Skandalfall Alexander Dorin vs. Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Zeugen sprechen (Teil 2)

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Ardašir Pârse: Herr Dorin, was bekommen wir im zweiten Teil unserer Analyse zu sehen?

Alexander Dorin: Wie Sie sich sicher erinnern, so haben die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft im Juni 2015 insgesamt 90’000 Schweizer Franken entwendet/gestohlen. Bei 70’000 sfr dieser insgesamt 90’000 sfr handelt es sich um den Rest des Geldes, das vom Hausverkauf in Beli Potok nahe Belgrad stammt sowie der Auflösung des Sparkontos meiner verstorbenen Eltern in Belgrad. Die restlichen 20’000 sfr stammen von den Mietzinseinnahmen. Die Mietverträge haben wir in einer früheren Analyse hier auf Pârse & Pârse bereits veröffentlicht. Wir veröffentlichen in diesem zweiten Teil unserer Analyse sämtliche Dokumente, welche den Hausverkauf in Serbien und die Kontoauflösung einwandfrei dokumentieren – womit der Ursprung der von mir entwendeten Gelder belegt ist. Damit ist gleichzeitig bewiesen, dass der Baser Staatsanwalt Thomas Homberger fremdes Geld quasi gestohlen hat und damit die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt illegal bereicherte.

Sie werden sich zudem erinnern, dass der gleiche Thomas Homberger noch während meiner Haftzeit mein Haus beim Grundbuchamt Basel-Stadt mit Beschlag belegen liess. Dieses Haus erbte ich nach dem Tod meiner Mutter im Jahr 2005. Nachfolgend veröffentlichen wir ebenfalls Dokumente, die belegen, dass meine Mutter dieses Haus im Januar 1995 legal gekauft hat. Mit welchem Recht lassen die Behördenkriminellen der Basler Staatsanwaltschaft ein legal gekauftes und geerbtes Haus mit Beschlagnahmung belegen? Die Antwort kann sich wohl jeder selber geben.

Die gerichtliche Bestätigung des Hauskaufs von Dorins Eltern in Belgrad vom Mai 1978. 

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Das gerichtliche Dokument in Belgrad vom Juni 1978, in dem bestätigt wird, dass Dorins Eltern als Eigentümer der Liegenschaft in Beli Potok registriert wurden.

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Die Vollmacht an einen Belgrader Anwalt vom Februar 2006, in dem ich bestätige, dass der Anwalt in meinem Namen das Erbe meiner verstorbenen Mutter in Beli Potok (Haus) anerkennen kann.

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Die Vollmacht vom April 2004 an einen Bekannten von mir, in der ich bestätige, dass der Bekannte in meinem Namen den Vorverkaufs- und Verkaufsvertrag der Liegenschaft in Beli Potok unterschreiben darf. Die Vollmacht erlaubt es dem Bekannten auch, die Anzahlung und schlussendlich die gesamte Summe entgegenzunehmen.

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Der Hausverkaufsvertrag der Liegenschaft in Beli Potok zwischen mir und dem Käufer, unterzeichnet am 11. Oktober 2006. Der Vertrag bestätigt einen Verkaufspreis von 60’000 Euro. Für einen Euro erhielt man am Tag der Vertragsunterzeichnung 1,5930 Schweizer Franken. Das heisst, dass man damals für 60’000 Euro insgesamt 95’580 Schweizer Franken erhielt.

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Die Kontoeröffnung bei der Societe Generale Yugoslav Bank in Belgrad vom 11. Oktober 2006. Das Konto wurde eigens für die Überweisung der 50’000 Euro vom Hausverkauf eröffnet – 10’000 Euro erhielt ich davor bereits als Anzahlung.

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Auszahlung der Societe Generale Yugoslav Bank von 50’000 Euro vom 11. Oktober 2006.

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Der Vertrag eines Sparkontos meiner Eltern bei der Bank Jugobanka in Belgrad vom September 1984.

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Die Bestätigung der Jugobanka vom September 2002 an meine verstorbene Mutter, in der der Gesamtbetrag von 57’823 Euro auf dem Sparkonto bestätigt wird.
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Die Vollmacht an meinen Bekannten vom April 2006, in dem ich dazu bevollmächtige, das Geld vom Sparkonto meiner verstorbenen Eltern unter diversen Bedingungen abzuheben. Aufgrund des während der Sanktionen eingefrorenen Geldern von Auslandserben gab es damals nur zwei Möglichkeiten: 1’100 Euro pro Jahr abzuheben. 2. Die Gesamtsumme unter Verlust eines gewissen Prozentsatzes an der Börse auszahlen zu lassen. Ich entschied mich schlussendlich für die zweite Variante.
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Die ersten 34,075 Euro des bei der Jugobanka aufgelösten Kontos, die der Bevollmächtige auf die Alpha Bank überwies und am 07. Juli 2006 auszahlen liess.
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Die zweite Auszahlung der Alpha Bank über 4’230 Euro vom 21. Juli 2006. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 38’305 Euro. 38’305 Euro erhielt man am 21. Juli 2006 zum Tageskurs von 1,5698 genau 60’131 Schweizer Franken.
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Hauskauf-Vertrag der Liegenschaft in Basel vom Januar 1995.
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Erbbescheinigung vom Oktober 2005.
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3 Gedanken zu „Skandalfall Alexander Dorin vs. Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Zeugen sprechen (Teil 2)

  1. Wenn ich nur schon diese kranken Fratzen dieser Stawa-Faschisten sehe, da kommt mir gleich das kotzen. Sehr gut, dass nun Schritte gegen diese geisteskranken Kriminellen eingeleitet werden.

  2. Die Basler Stawa ist sich Widerstand nicht gewöhnt, das wird ihr zum Verhängnis werden. Dieses Mal hat sie sich den Falschen für ihre Drecksspiele ausgesucht. Pech gehabt, Arschlöcher.

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