Politikum – Basler Staatsanwaltschaft zerstört rechtswidrig Alexander Dorins Lebensgrundlage

 

Ein Video, in dem u.a. der ehemalige französische Geheimdienstlmitarbeiter Jugoslav ‚Dominique‘ Petrusic zu sehen ist. Petrusic erklärt in dem Video im bosnischen Fernsehen vor einem Milionen-Publikum, dass die Basler Staatsanwaltschaft Alexander Dorin ausschliesslich deswegen verhaftet hat, weil er mit ihm zusammengearbeitet und brisante Dokumente betreffend der Jugoslawienkriege entgegengenommen habe. Petrusic und Alexander Dorin wurden von der Basler Staatanwaltschaft während Monaten beschattet und abgehört.

Ein Interview von und mit Alexander Dorin und Ardašir Pârse:

Ardašir Pârse: Alexander Dorins Dokumente im Anhang beweisen, dass die Basler Staatsanwälte Thomas Homberger und Thomas Hofer lügen und Menschenrechte missachten.

Wir haben hier bereits wiederholt über die politische Verfolgung des schweizer Publizisten Alexander Dorin durch die Basler Justizbehörden berichtet. Erstmals veröffentlichen wir nun Dokumente, die belegen, dass die Basler Staatsanwaltschaft lügt und versucht die Existenz von Alexander Dorin unter fadenscheinigen Vorwänden zu zerstören.

Herr Dorin, was beweisen diese Dokumente genau, die wir hier auf unserer Website erstmals veröffentlichen?

Alexander Dorin: Sie beweisen, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, genauer gesagt der Staatsanwalt Thomas Homberger und sein Komplize, der Staatsanwalt Thomas Hofer, enorme Lügen über mich verbreiten, um so ihren Terror gegen mich zu rechtfertigen.

Ardašir Pârse: Woraus besteht dieser Terror genau?

Alexander Dorin: Den Terror während meiner Inhaftierung habe ich bereits während diverser Interviews genau beschrieben, weshalb wir uns hier auf jenen Aspekt des Terrors beschränken, der meine Existenz und meine finanzielle Situation betrifft.

Während der Erstürmung meines Hauses durch eine Spezialeinheit der Basler Polizei am 16. Juni 2015 beschlagnahmte die Polizei u.a. 90’000 sfr Bargeld, das ich in meiner Wohnung aufbewahrte. Fast 20’000 sfr davon stammen von den Mietzinseinnahmen. Wie Sie wissen, so besitze ich in Basel ein Haus, in dem ich diverse Wohnungen vermietet habe. Ich nehme die Miete jeweils gegen Quittung in bar entgegen. Ich habe bereits vor längerer Zeit mein Hypothekenkonto gekündigt, weil das Betreibungsamt Basel mir dieses Konto einmal wegen einer unbezahlten Rechnung blockiert hat, was vom Betreibungsamt jeder Zeit bestätigt werden kann. Ich kündigte das Hypothekenkonto und nahm die Miete fortan demnach in bar entgegen, um so künftig zu vermeiden, dass das Betreibungsamt wegen irgendeiner Lappalie erneut das Konto sperrt.

Während meiner Inhaftierung behaupteten die Terror-Ermittler der Basler Staatsanwaltschaft, gemeint sind vor allem die Kommissare Roppel, Wilhelm und Altenbach (auch der Staatsanwalt Homberger behauptete den gleichen Schwachsinn), ich könne nicht beweisen, dass von den beschlagnahmten 90’000 sfr fast 20’000 sfr von den Mietzinseinnahmen stammen. Natürlich konnte ich das während meiner Inhaftierung nicht beweisen, da ich die entsprechenden Dokumente logischerweise nicht bei mir hatte. Ich arbeite seit Jahren mit mehreren Treuhändern zusammen, denen ich regelmässig diverse Dokumente und Belege im Zusammenhang mit der Steuererklärung überreiche. Logisch also, dass ich während der Haft keinen Kontakt zu diesen Treuhändern hatte. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft zwei meiner Hausbewohner ebenso verhaftet, die ihrerseits natürlich nicht an ihre Unterlagen gelangen konnten.

