Deutschland: Die Scharia-Metzgerei-Republik der Zukunft

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Gnädigen:

Zur Vorbereitung der deutschen Leserschaft auf die herannahende Islamisierung Deutschlands und der damit verbundenen strafgesetzlichen Änderungen haben Pârse und Pârse bereits einen Artikel über die Rechtmäßigkeit der Steinigung durch die göttlichen Verfügungen in der Sunna geschrieben und zusätzlich auch eine Gebrauchsanweisung für den angehenden deutschen Muslim zur Verfügung gestellt, damit die Tötungen auch islamkonform ablaufen. Heute beschäftigen wir uns mit der in der Scharia festgelegten Hadd-Strafe [الحد] für Diebstahl, auch hier wird es zu gesetzlichen Änderungen in Deutschland kommen.

Achtung! Das Bildmaterial in diesem Artikel kann die Psyche stark belasten!

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Die Steinigung im Islam

Der Anlass dieses Artikels ist der Internationale Frauentag am 08. März

Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Prophet

أشهد أن لا إله إلا الله وأشهد أنّ محمدا رسول الله

Die Steinigung wird heute in all jenen Staaten praktiziert, in denen die Scharia, das islamische Rechtssystem herrscht, darunter in Afghanistan, in Teilen Indonesiens, Iran, Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die bis zur Hüfte oder unter die Brust eingegrabene Person wird dabei durch Steinwürfe auf Kopf und Oberkörper getötet. Die Steine dürfen nicht zu groß oder zu klein sein und der erste Wurf darf nicht tödlich sein.

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Weshalb Muslime lügen dürfen – aus dem Leben Mohammeds

Schon der iranische Philosoph und Begründer der ersten monotheistischen Religion der Welt, Zartošt [زرتشت] (Zarathustra), beschäftigte sich mit Begriffen wie „Wahrheit und Lüge“. Sich zur Wahrheit zu bekennen, die Lüge abzulehnen und der ewige Kampf zwischen Gut und Böse in uns Menschen, sind die Hauptessenzen seiner Lehre.

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