinweise zu belegen. Eine Verknüpfung von Vorwurf und Beweisen sei der Sinn dieser Norm.
E-Mail des Anwalts Simon Berger an Alexander Dorin
Während dieser ‚Schlusseinvernahme hat Markus Hofer an Beweisen jedoch rein gar nichts vorgelegt, von Aktenverweisen ganz zu schweigen. Damit verstieß er zum wiederholten Mal gegen die Schweizer Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Wenn man die Tatsache mitberücksichtigt, dass ich während fast vier Monaten Untersuchungshaft während Verhöre praktisch durchgehend keinen Anwalt neben mir hatte, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Schweizer Strafprozessordnung darstellt, so besitzt die Staatsanwaltschaft faktisch nichts, das sie gegen mich verwenden könnte.
Ardašir Pârse; Um was ging es dann während dieser Abschlusseinvernahme, wenn die Staatsanwaltschaft keine Beweise mit Querverweisen auf die Akten anführte?
Alexander Dorin: Um nichts. Markus Hofer stellte lauter dumme und sinnlose Fragen, die sich in Sachen Absurdität gegenseitig übertrafen. So wollte er z.B. wissen, was ich zu dem Vorwurf sage, dass ich laut Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft von 2013 bis 2015 mit Hanf einen Gesamtumsatz von einer Million und paar hunderttausend Schweizer Franken gemacht habe, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, wie er auf solch einen hirnrissigen Schwachsinn kommt.
Dann wollte er eine Antwort auf eine andere Beschuldigung, laut der ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Der Hintergrund: Während der Erstürmung meiner Liegenschaft drang die Spezialeinheit der Basler Polizei u.a. auch in die Erdgeschosswohnung ein. Dabei will die Staatanwaltschaft ein Elektroschockgerät gefunden haben, was aber nicht beweisbar ist, da erstens niemand einen Wohnungsdurchsuchungsbefehl vorgelegt bekommen hat, während andererseits beim Eindringen in die Wohnung kein einziger Zeuge vor Ort war. Weshalb aber zog es die Staatsanwaltschaft damals vor, dass weder der Mieter noch ich während der Wohnungsdurchsuchung anwesend waren? Die Antwort können Sie sich wohl selbst geben.
Und vor allem: Weshalb bekomme ich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wenn bei einem Mieter in der Liegenschaft angeblich ein Elektroschockgerät gefunden wurde? Ich selbst habe ja niemals in dieser Erdgeschosswohnung gewohnt. Weshalb bekam dann der Mieter nie eine solche Anzeige?
Dann wollte Hofer wissen, was ich dazu sage, dass mich die Staatsanwaltschaft beschuldigt, Chef einer Bande gewesen zu sein, die mit Hanf gedealt habe. Und wieder konnte Hofer KEINE EINZIGE Erklärung dazu abliefern, wie er denn auf so etwas komme. Wo sind denn die Aussagen von Zeugen, die bestätigten, Teil einer solchen Bande gewesen zu sein, deren Anführer ich gewesen sein soll? Es existiert absolut nichts dergleichen, kein Mensch hat so etwas jemals behauptet.
Das Verhör dauerte ca. eine Stunde und vierzig Minuten. Während der gesamten Zeit wurden mir nichts als solche saudummen Fragen gestellt, ohne dass mir auch nur ein einziger materieller Beweis präsentiert worden wäre. Jedoch geht das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer auch danach weiter. Mittlerweile wurde mir angekündigt, dass demnächst noch weitere sogenannte Konfrontationsverhöre mit diversen Personen stattfinden sollen. Das macht erneut keinen Sinn, da ich ja unlängst zur Schlusseinvernahme erschienen bin. Was für einen Sinn ergibt denn das Wort ‚Schlusseinvernahme’, wenn nach dieser Schlusseinvernahme noch weitere Einvernahmen stattfinden? Dazu möchte ich erneut aus der E-Mal des Anwalt Simon Berger an mich zitieren:
Es ist tatsächlich eigenartig, dass die Schlusseinvernahme quasi nicht das Ende der Ermittlungen darstellt.
Was soll man noch sagen, wenn sogar ein mir aufgedrängter Pflichtverteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber mir als eigenartig bezeichnet? Sogar der Anwalt Dr. Stefan Suter, der mich während meiner Inhaftierung hätte verteidigen sollen, was er jedoch nicht tat, bezeichnete damals das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti als restriktiv. Noch deutlichere Worte fand damals der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger, der dem damals mit meinem Fall beauftragten Staatsanwalt Thomas Homberger vorwarf, Methoden anzuwenden, die mit Faschismus gleichzusetzen seien! Und wohlgemerkt; das sind alles Aussagen von Schweizer Anwälten. So kann nachher niemand mehr behaupten, es handle sich dabei lediglich um meine Behauptungen.
Ardašir Pârse; Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen, da ich bisher mehr als genug Beweise für das illegale und kriminelle Verhalten gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gesehen habe. Gibt es sonst noch irgendwelche Neuigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fall, über die wir bisher nicht berichteten?
Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Mittlerweile ist eine zweisprachige Dokumentation über meinen Fall so gut wie fertiggestellt worden, die mehrere hundert Seiten Dokumente, Zeugenaussagen und Fotos enthält. Wir müssen noch einige Dokumente nachträglich einbauen, da sich in der letzten Zeit schon wieder diverse Zeugen bei uns gemeldet und Aussagen gemacht haben. So z.B. ein weiterer Zeuge, der damals in einem Café in Basel zugegen war, als ein Mann mir gegenüber eingestand, dass er von der Basler Staatsanwaltschaft unter Androhung des Landesverweises dazu genötigt wurde, mich falsch zu belasten. Davor hatte bereits eine andere Person schriftlich bestätigt, während dieses Gesprächs dabei gewesen zu sein und alles mitgehört zu haben. Der gegenüber mir und anderen Zeugen geständige Mann, gab zudem während eines Konfrontationsverhörs in Anwesenheit des Anwalts Oliver Lücke zu, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden sei.
Zudem meldete sich mittlerweile auch jene Person zu Wort, die im Jahr 2005 von mir notariell dazu bevollmächtigt wurde, stellvertretend für mich das von meinen Eltern geerbte Haus in Beli Potok in der Nähe von Belgrad zu verkaufen, wie auch ein Sparkonto meiner Eltern in Belgrad aufzulösen. Zahlreiche beglaubigte Dokumente belegen, dass ich damals durch den Hausverkauf und die Kontoauflösung ca. 120’000 Euro Einnahmen hatte, wofür ich zum damaligen Eurokurs ca. 190’000 Schweizer Franken erhielt. Wie Sie vielleicht noch aus den älteren Interviews wissen, so hat die Basler Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 den Rest dieses Erlöses in der Höhe von 90’000 Franken beschlagnahmt und rückt das illegal entwendete Geld seither nicht mehr heraus, obwohl zahlreiche Dokumente die Herkunft des Geldes einwandfrei belegen.
Ardašir Pârse; Ich bedanke mich bei Ihnen erneut dafür, dass Sie uns einen Einblick in die mehr als bedenklichen Machenschaften von Teilen der Schweizer Justiz geben.
Der Fall Christian Mensch – oder wie sich ein Medien-Manipulator selbst entlarvte
Das sich der Mainstream, der politische wie der mediale, seit geraumer Zeit in einer ernsthaften Krise befindet, darüber braucht nicht grossartig spekuliert zu werden. Konnten die Massenmedien bis zu 9/11 grösstenteils noch unwidersprochen ihren Auftrag erfüllen und die Massen mit ihrer Meinungsmache beeinflussen, so fiel ihnen das nach 9/11 zunehmend schwerer. Die Kluft zwischen der sogenannten offiziellen Version der Anschläge gegen das World Trade Center und den Recherchen eigenständig denkender und recherchierender Menschen wurde viel zu gross, so dass die Zahl jener kritischer Zeitgeister, die es nicht mehr den Mainstreammedien überlassen wollten, was sie zu denken haben, ständig wuchs und weiter wächst.
Nicht nur das Thema 9/11, sondern vor allem auch die sogenannte Kriegsberichterstattung der westlichen Massenmedien ruft bei zahlreichen Menschen immer mehr Skepsis und Befremdung hervor. Vor allem die Kriege in der Ukraine, Syrien und andere Regionen zeigen eindrücklich auf, dass die schwarz-weiss-Malerei unserer führenden Medien immer weniger verfängt und eine sich laufend erweiternde Masse von kritisch denkenden Menschen hervorruft.
Gerade auch die aktuelle Corona-Situation zeigt eindrücklich, dass nicht alle Menschen alles glauben, was von Massenmedien, Regierungen und den mit den Regierungen verflochtenen Institutionen verbreitet wird. In diesem Zusammenhang sind auch die teils massiven Auflageeinbussen führender Medien wie z.B. dem deutschen Spiegel und anderen Medien zu erklären.
Parallel zu dieser Entwicklung ist bei diversen Regierungen und Massenmedien auch eine Art Panik spürbar, die sich in offenen Angriffen gegen Andersdenkende entlädt und gleichzeitig von der Angst vor dem Machtverlust zeugt. In der Schweiz war es z.B. der Enthüllungsautor Dr. Daniele Ganser, der aufgrund seiner Veröffentlichungen und den damit zusammenhängenden Denunzierungen gegen ihn bereits mehrfach seine Arbeit verlor und von den führenden Schweizer Medien als Verschwörungstheoretiker verschrien und diffamiert wurde. Trotzdem schaffte es Ganser, sich eine zahlenmässig mehr als respektable Fangemeinde aufzubauen und seine Aufklärungsarbeit weiter zu betreiben.
Die Angriffe gegen Andersdenkende bekommt auch Joseph Wilhelm, Gründer des Bio-Labels Rapunzel, zu spüren, als z.B. der Schweizer Lebensmittelriese COOP erklärte, man werde die Rapunzel-Produkte aus dem Sortiment nehmen, da sich Joseph Wilhelm auf seiner Geschäfts-Homepage kritisch über Corona geäußert hatte, während die Mainstreammedien über Herrn Wilhelm herfielen und ihm mit ihrer Hetze überschütteten. Viel besser erging es auch dem Aargauer Arzt Thomas Binder nicht, der wegen seiner Corona-kritischen Äußerungen gleich mal für eine gewisse Zeit in die Psychiatrie gesteckt wurde.