Nach meiner Haftentlassung besorgte ich mir die Unterlagen und schickte diese an das Appellationsgericht Basel, mit der Aufforderung, das illegal eingesackte Geld wieder herauszurücken. Doch das Appellationsgericht Basel ging gar nicht erst auf die Dokumente ein und schlug sich wider jeglicher Vernunft auf die Seite der Staatsanwälte Homberger und Hofer. Das deutet auf den politischen Charakter der Verfolgung meiner Person durch die Basler Justizbehörden hin. Wäre es anders, so würde das Appellationsgericht nicht illegale Aktionen der Staatsanwaltschaft gut heissen.

Ardašir Pârse:: Unglaublich! Und was ist mit den restlichen 70’000 sfr, die ihnen von der Basler Staatsanwaltschaft ebenfalls gestohlen wurden geschehen?

Alexander Dorin: Genau das gleiche wie im Fall mit den Mieteinnahmen. Ich habe 2006 das Haus meiner verstorbenen Mutter in Belgrad für 60’000 Euro verkauft. Zudem konnte ich ein Sparkonto meiner Mutter in Belgrad auflösen, das einen Kontostand von über 57’000 Euro aufwies. Das macht zusammen 117’000 Euro. Zum damaligen Zeitpunkt lag der Eurokurs gegenüber dem Schweizer Franken bei 1,5919. Umgerechnet ergibt das einen Betrag von insgesamt 186’275 sfr, den ich einwandfrei nachweisen kann. Alle Dokumente sind vorhanden: die Vollmacht an einen Freund, den ich berechtigte, das Haus in meinem Namen zu verkaufen, die Vollmacht an den gleichen Freund, den ich berechtigte, das Konto in Serbien in meinem Namen aufzulösen, der Vertrag des Hausverkaufs, die Erbschaftsbestätigung des Hauses in Belgrad, die Sparkontobestätigung meiner Eltern in Belgrad, der Hauskaufvertrag meiner Eltern aus Belgrad von 1978, Bankauszahlungen an mich in Belgrad von 2006 usw. Doch die Staatsanwaltschaft Basel samt Appellationsgericht stellen sich dumm und behaupten, ich könnte die Herkunft der Gelder nicht beweisen.

Ardašir Pârse: Abermals unglaublich! Was haben Sie mit dem Geld vom Hausverkauf und der Kontoauflösung genau gemacht?

Alexander Dorin: Ich bezahlte z.B. beim Betreibungsamt Basel-Stadt während vieler Jahre Rechnungen. Diese Zahlungen können vom Betreibungsamt bestätigt werden, ich werde demnächst eine detaillierte Aufstellung verlangen, die ich vor Gericht als Beweis präsentieren werde. Zudem bezahlte ich die Recherchen im Zusammenhang mit meinen Büchern während dieser Jahre selbst: Reisen, Übernachtungen, Dokumente usw. Der gesamte Ahriman-Verlag kann das bezeugen, denn vor jeder Reise wurde der Verlag kontaktiert, teilweise begleiteten mich auch Verlags-Mitglieder. Der Verlag wird diesbezüglich während der Gerichtsverhandlung als Zeuge auftreten.

2015 sind von den ursprünglichen 186’275 sfr noch etwa 70’000 sfr übrig geblieben, die ich bei mir im Haus aufbewahrte. Ich wollte das Geld nicht mehr in Serbien auf einer Bank lassen, da die wirtschaftliche Lage dort sehr instabil ist. Und in der Schweiz wollte ich das Geld nicht auf eine Bank bringen, weil ich regelmässig Ärger mit dem Betreibungsamt hatte. Zudem ist es ja meines Wissens nach nicht verboten, Bargeld zuhause aufzubewahren. Ich hätte Teile des Geldes so oder so bald wieder ausgegeben, da ich vorhatte, mit einem tschechischen Regisseur einen Dokumentarfilm zu drehen. Während des Polizeiüberfalls befanden sich demnach 70’000 sfr aus Serbien und fast 20’000 sfr Mietzinseinnahmen im Haus – alles bestens dokumentiert.

