Mobbing gegen unbeqeme Anwälte in der Schweiz: Der Fall Rechtsanwalt Oliver Lücke.

Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.

Oliver Lücke: Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.

Ardašir Pârse: In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?

Oliver Lücke: Ja,  die Worte habe ich mit Bedacht gewählt. Ich habe dafür nämlich meine Gründe, was ich Ihnen gerne eingehend erklären möchte. Meine Kanzlei prosperierte auch im Jahre 2016 und ich sah hoffnungsvoll einer sehr erfolgreichen Selbstständigkeit als Anwalt entgegen. Dies lag wohl auch daran, dass ich mich bereits seit dem ersten Mandat von meinem Teilstudium in Deutschland leiten liess und ich auch die europäischen anwaltlichen Grundsätze und Berufsethik in meine Tätigkeit einfliessen liess. Grundsätzlich gilt ja beim Anwaltsberuf: Je unbeliebter ein Anwalt bei den Behörden ist, desto besser macht er seinen Job! Allerdings konnte ich nicht wissen, dass die Folgen von «unbeliebt» in der Schweiz so gravierend und einschneidend sein würden. Ich versuche es einmal chronologisch zu erzählen. Ich werde auch nur die Highlights zusammenfassen, damit das Interview nicht zu lang wird. Passiert ist natürlich viel mehr als nur das, was ich hier erzähle. Im April 2016 versuchte ein «Berufskollege» (wenn man den so überhaupt nennen sollte) mir in einem Zivilverfahren die Verwendung einer gefälschten Urkunde anzudichten. Die Gegenseite behauptete, dass ich eine extra für das Zivilverfahren zur Täuschung angefertigte Version eines Vertrags als Beweismittel eingereicht hätte, um das Gericht zu täuschen. Allerdings handelte es sich bei dieser angeblichen «Fälschung» um eine von insgesamt drei Versionen von ein und demselben Vertrag, der Gegenstand des Verfahrens war. Anzumerken ist auch, dass keine der drei Versionen von der Gegenseite unterschrieben war, sondern lediglich die Unterschrift von meinem damaligen Klienten trug. Mein Klient hat die Echtheit der drei Versionen nie bestritten.

Nun gut, glücklicherweise hatte ich von meinem Klienten eine E-Mail von der Gegenseite des Zivilverfahrens, in der nicht nur genau die angebliche «Fälschung» des Vertrages als Version des Vertrages im Anhang angefügt war. Nein, es war auch noch von der Gegenseite wörtlich genau diejenigen Passagen in der E-Mail zitiert worden, die eben in dem Zivilverfahren die angebliche Fälschung sein sollte. Mit anderen Worten wusste die Gegenseite ganz genau, dass es keine «Fälschung» sein konnte, da sie offensichtlich seinerzeit Gegenstand der Vertragsverhandlungen war. Ich dachte mir damals, da man sich zweimal im Verfahren unbeschränkt äussern darf, dass ich nach diesen Anwürfen in Wahrung des Verfahrensrechts eben anlässlich des mündlichen Parteivortrages zu Beginn der mündlichen Verhandlung die E-Mail dem Gericht als Beweismittel einreichen und auch klar stellen würde, dass es sich um ein Original handelt, was die Gegenseite auch weiss. Zufälligerweise war auch noch genau die Person für die Gegenseite bei der Gerichtsverhandlung anwesend, welche damals die E-Mail verfasst hatte. Ich reichte also dem Gericht die E-Mail ein und machte entsprechende Ausführungen, dass es keine «Fälschung» ist, was die Gegenseite auch genau weiss. Ich stellte vielmehr die Frage in den Raum, ob hier nicht womöglich der Verdacht einer falschen Anschuldigung im Raum stehen würde, da die Gegenseite uns einen versuchten Prozessbetrug unterstellt hatte.

Jedoch weit gefehlt! Nach meinem Vortrag wurden die Parteien aus dem Gerichtssaal gebeten und nach etwa 15 Minuten wurden mein Klient und ich wieder hereingebeten. Bereits damals war eigenartig, dass die Gegenseite gar keine Anstalten machte, mit in den Gerichtssaal zu kommen, obschon die Beiden weiter weg sassen und gar nicht hören konnten, dass nur wir hereingebeten wurden. Ich winkte denen noch zu, aber die Beiden blieben sitzen. Im Gerichtssaal dann kam das böse Erwachen! Trotz der E-Mail und meinen Erläuterungen erzählte diese Gerichtspräsidentin Franziska Luginbühl Schönenberger etwas von «Prozessbetrug», «Täuschung des Gerichts» und bla bla bla. Kurzum, die Gerichtspräsidentin Luginbühl zeigte meinen Klienten und mich wegen versuchten Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft an, weil – und das kann man nicht oft genug wiederholen – eine nachweislich echte und zu diesem Zeitpunkt selbst von der Gegenseite nicht mehr als falsch bestrittene Urkunde über mich bei Gericht eingereicht wurde.

Die Anzeige wurde zwar nach knapp vier Wochen mit einer Nichtanhandnahmeverfügung seitens der Staatsanwaltschaft beantwortet und somit gar nicht erst bearbeitet, aber dies war für mich das Schlüsselerlebnis, dass da offensichtlich etwas nicht stimmen konnte. Erwähnen kann ich hierzu vielleicht noch, dass ich fast zeitgleich im Februar 2016 wohl versehentlich zwischen den Seiten eines Entscheides vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein nicht für die Verfahrensparteien bestimmtes «internes Kontrollblatt» für die Archivierung des Falles erhalten hatte. Dieses Kontrollblatt beinhaltet eine Kurzbeschreibung über den Gegenstand und Ausgang des Verfahrens sowie die Verfahrensbeteiligten. Auf der Rückseite dieses «internen Kontrollblattes» hatte eine mir unbekannte Person mit blauem Filzstift den sinnfreien händischen Vermerk «Unser Freund…» angebracht. Abgesehen davon, dass dieser Vermerk bleibenden Eindruck über den Verfasser hinterlässt, zeigt dies sehr deutlich, wie unprofessionell und durchtrieben einige Personen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland sind bzw. wie über meine Person da geredet wurde. Wie schon gesagt, je unbeliebter ein Anwalt bei den Behörden ist, …. Meine Klientschaft hat mir freundlicherweise eine Schweigepflichtentbindung erteilt, so dass ich das Kontrollblatt als Beweis hier veröffentlichen kann. Aber kommen wir zurück zum Text.

Unser Freund

Ardašir Pârse: Das ist in der Tat heftig auf welchem intellektuellen Niveau in diesem Amt gearbeitet wird. Da reicht man als Anwalt eine echte Urkunde ein und sieht sich mit dem Vorwurf eines Betruges konfrontiert. Irgendwie erinnert dies alles auch an den Fall Dorin, wo auch ein Tatvorwurf konstruiert wurde.

