Der Krieg am internationalen Strafgerichtshof in Den Haag um US-Kriegsverbrechen in Afghanistan spitzt sich zu

Bildquelle: Foreign Policy

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Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof IStGH in Den Haag hat es lange vermieden mit dem Finger auf die USA zu zeigen, wenn es um US Kriegsverbrechen und Kriegsverbrechen der Terrororganisation NATO ging. Diese Ära scheint nun zu Ende zu sein. Hier wird sich mittelfristig etwas ändern. Die Verwirklichung des IStGH ist  gegen den Widerstand der USA und anderer Staaten dennoch ins Leben gerufen worden, doch die Einführung eines international tätigen Strafgerichtshofes stärkt bisher trotzdem lediglich das US dominierte UN-System und wir werden sehen, dass die USA auch dieses Gericht dominiert, wie sie es schon im Balkankrieg am ICTY, dem Kriegsverbrechertribunal, in den 2000er Jahren taten, als die wahren Kriegsverbrecher straffrei ausgingen.

Die US-Regierung hat erst im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, aber schon 2002 die völkerrechtlich unübliche, aber zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. Bill Clinton erklärte dazu, dass er das Rom-Statut nicht ratifizieren wolle, solange den Vereinigten Staaten keine ausreichende Möglichkeit geboten wird, den Internationalen Strafgerichtshof und dessen Funktionsweise über einen längeren Zeitraum zu überprüfen und zu beobachten. Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen. 2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern vorzunehmen, die sich in Den Haag vor dem IStGH wegen Kriegsverbrechen verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Damit hat die USA sich die Erlaubnis geschaffen Kriegsverbrechen zu begehen und zwar auch mit der Terrororganisation NATO, obwohl die NATO-Mitgliedstaaten  zumindest theoretisch in Zukunft sehr wohl für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen werden können, weil sie schließlich das Rom-Statut ratifiziert haben. Der IStGH hat bisher bewiesen, dass er als ein neokoloniales Instrument eher anti-afrikanisch agiert und global gesehen, in jedem Fall unvollständig.

Im Juni 2010 tagte in Kampala (Uganda) die erste Überprüfungskonferenz des IStGH. Ziel der Konferenz war es, unter anderem, das bisher ausgesparte Verbrechen der militärischen Aggression ohne UN Mandat, wie in Serbien, Irak, Libyen und Afghanistan in das Römische Statut zu integrieren. Es gelang nur eine kleine Einigung, sowohl über die Definition als auch über die Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit und Machtvollkommenheit des Gerichtes für das Verbrechen der Aggression in Umsetzung des Mandats von Art. 5 Abs. 2 IStGH-Statut.

Die USA schickten zur ersten Überprüfungskonferenz des IStGH eine Beobachterdelegation. Sie wollte vor allem verhindern, dass die Anklagebehörde auf eigene Faust ermitteln kann, wenn sie ein US-Aggressionsverbrechen zu erkennen meint – also militärische Gewalt gegen einen Staat, die offensichtlich gegen die UN-Charta verstößt. Hinter dem Streit um den Straftatbestand des Angriffskrieges ohne UN-Mandat steckt immer auch die Debatte um die Gleichheit vor dem Völkerrecht und um die Frage, ob politisch einflussreiche Nationen sich dem Gerichtshof auf Dauer entziehen können.

Bildquelle: wikipedia Dunkelgrün: IStGH-Mitgliedstaaten Hellgrün: Staaten, die vor kurzem beigetreten sind und für welche das Statut demnächst in Kraft tritt (jetzt keiner) Orange: Staaten die das Statut unterzeichnet haben, aber bisher noch kein Mitgliedstaat geworden sind

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Dunkelgrün: IStGH-Mitgliedstaaten
Hellgrün: Staaten, die vor kurzem beigetreten sind und für welche das Statut demnächst in Kraft tritt (jetzt keiner)
Orange: Staaten die das Statut unterzeichnet haben, aber bisher noch kein Mitgliedstaat geworden sind

Aber vielleicht wird sich dies in absehbarer Zeit ändern, vor allem auch zur Erzielung internationaler Glaubwürdigkeit, weil von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bis jetzt nur 121 dem Statut beigetreten sind, 31 haben es unterzeichnet aber nicht ratifiziert, und 41 haben das Statut nicht unterzeichnet, sie unterliegen also, genau wie die USA auch nicht dieser Gerichtsbarkeit.