Ardašir Pârse: Wie erklärt sich dann die Staatsanwaltschaft die Herkunft der gefundenen Gelder, wenn sie sich schon weigert, auf die vorhandenen Dokumente einzugehen?

Alexander Dorin: Der Staatsanwalt Thomas Homberger behauptete in einem offensichtlichen Anflug von völliger Realitätsentfremdung, ich hätte mir dieses Geld mit dem Verkauf von Hanf verdient. Er phantasierte in einer von ihm frei erfundenen Hochrechnung sogar, ich hätte mit dem Verkauf von Hanf insgesamt ca. 300’000 sfr verdient.

Ardašir Pârse: Wie kommt er auf diesen Betrag?

Alexander Dorin: Durch nichts, er hat die Zahl frei erfunden. Es gibt absolut nichts, das diese irrwitzige Hochrechnung auch nur im Ansatz bestätigen könnte. Er konnte nicht einmal die genaue Zeitspanne nennen, in der ich solch eine Menge Geld verdient haben soll. Am Anfang warf er mir noch vor, ich hätte während ca. sechs Monate mit Hanf gehandelt. Dann erhöhte er das Ganze auf über ein Jahr, gefolgt von zweieinhalb Jahren. Seine Lügen und absurden Hochrechnungen steigerten sich fast im wöchentlichen Rhythmus, er schein fast hysterisch zu werden.

Ardašir Pârse: Immerhin scheinen die Staatsanwälte nun das Problem zu haben, dass Sie die Herkunft von insgesamt ca. 206’275 sfr (Hausverkauf, Kontoauflösung + Mietzinseinnahmen) einwandfrei belegen können, was für Sie vor Gericht sicherlich einen enormen Vorteil darstellen wird, oder?

Alexander Dorin: Nun ja, auf die Unabhängigkeit von Basler Gerichten würde ich mich persönlich nicht allzu sehr verlassen, vor allem dann nicht, wenn man die ganzen Indizien berücksichtigt, die eine politische Verfolgung meiner Person durch die Schweizer Justizbehörden offenlegen. Aber es stimmt trotzdem, dass die Basler Staatsanwaltschaft zumindest theoretisch ein grosses Problem hat. Wie bereits erwähnt, so hat die Basler Staatsanwaltschaft frei erfunden, dass ich 300’000 sfr illegal verdient habe. Ich selbst kann dagegen die Herkunft von ca. 206’275 sfr einwandfrei belegen. Zu diesen erwiesenen Einnahmen müsste man demnach noch die 300’000 sfr hinzuzählen, die ich in der Phantasie der Staatsanwaltschaft Basel illegal verdient habe. Zusammengerechnet ergibt das einen Betrag von insgesamt 506’275 sfr, die ich vor meiner Verhaftung besessen haben müsste. Zieht man von dieser Summe die beschlagnahmten 90’000 sfr ab, so bleibt eine Summe von 416,275 sfr übrig, die sich noch irgendwo befinden müssten oder die ich ausgegeben habe. Wo aber könnte ich 416,275 sfr versteckt halten? Etwa in einem Sparstrumpf? Oder eingenäht in meinem Kopfkissen? Oder sollte ich das Geld auf gut Glück jemandem anvertraut haben? Oder vielleicht besitze ich ein Geheimkonto in Liechtenstein? Bitte sehr, die Staatsanwälte Hofer und Homberger können sich ja mal auf die Suche machen, bis dahin müssen ihre kranken Vorwürfe als reine Verschwörungstheorie eingestuft werden.

