Rechtsbrechender Basler Staatsanwalt Markus Hofer wird Richter

Felicitas Lenzinger

Wir von Pârse  & Pârse , wie auch diverse weitere Alternativmedien, berichteten bereits detailliert, über das kriminelle Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen den Enthüllungsautor Alexander Dorin. In Serbien und der serbischen Republik in Bosnien berichteten sogar diverse Staatsmedien intensiv über die Hintergründe dieses rechtswidrigen Verhaltens seitens der Basler Justiz.

So berichtete unlängst z.B. die Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) über den Fall Alexander Dorin:

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348

Auch das Schweizer Onlinemagazin Legitim.ch berichtete erneut über diesen Justizskandal:

http://www.legitim.ch/post/fall-alexander-dorin-ausl%C3%A4ndische-medien-berichten-%C3%BCber-schweizer-beh%C3%B6rden-kriminalit%C3%A4t

Mittlerweile berichtete auch das Basler Onlinemagazin Summarum direkt aus Dorins Geburtsstadt über die Machenschaften der Basler Justiz:

Wie die vorhandenen Dokumente und Beweise offenlegen, so waren die beiden Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Hauptverantwortlichen für die Rechtsbrüche im Fall Dorin. Oder besser gesagt, sie wurden von den Strippenziehern im Hintergrund offensichtlich vorgeschoben. Markus Hofer löste Thomas Homberger vor einigen Jahren im Fall Alexander Dorin ab. Einige dieser brisanten Dokumente haben wir bei Pârse  & Pârse veröffentlicht:

Der Basler Medienschaffende Herbert Blaser zeigte Markus Hofer wegen Amtsmissbrauch an, worüber wir ebenfalls berichteten:

Auch Alexander Dorin zeigte Markus Hofer wegen Amtsmissbrauch an, jedoch wurde diese Anzeige, wie zuvor die Anzeige von Herbert Blaser, vom Gericht aufgrund lächerlicher Ausreden abgelehnt. Auch Dorins Antrag, dass Markus Hofer, dessen rechtswidrige Machenschaften dokumentarisch einwandfrei belegt sind, im Fall Dorin durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt werden sollte, wurde vom Gericht unter den gleichen lächerlichen Ausreden abgelehnt. Es wurde schnell klar, dass sich im Basler Justizsumpf die Behörden gegenseitig decken und die Verfehlungen und illegale Machenschaften ebendieser Justiz ignorieren.

Dass sich diese festgefahrenen Mechanismen in der Basler Justiz nicht ändern würden, zumindest nicht zum momentanen Zeitpunkt, das war voraussehbar, denn wie ein altes Sprichwort so treffend sagt: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Tatsächlich intensivierte die Basler Justiz jüngst noch ihre Bemühungen, um ein noch schlechteres Image zu erlangen. So bewarb sich der Staatsanwalt Markus Hofer unlängst dafür, um beim Strafgericht Basel-Stadt das Amt eines Richters antreten zu können. In einem wulstigen Appell, in dem er sich selbst beweihräucherte, bewarb sich Hofer, Mitglied der Partei Die Mitte Basel-Stadt (vormals Christlichdemokratische Volkspartei), wie folgt für das Richteramt (https://ldp.ch/wp-content/uploads/2021/04/Flyer-Gerichtswahlen-f%C3%BCr-Parteien.pdf):

Ein Richter braucht Fachwissen, Augenmaß und Erfahrung. Das alles bringe ich mit. Nach zehn Jahren Praxis als Staatsanwalt in Basel, mehreren Berufsjahren als ausgebildeter Polizeibeamter, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Basel und nicht zuletzt mit Richtererfahrung im Nebenamt, fühle ich mich bereit für die anspruchsvolle Arbeit am Strafgericht Basel-Stadt.

Hinter jedem Fall stehen Menschen: Sie zu sehen und zu hören, ist mein Anspruch. Ich stehe für Respekt und Fairness im Verfahren. Schenken Sie mir Ihr Vertrauen!

Ihr Markus Hofer.

Peinliche Selbtsbeweihräucherung eines Justizkriminellen

Wer von dieser peinlichen Selbstdarstellung noch nicht angewidert ist, dem ist wahrscheinlich kaum mehr zu helfen.

Die Basler Gerichte sind bestens mit den illegalen Machenschaften von Markus Hofer vertraut, da ihnen im Zusammenhang mit diversen Strafanzeigen und Beschwerden gegen Hofer alle relevanten Dokumente zugeschickt wurden, die Hofers Verfehlungen zweifelsfrei beweisen. Doch anstatt sich mit diesen Verfehlungen zu befassen, entschieden die verantwortlichen Behörden, dass Markus Hofer als Richter am Basler Strafgericht zugelassen wurde,  was z.B. auf der Facebook-Seite des Rathauses Basel-Stadt bestätigt wird.

Diverse Medienschaffende, politische Aktivisten und  Unterstützer von Alexander Dorin schrieben unlängst verschiedene Vertreter der Basler Justiz an und baten um Interviews, in denen unbequeme Fragen zum Verhalten der Justiz und zum Fall Alexander Dorin gestellt werden sollten. Der absolute Großteil der Nachfragen bleib bisher unbeantwortet. Lediglich der politische Aktivist Kaspar Trümpy erhielt bisher eine Antwort.

Stellvertretend für alle angeschriebenen Personen und Institutionen antwortete lediglich Frau Felicitas Lenzinger, Vorsitzende Präsidentin am Strafgericht Basel-Stadt. Oder besser gesagt, Frau Lenziger bediente sich fauler Ausreden, um auf die gestellten Fragen nicht eingehen zu müssen. In ihrem Antwortschreiben ‚argumentierte’ Frau Lenzinger, dass sie zu einem ein am Strafgericht anhängigen Verfahren grundsätzlich keine Interviews gegeben würden. Dabei zeigt Kaspar Trümpys Anfrage eindeutig, dass er gar keine Fragen im Zusammenhang mit Dorins anhängigem Verfahren gestellt hat. Tatsächlich hatte Trümpy Fragen im Zusammenhang mit den Beweisen gestellt, die das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer und anderen Angestellten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufzeigen. Um darauf nicht eingehen zu müssen, wischte Frau Lenziger die Anfrage mit einer faulen Ausrede vom Tisch.

