Ardašir Pârse: Guten Tag Herr Dorin. Bei Ihnen scheint sich ja während der letzten Monate ziemlich viel losgewesen zu sein.
Alexander Dorin: Ja, ich habe während der letzten Monate meine Beweiserhebung/Verteidigungsschrift geschrieben und zudem an einem Dokumentarfilm über meinen Fall mitgewirkt. Ich hoffe, dass der Dokumentarfilm ca. bis Ende Jahr fertiggestellt veröffentlicht werden kann.
Ardašir Pârse: Ihre Beweiserhebung/Verteidigungsschrift ist im Vergleich zur Anklageschrift ziemlich reichhaltig und umfänglich.
Alexander Dorin: Das ist richtig. Das Anklageschrift-Pamphlet, zieht man allgemeine Angaben ab, umfasst knapp mehr als zwanzig Seiten. Meine Beweiserhebung umfasst dagegen fast zweihundert Seiten, das heisst fast zehn Mal so viel.
Ardašir Pârse:Wie sind Sie dabei konkret vorgegangen?
Alexnder Dorin: Ich habe jeden einzelnen Punkt der sogenannten Anklageschrift angeführt und diesen dann jeweils kommentiert und durch Dokumente, Fakten, Belege und Zeugenaussagen angereichert.
Ardašir Pârse:Es ist interessant, dass Sie dabei auch zahlreiche Dokumente der Staatsanwaltschaft anführen.
Alexander Dorin: Die Staatsanwaltschaft schien sich zu Beginn des Überfalls gegen mich ziemlich sicher zu sein, dass es keine entsprechende Gegenwehr meinerseits geben würde. Das ist wohl auf den bisherigen Erfahrungswert zurückzuführen, der aufzeigt, dass sich zu Unrecht Angegriffene im Normalfall nicht entschieden genug zur Wehr setzen. Nun, in meinem Fall hat sich die Basler Justiz wohl ein wenig verrechnet.
Durch diese falsche Annahme seitens der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, kombiniert mit der gewohnten Überheblichkeit dieser Leute, liefert die Staatsanwaltschaft selber zahlreiche Beweise für die von ihr begangenen Rechtsbrüche. Nun wissen wir auch, weshalb die Untersuchungsbeamte Nicole John damals dem Anwalt Martin Kaiser verboten hat, dass er mir den Stick mit den Dokumenten meines Falls aushändigt.
Ardašir Pârse:Damit ist wohl auch der Umstand zu erklären, dass das Strafgericht Basel-Stadt die Öffentlichkeit vom Prozess, der Ende November 2021 stattfinden soll, ausgeschlossen hat.
Alexander Dorin: Natürlich, die Basler Justiz fürchtet die Öffentlichkeit, da niemand etwas von dieser tatsächlichen Beweislage mitkriegen soll. Die Öffentlichkeit wurde wegen ‚Corona’ vom Prozess ausgeschlossen, während dagegen diverse Medien anwesend sein dürfen. Das Strafgericht gibt demnach bereits jetzt vor, zu wissen, wie der sogenannte Corona-Verlauf bis Ende November sein wird, womit es sich als eine Art Justiz-Hellseher präsentiert.
Die Taktik des Gerichts ist demnach jetzt schon klar. Man meidet die Öffentlichkeit, damit niemand etwas vom Ausmass dieser Justizfarce mitkriegt, während man gleichzeitig sorgfältig ausgesuchte Medien einlädt, die dann über den tatsächlichen Prozessverlauf schweigen und die Version der Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit tragen werden. Ähnliche Aktionen seitens der Staatsanwaltschaft gab es ja in der Vergangenheit bereits. Ich erinnere z.B. an die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft zu Beginn meiner Verhaftung diverse Medien und Institutionen darüber informierte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, obwohl es sich dabei um mein Autorenpseudonym, nicht aber um meinen bürgerlichen Namen handelt. Diese Aktion führte damals dazu, dass ich in diversen Schweizer Medien diffamiert wurde. Oder es sei an den Sommer 2020 erinnert, als der Journalist Christan Mensch in der Basellandschaftlichen Zeitung einen Verleumdungs- und Hetzartikel über mich veröffentlichte, nachdem er zuvor mit der Staatsanwaltschaft geredet hatte. Nun plant die Basler Justiz erneut eine solche Aktion.
Ardašir Pârse: Das dürfte auch nicht weiter verwundern, da ja der Staatsanwalt Markus Hofer, der in Ihrem Fall zahlreiche Male gegen das Gesetz und die Menschenrechte verstiess, mittlerweile selbst Richter am Strafgericht Basel-Stadt geworden ist.
Alexander Dorin: Nicht nur das, sondern er befindet sich beim Strafgericht Basel-Stadt in bester Gesellschaft. Wie wir aus einem Bericht des Magazins der Geschäftsführer erfahren, so ist ausgerechnet der Präsident des Strafgerichts Basel-Stadt, Dominik Kiener, in korrupte Machenschaften verwickelt (Bernhard Madörin, Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik, Der Geschäftsführer – Basel Rundschau, 17. 05. 2021).
Sie können sich demnach wahrscheinlich vorstellen, was das bedeutet, wenn gleich zwei solche Kaliber an einem Strafgericht arbeiten.
Ardašir Pârse:Genau aus aus diesen Gründen ist es auch wichtig, dass Sie ihren Beweisantrag ins Netz stellen und gleichzeitig mithelfen, dass der Dokumentarfilm über ihren Fall während der nächsten Monate das Licht der Öffentlichkeit erblickt, denn so kann die Basler Justiz nicht weiter alles vertuschen.
Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:
Ardašir Pârse:Herr Dorin, was gibt es neues aus der seit nunmehr sechs Jahren anhaltenden Schmierenkomödie der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in Ihrem Fall?
Alexander Dorin: Nun, das Muster ist seit sechs Jahren immer das gleiche. Die Staatsanwaltschaft, in meinem Fall vertreten von dem Staatsanwalt Markus Hofer, lügt, verdreht, hetzt und bricht seit sechs Jahren am Laufenden Meter die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Hinzugekommen ist seit einiger Zeit der Umstand, dass mir eben diese Behördenkriminellen einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt haben, es handelt sich um einen gewissen Simon Berger.
Ardašir Pârse:Sie wurden davor ja rechtmässig vom Berner Anwalt Oliver Lücke vertreten, jedoch hat die Schweizer Justiz mittlerweile seine Karriere als Anwalt zerstört, weil er sich erlaubt hatte, gegen die Machenschaften vorzugehen.
Alexander Dorin: Ja richtig, Herr Lücke wurde aus dem Anwaltsregister gelöscht, ohne vorangehendem Urteil und ohne dass die Justiz diesen massiven Schritt logisch begründet oder erklärt hätte. Aber aufmerksamen Beobachtern ist natürlich klar, dass sich die Schweizer Justiz eines unbequemen Anwalts entledigen wollte.
Ardašir Pârse:Und was geschah danach?
Alexander Dorin: Danach hat mir der Basler Staatsanwalt Markus Hofer einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt. Sie können sich ja vorstellen, was das bedeutet, wenn ein Behördenkrimineller wie Markus Hofer, der seit vielen Jahren die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte bricht, darüber entscheidet, wer mich vor seinen gesetzeswidrigen Machenschaften bewahren und verteidigen soll. Ebenso gut könnten Sie vom Pentagon verlangen, dass es ein von den USA angegriffenes Land vor ebendiesem Angriff beschützt. Was würden Sie demnach von so einem ‚Pflichtverteidiger’ erwarten?
Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer. Verantwortlich für zahlreiche Verstösse gegen die Schweizerische Strafprozessordnung, mehrfache Menschenrechtsverletzung und Amtsmissbrauch.
Ardašir Pârse:Natürlich nichts, oder besser gesagt würde ich von ihm erwarten, dass er in Wirklichkeit die Interessen der Staatsanwaltschaft verteidigt, die ihn auch engagiert hat. Welche Erfahrungen haben Sie denn bisher mit diesem Simon Berger gemacht?
Alexander Dorin: Die Frage trägt schon fast etwas Belustigendes in sich, doch werde ich Ihnen die Antwort gerne geben. Bereits von Anfang an war klar, dass dieser Mensch nichts unternehmen wird, um mich zu verteidigen. Das fing schon damit an, dass ich ihm bereits von Anfang an eine ganze PDF mit zahlreichen Beweisen für die eindeutigen Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zuschickte. Die Reaktion war gleich null. Er reagierte ganz einfach nicht und schwieg sich darüber aus. Kein Wort, nichts. Als sogenannten Verteidiger hätte er natürlich darauf reagieren und entsprechende Schritte einleiten müssen, doch der Mann tat tatsächlich absolut nichts – das müssen Sie sich Mal vorstellen. Und so Einer sollte mich verteidigen?
Der System-Anwalt Simon Berger, angestellt bei der Firma Advokatur & Notariat zum Thurhauerhof. Ein traurigisches Beispiel der Verkommenheit der Basler Justiz.
Ardašir Pârse:Ich hätte es ehrlich gesagt auch nicht anders erwartet. Und wie ging es dann weiter?
Alexander Dorin:Vor einiger Zeit wurde ein Zeuge von der Staatsanwaltschaft verhört, es handelt sich um einen guten Bekannten von mir. Da ich an dem Verhör nicht teilnehmen konnte, weil ich mich gerade in Belgrad aufhielt, so schrieb ich dem Pflichtverteidiger, welche Fragen er während des Verhörs stellen sollte. Als ich meinen Bekannten einige Zeit später traf und fragte, welche Fragen ihm der Pflichtverteidiger stellte, da antwortete er, dass der Anwalt ihm keine einzige Frage gestellt hatte. Das muss man sich echt Mal vorstellen. Da hat ein Anwalt die Gelegenheit dazu, einem Zeugen Fragen zu stellen, der selber über die Machenschaften der Staatsanwaltschaft informierte, doch der Anwalt stellte keine einzige Frage. Da kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen.
Ardašir Pârse: Gab es noch weitere Patzer von Simon Berger?
Alexander Dorin: Ja klar und wie. Letztes Jahr fand ja die sogenannte Abschlusseinvernahme mit mir statt. Dabei wäre die Staatsanwaltschaft laut Gesetz verpflichtet gewesen, sämtliches Material vorzulegen, das von der Staatsanwaltschaft als Beweis gegen mich angesehen wird. Tatsächlich präsentierte die Staatsanwaltschaft nicht ein einziges Dokument. Der Pflichtverteidiger hätte den Staatsanwalt Markus Hofer darauf aufmerksam machen müssen, jedoch gab dieser Anwalt keinen Ton von sich.
Während dieser sogenannten Abschlusseinvernahme gab Markus Hofer nichts als Unsinn von sich und stellte absurde Behauptungen auf, die er durch Nichts belegen konnte. Nur endloses bla bla bla mit den absurdesten Unterstellungen. Die Aufgabe eines Pflichtverteidigers wäre es gewesen, zu intervenieren und Fragen zu stellen, doch tatsächlich gab Simon Berger keinen Ton von sich. Der Typ bekommt Geld vom Staat, um dann wortlos neben mir zu sitzen und absolut nichts zu tun, wo gibt es denn so was? Das ist das gleiche, wie wenn ein Automechaniker in einer Garage angestellt ist und jeden Monat seinen Lohn kriegt, obwohl er keinen Finger rührt. Eigentlich unvorstellbar, doch die Schweizer Justiz scheint sich eine eigene Realität geschaffen zu haben.
Nach dieser ‚Abschlusseinvernahme’ betrieb Markus Hofer diese Schmierenkomödie ungeniert weiter. Ein Mal wurde ich zu einer weiteren Einvernahme eingeladen, die ich jedoch nicht wahrnehmen konnte, weil ich mich gerade ausserhalb der Schweiz aufhielt. Ich meldete mich bei der Staatsanwaltschaft und beantragte deswegen eine Terminverschiebung. Und was geschah? Anstelle eine Antwort zu bekommen wurde ich sofort zur Verhaftung ausgeschrieben. Dabei sagt das Schweizer Gesetz eindeutig aus, dass man jemandem die Verhaftung zuerst ankündigen muss, wenn es um einen verpassten Termin geht. Doch erstens habe ich den Termin nicht verpasst, sondern habe noch eigens um eine Verschiebung gebeten, während Hofer & Co. wieder Mal einfach das Gesetz brachen und eigenmächtig handelten, als ob er keinem Gesetz unterstehen würde. Und was hat der Anwalt Simon Berger getan? …….Richtig, nichts.
Ardašir Pârse:Haben Sie Simon Berger jemals auf seine ganzen Versäumnisse angesprochen?
Alexander Dorin:Ja klar. Er gab in einer E-Mail sogar zu, dass es merkwürdig sei, dass die Staatsanwaltschaft mich nach der Abschlusseinvernahme noch weitere Male vorgeladen hat, obwohl eine Abschlusseinvernahme – wie es das Wort schon sagt – den Abschluss darstellen müsste. Und was tut der Mann? Nichts. Er hat mit keinem Wort bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, was dieses absurde Verhalten soll. Was die Staatsanwaltschaft auch immer gesetzeswidriges tut, Simon Berger hält einfach seinen Mund und unternimmt rein gar nichts. Der Mann ist ein tragisches Beispiel für die Verkommenheit der Schweizer Justiz.