Auch in Deutschland ist die Situation nicht besser. So wird z.B. der deutsche Journalist Ken Jebsen von den Mainstreammedien regelmäßig angegriffen und diffamiert. Die deutsche Anwältin Beate Bahner wurde ebenfalls verhaftet und in eine Psychiatrie gesperrt. Der Grund: sie hatte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Lockdown-Maßnahmen der deutschen Bundesegierung eingereicht. Es werden zahlreiche bekannte und unbekannte Menschen immer dann angegriffen, wenn sie es wagen, den Medien und den Regierungen zu widersprechen. Wir verzichten an dieser Stelle auf die Aufzählung ähnlicher Fälle in ganz Europa und anderswo, da es den Rahmen dieser Publikation sprengen würde – der interessierte Leser wird nach eigener Recherche selbst auf zahlreiche weitere Beispiele stoßen.
Doch so sehr die vielen Beispiele der Angriffe der jeweiligen Staatsgewalt und der Massenmedien gegen kritische und unabhängige Menschen auch anwidern und befremden mögen, so sind sie gleichzeitig auch ein Beispiel dafür, dass die Nervosität der Regierungen und der (noch) führenden Medien zunehmend wächst. Das zeigen nicht nur die verschärften Angriffe der Massenmedien gegen Andersdenker, sondern auch das teils gewalttätige Vorgehen der Regierungen gegen kritische Gruppierungen. Derzeit ist sogar zu beobachten, dass die Regierungen teils gegen Zehntausende Demonstranten vorgehen und diese daran hindern wollen, für ihre Grundrechte und die Meinungsfreiheit zu kämpfen.
In der Schweiz ist der Enthüllungsautor Alexander Dorin seit Jahren das Ziel von Angriffen diverser ‚Journalisten’, deren Aufgabe es offenbar ist, zu versuchen, kritische Menschen zu diffamieren. Bereits im Jahr 2000 veröffentlichte Christian Mensch in der Weltwoche einen reißerischen Hetzartikel gegen Alexander Dorin (Christian Mensch, ‚Seltsame Sumpfblüten‘, Weltwoche, 24.08.2000).
In dem Artikel wurde Alexander Dorin von Christan Mensch u.a. als ‚eifrigster deutschsprachiger Propagandist für die serbische Sache‘ bezeichnet, ohne dass Christian Mensch auch nur ein einziges Zitat von Dorin anführte, welches die Richtigkeit seiner Anschuldigungen untermauern würde.
Dann lügt Mensch in dem Bericht ungeniert weiter: ‚An Personen, Medien und Organisationen, die sich seinen Zorn zugezogen haben, rächt er sich, indem er sie mit propagandistischen Mails belästigt‘– und abermals konnte der Journalist kein einziges Zitat und keine E-Mail anführen, welches ihm auch nur im Ansatz Recht geben würde. Ferner behauptete Christian Mensch damals, Alexander Dorin würde den Journalisten Stefan Israel heftig attackieren, als ob die Bitte um eine objektive Berichterstattung während der Jugoslawienkriege etwas mit einer Attacke zu tun hätte (Dorin schrieb Stefan Israel damals an und machte ihn darauf aufmerksam, dass seine Berichterstattung über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien nicht objektiv sei. Diese Meinung teilte offensichtlich auch die Berliner Tageszeitung Junge Welt, die im Jahr 2000 folgendes über Stefan Israel schrieb (‚Pressefreiheit selektiv: wenn BRD-Zeitungen über serbische Medien berichten‘, Junge Welt, 31.03.2000):
„Doch auch ein Jahr nach den Bomben auf Jugoslawien lässt die Schreiberzunft nicht von ihrem Objekt der Begierde ab. Auch wenn schon zahlreiche schamlose Lügen der politischen Führungen zutage gefördert worden sind, kommen die Mediengeier nicht zur Besinnung. In atemberaubender Geschwindigkeit haben sie sich einem neuen Thema zugewandt, ironischerweise ausgerechnet der der Medienfreiheit in Serbien. Stefan Israel von der Frankfurter Rundschau zum Beispiel beschäftigt sich sehr gerne und freimütig mit dieser Materie, zuletzt nach der Schliessung einiger Radio- und Fernsehstationen in Jugoslawien. Während sich der Journalist im vergangenen Jahr nicht einmal in Ansätzen über die ‚freie Presse‘ geäussert hat, als beispielsweise die RTS-Gebäude in Belgrad und Novi Sad, und damit die Medien als Ganzes, bombardiert wurden, ist er sehr schnell dabei, das ‚Regime Milošević‘ wegen repressiven Vorgehens gegen die Medien anzuklagen. Israel ist bekannt für seine notorische ‚Objektivität‘ in Sachen Jugoslawien.“
Weshalb griff Christian Mensch demnach nicht auch die Junge Welt an und diffamierte sie? Denn immerhin hatte die Junge Welt die gleiche Meinung über Stefan Israel wie Alexander Dorin. Weiter log Christian Mensch im Weltwoche-Artikel von 2000, dass Alexander Dorin derzeit persönlich nicht zu sprechen sei, obwohl er ihn nie um ein Interview oder eine Stellungnahme gebeten hatte. Im Gegenteil: Dorin selbst bat Christian Mensch in einer E-Mail um eine Stellungnahme im Zusammenhang mit seinem Hetzartikel, erhielt jedoch nie eine Antwort, was für Mainstream-Schreiberlinge bezeichnend ist.
Der damalige Hetzartikel von Christan Mensch bewirkte nichts. Im Gegenteil, Alexander Dorins Aktivitäten als Enthüllungsautor nahmen zu und es folgten diverse weitere Bücher, Analysen und Medienauftritte.
Rund zwanzig Jahre nach diesem erfolglosen Diffamierungsversuch versuchte Christian Mensch nun unlängst erneut sein Glück. Am 28.07. 2020 veröffentlichte Christian Mensch in der BZ (Basellandschaftliche Zeitung) unter dem Titel‚Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat’einen zweiten Hetzartikel, der vor verdrehten Tatsachen, Verleumdungen und Lügen nur so strotzte. Als Aufhänger für die reißerische Story sollte das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin aus dem Jahr 2015 herhalten. Viele Leser werden längst mitbekommen haben, dass Alexander Dorin im Juni 2015 unter fadenscheinigen Vorwänden verhaftet und für vier Monate in das Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt wurde. Zahlreiche Dokumente, von denen wir einen Teil bereits auf Parse & Parse veröffentlichten, bezeugen die kriminellen Machenschaften von Teilen der Basler Staatsanwaltschaft, die Alexander Dorin damals vorwarf, er habe Hanf verkauft.
So stört sich Christian Mensch bereits am Anfang des Artikels an Dorins serbischen Wurzeln, indem er ihn als ‚serbischen Propagandisten’ bezeichnet. Weshalb spielt Dorins serbische Abstammung eine Rolle? Zudem, aufgrund wessen diffamiert Mensch den Publizisten Alexander Dorin als Propagandisten? Wieso zitiert Christian Mensch nicht die entsprechenden Stellen aus Dorins Publikationen, bei denen es sich laut Mensch um Propaganda handeln soll? Und vor allem: was haben Dorins publizistische Aktivitäten mit den Vorwürfen der Basler Staatsanwaltschaft zu tun? Christian Mensch entlarvt sich damit bereits zu Beginn des Artikels selber und macht keinen Hehl daraus, dass er es in Wirklichkeit erneut auf Dorins Publikationen abgesehen hat, die er auf eine äußerst amateurhafte Art und Weise versucht in Verruf zu bringen.
Als nächstes behauptet Christian Mensch im BZ-Artikel folgendes: ‚Akribisch und über Monate hatten die Ermittler zuvor vom Haus gegenüber überwacht und fotografiert und protokolliert, wer regelmäßig bei ihm im Gundeldingerquartier ein- und ausging’. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, auf was oder wen sich seine Behauptungen berufen, denn er macht im Artikel keine Angaben über den Ursprung seiner Behauptung. Von der Logik her können diese Infos nur von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt stammen, da außer der Staatsanwaltschaft, Dorins Pflichtverteidiger und Dorin niemand die Unterlagen besitzen kann.
Zudem beinhaltet die Behauptung von Christian Mensch eine grobe Unwahrheit. In Alexander Dorins Liegenschaft wohnten zum Zeitpunkt von Dorins Verhaftung insgesamt fünf Personen. Weshalb sollte demnach jeder Besucher der Liegenschaft Alexander Dorin zugeschrieben werden? Und vor allem: was beweisen denn diese Besuche, außer der Tatsache, dass es sich eben um Besuche handelte?
Ferner bezeichnet Christian Mensch Alexander Dorins Bücher als: geschichtsrevisionistischen Schriften, in denen er das Massaker von Srebrenica bestreitet’ – und fügt folgendes zu: ‚Genau vor 25 Jahren, im Juli 1995, hatten serbische Truppen 8000 bosnische Männer und Knaben umgebracht’.
Damit beweist Christian Mensch, dass er es mit den Tatsachen nicht so Ernst nimmt. Die ursprüngliche Liste der angeblich aus Srebrenica vermissten Personen umfasste im Juli 1995 um die 7400 Namen. Mensch behauptet demnach, dass etwa 600 Menschen mehr getötet wurden als überhaupt ursprünglich vermisst wurden, womit er sich selber zusätzlich als Propagandist outet. Aber wenn Jullian Assange ein Vergewaltiger und Daniele Ganser ein Verschwörungstheoretiker sein soll, so kann man Alexander Dorin eben auch andichten, er sei ein mit Hanf handelnder Revisionist, Hauptsache, man hat vom Thema abgelenkt.