Man kann zum widerholten Mal feststellen, dass die Basler Justiz nach eigenen, hausgemachten Gesetzen zu funktionieren scheint, die mit der Schweizerischen Strafprozessordnung und den Menschenrechten im argen Widerspruch stehen, was schon der Basler Justizkritiker Peter Zihlmann in seinen Büchern feststellte.

Die Basler Justiz-Seilschaften scheinen allgemein nicht ganz unbekannt zu sein. So schrieb z.B. Dr. Bernhard Madörin in der Basler Rundschau u.a. Folgendes über die Basler Gerichte (‚Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik’, Bernhard Madörin, Basler Rundschau, 4. September 2020):

An den Gerichten wird über die Administrative Leitung Rechtspolitik betrieben, sagte Kantonsrichterin Marianne Heer aus Luzern und Dozentin für Strafprozessrecht an der Universität Bern im NZZ-Interview vom 16.6.2020. Dies sei jedoch von Kanton zu Kanton anders. Aus der Westschweiz, Zürich und Bern höre man nichts, deren Gerichte seien so groß, dass Unabhängigkeit gewährleistet sei. In kleineren Gerichtskreisen wie Basel und Aargau werden die Gerichte aber immer wieder vom Bundesgericht gerügt. Laut Heer gibt es an den Gerichten Seilschaften, die freundschaftlicher oder parteipolitischer Natur sein können. Es gäbe da Richter, bei denen man im Voraus wisse, wie Sie urteilen. Da der Gerichtspräsident die Richter auswählen kann, könne er also das Ergebnis eines Prozesses beeinflussen, was sehr oft geschehe. Viele Gerichtspräsidenten hielten sich zuweilen als unantastbar und seien selbstherrlich und damit nicht mehr abhängig in ihrer Beurteilung.

Zu den jüngsten Entwicklungen konnten wir auch Alexander Dorin einige Fragen stellen, die er freundlicherweise beantwortete:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, was sagen Sie zum aktuellen Stand der Dinge?

Alexander Dorin: Nun, ich bin nicht wirklich erstaunt darüber, dass Markus Hofer nun Richter geworden ist. Wenn ich mir meinen eigenen Fall anschaue, aber auch die Fälle anderer Betroffener, so werden die Vernetzungen innerhalb der Staatsanwaltschaft und der sogenannten Justiz mehr als offensichtlich. Gerade der Fall Hofer zeigt das wieder eindrücklich auf. Hier geht es tatsächlich um nichts anderes als um Vernetzungen und Machtstrukturen.

In diesem Zusammenhang sind die Ausreden und Ablenkungsmanöver der Vorsitzenden Präsidentin am Strafgericht Basel-Stadt, Frau Felicitas Lenzinger, bezeichnend. Alles andere hätte mich erstaunt.

Ich muss jedoch gleichzeitig sagen, dass dieses voraussehbare und durchsichtige Verhalten von Basler Justizvertretern auch seine positiven Effekte hat. Als ich vor Jahren damit begann, über die kriminellen Machenschaften innerhalb des Basler Justizapparats zu schreiben, da erhielt ich zwischendurch auch vereinzelte kritische Reaktionen. Ich hörte damals von einigen Bekannten, Medienschaffenden, Anwälten usw., dass sie sich nicht wirklich vorstellen könnten, dass sich die Justiz dermaßen rechtswidrig aufführt. Ich fuhr jedoch damit fort, die ganzen Verfehlungen und Rechtsbrüche der Basler Justiz zu sammeln und zu veröffentlichen.

Aufgrund dieser ganzen Beweise ist mittlerweile auch der letzte Kritiker aus meinem Umfeld verstummt. Vielmehr haben mir gegenüber einige dieser anfänglichen Skeptiker eingestanden, dass sie an meinen Schilderungen und Veröffentlichungen nicht mehr den geringsten Zweifel haben. Das verwundert mich auch nicht wirklich, denn diese Beweise sind ja tatsächlich nicht nur zahlreich, sondern darüber hinaus auch hieb- und stichfest. Für mich ist das vor allem auch ein moralischer Sieg, unabhängig davon, dass die Basler Justiz an ihren rechtswidrigen Kurs weiter festhält.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen weiteren Patzer der Basler Justiz hinweisen, für den Dominik Kiener, Strafgerichtspräsident Basel-Stadt, die Verantwortung trägt. Vor einiger Zeit entließ ich meinen Pflichtverteidiger Dr. Simon Berger, der mir vom rechtsbrechenden Staatsanwalt Markus Hofer aufgedrängt wurde. Nach zahlreichen Patzern von Simon Berger, die eindeutig aufzeigen, dass er meine Interessen nicht vertritt, schickte ich ihm einen Brief, in dem ich ihm klarmachte, dass ich mit ihm nichts mehr zu tun haben möchte und das Klienten-Verhältnis,, das aus meiner Sicht so oder so nie bestand, sofort auflöse.

Ich schickte zur Sicherheit eine Kopie meines Schreibens auch an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Anstelle der Staatsanwaltschaft antwortete jedoch Dominik Kiener – und zwar in Form einer Verfügung, in der Kiener zusammenfaselte, dass die Tatsache, dass mein Pflichtverteidiger von Markus Hofer ausgesucht worden sei, kein Grund sei, um einen Pflichtverteidiger auszuwechseln. Mit dieser Floskel stellt sich Kiener natürlich absichtlich dumm, da er aufgrund meiner vorherigen Argumentation ganz genau weiß, weshalb ich Simon Berger als Pflichtverteidiger ablehne.

In der Verfügung fabuliert Kiener weiter, es sei Sache der Verfahrensleitung und nicht des Beschuldigten einen Pflichtverteidiger aus dessen Amt zu entlassen. Scheinbar möchte Herr Kiener nicht von der Europäischen Menschenrechts-Konvention wissen, die jedem Beschuldigten das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, einschließlich dem Recht auf eine adäquate Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK.).

