
Wir von Pârse & Pârse , wie auch diverse weitere Alternativmedien, berichteten bereits detailliert, über das kriminelle Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen den Enthüllungsautor Alexander Dorin. In Serbien und der serbischen Republik in Bosnien berichteten sogar diverse Staatsmedien intensiv über die Hintergründe dieses rechtswidrigen Verhaltens seitens der Basler Justiz.
So berichtete unlängst z.B. die Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) über den Fall Alexander Dorin:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348
Auch das Schweizer Onlinemagazin Legitim.ch berichtete erneut über diesen Justizskandal:
Mittlerweile berichtete auch das Basler Onlinemagazin Summarum direkt aus Dorins Geburtsstadt über die Machenschaften der Basler Justiz:
Wie die vorhandenen Dokumente und Beweise offenlegen, so waren die beiden Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Hauptverantwortlichen für die Rechtsbrüche im Fall Dorin. Oder besser gesagt, sie wurden von den Strippenziehern im Hintergrund offensichtlich vorgeschoben. Markus Hofer löste Thomas Homberger vor einigen Jahren im Fall Alexander Dorin ab. Einige dieser brisanten Dokumente haben wir bei Pârse & Pârse veröffentlicht:
Der Basler Medienschaffende Herbert Blaser zeigte Markus Hofer wegen Amtsmissbrauch an, worüber wir ebenfalls berichteten:
Auch Alexander Dorin zeigte Markus Hofer wegen Amtsmissbrauch an, jedoch wurde diese Anzeige, wie zuvor die Anzeige von Herbert Blaser, vom Gericht aufgrund lächerlicher Ausreden abgelehnt. Auch Dorins Antrag, dass Markus Hofer, dessen rechtswidrige Machenschaften dokumentarisch einwandfrei belegt sind, im Fall Dorin durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt werden sollte, wurde vom Gericht unter den gleichen lächerlichen Ausreden abgelehnt. Es wurde schnell klar, dass sich im Basler Justizsumpf die Behörden gegenseitig decken und die Verfehlungen und illegale Machenschaften ebendieser Justiz ignorieren.
Dass sich diese festgefahrenen Mechanismen in der Basler Justiz nicht ändern würden, zumindest nicht zum momentanen Zeitpunkt, das war voraussehbar, denn wie ein altes Sprichwort so treffend sagt: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Tatsächlich intensivierte die Basler Justiz jüngst noch ihre Bemühungen, um ein noch schlechteres Image zu erlangen. So bewarb sich der Staatsanwalt Markus Hofer unlängst dafür, um beim Strafgericht Basel-Stadt das Amt eines Richters antreten zu können. In einem wulstigen Appell, in dem er sich selbst beweihräucherte, bewarb sich Hofer, Mitglied der Partei Die Mitte Basel-Stadt (vormals Christlichdemokratische Volkspartei), wie folgt für das Richteramt (https://ldp.ch/wp-content/uploads/2021/04/Flyer-Gerichtswahlen-f%C3%BCr-Parteien.pdf):
„Ein Richter braucht Fachwissen, Augenmaß und Erfahrung. Das alles bringe ich mit. Nach zehn Jahren Praxis als Staatsanwalt in Basel, mehreren Berufsjahren als ausgebildeter Polizeibeamter, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Basel und nicht zuletzt mit Richtererfahrung im Nebenamt, fühle ich mich bereit für die anspruchsvolle Arbeit am Strafgericht Basel-Stadt.
Hinter jedem Fall stehen Menschen: Sie zu sehen und zu hören, ist mein Anspruch. Ich stehe für Respekt und Fairness im Verfahren. Schenken Sie mir Ihr Vertrauen!„
Ihr Markus Hofer.

Wer von dieser peinlichen Selbstdarstellung noch nicht angewidert ist, dem ist wahrscheinlich kaum mehr zu helfen.