Ardašir Pârse: Ich bin angewidert. Obwohl das bereits mehr als genug ist, hat sich dieser Anwalt auch danach noch weitere Patzer geleistet?
Alexander Dorin: Und wie. In einer weiteren E-Mail forderte ich ihn dazu auf, dass er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land ein Protokoll aus dem Frühjahr 2017 anfordert. Es ging um einen Mann aus dem Kanton Basel-Land, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, er habe Hanf bei mir gekauft, was natürlich frei erfunden war. Der Mann, der vor meiner Liegenschaft von der Polizei nie angehalten und durchsucht worden war, verkehrte nie bei mir und kannte mich auch nicht persönlich. Er verkehrte äusserst selten mit einer Dame, die in einem oberen Stockwerk meiner Liegenschaft wohnte.
Während des Verhörs, zudem ich ebenfalls vorgeladen wurde, erklärte der Mann, dass die Beschuldigungen gegen ihn und mich absolut unwahr und absurd seien. Er fügte hinzu, dass er aus dem Internet erfahren habe, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen politisch motivierten Prozess gegen mich führte, wobei er als Kollateralschaden in die Fänge der Staatsanwaltschaft geriert. Ich muss an dieser Stelle kurz hinzufügen, dass ich mit Handschellen zum Verhör geschleppt wurde, während ich zuvor um 07.00 in meinem Haus verhaftet und zuerst in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht und in eine Zelle gesperrt wurde. Anschliessend wurde ich gefesselt in einem Transportkäfig zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gebracht, wo ich zuerst abermals in eine Zelle gesperrt wurde, bevor man mich gefesselt dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorführte. Doch dieser Peter Leoni sollte keine Freude am anschliessenden Verhör haben, da die beschuldigte Person intensiv von den Machenschaften der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erzählte.
Ich forderte Simon Berger auf, dieses Protokoll zu bestellen, das ich für die Vorbereitung meiner Beweiserhebung benötige. Gleichzeitig sollte er eine Erklärung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt anfordern, weshalb ich im Frühjahr 2017 vor dem Verhör der Staatsanwaltschaft Basel-Land zuerst verhaftet, in zwei Gefängnisse gesperrt und gefesselt zum Verhör vorgeführt wurde. Ebenso verlangte ich eine Erklärung dafür, weshalb ich 2020 von der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, obwohl ich vor dem angesetzten Verhör eigens noch die Staatsanwaltschaft kontaktierte und diese darauf aufmerksam machte, dass ich mich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland beim Ahriman Verlag aufhielt, wo wir an einer neuen Dokumentation arbeiteten. Und zuletzt forderte ich Simon Berger dazu auf, dass er mein Haftprotokoll von 2015 bestellt. Der Grund: ich erhielt während der fast vier Monate anhaltenden Haft von der Gefängnisleitung kein einziges Stück Wechselkleidung, was eindeutig gegen die Menschenrecht verstösst.
Anstelle einer Antwort erhielt ich von Simon Berger eine E-Mail, in der er völlig vom Thema abweicht. In der E-Mail spricht er davon, dass er unter den staatsanwaltschaftlichen Unterlagen die von mir gewünschten Dokumente nicht gefunden habe, jedoch könne ich bei ihm vorbeikommen und schauen, ob ich die Dokumente finde. Das ist der reinste Irrsinn, da sich die von mir gewünschten Angaben und Unterlagen selbstverständlich nicht unter den staatsanwaltschaftlichen Dokumenten meines Falls befinden, weshalb ich ihn ja gerade dazu aufforderte, diese anzufordern. Logischerweise wusste das auch Herr Berger, doch anstatt tätig zu werden schickte er mir dümmliche Ausreden und stellte sich blöd. Wir sehen, so möchte Simon Berger gar nicht, dass ich mich auf meine Verteidigung vorbereiten kann, weshalb er diese intensiv sabotiert.
Ardašir Pârse: Für mich als Aussenstehenden ist es vielmehr offensichtlich, dass dieser Anwalt mit allen Mitteln versucht, alle Rechtsbrüche von Markus Hofer und seinem Team nicht zu beanstanden und unter den Teppich zu kehren. Gibt es in Ihrer Sache sonst noch irgendwelche Neuigkeiten?
Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Vor einiger Zeit erhielt ich von diesem Simon Berger eine Kopie meiner Anklageschrift. Gültig wird diese Anklageschrift zwar erst dann, wenn diese ans Gericht und vom Gericht an mich geschickt wird, jedoch konnte ich mich zum ersten Mal davon überzeugen, was für einen peinlichen Unsinn die Staatsanwaltschaft-Basel-Stadt in dieser Anklageschrift zusammenlügt.
So werden darin Leute beschuldigt, von mir Hanf gekauft zu haben, die gar nie angehalten und auf Hanf kontrolliert worden sind. Tatsächlich existiert keine einzige Person, die vor meiner Liegenschaft angehalten und durchsucht worden ist. Und trotzdem dichten Hofer & und Co. diesen Leuten ungeniert Hanfkäufe an. Und zwar Mengen, die gar nie existierten und für die es logischerweise null Beweise gibt.
Doch damit noch nicht genug. Die Staatsanwaltschaft multipliziert diese nicht vorhandene Menge zusätzlich auch noch in völlig absurde Höhen. War kurz nach meiner Verhaftung noch von zwei bzw. sechs Kilo Hanf die Rede, die ich in der Phantasie der Staatsanwaltschaft während sechs Monaten verkauft haben soll, so wurde ganz am Schluss meiner Internierung im Untersuchungsgefängnis plötzlich behauptet, dass ich während zwei Jahren ca. 230 Kg Hanf verkauft haben soll. Dabei war die Faktenlage vom Anfang bis zum Ende meiner Internierung immer die gleiche: ich habe niemals Hanf gekauft und weiterverkauft. Es gibt kein einziges Foto, Videoaufnahme oder akustische Aufzeichnung, die mich beim Kauf und Verkauf von Hanf zeigen. Ein Test zeigte zudem, dass ich auch keinen Hanf konsumierte. Zudem wurde, wie bereits erwähnt, bei keinem der Besucher meiner Liegenschaft, die zu einem Teil zudem bei anderen Bewohnern verkehrten, beim Verlassen des Hauses Hanf sichergestellt. Es gibt demnach nicht Mal die Spur eines Beweises, aufgrund der die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift gegen mich zusammenstellen könnte.
Noch perverser wird es, wenn man sich die von Hofer & CO zusammenphantasierten Gewinne anschaut, die man mir andichtet. War am Anfang noch die Rede von zwei bzw. sechs Kilo, was in meiner Wahrnehmung einen Reingewinn von vielleicht 1000 – 3000 Franken bedeutet hätte, so erfand Markus Hofer später auch noch die Summe von 15’000 Fr, die ich pro Kg Hanf kassiert hätte. Durch solche Phantasie-Ergüsse gelangte Hofer dann zu einer horrenden Summe, die er mir als Gewinn andichtete. Ich hab mich echt schon öfters gefragt, weshalb der Mann nicht als Berater für Hollywood-Filme engagiert wurde.
Ich muss zufügen, dass Markus Hofer in der Anklageschrift noch weiteren absurden Unsinn hinzugefügt hat. So behauptet er, ich habe gegen das Waffengesetz verstossen, weil die Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft in der Erdgeschosswohnung ein Elektroschockgerät gefunden habe. Das ist allein deshalb schon absurd, weil diese Wohnung damals vermietet war und ich nie in ihr gewohnt habe. Zudem drang die Staatsanwaltschaft damals ohne Hausdurchsuchungsbefehl und ohne Anwesenheit von Zeugen in die Wohnung ein.
Dann phantasiert Markus Hofer in der Anklageschrift weiter, ich hätte Drohkarten an mehrere Angestellte der Basler Staatsanwaltschaft geschickt, obwohl es sich bei der Handschrift auf den Karten nicht um meine handelt und auch meine Fingerabdrücke nicht drauf sind. Zudem ist es gar nicht möglich, Adressen von Angestellten der Staatsanwaltschaft herauszufinden. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft selbst hinter dieser Aktion steht. Wie Sie sehen, so sind die Machenschaften von Markus Hofer & Co. als gesetzeswidrig und kriminell einzustufen.
Ardašir Pârse: Würde man die Bösartigkeit solcher Menschen ausblenden, so könnten Figuren wie Hofer wohl tatsächlich in Hollywood arbeiten. Wenn man jedoch seinen politischen Auftrag berücksichtigt, so sind seine Lügen und Gesetzesbrüche klar als reine Bösartigkeit zu verstehen. Was haben Sie jetzt mit dem Pflichtverteidiger Simon Berger vor?
Alexander Dorin: Ich habe ihn darüber informiert, dass er meine Interessen nicht verteidigt und dass ich ihn als Anwalt ersetzen werde. Diesbezüglich bin ich bereits im Gespräch mit mehreren Anwälten ausserhalb des Kantons Basel-Stadt, da mir geraten wurde, den Fall jemanden ausserhalb des Basler Justiz-Netzwerks zu übergeben. Zeitgleich bin im Gespräch mit einem Anwalt aus einem EU-Land, der aufgrund der Verträge mit der Schweiz das Recht hat, einen Klienten in der Schweiz zu verteidigen. Ich habe zudem auch Anwälte in Serbien engagiert, da ich ja schweizerisch-serbischer Doppelbürger bin.
Ardašir Pârse:Ich hoffe, dass sich alles zum Guten wendet, wir bleiben weiter dran um die Entwicklungen in Ihrem Fall zu verfolgen. Vielen Dank für das Interview und einstweilen alles Gute.
Ardašir Pârse; Herr Dorin, im Zusammenhang mit Ihrem Fall gibt es immer wieder interessante Neuigkeiten, die kein gutes Licht auf gewisse Staatsanwälte in Basel-Stadt werfen, wobei konkret der Staatsanwalt Markus Hofer gemeint ist. Was können Sie uns über die jüngsten Ereignisse berichten?
Alexander Dorin:In der Tat, während der letzten fünf Jahre(!) haben sich die Versäumnisse, Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen, für die allesamt die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen, getürmt.
Lassen sie uns kurz zusammen den neuesten Streich von Markus Hofer & Co. anschauen. Unlängst wurde ich von der Staatsanwaltschaft zur sogenannten Schlusseinvernahme geladen. Wie Sie in einem vorangehenden Artikel auf Pârse & Pârse bereits berichteten, so wurde ich im Vorfeld dieser Einvernahme von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Verhaftung ausgeschrieben, weil ich einen Termin arbeitstechnisch verschrieben musste. Ich weiss nicht, auf welches Gesetz sich die Staatsanwaltschaft berief, als sie mich wegen der Verschiebung eines Termins zur Verhaftung ausschrieb. Auf die Schweizerische Strafprozessordnung kann sie sich dabei jedenfalls nicht berufen haben, denn diese sieht vor, dass man eine Person vor der Ausschreibung zur Verhaftung darüber zuerst informieren muss, was bei mir aber nicht der Fall war. Aber wie wir seit Jahren sehen, so fühlen sich einige Justiz-Cowboys der Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht an das Gesetz gebunden.
Wie nun mittlerweile sogar der mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängte Anwalt Simon Berger in einer E-Mail vom 09. 09. 2020 an mich einräumte, so verstösst das Verhalten des Staatsanwalts Markus Hofer erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung: Ich zitiere aus der E-Mail von Simon Berger an mich:
Gemäß einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hat in einer Schlusseinvernahme zwingend die Nennung aller wesentlichen Beweismittel mit Aktenverweisen zu erfolgen (BStGer SK.2012.39 E. 4.1 f.). Das BStGer beanstandete in jenem Fall, dass in der Schlusseinvernahme bei den einzelnen Vorwürfen die Beweismittel samt Aktenhinweis nicht genannt worden seien, was gegen Art. 317 StPO verstoße. Die Ergebnisse des Vorverfahrens seien vorzulegen und die einzelnen Vorwürfe durch Aktenhinweise zu belegen. Eine Verknüpfung von Vorwurf und Beweisen sei der Sinn dieser Norm.
E-Mail des Anwalts Simon Berger an Alexander Dorin
Während dieser ‚Schlusseinvernahme hat Markus Hofer an Beweisen jedoch rein gar nichts vorgelegt, von Aktenverweisen ganz zu schweigen. Damit verstieß er zum wiederholten Mal gegen die Schweizer Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Wenn man die Tatsache mitberücksichtigt, dass ich während fast vier Monaten Untersuchungshaft während Verhöre praktisch durchgehend keinen Anwalt neben mir hatte, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Schweizer Strafprozessordnung darstellt, so besitzt die Staatsanwaltschaft faktisch nichts, das sie gegen mich verwenden könnte.
Ardašir Pârse; Um was ging es dann während dieser Abschlusseinvernahme, wenn die Staatsanwaltschaft keine Beweise mit Querverweisen auf die Akten anführte?
Alexander Dorin: Um nichts. Markus Hofer stellte lauter dumme und sinnlose Fragen, die sich in Sachen Absurdität gegenseitig übertrafen. So wollte er z.B. wissen, was ich zu dem Vorwurf sage, dass ich laut Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft von 2013 bis 2015 mit Hanf einen Gesamtumsatz von einer Million und paar hunderttausend Schweizer Franken gemacht habe, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, wie er auf solch einen hirnrissigen Schwachsinn kommt.
Dann wollte er eine Antwort auf eine andere Beschuldigung, laut der ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Der Hintergrund: Während der Erstürmung meiner Liegenschaft drang die Spezialeinheit der Basler Polizei u.a. auch in die Erdgeschosswohnung ein. Dabei will die Staatanwaltschaft ein Elektroschockgerät gefunden haben, was aber nicht beweisbar ist, da erstens niemand einen Wohnungsdurchsuchungsbefehl vorgelegt bekommen hat, während andererseits beim Eindringen in die Wohnung kein einziger Zeuge vor Ort war. Weshalb aber zog es die Staatsanwaltschaft damals vor, dass weder der Mieter noch ich während der Wohnungsdurchsuchung anwesend waren? Die Antwort können Sie sich wohl selbst geben.
Und vor allem: Weshalb bekomme ich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wenn bei einem Mieter in der Liegenschaft angeblich ein Elektroschockgerät gefunden wurde? Ich selbst habe ja niemals in dieser Erdgeschosswohnung gewohnt. Weshalb bekam dann der Mieter nie eine solche Anzeige?
Dann wollte Hofer wissen, was ich dazu sage, dass mich die Staatsanwaltschaft beschuldigt, Chef einer Bande gewesen zu sein, die mit Hanf gedealt habe. Und wieder konnte Hofer KEINE EINZIGE Erklärung dazu abliefern, wie er denn auf so etwas komme. Wo sind denn die Aussagen von Zeugen, die bestätigten, Teil einer solchen Bande gewesen zu sein, deren Anführer ich gewesen sein soll? Es existiert absolut nichts dergleichen, kein Mensch hat so etwas jemals behauptet.
Das Verhör dauerte ca. eine Stunde und vierzig Minuten. Während der gesamten Zeit wurden mir nichts als solche saudummen Fragen gestellt, ohne dass mir auch nur ein einziger materieller Beweis präsentiert worden wäre. Jedoch geht das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer auch danach weiter. Mittlerweile wurde mir angekündigt, dass demnächst noch weitere sogenannte Konfrontationsverhöre mit diversen Personen stattfinden sollen. Das macht erneut keinen Sinn, da ich ja unlängst zur Schlusseinvernahme erschienen bin. Was für einen Sinn ergibt denn das Wort ‚Schlusseinvernahme’, wenn nach dieser Schlusseinvernahme noch weitere Einvernahmen stattfinden? Dazu möchte ich erneut aus der E-Mal des Anwalt Simon Berger an mich zitieren:
Es ist tatsächlich eigenartig, dass die Schlusseinvernahme quasi nicht das Ende der Ermittlungen darstellt.
Was soll man noch sagen, wenn sogar ein mir aufgedrängter Pflichtverteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber mir als eigenartig bezeichnet? Sogar der Anwalt Dr. Stefan Suter, der mich während meiner Inhaftierung hätte verteidigen sollen, was er jedoch nicht tat, bezeichnete damals das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti als restriktiv. Noch deutlichere Worte fand damals der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger, der dem damals mit meinem Fall beauftragten Staatsanwalt Thomas Homberger vorwarf, Methoden anzuwenden, die mit Faschismus gleichzusetzen seien! Und wohlgemerkt; das sind alles Aussagen von Schweizer Anwälten. So kann nachher niemand mehr behaupten, es handle sich dabei lediglich um meine Behauptungen.
Ardašir Pârse; Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen, da ich bisher mehr als genug Beweise für das illegale und kriminelle Verhalten gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gesehen habe. Gibt es sonst noch irgendwelche Neuigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fall, über die wir bisher nicht berichteten?
Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Mittlerweile ist eine zweisprachige Dokumentation über meinen Fall so gut wie fertiggestellt worden, die mehrere hundert Seiten Dokumente, Zeugenaussagen und Fotos enthält. Wir müssen noch einige Dokumente nachträglich einbauen, da sich in der letzten Zeit schon wieder diverse Zeugen bei uns gemeldet und Aussagen gemacht haben. So z.B. ein weiterer Zeuge, der damals in einem Café in Basel zugegen war, als ein Mann mir gegenüber eingestand, dass er von der Basler Staatsanwaltschaft unter Androhung des Landesverweises dazu genötigt wurde, mich falsch zu belasten. Davor hatte bereits eine andere Person schriftlich bestätigt, während dieses Gesprächs dabei gewesen zu sein und alles mitgehört zu haben. Der gegenüber mir und anderen Zeugen geständige Mann, gab zudem während eines Konfrontationsverhörs in Anwesenheit des Anwalts Oliver Lücke zu, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden sei.
Zudem meldete sich mittlerweile auch jene Person zu Wort, die im Jahr 2005 von mir notariell dazu bevollmächtigt wurde, stellvertretend für mich das von meinen Eltern geerbte Haus in Beli Potok in der Nähe von Belgrad zu verkaufen, wie auch ein Sparkonto meiner Eltern in Belgrad aufzulösen. Zahlreiche beglaubigte Dokumente belegen, dass ich damals durch den Hausverkauf und die Kontoauflösung ca. 120’000 Euro Einnahmen hatte, wofür ich zum damaligen Eurokurs ca. 190’000 Schweizer Franken erhielt. Wie Sie vielleicht noch aus den älteren Interviews wissen, so hat die Basler Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 den Rest dieses Erlöses in der Höhe von 90’000 Franken beschlagnahmt und rückt das illegal entwendete Geld seither nicht mehr heraus, obwohl zahlreiche Dokumente die Herkunft des Geldes einwandfrei belegen.
Ardašir Pârse; Ich bedanke mich bei Ihnen erneut dafür, dass Sie uns einen Einblick in die mehr als bedenklichen Machenschaften von Teilen der Schweizer Justiz geben.
Der Fall Christian Mensch – oder wie sich ein Medien-Manipulator selbst entlarvte
Das sich der Mainstream, der politische wie der mediale, seit geraumer Zeit in einer ernsthaften Krise befindet, darüber braucht nicht grossartig spekuliert zu werden. Konnten die Massenmedien bis zu 9/11 grösstenteils noch unwidersprochen ihren Auftrag erfüllen und die Massen mit ihrer Meinungsmache beeinflussen, so fiel ihnen das nach 9/11 zunehmend schwerer. Die Kluft zwischen der sogenannten offiziellen Version der Anschläge gegen das World Trade Center und den Recherchen eigenständig denkender und recherchierender Menschen wurde viel zu gross, so dass die Zahl jener kritischer Zeitgeister, die es nicht mehr den Mainstreammedien überlassen wollten, was sie zu denken haben, ständig wuchs und weiter wächst.
Nicht nur das Thema 9/11, sondern vor allem auch die sogenannte Kriegsberichterstattung der westlichen Massenmedien ruft bei zahlreichen Menschen immer mehr Skepsis und Befremdung hervor. Vor allem die Kriege in der Ukraine, Syrien und andere Regionen zeigen eindrücklich auf, dass die schwarz-weiss-Malerei unserer führenden Medien immer weniger verfängt und eine sich laufend erweiternde Masse von kritisch denkenden Menschen hervorruft.
Gerade auch die aktuelle Corona-Situation zeigt eindrücklich, dass nicht alle Menschen alles glauben, was von Massenmedien, Regierungen und den mit den Regierungen verflochtenen Institutionen verbreitet wird. In diesem Zusammenhang sind auch die teils massiven Auflageeinbussen führender Medien wie z.B. dem deutschen Spiegel und anderen Medien zu erklären.
Parallel zu dieser Entwicklung ist bei diversen Regierungen und Massenmedien auch eine Art Panik spürbar, die sich in offenen Angriffen gegen Andersdenkende entlädt und gleichzeitig von der Angst vor dem Machtverlust zeugt. In der Schweiz war es z.B. der Enthüllungsautor Dr. Daniele Ganser, der aufgrund seiner Veröffentlichungen und den damit zusammenhängenden Denunzierungen gegen ihn bereits mehrfach seine Arbeit verlor und von den führenden Schweizer Medien als Verschwörungstheoretiker verschrien und diffamiert wurde. Trotzdem schaffte es Ganser, sich eine zahlenmässig mehr als respektable Fangemeinde aufzubauen und seine Aufklärungsarbeit weiter zu betreiben.
Die Angriffe gegen Andersdenkende bekommt auch Joseph Wilhelm, Gründer des Bio-Labels Rapunzel, zu spüren, als z.B. der Schweizer Lebensmittelriese COOP erklärte, man werde die Rapunzel-Produkte aus dem Sortiment nehmen, da sich Joseph Wilhelm auf seiner Geschäfts-Homepage kritisch über Corona geäußert hatte, während die Mainstreammedien über Herrn Wilhelm herfielen und ihm mit ihrer Hetze überschütteten. Viel besser erging es auch dem Aargauer Arzt Thomas Binder nicht, der wegen seiner Corona-kritischen Äußerungen gleich mal für eine gewisse Zeit in die Psychiatrie gesteckt wurde.
Auch in Deutschland ist die Situation nicht besser. So wird z.B. der deutsche Journalist Ken Jebsen von den Mainstreammedien regelmäßig angegriffen und diffamiert. Die deutsche Anwältin Beate Bahner wurde ebenfalls verhaftet und in eine Psychiatrie gesperrt. Der Grund: sie hatte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Lockdown-Maßnahmen der deutschen Bundesegierung eingereicht. Es werden zahlreiche bekannte und unbekannte Menschen immer dann angegriffen, wenn sie es wagen, den Medien und den Regierungen zu widersprechen. Wir verzichten an dieser Stelle auf die Aufzählung ähnlicher Fälle in ganz Europa und anderswo, da es den Rahmen dieser Publikation sprengen würde – der interessierte Leser wird nach eigener Recherche selbst auf zahlreiche weitere Beispiele stoßen.
Doch so sehr die vielen Beispiele der Angriffe der jeweiligen Staatsgewalt und der Massenmedien gegen kritische und unabhängige Menschen auch anwidern und befremden mögen, so sind sie gleichzeitig auch ein Beispiel dafür, dass die Nervosität der Regierungen und der (noch) führenden Medien zunehmend wächst. Das zeigen nicht nur die verschärften Angriffe der Massenmedien gegen Andersdenker, sondern auch das teils gewalttätige Vorgehen der Regierungen gegen kritische Gruppierungen. Derzeit ist sogar zu beobachten, dass die Regierungen teils gegen Zehntausende Demonstranten vorgehen und diese daran hindern wollen, für ihre Grundrechte und die Meinungsfreiheit zu kämpfen.
In der Schweiz ist der Enthüllungsautor Alexander Dorin seit Jahren das Ziel von Angriffen diverser ‚Journalisten’, deren Aufgabe es offenbar ist, zu versuchen, kritische Menschen zu diffamieren. Bereits im Jahr 2000 veröffentlichte Christian Mensch in der Weltwoche einen reißerischen Hetzartikel gegen Alexander Dorin (Christian Mensch, ‚Seltsame Sumpfblüten‘, Weltwoche, 24.08.2000).
In dem Artikel wurde Alexander Dorin von Christan Mensch u.a. als ‚eifrigster deutschsprachiger Propagandist für die serbische Sache‘ bezeichnet, ohne dass Christian Mensch auch nur ein einziges Zitat von Dorin anführte, welches die Richtigkeit seiner Anschuldigungen untermauern würde.
Dann lügt Mensch in dem Bericht ungeniert weiter: ‚An Personen, Medien und Organisationen, die sich seinen Zorn zugezogen haben, rächt er sich, indem er sie mit propagandistischen Mails belästigt‘– und abermals konnte der Journalist kein einziges Zitat und keine E-Mail anführen, welches ihm auch nur im Ansatz Recht geben würde. Ferner behauptete Christian Mensch damals, Alexander Dorin würde den Journalisten Stefan Israel heftig attackieren, als ob die Bitte um eine objektive Berichterstattung während der Jugoslawienkriege etwas mit einer Attacke zu tun hätte (Dorin schrieb Stefan Israel damals an und machte ihn darauf aufmerksam, dass seine Berichterstattung über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien nicht objektiv sei. Diese Meinung teilte offensichtlich auch die Berliner Tageszeitung Junge Welt, die im Jahr 2000 folgendes über Stefan Israel schrieb (‚Pressefreiheit selektiv: wenn BRD-Zeitungen über serbische Medien berichten‘, Junge Welt, 31.03.2000):
„Doch auch ein Jahr nach den Bomben auf Jugoslawien lässt die Schreiberzunft nicht von ihrem Objekt der Begierde ab. Auch wenn schon zahlreiche schamlose Lügen der politischen Führungen zutage gefördert worden sind, kommen die Mediengeier nicht zur Besinnung. In atemberaubender Geschwindigkeit haben sie sich einem neuen Thema zugewandt, ironischerweise ausgerechnet der der Medienfreiheit in Serbien. Stefan Israel von der Frankfurter Rundschau zum Beispiel beschäftigt sich sehr gerne und freimütig mit dieser Materie, zuletzt nach der Schliessung einiger Radio- und Fernsehstationen in Jugoslawien. Während sich der Journalist im vergangenen Jahr nicht einmal in Ansätzen über die ‚freie Presse‘ geäussert hat, als beispielsweise die RTS-Gebäude in Belgrad und Novi Sad, und damit die Medien als Ganzes, bombardiert wurden, ist er sehr schnell dabei, das ‚Regime Milošević‘ wegen repressiven Vorgehens gegen die Medien anzuklagen. Israel ist bekannt für seine notorische ‚Objektivität‘ in Sachen Jugoslawien.“
Weshalb griff Christian Mensch demnach nicht auch die Junge Welt an und diffamierte sie? Denn immerhin hatte die Junge Welt die gleiche Meinung über Stefan Israel wie Alexander Dorin. Weiter log Christian Mensch im Weltwoche-Artikel von 2000, dass Alexander Dorin derzeit persönlich nicht zu sprechen sei, obwohl er ihn nie um ein Interview oder eine Stellungnahme gebeten hatte. Im Gegenteil: Dorin selbst bat Christian Mensch in einer E-Mail um eine Stellungnahme im Zusammenhang mit seinem Hetzartikel, erhielt jedoch nie eine Antwort, was für Mainstream-Schreiberlinge bezeichnend ist.
Der damalige Hetzartikel von Christan Mensch bewirkte nichts. Im Gegenteil, Alexander Dorins Aktivitäten als Enthüllungsautor nahmen zu und es folgten diverse weitere Bücher, Analysen und Medienauftritte.
Rund zwanzig Jahre nach diesem erfolglosen Diffamierungsversuch versuchte Christian Mensch nun unlängst erneut sein Glück. Am 28.07. 2020 veröffentlichte Christian Mensch in der BZ (Basellandschaftliche Zeitung) unter dem Titel‚Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat’einen zweiten Hetzartikel, der vor verdrehten Tatsachen, Verleumdungen und Lügen nur so strotzte. Als Aufhänger für die reißerische Story sollte das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin aus dem Jahr 2015 herhalten. Viele Leser werden längst mitbekommen haben, dass Alexander Dorin im Juni 2015 unter fadenscheinigen Vorwänden verhaftet und für vier Monate in das Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gesperrt wurde. Zahlreiche Dokumente, von denen wir einen Teil bereits auf Parse & Parse veröffentlichten, bezeugen die kriminellen Machenschaften von Teilen der Basler Staatsanwaltschaft, die Alexander Dorin damals vorwarf, er habe Hanf verkauft.
So stört sich Christian Mensch bereits am Anfang des Artikels an Dorins serbischen Wurzeln, indem er ihn als ‚serbischen Propagandisten’ bezeichnet. Weshalb spielt Dorins serbische Abstammung eine Rolle? Zudem, aufgrund wessen diffamiert Mensch den Publizisten Alexander Dorin als Propagandisten? Wieso zitiert Christian Mensch nicht die entsprechenden Stellen aus Dorins Publikationen, bei denen es sich laut Mensch um Propaganda handeln soll? Und vor allem: was haben Dorins publizistische Aktivitäten mit den Vorwürfen der Basler Staatsanwaltschaft zu tun? Christian Mensch entlarvt sich damit bereits zu Beginn des Artikels selber und macht keinen Hehl daraus, dass er es in Wirklichkeit erneut auf Dorins Publikationen abgesehen hat, die er auf eine äußerst amateurhafte Art und Weise versucht in Verruf zu bringen.
Als nächstes behauptet Christian Mensch im BZ-Artikel folgendes: ‚Akribisch und über Monate hatten die Ermittler zuvor vom Haus gegenüber überwacht und fotografiert und protokolliert, wer regelmäßig bei ihm im Gundeldingerquartier ein- und ausging’. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, auf was oder wen sich seine Behauptungen berufen, denn er macht im Artikel keine Angaben über den Ursprung seiner Behauptung. Von der Logik her können diese Infos nur von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt stammen, da außer der Staatsanwaltschaft, Dorins Pflichtverteidiger und Dorin niemand die Unterlagen besitzen kann.
Zudem beinhaltet die Behauptung von Christian Mensch eine grobe Unwahrheit. In Alexander Dorins Liegenschaft wohnten zum Zeitpunkt von Dorins Verhaftung insgesamt fünf Personen. Weshalb sollte demnach jeder Besucher der Liegenschaft Alexander Dorin zugeschrieben werden? Und vor allem: was beweisen denn diese Besuche, außer der Tatsache, dass es sich eben um Besuche handelte?
Ferner bezeichnet Christian Mensch Alexander Dorins Bücher als: geschichtsrevisionistischen Schriften, in denen er das Massaker von Srebrenica bestreitet’ – und fügt folgendes zu: ‚Genau vor 25 Jahren, im Juli 1995, hatten serbische Truppen 8000 bosnische Männer und Knaben umgebracht’.
Damit beweist Christian Mensch, dass er es mit den Tatsachen nicht so Ernst nimmt. Die ursprüngliche Liste der angeblich aus Srebrenica vermissten Personen umfasste im Juli 1995 um die 7400 Namen. Mensch behauptet demnach, dass etwa 600 Menschen mehr getötet wurden als überhaupt ursprünglich vermisst wurden, womit er sich selber zusätzlich als Propagandist outet. Aber wenn Jullian Assange ein Vergewaltiger und Daniele Ganser ein Verschwörungstheoretiker sein soll, so kann man Alexander Dorin eben auch andichten, er sei ein mit Hanf handelnder Revisionist, Hauptsache, man hat vom Thema abgelenkt.
Was Christian Mensch jedoch verschweigt, wenn er Alexander Dorin als Geschichtsrevisionisten verleumdet, ist folgendes: Alexander Dorin stellt in seinen Büchern keine Behauptungen auf, die er durch Quellenverweise, Zeugenaussagen und Dokumente nicht belegen kann. So finden sich in Dorins Büchern z.B. zahlreiche Dokumente der UNO, des Haager Tribunals, der bosnisch-muslimischen Armee, der bosnisch-serbischen Armee und diverser Institutionen und Organisationen weltweit. Abgerundet werden diese Dokumente durch zahlreiche Kriegsfotos und Zeugenaussagen, die Alexander Dorin von diversen Involvierten des Krieges in Bosnien erhielt.
Dorin zitiert in seinen Büchern zudem zahlreiche internationale Journalisten, Rechercheure, ehemalige UN-Mitglieder, Militärs, Kriegsbeobachter, Geheimdienstler und andere Involvierte, die ein anderes Bild der Ereignisse von Srebrenica wiedergeben, als jenes, dass von den Massenmedien verbreitet wird. So erwähnt Dorin z.B. den ehemaligen portugiesischen UN-Kriegsbeobachter Carlos Martins Branco, der der sogenannten offiziellen Darstellung der Ereignisse von Srebrenica vehement widerspricht.
Dorin nimmt auch Bezug auf die Aussagen des ehemaligen US-Amerikanischen Geheimdienstlers Robert Bear, der in den Medien widerholt aussagte, dass es sich bei der offiziellen Version der Ereignisse von Srebrenica um eine Unwahrheit handelt würde. Baer war während des Falls von Srebrenica selber dort stationiert und wurde laut eigenen Aussagen von seinem Chef darauf vorbereitet, dass dort bald ein Betrug inszeniert würde, um diesen medial auszuschlachten. Bear sei damit beauftragt worden, nach dem Fall Srebrenicas die internationalen Medien herbeizurufen und diesen eine vorgefertigte Geschichte zu servieren (Ralph Hartmann, ‚Der Wohltätigkeitsverein’,Ossietzky 12/2013).
Dorin geht auch auf den US-Amerikanischen Ökonom und Medienanalysten Prof. Edward S. Herman ein, der die Ereignisse von Srebrenica jenseits des Mainstreams und politischer Interessen nachrecherchierte. Herman veröffentlichte unter dem Titel ‚The Srebrenica Massacre: Evidence, Context, Politics’ über seine Srebrenica-Recherchen, in dem er zu einem ganz anderen Ergebnis der Ereignisse in Srebrenica im Juli 1995 gelangte. An dem Buch beteiligten sich auch George Szamuely, Michael Mandel, Philip Hammond, Phillip Corwin, George Bogdanich, Tim Fenton und Jonathan Rooper.
Ferner zitiert Dorin aus den Büchern des in Holland lebenden Journalisten Germinal Civikov, der in Den Haag zahlreiche Prozesse im Zusammenhang mit Srebrenica verfolgte. In seinem Buch ‚Srebrenica – der Kronzeuge’ bezeichnet Civikov diese Prozesse als völlige Farce und kritisiert die sogenannte Beweisführung des Jugoslawientribunals massiv. Nebst den erwähnten Personen zitiert und erwähnt Dorin in seinen Büchern auch die Recherchen von George Pumphrey, Jared Israel, Vaclav Dvorak, Ola Flyum und zahlreicher weiterer Rechercheure, Filmemacher, Journalisten usw.
Was soll nun falsch daran sein, wenn man als Publizist die Recherchen von Leuten zitiert, die nach eigenen und unabhängigen Recherchen zu einem Ergebnis gelangten, das sich von der Berichterstattung der westlichen Massenmedien und führenden Politikern unterscheidet? Sollte es nicht gerade zur Aufgabe eines jeden aufrichtigen Journalisten, Publizisten und Rechercheurs gehören, dass alle Seiten zu Wort kommen? Laut Christian Mensch jedenfalls nicht, denn er propagiert eine Meinungshoheit durch die Massenmedien und mächtige politische Institutionen. Sollte man laut der Logik von Mensch ab sofort auch all jene Leute als Genozidleugner verteufeln, die der offiziellen Darstellung der Ereignisse von 9/11 widersprechen?
Mensch verschweigt auch darüber, dass der russische UN-Botschafter Vitaly Churkin als Stellvertreters Russlands 2015 bei der UN in Sachen Srebrenica ein Veto eingelegt hat, so dass die Ereignisse von Srebrenica bei der UNO nicht als Völkermord eingestuft werden konnten. Weshalb sollte Alexander Dorin demnach ein Genozidleugner sein, wenn nicht einmal die UNO die damaligen Ereignisse als Genozid klassifizieren konnte?
Der Tessiner Politiker Donatello Poggi bezeichnete die offizielle Darstellung der Ereignisse von Srebrenica in einem Artikel der Zeitung Corriere del Ticino vom 23. 11. 2015 als Propagandalüge. 2018 sprach ihn das Schweizer Bundesgericht des Vorwurfs der Genozidleugnung frei. Was soll es demnach bringen, wenn unseriöse Journalisten wie Christian Mensch einen Enthüllungsautor wie Alexander Dorin diffamieren? Denkt er etwa, dass Dorin dadurch auch nur ein Buch weniger verkaufen wird? Denn immerhin erschienen Dorins Bücher mittlerweile in neun Auflagen und auf fünf Sprachen, während derzeit gerade ein neues Buch fertiggestellt wird. Hat man nichts aus dem Fall Daniele Ganser gelernt, dessen Popularität trotz und gerade wegen der Mainstreamhetze stetig zunimmt?
Als Verschwörungstheorien bezeichnete Christian Mensch auch die Äußerungen von Dorins Verlag und anderen Aktivisten, die darauf hinweisen, dass das illegale und rechtswidrige Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft politisch motiviert ist. Als ‚Beweis’ dafür, dass es sich bei solchen Äußerungen um Verschwörungstheorien handeln soll zitiert Mensch ausgerechnet die Staatsanwaltschaft, die das alles als ‚Märchen’ abstempelt’. Was Mensch bei seiner Propaganda jedoch ‚vergisst’, ist die Tatsache, dass es u.a. gerade die staatsanwaltlichen Unterlagen sind, die ein rechtswidriges, befangenes und politisch motiviertes Verhalten eindeutig beweisen. Christian Mensch tut so, als habe er im Internet eine Auswahl dieser Beweise nie gesehen.
Um nur einige Beispiele des kriminellen Verhaltens der Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer zu nennen:
Zu Beginn von Dorins Haft verlangt der Zürcher Anwalt Erich Stern von der Staatsanwaltschaft, dass eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse, worauf die Staatsanwaltschaft jedoch nicht einging.
Kurz nach Dorins Inhaftierung informierte die Staatsanwaltschaft diverse Medien und Organisationen darüber, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, obwohl Alexander Dorin nur ein Autorenpseudonym ist. Weshalb nannte die Staatsanwaltschaft im Austausch mit den Medien und Organisationen nicht Dorins richtigen Namen? Denn Dorin war ja offiziell als Privatperson inhaftiert, nicht jedoch als politischer Autor. Benachrichtigt wurde auch die serbische Botschaft in der Schweiz, obwohl Dorin zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung gar keine serbische Staatsbürgerschaft besaß.
Obwohl nach zehn Tagen Untersuchungshaft ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt, verhörte die Staatsanwaltschaft Alexander Dorin praktisch während der gesamten Haftzeit ohne Anwesenheit eines Anwalts, was einen Bruch gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte darstellt. Dorins damaliger Anwalt, Dr. Stefan Suter aus Basel, erschien praktisch zu keinem Verhör, womit er den Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft noch unterstützte.
Dem Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger wurde von der Staatsanwaltschaft verwehrt, Alexander Dorin im Gefängnis zu besuchen. Er wurde angelogen, dass Dorin ihn nicht sehen möchte.
Der deutschen Menschenrechtlerin Helga-Schopp-Fuchs wurde verwehrt, Alexander Dorin im Gefängnis zu besuchen. Das gleiche gilt für die deutsche Rechtsanwältin Brigitta Biehl. Beide Frauen wurden von einem Staatsanwaltschaft-Mitarbeiter namens Andreas Roppel angelogen, dass es Dorin gut gehe.
Eine Mitarbeiterin von Dorins Verlag wollte ihn während seiner Inhaftierung besuchen, jedoch wurde sie von der Staatsanwaltschaft angelogen, dass Dorin keinen Besuch wünsche.
Die ersten zwei Monate musste Dorin auf der geschlossenen Station ausharren, wo man während 23 Stunden täglich in einer Zelle sitzt. Man kann aus der Zelle nicht rausschauen, da das Fenster mit einer trüben Folie verklebt ist. Ein wenig Bewegung gab es lediglich einmal täglich in einer Art Käfig auf dem Dach des Gefängnisses.
Alexander Dorin erhielt während seiner gesamten Inhaftierung keine Wechselkleider. Er musste Mitgefangene um Unterwäsche und andere Kleidungsstücke bitten, damit er sich nicht eine Infektion einfängt.
Während Dorins Inhaftierung schrieben Gefangene einen Brief an Dorins damaligen Anwalt Dr. Stefan Suter, in dem sie darauf hinwiesen, dass ein anderer Gefangener zugab, von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden zu sein. Von ihm wurde verlangt, dass er Dorin falsch beschuldigt, im Gegenzug wurde ihm angeboten, dass seine Haftzeit verkürzt wird.
Während der Erstürmung von Dorins Haus durch eine Sondereinheit der Basler Polizei wurden sämtliche Festplatten mit Dokumenten beschlagnahmt, die Dorin von dem ehemaligen französischen Geheimdienstmitarbeiter Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic übergeben wurden. Petrusic persönlich stellte nach der Rückgabe der Festplatten fest, dass sämtliche Dokumente gelöscht/beschädigt waren. Während der Untersuchungshaft wurde Dorin mit Fragen über seinen Kontakt zu diesem Geheimdienstler durchlöchert. Dokumente der Staatsanwaltschaft zeigen, dass der Geheimdienstler von der Staatsanwaltschaft während Monaten beschattet, abgehört und fotografiert wurde. Ausgequetscht wurde Dorin auch über die Recherchen von Herrn Petrusic, welche sich mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien befassten.
Die von der Staatsanwaltschaft entwendeten Dokumente über die Kriege im ehemaligen Jugoslawien, die Alexander Dorin von Jugoslav Petrusic erhielt.Der ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav ‚Dominique‘ Petrusic.
Dorin, der praktisch während seiner gesamten Haftzeit anwaltlich nicht vertreten wurde, konnte während der Verhöre genau zwei Mal darauf aufmerksam machen, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt und terrorisiert wurde.
Nach Dorins Entlassung meldeten sich diverse seiner Bekannten bei ihm, die in beglaubigten Aussagen bestätigten, dass die Staatsanwaltschaft versuchte, sie unter Anwendung von Drohungen dazu zu bringen, dass sie Alexander Dorin falsch belasten.
Christian Mensch stellt sich nun absichtlich dumm und tut so, als ob diese Beweise alle nicht existieren würden. Dabei war es in der Vergangenheit gerade die Basellandschaftliche Zeitung, die über die üblen Zustande im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof berichtete. So erschien z.B. am 11. 07. 2018 der Bericht ‚«Es war die Hölle»: Ein ehemaliger Waaghof-Insasse redet über dortige Zustände’, in dem ein ehemaliger Gefangener auspackte. Am 29. 09. 2019 erschien in der BZ der Bericht ‚Psychisch krank im Basler Gefängnis – Menschenrechtler schlagen Alarm’. In dem Bericht erfährt man abermals Haarsträubendes über das Untersuchungsgefängnis Waaghof.
Wenn demnach ehemalige Opfer der Basler Justiz Zeugnis ablegen, so empfindet das die BZ als glaubwürdig. Erzählen jedoch Alexander Dorin, diverse Anwälte, Menschenrechtler und andere in den Fall Alexander Dorin involvierte Zeugen ähnliche oder noch schlimmere Geschichten, so wird das von Christian Mensch in einem Rundumschlag wider besseren Wissens als Propaganda abgetan. Und wenn die Staatsanwaltschaft propagiert, es handle sich um ein ‚simples Drogenverfahren’, obwohl gleichzeitig die Schweizer Strafprozessordnung und die Menschenrechte im Fall Dorin am Laufmeter mit Füssen getreten werden, so gibt Christian Mensch vor, dass ihm das nicht verdächtig erscheine.
Wie erklärt sich Christian Mensch zudem die Tatsache, dass Alexander Dorin nach seiner Haftentlassung von einem Mann kontaktiert wurde, der erklärte, er sei der Bekannte einer gewissen Mirsada Voser-Alibasic, die ihrem Bekannten erzählt haben soll, dass sie in die Verhaftung von Alexander Dorin verwickelt gewesen sei. Recherchen ergeben, dass Mirsada Voser-Alibasic eine bosnische Muslimin ist und im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft Dzemat in Basel tätig war. Aus diversen Schweizer Medien erfährt man, dass diese Vereinigung bereits mehrfach der Beherbergung von islamischen Hasspredigern und der Unterstützung des Jihad (islamischer heiliger Krieg) in Syrien bezichtigt wurde, weswegen es bereits Interventionen der Schweizer Polizei gab.
Mirsala VoserAuskunft der Plattform Moneyhouse über Mirsada Vosers Aktivitäten bei der Ismamischen Gemeinschaft Bosniens in Basel.Einer von mehreren Berichten über die Aktivitäten Islamischer Fanatiker in Basel. Frau Voser ist mit der Islamischen Gemeinschaft verbändelt, die in Verbindung mit solchen Extremisten gebracht wurden
Besonders brisant ist jedoch die Tatsache, dass Mirsada Voser-Alibasic mit Beat Voser verheiratet ist. Beat Voser war während Dorins Verhaftung Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt. Wie kann es nun sein, dass jemand auf solch hohen Positionen tätig war, während er gleichzeitig mit einer Frau verheiratet ist, die als Vorstand einer islamischen Organisation tätig war, die sich widerholt in den Schlagzeilen widerfand? Müsste denn eine Person auf einem solch hohen Posten nicht einen einwandfreien Leumund besitzen? Im Basel Basel-Stadt offenbar nicht.
Beat Voser, der während Alexander Dorins Verhaftung Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt war. Er ist verheiratet mit Mirsada Voser-Alibasic, die im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft in Basel tätig war.
Der Fall wird jedoch noch brisanter. Der ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic, den wir bereits erwähnt haben, recherchierte seinerseits via seinen Kontakten in der Islamistenszene nach. Dabei wurden ihm gewisse Aspekte im Zusammenhang mit dem Fall Alexander Dorin mitgeteilt, die ebenfalls einiges an Brisanz vorzuweisen haben. Dem ehemaligen Geheimdienstler wurden durch Strohmänner in der Islamistenszene mitgeteilt, dass es kein Geheimnis sei, wer Alexander Dorin den ganzen Ärger eingebrockt habe. Es handle sich um eine gewisse Mirsada-Voser Alibasic, die im Vorstand einer islamistischen Vereinigung in Basel tätig war und zudem mit einem gewissen Beat Voser verheiratet sei…. An dieser Stelle sei nochmals an den Austausch zwischen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und diversen Medien und Institutionen zu Beginn von Dorins Verhaftung erinnert, als die Staatsanwaltschaft mitteilte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe. An diesem Informationsaustausch beteiligte sich auch Beat Voser…
Weiter lügt Christian Mensch in der BZ, dass Dorin nach Abschluss der Ermittlungen ‚wieder verstärkt propagandistisch unterwegs’ sei. Das ist eine Lüge, da Dorin und diverse Plattformen und Alternativmedien bereits seit Jahren intensiv über die Machenschaften der Basler Staatsanwaltschaft berichten. Was hat es zudem mit Propaganda zu tun, wenn man Dokumente ins Netz stellt? Weiter lügt Mensch, dass Dorin seine ‚Propaganda’ auf einem deutschen Onlineportal verbreiten würde, womit unser Onlinemagazin Parse & Parse gemeint ist. Da Christian Mensch offensichtlich mit recherchieren nichts am Hut hat, so ist ihm entgangen, dass es sich bei unserem Onlineportal um kein deutsches Portal sondern um ein iranisches Portal handelt. Dieses Portal wurde von einem Exiliraner mit Namen Ardašir Pârse ins Leben gerufen, der nicht in Deutschland lebt. Aber da Christian Mensch auch sonst nichts außer Polemik, Lügen und verbalen Unsinn von sich gibt, so entgehen ihm halt regelmäßig die Fakten.
Als nächstes behauptet Mensch, dass Dorin nur selektiv Dokumente aus den Ermittlungsakten veröffentlichen würde, auf die er im Rahmen der Akteneinsicht Zugriff gehabt habe. Mit ‚selektiv’ meinte Mensch wohl genau jene Hunderte von Akten, die die Justizkriminalität einiger Mitarbeiter der Basler Staatsanwaltschaft aufzeigen. Zudem ist es eine Lüge, dass Alexander Dorin Akteneinsicht hatte. Genau diese Akteneinsicht würde Alexander Dorin von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt während Jahren verweigert.
Am 6 August 2019 schrieb die Untersuchungsbeauftragte Nicole John eine E-Mail an den Anwalt Martin Kaiser, in dem sie den Anwalt darauf hinwies, dass er die Akten an Alexander Dorin nicht aushändigen dürfe. Als Grund wurde Alexander Dorins Tätigkeit als Publizist angegeben, da man befürchtete, Alexander Dorin könne die Akten ‚missbrauchen’. Wie jedoch könnte man ein Dokument missbrauchen? Dorin hätte die Dokumente lediglich veröffentlichen können, was er schlussendlich auch tat. Hätte die Staatsanwaltschaft jedoch nichts zu verstecken, so hätte sie deren Veröffentlichung auch nicht zu befürchten brauchen. Schaut man sich solche Dokumente jedoch an, so wird rasch klar, weshalb die Staatsanwaltschaft deren Veröffentlichung verhindern wollte. Übrigens gelangte Alexander Dorin über eine Vermittlungsperson, die offensichtlich Kontakte zur Staatsanwaltschaft hat, an die Akten heran. Offiziell wurden diese Akten an Alexander Dorin jedoch nie übergeben, auch nicht von einem seiner Anwälte.
Weiter verschweigt Mensch die Tatsache, dass Dorin auch Dokumente veröffentlicht, die nicht in den Akten der Staatsanwaltschaft zu finden sind. So z.B. zahlreiche Zeugenaussagen von diversen Menschen, die von der Staatsanwaltschaft erpresst wurden – aber auch andere Aussagen, die mit dem Fall zu tun haben.
Laut Mensch habe sich Dorin nicht nur gegen die Staatsanwälte ‚eingeschossen’, die mit seinem Fall zu tun hätten, sondern auch auf den Anwalt Stefan Suter. Mit eingeschossen meint Mensch wohl die Veröffentlichung der Beweise für die rechtswidrigen Handlungen der beiden Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer. Hombergers Methoden wurden übrigens von Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger in einem persönlichen Brief als faschistisch bezeichnet, was Christian Mensch offenbar nicht weiter neugierig macht. Zudem scheint es ihm auch nicht seltsam zu erscheinen, dass der Anwalt Stefan Suter während Dorins gesamter Haftzeit praktisch zu keinem Verhör erschien, womit er seine Anwaltspflichten gröblich verletzt und zudem Beihilfe zum Verstoß gegen die Schweizerische Strafprozessordnung geleistet hat. Nein, dass alles scheint Christian Mensch nicht weiter zu kümmern, für ihn scheinen solche Sachen normal zu sein.
Als nächstes schreibt Christian Mensch Unsinn über den ehemaligen Berner Anwalt OliverLücke, in dem er gleich mehrfach die Fakten verdreht. Zuerst stört sich Mensch offenbar daran, dass Oliver Lücke während einiger Zeit Alexander Dorin verteidigt hat und sich mit diesem gut verstanden haben soll. Als ob es üblich wäre, dass sich ein Anwalt mit seinem Mandant nicht gut versteht.
Dann lügt Mensch weiter, dass Oliver Lücke seine Sicht über das Justizsystem von Alexander Dorin übernommen habe. Das ist eine weitere infame Lüge à la Christian Mensch, da Oliver Lücke bereits lange vor dem Treffen mit Alexander Dorin sich intensiv mit diversen Irregularitäten der Schweizer Justiz befasste.
Mensch behauptet, dass sich Lücke wie Dorin mit einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert sehe. Tatsächlich haben so etwas weder Dorin noch Lücke jemals behauptet. Dorin selber machte immer darauf aufmerksam, dass gewisse Personen der Basler Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen auf ihn losgegangen seien, was er sogar beweisen kann. Oliver Lückes Probleme hatten dagegen angefangen, als er zum einen gewisse Urteile des Berner Obergerichts-Richters Christoph Hurni kritisierte, während der auf er auf der anderen Seite offenlegen konnte, dass die beiden Schweizer Daniel Rietiker und Alexander Misic am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klagen gegen die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen zu Gunsten der Schweiz manipulieren. In diesem Zusammenhang wurden auch die Machenschaften der Basler Briefkasten-Vereinigung Basel Peace Office offengelegt, die von der Basler Regierung finanziell unterstützt wird. Das sind heikle Dinge, die einigen Damen und Herren in der Schweiz offensichtlich nicht behagen wollten, so dass man sich schlussendlich nur noch dadurch zu helfen wusste, in dem man einen unbequemen Anwalt mobbte. Oliver Lücke ist übrigens kein Einzelfall. Das gleiche widerfuhr der Tessiner Anwältin Xenia Peran, dem Anwalt Edmund Schönenberger u.a.
Oliver Lücke und Alexander Dorin im serbischen Sender Happy TV, der jeden Tag von ca. einer Million Zuschauern gesehen wird. In der Sendung konnten Lücke und Dorin über die bedenklichen Machenschaften er Schweizer Jutiz sprechen.Oliver Lücke in einer anderen serbischen Sendung, zusammen mit der Tessiner Anwältin Xenia Peran, die wegen ihrer kritischen Einstellung ebenefalls unter die Räder der Schweizer Justiz gekommen war. Lücke wunderte sich mehrfach darüber, dass er in Serbien öffentlich über Dinge sprechen konnte, über die er in den Schweizer Medien niemals sprechen konnte.
Der Basler Anwalt Andreas Noll berichtete unlängst auf einem Twitter-Account darüber, dass der Schweizer Geheimdienst ein Dossier über ihn führt, weil er sich für die Freilassung von Julian Assange engagiert. Aber nein, das alles kann es laut Christian Mensch gar nicht geben – alles Verschwörungen, gell?
Seine verbalen Ergüsse schließt Christan Mensch in dem BZ-Bericht mit der Unterstellung ab, Dorin würde mit einer mehrsprachigen Dokumentation und einem Dokumentarfilm bei Russia Today über die Basler Justizkorruption ‚drohen’. Zudem sei Dorins Onlinepetition bei Change.org, die hätte Druck aufbauen sollen, kommentarlos gelöscht worden.
Und wider lügt Christan Mensch, was das Zeugs hält. Erstens handelt es sich bei der Ankündigung im Zusammenhang mit der mehrsprachigen Dokumentation über die Basler Justizkorruption um keine Drohung, sondern eben um eine Ankündigung. Tatsächlich sind die Arbeiten an einer mehrsprachigen Dokumentation bald abgeschlossen. Diese Dokumentation enthält Hunderte von Dokumenten, Zeugenaussagen und Fotos, die allesamt die kriminellen Machenschaften einiger Angestellten der Basler Staatsanwaltschaft einwandfrei belegen. Nach der Veröffentlichung der Doku werden diverse Medienauftritte und Lesungen organisiert werden, darunter auch in der Schweiz.
Zudem hat Alexander Dorin nie irgendwo geschrieben, dass er den Dokumentarfilm zum gleichen Thema mit Russia Today drehen würde. Hätte Christian Mensch aufmerksam recherchiert, was offensichtlich gar nicht zu seinen Stärken und Aufgaben gehört, so hätte er mitbekommen, dass der Kanadische Journalist John Bosnitch, der u.a. auch als Korrespondent für RT tätig ist, an einem Dokumentarfilm über den Fall Alexander Dorin arbeitet. In diesem Zusammenhang wurde sämtliche wichtigen Dokumente an John Bosnitch übermittelt, während ein Großteil der Zeugen bereits gefilmt wurde. Die Fertigstellung wird noch eine gewisse Zeit dauern, jedoch erscheint davor die bereits erwähnte Dokumentation in Deutschland.
Dass sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Sefan Suter und andere Kreise an solchen Fakten reiben, das zeigt auch die Tatsache, dass sich solche Damen und Herren bereits öfters an der Zensur beteiligten. So wurde auf Intervention von Außen bei Youtube ein Bericht der Schweizer Plattform Legitim.ch gelöscht, in der zahlreiche Beweise für die Basler Staatsanwaltschaft-Korruption im Fall Alexander Dorin gezeigt wurden. Das Gute ist, dass diese Sendung vor der Löschung von Zehntausenden Menschen gesehen werden konnte. Die Likes und Kommentare beweisen, dass der absolute Großteil der Zuschauer von den Beweisen für die Schweizer Justizkriminalität schockiert war.
Der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter, der Alexander Dorin hätte verteidigen sollen. Tatsächlich erschien er während Dorins Untersuchungshaft zu praktisch keinem Verhör, womit er gegen das Anwaltgesetz verstiess und Beihilfe zum Verstoss gegen die Schweizerische Strafprozessordnung leistete. Beim Einkassieren von 15’000 Schweizer Franken von Dorins Verlag war er dagegen nicht so passiv.
Das gleiche geschah mit der Onlinepetition auf Change.org. Diese Petition wurde nicht von Change.org gelöscht, sondern ebenfalls auf Initiative von Außen, worüber Alexander Dorin durch Change.org informiert wurde. Wichtig ist jedoch, dass diese Petition von Tausenden Menschen verfolgt und unterschrieben wurde. Das kann nicht wieder aus dem Bewusstsein gelöscht werden, auch wenn sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und andere Personen noch so sehr darum bemühen, dass unliebsame Fakten gelöscht werden. Denn gäbe es nichts zu verstecken, so müsste auch nicht zensriert werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bereits während Dorins Inhaftierung zahlreiche Protestkarten aus insgesamt 45 Staaten weltweit das Untersuchungsgefängnis Waaghof erreichten. Das sind Tatsachen, die ein Christian Mensch nicht eliminieren kann.
Es werden weitere Interviews, Publikationen und Fakten veröffentlicht werden, daran kann Christan Mensch nichts ändern, auch wenn es ihn noch so aufregt. Das gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, die die Spuren ihrer Untaten am liebsten beseitigen würde.
Alexander Dorin war für ein kurzes Statement über die infantilen Tatsachenverdrehungen von Christan Mensch in der BZ auch zu haben:
Alexander Dorin: Mir kommt der Bericht des notorischen Intriganten Christian Mensch in der BZ sehr entgegen. Unbewusst hat er mir damit in die Hände gespielt, da er ja selber offenlegt, dass es um den Publizisten Alexander Dorin, meine serbische Abstammung und Publikationen geht. Mein Verlag hat das alles bereits vor längerer Zeit vorausgesagt, als er voraussah, dass pünktlich zur Anklageerhebung auch das Propaganda-Geschrei einiger angeheuerter Schreiberlinge losgehen wird. Und wer eignet sich besser für solch eine niedrige Arbeit, wenn nicht der eitel-neurotische Medienpfau Christan Mensch. In diesem Sinne, besten Dank an Mensch & Co für die erneute Gratiswerbung. Zur Erinnerung: bereits zu Beginn meiner Verhaftung verfolgten die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und einige Medien die gleiche Strategie. Während die Staatsanwaltschaft am Anfang meiner Verhaftung diversen Medien mitteilte, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, veröffentlichten einige Medien ihrerseits die Meldung, dass der ‚Leugner des Srebrenica-Massakers’ verhaftet worden sei. Und dann kommt die Staatsanwaltschaft angerannt und stellt die Behauptung auf, dass der Fall nicht politisch motiviert sei. Das ist Satire pur.
Ardašir Pârse Wie wir nachrecherchieren konnten, so ist Christian Mensch bereits in der Vergangenheit durch seine verbalen Kraftmeiereien diversen Menschen negativ aufgefallen. Er wird zudem in der bereits erwähnten Dokumentation sicher ebenfalls erwähnt werden, so dass sich auch Menschen außerhalb der Schweiz ein Bild davon machen können, was für Leute in der Schweizer Medienlandschaft ihr Unwesen treiben.
Zum Abschluss gehen wir noch kurz auf die neueste Schikane ein, der Alexander Dorin seitens des Staatsanwalts Markus Hofer, vertreten durch die Untersuchungsbeauftragte Nicole John, ausgesetzt gewesen ist. Doch lassen wir Dorin kurz selber zu Wort kommen:
Einige Reaktionen auf die übliche journalistische Pfuscharbeit von Christian Mensch
Alexander Dorin.Am 19. 06. 2020 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief, unterzeichnet von Nicole John, im dem ich aufgefordert wurde, am 09. 07. 2020 zur sogenannten Abschlusseinvernahme zu erscheinen. Diese Abschlusseinvernahme sollte bereits davor stattfinden, wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch im letzten Moment auf unbestimmte Zeit verschoben.
Schlussendlich wurde ein neuer Terim angesetzt, jedoch passte mir dieser arbeitstechnisch nicht, da ich gerade in Deutschland an der erwähnten Dokumentation über die Schweizer Justizkriminalität arbeitete. Und so verschob ich diesen Termin per eingeschriebenen Brief, den ich am 27. 06. 2020 aus Freiburg im Breisgau abschickte. Zur Sicherheit schickte ich diesen Brief auch noch per E-Mail an Frau John, wie auch an den mir aufgedrängten Pflichtverteidiger Simon Berger. Daraufhin wurde ich von der Staatsanwaltschaft nicht mehr kontaktiert worauf ich davon ausging, dass die Verschiebung akzeptiert wurde.
Am 09. 07. 2020 rief mich ein Mieter aus meiner Liegenschaft an und erzählte mir, dass zwei Fahnder der Basler Staatsanwaltschaft in meiner Liegenschaft einmarschiert seien. Sie erklärten meinem Mieter, dass ich zur Fahndung/Verhaftung ausgeschrieben worden sei. Ich rief unmittelbar danach bei der Polizei an und fragte, weshalb ich zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Mann erklärte mir, dass er seine Kollegen von der Fahndung kontaktieren und mir Bescheid geben würde.
Kurze Zeit später rief bei mir ein Mann von der Fahndung an, der mir erzählte, ich sei deshalb zur Fahndung ausgeschrieben, weil ich an diesem Tag nicht zur Abschlusseinvernahme erschienen sei. Ich erklärte dem Fahnder, dass ich mich per eingeschriebenem Brief und zwei E-Mails an die Untersuchungsbeauftragte und meinen Anwalt abgemeldet habe, da ich an diesem Tag berufsbedingt verhindert war. Der Fahnder antwortete jedoch, dass das nicht wahr sei. Daraufhin fragte ich ihn nach seiner E-Mail Adresse, damit ich ihm die Beweise zuschicken könne, worauf er antwortete, dass ihn das nicht interessiert.
Ich realisierte rasch, dass es sich wieder um die altbewährten Psychospielchen der Staatsanwaltschaft handelte. Ich rief Frau John direkt an und fragte sie, weshalb sie mich zur Fahndung ausgeschrieben habe. Sie antwortete, dass sie und mein Anwalt vergeblich auf mich gewartet hätten. Ich erklärte ihr, dass ich das nicht verstehen könne, da ich mich ja per eingeschriebenem Brief und zwei E-Mails rechtzeitig abgemeldet hatte. Ihre Antwort lautete, dass sie ja meine Absage nicht bestätigt habe, worauf ich sie fragte, weshalb sie denn nicht zurückgeschrieben habe. Als Antwort erhielt ich Schweigen.
Ich verlangte jedenfalls einen neuen Termin, worauf Frau John antwortete, dass das paar Tage dauern würde. In der Zwischenzeit könne sie die Fahndung jedoch nicht aufheben. Mit anderen Worten: ich war bis zur Bekanntgabe des neuen Termins weiter zur Verhaftung ausgeschrieben, was bedeutet, dass ich bei einer Polizeikontrolle verhaftet und ins Gefängnis geworfen worden wäre, bis man mir den neuen Termin mitgeteilt hätte. Vorsichthalber wartete ich außerhalb meines Wohnorts auf die Bekanntgabe des neuen Termins, um einer erneuten Verhaftung zu entgehen, für die es abermals absolut keinen Grund gab.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass die Staatsanwaltschaft damit zum widerholen Mal gegen die Schweizerische Strafprozessordnung verstoßen hat, da diese vorschreibt, dass eine Person nur dann zur Fahndung ausgeschrieben werden darf, wenn sie davor schriftlich gewarnt wurde. Doch wie wir sehen, so stellte die Schweizerische Strafprozessordnung für Leute wie den Staatsanwalt Markus Hofer und sein Team so eine Art WC Papier dar.
Die Abschlusseinvernahme, auf die ich etwa fünf Jahre warten musste, fand schlussendlich statt. Während dieser Einvernahme bombardierte mich der Staatsanwalt Markus Hofer erneut mit absurden Vorwürfen, lächerlichen Unterstellungen und irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Geschichten.
Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer.Er verwechselt offensichtlich die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte mit WC-Papier.
Ardašir Pârse: Ihr scheint da in Basel tatsächlich einen unsäglichen Justizsumpf zu haben, wovon sich ich und die Leser anhand der bisher veröffentlichten Dokumente überzeugen konnten. Wir warten gespannt auf die Veröffentlichung der Dokumentation über die Schweizer Justizkorruption.
Der Medien-Intrigant Christian Mensch wohnt an der Therwilerstrasse 20 in Basel.Drei der Wohungen befinden sich im Besitztum von ihm und seiner Frau Barbara Jakob-Mensch.
Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin. Sie haben wieder Neuigkeiten über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Was können Sie uns dieses Mal erzählen.
Alexander Dorin:Wie Sie wissen, so sind ich, mein Verlag und diverse Unterstützer von mir regelmässig am recherchieren. Durch meine Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den kriminellen Machenschaften gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, von denen die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer besonders hervorzuheben sind, sind zahlreiche Menschen auf mich aufmerksam geworden, die teilweise selbst Opfer der Basler und/oder Schweizer Justiz im Allgemeinen sind, oder die wissen, wie sich die Justiz in diesem Land zum Teil aufführt und das verurteilen.
Es haben sich bei mir u.a. auch diverse Leute gemeldet, deren Bekannte selbst bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt arbeiten. Darunter gibt es auch solche, die sich über gewisse Machenschaften der Staatsanwaltschaft absolut bewusst sind und selber keine Freude daran haben.
Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass ich an die ca. 7.000 Seiten staatsanwaltlicher Dokumente durch eine Person herangekommen bin, die offenbar selbst engen Kontakt zu einem oder mehreren Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft pflegt. Dieser Person bin ich natürlich äusserst dankbar, da die Staatsanwaltschafts-Mitarbeiterin Nicole John damals meinen Anwalt verboten hatte, dass er mir diese Dokumente aushändigt. Durch den Informanten gelangte ich trotzdem an diese Unterlagen, die einen absoluten Justizskandal beweisen. Dadurch wird klar, weshalb die Staatsanwaltschaft verhindern wollte, dass ich an diese Dokumente gelange.
So habe ich mittlerweile privat auch mehrere Personen kennengelernt, die den Staatsanwalt Markus Hofer persönlich kennen. Es ist jener Markus Hofer, der im Zusammenhang mit meinem Fall besonders durch sein korruptes, rechtwidriges und menschenrechtsverachtendes Verhalten aufgefallen ist. Einer dieser Informanten erzählte mir z.B., dass Markus Hofer unlängst seinen Urlaub auf den Philippinen verbrachte und wegen der Corona-Geschichte fast noch Probleme wegen seiner Rückreise in die Schweiz bekommen habe. Ein anderer Informant, es handelt sich um einen Basler Rechtsanwalt, beschrieb Markus Hofer als einen kleinkarierten Choleriker. Unter Hofers Bekannten gibt es auch solche, die mit ihm studiert haben. Aber auch über andere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhalte ich regelmässig interessante Infos.
Ardašir Pârse:Haben solche Informationen auch Einfluss auf die mehrsprachische Dokumentation über die Basler Justizkriminalität, die Sie und ihr Verlag gerade fertigstellen?
Alexander Dorin: Ja sicher. Ein Teil der bisher von uns gesammelten Infos werden ebenfalls in dieser Dokumentation landen. So wahrscheinlich auch der folgende Fall, auf den wir vor wenigen Tagen aufmerksam gemacht wurden. Ein Informant, dessen Namen wir hier nicht nennen, hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof seit vielen Jahren ein Mann arbeitet, der offenbar auch Mitglied in einigen dubiosen Rocker-Vereinigungen ist. Der Name des Mannes ist Roy Schalt. Schauen wir uns diese an uns ausgehändigten Insider-Informationen nachfolgend kurz an.
Roy Schalt
Ardašir Pârse:Dieser Sumpf wird ja immer tiefer, wenn man man bedenkt welche Gestalten bei der Schweizer Justiz arbeiten. Wir bleiben weiter dran, denn das was noch an das Tageslicht kommen wird, so befürchte ich, wird so manchen noch in seinem Weltbild der heilen Schweiz erschüttern.
Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin, momentan scheinen sich die Ereignisse im Sumpf eidgenössischer Justizkorruption zu überschlagen. Ihr Anwalt Oliver Lücke, der Sie in Ihrem Fall gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertritt, scheint nebenbei noch einen ganz anderen Skandal von ziemlicher Tragweite aufgedeckt zu haben. Was können Sie uns dazu sagen?
Alexander Dorin: Ja, der Fall ist äusserst brisant und birgt ziemlichen Sprengstoff in sich. Anhand dieses Falles können wir sehen, dass sich die Schweizer Justiz- und Behördenkorruption nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt beschränkt, auch wenn der vorliegende Fall dennoch mit Basel verbunden ist. Es geht um folgendes:
Der in der Schweiz arbeitende und ursprünglich aus Deutschland stammende Rechtsanwalt Oliver Lücke befasst sich oft mit ‚heissen Fällen, die der Schweizer Justiz offensichtlich ein Dorn im Auge sind, weswegen Herr Lücke sich bereits mit diversen Massnahmen der Schweizer Justiz konfrontiert sah, die man als regelrechtes Mobbing und Versuch der Existenzvernichtung bezeichnen kann.
Während seiner Arbeit als Anwalt vertrat er widerholte Male Mandanten, welche die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verklagten. Dabei fiel Herrn Lücke auf, dass man in Strassburg meisten immer dann mit einer Anzeige gegen die Schweiz nicht durchkommt, wenn es um das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK geht. Die Absageschreiben wurden von zwei Herren verschickt, die mit ihren Kürzeln in dem Schreiben vermerkt sind. Nach Recherchen gelang es Herrn Lücke, die Namen hinter diesen Kürzeln herauszufinden. Das Kürzel DAR steht für Daniel Rietiker und das Kürzel AMC für Alexander Misic – beide Schweizer Staatsbürger.
Ardašir Pârse:Herr Dorin, in Ihrem Fall tauchen immer wieder neue brisante Fakten auf. Nun sind Sie mittlerweile in den Besitz der Unterlagen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Ihrem Fall gelangt. Was können Sie uns darüber erzählen?
Alexander Dorin: Vor einiger Zeit forderte ein Basler Anwalt von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die Unterlagen über meinen Fall an, worauf der Anwalt relativ lange warten musste. Als dem Anwalt schliesslich anhand der Dokumente das Ausmass der Brisanz des ganzen Falles bewusst wurde, schlug er mir vor, dass wir den Fall an einen Anwalt ausserhalb des Kantons Basel-Stadt weitergeben. Laut seinen Aussagen kann es für einen Basler Anwalt ein Problem darstellen, wenn er einen Fall annimmt, der darauf schliessen lässt, dass dessen Hintergrund ziemlich brisant ist und die Staatsanwaltschaft milde ausgedrückt nicht gerade souverän dastehen lässt.
In der Zwischenzeit wurde ich durch diverse Empfehlungen auf den im Kanton Bern praktizierenden Anwalt Oliver Lücke aufmerksam, der für seine Unabhängigkeit und sein entschiedenes Vorgehen gegen gewisse dubiose Machenschaften der Schweizer Justiz bekannt ist. Aus diesen Gründen schrieb mein erster Anwalt einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft und machte darin darauf aufmerksam, dass er den Fall an den neuen Anwalt in Bern abgibt. Er schlug der Staatsanwaltschaft vor, dass er mir den Stick mit den Unterlagen übergibt, damit ich diesen meinem neuen Anwalt überbringen kann.Weiterlesen →
Ardašir Pârse: Herr Dorin, was bekommen wir im zweiten Teil unserer Analyse zu sehen?
Alexander Dorin: Wie Sie sich sicher erinnern, so haben die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft im Juni 2015 insgesamt 90’000 Schweizer Franken entwendet/gestohlen. Bei 70’000 sfr dieser insgesamt 90’000 sfr handelt es sich um den Rest des Geldes, das vom Hausverkauf in Beli Potok nahe Belgrad stammt sowie der Auflösung des Sparkontos meiner verstorbenen Eltern in Belgrad. Die restlichen 20’000 sfr stammen von den Mietzinseinnahmen. Die Mietverträge haben wir in einer früheren Analyse hier auf Pârse & Pârse bereits veröffentlicht. Wir veröffentlichen in diesem zweiten Teil unserer Analyse sämtliche Dokumente, welche den Hausverkauf in Serbien und die Kontoauflösung einwandfrei dokumentieren – womit der Ursprung der von mir entwendeten Gelder belegt ist. Damit ist gleichzeitig bewiesen, dass der Baser Staatsanwalt Thomas Homberger fremdes Geld quasi gestohlen hat und damit die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt illegal bereicherte.
Sie werden sich zudem erinnern, dass der gleiche Thomas Homberger noch während meiner Haftzeit mein Haus beim Grundbuchamt Basel-Stadt mit Beschlag belegen liess. Dieses Haus erbte ich nach dem Tod meiner Mutter im Jahr 2005. Nachfolgend veröffentlichen wir ebenfalls Dokumente, die belegen, dass meine Mutter dieses Haus im Januar 1995 legal gekauft hat. Mit welchem Recht lassen die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft ein legal gekauftes und geerbtes Haus mit Beschlagnahmung belegen? Die Antwort kann sich wohl jeder selber geben.
Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:
Ardašir Pârse: Herr Dorin, es ist eine Weile her, seit wir über ihren Fall berichteten. Was hat sich in der Zwischenzeit ergeben?
Alexander Dorin:Es hat sich so einiges getan. So konnte ich z.B. unlängst vor einem Belgrader Gericht über meine politische Verfolgung durch die Basler Staatsanwaltschaft berichten. Am 26.11.2018 war ich als Entlastungszeuge im Fall des ehemaligen französischen Geheimdienstlers Jugoslav Petrusic geladen, der von der nichtstaatlichen serbischen Organisation Fond za Humanitarno Pravo (Humanitarian Law Center) angezeigt wurde, weil er über die Verstrickung dieser von den USA gesteuerten Organisation in manipulierte Kriegsverbrechen berichtete, die man den Serben unterstellte – ich spreche von klassischen False Flagg Operationen.Weiterlesen →
In der Vergangenheit haben wir wiederholt über die Verhaftung und Verfolgung des Schweizer Enthüllungsautors Alexander Dorin berichtet, den Mitglieder der Basler Staatsanwaltschaft im Sommer 2015 brutal überfallen, geschlagen, mit automatischen Schusswaffen bedroht, entführt und während vier Monaten ins Gefängnis geworfen haben, um so seine publizistischen Aktivitäten zu stoppen und ihn einzuschüchtern. Als Kopf dieser Staatsanwaltschaftsbande konnte der Basler Staatsanwalt Thomas Homberger ausgemacht werden, auch wenn dieser, wie wir bereits in früheren Interviews erörtert haben, offensichtlich im Auftrag von Leuten im Hintergrund agierte.
Seither haben international Autoren und Aktivisten wiederholt über diesen von der Basler Staatsanwaltschaft verübten politischen Terror geschrieben. Hervorzuheben ist dabei z.B. die finnische Politikerin Pirrko Turpeinen-Saari, die in ihrem Buch Lahtari, punikki & teurastaja u.a. über die politische Verfolgung von Alexander Dorin durch die Basler Staatsanwaltschaft berichtete. Zu erwähnen ist auch das Buch «Der Geruch von Menschenfleisch», welches unlängst vom in Freiburg im Breisgau ansässigen Ahriman Verlag herausgegeben wurde und in dem u.a. die zahlreichen an Alexander Dorin verübten Menschenrechtsverletzungen geschildert werden, welche die Clique um Thomas Homberger zu verantworten hat.
Das Buch Der Geruch von Menschenfleisch, geschrieben von Braco Danon, herausgegeben vom Ahriman-Verlag in Freiburg im Breisgau
Die finnische Politikerin Pirrko Turpeinen-Saari mit ihrem Buch Lahtari, punikki & teurastaja
Nicht unerwähnt bleiben sollten auch die diversen Medienauftritte des früheren französischen Geheimdienstmitarbeiters Jugoslav ‚Dominique‘ Petrušić, der in diversen Sendungen darüber aufklärte, dass die Angriffe der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin rein politisch motiviert sind. Zur Erinnerung: Während der brutalen Erstürmung der Liegenschaft von Alexander Dorin durch ein Spezialkommando der Basler Polizei, entwendete die Polizei Abertausende von Dokumenten über die Jugoslawienkriege, die Alexander Dorin vom Geheimdienstler Jugoslav Petrušić erhalten hatte und deren Veröffentlichung durch die Intervention des Sonderkommandos offensichtlich verhindert werden sollte.
Berichte der bosnisch-serbischen Sender BN-TV und RTRS konnten ebenfalls dazu beitragen, dass das kriminelle Verhalten von Thomas Homberger und seinen Mittätern vor allem auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien Hunderttausenden von Menschen bekannt wurde, wie auch Auftritte in der Sendung des bekannten serbischen Moderators Milomir Marić und dem mittlerweile bekannten Kanal Balkaninfo von Teša Tešanović, aber auch diverse Berichte in der in Frankfurt herausgegebenen serbischen Diasporazeitung Vesti. Ebenfalls sehr aufschlussreich ist ein Brief, den der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger an Thomas Homberger schickte und in dem er Homberger als Faschisten bezeichnete (veröffentlicht auf der Homepage von Edmund Schönenberger) usw.
Edmund Schönenberger, Schweizer Anwalt und Gründer des Vereins Psychex, bezeichnete den Basler Staatsanwalt Thomas Homberger aufgrund seines Verhaltens gegenüber Alexander Dorin in einem persönlichen Brief als Faschisten.
Dejan Lucić, ein auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens bekannter Enthüllungsautor, schrieb in seinem letzten Buch u.a. über das menschenrechts- und verfassungswidrige Vorgehen des Basler Staatsanwalts Thomas Homberger gegen Alexander Dorin.
Mittlerweile hat sich mit dem kriminellen Verhalten der Basler Staatsanwaltschaft auch der auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens sehr bekannte Enthüllungsautor Dejan Lucić befasst, der durch seine zahlreichen Publikationen und Fernsehauftritte einem grossen Publikum bekannt ist. In diesem Zusammenhang möchten wir Alexander Dorin nachfolgend einige Fragen stellen. Weiterlesen →
Ardašir Pârse: Herr Dorin, es freut uns Sie heute wieder einmal bei uns zu haben. Was sagen Sie zu den neuesten Erkenntnissen über ihren Fall, die von aussen an Sie herangetragen wurden? Sind Sie überrascht?
Alexander Dorin:Ehrlich gesagt nein. Ich wusste ja bereits seit dem ersten Tag meiner Verhaftung, dass hinter meiner Verfolgung durch Mitglieder der Basler Staatsanwaltschaft politische Gründe stehen. Das war nicht nur aufgrund meiner völlig übertrieben brutalen Verhaftung durch ein Sonderkommando der Basler Polizei ersichtlich, sondern vor allem auch durch das Verhalten der Staatsanwaltschaft gegenüber mir während meiner viermonatigen Internierungszeit im Untersuchungsgefängnis Waaghof, wo diverse meiner Menschenrechte massiv gebrochen wurden, was natürlich direkt den Amtsmissbrauch und die Behördenkriminalität von Mitgliedern der Staatsanwaltschaft beweist.
Zusätzlich gab ja der ehemalige französische Geheimdienstler Jugoslav ‚Dominique‘ Petrušić bekanntlich im Staatsfernsehen der bosnisch-serbischen Republik (RTRS) bekannt, dass mich die Basler Behörden ausschliesslich wegen meiner Zusammenarbeit mit ihm verhaftet und terrorisiert haben. Die Staatsanwaltschaft hatte mir ja nicht nur alle Dokumente weggenommen, die ich von Petrušić erhalten habe, sondern darüber hinaus während diversen Verhören wurde ich auch über ihn ausgequetscht. Vielleicht wissen Sie vielleicht, dass ich kurz vor dem Zeitpunkt verhaftet wurde, als ich in Belgrad während einer Konferenz über die verschwiegene Wahrheit von Srebrenica hätte sprechen sollen. Übrigens wird Petrušić Klage gegen die Basler Staatsanwaltschaft einreichen und zudem als Zeuge während des Prozesses gegen mich auftreten.Weiterlesen →
Alexander Dorin: Nachfolgend meine aktuelle Zusammenfassung des Standes der Dinge im Fall „Alexander Dorin“. Mir ist zu Ohren gekommen, dass während der letzten Monate Einzelpersonen, die offensichtlich Kontakt zu Personen mit Verbindung zur Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben, diverse Falschinformationen betreffend meines Falles verbreiten. Das Verbreiten solcher Fehlinformationen kann einzig und allein damit erklärt werden, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt versucht, ihr gesetzeswidriges und kriminelles Verhalten präventiv zu rechtfertigen, zu verharmlosen und schönzureden. Bekanntlich sind ja via diverse Medien Einzelheiten über das kriminelle Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gedrungen. Weiterlesen →
Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin
Ardašir Pârse: Herr Dorin, wir begrüßen Sie erneut in unserem Magazin und freuen uns, SIe heute wieder bei uns hier zu haben. Donnatelli Poggi wurde am 31. Mai 2016 von einem Gericht in Bellinzona in der italienischen Schweiz zu einer Geldstrafe von knapp 7.000 Schweizer Franken für seine Wahrheiten zu Srebrenica verurteilt. Er hat das Buch von Ihnen und Zoran Jovanovic mit dem Titel „Srebrenica wie es wirklich war“ aus dem Jahr 2010 das von Antje Foresta und Corrado Bertani im Jahr 2012 ins Italienische übersetzt wurde in der Zeitschrift Corriere del Ticiono am 23.11.2012 zitiert. Viele sollten dieses Buch lesen, meint er, weil dort die Wahrheit, die viele Menschen versuchten und immer noch versuchen zu verheimlichen, steht. Er kam zu dem Ergebnis dass dies ein exzellentes Buch ist. Die Vorgänge von Srebrenica 1995 werden vom UN-Sicherheitsrat nicht als Völkermord beurteilt. Ein entsprechender Resolutionsentwurf mit einseitigen Schuldzuweisungen und Ausblendung der Opfer auf serbischer Seite scheiterte 2015 am russischen Veto Wie denken Sie darüber?
Alexander Dorin: Ich war unlängst in Serbien in einer vielgesehenen Sendung zu Gast, die unter dem Namen Ćirilica bekannt ist. Der Moderator Milomir Marić ist in ganz Serbien und in dem serbischen Teil Bosniens, bekannt als Republika Srpska, ebenfalls äusserst bekannt. Während der Sendung redete ich u.a. über die von den westlichen Massenmedien bisher verschwiegenen Aspekte der Ereignisse von Srebrenica, wie auch über den von der Basler Staatsanwaltsschaft verübten Terror gegen mich, für den hauptsächlich die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen.
Ardašir Pârse: Herr Dorin, Sie sind am 16. Juni 2015 in ihrer Wohnung in Basel von einer Spezialeinheit der Polizei überwältigt, verhaftet und anschließend in das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt gebracht worden, welches Sie erst wieder nach fast vier Monaten Untersuchungshaft verlassen durften. Können Sie uns etwas Genaueres dazu sagen? Was waren die offiziellen Gründe für Ihre Verhaftung? Wie lief diese ab? Und wie verbrachten Sie die Zeit im Gefängnis?
Alexander Dorin:Ich hielt mich zu dem Zeitpunkt, es war ca. 11.00 Uhr vormittags, gerade im Garten meiner Liegenschaft auf, als ich die Hausglocke klingeln hörte. Ich ging zur Kellertüre und wollte durchs Haus zur Eingangstüre laufen, als ich plötzlich einen enormen Lärm vernahm. Die Haustüre wurde unter großem Getöse mit irgendetwas eingetreten und aufgebrochen, was im Normalfall nicht einfach ist, da es sich um eine alte massive Türe aus dem Jahr 1903 handelt. Ich hörte wie eine Horde laut schreiender Männer in die Liegenschaft stürmte, ganz so, als ob es um eine Geiselbefreiungsaktion ging. Ich trat reflexartig zurück, bin in den Garten, als plötzlich Mitglieder einer maskierten und bewaffneten Spezialeinheit durch die Türe an der Hinterseite der Liegenschaft in den Garten stürmten. Einer schrie mich an „auf den Boden!“ und schlug mir auf den Hinterkopf, so dass ich schließlich zu Boden fiel. Anschließend fesselte man mich an Händen und Füssen, richtete mich wieder auf und legte mir zusätzlich noch eine Augenbinde an. Dann drängte man mich ins Haus, da sich draußen offenbar bereits Schaulustige versammelten.
Liebe Freunde und Unterstützer von Alexander Dorin,
seit einigen Tagen kursieren im Internet/per Mail Verleumdungen, die unserem gemeinsamen Ziel, d.h. der Unterstützung Alexander Dorins, um ihn schnellstmöglichst unzerbrochen aus der Untersuchungshaft frei zu bekommen, diametral entgegengesetzt und rein destruktiver Natur sind. Hier nur wenige Kostproben: Die unter verschiedenen Namen geposteten wortidentischen Mitteilungen geben unter der Behauptung, der AHRIMAN-Verlag wolle ein Informationsmonopol innehaben ohne Not den Namen und die vollständigen Kontaktdaten des Anwalts von A. Dorin preis, was dieser definitiv nicht wünschte und woran wir uns natürlich gehalten haben (auf uns und dem Anwalt unbekanntem Wege war der Name allerdings schon vor einigen Wochen in die Öffentlichkeit gelangt). Weiterhin schreibt dieser mehrfachnamige angebliche Unterstützer „Die Festnahme erfolgte übrigens wegen Drogenhandels in großem Umfang“, womit er nahelegt, A. Dorin habe tatsächlich mit Drogen gehandelt, sonst hätte er dies mindestens als Verdacht gekennzeichnet. Was für ein Bärendienst, denn damit unterstützt er ausschließlich die rechtsverachtenden Schweizer Behörden, die A. Dorin ja gerade unter diesem Vorwand zu kriminalisieren suchen. Last but not least wird uns unterstellt, daß wir eventuell die Spendengelder für A. Dorin unterschlügen. Die grobe Absurdität, wir könnten die von uns als Vorschuß an Dorins Anwalt gezahlten Gelder unterschlagen, zeugt vom geistigen Niveau dieser Dunkelbirne. Darüber hinaus ist anzumerken, daß die weltweit verbreitete serbische Zeitung „Vesti“ bereits vor drei Tagen die Höhe der eingegangenen Spendengelder bei uns erfragt und seitdem auf ihrer Titelseite veröffentlich hat. Mehr braucht man zur „Seriosität“ dieses Schmierfinken nicht zu sagen.
Zur Information an alle Spender: Die Spendengelder belaufen sich auf 11.630,– €.
Von ein paar Wahnsinnigen werden ziemlich dreiste Lügen über den Ahriman Verlag verbreitet, auch der Name und die Telefonnummer des Rechtsanwalts von Alexander Dorin wurde versucht bei uns zu veröffentlichen, obwohl er ausdrücklich nicht ins öffentliche Licht gerückt werden wollte.
von Monika Fritz
Ahriman Verlag: Zu den über uns kursierenden Verleumdungen in der Sache Alexander Dorin
Es gibt plötzlich furchtbar kluge Leute, hauptsächlich im Umfeld der Zeitung “junge Welt” und der Deutschen Freidenker, von denen man bis zur Verhaftung Dorins nichts Nennenswertes mitbekommen hat, weil sie in ihrer furchtbaren Klugheit nicht einmal eine Rezension seiner Bücher zuwege gebracht haben. Diese furchtbar klugen Leute geben sich auf einmal sehr besorgt, und in ihrer Besorgnis vergessen sie ganz, für den Inhaftierten Dorin zu spenden. Diese furchtbar klugen Leute werfen uns nun vor, daß wir unseren Autor Dorin, den wir seit 15 Jahren kennen und mit dem wir uns ausgezeichnet verstehen, verteidigen, und daß wir uns nicht einmal scheuen, damit in die Öffentlichkeit zu gehen.
Ahriman Verlag – Wir haben einige Neuigkeiten vom Ahriman Verlag zur Situation von Alexander Dorin – leider keine guten, was die Haftbedingungen von A. Dorin angeht – erfahren: „Er wird in strikter Einzelhaft gehalten und hat keinen Kontakt mit irgendwelchen Mitgefangenen. Der Gefangene soll weichgeklopft werden, damit er durch entsprechende Geständnisse den Vorwandscharakter seiner gegenwärtigen Verfolgung verschleiern hilft. Danach ist zweifellos eine Pressekampagne gegen ein schon beschmutztes Opfer vorgesehen. Nur öffentliche Aufmerksamkeit kann verhindern, daß diese infame Rechnung aufgeht.“
Der Herausgeber des Srebrenica-Bandes von A. Dorin, Dr. Peter Priskil, hat vor 14 Tagen der serbischen Zeitschrift Vesti ein längeres Interview zu dessen Verteidigung gegeben, das in zwei Teilen veröffentlicht wurde, teilte der Ahriman Verlag uns weiter mit.
Der Ahriman Verlag schrieb, dass Vesti die einzige serbische Zeitung mit internationaler Verbreitung ist, die noch nicht auf Kapitulationskurs gegenüber den NATO-Aggressoren gegangen ist. „Die Resonanz war erfreulich: schon in den ersten beiden Tagen gingen weit über 70 zustimmende Zuschriften ein, der Spendenfluß war beträchtlich (so daß wir mittlerweile etwas mehr als die benötigte Summe zusammen haben), und es ist davon auszugehen, daß mittlerweile zahlreiche Protestschreiben aus aller Welt beim Schweizer Justizdepartement in Bern eingegangen sind, sehr zum Ärger der „willigen Vollstrecker“ der US-Kriegspolitik und der damit in Verbindung stehenden Lügen, die A. Dorin so vorbildlich und gründlich entlarvt hat. Damit kommen wir zum Kern der Sache:
An alle Organisationen und Einzelpersonen, die wir im Zusammenhang mit dem Fall Alexander Dorin mit Informationen versorgen konnten:
Liebe Freunde,
nachdem wir an den Anwalt Alexander Dorins, den wir in Basel auftreiben konnten, und der uns von sehr seriöser Seite empfohlen worden ist, nicht weniger als 10.000€ Vorauskasse haben zahlen müssen, können wir Euch jetzt die einigermaßen erfreuliche Mitteilung machen, daß es dem Gefangenen den Umständen entsprechend gut geht und er schon 4 Stunden am Stück mit dem genannten Anwalt sprechen konnte (dieser wünscht, um häufige Störungen seiner Arbeit zu vermeiden, keine öffentliche Mitteilung seines Namens, wofür wir Verständnis haben und ebenso um dieses bitten).
Wie bei allen politischen Fällen ist auch in diesem nicht zu vermeiden gewesen, daß die Stunde so mancher Hysteriker schlug, vielleicht auch ferngesteuerter Verwirrer, welche beispielsweise ausländische Geheimdienste in der Affäre heraufbeschwören und so mancherlei Unsinn mehr. Nun, wenn es eine US-Beteiligung gibt, was nicht eben abwegig zu vermuten ist, da diese ja immerhin hinter dem Angriff auf Jugoslawien stecken und auch die dazugehörige Propaganda weltweit koordiniert haben, so war in diesem Fall, analog zu demjenigen Polanskis, durchaus kein Geheimdiensteinsatz nötig, sondern nur ein zarter Wink des US-Botschaftspersonals, wenn der Schweizer Staat nicht ohnehin gut genug dressiert war, auch ohne ausdrücklichen Wink jedes gewünschte Männchen vor der Gewalt zu machen. (Wenn Tony Blair Bushs Pudel war, so ist Widmer-Schlumpf jedenfalls Obamas Chihuahua).