Die Schweizerische Strafprozessordnung, von der Herr Kiener offensichtlich auch nichts wissen möchte, sagt ihrerseits im vom Art. 134 Abs. 2 Folgendes über das Recht eines Beschuldigten aus:

Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus andern Gründen nicht mehr gewährleistet, so überträgt die Verfahrensleitung die amtliche Verteidigung einer anderen Person.

In meinem Fall hat das Gericht keine Anstalten gemacht, die amtliche Verteidigung einer anderen Person zu übertragen. Vielmehr setzte mir Kiener in der besagten Verfügung eine Frist, innerhalb der ich dem Gericht einen eigenen (bezahlten Verteidiger) nennen müsse, obwohl die Schweizerische Strafprozessordnung nirgendwo solche Ultimaten vorsieht. Aber wenn Staatsanwälte ungehindert gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und Menschenrechte verstoßen dürfen und eine Gerichtspräsidentin Interviews unter Anwendung von fadenscheinigen Ausreden ablehnt, so kann sich ein anderer Gerichtspräsident eben auch dumm stellen und Verfügungen erlassen, die durch das Gesetz nicht gedeckt werden.

In dem weiter oben erwähnten Bericht von Dr. Bernhard Madörin in der Basler Rundschau kann man übrigens auch Interessantes über Dominik Kiener erfahren:

Die Verbandelung der Richter mit dem Anzeigesteller Kurt Schudel

Facebook ist genial. So konnten wir feststellen, dass der Anzeigesteller Kurt Schudel seit Jahren mit dem Strafgerichtspräsidenten eng verbandelt ist. Ein neutrales Prozessresultat wurde somit verunmöglicht. Strafgerichtspräsident Kiener ist auf Facebook (87 Freunde) befreundet mit: Jascha Schneider, dem Anwalt von Kurt Schudel, Steven Schudel, dem Sohn von Kurt Schudel, Jonas Weber, dem von ihm ausgesuchten Nebenrichter im Strafprozess, und Claudius Gelzer, der den Fall in der Berufung beurteilen sollte. Dies sind schon fünf Prozent aller seiner Freunde, zieht man noch seine Familie ab, fast zehn Prozent seiner 87 Freunde. Das Bundesgericht setzt die Anonymitätsgrenze der Facebookfreunde erst bei 150 an. Aber jetzt kommt’s: Kiener als Präsident des Tennisclubs Stettenfeld in Riehen lässt sich vom Anzeigesteller Kurt Schudel seit 2011 seine Mannschaftsleibchen sponsern. Kurt Schudel ist Sponsoringchef des jährlichen Crossklinikcup, an dem Patrick Kiener, Bruder von Dominik Kiener, seit Beginn weg jedes Mal mitspielte. Die Schwester von Kiener ist wie Steven, Sohn von Kurt Schudel, in Riehen Tennistrainerin und Jugendtrainerin und kennen sich logischerweise.

Der Hauptunkt an diesen ganzen Machenschaften der Basler Justiz ist jedoch der, dass diese Justiz mit ihren fortlaufenden Patzern immer neues Material für unsere Dokumentation über die Justizkriminalität in meinem Fall liefert. Diese Dokumentation ist nahezu fertig und wird pünktlich zum Prozessbeginn veröffentlicht werden. Zu finden sind darin zahlreiche Dokumente der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Zeugenaussagen, Schriftverkehr mit der Basler Justiz, Fotographien, Auszüge aus diversen Medien usw. Wenn diese korrupten Justizangestellten meinen, sie könnten tun und lassen was sie wollen, so soll die Öffentlichkeit wenigstens davon erfahren.

Die lange und sorgfältig vorbereitete Dokumentation über den Skandalfall Alexander Dorin, in der zahlreiche Staatsanwaltliche Dokumente, Zeugenaussagen, Fotografien, Schriftverkehr mit der Basler Justiz usw. zu finden sind und die pünktlich zum Prozessbeginn veröffentlicht wird. 

Ardašir Pârse: Da gebe ich Ihnen völlig recht, zumindest sollte jeder davon erfahren, wie die Justiz in Basel Stadt arbeitet. Wir werden weiten am Fal dran bleiben und hoffen, dass sich alles zum Guten wenden wird.

Alexander Dorins Pflichtverteidiger Simon Berger beweist seine üblen Absichten

Simon Berger

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, was gibt es neues aus der seit nunmehr sechs Jahren anhaltenden Schmierenkomödie der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in Ihrem Fall?

Alexander Dorin: Nun, das Muster ist seit sechs Jahren immer das gleiche. Die Staatsanwaltschaft, in meinem Fall vertreten von dem Staatsanwalt Markus Hofer, lügt, verdreht, hetzt und bricht seit sechs Jahren am Laufenden Meter die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Hinzugekommen ist seit einiger Zeit der Umstand, dass mir eben diese Behördenkriminellen einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt haben, es handelt sich um einen gewissen Simon Berger.

Ardašir Pârse: Sie wurden davor ja rechtmässig vom Berner Anwalt Oliver Lücke vertreten, jedoch hat die Schweizer Justiz mittlerweile seine Karriere als Anwalt zerstört, weil er sich erlaubt hatte, gegen die Machenschaften vorzugehen.

Alexander Dorin: Ja richtig, Herr Lücke wurde aus dem Anwaltsregister gelöscht, ohne vorangehendem Urteil und ohne dass die Justiz diesen massiven Schritt logisch begründet oder erklärt hätte. Aber aufmerksamen Beobachtern ist natürlich klar, dass sich die Schweizer Justiz eines unbequemen Anwalts entledigen wollte.

Ardašir Pârse: Und was geschah danach?