Die Basler Gerichte sind bestens mit den illegalen Machenschaften von Markus Hofer vertraut, da ihnen im Zusammenhang mit diversen Strafanzeigen und Beschwerden gegen Hofer alle relevanten Dokumente zugeschickt wurden, die Hofers Verfehlungen zweifelsfrei beweisen. Doch anstatt sich mit diesen Verfehlungen zu befassen, entschieden die verantwortlichen Behörden, dass Markus Hofer als Richter am Basler Strafgericht zugelassen wurde, was z.B. auf der Facebook-Seite des Rathauses Basel-Stadt bestätigt wird.

Diverse Medienschaffende, politische Aktivisten und Unterstützer von Alexander Dorin schrieben unlängst verschiedene Vertreter der Basler Justiz an und baten um Interviews, in denen unbequeme Fragen zum Verhalten der Justiz und zum Fall Alexander Dorin gestellt werden sollten. Der absolute Großteil der Nachfragen bleib bisher unbeantwortet. Lediglich der politische Aktivist Kaspar Trümpy erhielt bisher eine Antwort.


Stellvertretend für alle angeschriebenen Personen und Institutionen antwortete lediglich Frau Felicitas Lenzinger, Vorsitzende Präsidentin am Strafgericht Basel-Stadt. Oder besser gesagt, Frau Lenziger bediente sich fauler Ausreden, um auf die gestellten Fragen nicht eingehen zu müssen. In ihrem Antwortschreiben ‚argumentierte’ Frau Lenzinger, dass sie zu einem ein am Strafgericht anhängigen Verfahren grundsätzlich keine Interviews gegeben würden. Dabei zeigt Kaspar Trümpys Anfrage eindeutig, dass er gar keine Fragen im Zusammenhang mit Dorins anhängigem Verfahren gestellt hat. Tatsächlich hatte Trümpy Fragen im Zusammenhang mit den Beweisen gestellt, die das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer und anderen Angestellten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufzeigen. Um darauf nicht eingehen zu müssen, wischte Frau Lenziger die Anfrage mit einer faulen Ausrede vom Tisch.
Man kann zum widerholten Mal feststellen, dass die Basler Justiz nach eigenen, hausgemachten Gesetzen zu funktionieren scheint, die mit der Schweizerischen Strafprozessordnung und den Menschenrechten im argen Widerspruch stehen, was schon der Basler Justizkritiker Peter Zihlmann in seinen Büchern feststellte.
Die Basler Justiz-Seilschaften scheinen allgemein nicht ganz unbekannt zu sein. So schrieb z.B. Dr. Bernhard Madörin in der Basler Rundschau u.a. Folgendes über die Basler Gerichte (‚Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik’, Bernhard Madörin, Basler Rundschau, 4. September 2020):
„An den Gerichten wird über die Administrative Leitung Rechtspolitik betrieben, sagte Kantonsrichterin Marianne Heer aus Luzern und Dozentin für Strafprozessrecht an der Universität Bern im NZZ-Interview vom 16.6.2020. Dies sei jedoch von Kanton zu Kanton anders. Aus der Westschweiz, Zürich und Bern höre man nichts, deren Gerichte seien so groß, dass Unabhängigkeit gewährleistet sei. In kleineren Gerichtskreisen wie Basel und Aargau werden die Gerichte aber immer wieder vom Bundesgericht gerügt. Laut Heer gibt es an den Gerichten Seilschaften, die freundschaftlicher oder parteipolitischer Natur sein können. Es gäbe da Richter, bei denen man im Voraus wisse, wie Sie urteilen. Da der Gerichtspräsident die Richter auswählen kann, könne er also das Ergebnis eines Prozesses beeinflussen, was sehr oft geschehe. Viele Gerichtspräsidenten hielten sich zuweilen als unantastbar und seien selbstherrlich und damit nicht mehr abhängig in ihrer Beurteilung.„
Zu den jüngsten Entwicklungen konnten wir auch Alexander Dorin einige Fragen stellen, die er freundlicherweise beantwortete:
Ardašir Pârse: Herr Dorin, was sagen Sie zum aktuellen Stand der Dinge?
