Der Fall Daniel Rietiker und die Irrwege der Schweizer Justiz

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin, momentan scheinen sich die Ereignisse im Sumpf eidgenössischer Justizkorruption zu überschlagen. Ihr Anwalt Oliver Lücke, der Sie in Ihrem Fall gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertritt, scheint nebenbei noch einen ganz anderen Skandal von ziemlicher Tragweite aufgedeckt zu haben. Was können Sie uns dazu sagen?

Alexander Dorin: Ja, der Fall ist äusserst brisant und birgt ziemlichen Sprengstoff in sich. Anhand dieses Falles können wir sehen, dass sich die Schweizer Justiz- und Behördenkorruption nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt beschränkt, auch wenn der vorliegende Fall dennoch mit Basel verbunden ist. Es geht um folgendes:

Der in der Schweiz arbeitende und ursprünglich aus Deutschland stammende Rechtsanwalt Oliver Lücke befasst sich oft mit ‚heissen Fällen, die der Schweizer Justiz offensichtlich ein Dorn im Auge sind, weswegen Herr Lücke sich bereits mit diversen Massnahmen der Schweizer Justiz konfrontiert sah, die man als regelrechtes Mobbing und Versuch der Existenzvernichtung bezeichnen kann.

Während seiner Arbeit als Anwalt vertrat er widerholte Male Mandanten, welche die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verklagten. Dabei fiel Herrn Lücke auf, dass man in Strassburg meisten immer dann mit einer Anzeige gegen die Schweiz nicht durchkommt, wenn es um das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK geht. Die Absageschreiben wurden von zwei Herren verschickt, die mit ihren Kürzeln in dem Schreiben vermerkt sind. Nach Recherchen gelang es Herrn Lücke, die Namen hinter diesen Kürzeln herauszufinden. Das Kürzel DAR steht für Daniel Rietiker und das Kürzel AMC für Alexander Misic – beide Schweizer Staatsbürger.

Recherchen ergeben, dass Daniel Rietiker, der mit seiner Familie in Straßburg lebt, als Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim EGMR tätig ist, während Alexander Misic früher als Gerichtsschreiber am Schweizer Bundesgericht arbeitete. Hier mutet es bereits seltsam an, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des Schweizer Bundesgerichtes nun als Jurist beim EGMR arbeitet und oft immer genau ins Spiel kommt, wenn es um die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Schweiz in Sachen Menschenrechtsverletzungen geht.

Daniel Rietiker, dessen Aufgabe es offensichtlich ist, beim EGMR die Faktenlage zugunsten der Schweiz zu manipulieren. Nebenbei ist er offensichtlich in ein Netzwerk dubioser Organisationen verstrickt.

Alexander Misic wechselte erst im Januar 2018 an den Gerichtshof in Straßburg und arbeitete vorher in genau der Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts, welches besonders krass durch Ignorieren und Verfälschen von Vorbringen in den Urteilen aufgefallen ist. Dazu muss man wissen, dass das Schweizerische Bundesgericht systematisch auf Rügen von Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention einfach mal nicht eintritt (also nicht erwägt), damit die beiden Herren in Straßburg dann leichtes Spiel haben und dem zuständigen Einzelrichter beim Gerichtshof erzählen können, der Beschwerdeführer habe den innerstaatlichen Instanzenzug nicht erschöpft. So versteht man auch, weshalb gerade dieser Alexander Misic für die Schweiz bzw. das Schweizerische Bundesgericht von größter Bedeutung ist, da dieser Alexander Misic das System mit dem Nichteintreten auf Rügen beim Bundesgericht kennt. Denn wer eine Beschwerde gegen die Schweiz am EGMR einreichen will, der muss davor zuerst vom Bundesgericht inhaltlich zurückgewiesen worden sein. In diesem schweizerischen System tritt das Bundesgericht indes gar nicht erst ein auf die Begründung, egal wie gerügt wird, damit eben diese beiden Herren in Straßburg dafür sorgen können, dass die Beschwerde, mangels Rechtswegerschöpfung’ für unzulässig erklärt wird. Eigentlich ein geniales, wie simples System mit dem sich der Gerichtshof in Straßburg überlisten lässt. Dazu muss man nämlich auch wissen, dass gegen diese Unzulässigkeitsentscheidungen des Gerichtshofes kein Rechtsmittel besteht und die Verfahrensakten bereits nach einem Jahr durch den Gerichtshof in Straßburg vollständig vernichtet werden. Ein idealer Nährboden für Tricksereien dieser Art. Mit anderen Worten: im vorliegenden Fall ist absolut keine Neutralität und Unbefangenheit auszumachen, was bereits einen Skandal darstellt.

Alexander Misic, der in Strassburg offenbar als verlängerten Arm des Schweizer Bundesgerichtes fungiert

Welche Rolle Daniel Rietiker dabei spielt, ist einem online-Bericht der Schweizer Zeitung „Der Landbote“ zu entnehmen (Til Hirsekorn, Der Mann hinter den Straßburger Urteilen, 12. 11. 2018):

Er und sein Team prüfen unter anderem, ob eingehende Beschwerden aus dem deutschsprachigen Raum den formal-juristischen Kriterien genügen, zum Beispiel, ob auf nationaler Ebene sämtliche Instanzen durchlaufen wurden. Wenn nicht, kommt aus Straßburg ein Fünfzeiler zurück, unterzeichnet von einem Einzelrichter, rasch und nüchtern gehalten: Beschwerde ungültig. «Eigentlich ziemlich unspektakulär», erklärt Rietiker .