Oder soll ich das Geld etwa ausgegeben haben? Falls ja, wofür? Ich lebe in meinem eigenen Haus und bezahle keine Miete. Ich besitze nicht einmal einen PKW-Führerschein und fahre seit Jahrzehnten Fahrrad. Meine Kleider kaufe ich zumeist bei H&M oder anderen billigen Geschäften. Zudem bin ich Vegetarier und kaufe seit nunmehr zwei Jahrzehnten nicht einmal Fleisch ein. Ich konsumiere kein Kokain und trinke eher selten Alkohol. Wo also sollte ich ca. 416,275 sfr versteckt halten oder ausgegeben haben? Die Frage müsste man den äusserst phantasiebegabten Clowns der Basler Staatsanwaltschaft stellen.

Ardašir Pârse: Betrachtet man sich all diese von der Basler Staatsanwaltschaft verübten Schweinereien, so gelangt man wieder zum politischen Charakter der Verfolgung Ihrer Person durch diese Justizbehörden. Es ist mehr als offensichtlich, dass die Basler Staatsanwaltschaft ihre Existenz zerstören will. Wie sehen Sie das?

Alexander Dorin: Ja klar, daran kann nicht einmal mehr der geringste Zweifel bestehen. Die Staatsanwaltschaft hat mich ja durch den Diebstahl meines Geldes in die Privatverschuldung getrieben. Ich musste mir privat Geld borgen, um die Hypothek einzuzahlen, die ich mit den entwendeten 20’000 sfr Mietzinseinnahmen hätte zahlen sollen. Zudem hat der Staatsanwalt Homberger mir auch das restliche Geld gestohlen, das vom Hausverkauf und der Kontoauflösung in Serbien stammt. Mit diesem Geld hätte ich mitunter meine nähere Zukunft finanzieren müssen.

Doch damit nicht genug. Thomas Homberger veranlasste eine Grundbuchsperre meiner Liegenschaft, was bedeutet, dass ich bis zum Gerichtsprozess nicht mehr über das Haus verfügen darf. Ich kann demnach nicht einmal mehr z.B. eine Etage der Liegenschaft verkaufen, um mich so finanziell zu retten. Das Verhalten Hombergers ist jedoch noch dreister und verantwortungsloser. So erfuhr einer meiner Treuhänder von meiner Hypothekenbank, dass der Staatsanwalt Homberger meine Bank darüber informierte, dass gegen mich strafrechtliche Ermittlungen am Laufen sind. Die Reaktion darauf war die, dass sie bereits dran war, mir die Hypothek zu kündigen, worauf ich quasi bankrott gewesen und das Lebenswerk meiner Eltern zerstört wäre. Dieses Verhalten von Thomas Homberger ist von existenzzerstörender Natur und zudem absolut illegal. Denn es gibt in der schweizerischen Gesetzgebung keinen einzigen Artikel, der wildgewordene Staatsanwälte dazu berechtigt, eine Existenz zu gefährden und/oder zu zerstören. Vor allem dann nicht, wenn noch nicht mal eine Anklageschrift erstellt, keine Anklage erhoben und auch das Datum des Gerichtstermins nicht festgelegt wurde.

Einer meiner Treuhänder schlug den Staatsanwälten Homberger und Hofer unlängst vor, dass sie die Grundbuchsperre wieder aufheben, damit ich mich durch den Verkauf zumindest einer Wohnung wieder finanziell fangen kann. Als Garantie bot mein Treuhänder der Staatsanwaltschaft an, dass ein Sperrkonto eröffnet wird, auf dem 200’000 sfr vom Wohnungsverkauf-Ertrag deponiert werden könnten auf das nur die Staatsanwaltschaft Zugriff hätte. Zusammen mit den bereits beschlagnahmten 90’000 sfr ergäbe das eine Summe von 290’000 sfr, welche die Staatsanwaltschaft bis zum Gerichtsprozess als Sicherheit hätte. So wäre die Staatsanwaltschaft abgesichert, während ich mit dem Rest des Geldes meine Existenz sichern könnte, die durch die Staatsanwaltschaft Basel bedroht ist. Doch mein Treuhänder erhielt die lapidare Antwort, dass die Staatsanwaltschaft auf dieses Angebot nicht eingeht. Wir brauchen demnach an dieser Stelle nicht weiter darüber zu spekulieren, ob die Vernichtung meiner Existenz das Ziel der Staatsanwälte Thomas Homberger und Thomas Hofer ist.