Alexander Dorin: Danach hat mir der Basler Staatsanwalt Markus Hofer einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt. Sie können sich ja vorstellen, was das bedeutet, wenn ein Behördenkrimineller wie Markus Hofer, der seit vielen Jahren die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte bricht, darüber entscheidet, wer mich vor seinen gesetzeswidrigen Machenschaften bewahren und verteidigen soll. Ebenso gut könnten Sie vom Pentagon  verlangen, dass es ein von den USA angegriffenes Land vor ebendiesem Angriff beschützt. Was würden Sie demnach von so einem ‚Pflichtverteidiger’ erwarten?

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer. Verantwortlich für zahlreiche Verstösse gegen die Schweizerische Strafprozessordnung, mehrfache Menschenrechtsverletzung und Amtsmissbrauch. 

Ardašir Pârse: Natürlich nichts, oder besser gesagt würde ich von ihm erwarten, dass er in Wirklichkeit die Interessen der Staatsanwaltschaft verteidigt, die ihn auch engagiert hat. Welche Erfahrungen haben Sie denn bisher mit diesem Simon Berger gemacht?

Alexander Dorin: Die Frage trägt schon fast etwas Belustigendes in sich, doch werde ich Ihnen die Antwort gerne geben. Bereits von Anfang an war klar, dass dieser Mensch nichts unternehmen wird, um mich zu verteidigen. Das fing schon damit an, dass ich ihm bereits von Anfang an eine ganze PDF mit zahlreichen Beweisen für die eindeutigen Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zuschickte. Die Reaktion war gleich null. Er reagierte ganz einfach nicht und schwieg sich darüber aus. Kein Wort, nichts. Als sogenannten Verteidiger hätte er natürlich darauf reagieren und entsprechende Schritte einleiten müssen, doch der Mann tat tatsächlich absolut nichts – das müssen Sie sich Mal vorstellen. Und so Einer sollte mich verteidigen?

Der System-Anwalt Simon Berger, angestellt bei der Firma Advokatur & Notariat zum Thurhauerhof. Ein traurigisches Beispiel der Verkommenheit der Basler Justiz. 

Ardašir Pârse: Ich hätte es ehrlich gesagt auch nicht anders erwartet. Und wie ging es dann weiter?

Alexander Dorin: Vor einiger Zeit wurde ein Zeuge von der Staatsanwaltschaft verhört, es handelt sich um einen guten Bekannten von mir. Da ich an dem Verhör nicht teilnehmen konnte, weil ich mich gerade in Belgrad aufhielt, so schrieb ich dem Pflichtverteidiger, welche Fragen er während des Verhörs stellen sollte. Als ich meinen Bekannten einige Zeit später traf und fragte, welche Fragen ihm der Pflichtverteidiger stellte, da antwortete er, dass der Anwalt ihm keine einzige Frage gestellt hatte. Das muss man sich echt Mal vorstellen. Da hat ein Anwalt die Gelegenheit dazu, einem Zeugen Fragen zu stellen, der selber über die Machenschaften der Staatsanwaltschaft informierte, doch der Anwalt stellte keine einzige Frage. Da kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen.

Ardašir Pârse: Gab es noch weitere Patzer von Simon Berger?

Alexander Dorin: Ja klar und wie. Letztes Jahr fand ja die sogenannte Abschlusseinvernahme mit mir statt. Dabei wäre die Staatsanwaltschaft laut Gesetz verpflichtet gewesen, sämtliches Material vorzulegen, das von der Staatsanwaltschaft als Beweis gegen mich angesehen wird. Tatsächlich präsentierte die Staatsanwaltschaft nicht ein einziges Dokument.  Der Pflichtverteidiger hätte den Staatsanwalt Markus Hofer darauf aufmerksam machen müssen,  jedoch gab dieser Anwalt keinen Ton von sich.

Während dieser sogenannten Abschlusseinvernahme gab Markus Hofer nichts als Unsinn von sich und stellte absurde Behauptungen auf, die er durch Nichts belegen konnte.  Nur endloses bla bla bla mit den absurdesten Unterstellungen. Die Aufgabe eines Pflichtverteidigers wäre es gewesen, zu intervenieren und Fragen zu stellen, doch tatsächlich gab Simon Berger keinen Ton von sich. Der Typ bekommt Geld vom Staat, um dann wortlos neben mir zu sitzen und absolut nichts zu tun, wo gibt es denn so was? Das ist das gleiche, wie wenn ein Automechaniker in einer Garage angestellt ist und jeden Monat seinen Lohn kriegt, obwohl er keinen Finger rührt. Eigentlich unvorstellbar, doch die Schweizer Justiz scheint sich eine eigene Realität geschaffen zu haben.

Nach dieser ‚Abschlusseinvernahme’ betrieb Markus Hofer diese Schmierenkomödie ungeniert weiter.  Ein Mal wurde ich zu einer weiteren Einvernahme eingeladen, die ich jedoch nicht wahrnehmen konnte, weil ich mich gerade ausserhalb der Schweiz aufhielt. Ich meldete mich bei der Staatsanwaltschaft und beantragte deswegen eine Terminverschiebung. Und was geschah? Anstelle eine Antwort zu bekommen wurde ich sofort zur Verhaftung ausgeschrieben. Dabei sagt das Schweizer Gesetz eindeutig aus, dass man jemandem die Verhaftung zuerst ankündigen muss, wenn es um einen verpassten Termin geht. Doch erstens habe ich den Termin nicht verpasst, sondern habe noch eigens um eine Verschiebung gebeten, während Hofer & Co. wieder Mal einfach das Gesetz brachen und eigenmächtig handelten, als ob er keinem Gesetz unterstehen würde. Und was hat der Anwalt Simon Berger getan? …….Richtig, nichts.

Ardašir Pârse: Haben Sie Simon Berger jemals auf seine ganzen Versäumnisse angesprochen?