Es soll demnach unspektakulär sein, wenn ein Schweizer mitunter an der Entscheidung mitwirkt, ob die Schweiz z.B. wegen Menschenrechtsverletzungen angeklagt werden kann? Ginge es dabei um ein anderes Land, z.B. um Russland, so würden die westlichen Massenmedien im Chor ‚Skandal!’ und ‚Korruption!’ schreien. Geht es jedoch um die Schweiz, so hört man von der Presse keinen Ton.

In einem Interview der Universität Zürich wird Herrn Rietiker u.a. folgende Frage gestellt (http://www.careerservices.uzh.ch/dam/jcr:ffffffff-e98e-2ced-0000-000055fe3e18/danielrietiker.pdf):

Sie sind wesentlich an der Verfassung schriftlicher Urteile des Gerichtshofs beteiligt. Wie gehen Sie damit um, wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, diesen aber dennoch begründen müssen?

Nachfolgend ein Auszug aus Rietikers Antwort:

Ich möchte vorausschicken, dass der Meinung eines erfahrenen Mitarbeiters der Kanzlei mitunter ein beträchtliches Gewicht zukommt, indem er dem Berichterstatter eines Falles die Pros und Contras eines Falles erläutern kann.

Angesprochen auf die wachsende Kritik gegenüber dem EGMR, antwortet Rietiker folgendes:

Auch in der Schweiz scheint die Kritik zu wachsen. Hierzulande mag man aus historischen Gründen keine „fremden Richter“, verkennt dabei aber, dass die Schweizer Richterin, seit letztem Jahr Helen Keller, Professorin der Uni Zürich, in jedem Kammerfall gegen die Schweiz mitentscheidet.

Helen Keller, die als Schweizer Richterin beim EGMR arbeitet. Ist sie den Manipulationen von Daniel Rietiker und Alexander Misic auf den Leim gegangen?

Kann es nun noch Unklarheit darüber geben, weshalb die meisten Klagen gegen die Schweiz in Straßburg in Sachen Menschenrechtsverletzungen nicht durchkommen und weshalb unter vielen Zurückweisungen der Klagen die Kürzel zweier Schweizer stehen?  Ich muss noch hinzufügen, dass die Post des EGMR mittlerweile nicht einmal mehr die Kürzel enthält, wie die letzten Briefe an Rechtsanwalt Lücke beweisen. Der EGMR versucht damit wohl zu verhindern, dass Herr Lücke weiter Beweise dafür sammeln kann, dass Herr Rietiker und Alexander Misic in Straßburg ein seltsames Spiel treiben.  Herrn Lücke liegt ein Brief des EGMR an eine andere Person vor, der am gleichen Tag abgeschickt wurde wie die drei zuletzt an Herrn Lücke gesendeten Briefe. Dieser Brief an die andere Person weist die Kürzel aber aus! Das beweist, dass Herr Lücke eine Spezialbehandlung seitens des EGMR ‚genießt’. Offenbar sind unangenehme Recherchen beim EGMR nicht sehr beliebt. 

Ardašir Pârse: Das ist tatsächlich starker Tobak. Konnte Herr Lücke in irgendeiner Form reagieren und sich beschweren?

Alexander Dorin: Beim EGMR existiert eine Abteilung namens Fraud Alert, bei der man sich z.B. über Irregularitäten oder vermutete Fälle von Korruption beschweren kann. Herr Lücke hat diese Abteilung über seine Erkenntnisse informiert, jedoch erhielt er von dieser Abteilung nie eine vernünftige Antwort! Stattdessen erhielt er später vom EGMR selbst einen Brief, in dem darauf hingewiesen wird, dass künftig auf ähnliche Beschwerden nicht mehr eingetreten wird.

Einer von mehreren Briefen des Anwalts Oliver Lücke an die Betrugsabteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Ardašir Pârse: Ich hoffe, dass ich das jetzt alles verstanden habe und versuche es einmal zusammenzufassen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg besteht eine Abteilung, bei der man sich melden kann, wenn man den Verdacht hegt, dass sich gewisse Mitarbeiter des Gerichthofs irregulär (korrupt) verhalten. Schreibt man jedoch diese Abteilung an, wie es Herr Lücke getan hat, so erfolgt keine Reaktion. Dafür antwortet der Gerichtshof selbst, der ja Gegenstand der Ermittlungen der Betrugs-Abteilung sein sollte, und erklärt, dass solche Einwände künftig nicht mehr beachtet würden?!

Anstelle der Betrugsabteilung des EGMR antwortet ein Vertreter des Tribunals, dass Herr Lücke künftig keine Antworten mehr auf seine Einwände erhalten wird. Die Beschuldigten können quasi selbst darüber entscheiden, dass auf weitere Einwände nicht mehr reagiert wird. Ein eindeutiger Fall von Korruption.

