Basler Staatsanwaltschaft gesteht ein, keine Beweise gegen Alexander Dorin zu besitzen

Ardašir Pârse; Herr Dorin, im Zusammenhang mit Ihrem Fall gibt es immer wieder interessante Neuigkeiten, die kein gutes Licht auf gewisse Staatsanwälte in Basel-Stadt werfen, wobei konkret der Staatsanwalt Markus Hofer gemeint ist. Was können Sie uns über die jüngsten Ereignisse berichten?

Alexander Dorin: In der Tat, während der letzten fünf Jahre(!) haben sich die Versäumnisse, Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen, für die allesamt die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen, getürmt.

Lassen sie uns kurz zusammen den neuesten Streich von Markus Hofer & Co. anschauen. Unlängst wurde ich von der Staatsanwaltschaft zur sogenannten Schlusseinvernahme geladen.  Wie Sie in einem vorangehenden Artikel auf Pârse & Pârse bereits berichteten, so wurde ich im Vorfeld dieser Einvernahme von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Verhaftung ausgeschrieben, weil ich einen Termin arbeitstechnisch verschrieben musste. Ich weiss nicht, auf welches Gesetz sich die Staatsanwaltschaft berief, als sie mich wegen der Verschiebung eines Termins zur Verhaftung ausschrieb. Auf die Schweizerische Strafprozessordnung kann sie sich dabei jedenfalls nicht berufen haben, denn diese sieht vor, dass man eine Person vor der Ausschreibung zur Verhaftung darüber zuerst informieren muss, was bei mir aber nicht der Fall war. Aber wie wir seit Jahren sehen, so fühlen sich einige Justiz-Cowboys der Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht an das Gesetz gebunden.

Wie nun mittlerweile sogar der mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängte Anwalt Simon Berger in einer E-Mail vom 09. 09. 2020 an mich einräumte, so verstösst das Verhalten des Staatsanwalts Markus Hofer erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung: Ich zitiere aus der E-Mail von Simon Berger an mich:

Gemäß einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hat in einer Schlusseinvernahme zwingend die Nennung aller wesentlichen Beweismittel mit Aktenverweisen zu erfolgen (BStGer SK.2012.39 E. 4.1 f.). Das BStGer beanstandete in jenem Fall, dass in der Schlusseinvernahme bei den einzelnen Vorwürfen die Beweismittel samt Aktenhinweis nicht genannt worden seien, was gegen Art. 317 StPO verstoße. Die Ergebnisse des Vorverfahrens seien vorzulegen und die einzelnen Vorwürfe durch Aktenhinweise zu belegen. Eine Verknüpfung von Vorwurf und Beweisen sei der Sinn dieser Norm.

E-Mail des Anwalts Simon Berger an Alexander Dorin

Während dieser ‚Schlusseinvernahme hat Markus Hofer an Beweisen jedoch rein gar nichts vorgelegt, von Aktenverweisen ganz zu schweigen. Damit verstieß er zum wiederholten Mal gegen die Schweizer Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Wenn man die Tatsache mitberücksichtigt, dass ich während fast vier Monaten Untersuchungshaft während Verhöre praktisch durchgehend keinen Anwalt neben mir hatte, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Schweizer Strafprozessordnung darstellt, so besitzt die Staatsanwaltschaft faktisch nichts, das sie gegen mich verwenden könnte.

Ardašir Pârse; Um was ging es dann während dieser Abschlusseinvernahme, wenn die Staatsanwaltschaft keine Beweise mit Querverweisen auf die Akten anführte?

Alexander Dorin: Um nichts. Markus Hofer stellte lauter dumme und sinnlose Fragen, die sich in Sachen Absurdität gegenseitig übertrafen. So wollte er z.B. wissen, was ich zu dem Vorwurf sage, dass ich laut Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft von 2013 bis 2015 mit Hanf einen Gesamtumsatz von einer Million und paar hunderttausend Schweizer Franken gemacht habe, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, wie er auf solch einen hirnrissigen Schwachsinn kommt.