Was Christian Mensch jedoch verschweigt, wenn er Alexander Dorin als Geschichtsrevisionisten verleumdet, ist folgendes: Alexander Dorin stellt in seinen Büchern keine Behauptungen auf, die er durch Quellenverweise, Zeugenaussagen und Dokumente nicht belegen kann. So finden sich in Dorins Büchern z.B. zahlreiche Dokumente der UNO, des Haager Tribunals, der bosnisch-muslimischen Armee, der bosnisch-serbischen Armee und diverser Institutionen und Organisationen weltweit. Abgerundet werden diese Dokumente durch zahlreiche Kriegsfotos und Zeugenaussagen, die Alexander Dorin von diversen Involvierten des Krieges in Bosnien erhielt.
Dorin zitiert in seinen Büchern zudem zahlreiche internationale Journalisten, Rechercheure, ehemalige UN-Mitglieder, Militärs, Kriegsbeobachter, Geheimdienstler und andere Involvierte, die ein anderes Bild der Ereignisse von Srebrenica wiedergeben, als jenes, dass von den Massenmedien verbreitet wird. So erwähnt Dorin z.B. den ehemaligen portugiesischen UN-Kriegsbeobachter Carlos Martins Branco, der der sogenannten offiziellen Darstellung der Ereignisse von Srebrenica vehement widerspricht.
Dorin nimmt auch Bezug auf die Aussagen des ehemaligen US-Amerikanischen Geheimdienstlers Robert Bear, der in den Medien widerholt aussagte, dass es sich bei der offiziellen Version der Ereignisse von Srebrenica um eine Unwahrheit handelt würde. Baer war während des Falls von Srebrenica selber dort stationiert und wurde laut eigenen Aussagen von seinem Chef darauf vorbereitet, dass dort bald ein Betrug inszeniert würde, um diesen medial auszuschlachten. Bear sei damit beauftragt worden, nach dem Fall Srebrenicas die internationalen Medien herbeizurufen und diesen eine vorgefertigte Geschichte zu servieren (Ralph Hartmann, ‚Der Wohltätigkeitsverein’,Ossietzky 12/2013).
Dorin geht auch auf den US-Amerikanischen Ökonom und Medienanalysten Prof. Edward S. Herman ein, der die Ereignisse von Srebrenica jenseits des Mainstreams und politischer Interessen nachrecherchierte. Herman veröffentlichte unter dem Titel ‚The Srebrenica Massacre: Evidence, Context, Politics’ über seine Srebrenica-Recherchen, in dem er zu einem ganz anderen Ergebnis der Ereignisse in Srebrenica im Juli 1995 gelangte. An dem Buch beteiligten sich auch George Szamuely, Michael Mandel, Philip Hammond, Phillip Corwin, George Bogdanich, Tim Fenton und Jonathan Rooper.
Ferner zitiert Dorin aus den Büchern des in Holland lebenden Journalisten Germinal Civikov, der in Den Haag zahlreiche Prozesse im Zusammenhang mit Srebrenica verfolgte. In seinem Buch ‚Srebrenica – der Kronzeuge’ bezeichnet Civikov diese Prozesse als völlige Farce und kritisiert die sogenannte Beweisführung des Jugoslawientribunals massiv. Nebst den erwähnten Personen zitiert und erwähnt Dorin in seinen Büchern auch die Recherchen von George Pumphrey, Jared Israel, Vaclav Dvorak, Ola Flyum und zahlreicher weiterer Rechercheure, Filmemacher, Journalisten usw.
Was soll nun falsch daran sein, wenn man als Publizist die Recherchen von Leuten zitiert, die nach eigenen und unabhängigen Recherchen zu einem Ergebnis gelangten, das sich von der Berichterstattung der westlichen Massenmedien und führenden Politikern unterscheidet? Sollte es nicht gerade zur Aufgabe eines jeden aufrichtigen Journalisten, Publizisten und Rechercheurs gehören, dass alle Seiten zu Wort kommen? Laut Christian Mensch jedenfalls nicht, denn er propagiert eine Meinungshoheit durch die Massenmedien und mächtige politische Institutionen. Sollte man laut der Logik von Mensch ab sofort auch all jene Leute als Genozidleugner verteufeln, die der offiziellen Darstellung der Ereignisse von 9/11 widersprechen?
Mensch verschweigt auch darüber, dass der russische UN-Botschafter Vitaly Churkin als Stellvertreters Russlands 2015 bei der UN in Sachen Srebrenica ein Veto eingelegt hat, so dass die Ereignisse von Srebrenica bei der UNO nicht als Völkermord eingestuft werden konnten. Weshalb sollte Alexander Dorin demnach ein Genozidleugner sein, wenn nicht einmal die UNO die damaligen Ereignisse als Genozid klassifizieren konnte?
Der Tessiner Politiker Donatello Poggi bezeichnete die offizielle Darstellung der Ereignisse von Srebrenica in einem Artikel der Zeitung Corriere del Ticino vom 23. 11. 2015 als Propagandalüge. 2018 sprach ihn das Schweizer Bundesgericht des Vorwurfs der Genozidleugnung frei. Was soll es demnach bringen, wenn unseriöse Journalisten wie Christian Mensch einen Enthüllungsautor wie Alexander Dorin diffamieren? Denkt er etwa, dass Dorin dadurch auch nur ein Buch weniger verkaufen wird? Denn immerhin erschienen Dorins Bücher mittlerweile in neun Auflagen und auf fünf Sprachen, während derzeit gerade ein neues Buch fertiggestellt wird. Hat man nichts aus dem Fall Daniele Ganser gelernt, dessen Popularität trotz und gerade wegen der Mainstreamhetze stetig zunimmt?
Als Verschwörungstheorien bezeichnete Christian Mensch auch die Äußerungen von Dorins Verlag und anderen Aktivisten, die darauf hinweisen, dass das illegale und rechtswidrige Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft politisch motiviert ist. Als ‚Beweis’ dafür, dass es sich bei solchen Äußerungen um Verschwörungstheorien handeln soll zitiert Mensch ausgerechnet die Staatsanwaltschaft, die das alles als ‚Märchen’ abstempelt’. Was Mensch bei seiner Propaganda jedoch ‚vergisst’, ist die Tatsache, dass es u.a. gerade die staatsanwaltlichen Unterlagen sind, die ein rechtswidriges, befangenes und politisch motiviertes Verhalten eindeutig beweisen. Christian Mensch tut so, als habe er im Internet eine Auswahl dieser Beweise nie gesehen.
Um nur einige Beispiele des kriminellen Verhaltens der Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer zu nennen:
Zu Beginn von Dorins Haft verlangt der Zürcher Anwalt Erich Stern von der Staatsanwaltschaft, dass eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse, worauf die Staatsanwaltschaft jedoch nicht einging.
Kurz nach Dorins Inhaftierung informierte die Staatsanwaltschaft diverse Medien und Organisationen darüber, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, obwohl Alexander Dorin nur ein Autorenpseudonym ist. Weshalb nannte die Staatsanwaltschaft im Austausch mit den Medien und Organisationen nicht Dorins richtigen Namen? Denn Dorin war ja offiziell als Privatperson inhaftiert, nicht jedoch als politischer Autor. Benachrichtigt wurde auch die serbische Botschaft in der Schweiz, obwohl Dorin zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung gar keine serbische Staatsbürgerschaft besaß.
Obwohl nach zehn Tagen Untersuchungshaft ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt, verhörte die Staatsanwaltschaft Alexander Dorin praktisch während der gesamten Haftzeit ohne Anwesenheit eines Anwalts, was einen Bruch gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte darstellt. Dorins damaliger Anwalt, Dr. Stefan Suter aus Basel, erschien praktisch zu keinem Verhör, womit er den Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft noch unterstützte.
Dem Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger wurde von der Staatsanwaltschaft verwehrt, Alexander Dorin im Gefängnis zu besuchen. Er wurde angelogen, dass Dorin ihn nicht sehen möchte.
Der deutschen Menschenrechtlerin Helga-Schopp-Fuchs wurde verwehrt, Alexander Dorin im Gefängnis zu besuchen. Das gleiche gilt für die deutsche Rechtsanwältin Brigitta Biehl. Beide Frauen wurden von einem Staatsanwaltschaft-Mitarbeiter namens Andreas Roppel angelogen, dass es Dorin gut gehe.
Eine Mitarbeiterin von Dorins Verlag wollte ihn während seiner Inhaftierung besuchen, jedoch wurde sie von der Staatsanwaltschaft angelogen, dass Dorin keinen Besuch wünsche.
Die ersten zwei Monate musste Dorin auf der geschlossenen Station ausharren, wo man während 23 Stunden täglich in einer Zelle sitzt. Man kann aus der Zelle nicht rausschauen, da das Fenster mit einer trüben Folie verklebt ist. Ein wenig Bewegung gab es lediglich einmal täglich in einer Art Käfig auf dem Dach des Gefängnisses.
Alexander Dorin erhielt während seiner gesamten Inhaftierung keine Wechselkleider. Er musste Mitgefangene um Unterwäsche und andere Kleidungsstücke bitten, damit er sich nicht eine Infektion einfängt.
Während Dorins Inhaftierung schrieben Gefangene einen Brief an Dorins damaligen Anwalt Dr. Stefan Suter, in dem sie darauf hinwiesen, dass ein anderer Gefangener zugab, von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden zu sein. Von ihm wurde verlangt, dass er Dorin falsch beschuldigt, im Gegenzug wurde ihm angeboten, dass seine Haftzeit verkürzt wird.
Während der Erstürmung von Dorins Haus durch eine Sondereinheit der Basler Polizei wurden sämtliche Festplatten mit Dokumenten beschlagnahmt, die Dorin von dem ehemaligen französischen Geheimdienstmitarbeiter Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic übergeben wurden. Petrusic persönlich stellte nach der Rückgabe der Festplatten fest, dass sämtliche Dokumente gelöscht/beschädigt waren. Während der Untersuchungshaft wurde Dorin mit Fragen über seinen Kontakt zu diesem Geheimdienstler durchlöchert. Dokumente der Staatsanwaltschaft zeigen, dass der Geheimdienstler von der Staatsanwaltschaft während Monaten beschattet, abgehört und fotografiert wurde. Ausgequetscht wurde Dorin auch über die Recherchen von Herrn Petrusic, welche sich mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien befassten.