Alexander Dorin: Ja, das kann man in etwa so zusammenfassen. Das ist in etwa so, als ob Sie einen Kriminellen direkt anschreiben und von ihm Gerechtigkeit in Bezug auf die von ihm begangenen Delikte verlangen. Doch es kommt noch besser. Recherchen ergeben, dass Daniel Rietiker Mitglied in diversen Organisationen ist. Eine davon ist eine Organisation mit dem wohlklingenden Namen Basel Peace Office, die u.a. vom Kanton Basel-Stadt und dem Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finanziell unterstützt wird. Herr Rietiker ist demnach Mitglied in zumindest einer staatlich geförderten Organisation, während er gleichzeitig als Jurist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit Klagen gegen die Schweiz unbefangen agieren soll – seltsam. In einer online-Meldung des Bundes der Basler Steuerzahler vom 17. 11. 2012 wird die Unterstützung der Basel Peace Office durch den Kanton Basel-Stadt scharf kritisiert und verurteilt (Bund der Steuerzahler Basel-Stadt kritisiert Kantonsbeiträge an Basel Peace Office, online-Meldung vom 17. 11. 2012 auf http://bds-basel.ch .Ich zitiere aus der Meldung:

Der Bund der Steuerzahler (BdS) Basel-Stadt nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Kanton Basel-Stadt das an diesem Wochenende gegründete Basel Peace Office finanziell unterstützt und zugleich Unklarheit über die Höhe der Kantonsbeiträge herrscht. Er fordert den Regierungsrat auf, diese Zahlungen unverzüglich einzustellen und Transparenz zu schaffen über die bezahlten und versprochenen Unterstützungsbeiträge.

Wir, d.h.ein Mitrechercheur und ich wollten es genau wissen und entschlossen uns, der Basel Peace Office einen Besuch abzustatten. Als Adresse der Organisation wurde der Petersgraben 27 in Basel angegeben – im gleichen Haus befindet sich auch das Seminar für Soziologie. Dort angekommen, erkundigten wir uns bei einer Mitarbeiterin des Seminars für Soziologie, wo sich denn das Büro der Basel Peace Office befindet. Die Dame antwortete etwas irritiert, dass sich das Büro in einem der oberen Stockwerke befinde, worauf wir sie darum baten, uns dorthin zu führen.

Der Petersgraben 27 in Basel. Dort sollte sich eigentlich das Büro des Basel Peace Office befinden, tatsächlich existiert an der Adresse nichts dergleichen.

Auf dem Weg nach oben erwähnte dann diese Mitarbeiterin plötzlich und leicht verunsichert wirkend, dass sich die Basel Peace Office das Büro mit einer anderen Organisation teile, zudem sei sie nicht sicher, ob überhaupt jemand da sei. Wir schlugen ihr vor, dass sie einfach mal anklopfen solle, dann würden wir ja immer noch sehen, ob jemand da sei.

Sie klopfte kurz, worauf nach einer gewissen Verzögerung ein Mann die Türe öffnete und uns etwas erstaunt anschaute. Ob denn jemand von der Basel Peace Office da sei, wollte mein Begleiter wissen. Der Mann erzählte uns dann stammelnd, dass die Basler Peace Office das Büro mit dieser Organisation eigentlich nun doch nicht teile. Wo denn das Büro der Basel Peace Office nun sei, wollte mein Begleiter wissen, worauf der Mann antwortete, dass die Basel Peace Office in dem Gebäude eigentlich gar kein Büro besäße…. Die Geschichte wurde immer dubioser. Wann denn jemand Mitglieder der Basel Peace Office zum letzten Mal gesehen habe, wollten wir von dem Mann und der Mitarbeiterin des Seminars für Soziologie wissen. Eigentlich habe sie schon lange niemanden mehr von dieser Organisation gesehen, erklärte die Frau verlegen lächelnd, was von dem Mann aus dem Büro nicht minder verlegen bestätigt wurde.

Mein Begleiter und ich schauten uns verdutzt an, was lief den hier für eine Nummer ab? Wir waren anscheinend einer Art Briefkastenfirma auf die Spur gekommen, die offensichtlich lediglich eine Internetpräsenz vorzuweisen hatte. An der angegebenen Adresse befand sich gar kein Büro, während sich die Mitarbeiterin des Seminars für Soziologie in mehrfach abgeänderte Versionen verstrickte und in Erklärungsnot geriet.