In diesem Zusammenhang sei noch eine weitere Sauerei erwähnt, für welche die Basler Staatsanwaltschaft die Verantwortung trägt. Monate vor meiner Verhaftung mietete ein Bekannter von mir die Wohnung im Erdgeschoss meiner Liegenschaft. Er befasst sich seit längerer Zeit mit Devisenhandel, oder besser gesagt, er versucht seit geraumer Zeit, in diesem Business Fuss zu fassen (auch bekannt als Forex-Handel).

Dieser Bekannte zeigte mir im Café regelmässig den Schriftverkehr, den er mit diversen Interessenten im Zusammenhang mit seinen Ideen führte. Es gab einige positive

Reaktionen von verschiedenen Leuten und Firmen, die in Aussicht stellten, sich an dem Projekt zu beteiligen.

Eines Tages fragte er mich, ob er die Räumlichkeiten im Erdgeschoss für ein Büro mieten könne. Er habe die Zusage eines Interessenten bekommen, der mit ihm die Firma aufbauen wollte. Dieser Interessent sagte ihm zu, die Miete während der Aufbauphase von ca. einem Jahr oder etwas länger vorzustrecken. Ich willigte schliesslich ein, unter der Bedingung, dass er monatlich 300 Franken mehr bezahlen müsse, weil ich wegen ihm einer Familie die Kündigung aussprechen musste. Und so unterzeichneten wir im Januar 2015 den neuen Mietvertrag.

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Mietvertrag

Während meiner Internierung im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof, welches ich eher als Terrorgefängnis bezeichnen muss, wurde mir u.a. vorgehalten, ich könnte den Mietvertrag mit dem Mieter nicht vorlegen. Diese Terror-Taktik wendete die Staatsanwaltschaft während meiner gesamten Internierung an. Als ob es logisch wäre, dass ich während der Erstürmung meines Hauses alle Dokumente mit mir tragen würde, die meine Liegenschaft betreffen. Wie soll man denn Dokumente, welcher Art auch immer, vorweisen können, während man in einem Betonbunker eingesperrt ist? Logischerweise konnte ich mich erst nach meiner Entlassung um die Dokumente kümmern. Der Originalvertrag befand sich bei einem von drei Treuhändern, mit denen ich zusammenarbeite. Ich musste zuerst die Treuhänder kontaktieren und mit ihnen alte Unterlagen durchgehen, die sich bei ihnen befanden, darunter auch der Mietvertrag. Doch Gott sei Dank befanden sich bei den Treuhändern auch andere wichtige Unterlagen wie z.B. Quittungen für eingenommene Mietzinseinnahmen u.a. Diese Treuhänder werden während der Hauptverhandlung von mir als Zeugen benannt werden, wozu sie bereits eingewilligt haben.

Doch ich kann zum Glück auch noch auf einen anderen beweistechnischen Vorteil zurückgreifen. Der besagte neue Mieter erhielt von seinem potentiellen Geschäfts-Partner auch einen Betrag von mehreren tausend Franken, damit er die Büroräumlichkeiten entsprechend einrichten konnte. Und so bestellte er im April 2015 bei einer deutschen Möbelfirma mehrere Einrichtungsgegenstände, wie z.B. ein Chesterfield-Sofa, einen Tisch, Stühle, einen Schreibtisch usw. Diese Möbel wurden am 01.04.2015 auf den Namen des Mieters an meine Liegenschaft geliefert. Nach einigen Recherchen gelang es mir, die Lieferbelege der Firma ausfindig zu machen und zu erhalten. Diese Dokumente werde ich natürlich während der Hautverhandlung ebenfalls als Beweis dafür liefern, nebst dem Mietvertrag, dass dieser Mieter bei mir wohnte.