Dann wollte er eine Antwort auf eine andere Beschuldigung, laut der ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Der Hintergrund: Während der Erstürmung meiner Liegenschaft drang die Spezialeinheit der Basler Polizei u.a. auch in die Erdgeschosswohnung ein. Dabei will die Staatanwaltschaft ein Elektroschockgerät gefunden haben, was aber nicht beweisbar ist, da erstens niemand einen Wohnungsdurchsuchungsbefehl vorgelegt bekommen hat, während andererseits beim Eindringen in die Wohnung kein einziger Zeuge vor Ort war. Weshalb aber zog es die Staatsanwaltschaft damals vor, dass weder der Mieter noch ich während der Wohnungsdurchsuchung anwesend waren? Die Antwort können Sie sich wohl selbst geben.

Und vor allem: Weshalb bekomme ich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wenn bei einem Mieter in der Liegenschaft angeblich ein Elektroschockgerät gefunden wurde? Ich selbst habe ja niemals in dieser Erdgeschosswohnung gewohnt. Weshalb bekam dann der Mieter nie eine solche Anzeige?

Dann wollte Hofer wissen, was ich dazu sage, dass mich die Staatsanwaltschaft beschuldigt, Chef einer Bande gewesen zu sein, die mit Hanf gedealt habe. Und wieder konnte Hofer KEINE EINZIGE Erklärung dazu abliefern, wie er denn auf so etwas komme.  Wo sind denn die Aussagen von Zeugen, die bestätigten, Teil einer solchen Bande gewesen zu sein, deren Anführer ich gewesen sein soll? Es existiert absolut nichts dergleichen, kein Mensch hat so etwas jemals behauptet.

Das Verhör dauerte ca. eine Stunde und vierzig Minuten. Während der gesamten Zeit wurden mir nichts als solche saudummen Fragen gestellt, ohne dass mir auch nur ein einziger materieller Beweis präsentiert worden wäre. Jedoch geht das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer auch danach weiter. Mittlerweile wurde mir angekündigt, dass demnächst noch weitere sogenannte Konfrontationsverhöre mit diversen Personen stattfinden sollen. Das macht erneut keinen Sinn, da ich ja unlängst zur Schlusseinvernahme erschienen bin. Was für einen Sinn ergibt denn das Wort ‚Schlusseinvernahme’, wenn nach dieser Schlusseinvernahme noch weitere Einvernahmen stattfinden?  Dazu möchte ich erneut aus der E-Mal des Anwalt Simon Berger an mich zitieren:

Es ist tatsächlich eigenartig, dass die Schlusseinvernahme quasi nicht das Ende der Ermittlungen darstellt.

Was soll man noch sagen, wenn sogar ein mir aufgedrängter Pflichtverteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber mir als eigenartig bezeichnet? Sogar der Anwalt Dr. Stefan Suter, der mich während meiner Inhaftierung hätte verteidigen sollen, was er jedoch nicht tat, bezeichnete damals das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti als restriktiv.  Noch deutlichere Worte fand damals der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger, der dem damals mit meinem Fall beauftragten Staatsanwalt Thomas Homberger vorwarf, Methoden anzuwenden, die mit Faschismus gleichzusetzen seien! Und wohlgemerkt; das sind alles Aussagen von Schweizer Anwälten. So kann nachher niemand mehr behaupten, es handle sich dabei lediglich um meine Behauptungen.

Ardašir Pârse; Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen, da ich bisher mehr als genug Beweise für das illegale und kriminelle Verhalten gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gesehen habe. Gibt es sonst noch irgendwelche Neuigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fall, über die wir bisher nicht berichteten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Mittlerweile ist eine zweisprachige Dokumentation über meinen Fall so gut wie fertiggestellt worden, die mehrere hundert Seiten Dokumente, Zeugenaussagen und Fotos enthält. Wir müssen noch einige Dokumente nachträglich einbauen, da sich in der letzten Zeit schon wieder diverse Zeugen bei uns gemeldet und Aussagen gemacht haben. So z.B. ein weiterer Zeuge, der damals in einem Café in Basel zugegen war, als ein Mann mir gegenüber eingestand, dass er von der Basler Staatsanwaltschaft unter Androhung des Landesverweises dazu genötigt wurde, mich falsch zu belasten. Davor hatte bereits eine andere Person schriftlich bestätigt, während dieses Gesprächs dabei gewesen zu sein und alles mitgehört zu haben. Der gegenüber mir und anderen Zeugen geständige Mann, gab zudem während eines Konfrontationsverhörs in Anwesenheit des Anwalts Oliver Lücke zu, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden sei.