Oliver Lücke: Ja, das ist so. Damals hatte ich eben noch nicht den Überblick über die Beweggründe von «gewissen Kreisen» (dazu kommen wir später noch) und den ganzen Verstrickungen zwischen Anwaltschaft und Justizbehörden. Für mich hätte eine Verurteilung zu einem versuchten Prozessbetrug das Ende meiner beruflichen Karriere bedeutet. Glücklicherweise scheint der Staatsanwalt bei der Sache nicht mitgemacht zu haben. Heute wissen wir ja sehr genau, wie in der schweizerischen Justiz ganz schnell ein Vorwurf konstruiert und durch alle nationalen Gerichtsinstanzen bestätigt wird. Nachdem ich die Nichtanhandnahmeverfügung erhalten hatte und damit definitiv erkannt wurde, dass nicht einmal ansatzweise ein Verdacht für einen versuchten Prozessbetrug vorlag, lehnte ich logischerweise namens meines Klienten die Gerichtspräsidentin Luginbühl sofort ab. Es war meinem Klienten nicht zuzumuten, nach so einer Vorgeschichte, namentlich eine haltlose Strafanzeige, in seiner Sache weiterhin von dieser Gerichtspräsidentin beurteilt zu werden. Des Weiteren erstattete ich Strafanzeige gegen den Gegenanwalt und dessen Klienten, da der Verdacht der falschen Anschuldigung im Raum stand. Und damit fing das Ganze wohl endgültig an. Ich stellte ganz schnell fest, dass mit absurden Begründungen der Vorwurf der falschen Anschuldigung haltlos sei. Es dürfte inzwischen keinen mehr überraschen, der sich mit dem Fall Dorin beschäftigt, dass alle Rechtsmittel ebenfalls erfolglos waren. Aber die Sache wurde sogar noch auf die Spitze getrieben, indem in dem Ablehnungsverfahren gegen die Richterin Luginbühl seitens des Regionalgerichts Bern-Mittelland und dem Obergericht des Kantons Bern weiterhin dreist behauptet wurde, ich hätte versucht «die Echtheit der Urkunde zu suggerieren», obschon zwischenzeitlich die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft zu genau dieser Frage rechtskräftig war und damit meine Unschuld für alle verbindlich festgestellt wurde.

Ich wiederum lehnte jeden Richter ab, der trotz Kenntnis der Nichtanhandnahmeverfügung weiterhin behauptete, ich hätte die Echtheit der Urkunde versucht zu suggerieren. So summierten sich die Ablehnungen über das Regionalgericht Bern-Mittelland auch auf das Obergericht des Kantons Bern und endeten schliesslich bei diesem Schweizerischen Bundesgericht. Darüber hinaus wurde gegen mich auch gleich noch ein anwaltliches Disziplinarverfahren durch das Obergericht des Kantons Bern eröffnet, weil ich nunmehr sogar noch ein falsches Beweismittel verwendet haben soll, obwohl es eine echte Urkunde war.

Hinsichtlich der Anwaltsaufsicht muss ich kurz anmerken, dass diese beim Obergericht des Kantons Bern angesiedelt ist. So können also die Oberrichter dort sehr praktisch sich selbst die unliebsamen Anwälte zuführen und nach Gusto disziplinieren. Dass die bernische Gesetzgebung des Anwaltsgesetzes allerdings gegen internationale Vereinbarungen wie beispielsweise die «Singhvi Declaration» der UN verstösst, welche eben eine Trennung von Anwaltsaufsicht und Gericht bzw. eine Besetzung der Anwaltsaufsichtsbehörde mit mehrheitlich Rechtsanwälten verlangt, interessiert da gleich wie die systematischen Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention in diesen Justizkreisen niemand. Zu diesen gewissen «Justizkreisen» kommen wir noch später.

Nun gut, nachdem erfolglos wegen der Richterablehnung und der Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Anschuldigung alle Instanzen durchlaufen waren und trotz Nichtanhandnahme des Strafverfahrens ich dennoch in einem Disziplinarverfahren wegen angeblicher Verwendung einer falschen Urkunde diszipliniert werden sollte, merkte ich sehr schnell, dass plötzlich systematisch und kategorisch Rechtsmittel beim Obergericht des Kantons Bern mit teilweise wirklich absurden und stupiden Begründungen abgewiesen wurden. Dies auch zum Nachteil meiner Klienten, die so um ihr Recht gebracht wurden. Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege wurden auch kategorisch abgewiesen. Darüber hinaus wurden amtliche Verteidigungen plötzlich widerrufen, damit ich auch dort kein Honorar mehr bekomme. Ich erkannte also schon Ende 2016 / Anfang 2017, wohin die Reise geht: widerwärtiges und feiges Mobbing von Teilen der Justiz.

Ardašir Pârse: Das ist schon krass, was da gelaufen ist. Das sieht so aus, als hätte man sich gegen Sie verschworen, weil Sie aufmüpfig geworden sind.

Oliver Lücke: Wie in allen totalitären Regimen sind Widerworte nicht gewünscht und werden sofort unterbunden. Wie ich schon angesprochen habe, fing man an, mich in finanzieller Hinsicht zu ruinieren. Wer im Kanton Bern in der Justiz nicht nach deren Vorstellungen funktioniert, bekommt halt auch kein Geld von denen. So einfach ist das Spiel für diese «gewissen Kreise». Das heisst also, dass nur diejenigen Rechtsanwälte ein üppiges Honorar erhalten, welche den Mund halten und den Damen und Herren in den Gerichten das Leben nicht schwer machen. So hat Herr Dorin mir auch berichtet, dass sein früherer Verteidiger lediglich durch ausgeprägte Geldgier auffiel, aber im Strafverfahren keinerlei Schritte für Herrn Dorin vornahm. Sage ich es noch etwas präziser: Rechtsanwälte sind lediglich Statisten und haben einzig und allein den Zweck, ein rechtsstaatliches Verfahren vorzugaukeln. In Tat und Wahrheit werden die Interessen des jeweiligen Klienten gar nicht gewahrt, geschweige denn nötigenfalls konfliktgeladen auf dem Rechtsweg durchgesetzt. Gut, dass mit dem Rechtsweg wissen wir ja auch inzwischen, dass da Urteile – ich spreche es heute einfach so aus wie es ist – zurecht gelogen werden, wie es gerade gebraucht wird. Ich habe einen «Entscheid» von diesem Obergericht des Kantons Bern, da wurde die Festsetzung von einem Verzugszins vor der Fälligkeit der Hauptforderung geschützt, d.h. wenn Sie eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen haben, dann müssen Sie nach diesem Urteil aber bereits einen Verzugszins während der 30 Tage Zahlungsfrist bezahlen. Sowas gibt es nur in der Schweiz und macht einen als gewissenhafter Rechtsanwalt sprachlos und auch hilflos, denn gegen so etwas hat man einfach keine Chance. Wie Sie sehen, steckt da System dahinter. Nachdem ich nach ein paar Anläufen schnell feststellte, dass ich von Seiten der Aufsichtsbehörden im Kanton Bern nichts zu erwarten hatte, wandte ich mich an die Europäischen Rechtsanwaltsverbände CCBE und FBE, um mir auf diesem Wege Unterstützung beizuziehen. Ich informierte diese beiden Anwaltsverbände und wurde gebeten, dass ich bei meinem nationalen Anwaltsverband darum bitten solle, dass der Verband um Hilfe in meiner Sache eben da nachsucht.