Alexander Dorin: Ja klar. Er gab in einer E-Mail sogar zu, dass es merkwürdig sei, dass die Staatsanwaltschaft mich nach der Abschlusseinvernahme noch weitere Male vorgeladen hat, obwohl eine Abschlusseinvernahme – wie es das Wort schon sagt – den Abschluss darstellen müsste. Und was tut der Mann? Nichts. Er hat mit keinem Wort bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, was dieses absurde Verhalten soll.  Was die Staatsanwaltschaft auch immer gesetzeswidriges tut, Simon Berger hält einfach seinen Mund und unternimmt rein gar nichts. Der Mann ist ein tragisches Beispiel für die Verkommenheit der Schweizer Justiz.

Ardašir Pârse: Ich bin angewidert. Obwohl das bereits mehr als genug ist, hat sich dieser Anwalt auch danach noch weitere Patzer geleistet?

Alexander Dorin: Und wie. In einer weiteren E-Mail forderte ich ihn dazu auf, dass er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land ein Protokoll aus dem Frühjahr 2017 anfordert. Es ging um einen Mann aus dem Kanton Basel-Land, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, er habe Hanf bei mir gekauft, was natürlich frei erfunden war. Der Mann, der vor meiner Liegenschaft von der Polizei nie angehalten und durchsucht worden war, verkehrte nie bei mir und kannte mich auch nicht persönlich. Er verkehrte äusserst selten mit einer Dame, die in einem oberen Stockwerk meiner Liegenschaft wohnte.

Während des Verhörs, zudem ich ebenfalls vorgeladen wurde, erklärte der Mann, dass die Beschuldigungen gegen ihn und mich absolut unwahr und absurd seien.  Er fügte hinzu, dass er aus dem Internet erfahren habe, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen politisch motivierten Prozess gegen mich führte, wobei er als Kollateralschaden in die Fänge der Staatsanwaltschaft geriert. Ich muss an dieser Stelle  kurz hinzufügen, dass ich mit Handschellen zum Verhör geschleppt wurde, während ich zuvor um 07.00 in meinem Haus verhaftet und zuerst in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht und in eine Zelle gesperrt wurde. Anschliessend wurde ich gefesselt in einem Transportkäfig zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gebracht, wo ich zuerst abermals in eine Zelle gesperrt wurde, bevor man mich gefesselt dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorführte. Doch dieser Peter Leoni sollte keine Freude am anschliessenden Verhör haben, da die beschuldigte Person intensiv von den Machenschaften der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erzählte.

Ich forderte Simon Berger auf, dieses Protokoll zu bestellen, das ich für die Vorbereitung meiner Beweiserhebung benötige. Gleichzeitig sollte er eine Erklärung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt anfordern, weshalb ich im Frühjahr 2017 vor dem Verhör der Staatsanwaltschaft Basel-Land zuerst verhaftet, in zwei Gefängnisse gesperrt und gefesselt zum Verhör vorgeführt wurde. Ebenso verlangte ich eine Erklärung dafür, weshalb ich 2020 von der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, obwohl ich vor dem angesetzten Verhör eigens noch die Staatsanwaltschaft kontaktierte und diese darauf aufmerksam machte, dass ich mich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland beim Ahriman Verlag  aufhielt, wo wir an einer neuen Dokumentation arbeiteten.  Und zuletzt forderte ich Simon Berger dazu auf, dass er mein Haftprotokoll von 2015 bestellt. Der Grund: ich erhielt während der fast vier Monate anhaltenden Haft von der Gefängnisleitung kein einziges Stück Wechselkleidung, was eindeutig gegen die Menschenrecht verstösst.

Anstelle einer Antwort erhielt ich von Simon Berger eine E-Mail, in der er völlig vom Thema abweicht. In der E-Mail spricht er davon, dass er unter den staatsanwaltschaftlichen Unterlagen die von mir gewünschten Dokumente nicht gefunden habe, jedoch könne ich bei ihm vorbeikommen und schauen, ob ich die Dokumente finde. Das ist der reinste Irrsinn, da sich die von mir gewünschten Angaben und Unterlagen selbstverständlich nicht unter den staatsanwaltschaftlichen Dokumenten meines Falls befinden, weshalb ich ihn ja gerade dazu aufforderte, diese anzufordern.  Logischerweise wusste das auch Herr Berger, doch anstatt tätig zu werden schickte er mir dümmliche Ausreden und stellte sich blöd.  Wir sehen, so möchte Simon Berger gar nicht, dass ich mich auf meine Verteidigung vorbereiten kann, weshalb er diese intensiv sabotiert.

Ardašir Pârse: Für mich als Aussenstehenden ist es vielmehr offensichtlich, dass dieser Anwalt mit allen Mitteln versucht, alle Rechtsbrüche von Markus Hofer und seinem Team nicht zu beanstanden und unter den Teppich zu kehren. Gibt es in Ihrer Sache sonst noch irgendwelche Neuigkeiten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Vor einiger Zeit erhielt ich von diesem Simon Berger eine Kopie meiner Anklageschrift. Gültig wird diese Anklageschrift zwar erst dann, wenn diese ans Gericht und vom Gericht an mich geschickt wird, jedoch konnte ich mich zum ersten Mal davon überzeugen,  was für einen peinlichen Unsinn die Staatsanwaltschaft-Basel-Stadt in dieser Anklageschrift zusammenlügt.

So werden darin Leute beschuldigt, von mir Hanf gekauft zu haben, die gar nie angehalten und auf Hanf kontrolliert worden sind. Tatsächlich existiert keine einzige Person, die vor meiner Liegenschaft angehalten und durchsucht worden ist. Und trotzdem dichten Hofer & und Co. diesen Leuten ungeniert Hanfkäufe an.  Und zwar Mengen, die gar nie existierten und für die es logischerweise null Beweise gibt.  