Zudem meldete sich mittlerweile auch jene Person zu Wort, die im Jahr 2005 von mir notariell dazu bevollmächtigt wurde, stellvertretend für mich das von meinen Eltern geerbte Haus in Beli Potok in der Nähe von Belgrad zu verkaufen, wie auch ein Sparkonto meiner Eltern in Belgrad aufzulösen. Zahlreiche beglaubigte Dokumente belegen, dass ich damals durch den Hausverkauf und die Kontoauflösung ca. 120’000 Euro Einnahmen hatte, wofür ich zum damaligen Eurokurs ca.  190’000 Schweizer Franken erhielt. Wie Sie vielleicht noch aus den älteren Interviews wissen, so hat die Basler Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 den Rest dieses Erlöses in der Höhe von 90’000 Franken beschlagnahmt und rückt das illegal entwendete Geld seither nicht mehr heraus, obwohl zahlreiche Dokumente die Herkunft des Geldes einwandfrei belegen.

Ardašir Pârse; Ich bedanke mich bei Ihnen erneut dafür, dass Sie uns einen Einblick in die mehr als bedenklichen Machenschaften von Teilen der Schweizer Justiz geben.

Nächster Rocker-Skandal bei der Basler Justiz

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin Unlängst haben wir über das Doppelleben des Gefängnismitarbeiters, Rockers und mutmaßlichen verdeckten Ermittlers Roy Schalt berichtet. Nun scheint erneut ein Rockerskandal in der Basler Polizei/Justiz aufgedeckt worden zu sein.

Alexander Dorin: Ja genau, wir haben bereits über den Fall des Rockers Roy Schalt berichtet, der gleichzeitig im Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel arbeitet.  Nachdem der Bericht auf Parse & Parse veröffentlicht wurde, waren auf einmal sämtliche Informationen und die gezeigten Rocker-Bilder von Roy Schalt von Facebook verschwunden, was von meiner Seite aus eindeutig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Die Basler Justiz hatte wohl nicht damit gerechnet, dass jemand Ermittlungen über gewisse Justiz-Angestellte in Basel führt.

Mittlerweile gibt es aus dieser Richtung Neuigkeiten, da ich und einer meiner Mieter von einem Polizeikommando bedroht wurden, in welchen u.a. auch ein anderer Rocker tätig ist!

Ardašir Pârse: Das klingt sehr interessant, erzählen Sie mir mehr dazu?

Alexander Dorin. Sehr gerne! Am Donnerstag, den 11. Juni am Vormittag wartete vor meiner Liegenschaft in Basel ein 5-köpfiger Kommandotrupp der Basler Polizei auf mich, der, kaum hatte ich das Fahrrad abgestellt, auf mich zu kam. Ich hatte im ersten Moment ein Déjà-vu und erwartete bereits, dass ich erneut überfallen, geschlagen, zu Boden gerissen und mit einer automatischen Schusswaffe bedroht würde, wie das am 16. Juli 2015 der Fall war, als ich von einem Kommando der Basler Polizei in meinem Haus überfallen worden war, wonach man mich entführte und für fast vier Monate in das Gefängnis Waaghof sperrte.

Kommt noch dazu, dass ich vor meiner Liegenschaft bereits im Frühjahr 2005 von der Polizei verhaftet, abgeführt und für eine Nacht ins Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt wurde, wo mich ein Wärter namens Marcello Conrad quasi bewusstlos schlug. Wie ich in früheren Interviews bereits berichtete, so erlitt ich nach meiner Freilassung aus dem Gefängnis einen Ausfall des Gleichgewichtsorgans im Ohr, weshalb ich eine Woche im Basler Kantonsspital lag und dadurch während Monaten nicht mehr richtig laufen konnte. Eine Erklärung für diese Verhaftung und Misshandlung erhielt ich von Basler Justiz bis heute nicht.

Anfang April 2017 standen zudem plötzlich frühmorgens zwei Zivilpolizisten vor meiner Wohnung, die behaupteten, ich hätte einen Termin bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land in Muttenz verpasst. Daraufhin wurde ich mitgenommen und erneut in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt, obwohl der angeblich verpasste Termin den Kanton-Basel-Land betraf. Nachdem ich zwei Stunden in einem Bunker dieses Gefängnisses eingesperrt war, wurde ich mit Handschellen gefesselt, in einem Polizeitransporter in einen Metall-Käfig gesperrt und zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gefahren, wo ich erneut in eine Zelle gesperrt wurde und über eine Stunde ausharren musste, bevor ich dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorgeführt wurde. Ich habe bis heute keine Erklärung dafür bekommen, weshalb mich Angestellte der Justiz Basel-Stadt verhaftet und eingesperrt haben, obwohl es angeblich nur um eine Vorführung im Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft Basel-Land ging.