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‚Bestellung der Möbel für das Büro durch den Mieter in der Erdgeschoss-Wohnung‘

Während meiner Internierung wurde dieser Mieter von Kommissar Michael Wilhelm ins Gebäude der Basler Staatsanwaltschaft vorgeladen und verhört. Kommissar Wilhelm beschuldigte den Mieter, er würde gar nicht in der Liegenschaft wohnen und habe dort hauptsächlich für mich Hanf verkauft! Um seine Beschuldigungen zu ‚untermauern‘ zeigte Kommissar Wilhelm meinem Mieter diverse Fotos, auf denen der Mieter beim rein- und rausgehen in der Liegenschaft zu sehen war. Das muss man sich zuerst einmal vorstellen können; da mietet jemand in einer Liegenschaft Büroräume und bestellt dazu noch extra Möbel. Dann wird er von einem Kommissar der Staatsanwaltschaft beschuldigt, er habe dort in Wirklichkeit für mich Hanf verkauft. Ich soll also quasi jemanden dazu beauftragt haben, in meiner eigenen Liegenschaft für mich Hanf zu verkaufen.

Ich weiss ja mittlerweile, dass nicht alle Mitarbeiter der Basler Staatsanwalt ganz hell im Kopf sind, doch wozu denn solche nahezu kranken Theorien? Weshalb sollte jemand den Hausbesitzer in der eignen Liegenschaft dabei vertreten, Hanf zu verkaufen, wenn doch der Hausbesitzer selber in der Liegenschaft wohnt? Und weshalb sollte dieser jemand dazu eigens mit seinem richtigen Namen einen Mietvertrag unterzeichnen, Miete bezahlen und auch noch die Räumlichkeiten als Büro einrichten? Und weshalb würde denn jemand ausgerechnet eine 4-Zimmer Wohnung dazu verwenden, Hanf zu verkaufen? Braucht es dafür vier Zimmer? Würde nicht ein Zimmer reichen? Und weshalb sollte ein Hausbesitzer ausgerechnet die grösste und teuerste Wohnung im ganzen Haus für den Hanfverkauf verwenden? Denn immerhin ist diese Wohnung für zwischen 1800 bis 2000 Franken monatlich problemlos vermietbar.

Sie sehen, dass hinter all diesen krankhaften Verschwörungstheorien der Basler Staatsanwaltschaft eine Boshaftigkeit auszumachen ist, die den politischen Charakter meiner Verfolgung durch diese Behörden offenlegt. Das hat ja nicht nur der ehemalige französische Geheimdienstler Jugoslav ‚Domique‘ Petrusic bestätigt, sondern auch ein anderer ehemaliger jugoslawischer Geheimdienstler, dessen Namen ich derzeit auf seinen Wunsch noch nicht preisgeben möchte (zu einem späteren Zeitpunkt werden wir seinen Namen veröffentlichen).                                                                     Dieser Geheimdienstler gab den Schweizer Behörden unlängst auch den Tipp, dass Islamisten in der Nähe von Winterthur mehrere Waffenlager angelegt haben. Er bestätigte gegenüber mir ebenfalls den politischen Charakter der Repressionen der Schweizer Behörden gegen meine Person.

Und zuletzt möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen (Ihr online-Magazin berichtete bereits darüber), dass der Schweizer Politiker Donatello Poggi zu einer Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Franken verurteilt wurde. Der Grund: er veröffentlichte in der Tessiner Zeitung Corriere del Ticino eine positive Rezension meines Buches ‚Srebrenica – wie es wirklich war‘! Man kann die Koordination der Schweizer Behörden im Zusammenhang mit den politisch motivierten Repressalien gegen mich demnach genau erkennen.

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‚Bekam die Repressionen gegen Alexander Dorin am eigenen Leib zu spüren: der Schweizer Politiker Donatello Poggi‘

Ardašir Pârse: Tatsächlich kann man anhand der Umstände und der Faktenlage von nichts anderem mehr ausgehen und feststellen, dass sich die Staatsanwaltschaft Basel einen beispiellosen Justizskandal leistet. Was kann man Ihrer Meinung nach noch tun, um dem rechtswidrigen Treiben solcher Krimineller Einhalt zu gewähren?