Doch damit noch nicht genug. Die Staatsanwaltschaft multipliziert diese nicht vorhandene Menge zusätzlich auch noch in völlig absurde Höhen. War kurz nach meiner Verhaftung noch von zwei bzw. sechs Kilo Hanf die Rede, die ich in der Phantasie der Staatsanwaltschaft während sechs Monaten verkauft haben soll, so wurde ganz am Schluss meiner Internierung im Untersuchungsgefängnis plötzlich behauptet, dass ich während zwei Jahren ca. 230 Kg Hanf verkauft haben soll. Dabei war die Faktenlage vom Anfang bis zum Ende meiner Internierung immer die gleiche: ich habe niemals Hanf gekauft und weiterverkauft. Es gibt kein einziges Foto, Videoaufnahme oder akustische Aufzeichnung, die mich beim Kauf und Verkauf von Hanf zeigen. Ein Test zeigte zudem, dass ich auch keinen Hanf konsumierte. Zudem wurde, wie bereits erwähnt, bei keinem der Besucher meiner Liegenschaft, die zu einem Teil zudem bei anderen Bewohnern verkehrten, beim Verlassen des Hauses Hanf sichergestellt. Es gibt demnach nicht Mal die Spur eines Beweises, aufgrund der die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift gegen mich zusammenstellen könnte.

Noch perverser wird es, wenn man sich die von Hofer & CO zusammenphantasierten Gewinne anschaut, die man mir andichtet. War am Anfang noch die Rede von zwei bzw. sechs Kilo, was in meiner Wahrnehmung einen Reingewinn von vielleicht 1000 – 3000 Franken bedeutet hätte, so erfand Markus Hofer später auch noch die Summe von 15’000 Fr, die ich pro Kg Hanf kassiert hätte. Durch solche Phantasie-Ergüsse gelangte Hofer dann zu einer horrenden Summe, die er mir als Gewinn andichtete. Ich hab mich echt schon öfters gefragt, weshalb der Mann nicht als Berater für Hollywood-Filme engagiert wurde.

Ich muss zufügen, dass Markus Hofer in der Anklageschrift noch weiteren absurden Unsinn hinzugefügt hat. So behauptet er, ich habe gegen das Waffengesetz verstossen, weil die Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft in der Erdgeschosswohnung ein Elektroschockgerät gefunden habe. Das ist allein deshalb schon absurd, weil diese Wohnung damals vermietet war und ich nie in ihr gewohnt habe.  Zudem drang die Staatsanwaltschaft damals ohne Hausdurchsuchungsbefehl und ohne Anwesenheit von Zeugen in die Wohnung ein.

Dann phantasiert Markus Hofer in der Anklageschrift weiter, ich hätte Drohkarten an mehrere Angestellte der Basler Staatsanwaltschaft geschickt, obwohl es sich bei der Handschrift auf den Karten nicht um meine handelt und auch meine Fingerabdrücke nicht drauf sind. Zudem ist es gar nicht möglich, Adressen von Angestellten der Staatsanwaltschaft herauszufinden. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft selbst hinter dieser Aktion steht. Wie Sie sehen, so sind die Machenschaften von Markus Hofer & Co. als gesetzeswidrig und kriminell einzustufen.

Ardašir Pârse: Würde man die Bösartigkeit solcher Menschen ausblenden, so könnten Figuren wie Hofer wohl tatsächlich in Hollywood arbeiten. Wenn man jedoch seinen politischen Auftrag berücksichtigt, so sind seine Lügen und Gesetzesbrüche klar als reine Bösartigkeit zu verstehen. Was haben Sie jetzt mit dem Pflichtverteidiger Simon Berger vor?

Alexander Dorin: Ich habe ihn darüber informiert, dass er meine Interessen nicht verteidigt und dass ich ihn als Anwalt ersetzen werde. Diesbezüglich bin ich bereits im Gespräch mit mehreren Anwälten ausserhalb des Kantons Basel-Stadt, da mir geraten wurde, den Fall jemanden ausserhalb des Basler Justiz-Netzwerks zu übergeben. Zeitgleich bin im Gespräch mit einem Anwalt aus einem EU-Land, der aufgrund der Verträge mit der Schweiz das Recht hat, einen Klienten in der Schweiz zu verteidigen. Ich habe zudem auch Anwälte in Serbien engagiert, da ich ja schweizerisch-serbischer Doppelbürger bin.

Ardašir Pârse: Ich hoffe, dass sich alles zum Guten wendet, wir bleiben weiter dran um die Entwicklungen in Ihrem Fall zu verfolgen. Vielen Dank für das Interview und einstweilen alles Gute.

Zwei Strafanzeigen gegen den Schweizer ‚Journalisten’ Christian Mensch

Ardašir Pârse;. Herr Dorin. Wir haben vor einiger Zeit über die Lügen und Hetze des Schweizer Journalisten Christan Mensch gegen Sie berichtet. In diesem Zusammenhang scheint es Neuigkeiten zu geben. Was können Sie berichteten?

Alexander Dorin: Ich und der Anwalt Oliver Lücke haben unabhängig voneinander zwei Strafanzeigen gegen Christan Mensch aufgrund seiner Lügen und Verleumdungen gestellt. Der Grund für die Strafanzeigen war der Bericht Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat, den Christian Mensch im Juli 2020 in der Basellandschaftlichen Zeitung (BZ) veröffentlichte. Dieser Bericht ist gespickt voll mit übelsten Lügen, Tatsachenverdrehungen, Verleumdungen und Vorverurteilungen.

Ardašir Pârse;. Können Sie einige Beispiele anführen?

Alexander Dorin. Ja gerne. So ist z.B. bereits im Titel des Artikels eine Vorverurteilung enthalten, da dieser Titel suggeriert, es habe einen Hanfhandel gegeben. Wäre dem nicht so, so hätte der Titel anders lauten müssen. Wie Sie wissen, so hat der Basler Staatsanwalt Thomas Homberger im Juni 2015 die rein politisch motivierte falsche Behauptung aufgestellt, dass ich mit Hanf gehandelt hätte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind über fünf Jahre vergangen, ohne dass Anklage gegen mich erhoben worden ist, von einem Gerichtsprozess ganz zu schweigen. Wenn Christan Mensch demnach den Hanfhandel trotz dieser Umstände als Tatsache präsentiert, so hat er sich eindeutig der Verleumdung, üblen Nachrede und Vorverurteilung schuldig gemacht. Ich zitiere Auszüge aus dem Art. 173 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs:

Wer einen andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft.

Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äußerungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äußerungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.