Wie Sie sich anhand meiner Vorgeschichte wahrscheinlich vorstellen können, so war ich während dieses erneuten Aufmarsches von Angestellten der Basler Polizei bereits darauf gefasst, dass ich erneut misshandelt, entführt und eingesperrt werde.

Dieses Mal wurde ich jedoch nicht misshandelt, dafür wurden mir in einer für mich bedrohlichen Atmosphäre Fragen zu einem Mieter meiner Liegenschaft gestellt, die ich aber allesamt nicht wirklich beantworten konnte. Die Polizeibeamten gehörten zu einem Einsatzkommando des Sozialdienstes der Kantonspolizei, die u.a. die Kompetenz haben auch Zwangseinweisungen in die Psychiatrie vorzunehmen. Solche Sachen ereignen sich in der Schweiz ja regelmäßig, worüber z.B. der Schweizer Rechtsanwalt Edmund Schönenberger u.a. bereits intensiv berichtete.

Besonders bedrohlich habe ich dabei einen Polizisten namens Dieter Letze wahrgenommen, da er als Einziger eine Uniform trug und mich direkt ansprach und Informationen von mir verlangte, obwohl sich dieser Polizeitrupp bei mir vorher nicht angemeldet hatte. Durch einen Informanten erhielt ich später verschiedene Informationen über Dieter Letze, welcher wohl aufgrund eines gemeinsamen Hobbys „organisierter Motorrad Events“ auch mit Roy Schalt bekannt sein dürfte.Mein Mieter, den die Polizei offenbar ohne nähere Begründung und Voranmeldung suchte,  kontaktierte am Freitag, 12. Juni diesen Polizeisozialarbeiter und Rocker Dieter Letze telefonisch und wollte von ihm wissen, weshalb er und sein Trupp ohne Voranmeldung vor der Liegenschaft erschienen waren und den Hausbesitzer mit Fragen durchlöcherten.

Der Basler Polizist und Rocker Dieter Letze

Dieser teilte ihm mit, dass der Auftrag von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erteilt worden war, damit man mich und den Mieter mal „besuchen käme“ aufgrund der Schreiben und der Berichterstattung über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Man muss nämlich wissen, dass auch dieser Mieter im Internet intensiv über die Machenschaften der Basler Justiz berichtet.

Aufgrund der drohenden Atmosphäre während des Telefonates wurde dieses von meinem Mieter abgebrochen und er sendete der Staatsanwältin Daniela Erbe und dem Vorgesetzten des Rockers, Herrn Massimo Bonnato, die Informationen zur Rockerkarriere von Dieter Letze in einer E-Mail zu, worauf wenig später sämtliche Informationen über sein Rockerdasein von Facebook und dem Internet verschwunden waren. Zum Glück wurden diese aber rechtzeitig gesichert und können z.B. auf diesem Blog eingesehen werden.

Ardašir Pârse: Was ist danach passiert?

Alexander Dorin: Ich musste mich aufgrund dieses Bedrohungsbesuches von der Rockerabteilung der Polizei Basel-Stadt zuerst ein wenig beruhigen und bin deswegen zur Erholung nach Serbien gefahren. Zwischenzeitlich kontaktierte mich mein Mieter, der offenbar auch noch weitere Informationen erhalten hatte. Gemäß einem Schreiben des Appellationsgerichtes Basel-Stadt vom 10. Juni 2020 , sind in die sog. „Rocker Connection“ wohl auch zwei Richterinnen des Appellationsgerichts Basel-Stadt involviert. Dabei handelt es sich um die SP Richterinnen Eva Christ und Gabriella Matefi, wobei letztere kürzlich von dem Amt der Bürgerrätin der Bürgergemeinde Basel zurückgetreten ist und auch demnächst Ihren Richterposten beim Appellationsgericht Basel-Stadt wohl aufgibt. Aus diesem Schreiben, dass an die Ex-Frau meines Mieters gerichtet ist, geht jedenfalls hervor, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt von dem Aufmarsch der Polizei vor meiner Liegenschaft Vorkenntnis besaß. Besonders bedenklich ist, dass die Ex-Frau meines Mieters in dem Brief des Appellationsgerichts  dazu aufgefordert wurde, den Brief nach dem Durchlesen zu vernichten! Unterschrieben wurde der Brief vom Kanzleileiter des Appellationsgerichts Michael Rebmann. Nicht minder brisant ist die Tatsache, dass die Ex-Frau meines Mieters im Brief dazu aufgefordert wurde, dass sie sich bei Gabriella Matefi und Eva Christ melden solle, da sie von den beiden Frauen noch ‚instruiert’ werden müsse. Weshalb sollte die Frau von Richterinnen des Appellationsgerichts Basel-Stadt instruiert werden, ihr ehemaliger Mann aber nicht?