Alexander Dorin: Man muss auf jeden Fall die Wahrheit bei jeder Gelegenheit verbreiten, damit die illegalen Machenschaften der Basler Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangen. Solche Verbrechen dürfen auf keinen Fall verschwiegen werden. Falls es schlussendlich zu einer Prozessfarce kommen sollte, während der sich auch das Gericht auf die Seite der rechtswidrigen Machenschaften von Thomas Homberger und Thomas Hofer schlägt, so bleiben vorerst das Appellations- und Bundesgericht, von denen man sich allerdings nicht allzu viel versprechen sollte. Schlussendlich bleibt dann noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, bei dem wir die Staatsanwälte Homberger und Hofer wegen dem Bruch diverser Menschenrechte verklagen werden. Zum Glück kann ich mich dabei auf die Unterstützung meiner Verlage und zahlreicher Leser meiner Bücher verlassen.

Ardašir Pârse: Das hoffe ich doch sehr, auch wir in unserer Redaktion werden die Machenschaften der Basler Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall verfolgen und publizieren. Vielen Dank für das Interview, wir bleiben weiterhin in Verbindung und wünschen Ihnen alles Gute und dass die Gerechtigkeit auch in der Schweiz letztlich siegen wird. Das Sprichwort „Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“ scheint in Ihrem Fall mehr als angebracht zu sein.

Anhang: Beweismittel der Herkunft des Geldes:

Hauskauf Belgrad 1978

Hauskauf Belgrad 1978

Vollmacht_Erbannahme Belgrad 2006 (1)

Vollmacht_Erbannahme Belgrad 2006_2

Vollmacht_Erbannahme Belgrad 2006_2

Erbbescheinigung vom 20 Oktober 2005

Erbbescheinigung vom 20 Oktober 2005

Vollmacht Hausverkauf 1

Vollmacht Hausverkauf 1

 

Vollmacht Hausverkauf 2

Vollmacht Hausverkauf 2

Hausverkauf Serbien 2006 für 60'000 Euro

Hausverkauf Serbien 2006 für 60’000 Euro

UGOVOR O KUPOPRODAJI 2

Kaufvertrag Haus

Kaufvertrag Haus

Sparkonto Belgrad 1

Sparkonto Belgrad 1

 

Sparkonto Belgrad 2

Sparkonto Belgrad 2

Kontoeröffnung Belgrad 2006

Kontoeröffnung Belgrad 2006

Vollmacht Kontoauflösung Belgrad 1

Vollmacht Kontoauflösung Belgrad 1

Vollmacht Kontoauflösung Belgrad 2

Vollmacht Kontoauflösung Belgrad 2

Sparkontobestätigung 2002 57'823 Euro

Sparkontobestätigung 2002 57’823 Euro

Bankauszahlung Belgrad 1.jpg

Bankauszahlung Belgrad 1

 

 

Bankauszahlung Belgrad 2

Bankauszahlung Belgrad 2

Mietvertrag 1

Mietvertrag 1

 

Mietvertrag 2

Mietvertrag 2

Mietvertrag 3

Mietüberweisung 1

Mietüberweisung 2

Mietüberweisung 2

13 Gedanken zu „Politikum – Basler Staatsanwaltschaft zerstört rechtswidrig Alexander Dorins Lebensgrundlage

  1. So etwas nennt sich illegale Bereicherung. Der Staatsanwalt Homberger versucht Dorins Familienbesitz zu stehlen, um so dem Staat illegal Geld zuzuführen. Als ob der Schweizer Staat nicht bereits in Geld schwimmen würde. Ich gehe mal davon aus, dass er sich für das Stehlen fremder Gelder auch eine Provision verspricht. Bleibt noch zu hoffen, dass dieser schwer kriminelle Staatsanwalt Homberger und seine Mitläufer spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg mit ihren faschistischen Methoden scheitern werden.