Alexander Dorin: Nun, ich bin nicht wirklich erstaunt darüber, dass Markus Hofer nun Richter geworden ist. Wenn ich mir meinen eigenen Fall anschaue, aber auch die Fälle anderer Betroffener, so werden die Vernetzungen innerhalb der Staatsanwaltschaft und der sogenannten Justiz mehr als offensichtlich. Gerade der Fall Hofer zeigt das wieder eindrücklich auf. Hier geht es tatsächlich um nichts anderes als um Vernetzungen und Machtstrukturen.
In diesem Zusammenhang sind die Ausreden und Ablenkungsmanöver der Vorsitzenden Präsidentin am Strafgericht Basel-Stadt, Frau Felicitas Lenzinger, bezeichnend. Alles andere hätte mich erstaunt.
Ich muss jedoch gleichzeitig sagen, dass dieses voraussehbare und durchsichtige Verhalten von Basler Justizvertretern auch seine positiven Effekte hat. Als ich vor Jahren damit begann, über die kriminellen Machenschaften innerhalb des Basler Justizapparats zu schreiben, da erhielt ich zwischendurch auch vereinzelte kritische Reaktionen. Ich hörte damals von einigen Bekannten, Medienschaffenden, Anwälten usw., dass sie sich nicht wirklich vorstellen könnten, dass sich die Justiz dermaßen rechtswidrig aufführt. Ich fuhr jedoch damit fort, die ganzen Verfehlungen und Rechtsbrüche der Basler Justiz zu sammeln und zu veröffentlichen.
Aufgrund dieser ganzen Beweise ist mittlerweile auch der letzte Kritiker aus meinem Umfeld verstummt. Vielmehr haben mir gegenüber einige dieser anfänglichen Skeptiker eingestanden, dass sie an meinen Schilderungen und Veröffentlichungen nicht mehr den geringsten Zweifel haben. Das verwundert mich auch nicht wirklich, denn diese Beweise sind ja tatsächlich nicht nur zahlreich, sondern darüber hinaus auch hieb- und stichfest. Für mich ist das vor allem auch ein moralischer Sieg, unabhängig davon, dass die Basler Justiz an ihren rechtswidrigen Kurs weiter festhält.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen weiteren Patzer der Basler Justiz hinweisen, für den Dominik Kiener, Strafgerichtspräsident Basel-Stadt, die Verantwortung trägt. Vor einiger Zeit entließ ich meinen Pflichtverteidiger Dr. Simon Berger, der mir vom rechtsbrechenden Staatsanwalt Markus Hofer aufgedrängt wurde. Nach zahlreichen Patzern von Simon Berger, die eindeutig aufzeigen, dass er meine Interessen nicht vertritt, schickte ich ihm einen Brief, in dem ich ihm klarmachte, dass ich mit ihm nichts mehr zu tun haben möchte und das Klienten-Verhältnis,, das aus meiner Sicht so oder so nie bestand, sofort auflöse.


Ich schickte zur Sicherheit eine Kopie meines Schreibens auch an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Anstelle der Staatsanwaltschaft antwortete jedoch Dominik Kiener – und zwar in Form einer Verfügung, in der Kiener zusammenfaselte, dass die Tatsache, dass mein Pflichtverteidiger von Markus Hofer ausgesucht worden sei, kein Grund sei, um einen Pflichtverteidiger auszuwechseln. Mit dieser Floskel stellt sich Kiener natürlich absichtlich dumm, da er aufgrund meiner vorherigen Argumentation ganz genau weiß, weshalb ich Simon Berger als Pflichtverteidiger ablehne.


In der Verfügung fabuliert Kiener weiter, es sei Sache der Verfahrensleitung und nicht des Beschuldigten einen Pflichtverteidiger aus dessen Amt zu entlassen. Scheinbar möchte Herr Kiener nicht von der Europäischen Menschenrechts-Konvention wissen, die jedem Beschuldigten das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, einschließlich dem Recht auf eine adäquate Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK.).
Die Schweizerische Strafprozessordnung, von der Herr Kiener offensichtlich auch nichts wissen möchte, sagt ihrerseits im vom Art. 134 Abs. 2 Folgendes über das Recht eines Beschuldigten aus:
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus andern Gründen nicht mehr gewährleistet, so überträgt die Verfahrensleitung die amtliche Verteidigung einer anderen Person.
In meinem Fall hat das Gericht keine Anstalten gemacht, die amtliche Verteidigung einer anderen Person zu übertragen. Vielmehr setzte mir Kiener in der besagten Verfügung eine Frist, innerhalb der ich dem Gericht einen eigenen (bezahlten Verteidiger) nennen müsse, obwohl die Schweizerische Strafprozessordnung nirgendwo solche Ultimaten vorsieht. Aber wenn Staatsanwälte ungehindert gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und Menschenrechte verstoßen dürfen und eine Gerichtspräsidentin Interviews unter Anwendung von fadenscheinigen Ausreden ablehnt, so kann sich ein anderer Gerichtspräsident eben auch dumm stellen und Verfügungen erlassen, die durch das Gesetz nicht gedeckt werden.
In dem weiter oben erwähnten Bericht von Dr. Bernhard Madörin in der Basler Rundschau kann man übrigens auch Interessantes über Dominik Kiener erfahren:
Die Verbandelung der Richter mit dem Anzeigesteller Kurt Schudel
Facebook ist genial. So konnten wir feststellen, dass der Anzeigesteller Kurt Schudel seit Jahren mit dem Strafgerichtspräsidenten eng verbandelt ist. Ein neutrales Prozessresultat wurde somit verunmöglicht. Strafgerichtspräsident Kiener ist auf Facebook (87 Freunde) befreundet mit: Jascha Schneider, dem Anwalt von Kurt Schudel, Steven Schudel, dem Sohn von Kurt Schudel, Jonas Weber, dem von ihm ausgesuchten Nebenrichter im Strafprozess, und Claudius Gelzer, der den Fall in der Berufung beurteilen sollte. Dies sind schon fünf Prozent aller seiner Freunde, zieht man noch seine Familie ab, fast zehn Prozent seiner 87 Freunde. Das Bundesgericht setzt die Anonymitätsgrenze der Facebookfreunde erst bei 150 an. Aber jetzt kommt’s: Kiener als Präsident des Tennisclubs Stettenfeld in Riehen lässt sich vom Anzeigesteller Kurt Schudel seit 2011 seine Mannschaftsleibchen sponsern. Kurt Schudel ist Sponsoringchef des jährlichen Crossklinikcup, an dem Patrick Kiener, Bruder von Dominik Kiener, seit Beginn weg jedes Mal mitspielte. Die Schwester von Kiener ist wie Steven, Sohn von Kurt Schudel, in Riehen Tennistrainerin und Jugendtrainerin und kennen sich logischerweise.
Der Hauptunkt an diesen ganzen Machenschaften der Basler Justiz ist jedoch der, dass diese Justiz mit ihren fortlaufenden Patzern immer neues Material für unsere Dokumentation über die Justizkriminalität in meinem Fall liefert. Diese Dokumentation ist nahezu fertig und wird pünktlich zum Prozessbeginn veröffentlicht werden. Zu finden sind darin zahlreiche Dokumente der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Zeugenaussagen, Schriftverkehr mit der Basler Justiz, Fotographien, Auszüge aus diversen Medien usw. Wenn diese korrupten Justizangestellten meinen, sie könnten tun und lassen was sie wollen, so soll die Öffentlichkeit wenigstens davon erfahren.

Ardašir Pârse: Da gebe ich Ihnen völlig recht, zumindest sollte jeder davon erfahren, wie die Justiz in Basel Stadt arbeitet. Wir werden weiten am Fal dran bleiben und hoffen, dass sich alles zum Guten wenden wird.