Eva Christ

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine andere Geschichte, welche die böse Absicht der Basler Justiz und deren korrupten Charakter beweist und mit den jüngsten Vorfällen direkt verbunden sein dürfte. Einer meiner Bekannten erzählte mir, dass er privat mit einem Basler Rechtsanwalt befreundet sei. Dieser Anwalt wusste über Details im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen mich Bescheid, über die Außenstehende eigentlich gar nichts wissen könnten. Auf Anfrage, woher er solche Details kenne, antwortete der Anwalt, er kenne einen anderen Basler Anwalt namens Erich Züblin, der ihm immer wieder solche Details verrate.

Erich Züblin

Es liegt demnach auf der Hand, dass dieser Erich Züblin jemanden von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kennen muss, der ihn mit solchen Informationen beliefert. Nur wird der Fall jedoch noch brisanter. In der Liegenschaft neben mir wohnt ein gewisser Guido Züblin, bei dem es sich um den Bruder von Erich Züblin handelt. Auch dieser Guido Züblin erzählte gewissen Bekannten immer wieder Details über meinen jahrelangen Rechtsstreit mit der Basler Staatsanwaltschaft herum, was mir von diversen Personen und gemeinsamen Bekannten mehrfach erzählt wurde. Es ist mehr als logisch und offensichtlich, dass Guido Züblin diese Informationen von seinem Bruder Erich erhalten hat.

Guido Züblin

Nun behauptet der mit Erich Züblin befreundete Anwalt zudem, dass Guido Züblin im Jahr 2015 direkt mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt stand. Zur Erinnerung: im Juni 2015 stürmte ein Sonderkommando der Basler Polizei meine Liegenschaft, schlug und entführte mich und sperrte mich für fast vier Monate ins Untersuchungsgefängnis Waaghof.

Dieser Guido Züblin terrorisiert mich und die Bewohner in meiner Liegenschaft bereits seit Jahren. Er schmeißt seinen Müll in unseren Garten, verstopft den Briefkasten mit Abfall, wirft Gegenstände auf meine Terrasse, drückt zu den unterschiedlichsten Zeiten an unserer Hausklingel, bedient sich an den Fahrrädern, die er entwendet, versteckt und teils völlig zertrümmert, spritzt aus dem Garten mit einem Wasserschlauch auf mein Fenster usw. Bei all diesen Tätigkeiten wurde er von uns Hausbewohnern bereits widerholt beobachtet.

Der massivste Zwischenfall ereignete sich, als er eines Morgens von seinem Fenster aus zu meinen Blumenkästen griff, die ich an der Rückseite meiner Wohnung am Terrassengeländer befestigt hatte (wir wohnen Wand an Wand). Er nahm einen dieser Blumenkästen und schmiss in auf das Vordach der Fahrradüberdachung, die sich in meinem Garten befindet.  Der schwere Blumenkasten zerschlug das Plexiglasdach der Fahrradüberdachung und donnerte mit voller Wucht auf die Treppe, die von Außen in das Untergeschoß des Hauses führt und vom Plexiglas ebenfalls überdacht wurde. Zum Glück stand der damalige Bewohner der Erdgeschoss-Wohnung zu diesem Zeitpunkt auf der Treppe, was er regelmäßig tat um eine Zigarette zu rauchen. Den Aufprall einer solchen massiven Blumenkiste aus Beton könnte man im Normalfall kaum überleben, oder eben nur schwer verletzt.