Am gleichen Tag schrieb ich eine E-Mail an das Basel Peace Office, in der ich diverse Fragen stellte und Transparenz verlangte, vor allem was die Rolle von Daniel Rietiker betrifft. Ich erhielt eine Antwort von einem gewissen Andreas Nidecker, der laut Angaben der Homepage der Basel Peace Office der Präsident dieser Vereinigung ist. Weitere Recherchen ergaben, dass Andreas Nidecker als Radiologe in Basel arbeitet. In einem lapidaren Einzeiler antwortete mir Andreas Niedecker, dass Daniel Rietiker zwar als Verwaltungsratsmitglied bei der Basel Peace Office tätig sei, jedoch bestünden keine finanziellen Verflechtungen zwischen Daniel Rietiker und der Basel Peace Office – auf alle anderen Fragen ging er erst gar nicht ein. Seltsam, dass ein so vielbeschäftigter Mann wie Daniel Rietiker quasi ehrenamtlich auch noch bei anderen Organisationen tätig sein soll, schoss es mir durch den Kopf. Ob Daniel Rietiker z.B. sein Essen und Trinken während diverser Anlässe der Basel Peace Office und anderer Organisation selbst bezahlt? Eine meiner weiteren Fragen an Andreas Nidecker lautete, ob denn Daniel Rietiker seinem Arbeitgeber in Straßburg über seine Verknüpfung mit diversen Organisation wie z.B. der Basel Peace Office, der IALANA e.V und der SAFNA als Schweizer Zweig der IALANA e.V als mögliche Interessenkollision gemeldet habe. Jedoch erhielt ich, wie bereits erwähnt, keine Antworten.

Der Basler Radiologe Andreas Nidecker, der gleichzeitig als Präsident der Briefkasten-Organisation Basel Peace Office tätig ist

Die lapidare Antwort von Andreas Nidecker auf mehrere konkrete Fragen von Alexander Dorin zum Basel Peace Office

Mein Mitrechercheur wollte sich damit nicht zufriedengeben und hatte die Idee, die Abteilung Kommunikation & Marketing der Uni Basel zu kontaktieren, denn immerhin war die Basel Peace Office offiziell bei der Uni Basel angemeldet. Er schrieb zunächst Herrn Matthias Geering an, den Leiter der Kommunikation & Marketing, früher als Chefredaktor bei der Basler Zeitung tätig, und wollte von ihm einige Fragen über die Basel Peace Office beantwortet haben. Herr Geering antwortete, was denn die Uni Basel mit der Basel Peace Office zu tun haben soll, worauf mein Mitrechercheur antwortete, dass die Basel Peace Office bei der Uni Basel angemeldet sei. Danach kam von Herrn Geering keine vernünftige Antwort mehr zurück. Wir ließen ihn noch wissen, dass wir gerne ein persönliches Interview mit ihm führen würden, worauf er erst später antwortete, wir sollen ihm die Fragen doch schriftlich stellen. Er wollte einem persönlichen Treffen offensichtlich ausweichen.

Wir entschlossen uns dazu, dass wir Herrn Geering am besten an seinem Arbeitsplatz aufsuchen sollten, da er dort konkreten Fragen nicht mehr ausweichen könnte. Und so begaben wir uns zum Petersgraben 35 in Basel, wo die Abteilung Kommunikation & Marketing der Uni Basel untergebracht ist. Dort fragten wir beim Empfang, wo denn Herr Geering zu finden sei. Uns wurde erklärt, sein Büro befände sich im vierten Stock. Im vierten Stock fragten wir eine Frau, ob sie uns zum Büro von Herrn Geering bringen könne. Sie führte uns zu einem Büro, in dem eine Frau saß. Wir fragten erneut, wo denn Herr Geering sei, worauf die Frau antwortete, sie wisse es nicht. Wie wir es denn herausfinden könnten, wollten wir von der Dame wissen. Sie antwortete, dass sie versuchen könne, Herrn Geering telefonisch zu erreichen.

Sie erreichte ihn schließlich telefonisch und erklärte ihm, dass zwei Rechercheure da seien, die ihm einige Fragen zur Basel Peace Office stellen wollten. Daraufhin erzählte Herr Geering der Frau etwas, bis sie schließlich den Hörer auflegte und uns erklärte, Herr Geering sei heute krankgemeldet. Interessant, dass sich Herr Geering nicht bereits am Morgen krankgemeldet hatte, denn mittlerweile war es bereits Nachmittag. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt….

Matthias Geering, Leiter der Abteilung Kommunikation & Marketing der Uni Basel, früher bei der Basler Zeitung als Chefredaktor tätig. Er mag Fragen zu heiklen Themen offensichtlich nicht persönlich beantworten und lässt sich auch schon Mal krankmelden, wenn man ihn im Büro aufsucht

Ardašir Pârse: Das riecht alles tatsächlich schwer nach Behördenkorruption, anders kann man sich das Ganze nicht erklären. Es macht den Anschein, dass hier von einem Netzwerk im Namen ‚humanitärer Aktivitäten’ Geldwäsche betrieben wird. Wenn man den Gedanken zu Ende führt, so müssen auch Vertreter des Kantons Basel-Stadt daran beteiligt sein, ansonsten würde der Kanton kein Geld für so eine dubiose Organisation ausgeben. Gibt sich Herr Lücke und Sie an dieser Stelle zufrieden mit den Reaktionen der offiziellen Stellen?

Alexander Dorin: Selbstverständlich nicht, jetzt ist das Interesse erst Recht geweckt. Wir wollen natürlich auch wissen, wer vom Kanton Basel-Stadt die Verantwortung dafür trägt, dass der Basel Peace Office Steuergelder hinterhergeworfen werden. Bereits am 12. 12. 2012 reichte der damalige FDP Großrat Ernst Mutschler beim Großen Rat in Basel eine Interpellation in Sachen Basel Peace Office ein. In der Interpellation stellte Herr Mutschler u.a. folgende Fragen, die die Finanzierung der Basel Peace Office betreffen (Interpellation 117 Ernst Mutschler betreffend „Basel Peace Office“):

Welcher Betrag wurde durch den Regierungsrat für das „Basel Peace Office“ angesprochen und über welche Dienststelle wird diese Unterstützung garantiert?