  2. Hausfriedensbruch,Nötigung,Sachbeschädigung,Freiheitsberaubung,Schwere Körperverletzung(Artztzeugniss gegen geschl. Räume nicht beachtet usw) Rechtsbeugung,Amtliche Willkür uvm-die Liste lässt sich wohl noch um einige Punkte ergänzen. Ich gehe davon aus,dass sich dies zu einem Fall für die Bundesanwaltschaft entwickeln könnte. Straffprozessrechlich sehr interessant.Ich gehe davon aus,dass Landmann dies schon schaukeln wird…Viel Erfolg und Ausdauer-am Ende obsiegt die Wahrheit! Z. 😉

  3. Es ist dringend noetig, einen Anwalt ausserhalb des Kantons Basel zu engagieren, am besten jemanden wie Valentin Landmann. Die liste des Rechtbruchs durch die Staatsanwaelte Homberger und Hofer ist lang: voellig uebertriebene Gewalt waehrend der Erstuermung von Dorins Haus, unnoetige Beschaedigung von Elementen in Dorins Haus, die Bedrohung Dorins und anderer Hausbewohner mit Waffen durch die Sondereinheit, das Anbringen von Augenbinden waehrend der Verhaftung, die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung im Untersuchungsgefaengnis waehrend zwei Monaten, was voellig uebertrieben ist, das Angelogenwerden durch diverse Kommissare, laut denen Dorin die Moeglichkeit verwehrt wurde, draussen seine finanziellen Angelegenheiten zu erledigen, die Weigerung der Staatsanwaltschaft Basel Stadt, Dorin angebrachte medizinische Hilfe zu gewaehrleisten, die Weigerung der Gefaengnisleitung, Dorin waehrend Monaten Wechselkleider auszuhaendigen, die Erpressung und Beeinflussung von Zeugen, die Weigerung diverser Kommissare, Dorins Schilderungen ueber den Haftterrors ins Protokoll aufzunehmen, die Beschlagnahmung von Dorins Haus, das er von seiner Mutter vererbt gekriegt hat, die Beschlagnahmung der Mietzinseinnahmen, die Dorin von seinen Mietern erhalten hat, das Anluegen von Leuten, die Dorin im Gefaengnis besuchen wollten, die Bedrohung und Beschimpfung Dorins durch diverse Kommissare, die Weigerung der Staatsanwaltschaft, Dorin waehrend stundenlanger Verhoere Wasser zum trinken zu geben, das Weiterleiten von Informationen betreffend Dorins Zustand an Menschenrechtler und eine deutsche Anwaeltin, die Weigerung der Staatsanwaltschaft, den Anwalt Edmund Schoenenberger, Dorin im Gefaengnis besuchen zu lassen, die Weigerung, Dorins Briefe an Verwandte und enge Freunde waehrend der ersten zwei Monate durchzulassen, das Nichtweiterleiten von Briefen diverser Leute an Dorin, die Gefaehrdung Dorins materieller Existenz usw. Dasalles reicht fuer eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft Basel vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg.

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  5. Pingback: Basler KRIPO im islamistischen Sumpf? | Online-Magazin Pârse&Pârse پارسه و پارسه

  6. Homberger und seine Saubande werden damit nicht durchkommen und werden am Schluss nicht nur alles zurückgeben müssen, sondern auch eine ordentliche Entschädigung hinblättern müssen – wetten?

  7. Der “ deep state “ (tiefe staat) wird weltweit von Patrioten gejagt. Den Sumpf trockenlegen, sagt Trump. Die Schweiz ist in der internationalen gangster Hierarchie weit oben, hier laufen die taktik fäden und das Kapital zusammen. WEF Davos ist so ein Treffpunkt! Aber auch hier ist Bewegung zu erkennen. Der Geheimdienst weiss nicht genau wo er beginnen soll, denke ich. Habt Geduld, nur keine unüberlegtheiten, die Befreiung ist nah.

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