Ich wandte mich also als Mitglied des bernischen Anwaltsverbandes an den Vorstand des Verbandes, da ich eben davon ausging, dass Rechtsanwälte in einem Berufsverband sich gegenseitig beistehen und in Wahrung der Berufsethik solchem niederträchtigen Mobbing von Teilen der Justiz entschieden und geschlossen entgegentreten würden. Dies war aber weit gefehlt. Da war ich wohl durch meine deutsche Herkunft und mein anderes berufliches Selbstverständnis gewaltig auf dem Holzweg gewesen. Der Vorstand des bernischen Anwaltsverbandes traf sich zwar tatsächlich mit mir zu einem Gespräch im Herbst 2017. Während des Gespräches stellte ich allerdings bereits nach ein paar Minuten fest, dass da keinerlei Interesse bestand, mir beizustehen, sondern ich wurde eher noch unterschwellig mit Aussagen wie «Entzug der Zulassung», «Anzeige von einem Richter» usw. bedroht. Eine Unterstützung wurde ausdrücklich verweigert und es wurde mir vom Vorstand empfohlen, dass ich mich doch von einem erfahrenen Rechtsanwalt «coachen» lassen solle, was das auch immer heissen möge. Ich hatte sofort verneint. Zu diesem Zeitpunkt rügte ich bereits die fehlende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der bernischen Gerichte im Sinne von Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und rügte auch nur noch und ausschliesslich die Rechte und Freiheiten der Menschenrechtskonvention, weil ich da bereits erkannt hatte, dass nationales Recht in der schweizerischen Justiz so zusammengeschrieben wird, wie man es eben gerade braucht.

Die Sache geht sogar noch weiter. Ein Mitglied des Vorstandes des europäischen Anwaltsverbandes FBE wandte sich mit einer Anfrage wegen meiner Situation an den Bernischen Anwaltsverband, worauf der Vorstand mit fadenscheinigen Argumenten den FBE von einer Intervention geradezu abwehrte. Allerdings wurde dort schriftlich das «Angebot» auf Coaching durch einen erfahrenen Rechtsanwalt bestätigt. Unter Coaching verstehe ich wohl eher anwerben, um in diesen Seilschaften mitmachen zu dürfen, damit ich den Mund halte. Das Schreiben an den FBE kann ich hier ebenfalls als Beweismittel vorlegen. Das Schreiben wurde von Frau Andrea Lanz Müller verfasst. Der Name wird heute noch ein paar Mal mehr fallen.

Bernischer Anwaltsverband1

Bernischer Anwaltsverband2

Andrea Lanz Müller

Andrea Lanz Müller

Ardašir Pârse: Unter Seilschaften meinen Sie die Verbindung zwischen Anwälten und Justiz, oder wie darf man das verstehen?

Oliver Lücke: Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und nenne das nunmehr mafiöse Strukturen. Dies aus gutem Grund. Wie Sie aus dem Interview mit Dorin wissen, manipuliert die Schweiz in Strassburg den Ausgang von Beschwerden und das Schweizerische Bundesgericht macht die Vorarbeit, indem dort auf Rügen systematisch nicht eingetreten wird, damit in Strassburg dann der nationale Rechtsweg als nicht erschöpft behauptet werden kann. Jetzt kann ich Ihnen ein paar Beispiele für diese Verstrickungen geben. Beim Obergericht des Kantons Bern sitzt ein Oberrichter Christoph Hurni. Dieser Oberrichter Christoph Hurni ist besonders übel aufgefallen, was bei der Intrigenwirtschaft im Obergericht des Kantons Bern was heissen mag. Ich verweise zum Beispiel auf den vorstehend vorgestellten «Entscheid» wegen Verzugszins vor Fälligkeit der Forderung. So ist der Oberrichter Hurni durch besonders übles Ignorieren von Vorbringen gleich wie beim Bundesgericht aufgefallen. Auch mit Nichteintreten auf Beschwerden oder Vorbringen «glänzt» dieser Oberrichter. Wie Sie dem nachfolgenden Beispiel eines Schreibens vom 05. Februar 2019 ersehen können, schickte sich dieser Oberrichter Hurni an, auf Beschwerden „nicht einzutreten“ und zudem auch, über gegen ihn gerichtete Ausstandgesuche ebenso selbst zu entscheiden und die Gesuche einfach mal als «querulatorisch und rechtsmissbräuchlich» zu bezeichnen. Eine Busse drohte mir dieser Oberrichter Hurni auch gleich noch an, was er zu einem späteren Zeitpunkt dann auch mehrfach tat. Oberrichter Hurni sieht sich also dazu befugt, in eigener Sache zu entscheiden und auch zu sanktionieren, wenn er der Meinung ist, dass das Prozessthema „rechtsmissbräuchlich“ ist. Wenn das mal kein unschönes Beispiel für gelebte Herrschsucht bzw. mit den Worten aus dem Schreiben vom 05. Februar 2019 für eine «bös- und mutwillige Prozessführung» seitens diesem Oberrichter Hurni ist, dann weiss ich auch nicht, was es sonst ist. Sie im Internet ein wenig recherchieren, werden Sie feststellen, dass dieser Oberrichter Hurni vorher als Gerichtsschreiber in der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts tätig war. Zur gleichen Zeit war auch dieser im Interview mit Herrn Dorin zur Korruption in Strassburg erwähnte Alexander Misic als Gerichtsschreiber beim Bundesgericht tätig und beide kennen sich, wie man im Internet erfahren kann. Da kann man schon auf Gedanken kommen, warum dieser Oberrichter Hurni auf ganze Beschwerden oder nicht genehme Rügen einfach mal nicht eintritt. Auch wenn es darum ging mir Bussen, oder mir die Kosten von Beschwerdeverfahren aufzuerlegen, war dieser Oberrichter sehr grosszügig. Dazu muss ich sagen, dass sowohl das Schweizerische Bundesgericht, als auch das Obergericht des Kantons Bern hinsichtlich meiner Rügen von einem Verstoss gegen Art. 6 EMRK hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dieser beiden Gerichte in den dazu ergangenen Urteilen nicht nur seitenweise Beschwerdebegründungen und zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entweder ignoriert, oder bestenfalls nur selektiv in den jeweiligen «Urteilen» erwogen hatten. Nein, man war sogar noch so dreist, auf solche manipulierten Urteile mir «Querulanz» vorzuwerfen und mir die Kosten der Verfahren aufzuerlegen! Stellen Sie sich das mal vor, da lügen sich Gerichte die mutmasslich politisch gewünschte Begründung eines Urteils völlig losgelöst von der Begründung des jeweiligen Rechtsmittels zusammen, um dann gestützt auf solche «Urteile» mir noch die Kosten aufzuerlegen. Dass da an der Rüge hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der besagten Gerichte wohl doch etwas dran ist, bestätigt dies neben dem widerwärtigen Mobbing gegen mich. Besonders krass ist die Tatsache, dass mir Kosten vom Obergericht des Kantons Bern wegen eben dieser angeblichen aussichtlosen Rüge auferlegt wurden, dieses Bundesgericht aber im Sinne eines Betriebsunfalls mit den beiden Urteilen 6B_63/2018 und 6B_1458/2017 vom 21. Juni 2018 in jeweils Erwägung 3.2.3 die damalige gesetzliche Regelung für die Gerichtsorganisation im Kanton Bern als «problematisch» und nur als «Übergangslösung» erkannte. In der Folge zu diesen beiden Urteilen wurde dann seitens des Obergerichts des Kantons Bern ganz kleinlaut das Organisationsreglement des Obergerichts des Kantons Bern um einen Art. 27a ergänzt. Dies wegen eben meiner Rügen, wofür man mich in ganz schäbiger Weise vorgängig in einer Vielzahl von Urteilen mit den Gerichtskosten belegt hatte. Das vorstehend erwähnte Schreiben von Oberrichter Hurni vom 05. Februar 2019 drohte mir wie bereits erwähnt im letzten Absatz eine Busse an, weil das Bundesgericht mehrfach entschieden habe, dass meine Rüge «aus der Luft gegriffen» sei. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings das Organisationsreglement des Obergerichts des Kantons Bern eben gerade wegen meiner Rüge seit 5 Monaten geändert gewesen. Von „aus der Luft gegriffen“ kann da wohl offensichtlich keine Rede sein und beweist einmal mehr, wie dieser Oberrichter Hurni skrupellos sich eine Begründung so zurecht schreibt, wie er es situativ gerade braucht. Dieser Oberrichter Hurni ist an Niedertracht wohl nur schwerlich zu übertreffen! sieht man sehr schön, wie seitens dieser Gerichtspersonen am Obergericht des Kantons Bern von Anfang an gar keine Bereitschaft vorhanden war, die Begründung der Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen und ordnungsgemäss zu erwägen. Es ging denen offensichtlich nur darum, mich irgendwie möglich finanziell zu schädigen. In meinen Augen sind alle diese Gerichtspersonen und ganz besonders dieser Oberrichter Hurni charakterlich gänzlich ungeeignet, ein Amt als Richter auszuüben. Dieser Oberrichter Christoph Hurni soll übrigens an der Universität Luzern als Privatdozent Zivilprozessrecht lehren. Was bin ich froh, dass ich an der Universität Frankfurt am Main in Deutschland und der Universität Bern Student war und dies zu einer Zeit, als dieser Oberrichter Hurni keinen Lehrauftrag hatte.