Die von der Staatsanwaltschaft entwendeten Dokumente über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien, die Alexander Dorin von Jugoslav Petrusic erhielt.Der ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav ‚Dominique‘ Petrusic.
Dorin, der praktisch während seiner gesamten Haftzeit anwaltlich nicht vertreten wurde, konnte während der Verhöre genau zwei Mal darauf aufmerksam machen, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt und terrorisiert wurde.
Nach Dorins Entlassung meldeten sich diverse seiner Bekannten bei ihm, die in beglaubigten Aussagen bestätigten, dass die Staatsanwaltschaft versuchte, sie unter Anwendung von Drohungen dazu zu bringen, dass sie Alexander Dorin falsch belasten.
Christian Mensch stellt sich nun absichtlich dumm und tut so, als ob diese Beweise alle nicht existieren würden. Dabei war es in der Vergangenheit gerade die Basellandschaftliche Zeitung, die über die üblen Zustande im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof berichtete. So erschien z.B. am 11. 07. 2018 der Bericht ‚«Es war die Hölle»: Ein ehemaliger Waaghof-Insasse redet über dortige Zustände’, in dem ein ehemaliger Gefangener auspackte. Am 29. 09. 2019 erschien in der BZ der Bericht ‚Psychisch krank im Basler Gefängnis – Menschenrechtler schlagen Alarm’. In dem Bericht erfährt man abermals Haarsträubendes über das Untersuchungsgefängnis Waaghof.
Wenn demnach ehemalige Opfer der Basler Justiz Zeugnis ablegen, so empfindet das die BZ als glaubwürdig. Erzählen jedoch Alexander Dorin, diverse Anwälte, Menschenrechtler und andere in den Fall Alexander Dorin involvierte Zeugen ähnliche oder noch schlimmere Geschichten, so wird das von Christian Mensch in einem Rundumschlag wider besseren Wissens als Propaganda abgetan. Und wenn die Staatsanwaltschaft propagiert, es handle sich um ein ‚simples Drogenverfahren’, obwohl gleichzeitig die Schweizer Strafprozessordnung und die Menschenrechte im Fall Dorin am Laufmeter mit Füssen getreten werden, so gibt Christian Mensch vor, dass ihm das nicht verdächtig erscheine.
Wie erklärt sich Christian Mensch zudem die Tatsache, dass Alexander Dorin nach seiner Haftentlassung von einem Mann kontaktiert wurde, der erklärte, er sei der Bekannte einer gewissen Mirsada Voser-Alibasic, die ihrem Bekannten erzählt haben soll, dass sie in die Verhaftung von Alexander Dorin verwickelt gewesen sei. Recherchen ergeben, dass Mirsada Voser-Alibasic eine bosnische Muslimin ist und im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft Dzemat in Basel tätig war. Aus diversen Schweizer Medien erfährt man, dass diese Vereinigung bereits mehrfach der Beherbergung von islamischen Hasspredigern und der Unterstützung des Jihad (islamischer heiliger Krieg) in Syrien bezichtigt wurde, weswegen es bereits Interventionen der Schweizer Polizei gab.
Mirsala VoserAuskunft der Plattform Moneyhouse über Mirsada Vosers Aktivitäten bei der Ismamischen Gemeinschaft Bosniens in Basel.Einer von mehreren Berichten über die Aktivitäten Islamischer Fanatiker in Basel. Frau Voser ist mit der Islamischen Gemeinschaft verbändelt, die in Verbindung mit solchen Extremisten gebracht wurden
Besonders brisant ist jedoch die Tatsache, dass Mirsada Voser-Alibasic mit Beat Voser verheiratet ist. Beat Voser war während Dorins Verhaftung Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt. Wie kann es nun sein, dass jemand auf solch hohen Positionen tätig war, während er gleichzeitig mit einer Frau verheiratet ist, die als Vorstand einer islamischen Organisation tätig war, die sich widerholt in den Schlagzeilen widerfand? Müsste denn eine Person auf einem solch hohen Posten nicht einen einwandfreien Leumund besitzen? Im Basel Basel-Stadt offenbar nicht.
Beat Voser, der während Alexander Dorins Verhaftung Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt war. Er ist verheiratet mit Mirsada Voser-Alibasic, die im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft in Basel tätig war.
Der Fall wird jedoch noch brisanter. Der ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic, den wir bereits erwähnt haben, recherchierte seinerseits via seinen Kontakten in der Islamistenszene nach. Dabei wurden ihm gewisse Aspekte im Zusammenhang mit dem Fall Alexander Dorin mitgeteilt, die ebenfalls einiges an Brisanz vorzuweisen haben. Dem ehemaligen Geheimdienstler wurden durch Strohmänner in der Islamistenszene mitgeteilt, dass es kein Geheimnis sei, wer Alexander Dorin den ganzen Ärger eingebrockt habe. Es handle sich um eine gewisse Mirsada-Voser Alibasic, die im Vorstand einer islamistischen Vereinigung in Basel tätig war und zudem mit einem gewissen Beat Voser verheiratet sei…. An dieser Stelle sei nochmals an den Austausch zwischen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und diversen Medien und Institutionen zu Beginn von Dorins Verhaftung erinnert, als die Staatsanwaltschaft mitteilte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe. An diesem Informationsaustausch beteiligte sich auch Beat Voser…
Weiter lügt Christian Mensch in der BZ, dass Dorin nach Abschluss der Ermittlungen ‚wieder verstärkt propagandistisch unterwegs’ sei. Das ist eine Lüge, da Dorin und diverse Plattformen und Alternativmedien bereits seit Jahren intensiv über die Machenschaften der Basler Staatsanwaltschaft berichten. Was hat es zudem mit Propaganda zu tun, wenn man Dokumente ins Netz stellt? Weiter lügt Mensch, dass Dorin seine ‚Propaganda’ auf einem deutschen Onlineportal verbreiten würde, womit unser Onlinemagazin Parse & Parse gemeint ist. Da Christian Mensch offensichtlich mit recherchieren nichts am Hut hat, so ist ihm entgangen, dass es sich bei unserem Onlineportal um kein deutsches Portal sondern um ein iranisches Portal handelt. Dieses Portal wurde von einem Exiliraner mit Namen Ardašir Pârse ins Leben gerufen, der nicht in Deutschland lebt. Aber da Christian Mensch auch sonst nichts außer Polemik, Lügen und verbalen Unsinn von sich gibt, so entgehen ihm halt regelmäßig die Fakten.
Als nächstes behauptet Mensch, dass Dorin nur selektiv Dokumente aus den Ermittlungsakten veröffentlichen würde, auf die er im Rahmen der Akteneinsicht Zugriff gehabt habe. Mit ‚selektiv’ meinte Mensch wohl genau jene Hunderte von Akten, die die Justizkriminalität einiger Mitarbeiter der Basler Staatsanwaltschaft aufzeigen. Zudem ist es eine Lüge, dass Alexander Dorin Akteneinsicht hatte. Genau diese Akteneinsicht würde Alexander Dorin von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt während Jahren verweigert.
Am 6 August 2019 schrieb die Untersuchungsbeauftragte Nicole John eine E-Mail an den Anwalt Martin Kaiser, in dem sie den Anwalt darauf hinwies, dass er die Akten an Alexander Dorin nicht aushändigen dürfe. Als Grund wurde Alexander Dorins Tätigkeit als Publizist angegeben, da man befürchtete, Alexander Dorin könne die Akten ‚missbrauchen’. Wie jedoch könnte man ein Dokument missbrauchen? Dorin hätte die Dokumente lediglich veröffentlichen können, was er schlussendlich auch tat. Hätte die Staatsanwaltschaft jedoch nichts zu verstecken, so hätte sie deren Veröffentlichung auch nicht zu befürchten brauchen. Schaut man sich solche Dokumente jedoch an, so wird rasch klar, weshalb die Staatsanwaltschaft deren Veröffentlichung verhindern wollte. Übrigens gelangte Alexander Dorin über eine Vermittlungsperson, die offensichtlich Kontakte zur Staatsanwaltschaft hat, an die Akten heran. Offiziell wurden diese Akten an Alexander Dorin jedoch nie übergeben, auch nicht von einem seiner Anwälte.
Weiter verschweigt Mensch die Tatsache, dass Dorin auch Dokumente veröffentlicht, die nicht in den Akten der Staatsanwaltschaft zu finden sind. So z.B. zahlreiche Zeugenaussagen von diversen Menschen, die von der Staatsanwaltschaft erpresst wurden – aber auch andere Aussagen, die mit dem Fall zu tun haben.
Laut Mensch habe sich Dorin nicht nur gegen die Staatsanwälte ‚eingeschossen’, die mit seinem Fall zu tun hätten, sondern auch auf den Anwalt Stefan Suter. Mit eingeschossen meint Mensch wohl die Veröffentlichung der Beweise für die rechtswidrigen Handlungen der beiden Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer. Hombergers Methoden wurden übrigens von Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger in einem persönlichen Brief als faschistisch bezeichnet, was Christian Mensch offenbar nicht weiter neugierig macht. Zudem scheint es ihm auch nicht seltsam zu erscheinen, dass der Anwalt Stefan Suter während Dorins gesamter Haftzeit praktisch zu keinem Verhör erschien, womit er seine Anwaltspflichten gröblich verletzt und zudem Beihilfe zum Verstoß gegen die Schweizerische Strafprozessordnung geleistet hat. Nein, dass alles scheint Christian Mensch nicht weiter zu kümmern, für ihn scheinen solche Sachen normal zu sein.
Als nächstes schreibt Christian Mensch Unsinn über den ehemaligen Berner Anwalt OliverLücke, in dem er gleich mehrfach die Fakten verdreht. Zuerst stört sich Mensch offenbar daran, dass Oliver Lücke während einiger Zeit Alexander Dorin verteidigt hat und sich mit diesem gut verstanden haben soll. Als ob es üblich wäre, dass sich ein Anwalt mit seinem Mandant nicht gut versteht.