Die von Guido Züblin verursachten Zerstörungen

Kommen wir damit zum Hauptpunkt dieser Nebengeschichte. Wegen des Terrors von Guido Züblin rief ich widerholt die Polizei an und bat um Rat, jedoch wurde mir erklärt, dass die Polizei nichts tun könne. Ich rief die Hausbesitzerin der Liegenschaft an, in der Guido Züblin wohnt, es handelt sich um eine gewisse Cécile Cassini, und berichtete ihr vom Terror ihres Mieters. Ich schickte ihr sogar eine Reihe von Beweisfotos und zitierte Zeugen, jedoch erhielt ich nie eine Antwort. Ich kontaktierte die PUK (Psychiatrische Universitätsklinik) und bat um einen Ratschlag, jedoch wurde mir erzählt, man könne nicht intervenieren. Auch der psychiatrische Notfalldienst der Basler Polizei gab mir die gleiche Antwort. Mir wurde tatsächlich erklärt, dass es in Basel keine Behörde gab, die etwas ausrichten könne, wenn ein Nachbar einen solchen Terror veranstaltet.

Dann kontaktierte ich die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), schilderte erneut die ganzen Tatsachen und bat wieder um Rat. Doch auch dort wurde mir mitgeteilt, dass niemand etwas unternehmen könne. Schließlich rief ich die Eltern von Guido Züblin an, doch dann erklärte mir sein Vater am Telefon, dass er nichts dagegen unternehmen wolle. Mitunter rief ich auch beim Sozialdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt an, wo ich die ganzen Vorfälle erneut schilderte und wieder Mal um Rat bat, doch als Antwort erhielt ich bereits die altbekannten Ausflüchte. Es handelt sich um den gleichen Sozialdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt, der am 11. Juni 2020 vor meiner Liegenschaft auflief und nach dem Verbleib einer meiner Mieter fragte. Mit anderen Worten: wenn ein Nachbar eine ganze Liegenschaft während Jahren terrorisiert, so fühlt sich der Sozialdienst der Kantonspolizei nicht dafür zuständig. Geht es aber darum, dass ein Mieter in meiner Liegenschaft sich gegen das einseitige Verhalten der Basler Justiz im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit seiner Frau zur Wehr setzt, so hetzt die Basler Staatsanwaltschaft ihm und mir plötzlich genau diesen Dienst auf den Hals, der von einem Rocker angeführt wird. Ich denke nicht, dass ich das noch weiter zu erläutern brauche.

Nach Bekanntmachung des Rocker-Hintergrunds des Basler Polizisten Dieter Letze verschwand dessen Bild plötzlich von der Homepage des Rocker-Clubs. 

Ardašir Pârse: klingt ja wieder Mal unglaublich, ihr scheint da in der Schweiz einen richtig korrupten Justiz-Sumpf zu haben.

Alexander Dorin: Ja, in der Tat. Das ist aber noch nicht Alles. Durch diese Ereignisse haben wir überhaupt erst richtig angefangen zu recherchieren und sind dabei auf Strukturen gestoßen, die schon mehr mit dem „tiefen Staat Schweiz“ und weniger einem Rechtsstaat vereinbar erscheinen. Interessant ist auch, dass sich ein Informant gemeldet hat, der diese Informationen auch an die Basler Zeitung und weitere Zeitungen in der Schweiz gesendet haben will, aber diese die Story nicht gebracht haben. Das lässt schon sehr tief blicken.

Ardašir Pârse: Wann rechnen Sie mit weiteren Enthüllungen über die personellen Verbindungen der Basler Behörden zur organisierten Kriminalität?

Alexander Dorin: Da die Beweise sehr umfangreich sind und zuerst noch ausgewertet werden müssen, gehe ich davon aus, dass dieses in den nächsten Monaten der Fall sein wird. Zudem arbeite ich mit meinem Verlag an einer Dokumentation über die Justizkriminalität in der Schweiz. Es könnte gut sein, dass sich demnächst einige Mitarbeiter der Basler Justiz bzw. Staatsanwaltschaft ein neues berufliches Betätigungsfeld suchen müssen. Das ist eben ein Problem, wenn man sich als Behördenmitglied mit Rockern und deren kriminellen Umfeld einlässt. Frau Gabriella Matefi hat ja diesbezüglich schon den richtigen Weg eingeschlagen und dürfte sich wohl demnächst zurückziehen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Weitere folgen werden.