Christoph Hurni

Christoph Hurni

Ein Beispiel für das „Nichteintreten“ und Androhung von Bussen

Das geht aber noch weiter: Dieser Oberrichter Hurni ist zufälligerweise Präsident einer Zivilkammer beim Obergericht des Kantons Bern und ebenfalls rein zufällig landen Beschwerden gegen die Urteile und Entscheide dieser Zivilkammer häufig in der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts, wo dieser Oberrichter Hurni vorher arbeitete. Doch das geht noch besser! In zahlreichen Urteilen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichtes war dann gleich auch noch die Bundesrichterin Kathrin Klett beteiligt. Oberrichter Hurni war persönlicher Mitarbeiter von Bundesrichterin Klett. Ich überlasse es der Fantasie des Lesers, warum das so sein könnte.

Oder nehmen wir den aktuellen Vorstand des bernischen Anwaltsverbandes. Wie bereits angesprochen, hatte ich ein Gespräch mit Personen des Vorstandes wegen dem mir zuteil gewordenen Mobbing. Die eine Person ist Andrea Lanz Müller aus der Kanzlei «Das Advokaturbüro» in Bern. Frau Andrea Lanz Müller ist die Ehefrau von Fürsprecher Franz Müller und die Präsidentin des Vorstandes des Bernischen Anwaltsverbandes. Der Ehemann Franz Müller wiederum sitzt auf Vorschlag des bernischen Anwaltsverbandes in der bernischen Anwaltsaufsicht. Oder nehmen wir die Kanzlei Kellerhals Carrard, welche im Jahre 2017 eine Leuchtreklame an dem Gebäude installiert hatte, obwohl das Bundesgericht in früheren gesitteteren Zeiten eine Leuchtreklame als unzulässige Anwaltswerbung entschieden hatte. Das hatte damals allerdings bei der Anwaltsaufsicht des Kantons Bern niemanden interessiert, denn es handelte sich schliesslich um die ehrenwerte und alt eingesessene Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard. Und nun raten Sie mal, wer auch im Vorstand vom Bernischen Anwaltsverband sitzt? Ein Herr Fürsprecher Andreas Güngerich als Partner von Kellerhals Carrard und dieser Andreas Güngerich ist des Weiteren auch Mitglied der Anwaltsprüfungskommission. Besonders krass war die Situation bis zum Mai 2017, wo allen Ernstes ein Fürsprecher Dr. Fritz Rothenbühler von Wenger Plattner gleichzeitig Präsident des Vorstandes des bernischen Anwaltsverbandes und in der Anwaltsaufsicht tätig war. Im Mai 2017 trat dieser Fürsprecher Dr. Rothenbühler dann von seiner Tätigkeit als Präsident des Vorstandes beim Anwaltsverband zurück, blieb aber bei der Anwaltsaufsicht. Da sieht man gleich, welche der beiden Tätigkeiten Priorität hatte. Da bleiben schlussendlich keine Fragen offen, warum seitens des bernischen Anwaltsverbandes keine Unterstützung erfolgte. Heute ist das Präsidium des Vorstandes des Bernischen Anwaltsverbandes und die Tätigkeit bei der Anwaltsaufsicht immerhin auf das Ehepaar Andrea Lanz Müller und Franz Müller aufgeteilt, wie vorstehend beschrieben. Ich habe eine protokollierte Aussage von einer Person, welche mich per E-Mail übelst beschimpft hatte und mich aufforderte, meine Tätigkeit als Anwalt zu beenden und dass ich die Schweiz zu verlassen hätte. Diese Person war so intelligent, dass diese Person eine E-Mail mit einem falschen Namen versandte, sich aber wunderte, dass die Person ermittelt werden konnte. Von einer IP-Adresse wusste der Verfasser augenscheinlich nichts. Also das gleiche Niveau wie der Vermerk «Unser Freund…» auf dem internen Kontrollblatt. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Person in dieser E-Mail nur das geschrieben hatte, was die Person über meine Person gehört hatte, gab diese Person bereitwillig zu Protokoll, dass ich mich in «gewissen Kreisen» exponiert hätte. Diese Person arbeitet in einer Kaderposition in der bernischen Verwaltung mit Bezug zur bernischen «Justiz». Mehr Beweise bedarf es wohl nicht, um ein widerwärtiges und konzertiertes Mobbing belegen zu können. Und dabei darf man nicht vergessen, dass das von physisch erwachsenen Menschen im Kollektiv, aus einer Machtposition heraus und hinterlistig praktiziert wurde. Ob diese Personen auch charakterlich eine dem Alter entsprechende geistige Reife haben, soll sich der Leser dazu ein eigenes Bild machen. Ich bin jedenfalls soweit, dass ich mich bis auf wenige Ausnahmen von keinem bernischen Anwalt mehr als «Kollege» bezeichnet wissen möchte, weil ich das als entehrend auffasse. «Kollege» heisst bei denen nämlich immer nur der eigene Vorteil, aber keinesfalls Kollegialität im Wortsinn. Auf deren «Kollegialität» kann und möchte ich deshalb lieber verzichten. Nicht nur, dass mich diese nachweisliche Intrigenwirtschaft anwidert, nein, niederträchtiges Mobbing ist allgemein für mich das armseligste und feigste, was es gibt.