Dann lügt Mensch weiter, dass Oliver Lücke seine Sicht über das Justizsystem von Alexander Dorin übernommen habe. Das ist eine weitere infame Lüge à la Christian Mensch, da Oliver Lücke bereits lange vor dem Treffen mit Alexander Dorin sich intensiv mit diversen Irregularitäten der Schweizer Justiz befasste.
Mensch behauptet, dass sich Lücke wie Dorin mit einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert sehe. Tatsächlich haben so etwas weder Dorin noch Lücke jemals behauptet. Dorin selber machte immer darauf aufmerksam, dass gewisse Personen der Basler Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen auf ihn losgegangen seien, was er sogar beweisen kann. Oliver Lückes Probleme hatten dagegen angefangen, als er zum einen gewisse Urteile des Berner Obergerichts-Richters Christoph Hurni kritisierte, während der auf er auf der anderen Seite offenlegen konnte, dass die beiden Schweizer Daniel Rietiker und Alexander Misic am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klagen gegen die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen zu Gunsten der Schweiz manipulieren. In diesem Zusammenhang wurden auch die Machenschaften der Basler Briefkasten-Vereinigung Basel Peace Office offengelegt, die von der Basler Regierung finanziell unterstützt wird. Das sind heikle Dinge, die einigen Damen und Herren in der Schweiz offensichtlich nicht behagen wollten, so dass man sich schlussendlich nur noch dadurch zu helfen wusste, in dem man einen unbequemen Anwalt mobbte. Oliver Lücke ist übrigens kein Einzelfall. Das gleiche widerfuhr der Tessiner Anwältin Xenia Peran, dem Anwalt Edmund Schönenberger u.a.
Oliver Lücke und Alexander Dorin im serbischen Sender Happy TV, der jeden Tag von ca. einer Million Zuschauern gesehen wird. In der Sendung konnten Lücke und Dorin über die bedenklichen Machenschaften er Schweizer Jutiz sprechen.Oliver Lücke in einer anderen serbischen Sendung, zusammen mit der Tessiner Anwältin Xenia Peran, die wegen ihrer kritischen Einstellung ebenefalls unter die Räder der Schweizer Justiz gekommen war. Lücke wunderte sich mehrfach darüber, dass er in Serbien öffentlich über Dinge sprechen konnte, über die er in den Schweizer Medien niemals sprechen konnte.
Der Basler Anwalt Andreas Noll berichtete unlängst auf einem Twitter-Account darüber, dass der Schweizer Geheimdienst ein Dossier über ihn führt, weil er sich für die Freilassung von Julian Assange engagiert. Aber nein, das alles kann es laut Christian Mensch gar nicht geben – alles Verschwörungen, gell?
Seine verbalen Ergüsse schließt Christan Mensch in dem BZ-Bericht mit der Unterstellung ab, Dorin würde mit einer mehrsprachigen Dokumentation und einem Dokumentarfilm bei Russia Today über die Basler Justizkorruption ‚drohen’. Zudem sei Dorins Onlinepetition bei Change.org, die hätte Druck aufbauen sollen, kommentarlos gelöscht worden.
Und wider lügt Christan Mensch, was das Zeugs hält. Erstens handelt es sich bei der Ankündigung im Zusammenhang mit der mehrsprachigen Dokumentation über die Basler Justizkorruption um keine Drohung, sondern eben um eine Ankündigung. Tatsächlich sind die Arbeiten an einer mehrsprachigen Dokumentation bald abgeschlossen. Diese Dokumentation enthält Hunderte von Dokumenten, Zeugenaussagen und Fotos, die allesamt die kriminellen Machenschaften einiger Angestellten der Basler Staatsanwaltschaft einwandfrei belegen. Nach der Veröffentlichung der Doku werden diverse Medienauftritte und Lesungen organisiert werden, darunter auch in der Schweiz.
Zudem hat Alexander Dorin nie irgendwo geschrieben, dass er den Dokumentarfilm zum gleichen Thema mit Russia Today drehen würde. Hätte Christian Mensch aufmerksam recherchiert, was offensichtlich gar nicht zu seinen Stärken und Aufgaben gehört, so hätte er mitbekommen, dass der Kanadische Journalist John Bosnitch, der u.a. auch als Korrespondent für RT tätig ist, an einem Dokumentarfilm über den Fall Alexander Dorin arbeitet. In diesem Zusammenhang wurde sämtliche wichtigen Dokumente an John Bosnitch übermittelt, während ein Großteil der Zeugen bereits gefilmt wurde. Die Fertigstellung wird noch eine gewisse Zeit dauern, jedoch erscheint davor die bereits erwähnte Dokumentation in Deutschland.
Dass sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Sefan Suter und andere Kreise an solchen Fakten reiben, das zeigt auch die Tatsache, dass sich solche Damen und Herren bereits öfters an der Zensur beteiligten. So wurde auf Intervention von Außen bei Youtube ein Bericht der Schweizer Plattform Legitim.ch gelöscht, in der zahlreiche Beweise für die Basler Staatsanwaltschaft-Korruption im Fall Alexander Dorin gezeigt wurden. Das Gute ist, dass diese Sendung vor der Löschung von Zehntausenden Menschen gesehen werden konnte. Die Likes und Kommentare beweisen, dass der absolute Großteil der Zuschauer von den Beweisen für die Schweizer Justizkriminalität schockiert war.
Der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter, der Alexander Dorin hätte verteidigen sollen. Tatsächlich erschien er während Dorins Untersuchungshaft zu praktisch keinem Verhör, womit er gegen das Anwaltgesetz verstiess und Beihilfe zum Verstoss gegen die Schweizerische Strafprozessordnung leistete. Beim Einkassieren von 15’000 Schweizer Franken von Dorins Verlag war er dagegen nicht so passiv.
Das gleiche geschah mit der Onlinepetition auf Change.org. Diese Petition wurde nicht von Change.org gelöscht, sondern ebenfalls auf Initiative von Außen, worüber Alexander Dorin durch Change.org informiert wurde. Wichtig ist jedoch, dass diese Petition von Tausenden Menschen verfolgt und unterschrieben wurde. Das kann nicht wieder aus dem Bewusstsein gelöscht werden, auch wenn sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und andere Personen noch so sehr darum bemühen, dass unliebsame Fakten gelöscht werden. Denn gäbe es nichts zu verstecken, so müsste auch nicht zensriert werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bereits während Dorins Inhaftierung zahlreiche Protestkarten aus insgesamt 45 Staaten weltweit das Untersuchungsgefängnis Waaghof erreichten. Das sind Tatsachen, die ein Christian Mensch nicht eliminieren kann.
Es werden weitere Interviews, Publikationen und Fakten veröffentlicht werden, daran kann Christan Mensch nichts ändern, auch wenn es ihn noch so aufregt. Das gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, die die Spuren ihrer Untaten am liebsten beseitigen würde.
Alexander Dorin war für ein kurzes Statement über die infantilen Tatsachenverdrehungen von Christan Mensch in der BZ auch zu haben:
Alexander Dorin: Mir kommt der Bericht des notorischen Intriganten Christian Mensch in der BZ sehr entgegen. Unbewusst hat er mir damit in die Hände gespielt, da er ja selber offenlegt, dass es um den Publizisten Alexander Dorin, meine serbische Abstammung und Publikationen geht. Mein Verlag hat das alles bereits vor längerer Zeit vorausgesagt, als er voraussah, dass pünktlich zur Anklageerhebung auch das Propaganda-Geschrei einiger angeheuerter Schreiberlinge losgehen wird. Und wer eignet sich besser für solch eine niedrige Arbeit, wenn nicht der eitel-neurotische Medienpfau Christan Mensch. In diesem Sinne, besten Dank an Mensch & Co für die erneute Gratiswerbung. Zur Erinnerung: bereits zu Beginn meiner Verhaftung verfolgten die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und einige Medien die gleiche Strategie. Während die Staatsanwaltschaft am Anfang meiner Verhaftung diversen Medien mitteilte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, veröffentlichten einige Medien ihrerseits die Meldung, dass der ‚Leugner des Srebrenica-Massakers’ verhaftet worden sei. Und dann kommt die Staatsanwaltschaft angerannt und stellt die Behauptung auf, dass der Fall nicht politisch motiviert sei. Das ist Satire pur.
Ardašir Pârse Wie wir nachrecherchieren konnten, so ist Christian Mensch bereits in der Vergangenheit durch seine verbalen Kraftmeiereien diversen Menschen negativ aufgefallen. Er wird zudem in der bereits erwähnten Dokumentation sicher ebenfalls erwähnt werden, so dass sich auch Menschen außerhalb der Schweiz ein Bild davon machen können, was für Leute in der Schweizer Medienlandschaft ihr Unwesen treiben.
Zum Abschluss gehen wir noch kurz auf die neueste Schikane ein, der Alexander Dorin seitens des Staatsanwalts Markus Hofer, vertreten durch die Untersuchungsbeauftragte Nicole John, ausgesetzt gewesen ist. Doch lassen wir Dorin kurz selber zu Wort kommen:
Einige Reaktionen auf die übliche journalistische Pfuscharbeit von Christian Mensch
Alexander Dorin.Am 19. 06. 2020 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief, unterzeichnet von Nicole John, im dem ich aufgefordert wurde, am 09. 07. 2020 zur sogenannten Abschlusseinvernahme zu erscheinen. Diese Abschlusseinvernahme sollte bereits davor stattfinden, wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch im letzten Moment auf unbestimmte Zeit verschoben.
Schlussendlich wurde ein neuer Terim angesetzt, jedoch passte mir dieser arbeitstechnisch nicht, da ich gerade in Deutschland an der erwähnten Dokumentation über die Schweizer Justizkriminalität arbeitete. Und so verschob ich diesen Termin per eingeschriebenen Brief, den ich am 27. 06. 2020 aus Freiburg im Breisgau abschickte. Zur Sicherheit schickte ich diesen Brief auch noch per E-Mail an Frau John, wie auch an den mir aufgedrängten Pflichtverteidiger Simon Berger. Daraufhin wurde ich von der Staatsanwaltschaft nicht mehr kontaktiert worauf ich davon ausging, dass die Verschiebung akzeptiert wurde.