In dem neuen IStGH Bericht 2014 steht auf S. 23: „Die Bewertung der Staatsanwaltschaft des IStGH verfügt über Informationen im Hinblick auf die angebliche Misshandlung von Gefangenen durch internationale Kräfte innerhalb der zeitlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs. Insbesondere die angebliche Folter und Misshandlung von konfliktbezogenen Gefangenen durch US-Streitkräfte in Afghanistan im Zeitraum 2003 – 2008 bildet einen weiteren potenziellen Fall, den die Staatsanwaltschaft identifiziert hat. In Übereinstimmung mit der Präsidential-Direktive vom 7. Februar 2002, wurde den Taliban Gefangenen der Status des Kriegsgefangenen gemäß Artikel 4 der Dritten Genfer Konvention verweigert, trotz der Verpflichtung, mit Menschlichkeit behandelt zu werden. In diesem Zusammenhang weisen die verfügbaren Informationen darauf hin, dass zwischen Mai 2003 und Juni 2004 Mitglieder des US-Militärs in Afghanistan sogenannte „erweiterte Verhörmethoden“ gegen konfliktbezogene Gefangene angewendet haben, in dem Bemühen, das Niveau der so erhaltenen verwertbaren Informationen aus Verhören zu verbessern. Die Entwicklung und Umsetzung solcher Verfahren ist unter anderem durch die von der US-Regierung freigegebenen Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich, einschließlich der Berichte des Verteidigungsministeriums, sowie sie auch in der Untersuchung des US Senate Armed Services Committee dokumentiert sind. Diese Berichte beschreiben Verhörtechniken wie Nahrungsentzug, Entzug der Kleidung, Umwelt- Manipulation, Schlafentzug, Schaffung von Angstzuständen, die Verwendung von Stresssituationen, sensorische Deprivation (Entzug von Licht und Ton) und sensorische Überreizung.“

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nähert sich dabei auf Zehenspitzen einer Konfrontation mit den Vereinigten Staaten. Das zentrale Problem sind die US-Gefangenen-Praktiken und die Anwendung von Folter in Afghanistan. Ein Bericht aus dem Büro der Staatsanwaltschaft, Fatou Bensouda, veröffentlicht zum ersten Mal explizit Namen der US-Streitkräfte als potentielle Täter – als Kriegsverbrecher.

Die Vorgeschichte der Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), wegen möglicher US-Kriegsverbrechen in Afghanistan erstreckt sich schon  über mehr als ein Jahrzehnt. Afghanistan trat dem IStGH Anfang 2003 bei, weniger als ein Jahr, nachdem das Gericht seine Pforten geöffnet hatte. Dieser Schritt gab der internationalen Staatsanwaltschaft das Potenzial einer breiten Gerichtsbarkeit über Kriegsverbrechen, die von den Soldaten der USA und der NATO auf afghanischem Boden begangen worden sind. Kurz danach eröffnete der IStGH eine „Vorprüfung“ möglicher Kriegsverbrechen im Land gegen afghanische Zivilisten. In dieser Phase der Voruntersuchung des Gerichts, berücksichtigt die Staatsanwaltschaft vor allem Informationsquellen dritter zu Sachverhalten und überprüft, ob eine vollständige Untersuchung als Selbstläufer eingeleitet werden wird.