Kellerhals_Carrard

Kanzlei Kellerhals_Carrard

Dr. Fritz Rothenbühler

Dr. Fritz Rothenbühler

Ardašir Pârse: Jetzt wird einem klar, warum Sie keine Hilfe erhielten. Das sind wirklich übelste Seilschaften. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich Seilschaften in der Justiz sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Italienischen Republik ebenso erleben durfte, wobei ich in Deutschland einen sehr guten Anwalt hatte, der mich immer gewarnt hatte davor, wie das Rechtssystem funktioniert.

Oliver Lücke: Es sind nicht nur Seilschaften, sondern nach meiner Wahrnehmung auch übelste Verräter an den Prinzipien des Anwaltsberufes. Was können Sie als möglicher Klient von einem solchen Anwalt erwarten, der seine Berufskollegen in so einer Funktion verrät bzw. im Stich lässt? Ich kann es Ihnen sagen, nämlich gar nichts. So ein Anwalt wird niemals die Konfrontation für die Interessen seiner Klienten mit den Behörden suchen, sondern eher noch gegen die Interessen seiner Klientschaft arbeiten. Dass der Vorstand des bernischen Anwaltsverbandes darin Übung hat, kann ich bei der Gelegenheit auch gleich noch erzählen. Wie ich bereits sagte, rüge ich in der Schweiz nur noch die Rechte und Freiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention, weil dies die einzige Möglichkeit ist, die Manipulationen und Verfälschungen meines Vorbringens in den Urteilen der Schweizerischen Gerichte belegen zu können. Dies scheint nicht nur bei den Gerichten zu stören, sondern hat auch die Personen aus dem Vorstand des bernischen Anwaltsverbandes auf den Plan gerufen, da man wohl um die eigenen Pfründe und Vorteile fürchtet. So wurde im Oktober 2018 ein Verfahren mit Ausschluss meiner Person aus dem Anwaltsverband seitens des gesamten Vorstandes angestossen, weil ich die Rechte und Freiheiten der Menschenrechtskonvention aussichtslos rüge und «ich mich nicht davon abbringen lassen würde». Dass diese Rügen tatsächlich wegen der Korruption in Strassburg «aussichtlos» sind, hatte man aber seitens der Akteure des Vorstandes vergessen zu erwähnen. Nun gut, es wurde ein «Verfahren» bei der verbandsinternen «Standeskommission» speditiv eröffnet und eine «Schlichtungsverhandlung», äh, Entschuldigung, nenne ich es besser «Schauspiel ohne Eintritt», durchgeführt. Dem Protokoll zu dieser Verhandlung können Sie entnehmen, dass wieder einmal diese Andrea Lanz Müller zusammen mit einem Dominik Gasser den Vorstand vertreten hatte. Die «Verhandlung» führte ein Fürsprecher Felix Bangerter aus Thun. Nachdem bei dieser Schlichtung erwartungsgemäss keine «Einigung» erzielt werden konnte, wurde das Verfahren auf Ausschluss aus dem Anwaltsverband fortgeführt. Allerdings ist seit ca. Ende Januar 2019 in dem Verfahren nichts mehr passiert, nachdem der Druck auf diesen Club da grösser wurde. Auch werden Briefe von denen nicht mehr beantwortet. Auch Anfragen von der Presse zu der Sache bleiben unbeantwortet. Erst war man da nicht zu bremsen, um dann mit diesem abgesprochenen Schauspiel in der Versenkung zu verschwinden, weil das aus deren Sicht alles aus dem Ruder gelaufen ist. Da wären wir dann wieder bei den Worten armselig und feige, so wie es halt charakterlich zu hinterlistigen Mobbern passt.

Verhandlungsprotokoll1

Verhandlungsprotokoll2

Verhandlungsprotokoll3

Felix Bangerter

Felix Bangerter

Zwischenzeitlich ist uns die Korruption in Strassburg bekannt und nachweisbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zudem kürzlich eine Beschwerde in Bezug auf einen Verstoss gegen Art. 3 EMRK, erniedrigende Behandlung, angenommen, welche genau diese Manipulationen in der Rechtsprechung der schweizerischen Justiz durch Ignorieren und Verfälschen von Beschwerdevorbringen und einen Mobbingvorfall gegen mich zum Thema hat. Dazu kommen unsere Presseaktivitäten und derzeit sind drei ausländische Anwaltsverbände an der Prüfung, ob diese Verbände einen Antrag auf Unterstützung meiner Person beim CCBE und/oder FBE stellen werden. An dieser Stelle sieht man sehr schön den Unterschied zwischen europäischer Anwaltschaft und diesen mafiösen Strukturen im Kanton Bern. Das Mobbing kommt bei den ausländischen Anwaltsverbänden nicht gut an und ist einfach nur empörend. Ein ausländischer Anwaltsverband hat bereits erklärt, dass dieser einen entsprechenden Antrag auf Unterstützung meiner Person bei beiden Anwaltsverbänden CCBE und FBE stellen wird. Meine Aufforderungen an den Vorstand des Anwaltsverbandes und diesen Felix Bangerter der Standeskommission, geschlossen zurückzutreten, blieben natürlich unbeantwortet. Auch hier sieht man, wie sich einige Personen einiges herausnehmen können. Bei mir war man dagegen nicht zu bremsen, mich aus dem Verband ausschliessen zu lassen, weil ich einfach nur meine Arbeit als Anwalt machte. Bei sich aber wird mit einem anderen Mass gemessen und bei sich selbst wird gar nicht erst reagiert. Ich erinnere an dieser Stelle nochmals an die Leuchtreklame von Kellerhals Carrard. Ich bin mir auch ganz sicher, dass ich nicht der Einzige Anwalt bin, der auf diese widerwärtige Intrigenwirtschaft hin beruflich ruiniert wurde, weil er oder sie unbequem war, oder einfach nur zu erfolgreich war und die Gewinnsucht bzw. Missgunst bei einigen «Berufskollegen» sich Bann brach. Dafür sind die Strukturen nämlich viel zu fest und stramm organisiert, als dass das bei mir ein Einzelfall sein soll. Auch die zahlreichen Vorfälle in den unterschiedlichen Justizbehörden zeigen sehr deutlich, dass das ein ganzes Netzwerk zu sein scheint. Bei der mobbenden Richterschaft dürfte wohl Niedertracht, oder Herrschsucht eine Rolle spielen. Es wird im Ergebnis aber keine grosse Rolle spielen, ob der jeweilige Beweggrund für dieses feige kollektive Mobbing lediglich in Niedertracht um der Niedertracht ihrer selbst willen, oder der Freude daran, oder wegen Gewinn-, oder Herrschsucht, oder schlicht «nur» wegen Missgunst zu finden ist, denn jeder dieser Gründe für sich alleine dürfte in der zivilisierten Gesellschaft als verwerflich angesehen werden.