Am 09. 07. 2020 rief mich ein Mieter aus meiner Liegenschaft an und erzählte mir, dass zwei Fahnder der Basler Staatsanwaltschaft in meiner Liegenschaft einmarschiert seien. Sie erklärten meinem Mieter, dass ich zur Fahndung/Verhaftung ausgeschrieben worden sei. Ich rief unmittelbar danach bei der Polizei an und fragte, weshalb ich zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Mann erklärte mir, dass er seine Kollegen von der Fahndung kontaktieren und mir Bescheid geben würde.
Kurze Zeit später rief bei mir ein Mann von der Fahndung an, der mir erzählte, ich sei deshalb zur Fahndung ausgeschrieben, weil ich an diesem Tag nicht zur Abschlusseinvernahme erschienen sei. Ich erklärte dem Fahnder, dass ich mich per eingeschriebenem Brief und zwei E-Mails an die Untersuchungsbeauftragte und meinen Anwalt abgemeldet habe, da ich an diesem Tag berufsbedingt verhindert war. Der Fahnder antwortete jedoch, dass das nicht wahr sei. Daraufhin fragte ich ihn nach seiner E-Mail Adresse, damit ich ihm die Beweise zuschicken könne, worauf er antwortete, dass ihn das nicht interessiert.
Ich realisierte rasch, dass es sich wieder um die altbewährten Psychospielchen der Staatsanwaltschaft handelte. Ich rief Frau John direkt an und fragte sie, weshalb sie mich zur Fahndung ausgeschrieben habe. Sie antwortete, dass sie und mein Anwalt vergeblich auf mich gewartet hätten. Ich erklärte ihr, dass ich das nicht verstehen könne, da ich mich ja per eingeschriebenem Brief und zwei E-Mails rechtzeitig abgemeldet hatte. Ihre Antwort lautete, dass sie ja meine Absage nicht bestätigt habe, worauf ich sie fragte, weshalb sie denn nicht zurückgeschrieben habe. Als Antwort erhielt ich Schweigen.
Ich verlangte jedenfalls einen neuen Termin, worauf Frau John antwortete, dass das paar Tage dauern würde. In der Zwischenzeit könne sie die Fahndung jedoch nicht aufheben. Mit anderen Worten: ich war bis zur Bekanntgabe des neuen Termins weiter zur Verhaftung ausgeschrieben, was bedeutet, dass ich bei einer Polizeikontrolle verhaftet und ins Gefängnis geworfen worden wäre, bis man mir den neuen Termin mitgeteilt hätte. Vorsichthalber wartete ich außerhalb meines Wohnorts auf die Bekanntgabe des neuen Termins, um einer erneuten Verhaftung zu entgehen, für die es abermals absolut keinen Grund gab.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass die Staatsanwaltschaft damit zum widerholen Mal gegen die Schweizerische Strafprozessordnung verstoßen hat, da diese vorschreibt, dass eine Person nur dann zur Fahndung ausgeschrieben werden darf, wenn sie davor schriftlich gewarnt wurde. Doch wie wir sehen, so stellte die Schweizerische Strafprozessordnung für Leute wie den Staatsanwalt Markus Hofer und sein Team so eine Art WC Papier dar.
Die Abschlusseinvernahme, auf die ich etwa fünf Jahre warten musste, fand schlussendlich statt. Während dieser Einvernahme bombardierte mich der Staatsanwalt Markus Hofer erneut mit absurden Vorwürfen, lächerlichen Unterstellungen und irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Geschichten.
Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer.Er verwechselt offensichtlich die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte mit WC-Papier.
Ardašir Pârse: Ihr scheint da in Basel tatsächlich einen unsäglichen Justizsumpf zu haben, wovon sich ich und die Leser anhand der bisher veröffentlichten Dokumente überzeugen konnten. Wir warten gespannt auf die Veröffentlichung der Dokumentation über die Schweizer Justizkorruption.
Der Medien-Intrigant Christian Mensch wohnt an der Therwilerstrasse 20 in Basel.Drei der Wohungen befinden sich im Besitztum von ihm und seiner Frau Barbara Jakob-Mensch.
Ein Interview von Ardašir Pârsemit Alexander Dorin:
Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin Unlängst haben wir über das Doppelleben des Gefängnismitarbeiters, Rockers und mutmaßlichen verdeckten Ermittlers Roy Schalt berichtet. Nun scheint erneut ein Rockerskandal in der Basler Polizei/Justiz aufgedeckt worden zu sein.
Alexander Dorin: Ja genau, wir haben bereits über den Fall des Rockers Roy Schalt berichtet, der gleichzeitig im Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel arbeitet. Nachdem der Bericht auf Parse & Parse veröffentlicht wurde, waren auf einmal sämtliche Informationen und die gezeigten Rocker-Bilder von Roy Schalt von Facebook verschwunden, was von meiner Seite aus eindeutig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Die Basler Justiz hatte wohl nicht damit gerechnet, dass jemand Ermittlungen über gewisse Justiz-Angestellte in Basel führt.
Mittlerweile gibt es aus dieser Richtung Neuigkeiten, da ich und einer meiner Mieter von einem Polizeikommando bedroht wurden, in welchen u.a. auch ein anderer Rocker tätig ist!
Ardašir Pârse:Das klingt sehr interessant, erzählen Sie mir mehr dazu?
Alexander Dorin.Sehr gerne! Am Donnerstag, den 11. Juni am Vormittag wartete vor meiner Liegenschaft in Basel ein 5-köpfiger Kommandotrupp der Basler Polizei auf mich, der, kaum hatte ich das Fahrrad abgestellt, auf mich zu kam. Ich hatte im ersten Moment ein Déjà-vu und erwartete bereits, dass ich erneut überfallen, geschlagen, zu Boden gerissen und mit einer automatischen Schusswaffe bedroht würde, wie das am 16. Juli 2015 der Fall war, als ich von einem Kommando der Basler Polizei in meinem Haus überfallen worden war, wonach man mich entführte und für fast vier Monate in das Gefängnis Waaghof sperrte.
Kommt noch dazu, dass ich vor meiner Liegenschaft bereits im Frühjahr 2005 von der Polizei verhaftet, abgeführt und für eine Nacht ins Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt wurde, wo mich ein Wärter namens Marcello Conrad quasi bewusstlos schlug. Wie ich in früheren Interviews bereits berichtete, so erlitt ich nach meiner Freilassung aus dem Gefängnis einen Ausfall des Gleichgewichtsorgans im Ohr, weshalb ich eine Woche im Basler Kantonsspital lag und dadurch während Monaten nicht mehr richtig laufen konnte. Eine Erklärung für diese Verhaftung und Misshandlung erhielt ich von Basler Justiz bis heute nicht.
Anfang April 2017 standen zudem plötzlich frühmorgens zwei Zivilpolizisten vor meiner Wohnung, die behaupteten, ich hätte einen Termin bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land in Muttenz verpasst. Daraufhin wurde ich mitgenommen und erneut in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt, obwohl der angeblich verpasste Termin den Kanton-Basel-Land betraf. Nachdem ich zwei Stunden in einem Bunker dieses Gefängnisses eingesperrt war, wurde ich mit Handschellen gefesselt, in einem Polizeitransporter in einen Metall-Käfig gesperrt und zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gefahren, wo ich erneut in eine Zelle gesperrt wurde und über eine Stunde ausharren musste, bevor ich dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorgeführt wurde. Ich habe bis heute keine Erklärung dafür bekommen, weshalb mich Angestellte der Justiz Basel-Stadt verhaftet und eingesperrt haben, obwohl es angeblich nur um eine Vorführung im Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft Basel-Land ging.
Wie Sie sich anhand meiner Vorgeschichte wahrscheinlich vorstellen können, so war ich während dieses erneuten Aufmarsches von Angestellten der Basler Polizei bereits darauf gefasst, dass ich erneut misshandelt, entführt und eingesperrt werde.
Dieses Mal wurde ich jedoch nicht misshandelt, dafür wurden mir in einer für mich bedrohlichen Atmosphäre Fragen zu einem Mieter meiner Liegenschaft gestellt, die ich aber allesamt nicht wirklich beantworten konnte. Die Polizeibeamten gehörten zu einem Einsatzkommando des Sozialdienstes der Kantonspolizei, die u.a. die Kompetenz haben auch Zwangseinweisungen in die Psychiatrie vorzunehmen. Solche Sachen ereignen sich in der Schweiz ja regelmäßig, worüber z.B. der Schweizer Rechtsanwalt Edmund Schönenberger u.a. bereits intensiv berichtete.
Besonders bedrohlich habe ich dabei einen Polizisten namens Dieter Letze wahrgenommen, da er als Einziger eine Uniform trug und mich direkt ansprach und Informationen von mir verlangte, obwohl sich dieser Polizeitrupp bei mir vorher nicht angemeldet hatte. Durch einen Informanten erhielt ich später verschiedene Informationen über Dieter Letze, welcher wohl aufgrund eines gemeinsamen Hobbys „organisierter Motorrad Events“ auch mit Roy Schalt bekannt sein dürfte.Mein Mieter, den die Polizei offenbar ohne nähere Begründung und Voranmeldung suchte, kontaktierte am Freitag, 12. Juni diesen Polizeisozialarbeiter und Rocker Dieter Letze telefonisch und wollte von ihm wissen, weshalb er und sein Trupp ohne Voranmeldung vor der Liegenschaft erschienen waren und den Hausbesitzer mit Fragen durchlöcherten.
Der Basler Polizist und Rocker Dieter Letze
Dieser teilte ihm mit, dass der Auftrag von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erteilt worden war, damit man mich und den Mieter mal „besuchen käme“ aufgrund der Schreiben und der Berichterstattung über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Man muss nämlich wissen, dass auch dieser Mieter im Internet intensiv über die Machenschaften der Basler Justiz berichtet.