Doch damit nicht genug, Mensch lügt und hetzt im besagten BZ-Bericht noch weiter. Der BZ-Bericht beginnt mit folgendem Untertitel:

Nach fünfjähriger Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen serbischen Propagandisten

Alleine in dieser Zeile lassen sich gleich drei Lügen finden. Erstens hat die Staatsanwaltschaft nirgends festgehalten, dass in meinem Fall seit fünf Jahren was auch immer untersucht wird. Ich wurde im Sommer 2015 wegen ‚Kollusionsgefahr’ zu vier Monaten Untersuchungsgefängnis verurteilt. Kollusionsgefahr bedeutet, dass man während der Ermittlungen von eventuellen Mitbeschuldigten ferngehalten werden muss. Erst nachdem diese sogenannte Kollusionsgefahr laut der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht mehr bestand, konnte ich entlassen werden. Auch der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter hielt damals noch vor meiner Entlassung in einem Brief an die Staatsanwaltschaft fest, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, weshalb ich freizulassen sei. Von welchem fünf Jahre langen Untersuchungen redet Christan Mensch demnach? Auf was beruft er sich dabei?

In der gleichen Überschrift suggeriert Mensch weiter, die Staatsanwaltschaft würde nun Anklage erheben. Im gleichen Bericht konkretisiert Mensch diese Behauptung wie folgt:

In den nächsten Wochen soll gemäß Auskunft der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben werden.

Mensch schreibt nicht, um welche Auskunft es sich dabei gehandelt haben soll. Hat er diese Auskunft schriftlich oder am Telefon erhalten? Und von wem und an welchem Datum soll er diese Auskunft erhalten haben? Dazu macht Mensch keine Angaben und setzt lediglich eine Behauptung ohne Quellenangabe in Umlauf. Der Artikel von Christian Mensch erschien in der BZ am 28. 07. 2020. Seither sind mittlerweile fast fünf Monate vergangen, womit sich die Behauptung von Mensch als unrichtig herausstellte.

Weiter verleumdet mich Christian Mensch in seinem Hetzartikel als ‚serbischen Propagandisten’. Wann und von welchem Gericht, wo auch immer, wurde ich jemals wegen propagandistischer Tätigkeiten verurteilt? Die Antwort kann ich selber geben: nie und nirgends. Demnach ein eindeutiger Fall von Verleumdung seitens Christian Mensch. Zudem verschweigt Mensch in seiner Hetze, dass ich viel länger Schweizer als Serbischer Staatsangehöriger bin. Die Schweizer Staatsbürgerschaft besitze ich seit 1986, während ich die serbische Staatsbürgerschaft erst 2019 erhielt (bis 1986 hatte ich einen jugoslawischen Pass). Wenn Mensch meinen serbischen Anteil in Zusammenhang mit seinen Propaganda-Vorwürfen erwähnt, so ist dahinter eine rassistische Absicht zu erkennen. Oder weshalb ist in dem Bericht nicht die Rede von einem Schweizer oder Schweizer-Serbischen ‚Propagandisten’?

Im BZ-Bericht fährt Mensch mit seinen Unterstellungen wie folgt weiter:

Mit dem angekündigten Abschluss der Ermittlungen ist er nun wieder verstärkt propagandistisch unterwegs

Und wieder der Vorwurf der Propaganda, ohne dass Mensch auch nur einen einzigen Beweis für die vorgeworfenen Beschuldigungen anführt. Nachfolgend zitiere ich erneut aus dem BZ-Bericht:

An Dorin werde ein Exempel statuiert, weil er die «Propagandalüge zu Srebrenica» störe, versuchte der Verlag die Verhaftung zu erklären. In Onlineforen mutmaßten Gleichgesinnte, Geheimdienste stünden hinter der Aktion. Der «Tages-Anzeiger» hatte bei der Basler Staatsanwaltschaft nachgefragt und diese Verschwörungstheorien ins Reich der Märchen verwiesen: Es handle sich um ein simples Drogenverfahren.

Und wieder behauptet Mensch etwas, ohne auch nur im Ansatz eine konkrete Quelle zu nennen. Wann hat der Tagesanzeiger die Basler Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer vom Tagesanzeiger hat die Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft wurde kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft hat geantwortet und wie? Schriftlich oder mündlich? Auf welche Weise soll der Tagesanzeiger diverse Behauptungen von Leuten aus dem Internet ins ‚Reich der Märchen’ verwiesen haben? Und weshalb behauptet Christian Mensch, dass es sich bei solchen Äußerungen Verschwörungstheorien handelt? Woher will er das wissen? Weshalb ergreift er Partei zugunsten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, ohne Gerichtsverhandlung und ohne dass er die ca. 7000 Seiten staatsanwaltlichen Unterlagen zu meinem Fall jemals zu Gesicht bekommen hat. Ist Christian Mensch ein Hellseher, oder arbeitet er etwa im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt?

Und dann betreibt Mensch seine Hetze im BZ-Artikel wie folgt weiter:

Deutlich besser versteht sich ………. dafür mit dem Anwalt Oliver Lücke. Der gebürtige Deutsche, der in Bern eine Kanzlei führt, hat sich jedoch nicht nur ………. Sache angenommen, sondern auch gleich dessen Sicht auf das Justizsystem übernommen. Wie ………. sieht er sich einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert, in seinem Fall durch die Berner Justiz.

Mit welchem Recht beurteilt qualifiziert Christian Mensch mein Verhältnis zum Anwalt Oliver Lücke? Und woher will er wissen, ob Oliver Lücke und ich die gleiche Sicht auf das Justizsystem haben? Dass sowohl Lücke und auch ich bereits auf illegale Praktiken gewisser Justizbehörden in der Schweiz aufmerksam gemacht haben, bedeutet nicht, dass wir generell die gleiche Sicht auf das gesamte System haben: Demnach wieder eine Unterstellung von Christian Mensch. Außerdem ist es doch eigentlich gänzlich unbedeutend, welche Nationalität ich oder Herr Lücke haben. Christian Mensch musste jedoch sowohl auf meine Doppelstaatsbürgerschaft, als auch auf die deutsche Herkunft von Rechtsanwalt Lücke im Artikel hinweisen. Dies wohl nur deshalb, um das richtige Klientel der Leserschaft mit fremdenfeindlichen Vorurteilen bedienen zu können.