Ardašir Pârse:.Sehr geehrter Herr Dorin, vielen Dank für das Interview,wir bleiben weiter dran, ich denke es wird spannend beiben.

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer und seine kriminellen Machenschaften

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ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwältin Xenia Peran:

Ardašir Pârse: Sehr geehrte Frau Peran. Mit dem Fall Alexander Dorin haben sich bisher schon einige Anwälte beschäftigt. Sie waren sich bisher einig, dass dieser Fall zum Himmel stinkt und eindeutig darauf hinweist, dass sich gewisse Mitglieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt krimineller Methoden bedienen, um an dem Schweizer Enthüllungsautor Alexander Dorin einen Rufmord zu begehen und ihn durch Verleumdungen und manipulierte Beweise in die Ecke zu drängen, was sich Herr Dorin jedoch nicht gefallen lässt und sich heftig zur Wehr setzt.

Sogar der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter sprach am 25. September 2015 in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti von einem sehr restriktiven Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber Alexander Dorin. Das ist relativ unüblich, da Systemanwälte im Normalfall in ihrer Wortwahl gegenüber der Staatsanwaltschaft äusserst vorsichtig sind und nicht wirklich anecken wollen. Noch deutlichere Worte fand der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger, der den damals für den Fall Alexander Dorin zuständigen Basler Staatsanwalt Thomas Homberger in einem Fax vom 26. 07. 2015 aufgrund dessen Verhaltens als Faschisten bezeichnete. Homberger wurde später durch den Staatsanwalt Markus Hofer ersetzt, der sich seither gegenüber Alexander Dorin ebenfalls wie ein waschechter Justizkrimineller verhält. Mittlerweile bezeichnete auch der Schweizer Rechtsanwalt Oliver Lücke das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin während diverser Medienauftritten als regelrechten Skandal.

Der Schweizer Anwalt Oliver Lücke erzählt in einer serbischen Sendung ausführlich von den Irrwegen der Schweizer Justiz

Auch der Fall Daniele Ganser zeigt auf, dass Enthüllungsautoren in der Schweiz vom System angegriffen und verleumdet werden, während man als Vergleichsfall auf internationaler Ebene auf den Fall von Julian Assange verweisen kann. Wie sind Sie auf den Fall Alexander Dorin aufmerksam geworden und was sind Ihre bisherigen Eindrücke?

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Ein Interview mit Alexander Dorin zum Thema: Verhaftung, U-Haft und Verfolgung eines Publizisten

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Ardašir Pârse: Herr Dorin, Sie sind am 16. Juni 2015 in ihrer Wohnung in Basel von einer Spezialeinheit der Polizei überwältigt, verhaftet und anschließend in das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt gebracht worden, welches Sie erst wieder nach fast vier Monaten Untersuchungshaft verlassen durften. Können Sie uns etwas Genaueres dazu sagen? Was waren die offiziellen Gründe für Ihre Verhaftung? Wie lief diese ab? Und wie verbrachten Sie die Zeit im Gefängnis?

Alexander Dorin: Ich hielt mich zu dem Zeitpunkt, es war ca. 11.00 Uhr vormittags, gerade im Garten meiner Liegenschaft auf, als ich die Hausglocke klingeln hörte. Ich ging zur Kellertüre und wollte durchs Haus zur Eingangstüre laufen, als ich plötzlich einen enormen Lärm vernahm. Die Haustüre wurde unter großem Getöse mit irgendetwas eingetreten und aufgebrochen, was im Normalfall nicht einfach ist, da es sich um eine alte massive Türe aus dem Jahr 1903 handelt. Ich hörte wie eine Horde laut schreiender Männer in die Liegenschaft stürmte, ganz so, als ob es um eine Geiselbefreiungsaktion ging. Ich trat reflexartig zurück, bin in den Garten, als plötzlich Mitglieder einer maskierten und bewaffneten Spezialeinheit durch die Türe an der Hinterseite der Liegenschaft in den Garten stürmten. Einer schrie mich an „auf den Boden!“ und schlug mir auf den Hinterkopf, so dass ich schließlich zu Boden fiel. Anschließend fesselte man mich an Händen und Füssen, richtete mich wieder auf und legte mir zusätzlich noch eine Augenbinde an. Dann drängte man mich ins Haus, da sich draußen offenbar bereits Schaulustige versammelten.

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