Handelt es sich dabei, wie von Regierungspräsident Morin im „DER SONNTAG“ festgehalten, um einen einmaligen Betrag oder um eine wiederkehrende Summe?

Wie erklärt sich der Regierungsrat die Finanzierungs-Differenz zwischen den Aussagen von Regierungspräsident Morin und dem Präsidenten des „Basel Peace Office“?

Wurden gegenüber dem „Basel Peace Office“ weitere (Finanzierungs-)Zusagen gemacht?

Wie wir heute jedoch sehen, so hat auch diese damalige Interpellation nicht dazu beitragen können, dass Transparenz in den Fall Basel Peace Office gebracht wird, denn diese dubiose Organisation besteht weiterhin. Es scheint im Interesse gewisser Personen des Kantons Basel-Stadt zu sein, dass weiter Gelder an diese Briefkastenfirma fließen.

Herr Lücke kontaktierte mittlerweile das Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung OLAF mit Sitz in Brüssel und informierte diese Institution über die ganzen seltsamen Begebenheiten im Zusammenhang mit Daniel Rietiker, seinen verdächtigen Aktivitäten in Straßburg und seinen Verflechtungen mit dubiosen Organisationen. Herr Lücke erhielt prompt eine Antwort und wurde darum gebeten, dass er OLAF die entsprechenden Informationen zukommen lässt. Damit sind wir einen ganzen Schritt weiter, denn zum ersten Mal befasst sich eine Instanz außerhalb der Schweiz mit den äußerst verdächtigen Ungereimtheiten. Zumindest diese Basel Peace Office ist nämlich in einem Netzwerk von NGOs gegen Atomwaffen eingegliedert, welches wiederum von der EU finanziell gefördert wird. Es ist zu prüfen, ob hierdurch nicht gar direkt oder indirekt Gelder der EU an diesen dubiosen Verein fließen. Unsere Aufgabe ist es gleichzeitig, dass wir in diversen Medien und online-Portalen über diesen ganzen Justiz- und Behördensumpf berichten. In Serbien z.B. konnten Herr Lücke und ich diese Machenschaften diverser Schweizer Behörden während Auftritten in mehreren Sendungen bereits einem großen Publikum vorstellen. Zudem erscheint in Deutschland bald in Buchform eine mehrsprachige Dokumentation über die Schweizer Justiz- und Behördenkorruption.

Ardašir Pârse:  Der Fall von Daniel Rietiker und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dürfte vor allem auch für Sie betreffend Ihren Fall in Sachen Korruption, Gesetzesbruch und Amtsmissbrauch durch diverse Mitglieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt von Interesse sein.

Alexander Dorin: Genau das ist der Punkt. Die Schweizer Justiz kann ja genau deswegen regelmäßig und ungehindert das Gesetz und die Menschenrechte brechen, weil diverse Schweizer in Straßburg dafür sorgen, dass Beschwerden gegen die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen mittlerweile so gut wie nie angenommen werden. Wenn mal etwas angenommen wird, dann ist es in der Regel ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK, also meistens Fälle mit Ausländern welche die Schweiz verlassen müssen, oder Fälle von Kindesentzug. Auch die Statistik von den Fällen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Schweiz zeigt auf, dass fast nur Ausländer bis nach Straßburg weiterziehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Nach den Beobachtungen von Rechtsanwalt Lücke liegt das wohl daran, dass einerseits selbst bei einer erfolgreichen Beschwerde der Ausländer trotzdem erst einmal das Land verlassen muss und bei einer Verfahrensdauer von durchschnittlich fünf Jahren, eine Rückkehr in der Schweiz ohnehin in den Sternen steht. Die Schweiz hat also trotz einem allfälligen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den Ausländer trotz allfälligen Verstoßes gegen die Menschenrechte gleichwohl „entsorgt“.

Andererseits ist Herrn Lücke aufgefallen, dass bei der Prüfung von Beschwerden mit dem Bezug zu diesem Art. 8 EMRK neben diesem Daniel Rietiker mit dem Kürzel DAR eine andere, Anwalt Lücke namentlich nicht bekannte Person mit dem Kürzel CMW beteiligt ist. Diese Person scheint anständig zu arbeiten, da erfolgreiche Beschwerden von Herrn Lücke ebenfalls in dieser Konstellation entschieden wurden. Mit anderen Worten ein weiteres Indiz, dass Daniel Rietiker und Alexander Misic seit dem 01. Januar 2018 in einer ganz besonderen Art und Weise zusammenarbeiten. Welche Auswüchse das nimmt, zeigt sich auch in einem Entscheid vom 10. Oktober 2018 in Sachen C.D. c. Suisse, no. 50553/17 des Gerichtshofes. Dieses Verfahren wurde durch den Erlass einer vorsorglichen Maßnahme gegen die Schweiz eröffnet, so dass auch hier die Person Daniel Rietiker übersprungen werden konnte, da solche Gesuche direkt einem Richter in Straßburg vorgelegt werden und danach das Verfahren geführt wird. Dies belegt bereits einmal mehr die Manipulation in Bezug auf Fälle gegen die Schweiz, sobald dieser Daniel Rietiker involviert ist. Nachdem zwischen Herrn Lücke namens seines Klienten C.D. und dem Vertreter der Schweiz die Schriftsätze ausgetauscht wurden, machte zufälligerweise auch in dem Verfahren der Vertreter der Regierung mit teils absurden Argumenten geltend, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht erschöpft sein soll. In diesen ersten Teil des Verfahrens behauptete der Vertreter der schweizerischen Regierung, dass der Klient C.D. neue Tatsachen und Beweismittel beim Bundesgericht hätte vorbringen können, weshalb der Rechtsweg nicht erschöpft sei. Dieses widerlegte Herr Lücke namens seines Klienten in seinem Schriftsatz vom 22. Februar 2018 mit einem zitierten Urteil 2C_491/2008 des Schweizerischen Bundesgerichts, was in allgemeiner Form festhält, dass Beweismittel und Tatsachen, welche nach dem angefochtenen Urteil der Vorinstanz entstanden sind, keinesfalls beim Bundesgericht geltend gemacht werden können. Am 28. März 2018 wurde das Verfahren hinsichtlich des Austauschs von Schriftsätzen vom Gerichtshof für abgeschlossen erklärt. Gleichwohl reichte Herr Lücke am 03. April 2018 und 04. April 2018 zwei weitere Schreiben ein, welche weitere Beweise beinhalteten, dass die Behauptung der Schweizerischen Regierung bzgl. Nichterschöpfung des nationalen Rechtsweges falsch sind.

So zitierte Herr Lücke im Schreiben vom 03. April 2018 ausdrücklich ein weiteres Urteil 2C_804/2016 vom 21. März 2017 des Schweizerischen Bundesgerichts, welches fast auf den Tag genau die Frage behandelte, ob neue Tatsachen und Beweismittel beim Bundesgericht hätten eingereicht werden können, was das Bundesgericht nachweislich verneinte. Beide Schreiben sind dem Gerichtshof zugegangen und der Gerichtshof hat sodann diese beiden Schreiben trotz eigentlich abgeschlossenen Schriftenwechsels der Schweizerischen Regierung zugestellt, damit diese darauf Stellung nehmen konnte. Der Gerichtshof sah also eine derart verfahrensrelevante Bedeutung in den beiden Schreiben, dass das Verfahren fortgeführt wurde. In dem Entscheid C.D. c. Suisse, no. 50553/17 vom 10. Oktober 2019 findet sich aber kein Wort zu diesen beiden Schreiben und insbesondere wird dieses Urteil 2C_804/2016 vom 21. März 2017 im Entscheid nicht zitiert. Lediglich das erstzitierte Urteil 2C_491/2008 findet man in diesem Entscheid C.D. c. Suisse aus dem Schriftwechsel vor dem Abschluss des Verfahrens vom 28. März 2018. Es kommt sogar noch besser: In dem Entscheid C.D. c. Suisse, no. 50553/17 vom 10. Oktober 2019 wird auch noch dreist in Absatz 58 behauptet, dass der Klient C.D. keine Argumente vorgebracht habe, welche gegen die seitens der Schweizer Regierung vorgebrachte Einwendung der Nichterschöpfung des Rechtsweges sprechen würde! Dies widerspricht sich bereits mit den nachträglich vom Gerichtshof zugelassenen beiden Schreiben vom 03. April 2018 und 04. April 2018 und insbesondere das eben da zitierte Urteil 2C_804/2016 vom 21. März 2017.  Hätte Herr Lücke namens seines Klienten tatsächlich keine Argumente vorgebracht, dann wären diese beiden Schreiben logischerweise auch nicht der Regierung nachträglich zugestellt worden und der Gerichtshof hätte den Schriftwechsel wieder eröffnet.

Es sieht eher so aus, dass möglicherweise die Verfahrensakte zu dem Verfahren C.D. c. Suisse, no. 50553/17 dadurch manipuliert wurde, dass der gesamte Schriftverkehr nach dem 28. März 2018, an welchem der Schriftwechsel zuerst geschlossen wurde, aus den Akten genommen worden sein kann. So würde sich auch erklären, weshalb die Schweizer Richterin und die beiden anderen beteiligten ein portugiesischer und spanischer Richter bzw. Richterin davon (fälschlicherweise) davon ausgegangen sind, es wären tatsächlich keine Argumente vorgebracht worden und weshalb auch nur das erste zitierte Urteil 2C_491/2008  im Entscheid erwähnt wird. Und jetzt dürfen Sie raten, wer mit der Aktenführung in diesem Verfahren bzw. beim Schriftverkehr des Gerichtshofes mit seinem Kürzel auftaucht: Daniel Rietiker mit seinem Kürzel DAR. Herr Lücke möchte es nicht glauben müssen, dass neben der Schweizer Richterin auch gleich noch die Richter aus Portugal und aus Spanien wissentlich einen falschen Entscheid fällen.

Aus diesen Gründen muss jetzt gegen den Skandal in Straßburg vorgegangen werden, um den Schweizer Justiz-Manipulatoren die Grundlage für ihr skandalöses Verhalten zu entziehen. Der erste Schritt ist getan. Danach wird die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Rechenschaft gezogen werden, denn mein Fall wird schlussendlich ebenfalls in Straßburg landen. Zu dem entsprechenden Zeitpunkt werden Schweizer Juristen und Richter in Straßburg es jedoch nicht mehr so einfach verhindern können, dass die Schweiz die Verantwortung für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen übernehmen muss.

Ardašir Pârse: Ihr scheint ja in ein richtiges Wespennest gestochen zu haben, das eigentlich ausgeräuchert gehört. Für mich ist Korruption in Justiz und Politik kein neues Thema und die Schweiz steht hier auch nicht alleine da, der Sumpf der Korruption lässt sich weltweit finden und auch wenn Gremien wie GRECO eigens zu jener Bekämpfung ins Leben gerufen wurden, sind das nur Scheinorganisationen ohne Kraft. So hatte die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption unlängst Deutschland gerügt, weil die 5 Jahre alten Empfehlungen für internationale Standards bei der Korruptionsprävention für Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte im Wesentlichen nicht umgesetzt wurden. Regelmäßig blockiert der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten die Antikorruptionsreformen. Aber weil diese Überwachungsorganisation nicht mehr Kraft hat, als Empfehlungen auszusprechen, kackt man sich auch weiterhin nicht gegenseitig ins Nest und ganz nebenbei kann man sich ungestört weiterhin die Taschen füllen.

Danke Herr Dorin für das Interview, wir sind gespannt, wie es weitergeht.

16 Gedanken zu „Der Fall Daniel Rietiker und die Irrwege der Schweizer Justiz

  1. Allein schon beim Anblick dieser Gesichter wird einem speiübel. Die Schweiz ist von vorn bis hinten korrupt, doch merkt es der Kleinbürger kaum, da er vom System von morgens bis abdends beschäftig und desinformiert wird.

  2. Das ist natürlich ganz toll. Zwei Schweizer Hampelmänner in Strassburg sorgen dafür, dass so gut wie keine Klagen gegen die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzung durchommen, wobei das Schweizer Bundesgericht den beiden Hampelmännern dabei hilft. Und einer dieser Clowns arbeitete davor noch beim Bundesgericht, während der zweite Clown Mitglied in dubiosen Organisationen ist, die teilweise nur als Briefkastenfirma existieren und aus Schweizer Steuergeldern gebuttert werden. Und da haben gewisse Schweizer Kleinbürger noch den Mut dazu, andere Länder as undemokratisch und korrupt zu bezeichnen…. Ach Du verkehrte Welt.

  3. Pingback: Die Erde bebt, Horden strömen nach Europa, Korruption erschüttert die Welt- Wake News RadioTV | Mywakenews's Blog

  4. Die Schweiz ist völlig durchzogen von solch korrupten Organisationen, die massenweise Steuergelder veruntreuen. Und dran beteiligen sich auch zahlreiche Politiker und Angestellte staatlicher Institutionen. Dass das Bundesgericht nebenbei auch noch in Strassburg manipuliert, das mag nicht wirklich verwundern. Die Schweiz ist tatsächlich von einem korrupten Sauhaufen durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Und dann dieses heile Welt-Image des Schweiz selber, da möchte man doch tatsächlich gleich abkotzen.

  5. Obwohl ich zwei Beschwerden (Jutta Huber gegen die Schweiz; Schönenberger und Durmaz gegen die Schweiz) am EGMR gewonnen und in ersterem Fall die Schweiz gleichzeitig Tausender von Verbrechen gegen Art. 5 Ziff. 3 EMRK (Recht auf einen Haftrichter) überführt habe, plädiere ich öffentlich für die Abschaffung dieses Betrugsgerichtshofes: http://edmund.ch/mi.html
    RA Edmund Schönenberger

    • Bis zum Dienstantritt von diesem Alexander Misic war ich beim Gerichtshof was diese Zulässigkeitsprüfung verlangt, auch erfolgreicher.
      Zudem gibt es diese Einzelrichterentscheidungen in der aktuellen Art erst seit 2010 und wurde insbesondere auch auf Betreiben der Schweiz eingeführt. Weiter arbeitet dieser Rietiker seit 2003 im Gerichtshof für die Schweiz tätig.
      Ich gebe Ihnen Recht, dass in der jetzigen Form der Gerichtshof dringend reformbedürftig ist, wie zB solche Gestalten wie Rietiker oder Misic lediglich gleich wie die Richter nur einen begrenzten Zeitraum tätig sein dürfen, um sich nicht dort festsetzen zu dürfen. Des Weiteren müssten sämtliche Nebentätigkeiten verboten werden, so dass jedwede finanzielle Zuwendung sofort als Korruption erkennbar wäre. So wie es jetzt ist, ist der Gerichtshof lediglich eine Plattform, um sich der Korruption hinzugeben und sich dafür auch noch über die Beiträge der Mitgliederstaaten des Europarates mit Steuergeldern bezahlen zu lassen.
      Besonders übel ist, dass dort über menschliche Schicksale und Existenzen entschieden wird und sich solche korrupten Personen ebenda frei und ungestraft trotz Meldung an „Fraud Alert“ weiterhin entfalten können. Das lässt weit blicken, wie dort Beschwerden allgemein bearbeitet werden. Den verursachten menschlichen Schaden der letzten Jahre möchte ich gar nicht wissen, wer unschuldig bzw. ohne ein faires Verfahren im Gefängnis sassen bzw. sitzen, wer alles seine Existenz und/oder Familie verloren hat, nur weil da einige Personen aus Gewinnsucht oder falsch verstandenen Patriotismus sich für so abstossende Korruption hergeben.