Jahr für Jahr hielt das Gericht die Untersuchungen über Afghanistan in der Schwebe, auch dann noch, als Berichte von Misshandlungen in Afghanistan zu akkumulieren begannen. Die Vereinten Nationen schätzen, dass etwa 8.000 Zivilisten in dem Land allein seit 2009 getötet wurden.

Vielen Beobachtern, erschien die Trägheit des IStGH bei der Reaktion auf einer der weltweit blutigsten Konflikte seltsam, zumal er mehrere formelle Untersuchungen von Kriegsverbrechen in Afrika neu eröffnet hat. Es war schwer nicht den Rückschluss zu ziehen, dass der Internationale Strafgerichtshof eine Untersuchung in Afghanistan unbedingt vermeiden wollte, denn Untersuchungen würden auch Ermittlungen wegen einer Beteiligung von US-Aktionen einschließen. Kein NATO-Staat, der in Afghanistan beteiligt war, hat sich bereit erklärt, Unterstützung dem Internationalen Strafgerichtshof zu gewähren – natürlich weigerte sich auch Deutschland Kriegsverbrechen in Afghanistan aufzudecken und den IStGH zu unterstützen.

Während das Innenleben des Gerichts schwer zu durchschauen ist, scheint es, dass ein entschiedeneres Vorgehen in Afghanistan entwickelt wurde, nachdem Frau Bensouda den Posten des Chefanklägers des Gerichts von Luis Moreno-Ocampo Mitte 2012 übernahm. Als Beamte der Staatsanwaltschaft ein Update der Situation in Afghanistan vorbereiteten, sammelten sie NGO Berichte von Misshandlungen durch US-Truppen und Material aus internen US-Befragungen und fuhren mit viel voluminöserem Material bezüglich ISAF Verbrechen, Taliban Verbrechen und mutmaßliche Verletzungen der afghanische Regierung fort.

Verschleierung von ISAF Kriegsverbrechen der US Armee und der Terrororganisation NATO

In einem im Mai 2014 veröffentlichten Artikel im Foreign Policy war zu lesen, dass der Aufwand von mehr Energie des Gerichts zur Kriegsverbrechensaufklärung, in Washington Kopfschmerzen verursacht. Im Jahr 2013 besuchten drei hochrangige Beamte des State Department den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, um mit dem stellvertretenden Staatsanwalt, dem kanadischen Anwalt James Stewart zu sprechen. Bei diesem Treffen, entmutigten die US-Beamten den Staatsanwalt angebliche spezielle US-Verfehlungen zur Diskussion zu stellen, oder gar zu veröffentlichen, auch nicht in der vorläufigen Fassung. Es schien, dass Washingtons Besuch sich auf das Verhalten des Internationalen Strafgerichtshofs  ausgewirkt hatte, denn das Update des Berichtes des IStGH im Jahr 2013, bezüglich Afghanistan, enthielt dann keine direkten Hinweise auf Fehlverhalten von US-Streitkräften in Afghanistan. Die Vorwürfe hinsichtlich der US-Fehlverhalten wurden stattdessen zusammen in die Kategorie der „Pro-Regierungs-Kräfte“ in einen Topf geworfen und dadurch aufgehoben bzw. verwischt Es wurde behauptet, „ im Bericht 2013 zur Kenntnis genommen zu haben, dass zwischen 2002 und 2006, einige der in Afghanistan gefangen genommen Gefangenen zu Verhörmethoden, die Folter oder unmenschliche Behandlung darstellen können, unterzogen wurden.“ Voruntersuchungen zu angeblichen Kriegsverbrechen in Irak durch britische Staatsangehörige wurden am 13. Mai 2014 bereits wieder eröffnet, nachdem dem Gerichtshof neue Informationen zu diesen Vorgängen übergeben wurden.

Diese Verschleierung der Tatsachen, verschwand in dem Bericht der nun am 2. Dezember 2014 veröffentlicht wurde. Die Staatsanwaltschaft hat dort festgestellt, dass „die verfügbaren Informationen darauf hindeuten, dass zwischen Mai 2003 und Juni 2004 Mitglieder des US-Militärs in Afghanistan, so genannte erweiterte Verhörmethoden bei konfliktbezogenen Gefangenen verwendet haben, in dem Bemühen, das Niveau der verwertbaren Informationen aus den Verhören zu verbessern.“ Der Bericht habe auch geprüft, ob bestimmte Überfälle und Luftangriffe durch die internationalen Streitkräfte Kriegsverbrechen darstellen, habe aber festgestellt, dass kein nachweislich vorsätzlicher Schaden für Zivilisten entstanden sei, auch diese Fehleinschätzung des Gerichts kann sich in Zukunft ändern. Die Aussagen der Staatsanwaltschaft bezüglich einem Missbrauch von US-Gefangenen markieren das erste Mal, dass der Internationale Strafgerichtshof, dem sich die Vereinigten Staaten noch nicht unterworfen haben, ausdrücklich ein mögliches kriminelles Verhaltens von US-Angehörigen identifiziert hat.

Botschafter Stephen Rapp zeigte sich enttäuscht gegenüber Foreign Policy, über den neuen Bericht. Er äußerte sich enttäuscht, dass der Internationale Strafgerichtshof nun auch die USA einbezieht und bekräftigte die langjährige Politik der USA, wonach mit dem Gericht 1998 ausgehandelt wurde, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag keine Gerichtsbarkeit über ein Nichtmitglied-Staat ausüben kann. „Die Position der USA im Jahr 1998 war, dass der IStGH keine Zuständigkeit für Nichtvertragsparteien haben sollte, und das bleibt stehen, als politische Angelegenheit, als etwas, an das wir glauben“, sagte Rapp. Er behauptete auch, dass selbst wenn das Gericht eine Zuständigkeit irgendwie hätte, dann habe die US-Militärjustiz die entsprechenden Behauptungen längst geprüft und entsprechende Maßnahmen ergriffen, darunter auch einige Strafverfolgungen.

Dem Gericht bleibt noch ein sehr langer Weg zu Anklagen gegen US-Soldaten oder US-Zivilbeamte. Die neue Chefanklägerin hat sich noch nicht dazu entschieden, eine umfassende Untersuchung zu eröffnen. Auch wenn sie es tut, sind Anklagen gegen das betroffene US-Personal höchst ungewiss. Was hinter den Kulissen passier,t ist ein ruhiger Push- und Pull, zwischen Den Haag und Washington darüber, ob die Vereinigten Staaten Menschenrechtsverletzungen durch die eigenen Kräfte ausreichend untersuchen. Wenn die Vereinigten Staaten nachweisen können, dass dies geschehen ist, wird die Doktrin der „Komplementarität“ jede Klage ausschließen – ein Freibrief für Kriegsverbrechen?

Das ist aber leichter gesagt als getan. In den letzten Monaten sind US-Militäranwälte tätig geworden, die Zwischenfälle durch verschiedene interne Untersuchungen des US-Militärs durchzuführen, an denen der Internationale Strafgerichtshof interessiert ist. Der Mangel an Informationen aber und die rechtzeitige Vernichtung von Beweismaterial über viele dieser Vorfälle, macht dies zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Aber es gibt eine viel grundlegendere Frage: Der IStGH hat im Rahmen seines Mandats die Aufgabe der  Ermittlung und der Verfolgung von Hauptverantwortlichen für schwere Kriegsverbrechen. Seine bisherigen Untersuchungen in anderen Konflikten, hat nicht nur die untere Führungsebene betroffen, sondern direkt Kommandeure und sogar Politiker eingeschlossen. Weil die Vereinigten Staaten in Auseinandersetzungen weitgehend vermieden haben der Frage nachzugehen, ob leitende Beamte strafrechtliche Verantwortung für missbräuchliche Verhörmethoden tragen, werden US-Beamte Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden des IStGH haben, sie davon zu überzeugen, genug getan zu haben.

Aus diesem Grund erhöht der neue IStGH Bericht die immer noch zu geringe Wahrscheinlichkeit einer wachsenden Konfrontation zwischen der Supermacht USA und dem fragilen jungen Gericht. Im letzten Jahrzehnt, sind die politischen Kämpfe in den Vereinigten Staaten über den IStGH meist in den Hintergrund getreten. Die George W. Bush Administration und Barack Obamas Regierung haben kleine, wenig sinnvolle und noch weniger ausreichende Schritte zu einer produktiven und konstruktiven Zusammenarbeit getroffen. Aber wenn sich das Interesse des Gerichts an den US Kriegsverbrechen in Afghanistan fortsetzt, könnte die Waffenruhe enden und auch die NATO also Ganzes, könnte früher oder später doch noch für ihre Kriegsverbrechen in  Irak und Afghanistan und vielleicht sogar in Ex-Jugoslawien zur Rechenschaft gezogen werden.

Kriegsverbrechen der ISAF in Afghanistan

Amnesty International hat in seinen 108 Seiten Bericht die von den USA und der NATO begangenen  Kriegsverbrechen von Tausenden afghanischen Zivilisten dokumentiert und mitgeteilt, dass all diese Kriegsverbrechen ignoriert werden.

„Tausende von Afghanen wurden getötet oder von US-Truppen seit der Invasion verletzt, aber die Opfer und ihre Familien, haben kaum eine Chance auf Wiedergutmachung. Die US-Militärjustiz hat es fast immer versäumt, seine Soldaten für rechtswidrige Tötungen und andere Übergriffe zur Rechenschaft zu ziehen „, sagte Richard Bennett, Direktor von Amnesty International Asia Pacific.

„Keiner der Fälle mit mehr als 140 toten Zivilisten, die wir sahen, wurden vom US-Militär verfolgt. Hinweise auf mögliche Kriegsverbrechen und ungesetzliche Tötungen werden ignoriert. “ Der 108-seitige Bericht, der Anfang August 2014 veröffentlicht wurde, konzentriert sich vor allem auf Nachtangriffe und Luftangriffe durch die Truppen der Terrororganisation NATO und einzelne US-Terroreinheiten wie die Special Operations Forces. Amnesty International untersuchten 10 Fälle, die zwischen 2009 und 2013 stattfanden, in denen afghanische Zivilisten getötet wurden. Die Menschenrechtsorganisation berief sich auf etwa 125 Zeugen, Opfer und Familienangehörige, um den Bericht zu erstellen. Sie hatten nie die Chance vorher, Zeugnis über die unzweifelhaften schrecklichen Geschehnisse die sie erlitten hatten, zu geben.

„In zwei der Fälle gibt es reichlich und überzeugende Beweise für Kriegsverbrechen der USA und der afghanischen Streitkräfte, darunter Verschleppungen, Folter und Tötungen von Zivilisten,“ schrieb Amnesty International. Niemand wurde je für eine der beiden Zwischenfälle strafrechtlich verfolgt.
Das Ergebnis, dass die USA sich weigern den IStGH anzuerkennen ist, dass eventuell begangene Verbrechen nicht, unparteiisch und gründlich genug untersucht werden, und Ermittlungen und Strafverfolgung einen Mangel an Transparenz aufweisen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Amnesty International forderte die USA und afghanische Beamte auf, alle in dem Bericht, wie auch andere mutmaßliche Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung genannten Fälle zu untersuchen. „Wir fordern die US-Militärs auf, sofort alle in unserem Bericht dokumentierten Fälle, und alle anderen Fälle die andernorts dokumentiert wurden, in denen Zivilisten getötet wurden, zu untersuchen. Die Opfer und ihre Familienmitglieder verdienen Gerechtigkeit „, sagte Bennett. Amnesty International wirft dem Pentagon vor, Kriegsverbrechen in Afghanistan systematisch zu vertuschen und zu ignorieren. Gefoltert und gemordet wurde also nicht nur unter den beiden Bush Administrationen, sondern auch unter Obama. Tausende Familien in Afghanistan, warten vergeblich auf Gerechtigkeit für ihre fehlenden, toten oder schwer verletzten Liebsten. Ausländische Truppen genießen in Afghanistan von der örtlichen Staatsanwaltschaft Immunität, so dass das US-Militär die Strafverfolgung aufnehmen müsste. „Ein Pentagon-Sprecher leugnete nicht die Anschuldigungen in dem Bericht, sondern bekräftigte die US-Politik der Folter und Kriegsverbrechen.“ sagte Maj. Bradlee Avots.

Als die US-Behörden erstmals Kenntnis von den Vorwürfen gegen das Special Operation Forces-Team im Dezember 2012 erlangten, bestritt die US-geführte Koalition die Vorwürfe des Missbrauchs. Aber im Februar 2013 hatten die Vorwürfe sich so heftig verdichtet, dass der afghanische Präsident Hamid Karzai anordnete, dass die Special Operation Forces, die Provinz zu verlassen haben. Die USA wussten von Beschwerden, und es gab natürlich Anlass zur Sorge, warum dies nicht früher gestoppt wurde, denn die Verbrechen gingen und gehen weiter. „Wir verloren fünf Mitglieder der Familie und etwa 20 Kinder wurden zu Waisen,“ sagte einer der Zeugen mit weinerlicher Stimme in einem Telefon-Interview. „Was war ihr Verbrechen? Können die Amerikaner mir das sagen? “ Aber nicht nur Angehörige der US-Armee und Angehörige der britischen Armee begehen Kriegsverbrechen, leider auch die Deutsche Bundeswehr.

Kriegsverbrechen der Deutschen Bundeswehr in Afghanistan

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Tatort Talokan / Afghanistan: Die Deutsche Bundeswehr schoss dort wahllos auf wehrlose Zivilisten. Am 18.05.2012 demonstrierten 2.000 Afghanen vor einem Bundeswehrstützpunkt gegen die ISAF Truppen, wegen nächtlicher Überfälle auf die Zivilbevölkerung, die in deren Häuser regelmäßig erschossen werden, unter dem Vorwand sie seien den Taliban angehörig, dabei wurden auch Frauen und Kinder erschossen. Mit einem Messer schnitt man ihnen die Kugeln nach ihrer Ermordung aus den toten Körpern um Beweismaterial zu vernichten. Bei der darauf folgenden Demonstration, wurde sowohl von der Bundeswehr als auch den „afghanischen“ Polizeikräften ein Blutbad unter den Demonstranten angerichtet: 12 Menschen wurden erschossen und über 80 schwer verletzt. Die Bundeswehr behauptete später die Demonstranten hätten Handgranaten und Molotowcocktails in das Bundeswehrlager geworfen und logen, dass sich die Balken bogen. Diese Darstellung konnte aber von unabhängigen Beobachtern nicht bestätigt werden, bestätigt wurden lediglich Steinwürfe.

In Talokan hat die Bundeswehr auf afghanische Zivilisten geschossen, das ist heute sicher und wird inzwischen auch auf http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde zugegeben. Am 18.05.2012 hatten rund 2.000

Totenschändung durch deutsche Soldaten in Afghanistan

Totenschändung durch deutsche Soldaten in Afghanistan

aufgebrachte Demonstranten vor einem Bundeswehrlager in Talokan gegen die Besatzer demonstriert. Dabei wurden sie sowohl von der Bundeswehr als auch von der „Polizei“ der regierenden Drogenbosse beschossen. Nach Angaben der Demonstranten hatte die „ISAF“, die angeblich dort nur Schulen und Brücken baut, während einer nächtlichen Razzia Zivilisten in ihrer Mordlust ermordet, dies bestritt zunächst die Deutsche Bundeswehr – wie üblich. Das in Kunduz verübte Massaker der Deutschen Bundeswehr an 140 Zivilisten, wurde auch zunächst geleugnet und später bestätigt, nämlich dann, als es sich nicht mehr leugnen ließ. Minister Franz Jung musste damals daraufhin zurücktreten. Die Deutsche Bundeswehr sprach im Fall Tolakan von lediglich 100 Demonstranten, obwohl bereits im Spiegel und in der Tagesschau andere Bilder zu sehen waren, die diese Lüge ganz klar widerlegen. Stückchenweise gab die Bundeswehr dann auch dieses Massaker an den Zivilisten zu.

Kriegsverbrechen der US-Armee und NATO durch Einsatz von Uranmantelgeschosse in Serbien, Kosovo, Bosnien, Irak und Afghanistan

Der Einsatz von Munition aus abgereicherten Uran 238U hat in Serbien, Kosovo, Bosnien, Afghanistan und Irak durch die USA und die Terrororganisation NATO einen Völkermord, nach dem Völkermord verursacht. Die Radioaktivität des abgereicherten und auch plutoniumhaltigen Urans, d.h. konkret, die α-Strahlungs-Aktivität liegt bei etwa 15.000 Bq/g. Die Halbwertszeit beträgt 4,5 Mrd. Jahre! Alleine während eines dreiwöchigen Einsatzes im Irakkrieg 2003 wurden von der „Koalition der Willigen Mörder“ zwischen 1000 und 2000 Tonnen Uranmunition eingesetzt, dass dadurch ganze Landstriche radioaktiv verseucht wurden. Man überlege sich, welche Mengen dann wohl gesamt in den Kriegen eingesetzt wurden und wieviel Boden, Wasser und Luft verseucht wurden.  Der entstehende feine Uranoxidstaub wird auch über die Winde über den ganzen Planeten verteilt, während die deutsche Bundesregierung Umweltschutz vorheuchelt, sinnlose Mülltrennung veranlasst und CO2 Emissionen limitiert, um Entwicklungsländer in Schach zu halten und Gründe für Steuererhöhungen zu erfinden und uns gleichzeitig die Erde – wider jegliche wissenschaftliche Tatsachen und entgegen aller physikalischen Grundgesetze – als Treibhaus verkauft.

Neben dem militärischen Effekt als panzer- und bunkerbrechende Waffe die alles durchdringt, entfaltet Uranmunitionion, in Form von entstehendem Uranoxid wegen seiner Radioaktivität als auch wegen seiner chemischen Giftigkeit eine schädliche Wirkung auf den menschlichen Organismus, insbesondere durch die Aufnahme von radioaktiven Uran-Staub durch die Atemwege und über die Nahrungskette und das Trinkwasser. Nach der Detonation des Geschosses entsteht feinster Uranstaub (Uranoxid) der freigesetzt wird, der über die Alveolen aufgenommen wird, in einer Konzentration von bis zu 5 % in Körper verbleibt und als hoch genschädigend, fruchtschädigend, nierenschädigend, stoffwechselschädigend und als hochkanzerogen einzustufen; das ändern auch bezahlte und manipulierte Gegengutachten der NATO und westlicher Regierungen nicht. Jeder der wenigstens ein Basiswissen in Physik hat weiß, was ein einziges α-Teilchen im Körper anrichten kann. Man wird also bei Aufnahme von innen heraus verstrahlt.