Aufgrund der drohenden Atmosphäre während des Telefonates wurde dieses von meinem Mieter abgebrochen und er sendete der Staatsanwältin Daniela Erbe und dem Vorgesetzten des Rockers, Herrn Massimo Bonnato, die Informationen zur Rockerkarriere von Dieter Letze in einer E-Mail zu, worauf wenig später sämtliche Informationen über sein Rockerdasein von Facebook und dem Internet verschwunden waren. Zum Glück wurden diese aber rechtzeitig gesichert und können z.B. auf diesem Blog eingesehen werden.
Ardašir Pârse:Was ist danach passiert?
Alexander Dorin:Ich musste mich aufgrund dieses Bedrohungsbesuches von der Rockerabteilung der Polizei Basel-Stadt zuerst ein wenig beruhigen und bin deswegen zur Erholung nach Serbien gefahren. Zwischenzeitlich kontaktierte mich mein Mieter, der offenbar auch noch weitere Informationen erhalten hatte. Gemäß einem Schreiben des Appellationsgerichtes Basel-Stadt vom 10. Juni 2020 , sind in die sog. „Rocker Connection“ wohl auch zwei Richterinnen des Appellationsgerichts Basel-Stadt involviert. Dabei handelt es sich um die SP Richterinnen Eva Christ und Gabriella Matefi, wobei letztere kürzlich von dem Amt der Bürgerrätin der Bürgergemeinde Basel zurückgetreten ist und auch demnächst Ihren Richterposten beim Appellationsgericht Basel-Stadt wohl aufgibt. Aus diesem Schreiben, dass an die Ex-Frau meines Mieters gerichtet ist, geht jedenfalls hervor, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt von dem Aufmarsch der Polizei vor meiner Liegenschaft Vorkenntnis besaß. Besonders bedenklich ist, dass die Ex-Frau meines Mieters in dem Brief des Appellationsgerichts dazu aufgefordert wurde, den Brief nach dem Durchlesen zu vernichten! Unterschrieben wurde der Brief vom Kanzleileiter des Appellationsgerichts Michael Rebmann. Nicht minder brisant ist die Tatsache, dass die Ex-Frau meines Mieters im Brief dazu aufgefordert wurde, dass sie sich bei Gabriella Matefi und Eva Christ melden solle, da sie von den beiden Frauen noch ‚instruiert’ werden müsse. Weshalb sollte die Frau von Richterinnen des Appellationsgerichts Basel-Stadt instruiert werden, ihr ehemaliger Mann aber nicht?
Eva Christ
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine andere Geschichte, welche die böse Absicht der Basler Justiz und deren korrupten Charakter beweist und mit den jüngsten Vorfällen direkt verbunden sein dürfte. Einer meiner Bekannten erzählte mir, dass er privat mit einem Basler Rechtsanwalt befreundet sei. Dieser Anwalt wusste über Details im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen mich Bescheid, über die Außenstehende eigentlich gar nichts wissen könnten. Auf Anfrage, woher er solche Details kenne, antwortete der Anwalt, er kenne einen anderen Basler Anwalt namens Erich Züblin, der ihm immer wieder solche Details verrate.
Erich Züblin
Es liegt demnach auf der Hand, dass dieser Erich Züblin jemanden von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kennen muss, der ihn mit solchen Informationen beliefert. Nur wird der Fall jedoch noch brisanter. In der Liegenschaft neben mir wohnt ein gewisser Guido Züblin, bei dem es sich um den Bruder von Erich Züblin handelt. Auch dieser Guido Züblin erzählte gewissen Bekannten immer wieder Details über meinen jahrelangen Rechtsstreit mit der Basler Staatsanwaltschaft herum, was mir von diversen Personen und gemeinsamen Bekannten mehrfach erzählt wurde. Es ist mehr als logisch und offensichtlich, dass Guido Züblin diese Informationen von seinem Bruder Erich erhalten hat.
Guido Züblin
Nun behauptet der mit Erich Züblin befreundete Anwalt zudem, dass Guido Züblin im Jahr 2015 direkt mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt stand. Zur Erinnerung: im Juni 2015 stürmte ein Sonderkommando der Basler Polizei meine Liegenschaft, schlug und entführte mich und sperrte mich für fast vier Monate ins Untersuchungsgefängnis Waaghof.
Dieser Guido Züblin terrorisiert mich und die Bewohner in meiner Liegenschaft bereits seit Jahren. Er schmeißt seinen Müll in unseren Garten, verstopft den Briefkasten mit Abfall, wirft Gegenstände auf meine Terrasse, drückt zu den unterschiedlichsten Zeiten an unserer Hausklingel, bedient sich an den Fahrrädern, die er entwendet, versteckt und teils völlig zertrümmert, spritzt aus dem Garten mit einem Wasserschlauch auf mein Fenster usw. Bei all diesen Tätigkeiten wurde er von uns Hausbewohnern bereits widerholt beobachtet.
Der massivste Zwischenfall ereignete sich, als er eines Morgens von seinem Fenster aus zu meinen Blumenkästen griff, die ich an der Rückseite meiner Wohnung am Terrassengeländer befestigt hatte (wir wohnen Wand an Wand). Er nahm einen dieser Blumenkästen und schmiss in auf das Vordach der Fahrradüberdachung, die sich in meinem Garten befindet. Der schwere Blumenkasten zerschlug das Plexiglasdach der Fahrradüberdachung und donnerte mit voller Wucht auf die Treppe, die von Außen in das Untergeschoß des Hauses führt und vom Plexiglas ebenfalls überdacht wurde. Zum Glück stand der damalige Bewohner der Erdgeschoss-Wohnung zu diesem Zeitpunkt auf der Treppe, was er regelmäßig tat um eine Zigarette zu rauchen. Den Aufprall einer solchen massiven Blumenkiste aus Beton könnte man im Normalfall kaum überleben, oder eben nur schwer verletzt.
Die von Guido Züblin verursachten Zerstörungen
Kommen wir damit zum Hauptpunkt dieser Nebengeschichte. Wegen des Terrors von Guido Züblin rief ich widerholt die Polizei an und bat um Rat, jedoch wurde mir erklärt, dass die Polizei nichts tun könne. Ich rief die Hausbesitzerin der Liegenschaft an, in der Guido Züblin wohnt, es handelt sich um eine gewisse Cécile Cassini, und berichtete ihr vom Terror ihres Mieters. Ich schickte ihr sogar eine Reihe von Beweisfotos und zitierte Zeugen, jedoch erhielt ich nie eine Antwort. Ich kontaktierte die PUK (Psychiatrische Universitätsklinik) und bat um einen Ratschlag, jedoch wurde mir erzählt, man könne nicht intervenieren. Auch der psychiatrische Notfalldienst der Basler Polizei gab mir die gleiche Antwort. Mir wurde tatsächlich erklärt, dass es in Basel keine Behörde gab, die etwas ausrichten könne, wenn ein Nachbar einen solchen Terror veranstaltet.
Dann kontaktierte ich die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), schilderte erneut die ganzen Tatsachen und bat wieder um Rat. Doch auch dort wurde mir mitgeteilt, dass niemand etwas unternehmen könne. Schließlich rief ich die Eltern von Guido Züblin an, doch dann erklärte mir sein Vater am Telefon, dass er nichts dagegen unternehmen wolle. Mitunter rief ich auch beim Sozialdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt an, wo ich die ganzen Vorfälle erneut schilderte und wieder Mal um Rat bat, doch als Antwort erhielt ich bereits die altbekannten Ausflüchte. Es handelt sich um den gleichen Sozialdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt, der am 11. Juni 2020 vor meiner Liegenschaft auflief und nach dem Verbleib einer meiner Mieter fragte. Mit anderen Worten: wenn ein Nachbar eine ganze Liegenschaft während Jahren terrorisiert, so fühlt sich der Sozialdienst der Kantonspolizei nicht dafür zuständig. Geht es aber darum, dass ein Mieter in meiner Liegenschaft sich gegen das einseitige Verhalten der Basler Justiz im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit seiner Frau zur Wehr setzt, so hetzt die Basler Staatsanwaltschaft ihm und mir plötzlich genau diesen Dienst auf den Hals, der von einem Rocker angeführt wird. Ich denke nicht, dass ich das noch weiter zu erläutern brauche.
Nach Bekanntmachung des Rocker-Hintergrunds des Basler Polizisten Dieter Letze verschwand dessen Bild plötzlich von der Homepage des Rocker-Clubs.
Ardašir Pârse: klingt ja wieder Mal unglaublich, ihr scheint da in der Schweiz einen richtig korrupten Justiz-Sumpf zu haben.
Alexander Dorin: Ja, in der Tat. Das ist aber noch nicht Alles. Durch diese Ereignisse haben wir überhaupt erst richtig angefangen zu recherchieren und sind dabei auf Strukturen gestoßen, die schon mehr mit dem „tiefen Staat Schweiz“ und weniger einem Rechtsstaat vereinbar erscheinen. Interessant ist auch, dass sich ein Informant gemeldet hat, der diese Informationen auch an die Basler Zeitung und weitere Zeitungen in der Schweiz gesendet haben will, aber diese die Story nicht gebracht haben. Das lässt schon sehr tief blicken.
Ardašir Pârse: Wann rechnen Sie mit weiteren Enthüllungen über die personellen Verbindungen der Basler Behörden zur organisierten Kriminalität?
Alexander Dorin: Da die Beweise sehr umfangreich sind und zuerst noch ausgewertet werden müssen, gehe ich davon aus, dass dieses in den nächsten Monaten der Fall sein wird. Zudem arbeite ich mit meinem Verlag an einer Dokumentation über die Justizkriminalität in der Schweiz. Es könnte gut sein, dass sich demnächst einige Mitarbeiter der Basler Justiz bzw. Staatsanwaltschaft ein neues berufliches Betätigungsfeld suchen müssen. Das ist eben ein Problem, wenn man sich als Behördenmitglied mit Rockern und deren kriminellen Umfeld einlässt. Frau Gabriella Matefi hat ja diesbezüglich schon den richtigen Weg eingeschlagen und dürfte sich wohl demnächst zurückziehen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Weitere folgen werden.
Ardašir Pârse:.Sehr geehrter Herr Dorin, vielen Dank für das Interview,wir bleiben weiter dran, ich denke es wird spannend beiben.
Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin. Sie haben wieder Neuigkeiten über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Was können Sie uns dieses Mal erzählen.
Alexander Dorin:Wie Sie wissen, so sind ich, mein Verlag und diverse Unterstützer von mir regelmässig am recherchieren. Durch meine Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den kriminellen Machenschaften gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, von denen die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer besonders hervorzuheben sind, sind zahlreiche Menschen auf mich aufmerksam geworden, die teilweise selbst Opfer der Basler und/oder Schweizer Justiz im Allgemeinen sind, oder die wissen, wie sich die Justiz in diesem Land zum Teil aufführt und das verurteilen.
Es haben sich bei mir u.a. auch diverse Leute gemeldet, deren Bekannte selbst bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt arbeiten. Darunter gibt es auch solche, die sich über gewisse Machenschaften der Staatsanwaltschaft absolut bewusst sind und selber keine Freude daran haben.
Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass ich an die ca. 7.000 Seiten staatsanwaltlicher Dokumente durch eine Person herangekommen bin, die offenbar selbst engen Kontakt zu einem oder mehreren Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft pflegt. Dieser Person bin ich natürlich äusserst dankbar, da die Staatsanwaltschafts-Mitarbeiterin Nicole John damals meinen Anwalt verboten hatte, dass er mir diese Dokumente aushändigt. Durch den Informanten gelangte ich trotzdem an diese Unterlagen, die einen absoluten Justizskandal beweisen. Dadurch wird klar, weshalb die Staatsanwaltschaft verhindern wollte, dass ich an diese Dokumente gelange.
So habe ich mittlerweile privat auch mehrere Personen kennengelernt, die den Staatsanwalt Markus Hofer persönlich kennen. Es ist jener Markus Hofer, der im Zusammenhang mit meinem Fall besonders durch sein korruptes, rechtwidriges und menschenrechtsverachtendes Verhalten aufgefallen ist. Einer dieser Informanten erzählte mir z.B., dass Markus Hofer unlängst seinen Urlaub auf den Philippinen verbrachte und wegen der Corona-Geschichte fast noch Probleme wegen seiner Rückreise in die Schweiz bekommen habe. Ein anderer Informant, es handelt sich um einen Basler Rechtsanwalt, beschrieb Markus Hofer als einen kleinkarierten Choleriker. Unter Hofers Bekannten gibt es auch solche, die mit ihm studiert haben. Aber auch über andere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhalte ich regelmässig interessante Infos.
Ardašir Pârse:Haben solche Informationen auch Einfluss auf die mehrsprachische Dokumentation über die Basler Justizkriminalität, die Sie und ihr Verlag gerade fertigstellen?
Alexander Dorin: Ja sicher. Ein Teil der bisher von uns gesammelten Infos werden ebenfalls in dieser Dokumentation landen. So wahrscheinlich auch der folgende Fall, auf den wir vor wenigen Tagen aufmerksam gemacht wurden. Ein Informant, dessen Namen wir hier nicht nennen, hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof seit vielen Jahren ein Mann arbeitet, der offenbar auch Mitglied in einigen dubiosen Rocker-Vereinigungen ist. Der Name des Mannes ist Roy Schalt. Schauen wir uns diese an uns ausgehändigten Insider-Informationen nachfolgend kurz an.
Roy Schalt
Ardašir Pârse:Dieser Sumpf wird ja immer tiefer, wenn man man bedenkt welche Gestalten bei der Schweizer Justiz arbeiten. Wir bleiben weiter dran, denn das was noch an das Tageslicht kommen wird, so befürchte ich, wird so manchen noch in seinem Weltbild der heilen Schweiz erschüttern.
Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.
Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke
Ardašir Pârse:Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.
Oliver Lücke:Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.
Ardašir Pârse:In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?
Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.
Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke
Ardašir Pârse:Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.
Oliver Lücke:Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.
Ardašir Pârse:In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?
ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwältin Xenia Peran:
Ardašir Pârse:Sehr geehrte Frau Peran. Mit dem Fall Alexander Dorin haben sich bisher schon einige Anwälte beschäftigt. Sie waren sich bisher einig, dass dieser Fall zum Himmel stinkt und eindeutig darauf hinweist, dass sich gewisse Mitglieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt krimineller Methoden bedienen, um an dem Schweizer Enthüllungsautor Alexander Dorin einen Rufmord zu begehen und ihn durch Verleumdungen und manipulierte Beweise in die Ecke zu drängen, was sich Herr Dorin jedoch nicht gefallen lässt und sich heftig zur Wehr setzt.
Sogar der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter sprach am 25. September 2015 in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti von einem sehr restriktiven Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber Alexander Dorin. Das ist relativ unüblich, da Systemanwälte im Normalfall in ihrer Wortwahl gegenüber der Staatsanwaltschaft äusserst vorsichtig sind und nicht wirklich anecken wollen. Noch deutlichere Worte fand der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger, der den damals für den Fall Alexander Dorin zuständigen Basler Staatsanwalt Thomas Homberger in einem Fax vom 26. 07. 2015 aufgrund dessen Verhaltens als Faschisten bezeichnete. Homberger wurde später durch den Staatsanwalt Markus Hofer ersetzt, der sich seither gegenüber Alexander Dorin ebenfalls wie ein waschechter Justizkrimineller verhält. Mittlerweile bezeichnete auch der Schweizer Rechtsanwalt Oliver Lücke das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin während diverser Medienauftritten als regelrechten Skandal.
Der Schweizer Anwalt Oliver Lücke erzählt in einer serbischen Sendung ausführlich von den Irrwegen der Schweizer Justiz
Auch der Fall Daniele Ganser zeigt auf, dass Enthüllungsautoren in der Schweiz vom System angegriffen und verleumdet werden, während man als Vergleichsfall auf internationaler Ebene auf den Fall von Julian Assange verweisen kann. Wie sind Sie auf den Fall Alexander Dorin aufmerksam geworden und was sind Ihre bisherigen Eindrücke?
Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin, momentan scheinen sich die Ereignisse im Sumpf eidgenössischer Justizkorruption zu überschlagen. Ihr Anwalt Oliver Lücke, der Sie in Ihrem Fall gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertritt, scheint nebenbei noch einen ganz anderen Skandal von ziemlicher Tragweite aufgedeckt zu haben. Was können Sie uns dazu sagen?
Alexander Dorin: Ja, der Fall ist äusserst brisant und birgt ziemlichen Sprengstoff in sich. Anhand dieses Falles können wir sehen, dass sich die Schweizer Justiz- und Behördenkorruption nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt beschränkt, auch wenn der vorliegende Fall dennoch mit Basel verbunden ist. Es geht um folgendes:
Der in der Schweiz arbeitende und ursprünglich aus Deutschland stammende Rechtsanwalt Oliver Lücke befasst sich oft mit ‚heissen Fällen, die der Schweizer Justiz offensichtlich ein Dorn im Auge sind, weswegen Herr Lücke sich bereits mit diversen Massnahmen der Schweizer Justiz konfrontiert sah, die man als regelrechtes Mobbing und Versuch der Existenzvernichtung bezeichnen kann.
Während seiner Arbeit als Anwalt vertrat er widerholte Male Mandanten, welche die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verklagten. Dabei fiel Herrn Lücke auf, dass man in Strassburg meisten immer dann mit einer Anzeige gegen die Schweiz nicht durchkommt, wenn es um das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK geht. Die Absageschreiben wurden von zwei Herren verschickt, die mit ihren Kürzeln in dem Schreiben vermerkt sind. Nach Recherchen gelang es Herrn Lücke, die Namen hinter diesen Kürzeln herauszufinden. Das Kürzel DAR steht für Daniel Rietiker und das Kürzel AMC für Alexander Misic – beide Schweizer Staatsbürger.
Ardašir Pârse:Herr Dorin, in Ihrem Fall tauchen immer wieder neue brisante Fakten auf. Nun sind Sie mittlerweile in den Besitz der Unterlagen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Ihrem Fall gelangt. Was können Sie uns darüber erzählen?
Alexander Dorin: Vor einiger Zeit forderte ein Basler Anwalt von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die Unterlagen über meinen Fall an, worauf der Anwalt relativ lange warten musste. Als dem Anwalt schliesslich anhand der Dokumente das Ausmass der Brisanz des ganzen Falles bewusst wurde, schlug er mir vor, dass wir den Fall an einen Anwalt ausserhalb des Kantons Basel-Stadt weitergeben. Laut seinen Aussagen kann es für einen Basler Anwalt ein Problem darstellen, wenn er einen Fall annimmt, der darauf schliessen lässt, dass dessen Hintergrund ziemlich brisant ist und die Staatsanwaltschaft milde ausgedrückt nicht gerade souverän dastehen lässt.
In der Zwischenzeit wurde ich durch diverse Empfehlungen auf den im Kanton Bern praktizierenden Anwalt Oliver Lücke aufmerksam, der für seine Unabhängigkeit und sein entschiedenes Vorgehen gegen gewisse dubiose Machenschaften der Schweizer Justiz bekannt ist. Aus diesen Gründen schrieb mein erster Anwalt einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft und machte darin darauf aufmerksam, dass er den Fall an den neuen Anwalt in Bern abgibt. Er schlug der Staatsanwaltschaft vor, dass er mir den Stick mit den Unterlagen übergibt, damit ich diesen meinem neuen Anwalt überbringen kann.Weiterlesen →
Ein Video, in dem u.a. der ehemalige französische Geheimdienstlmitarbeiter Jugoslav ‚Dominique‘ Petrusic zu sehen ist. Petrusic erklärt in dem Video im bosnischen Fernsehen vor einem Milionen-Publikum, dass die Basler Staatsanwaltschaft Alexander Dorin ausschliesslich deswegen verhaftet hat, weil er mit ihm zusammengearbeitet und brisante Dokumente betreffend der Jugoslawienkriege entgegengenommen habe. Petrusic und Alexander Dorin wurden von der Basler Staatanwaltschaft während Monaten beschattet und abgehört.
Ein Interview von und mit Alexander Dorin und Ardašir Pârse: