Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer und seine kriminellen Machenschaften

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ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwältin Xenia Peran:

Ardašir Pârse: Sehr geehrte Frau Peran. Mit dem Fall Alexander Dorin haben sich bisher schon einige Anwälte beschäftigt. Sie waren sich bisher einig, dass dieser Fall zum Himmel stinkt und eindeutig darauf hinweist, dass sich gewisse Mitglieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt krimineller Methoden bedienen, um an dem Schweizer Enthüllungsautor Alexander Dorin einen Rufmord zu begehen und ihn durch Verleumdungen und manipulierte Beweise in die Ecke zu drängen, was sich Herr Dorin jedoch nicht gefallen lässt und sich heftig zur Wehr setzt.

Sogar der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter sprach am 25. September 2015 in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti von einem sehr restriktiven Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber Alexander Dorin. Das ist relativ unüblich, da Systemanwälte im Normalfall in ihrer Wortwahl gegenüber der Staatsanwaltschaft äusserst vorsichtig sind und nicht wirklich anecken wollen. Noch deutlichere Worte fand der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger, der den damals für den Fall Alexander Dorin zuständigen Basler Staatsanwalt Thomas Homberger in einem Fax vom 26. 07. 2015 aufgrund dessen Verhaltens als Faschisten bezeichnete. Homberger wurde später durch den Staatsanwalt Markus Hofer ersetzt, der sich seither gegenüber Alexander Dorin ebenfalls wie ein waschechter Justizkrimineller verhält. Mittlerweile bezeichnete auch der Schweizer Rechtsanwalt Oliver Lücke das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin während diverser Medienauftritten als regelrechten Skandal.

Der Schweizer Anwalt Oliver Lücke erzählt in einer serbischen Sendung ausführlich von den Irrwegen der Schweizer Justiz

Auch der Fall Daniele Ganser zeigt auf, dass Enthüllungsautoren in der Schweiz vom System angegriffen und verleumdet werden, während man als Vergleichsfall auf internationaler Ebene auf den Fall von Julian Assange verweisen kann. Wie sind Sie auf den Fall Alexander Dorin aufmerksam geworden und was sind Ihre bisherigen Eindrücke?

In Daniele Gansers Sammlung finden sich auch Bücher von Alexander Dorin

Xenia Peran: Ganz zum Anfang muss ich als Anwältin sagen, dass ich von der Schweizer Justiz bereits so einiges gewohnt bin. In der Praxis wird das Schweizer Gesetz von diversen Staatsanwälten und Richtern oft nicht angewandt und sogar nach Belieben verbogen und verdreht. Ich selbst wurde von der Schweizer Justiz bereits widerholt angegriffen, weil ich mich mit Fällen befasse, von denen es die Justiz wohl lieber hätte, dass ich mich damit nicht befasse. Momentan führe ich gerade eine Beschwerde gegen den Entscheid, dass ich aus dem Schweizer Anwaltsregister gelöscht werden soll. Ich kann vielleicht bei anderer Gelegenheit ausführlicher auf konkrete Beispiele der desolaten Schweizer Justizlandschaft eingehen.

Xenia Peran

Was den Fall Alexander Dorin betrifft, so bin ich durch Recherche auf ihn gestossen. Zudem kontaktierte mich Herr Herbert Blaser aus Basel, der aufgrund des Verhaltens der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber Alexander Dorin ebenfalls ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet und offensichtlich wegen nichts bestraft wurde.

Ardašir Pârse:  Können Sie uns darüber genaueres erzählen?

Xenia Peran: Herr Blaser arbeitete damals für eine Gärtnerei und ist auch als Journalist tätig. Er übersetzte für Alexander Dorin einige Texte für seine Bücher und montierte im Frühsommer 2015 auch Blumenkästen auf der Terrasse von Alexander Dorins Wohnung. Herr Blaser schrieb z.B. auch im März 2015 einen Brief an den Anwalt Simon Canonica, der den Schweizer Tagesanzeiger rechtlich vertritt. Es ging damals um einen Hetzartikel gegen Alexander Dorin, den der Tagesanzeiger-Journalist Daniel Foppa veröffentlichte. Herr Blaser hatte demnach mehr als Grund genug dazu, mit Herrn Dorin im Kontakt zu stehen.

Herrn Blasers Engagement für Alexander Dorin im März 2015

Offensichtlich jedoch, das zeigen die Dokumente im Fall Dorin, hatte die Staatsanwaltschaft Dorins Haus von Anfang 2015 bis zu seiner Verhaftung am 16. Juni 2015 beschattet und fotografiert. Während dieser Beschattungen notierte die Staatsanwaltschaft, dass Herr Blaser, Alexander Dorin im Zeitraum von mehreren Monaten insgesamt um die vierzehn Mal besuchte. Auf Fotos der Staatsanwaltschaft sind z.B. Aufnahmen zu sehen, die Herrn Blaser zeigen, wie er mit leeren Blumenkisten Dorins Liegenschaft betritt. Aufgrund solcher Fotos erhielt Herr Blaser am 30. 07. 2015 eine Anzeige wegen ‚Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Betäubungsmittel’.

Logik der Basler Staatsanwaltschaft: wer Blumen bestellt, der muss auch ein Drogendealer sein – samt Gärtner, der die Blumen bringt

Ardašir Pârse: Zum Hetzartikel des Schweizer Tagesanzeigers von Daniel Foppa haben auch wir auf P & P damals einen Artikel veröffentlicht, ich erinnere mich noch sehr gut daran. Ja, aber auf welche Beweise stützte sich die Staatsanwaltschaft dabei, Herrn Blaser derart zu belasten?

Xenia Peran: Auf keine, so wie ich das bisher anhand der Dokumente beurteilen kann. Herr Blaser wurde lediglich fotografiert. Gleichzeitig muss man festhalten, dass er auf der Strasse nie angehalten und durchsucht wurde, was die Protokolle der Staatsanwaltschaft eindeutig belegen. Noch absurder ist die Tatsache, dass der Staatsanwalt Markus Hofer Herrn Blaser vorwirft, er habe bei Alexander Dorin insgesamt zehn Mal jeweils 50 Gramm Hanf gekauft und diesen gewinnbringend in Basel an unbekannte Abnehmer weiter veräussert.

Die Protokolle der Staatsanwaltschaft beweisen, dass Herr Blaser kein einziges Mal angehalten und durchsucht worden ist.

Ardašir Pârse: Moment, ich hoffe, dass ich das jetzt richtig verstanden habe. Die Staatsanwaltschaft beobachtet einen Mann, wie er innerhalb von mehreren Monaten ca. zehn Mal eine Liegenschaft betritt. Dabei wird er u.a. auch dabei fotografiert, wie er Blumenkästen in die Liegenschaft trägt und später diese auf der Terrasse montiert. Dabei wird er kein einziges Mal von der Staatsanwaltschaft angehalten und durchsucht. Und aufgrund dessen behauptet die Staatsanwaltschaft dann, der Mann habe jeweils 50 Gramm Hanf gekauft und diesen dann auch noch an unbekannte Personen weiterverkauft!?

Xenia Peran: Genau so ist es, jedenfalls geht das aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervor. Doch es kommt noch besser. Am 22. 01. 2020 erhielt Herr Blaser einen Strafbefehl, laut dem er zu einer Busse von 900 Franken und einer bedingten Strafe von vier Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Man beachte das Datum: im fünften Jahr nach Dorins Verhaftung wird der Mann verurteilt….

Ardašir Pârse: Aber das ist ja rechtlich gar nicht haltbar. Genauer gesagt ist das ja ein Fall von übelstem Amtsmissbrauch und Justizkriminalität.

Xenia Peran: Natürlich ist das rechtlich nicht haltbar, doch scheinbar ist die Basler Staatsanwaltschaft bisher gewohnt, dass sie sich ungehindert auf diese Weise benehmen kann.