In den Kriegsgebieten Serbien, Bosnien, Kosovo, Irak und Afghanistan ist daher eine bis zu 400-mal höhere Krebsrate als vor dem NATO- und US-Terror heute zu verzeichnen. Ebenso ist die Zahl der Missbildungen Neugeborener in den betroffenen Gebieten drastisch angestiegen. Abertausende von Menschen in den betroffenen Gebieten erkrankten sofort oder innerhalb von 2 Jahren nach Einsatz von Uranmunition an dem tödlichen, strahlenden Staub so schwer, dass sie verstarben. Alle anderen die einer geringeren Exposition ausgesetzt wurden, sind zum Großteil bereits erkrankt mit den typischen Merkmalen einer Strahlenkrankheit und werden nach und nach in den kommenden Jahren an Krebs sterben. Auch das Golfkriegssyndrom betroffener verstrahlter US-Soldaten berührt die US-Regierung dabei wenig. Die Studie Krebs, Kindersterblichkeit und Geburtenänderung im Geschlechterverhältnis von Chris Busby, Malak Hamdan und Entesar Ariabi aus dem Jahre 2010 zeigt einen dramatischen Anstieg von Krebs und Missbildungen in Falludscha/Irak.

Nichtsdestotrotz bestreiten die USA und die NATO immer noch die Schädlichkeit von  Uranoxidstaub, obwohl jedem einleuchten müsste, dass das Aufnehmen solcher Substanzen nicht gesund sein kann. Lügenminister und Ex-Aggressor-Minister Rudolf Scharping SPD, verkündete ebenfalls nach dem Einsatz von Uranmunition in Ex-Jugoslawiens Wohngebiete die Unbedenklichkeit, ohne dabei rot zu werden. In Serbien ist man 15 Jahre nach Kriegsende noch immer damit beschäftigt, in den betroffenen Wohngebieten die Munition einzusammeln und den verseuchten Boden abzutragen und zu entsorgen.

Der Einsatz von Urangeschossen ist gemäß den Genfer- und Haager Konventionen ein Kriegsverbrechen und seit Jahrzehnten verboten, weil die Verwendung von giftigen Stoffen im Krieg schon seit langem verboten wurde.

Wir fordern die Internationale Gemeinschaft und insbesondere den IStGH auf, 1. Alle Angriffskriege ohne UN-Mandat unter Strafe zu stellen, 2. Verstösse gegen die Haager und Genfer Konventionen strafrechtlich zur Anwendung zu bringen; es würde helfen,  wenn das hohe Gericht sie einmal ganz lesen würden, 3. den Einsatz von hochradioaktiven, plutoniumhaltigen Uranmantelgeschossen, hergestellt aus abgereichertem Uran, strafrechtlich zu verfolgen, als Massenvernichtungswaffe explizit zu kennzeichnen und seinen Einsatz als Kriegsverbrechen zu verurteilen, und 4. Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen NATO Staaten, die diese Munition eingesetzt haben einzuleiten, sowie die unverzügliche Auslieferung der Verantwortlichen in Politik und Militär zu beantragen und internationale Haftbefehle auszustellen, und 5. Die Special Operation Forces, Obamas private Terrorgruppe, die weltweit willkürlich mordet auf die internationale Terrorliste zu setzen und Ermittlungsverfahren gegen ihre Mitglieder und Auftraggeber einzuleiten.

In Irak suchte man angeblich Massenvernichtungswaffen und setzte selbst Massenvernichtungswaffen ein. In Ex-Jugoslawien wollte man angeblich eine humanitäre Katastrophe verhindern und löste erst eine humanitäre Katastrophe aus…

2 Gedanken zu „Der Krieg am internationalen Strafgerichtshof in Den Haag um US-Kriegsverbrechen in Afghanistan spitzt sich zu

  1. Liebe Fartab, lieber Ardasir,

    ihr habt wirklich einen tollen informativen Blogg. Wieder einmal ein super Arbeit.

    In all diesen Kriegen geht es nur um das Geld.
    Eine alte indianische Weisheit sagt:

    Erst wenn der letzte Baum gerodet,
    der letzte Fluss vergiftet
    und der letzte Fisch gefangen ist,
    werden die Menschen begreifen,
    dass man Geld nicht essen kann.

  2. Pingback: Ehemaliger deutscher Richter des Bundesverfassungsgerichtes fordert strafrechtliche Verfolgung von US-Terror | Online-Magazin Pârse&Pârse پارسه و پارسه

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