Beschwerde_Eur. Gerichtshof

Ardašir Pârse: Auch ich muss sagen, ich bin sprachlos trotz meiner Erfahrungen mit der Justiz und dem jetzigen Wissen, das man Unehrlichkeit und Sippenwirtschaft noch toppen kann und kann das alles nicht glauben, aber ich sehe ja die Beweise. Das ist ja wie in einem schlechten Film. Was macht man als Anwalt in so einer Situation?

Oliver Lücke: Ganz ehrlich gesagt habe ich mit diesen Leuten verständlicherweise abgeschlossen und möchte mit denen nichts mehr zu tun haben. Ich wüsste auch nicht, worüber ich mich mit denen gedanklich austauschen könnte, zumal ich diese Personen sogar noch aufwerten würde, wenn ich denen auch nur eine Sekunde mehr Beachtung schenken würde, als unumgänglich notwendig. Leider stecke ich aber trotzdem in diesem Mobbing drin, da ich nicht einfach meine Klienten diesen Leuten anheim geben möchte. Ich werde mit meinen Klienten jedes einzelne Verfahren nach Strassburg weiterziehen, sobald die Korruption in Strassburg öffentlich gemacht und ausgemerzt wurde. Selbst die Europäische Union hat auf meine Petition 1068/2018 hin auf einen möglichen Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen anerkannt, was bei den vorgelegten Beweisen auch nicht verwundert. Also auch von dieser Seite kommt dieses ekelhafte Gebaren von «gewissen Kreisen» nicht gut an. Auch wird das alles in eine entsprechende vertiefte Dokumentation über schweizerische Behördenkriminalität Eingang finden. Gerne würde ich mit Ihnen in einem weiteren Interview die weiteren Entwicklungen in der Sache besprechen.

Ardašir Pârse: Selbstverständlich, Herr Lücke, ich bin auch mehr als nur gespannt, wie die Sache weitergeht. Bis zum nächsten Interview wünsche ich Ihnen viel Kraft und Unterstützung gegen diese Zusammenrottung von Mobbern.

Oliver Lücke: Vielen Dank für das Interview. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten und wenn die Zeit reif ist, sehr gerne wieder von Ihnen interviewen lassen. Derzeit warte ich auf das Ergebnis des Europäischen Parlaments hinsichtlich meiner Petition. Ob das Europäische Parlament «nur» eine Entschliessung fällen, oder ob die EU Kommission sogar noch weitreichendere Massnahmen in der Sache ergreifen wird, wird sich zeigen. Dann bleibt noch abzuwarten, was aus der Intervention des CCBE und des FBE werden wird, da sich beispielsweise der CCBE mit dem Programm «Defence of the Defenders» an die zuständigen Stellen in der Politik wendet. Vor allem werden die Anschreiben des CCBE über die Website veröffentlicht und die Schweiz würde dann als einer von ganz wenigen westeuropäischen Staaten in dieser Liste zwischen Swaziland und Syrien mit dem Schreiben zu meiner Situation erscheinen. Wir haben auch die Überlegung, ob nicht mehrere ausländische Anwaltsverbände bei den beiden europäischen Anwaltsverbänden CCBE und FBE die Möglichkeit haben, den Ausschluss des schweizerischen und bernischen Anwaltsverbandes zu beantragen, denn diese beiden schweizerischen Anwaltsverbände haben mit der aktuellen Besetzung der Vorstände dort nichts verloren. Auch werden wir in der Presse das alles weiter publik und die Übertäter und deren Machenschaften namhaft machen, damit die Menschen ausserhalb der Schweiz erfahren, mit was man es hier zu tun hat. Ziel ist und bleibt, dass innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und selbstverständlich auch anderswo politische Mehrheiten entstehen, welche sich gegen das Gebaren der Schweiz richten. Ganz wichtig ist zum Beispiel, dass das so genannte «Lugano Übereinkommen» schnellstmöglich gekündigt wird, denn derzeit kann die Schweiz mit dieser «Justiz» jedem innerhalb der Europäischen Union mit solchen manipulierten zivilrechtlichen Urteilen in die Tasche greifen und der Betroffene kann sich gegen die Anerkennung der Vollstreckung in seinem Staat nicht einmal wehren. Ein Unding, wenn man die Zustände und Manipulationen in der Schweizerischen Justiz kennt. An der schweizerischen Landesgrenze muss der Wirkungskreis für diese Leute unbedingt Schluss sein. Auch der Ausgang meiner im Text erwähnten Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dürfte interessant werden. Also wir werden uns bestimmt in den nächsten Monaten wieder treffen.

Ardašir Pârse: Ich freue mich auf unser nächstes Treffen und wünsche Ihnen bis dahin alles Gute.

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Französische Version

30 Gedanken zu „Mobbing gegen unbeqeme Anwälte in der Schweiz: Der Fall Rechtsanwalt Oliver Lücke.

  1. In der Schweiz werden von der ‚Justiz‘ und solchen Systemnutzniessern wie z.B. Fritz Rothenbühler, Felix Bangerter, Christoph Hurni, Andrea Lanz Müller und anderen korrupten Witzfiguren regelmässig solche Schweinereien inszeniert, die an einschlägig bekannte Bananenrepubliken erinnern und die man der Öffentlichkeit selbstverständlich vorstellen muss.

      • HRR Lucke Guten Tag
        Zeit 7 Monat bin auf dem suche deine neue Adresse wei deine email und Nummer telefon gehen nicht mehr. bitte melde Sie bei mir es ist sehr Wichtiger.
        Vielen Dank Frau Scheidegger aus Bern

  2. Ich kann mich der Kritik von Kollege Oliver Lücke vollumfänglich anschliessen. Bern besetzt in der Justizklüngelei auch nach meiner Wahrnehmung einen Spitzenplatz, wobei ich jedoch für keinen der übrigen Kantone die Hand ins Feuer legen möchte. Die Berner hatten über mich und drei weitere Kollegen im Zusammenhang einer Verteidigung von zwei RAF-Mitgliedern postwendend ein lebenslängliches Berufsverbot in ihrem Kanton auferlegt, weil wir ihnen vorgeworfen hatten, unsere Klienten gefoltert zu haben. Auf Beschwerde wurde die Sache vom Bundesgericht an die Berner Justiz zurückgewiesen, welche darauf das Verbot auf ein Jahr reduzierten. Die nach Strassburg weitergezogene Folterbeschwerde kam nicht vor den Gerichtshof, aber immerhin vor den Ministerrat. Fünf von den damals zwölf Ministern teilten unseren Vorwurf!

    Kommentar überflüssig…

    Was Strassburg anbelangt, verlange ich – obwohl ich zwei Beschwerden gegen die Schweiz gewonnen habe – die Abschaffung des EGMR. Statt alle dort eingegangen Klagen zu prüfen, verbarrikadiert sich dieser Gerichtshof hinter Formvorschriften, sodass nur ein kleinerer Teil der eingereichten Beschwerden überhaupt registriert werden. Zieht man die nichtregistrierten Beschwerden in seine Statistik mit ein, muss man inzwischen von einer Erfolgsquote im Einpromillebereich ausgehen. Ich verlange öffentlich die Abschaffung dieses Betrugsgerichtshofes.

    http://edmund.ch/mi.html

    Dito für das schweizerische Bundesgericht:

    http://edmund.ch/mu.html

    In einer jüngsten Beschwerde habe ich ihm noch einmal klaren Wein eingeschenkt:

    Klicke, um auf GR25.pdf zuzugreifen

    Ich versichere Kollege Lücke meiner uneingeschränkten moralischen Unterstützung. Er soll sich durch diese sich in jeder Hinsicht disqualifizierenden Gestalten in keiner Weise einschüchtern lassen.

    RA Edmund Schönenberger

  3. Pingback: Mobbing gegen unbeqeme Anwälte in der Schweiz: Der Fall Rechtsanwalt Oliver Lücke. Volksschuldirektor Christoph Ludwig bestätigt derartige „Machenschaften“ und „Seilschaften“ auch in Österreich! Recht wird zu Unrecht und Verfah

  4. Ich habe Ihren Bericht mit grossem Interesse verfolgt und kann Ihnen hier noch weitere Information über den Filz in der Berner Justiz geben. Bei der Person, die Oliver Lücke mittels einer gefälschten E-mailadresse beschimpft hatte handelt es sich um David Jakob. Der Fall hat intern für ordentlich Unruhe gesorgt. https://www.krim.unibe.ch/ueber_uns/personen/jakob_david/index_ger.html
    David Jakob, als mittlerweile rechtskräftig verurteilter Straftäter, hat diese E-mail wohl sogar von seinem Arbeitsplatz in diesem Institut der Universität Bern geschrieben. Was aber lediglich aufzeigt, mit welcher einfältigen Dreistigkeit in der Berner Verwaltung „gearbeitet“ wird.

  5. Es gilt als erwiesen, dass die SPD (hier: vertreten durch Th. D. aus H.) das offenkundig gefälschte
    Gerichtsprotokoll *? C 92/91 Riesa; 10.1.92* für richtig beurkundet hat. Wenn der Beweis offen
    gelegt werden kann, schuldet mir Th. D. bzw. die SPD einen Betrag von 28,3 Mio. Euro.

    Beweis siehe: 38222/97 EGMR.

    Such einen Rechtanwalt, welcher auf Erfolgshonorarbasis
    den Schuldbetrag gerichtlich geltend mach und einzieht!

  6. Vielen Dank für den Beitrag. Ich danke Herrn Kollege Lücke über seine Beiträge. Ich sehe sehr viele Anhaltspunkte für ein Mobbing. Ich habe aus dem Kanton Bern einige Berichte gehört gerade wie es dort zugeht. Selber habe ich auch einige merkwürdige Erfahrungen gemacht. Grundproblem in der Deutschschweiz (ich nehme die anderen Sprachgruppen wegen mangelnder Erfahrung aus) scheint mir die anerzogene unbewusste Fremdenfeindlichkeit bis tief in das Bildungsbürgertum + Nationalismus. Man übernimmt unbewusst ein mittelalterliches Standesdenken. Da kommt etwa sein Anfang der 0er Jahre „Dütsche“ und nehmen dir die Prof-Stelle, die Anwaltsstelle usw. weg. Die ist aber eigentlich dem Stückli, der Schnell oder für die Scheidegger gedacht. Früher ging es noch gut, da die Schweizer kaum Chemiker, Physiker oder Mediziner ausbildeten. Man holte sie von der Nachbarschaft. Der „Jugo“ auf der Baustelle , der Franzose und Deutsche bei den CIBAS-Gaigys. Weswegen man sich nicht in die Querer kam. Die ganze Zuwanderung aus dem EU-Raum ins Justizsystem überfordert diese Personen. Immerhin scheinen Verwaltung und Justiz die letzten Fluchtburger der ethnischen Deutsch-Schweizer.

    Ich als Litauer, wir haben in der Regel einen den Deutschen sehr ähnliches Verstehen von Justiz. 1991 (vor den Bilateralen) hatten wir eine schwere Zeit in Litauen. Mir hat man in Basel für etwa den 30-fachen Lohn eine Stelle bei einer US Firma angeboten. Ich unterschrieb den Vertrag, dann sollte es an die Bewilligung gehen. Ich bekam einen Anruf aus dem Migrationsamt Basel Stadt und er stellte sich in dialektalen Deutsch als „Advokat“ vor. Wortlaut etwa „Herr Brasuaskas, was wollen Sie in unserem Land? wir haben genug „Jugos“ bei uns, wir brauchen keine weiteren Risiken in unserem Land“ . Kurze Zeit später rief mich die Amerikanische Firma an und meinte mein Gesuch wurde abgelehnt.

    Heute sage ich–.. Wenn ich so Geschichten wie von Herrn Lücke sehe…. Glück gehabt. Ich machte meinen Weg als unabhängiger Anwalt in Litauen, zwar mit viel weniger Geld aber dafür in Würde und Achtung. Rassismus, Fremden- und Menschenfeindlichkeit haben in einer modernen Demokratie nichts verloren. Außerdem ist das Leben bei uns viel spannender.

    • Sehr geehrter Herr Kollege

      Vielen Dank für Ihren Beitrag. Besonders Ihren letzten Sätzen: „Ich machte meinen Weg als unabhängiger Anwalt in Litauen, zwar mit viel weniger Geld aber dafür in Würde und Achtung. Rassismus, Fremden- und Menschenfeindlichkeit haben in einer modernen Demokratie nichts verloren. Außerdem ist das Leben bei uns viel spannender“, gibt es nichts mehr hinzuzufügen.

      Mit besten und kollegialen Grüssen

      Oliver Lücke

      • HRR Lucke Guten Tag
        Zeit 7 Monat bin auf dem suche deine neue Adresse wei deine email und Nummer telefon gehen nicht mehr. bitte melde Sie bei mir es ist sehr Wichtiger.
        Vielen Dank Frau Scheidegger aus Bern

    • …erstaunt mich keinen Dreck. Mir ist der Fall Heutschi bekannt.
      Ich selber wurde, verfüget von der lieben Badener you Rist in Frau Ilona Saputelli, direkt ab Flugzeugtüre für 30 Stunden in U Haft genommen wegen „Rassismus“… Weil ich auf meinem Blog bumibahagia.com Geschichtsrevisionistisches eingestellt hatte. Zahlte 2100, hatte zwei Jahre Bewährung mit Drohung von 100 Tagen Haft im Falle von nicht brav sein. Ich…Rassist…lebe zusammen mit Indonesiern, begegne jedem Menschen als Mensch.
      Frau Saputelli ignoriert das übergeordnete Recht auf Forschung und freie Äusserung von Forschungsergebnis, sprich Recht auf freie Meinungsäusserung.
      Bah, mein Fall ist Erdnüsschen, klar. Passt aber ins Gesamtbild.