Herr Blaser schrieb am 27. 01. 2020 einen Brief an den Staatsanwalt Markus Hofer und fragte diesen, ob es ihm eigentlich noch gut ginge. Der Mann beschuldigte den Staatsanwalt, dass sich dieser völlig dilettantisch verhielte. Abschliessend fügte er die Bemerkung hinzu, dass er sich der Einschätzung von Alexander Dorin über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt letztlich doch anschliessen müsse, da Dorin das Verhalten der Staatsanwaltschaft bisher immer als willkürlich und kriminell bezeichnete.

Einige Tage danach rief der Mann den Staatsanwalt Markus Hofer direkt an und verlangte von ihm persönlich eine Erklärung für sein Verhalten. Hofer argumentierte, er würde sich bei dem Strafbefehl auf Aussagen von Alexander Dorin berufen, laut denen Dorin den Mann beschuldigt habe. Wäre das wahr, so würde auch das nicht für eine Verurteilung reichen, denn in diesem Fall würde es sich um Aussage gegen Aussage handeln. Laut Hofer müsste es demnach zumindest eine Aussage von Dorin geben, in der er den Mann beschuldigt, dass er an den besagten Daten bei Dorin Hanf gekauft und gewinnbringend weiterverkauft habe. Doch tatsächlich hat der Staatsanwalt Markus Hofer eine solche Aussage nie vorlegen können. In den Unterlagen des Falls Alexander Dorin konnte ich zudem bisher keine solche Aussage finden.

An dieser Stelle möchte ich noch auf andere Aspekte hinweisen, die mir bisher aufgefallen sind. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass man als Untersuchungsgefangener ab zehn Tagen Untersuchungshaft notwendig verteidigt werden muss. Die Dokumente zeigen jedoch auf, dass Dorin seine mehrmonatige Haftzeit praktisch durchgehend ohne anwaltliche Verteidigung verbringen musste. Die Dokumente der Staatsanwaltschaft zeigen auf, dass die Staatsanwaltschaft Dorins Verteidiger regelmässig schriftlich darüber informierte, dass seine Teilnahme während der bevorstehender Verhöre ‚freiwillig’ sei. Dabei handelt es sich eindeutig um einen von der Staatsanwaltschaft verübten Rechtsbruch, wir können auch das Wort Menschenrechtsverletzung verwenden.

Noch absurder ist jedoch die Tatsache, dass Dorins damaliger Verteidiger Stefan Suter auf diese Vermerke der Staatsanwaltschaft auch noch einging und tatsächlich fast durchgehend zu den Verhören nicht erschien! Damit haben beide Seiten einen Rechtsbruch zu verantworten, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger.

Auch das Bundesgericht entschied vor einigen Jahren, dass Aussagen aus Protokollen nicht zu verwenden sind, insofern ein Untersuchungshäftling Aussagen ohne die Anwesenheit eines Anwalts macht (siehe z.B. https://www.strafprozess.ch/nicht-verwertbares-gestaendnis-2/). So gesehen könnte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Herrn Blaser so oder so nicht verurteilen.

Im Fall Alexander Dorin wird es noch brisanter. So sagte Dorin bereits einige Male aus, dass die Protokolle der Staatsanwaltschaft widerholt manipuliert wurden. So behauptet z.B. der Untersuchungsbeamte Michael Wilhelm in einem Protokoll, er habe in Dorins Wohnung eine leere Tasche gefunden, von der Dorin behauptet habe, es sei früher Hanf darin gewesen. Das Protokoll zeigt jedoch auf, dass Dorin eine solche Aussage nie unterschrieben hat. Stellen Sie sich einmal die Absurdität dieser Situation vor: eine Spezialeinheit überfallt Alexander Dorin in seiner Liegenschaft und kann dabei in dessen Wohnung absolut nichts Illegales finden. Und dann hat Dorin nichts besseres zu tun, als über eine leere Tasche die Aussage zu machen, dass die Tasche zwar leer sei, doch früher habe sich Hanf darin befunden. Entschuldigung, aber wie dilettantisch ist denn das Vorgehen der Staatsanwaltschaft?

Die leeren Behauptungen des Staatsanwaltschaftsmitarbeiters Michael Wilhelm

Ardašir Pârse: Das ist tatsächlich eine totale Katastrophe und hat mit einem Rechtsstaat nicht einmal mehr im Ansatz etwas zu tun. Ehrlich gesagt erinnert mich das alles an das Verhalten von Diktatoren in einschlägig bekannten Bananenrepubliken.

Xenia Peran: So sehr ich mich um Zurückhaltung bemühe, ich kann Ihnen jedoch nicht wirklich widersprechen, ich bin ebenfalls völlig befremdet von diesem Verhalten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.

Doch auch hier hören die äusserst bedenklichen Aspekte des Falles Alexander Dorin nicht auf. Dorin schaffte es trotz praktisch völliger Abwesenheit seines Verteidigers, wenigstens zwei Mal während seiner Inhaftierung auf den Umstand hinzuweisen, dass er und andere Personen von Ermittlern der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt terrorisiert und erpresst werden, jedenfalls geht das aus den Dokumenten hervor.

So hat Herr Dorin z.B. in einem vom Untersuchungsbeamten Michael Wilhelm am 06. 08. 2015 geführten Verhör versucht darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft auf gewisser Leute einen enormen Druck ausübt, um so deren Aussagen zu manipulieren. Als konkretes Beispiel nennt Dorin einen gewissen Luka Beghelli, der gegenüber Mitgefangenen offenbar zugab, dass er im Auftrag der Staatsanwaltschaft Herrn Dorin falsch belasten würde, wofür Herrn Beghelli offenbar die Freilassung angeboten wurde. Ein ehemaliger Mitgefangener von Herrn Beghelli schrieb am 3. Juli 2015 einen Warnbrief an Dorins damaligen Verteidiger Stefan Suter, in dem er festhielt, dass Paolo Beghelli seinen Mitgefangenen davon erzählte, dass ihm von der Staatsanwaltschaft dieser Deal vorgeschlagen wurde.

Dorin führte in dem Verhör weiter aus, dass er von dem Druck wisse, dem gewisse Leute ausgesetzt seien. Als Dorin dann noch versucht Angaben über den eigenen Druck zu machen, dem er selbst ausgesetzt ist, unterbricht in Michael Wilhelm und weigert sich, weitere Angaben zu protokollieren. Dorin verweigert daraufhin seine Unterschrift unter dem Protokoll und besteht darauf, unter dem Protokoll eine handgeschriebene Notiz zu machen, in der er darauf hinweist, dass Michael Wilhelm sich weigert, dass Dorin weiter zu Wort kommt. Michael Wilhelm musste Dorin anschliessend Dorins Notiz ermöglichen, da er sonst künftig an keine Unterschrift mehr herankommen wäre, was womöglich unangenehme Fragen über die Verhörmethoden aufgeworfen hätte. Und so konnte Dorin am Schluss des Protokolls per Handschrift hinkritzeln, dass er Angaben über den grossen Druck machen wollte, dem er ausgesetzt war, was von Michael Wilhelm jedoch unterbunden wurde.

Die Ausführungen von Alexander Dorin über den grossen Druck seitens der Staatsanwaltschaft, die mittendrin von Michael Wilhelm abrupt unterbrochen wurden

Laut Dorins Angaben begann die Staatsanwaltschaft nach dieser Szene verstärkt damit, Dorin auf diverse Arten zu erpressen, z.B. mit der Androhung einer massiven Haftverlängerung, falls er sich so etwas während eines Verhörs nochmals erlaubt. Vielleicht wird Ihnen nun klar, weshalb die Staatsanwaltschaft damals kein Interesse daran hatte, dass während der Verhöre ein Anwalt zugegen war. Denn wäre ein Anwalt vor Ort gewesen, so hätten die Ermittler der Staatsanwaltschaft Dorin nie dermassen terrorisieren und erpressen können.

Aus diesen Gründen gelang es Dorin fortan nicht mehr, bis zum letzten Tag seiner Haft auf den Terror aufmerksam zu machen, dem er und andere Personen seitens der Staatsanwaltschaft ausgesetzt waren. Erst am letzten Hafttag, es war der 2. Oktober 2015, konnte Dorin erneut die Umstände dazu nutzen, um auf die Erpressungen der Staatsanwaltschaft hinzuweisen.

An diesem Tag war ein Konfrontationsverhör mit einem Mann angesetzt, der von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wurde, dass er bei Alexander Dorin Hanf gekauft habe, was von dem Mann abgestritten wurde. Die Staatsanwaltschaft behauptete vor dem Beschuldigten nämlich, dass ihn Alexander Dorin belastet habe. Daraufhin platzte Dorin der Kragen und er konnte den Umstand nutzen, dass der Beschuldigte zusammen mit einem Anwalt erschienen war. In Anwesenheit des Anwalts konnte Dorin erklären, wie die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft überhaupt zustande gekommen war. Dorin berichtete von dem Terror, den die Staatsanwaltschaft gegen ihn ausübte und fügte hinzu, dass er von der Staatsanwaltschaft fertiggemacht würde, falls er nicht ‚kooperiere’. Dorin fügte weiter hinzu, dass die Staatsanwaltschaft versucht, seine materielle Existenz zu zerstören, unter dem Hinweis, dass seine von seiner Mutter geerbte Liegenschaft beschlagnahmt worden sei. Zudem würde ihm die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit verwehren, dass er während seiner Haftzeit seine materiellen Belange ausserhalb des Gefängnisses regeln könne, was ihn automatisch in die Verschuldung treibe.

Wir können demnach an dieser Stelle festhalten, dass nicht nur die Verhöre ohne die Anwesenheit eines Anwalts illegal und somit nicht verwendbar sind, sondern darüber hinaus konnte Dorin zusätzlich auf den Terror und die Erpressungen aufmerksam machen, denen er damals ausgesetzt gewesen war.

Ardašir Pârse: Das ist ja tatsächlich der reinste Horror.

Xenia Peran: Ja, das ist eine Katastrophe, jedoch kann Dorin zum Glück noch auf andere Tatsachen zurückreifen, welche die illegalen Methoden der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bezeugen. So haben mehrere Personen aus Dorins Umfeld bestätigt, dass auch sie von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erpresst wurden. So z.B. eine ehemalige Bewohnern aus Dorins Liegenschaft. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft ein Deal vorgeschlagen, wonach sie Dorin falsch belasten sollte. Als Gegenleistung wurde ihr angeboten, keine weiteren Konsequenzen mehr befürchten zu müssen. Die Frau weigerte sich, was für sie drastische Konsequenzen hatte. Zuerst wurde ihr während etwa einem Jahr ihr Pass nicht mehr ausgehändigt, worauf sie ihre kranke Mutter in Polen nicht besuchten konnte. Dann wurde ihr der Arbeitsvertrag in einem Pflegeheim nicht verlängert, obwohl sie ein sehr gutes Arbeitszeugnis vorzuweisen hatte. Dann wurde ihr von einer anderen staatlichen Institution fälschlicherweise vorgeworfen, sie habe sich jeweils zu lange in Polen aufgehalten usw. Schliesslich wurde ihr die Aufenthaltserlaubnis entzogen, worauf sie quasi aus der Schweiz geworfen wurde. Sie bestätigte ihre schlimmen Erfahrungen in der Schweiz schriftlich, ihre Aussage liegt als Beweis vor, zudem möchte sie unbedingt als Zeuge vor Gericht erscheinen. Auch für eine Dokumentation über diesen Basler Justizskandal steht sie als Zeugin zu Verfügung.

Auch ein anderer Mitbewohner von Dorin wurde unter Druck gesetzt. Von ihm wollte man hören, dass sein Hausvermieter Alexander Dorin der Chef einer organisierten Bande sei, was der Mann absolut nicht bestätigen konnte und sich weigerte, so etwas zu unterschreiben. Auch ihm widerfahren seither einige äusserst seltsamen Dinge seitens diverser staatlichen Behörden. Der Mann bestätigte seine Aussage schriftlich und steht ebenfalls als Zeuge vor Gericht und für eine Dokumentation zur Verfügung.

Diverse weitere Bekannte von Dorin bestätigten mittlerweile schriftlich ihre traumatischen Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Viele von ihnen erhielten eine Anzeige wegen ‚Verstoss gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz’, ohne jemals von der Polizei angehalten oder durchsucht worden zu sein, von sonstigen Beweisen ganz zu schweigen. Eine dieser Personen wurde von der Polizei sogar entführt und ins Gefängnis gesteckt, weil er sich weigerte, die aufgrund von null Beweisen gegen ihn verhängte Busse zu bezahlen. Ein Bekannter dieses Mannes musste ihn aus aus dem Gefängnis freikaufen.

Am 22. 10. 2019 konnten Dorin und sein Anwalt einen weiteren Erfolg verbuchen. An diesem Tag wurde Dorin von der Staatsanwaltschaft zu einem Konfrontationsverhör mit einem türkischen Pizzakurier geladen. Davor hatte Dorin seit seiner Haftentlassung im Oktober 2015 nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört. Der offensichtlich reichlich verunsicherte Mann soll ausgesagt haben, er habe bei Dorin einige Male Hanf gekauft. Die Staatsanwaltschaft bezog sich auf eine dementsprechende Aussage des Mannes.

Während des Verhörs hat der Mann auf Anfrage der Sachbearbeiterin Nicole John ausgesagt, er sei damals mit Dorin per Handy in Kontakt gewesen, zudem hätten sie sich einige Male in einem Café getroffen. Während Dorins anschliessender Aussage wurde jedoch offensichtlich, dass der Mann gelogen hat. So berief sich Dorin auf die Tatsache, dass er von der Staatsanwaltschaft von Anfang 2019 bis zu seiner am 16. Juni 2015 beschattet, fotografiert und sein Telefon abgehört wurde. Er verlangte von der Sachbearbeiterin, sie solle ihm einen Auszug aus dem Abhörprotokoll vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er mit diesem Mann jemals telefonischen Kontakt hatte. Frau John konnte daraufhin nichts erwidern und schwieg.

Dann verlangte Dorin von Frau John, dass sie ihm Fotos vorlegt, auf denen er und der Mann in einem Café zu sehen sind – und wieder folgte Schweigen. Mit anderen Worten: die Staatsanwaltschaft kann ihre Behauptungen durch nichts beweisen.

Noch unangenehmer für die Staatsanwaltschaft wurde es aber, als Dorin Beweise vorlegen konnte. So präsentierte Dorin die erste Aussage des Mannes vom 2. Juni 2015, als er zum ersten Mal von der Staatsanwaltschaft verhört wurde. In dieser Aussage belastete der Mann Dorin mit keinem Wort, ja er erwähnte ihn nicht einmal. Dann präsentierte Dorin ein weiteres Dokument, das aufzeigte, unter welchen Umständen der Mann später seine Aussage änderte.

Bei dem Dokument handelt es sich um eine anwaltlich beglaubigte Aussage des ehemaligen französischen Geheimdienstmitarbeiters Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic, dessen Dokumente die Basler Staatsanwaltschaft während der Erstürmung von Dorins Haus beschlagnahmte und später massiv beschädigt zurückgab. Petrusic bestätigte, dass er vor einigen Jahren Dorin in Basel besuchte (Frühjahr 2017) und vor einem Café sass, als der türkische Pizzakurier vorbeifuhr und kurz anhielt. Der Mann erzählte Dorin vor insgesamt zwei Zeugen davon, dass er zwei Mal wegen Dorin verhört wurde, jedoch auf massiven Druck der Staatsanwaltschaft seine erste Aussage ändern musste. ihm wurde gedroht, dass er seine Aufenthaltsbewilligung verliert und die Schweiz verlassen müsse, falls er seine erste Aussage nicht ändert und Dorin nicht belastet.

Der Mann erklärte gegenüber Dorin und den Anwesenden, dass er Angst um die Existenz seiner Familie hatte, weswegen er auf den Deal eingegangen sei. Laut der Zeugenaussage von Jugoslav Petrusic bat der Mann Dorin um Entschuldigung, bat aber offenbar gleichzeitig um Verständnis für seine Situation. Mittlerweile zeigt sich auch der zweite Zeuge aus dem Café bereit, seine Aussage schriftlich zu bestätigen. Dorin legte Frau John auch dieses Dokument vor und beschuldigte ihr gegenüber die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, dass diese kriminelle und verbrecherische Methoden anwenden würde.

Zum Schluss von Dorins Beweisführung, als es offensichtlich war, dass der Mann auf Druck der Staatsanwaltschaft zum Lügen gezwungen wurde, fragte Dorins Anwalt Oliver Lücke den Mann, ob er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt wurde, was dieser bestätigte. Diese Bestätigung musste von Frau Nicole John wohl oder übel protokolliert werden, was für Dorin natürlich einen enormen Vorteil darstellt. Denn genau genommen steht die Staatsanwaltschaft ohne jegliche Beweise und quasi mit abgesägten Hosen da. Denn sämtliche Unterstellungen der Staatsanwaltschaft beruhen auf keinem einzigen reellen Beweis, wovon ich mich nach der bisherigen Durchsicht der Dokumente im Fall Alexander Dorin selbst überzeugen konnte.

Aufgrund dieses eindeutigen Sachverhaltes übergab der Anwalt Oliver Lücke am 31. 10. 2019 der Schweizer Botschaft in Belgrad einen Brief, der an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt geschickt wurde und in dem Herr Lücke aus den genannten Gründen die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Alexander Dorin verlangte. Der Staatsanwalt Markus Hofer befand es jedoch nicht einmal für nötig, auf diesen Brief eines Anwalts zu reagieren, was das selbstherrliche und arrogante Herrenmenschen-Gehabe der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zusätzlich verdeutlicht.

Bereits am 02. 10. 2019 schickte der Belgrader Anwalt Miroljub Petrovic einen Brief an den Staatsanwalt Markus Hofer. Als serbisch-schweizerischer Doppelbürger hat Alexander Dorin das Recht, ebenfalls von einem Anwalt aus Serbien verteidigt zu werden. Herr Petrovic machte in dem Brief auf die offensichtlichen Missstände im Verfahren gegen Alexander Dorin aufmerksam und verlangte von Markus Hofer Antworten auf diverse Fragen und Einsicht in die Dokumente. Fast schon überflüssig zu erwähnen, dass auch dieser Anwalt von Markus Hofer niemals eine Antwort erhielt, womit Herr Hofer gegen sämtliche Regeln des Umgangs der Staatsanwaltschaft mit Anwälten verstösst. Genau genommen ist es genau jenes Verhalten von Menschen, die sich darüber bewusst sind, dass sie sich nicht korrekt verhalten. Denn wer dermassen gegen sämtliche Gesetze und Richtlinien verstösst, der kann nichts Gutes im Schilde führen.

Ardašir Pârse: Frau Peran, mir ist anhand des Verhaltes des Staatsanwalts Markus Hofer und der Basler Staatsanwaltschaft im Allgemeinen buchstäblich übel geworden. In zivilisierten Ländern gilt die Anstiftumg und / oder Erpressung zur Falschaussage als Straftat, besonders erschwerend ist es, wenn diese Straftat von judikativen und / oder exekutiven Stellen ausgeübt wird und wenn die ermittlungstechnische Machtvollkommenheit der Ermittlungsbehörden nicht eingeschränkt oder definiert ist, bzw. dies nur auf dem Papier steht und nicht angewandt wird. Mir ist es ein Rätsel, dass ein Oberstaatsanwalt bei der Beweislast gegen Markus Hofer u.a. noch keine entsprechenden Haftbefehle gegen die betreffenden Tatverdächtigen in der Staatsanwaltschaft Basel Stadt erlassen hat. Staatsanwalt Markus Hofer hat hier nachweislich seine Machtbefugnisse in seinem Belastungseifer skrupellos überschritten. Die Frage warum er dies tut und wer dahinter steht, gibt zu recht Anlass zu Spekulationen. Ich versuche den geschilderten Sachverhalt wie folgt festzuhalten. Korrigieren Sie mich anschliessend, falls ich etwas falsch verstanden habe:

Das Schweizer Gesetz besagt, dass Protokolle der Staatsanwaltschaft nicht zu verwenden sind, insofern der Untersuchungshäftling während der Verhöre nicht von einem Anwalt begleitet wird, was bei Alexander Dorin offensichtlich fast durchgehend der Fall war. Im Fall Alexander Dorin kommt dazu, dass die Staatsanwaltschaft auf null materielle Beweise zurückgreifen kann. In Dorins Wohnung war während der Erstürmung seines Hauses absolut nichts Illegales zu finden, während weder Dorin noch seine Bekannten jemals vor Dorins Liegenschaft durchsucht worden sind. Einige von Dorins Bekannten erhielten alleine deswegen eine Strafanzeige wegen ‚Verstosses gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz’ und Bussen, weil sie auf Fotos zu sehen sind.

Dorin selbst konnte zudem bereits während seiner Haft darauf aufmerksam machen, dass er und andere Personen von der Staatsanwaltschaft terrorisiert und erpresst werden. Gleichzeitig bestätigten auch diverse von Dorins Bekannten, dass sie von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt terrorisiert und erpresst wurden. Die Staatsanwaltschaft selbst befindet es auch nach dem fünften Jahr nach Dorins Verhaftung nicht für nötig, ihr Verhalten zu erklären und antwortet nicht einmal auf Anwaltspost. Sehe ich das alles richtig?

Xenia Peran: Anhand meines bisherigen Einblicks in die Dokumente kann ich Ihren Eindrücken kaum widersprechen. Doch ich kann Sie beruhigen, Sie sind bei weitem nicht die einzige Person, die von diesem Verhalten von Markus Hofer und der Staatsanwaltschaft angewidert ist. In Serbien und Bosnien wurde Dorins Fall in diversen Medien bereits Hunderttausenden Menschen vorgestellt. Auch ausserhalb Serbiens berichteten diverse Kanäle und Blogger darüber. Auch Dorins Anwalt Oliver Lücke konnte in diversen Sendungen bereits intensiv darüber berichten. Der Kanadische Journalist John Bosnitch schickte zudem am 30. 01. 2020 eine E-Mail an Markus Hofer, in der er durch Sarkasmus seiner Befremdung gegenüber Hofers illegale Methoden Ausdruck verleiht. Es ist von äusserster Wichtigkeit, dass diese Aufklärung in den Medien über dieses unsägliche Verhalten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weiter betrieben wird. Auch ich selbst werde meinen Beitrag dazu leisten. Wie Sie vermutlich bereits mitbekommen haben, so erscheint Ende des kommenden Frühlings eine mehrsprachige Dokumentation mit Hunderten von Dokumenten, Fotos und Zeugenaussagen über die Basler Justizkriminalität im Fall Alexander Dorin.

Ardašir Pârse: Ich sehe das genauso und wir beschàftigen uns seit Anbeginn dieser Sauerei in unserem Online Magazin immer wieder damit. Es darf nicht geruht werden, bis Alexander Dorin Gerechtigkeit widerfährt. Frau Peran, ich bedanke mich recht herzlich für das Gespräch und ihren Einsatz für die Gerechtigkeit.

4 Gedanken zu „Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer und seine kriminellen Machenschaften

  1. Auweia, da ist die Kacke für die Staatsanwaltschafts-Kriminellen um den Basler Staatsanwalt Markus Hofer aber mächtig am dampfen. Recht so, das haben sich diese Schweinehunde aber auch redlich verdient.

  2. Was treibt die Staatsanwalt zu solchem Verhalten? Ist das sie „vprbildliche“ Schweiz oder ist sie auch schon durch den internationalen Filz tief infiltriert worden?

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