Auch als Schriftsteller scheint Christian Mensch wohl eher mäßig begabt zu sein. Bei Amazon wird sein Buch mit dem Titel „Die enteignete Zeitung: Die Geschichte der Basler Zeitung“ von 2012 im Amazon Besteller-Rang auf Platz 5‘409‘172 geführt. Selbst das Kinderbuch „Der lustige Wixi“ von Ida Bohatta aus dem Jahre 1953 belegt immerhin den Platz 1‘417‘716 der Besteller Liste bei Amazon.

Herr Lücke hat mir neulich übrigens berichtet, dass er seit kurzem eine Vollzulassung zur luxemburgischen Anwaltschaft erhalten hat. Der im Artikel von Christian Mensch stolz berichtete „Entzug der Zulassung durch die bernischen Behörden“ hat sich wohl auch in Luft aufgelöst. Auch dürfte es diesem eher minder begabten Journalisten Christian Mensch ebenfalls missfallen, dass im Schweizerischen Bundesgericht bald eine öffentliche und mündliche Verhandlung genau wegen der in dem Artikel als „umfassende Verschwörung“ lächerlich gemachten Begebenheiten durchgeführt werden wird. Auch zu diesem Punkt dürfte dieser Stern am Himmel der schweizerischen Journalisten namens Christian Mensch nicht mehr so hell scheinen. Und die hämische Bemerkung im Artikel, dass ich wieder ohne Anwalt dastehen würde hat sich spätestens nach der Eintragung von Rechtsanwalt Lücke in der luxemburgischen Anwaltskammer ebenfalls erledigt, denn Rechtsanwalt Lücke wird mich, gestützt auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Art. 21 ff BGFA) und das EU-Recht (EU-Binnenmarkt), sofort wieder als Wahlverteidiger vertreten.

Im BZ-Bericht lügt dann Christian Mensch wie folgt weiter:

………. droht eine mehrsprachige Dokumentation und einen Dokumentarfilm bei Russia Today über «die Basler Justizkorruption» an.

Wo soll ich das ‚angedroht’ haben? Und weshalb empfindet es Christian Mensch als Bedrohung, wenn jemand einen Dokumentarfilm veröffentlichen würde? Doch tatsächlich verdreht Mensch wieder alles. Es war nie die Rede von Russia Today, sondern von dem Kanadischen Journalisten John Bosnitch, der u.a. auch schon als Korrespondent für den Sender Russia Today tätig war. Bosnitch hat alle relevanten Dokumente in meinem Fall erhalten und darüber hinaus zahlreiche wichtigen Zeugen interviewt. Wo Mensch da eine mehrsprachige Dokumentation von Russia Today entdeckt haben will, das weiß er vermutlich selber nicht. Tatsächlich hat Bosnitch selbst vorgeschlagen, aus dem brisanten Material einen Dokumentarfilm zusammenzustellen, nicht aber Russia Today.

Tatsächlich arbeitete ich während Monaten mit einem Deutschen Verlag an einer ausführlichen (zweisprachigen) Dokumentation über meinen Fall, die praktisch fertiggestellt ist. Jetzt geht es noch an den letzten Schliff, dann erscheint diese Dokumentation, die zahlreiches Beweismaterial enthält. Spätestens dann werden Christian Mensch und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, in meinem Fall momentan vertreten von dem Staatsanwalt und Gesetzesbrecher Markus Hofer, nicht mehr verhindern können, dass sich das Publikum selbst von den ganzen illegalen Methoden und Gesetzesbrüchen von Teilen der Schweizer Justiz überzeugen kann.

Ardašir Pârse: Mit den Rechtsbrüchen der Basler Staatsanwaltschaft bin ich mittlerweile bestens vertraut, da ich zahlreiche Dokumente selbst gesehen und in diesem Online Magazin veröffentlicht habe. Mir sind zudem auch die Berichte anderer Leute bekannt, die von Christian Mensch durch seine unsachlichen Hetzartikel belästigt und verleumdet wurden. Am 15. Januar 2021 findet am Zivilgericht Basel-Stadt um 10.00 der Prozess gegen die CH Regionalmedien AG statt. Denken, Sie, dass vor Gericht im Prozess gegen den Schreiberling Christian Mensch Recht gesprochen wird?

Alexander Dorin: Nun ja, das ist nicht zwangsläufig zu erwarten. Die Anklage als solche wurde von der Staatsanwaltschaft bereits präventiv abgelehnt, jedoch geht es jetzt gegen die CH Regionalmedien AG, weil diese Bedingungen stellte, die eine Gegendarstellung in der Zeitung verunmöglichte. Würde sich das Gericht an die Schweizerische Strafprozessordnung halten, so müsste Christian Mensch natürlich ohne Wenn und Aber verurteilt werden. Wie die Schweizer Justizrealität jedoch zeigt, so halten sich Richter und Gerichte regelmäßig nicht an das Schweizer Gesetz, ja man kann sogar sagen, dass sie darauf pfeifen. Nichtsdestotrotz muss man rein schon aus Prinzip auf die Machenschaften solch korrupter Journalisten wie Christian Mensch entsprechend reagieren. Ob es dann der zuständige Richter für nötig empfindet, sich an dieser Form der Korruption zu beteiligen, das muss er selber wissen und verantworten.

Ardašir Pârse Was auch immer dabei herauskommt, wir werden darüber berichten. Herr Dorin, danke für das Gespräch.

Mobbing gegen unbeqeme Anwälte in der Schweiz: Der Fall Rechtsanwalt Oliver Lücke.

Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.

Oliver Lücke: Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.

Ardašir Pârse: In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?

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Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.

Oliver Lücke: Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.

Ardašir Pârse: In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?

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