  7. Wie Herr Lücke, Seine Berufskollegen bez. unserem Unrechtssystem hier darlegen kann ich (Rentner) vollumfänglich als Normalität in unserem Schurkenstaat a la Kim Jong Un bestätigen mit dem Unterschied das hier Hunderttausende KimJonguns Ihr Unwesen treiben. Die Meineidgenössische Bananenrepublik ob in Bern oder hier bei den Thurgaunern und den übrigen Kantonen wird von Vasallen regiert, welche im hochkriminellen Filz untereinander so verflochten sind, dass nur deren industriellen Wahl-Sponsoren jegliche Unterstützung u.a. bei teils sogar Beweisen von Staatlichen Behörden kein Einziger gewürdigt wird und per Nazirecht wird man als klares Betrugsopfer sodann zum Täter verurteilt. Seit unserem Wiederzuzug aus dem Ausland 2007 mussten wir über 120 betrügerische Gesetzwidrige Machenschaften über uns ergehen lassen. N.B. wir waren beim Prozess, welcher von RA Edmund Schönenberger als Rechtsgegener vertreten wurde in ST. Gallen anwesend. Was hier vorging spottet jeglicher Beschreibung.
    Wünsche allen Betroffenen, welche dieser Bananenrepublik noch den Rücken kehren können viel Erfolg und Glück, für uns JG.40/42 ist es leider zu spät Willy Richartz

    • Sehr geehrter Herr Richartz

      Vielen Dank für Ihren Beitrag. Es ist aufgrund der Luganer Übereinkunft nicht so einfach diesem Staat und dessen Justiz den Rücken zuzuwenden. Es muss daher ein vorrangiges Ziel sein, dass Urteile dieser „Justiz“ nicht mehr im Ausland vollstreckt werden können.

      Mit freundlichen Grüssen

      Markus Omlin

      • Sehr geehrter Herr Omlin,
        danke für die Blumen. Das Ziel hat Hr. RA Edm. Schönenberger (wir kennen Ihn persönlich seit 10 Jahren) , sowie Hr. G. Ulrich mit Abschaffung des EU Gerichtshofes schon gefordert s.a. „Die systemische Korruption in der Justiz des aristokratischen Kantons Bern“ unter trial-watch . letzter Abschnitt hier kopiert:
        „Herr LÜCKE hat das Verdienst, uns die Augen zu öffnen, mit entsprechenden Beweisen. Er zahlt mutig den Preis: Teile des Justizsystems rächen sich mit niederträchtigen, feigen und abscheulichen Einschüchterungen aller Art.
        Hoffen wir, dass sein Beispiel den Juristen mit einem Rest von Skrupeln dazu dient, einzugestehen, dass das derzeitige Justizsystem unwiderruflich degeneriert ist und durch Bürgerjurys zu ersetzen sind, die als Zivildienste zu organisieren sind.“
        Zur Bürgerjury werde ich mich freiwillig melden und engagieren und für kriminelle Politiker-innen und Behörden min.10-20 Jahre Zwangsarbeit in Sibirien a la US-Chain-Gangmodell mit Sibirischer Verköstigung plädieren (kostet den Steuerzahler nichts).
        Beste Wünsche Willy Richartz

        • Sehr geehrter Herr Richartz

          Danke für Ihren Beitrag, welcher einen tiefen Einblick auf Ihren Charakter als Schweizer Patridiot erlaubt.
          Was Sie propagieren, ist ein Verstoss gegen Art. 3 EMRK ( Folter, unmenschliche Behandlung ) und Art. 4 EMRK ( Verbot der Sklaverei ). Mit solchen ewiggestrigen Leuten wie Ihnen wollen wir nichts zu tun haben.

          Die Bürgerjury nach Ihrem faschistischem Verständnis geht mir am Arsch vorbei.

          Mit freundlichen Grüssen

          Markus Omlin

  8. Pingback: Wecknachricht – OSTERN 2020 Auferstehung aus der SKLAVEREI! – Wake News Radio/TV | Mywakenews's Blog

  9. Achtung, Achtung an Herr Ardasir Parse und all Gleichgesinnte :

    Die Schisscom (bluewin.ch) hat Ihren Mailabsender seit vergangenen Mittwoch 8.4.2020 als Junk klassifiziert und das Benachrichtigungsmail von Markus Omlin wurde deswegen nicht ins Outlook übertragen. Diese versteckte Zensur wird bei allen Gegenpolen zum Banditenstaat seit langem von Schisscom durchgeführt.
    Soeben auch der Mailabsender von Bürger für Bürger wurde dto. am Mittwoch 8.4. 20 wie schon seit langer Zeit immer im Webmail als Junk klassifiziert und wird damit nicht ins Outlook übertragen! : Angstmacherei und Befehle reichen, Newsletter Bürger für Bürger . Jedoch soeben 9 klare Betrügermails wurden ungefiltert an den Posteingang geleitet. Damit der Beweis, dass die Schwerverbrecher unter der Zirkuskuppel diesen kriminellen Akt unbequeme wahre Presse hinterhältige zu filtern dies seit ca. 5 Jahren angeordnet haben, um das Volk weiterhin beliebig betrügen zu können. Wer bringt diese Volksverbrecher-Parasiten mit den Chains nach Sibirien?
    Willy Richartz

  10. Sehr geehrter Herr Richartz

    Ich empfehle Ihnen dringend, die Anpassung Ihrer Medikamente mit Ihrem Arzt bzw. Vertrauensperson zu besprechen und hier ansonsten mit mit völlig aus der Luft gegriffenen Formulieren und abstrusen Darstellungen vom eigentlichen Thema abzulenken.

    Der Mailabsender „Bürger für Bürger“ geht mir am Arsch vorbei.

    Ich wünsche Ihnen gute Besserung.

    Mit freundlichen Grüssen

    Markus Omlin

    • woher der Herr „Omlin“ so urechter Schweizername herstammt, kann sich jeder selbst ausmalen. Jedoch denkt bei diesem Mann eindeutig ausnahmslos nur noch der Arsch anstelle des abgestorbenen Hirn wie er nun zweifach selbst eingesteht. Abgesehen davon kann er nicht mal Lesen und Antwortet anstelle von Herr Ardasir Parse und beschimpft weitere unzählige echte Schweizerbürger bei Bürger für Bürger mit Seinem Arsch. Weiterer Kommentar erübrigt sich.
      N.B. nun ausnahmslos wieder die folgenden weiteren 2 zu zum ersten Benachrichtigungsmails des Hr. Omlin welche von SC wiederum in den Spamordner versenkt werden.
      Ich melde mich hiermit definitiv ab.

      • Sehr geehrter Herr Richartz

        Niemand ist gezwungen, diesen Blog zu lesen. Wenn irgendwem was nicht passt, was ich hier schreibe, warum liest er es dann überhaupt? Und vergeudet noch mehr Zeit für eine Kommentierung? Es gibt so auch viele schönere und bessere Webseiten als diese, dass ich jedem, dem dieser Blog nicht in den Kram passt einfach empfehle, etwas anderes zu lesen und ggf. seinen geistigen Sondermüll woanders abzusondern.

        Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass meine Person weder einen Schweizerpass besitzt noch in irgendeiner Verbindung mit der „Urschweiz“ gebracht werden möchte.

        Ich habe diesen Kommentar in in leichter Sprache verfasst, damit ich auch von Ihnen verstanden werde.
        https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache

        Und jetzt kannst Du dich wieder in Dein korruptes Land verziehen.

        Mit freundlichen Grüssen

        Markus Omlin

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