    • Ich habe ein Schreiben zu einer Unzulässigkeitsentscheidung eines Einzelrichters des Gerichtshofes in Strassburg, in dem ebenfalls das Kürzel DAR, mithin Daniel Rietiker, aufgeführt wird.
      Im Internet finden Sie zudem einen Bericht, wie sich Daniel Rietiker mit österreichischen Politikern trifft …. kommt uns das bekannt vor?

  6. Sehr zu ehrende Herr Lücke,
    ich erbitte Sie unten erwahnte zu überlegen ,
    wahrend Sie von den die welt verarschenden wie ein dreck behandelt werden, dass die oberste ehrliche dämonen sich nicht geruhen, euren fragen zu beantworten, dass Sie selbstsicher ihre unantastbarkeit ,immunitat geniessen, Ihre gestunkene charackterlose Dienern schützen,dass man euch mit den fur den untertanen sowieso nicht existierten, besser gesagt nur gegen die durchschnittliche menschen oder unerwünschte elemente als eine waffe dienenden angeblichen personlichkeitesrechten, datenschutz zum schweigen zwingt, mit dem korrupten anwaltsgesetz unterdrückt,mit dem lizenzentzug bedroht , trotz ihrer bemuhungen keine einzige zeitung uber die menschenrechte scharlatanerei berichtet,unddddd,
    dass sie von den seeehrr geehrten schweizer anvaltsverbänden verlassen, im stich gelassen sind,keiner von diesen in der gesellschaft respekt geniessenden schurken euch zur seite steht,

    ich möchte dass Sie es verstehen Herr Lücke, in der dämonikratischen hölle alles ist nur zum schein da,ich gehe davon aus, dass Sie ihres rechtssystem einigermassen erkannt haben, bitte vermeiden Sie die ausdrucke wie Russland zu benutzen, wer würde euch verteidigen wenn Sie als russische Spion verhaftet werden, korrupte anwalte, verdummtes volk oder menschen rechten schlangen,?

    mein lieber Herr Lücke,die weltweite unterdrückte völkern werden durch die EGMR und ähnliche internationale organisationen ausgebeutet, eingeschlafert,milliarden menschen gehen auf die strassen weltweit, jeden tag, sie glauben dass es da im strassbourg gerechtigkeit zu finden ist, die funktion von EGMR und andere hilforganisationen ist besteht daraus, die massen durch die süsse lügen zu betauben,den wut gegen die zustandige zu saugen, entscharfen, damit ihre kapitalist faschist, sadist Herren unbehelligt tyranniseren können.

    Sie , mit ihren untersuchungen versuchen, wohl ungemerkt, die weltweite dämonikratische gerechtigkeitsmasche zu enthüllen, Lieber Herr Lücke, man wird es ihnen nie erlauben, bitte merken Sie es, die gesetze sind da, um das kapital, die macht habende zu schützen, das ganze dämonikratische system gegen die untertanen und opponenten gerichtet, wäre es sehr naiv, zu erwarten, dass Sie gegen Sie selbst vorgehen zu würden.

    ich möchte euch nicht, keineswegs entmutigen, schreibe aus nachstenliebe, bitte passt auf euch auf,verstehen sie es bitte nur gutwillig, zur ernüchterung Herr LÜcke, versuchen Sie bitte sich mit den sich inder schweiz befindenden humanrights wesens zu kontaktieren, sie werden in kürze verstehen, dass schillernde charackteren nur am spielen sind, vielleciht kennen sie den film,“ GOODBYE LENIN“, da pflegte alte revolutionerin zu sagen, “ DIE MAUER MUSS WEG“,
    ich hoffe dass Sie auch werden erkennen konnen, dass es in der Dämonikratie alle instutions, Ämtern,personlichketien korrupt sind, Lieber Herr LÜcke, DIE DÄMONIKRATIE MUSS WEG!

    Mit der Liebe, bis zum ende,

    IMMANUELL

  7. Pingback: Schuldirektor Christoph Ludwig kommt immer mehr ins Staunen! Was ist da am EGMR los? Das sollte sich wirklich jeder ehrbare Bürger durchlesen! – Der „verschollene“ Schuldirektor Christoph Ludwig

  8. Schau Video „Das Schweizer Biest – Basislager des Teufels“ or better in English the video series in three parts „The Swiss Beast – Home of the Devil“.

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